Die juristische Presseschau vom 25. September 2025: Ver­si­che­rung für Wett­kan­didat Koch? / Kauf­hold soll BVerfG-Vize­prä­si­dentin werden / Profit mit Unter­ver­mie­tung?

25.09.2025

Das BSG verwies die Klage von Samuel Koch an das LSG BaWü zurück. Heute wählt der Bundestag drei BVerfG-Richter:innen, am Freitag der Bundesrat die Vizepräsidentin. Der BGH verhandelte über eine stark erhöhte Miete für einen Untermieter.

Thema des Tages

BSG zu Unfall bei "Wetten, dass..?": Das Bundessozialgericht verwies die Klage des querschnittsgelähmten Samuel Koch zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Das LSG habe nicht ausreichend ermittelt, ob Koch, der 2010 in der Fernsehsendung "Wetten, dass..?" bei einem Sprung über ein fahrendes Auto verunglückte, nach § 105 Abs. 2 SGB VII vom gesetzlichen Versicherungsschutz umfasst ist. § 105 Abs. 2 SGB VII zieht Unternehmer in den Versichertenkreis mit ein, wenn sie eigentlich zivilrechtliche Ansprüche gegen den Schädiger hätten, jedoch eine Haftungsbefreiung, beispielsweise zur Wahrung des Betriebsfriedens bei einer Schädigung des Unternehmes durch einen Mitarbeiter, eintritt. Das LSG Baden-Württemberg wird nun prüfen müssen, ob Koch den Sprung als Unternehmer durchführte und die Fahrer als seine Mitarbeiter an der Schädigung mitwirkten. Koch hatte ursprünglich argumentiert, dass er bei seinem ZDF-Auftritt einen versicherten Arbeitsunfall erlitten hatte. Das Landessozialgericht hatte dies jedoch abgelehnt, da Koch sein Wett-Team selbst organisiert habe. Auch eine unter Versicherungsschutz stehende ehrenamtliche Tätigkeit bei einer Rundfunkanstalt habe nicht vorgelegen, denn die Wette habe auf dem eigenwirtschaftlichen Interesse Kochs beruht, sich präsentieren zu können und berühmt zu werden. Dass das LSG nun noch prüfen muss, ob Koch Ansprüche als nicht-versicherter Unternehmer hat, wird als Teilerfolg Kochs gewertet. Es berichten SZ, LTO (Tanja Podolski), spiegel.de, beck-aktuell, zeit.de, focus.de und bild.de.

Rechtspolitik

BVerfG-Richterwahl: Wie LTO (Christian Rath) berichtet, soll die Münchener Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold neue Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden. Die SPD habe Kaufhold für dieses Amt wohl ausgewählt, weil sie als besonders ausgleichend auftretende Moderatorin gelte. Die bisherige Vizepräsidentin Doris König scheidet nach Ende ihrer Amtszeit aus. Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag ab 16.30 Uhr über die drei Kandidat:innen für das Bundesverfassungsgericht Kaufhold, Sigrid Emmenegger und Günther Spinner abstimmen; am Freitag wählt der Bundesrat dann die neue Vizepräsidentin. 

Die FAZ (Stephan Klenner) stellt die drei "fachlich hoch qualifizierten, als dialogorientiert geltenden, und wenig Angriffsfläche bietenden" Kandidat:innen vor. Die BadZ (Christian Rath) macht darauf aufmerksam, dass alle drei Kandidat:innen an der Universität Freiburg promoviert hatten.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) plädiert für ein “transparenteres Verfahren” der Richterwahl. Außerdem müsse es "bis auf Weiteres wohl auch für die AfD" ein Vorschlagsrecht geben. "Anders wird die hohe Legitimation und das überparteiliche Vertrauen, die das Gericht bisher genießen darf, auf Dauer schlecht zu erhalten sein", so Müller-Neuhof.

Sexuelle Identität im Grundgesetz: Am Freitag entscheidet der Bundesrat darüber, ob das grundrechtliche Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt wird. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg sprachen sich für das Vorhaben aus. Gibt es am Freitag eine Mehrheit im Bundesrat, wird der Antrag dem Bundestag zugeleitet. Wie LTO (Hasso Suliak) erinnert, scheiterte eine entsprechende Initiative zur Grundgesetzänderung von FDP, Linken und Grünen noch 2019 an der Union.

Wiederaufnahme: Die Strafverteidigerin und Leiterin der Geschäftsstelle des Innocence Project Deutschland Laura Farina Diederichs fordert auf dem Verfassungsblog ein "wirkungsvolles Wiederaufnahmeverfahren zugunsten von zu Unrecht Verurteilten". Dabei müssten Verfahrensfehler und Lücken in der Sachverhaltsaufklärung eine größere Rolle spielen. Es brauche aber vor allem eine "echte Fehlerkultur", die "Irrtümer nicht als Makel, sondern als Anlass zu Veränderung begreift" sowie finanzielle Ausstattung für unabhängige Institutionen, damit diese eine "wirksame Fehlerkorrektur gewährleisten" können.

Bürokratieabbau: FAZ (Corinna Budras) und Hbl (Josefine Fokuhl/Alexander Voß) liegt eine 20-seitige "Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung" des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung Karsten Wildberger (CDU) vor. Der Entwurf will die Bürokratiekosten um bis zu 25 Prozent senken. Unter anderem sollen Dokumentations- und Informationspflichten für Unternehmen verringert werden, es soll ein Bürokratiemeldeportal eingeführt werden und Regelungsvorhaben der Bundesregierung sollen schon in der "konzeptionellen Frühphase" entsprechend geprüft werden. Der Entwurf befindet sich derzeit noch in der Abstimmung.

Chatkontrolle: In einem Gastbeitrag fordert Rechtsanwalt Andreas Gran in der taz, dass sich Deutschland "nicht zuletzt wegen unserer Erfahrungen mit Überwachungsstaaten vehement gegen eine weitreichende Chatkontrolle aussprechen" soll, wie sie die EU-Kommission plane. Die freiheitliche Gesellschaft basiere auf dem Briefgeheimnis und der Meinungs- und Pressefreiheit – diese zu schützen, gelte "heute mehr denn je".

Justiz

BGH – Untervermietung mit Profit: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein Mieter mit der Untervermietung seiner Wohnung finanzielle Gewinne erzielen darf. Zuvor hatte das Landgericht Berlin II der Räumungsklage einer Vermieterin stattgegeben, die mitbekam, dass ihr Mieter für die Zweizimmerwohnung 962 Euro monatlich von seinen Untermieter:innen bekam; die von ihm bezahlte Nettokaltmiete betrug jedoch nur 460 Euro, bei Anwendung der Mietpreisbremse wären maximal 748 Euro zulässig gewesen. Der Mieter begründet den hohen Zuschlag mit der Ausstattung und damit, dass die Monatsmiete immer noch unterdurchschnittlich sei. Der BGH äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Höhe dieser Untervermietung, weil die Untervermietung lediglich dafür gedacht sei, dass die Wohnung bei Abwesenheit gehalten werden könne, nicht aber zur Gewinnerzielung. Das Urteil wird am 28. Januar 2026 verkündet. Es berichten taz, spiegel.de, beck-aktuell, zeit.de und bild.de (Mara Pallokat).

Im Interview mit spiegel.de (Luca Wolper) fordert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, ein "klares Signal vom BGH: Wer zur Untermiete wohnt, ist durch die Mietpreisbremse geschützt."

Für Eva Fischer (taz) zeigt der Fall, dass es einer "systematischen staatlichen Kontrolle der abgeschlossenen Mietverträge" bedarf, wie es sie beispielsweise in Belgien gebe.

BGH zu beA-Formfehler: Mit Beschluss von Ende August billigte der Bundesgerichtshof die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zugunsten eines Anwalts, der seinen Schriftsatz einfach signiert über das besondere elektronische Anwaltspostfach seines Kollegen eingereicht hatte. Das Oberlandesgericht Köln, das die Berufung wegen des beA-Fehlers noch als unzulässig verwarf, hätte den Fehler prüfen und dem Anwalt dies anzeigen müssen. beck-aktuell berichtet.

LAG Nds zu E-Mailadressen für Betriebsräte: Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf personalisierte E-Mail-Adressen für die Kommunikation mit externen Stellen oder für die vertrauliche Kommunikation mit Mitarbeitenden, soweit dies für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich ist. Ein Beschluss des gesamten Gremiums ist dafür nicht notwendig; auch einzelne Betriebsratsmitglieder können die E-Mail-Adresse einfordern. Im Expertenforum Arbeitsrecht stellt Rechtsanwältin Anja Renz die betreffende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen aus dem April diesen Jahres vor.

OLG Stuttgart zu Messerattacke von Mannheim: Die Verurteilung von Sulaiman A. wegen des Messerangriffs in Mannheim im Mai 2024 ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte A. am 16. September wegen Mordes und vierfach versuchten Mordes zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. SZ, FAZ, LTO, spiegel.de und focus.de berichten.

Detlef Esslinger (SZ) betont: Verantwortlich für den Mord sei nur der Mörder, nicht "eine wie auch immer definierte Gruppe". Als liberaler Rechtsstaat müsse Deutschland denen "Härte zeigen, die das Vertrauen missbrauchen, und Herzlichkeit für alle, die längst demonstriert haben, dass sie sie verdienen".

LG Berlin II zu Berichterstattung über das Remigrations-Treffen: LTO (Pauline Dietrich/Felix Zimmermann) liegt eine Entscheidung des Landgerichts Berlin II vor, das teilweise einer Untersagungsklage des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau gegen Correctiv im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Potsdamer Remigrationstreffen stattgab. In diesem Verfahren ging es um Nebenaspekte der Berichterstattung, etwa um Aussagen Vosgeraus zur Briefwahl. Im Eilverfahren vor Hamburger Gerichten unterlag Vosgerau 2024 noch weitestgehend, konnte nun jedoch aufgrund des fliegenden Gerichtstands in Pressesachen auch in Berlin klagen. 

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafverfahren gegen den Ex-Wirecard-Chef Markus Braun sagte der ehemalige Wirecard-Kunde Ivan M. aus. Er soll auch auf einer Kundenliste eines vermeintlichen Drittpartners gestanden haben. Doch M. sagte aus, dass er immer nur mit Wirecard direkt zusammengearbeitet hatte. Den Namen des Drittpartners habe er erstmal in der Ladung zur Gerichtsverhandlung gelesen. Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet.

Derweil bezeichnete der seit Sommer 2020 als Hauptangeklagter in Untersuchungshaft sitzende Braun in einem Interview den Prozess als "Farce". Er hoffe noch immer auf einen Freispruch. Plädoyers und Urteilsverkündung sind noch nicht terminiert, so LTO.

LG Bonn – Michael Winterhoff: Nach Informationen der SZ (Rainer Stadler) telefonierte die Vorsitzende Richterin des Strafverfahrens gegen den Kinderpsychiater Michael Winterhoff außerhalb der Verhandlung mit einer potenziellen Zeugin, ohne diese vorher zu belehren, und ohne die Verfahrensbeteiligten über das Gespräch in Kenntnis zu setzen. Damit könnte der seit Februar andauernde Prozess platzen. Winterhoff muss sich der gefährlichen Körperverletzung in 36 Fällen verantworten, weil er Kindern und Jugendlichen ohne ausreichende Indikation ein sedierendes Medikament mit schweren Nebenwirkungen verschrieben haben soll. focus.de berichtet ebenfalls.

Recht in der Welt

Polen – Verfassung: Auf dem Verfassungsblog untersuchen Anna Śledzińska-Simon und Jakub Hudský, Rechtsprofessorin und Doktorand, (in englischer Sprache) den Aufruf des polnischen Präsidenten Karol Nawrocki, bis 2030 eine neue polnische Verfassung zu erarbeiten. Populisten stellen zunehmend das liberale Verständnis der Verfassung als oberste Rechtsquelle in Frage, indem sie sich zu Lasten der "Gewaltenteilung, der Minderheitenrechte und der richterlichen Unabhängigkeit" auf die Stimme "des Volkes" berufen. Angesichts der geopolitischen Bedrohung Polens könnte eine starke politische Führungskraft vielleicht erforderlich sein. Allerdings bestünde die Gefahr, dass der Präsident mit "unkontrollierter Macht den Willen des Volkes lenkt".

USA – Trump-Attentat: Eine Jury in Florida befand Ryan Routh unter anderem des versuchten Mordes an Trump für schuldig. Routh hatte sich letztes Jahr mit einem Gewehr im Gebüsch eines Golfplatzes von Donald Trump versteckte. Routh, der Trump nicht verletzt hatte, bestritt seine Tötungsabsicht. Das Strafmaß wird im Dezember verkündet. Es berichten FAZ und spiegel.de.

Juristische Ausbildung

Ausbildungsreform: Nun fasst auch LTO-Karriere die Reformvorschläge mehrerer Rechtswissenschaftler:innen, darunter die Professor:innen Martin Fries und Susanne Lilian Gössl, zusammen. In ihrem Thesenpapier zum "Juristischen Prüfen 2030" fordern die Verfasser:innen, dass die juristische Ausbildung Fähigkeiten und Kompetenzen vermitteln und prüfen müsse, die dem späteren Arbeitsumfeld entsprechen.   

Sonstiges

Kopftuch-Rabatt: LTO (Tanja Podolski/Maryam Kamil Abdulsalam) untersucht, ob die Aktion eines Friseurs aus Hannover, der Frauen mit Kopftuch einmal in der Woche 40 Prozent Rabatt gewährt, mit dem Antidiskriminierungsrecht vereinbar ist. Die Ungleichbehandlung von Frauen ohne Kopftuch könnte nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gerechtfertigt sein, wenn es an einem Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt. Während Ulrike Brune, Richterin am Bundesarbeitsgericht i.R., die Rabattaktion als "gut gemeint, aber doch eher unzulässig" einschätzt, meinen die Rechtsprofessoren Felix Hartmann und Manfred Walser, dass der Rabatt gerechtfertigt sein könnte, um zielgruppenspezifisch genug kopftuchtragende Frauen anzusprechen, damit sich die exklusive Behandlung an einem Tag die Woche auch wirtschaftlich rentiert.

Volker Wissing: Im Gespräch mit beck-aktuell sagt der ehemalige Bundesminister Volker Wissing (parteilos), dass die Übernahme des Justizministeriums nach dem Bruch der Ampel-Koalition für ihn als "Juristen eine große Ehre" war. Derzeit verfolge er die Bundespolitik, freue sich aber "auf die Rückkehr in den juristischen Beruf und die gewonnen Freiräume".

LinkedIn/Anwält:innen: Auf beck-aktuell bewertet Liane Allmann, Betriebswirtin und Kommunikationsberaterin, den Nutzen des Business-Netzwerks LinkedIn durch Rechtsanwält:innen. "Verantwortungsvoll eingesetzt" mit einem eigenen Stil, "Sensibilität für den digitalen Raum" und einem Redaktionsplan erreiche man über LinkedIn "mit relativ geringem monetärem Einsatz viele Menschen" und könne sich eine Kanzleimarke aufbauen. 

RA Sebastiaan Moolenaar: Sebastiaan Moolenar, Rechtsanwalt in der in Benelux tätigen Kanzlei AKD, wünscht sich im Most-Wanted-Interview mit  LTO (Stefan Schmidbauer) für die juristische Ausbildung "mehr Auslandserfahrung, weil unser Beruf so international ist".

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58230 (abgerufen am: 13.12.2025 )

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