Die juristische Presseschau vom 23. September 2025: Wahl­aus­schuss stimmt für Emme­negger / Wer pro­fi­tiert von teurer Unter­ver­mie­tung? / Sin­ga­purer Urteil im Wire­card-Skandal

23.09.2025

Der Bundestags-Wahlausschuss für die BVerfG-Richterwahl stimmte für Sigrid Emmenegger. Der BGH verhandelt morgen, ob Eigentümer bei Untervermietungen am Gewinn beteiligt werden müssen. In Singapur wurde ein Marsalek-Vertrauter verurteilt.

Thema des Tages

BVerfG-Richterwahl: Der Wahlausschuss des Bundestags sprach sich am Montagabend für die von der SPD nominierte Richterin Sigrid Emmenegger aus. Sie erhielt die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, also mindestens acht der zwölf Stimmen des Gremiums. Am Donnerstag wird der Bundestag im Plenum in geheimer Abstimmung über Emmenegger und die beiden anderen Kandidat:innen, Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold, entscheiden. Diese hatten das Votum des Wahl-Ausschusses bereits im Juli erhalten. spiegel.de und zeit.de berichten. beck-aktuell und LTO bringen Vorab-Berichte.

zeit.de (Sarah Kohler) erklärt die Wahl der Bundesverfassungsrichter:innen in einem Frage-Antwort-Text.

Die Linken-Fraktion im Bundestag verständigte sich darauf, dass die Abstimmung über die Richterkandidat:innen eine Gewissensentscheidung darstellt. Die Abgeordneten werden "jeweils für sich entscheiden, wie sie sich bei der Wahl verhalten". Dies berichtet zeit.de. Zuvor hatte Linken-Parteichefin Ines Schwerdtner gewarnt, dass sie für die Wahl von Günter Spinner noch keine sichere Mehrheit ohne Beteiligung der AfD sehe. "Ich kann immer wieder nur betonen, dass die Verantwortung bei der CDU liegt, dass es nicht zu Zufallsmehrheiten kommt", sagte sie und forderte die CDU/CSU-Fraktion zu Gesprächen auf. spiegel.de berichtet.

Rechtspolitik

Deepfakes: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht eine Strafbarkeitslücke bei Deepfakes. Anders als noch ihr Vorgänger Marco Buschmann (FDP) reagierte sie wohlwollend auf einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates. Nach dem Entwurf würde sich derjenige strafbar machen, der "das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt", indem er KI-generierte Fake-Aufnahmen eines Menschen "einer dritten Person zugänglich macht". Die Opposition sowie die Bundesrechtsanwaltskammer kritisieren, dass der Wortlaut des Gesetzentwurfs zu weit sei. Italien wird künftig als erstes europäisches Land die Verbreitung von Deepfake-Darstellungen bestrafen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Catcalling: Wie spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler) berichtet, sprechen sich nur die Landesjustizminister:innen von Berlin, Bremen und Sachsen eindeutig gegen die Strafbarkeit von Catcalling aus. Die anderen Länder fordern entweder ausdrücklich einen neuen Straftatbestand oder wollen den Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) abwarten.

spiegel.de (Birte Bredow u.a.) fasst den aktuellen Stand der Debatte zusammen. Im Gespräch sei eine Ergänzung von § 184i StGB (Sexuelle Belästigung) um den Tatbestand der verbalen oder nichtkörperlichen Belästigung. Für eine Strafbarkeit müsse aber eine Erheblichkeitsschwelle überschritten sein, erklärte die SPD-Vizefraktionsvorsitzende Sonja Eichwede. "Bei ungewollten Komplimenten oder Nachpfeifen ist das nicht der Fall."

Wehrpflicht: Ein Gutachten des Rechtsanwalts David Werdermann für Greenpeace kommt zu dem Schluss, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht nur per Gesetz erfolgen dürfe. Die Bundesregierung will das Wehrpflichtgesetz so verändern, dass sie die Wehrpflicht per Rechtsverordnung mit bloßer Zustimmung des Bundestags reaktivieren könnte, sollte die "verteidigungspolitische Lage einen schnellen Aufwuchs der Streitkräfte zwingend erfordern". Aufgrund der Wesentlichkeitstheorie sei diese Regelung verfassungswidrig, so das Greenpeace-Gutachten. Weil die Ausweitung der Soldatenzahl schon aus organisatorischen Gründen nicht kurzfristig möglich sei, fehle es an einer Eilbedürftigkeit für die Delegation der Rechtssetzung. Die taz (Christian Rath) berichtet.

Sammelklagen: Rechtsanwalt Sören Kneffel untersucht auf LTO, warum Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland noch immer selten genutzt werden. Zwar gibt es seit 2023 die Abhilfeklage, die auf kollektive Befriedigung, also die Zahlung an eine Vielzahl von Verbraucher:innen, gerichtet ist. Doch blieb es auch nach dieser Reform bei durchschnittlich nur rund sieben neuen Verbandsklagen pro Jahr. Der Autor erklärt dies mit der Eingrenzung der Klageberechtigung auf Verbraucherverbände sowie dem Verbot einer umfassenden Drittfinanzierung.

Rechtsberatende Berufe: Das Bundesjustizministerium veröffentlichte einen Referentenentwurf, der das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe an mehreren Stellen u.a. in der BRAO neu strukturieren soll. So soll für Rechtsbehelfe von Rechtsanwält:innen gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder einheitlich das Anwaltsgericht zuständig werden. Entsprechende Änderungen sind für Patentanwält:innen und Steuerberater:innen geplant. LTO berichtet.

Polizeigesetz SH: Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) stellte einen Gesetzentwurf für eine Reform des Polizeigesetzes vor. Neben einem Präventiv-Gewahrsam soll auch eine automatisierte Datenanalyse eingeführt werden – allerdings nicht unter Rückgriff auf Software von Palantir. taz-nord (Esther Geisslinger) berichtet.

Justiz

BGH – Untervermietung mit Profit: Am morgigen Mittwoch wird der Bundesgerichtshof über die Frage verhandeln, ob Mieter:innen, die ihre Wohnung untervermieten, an die Mietpreisbremse gebunden sind. Zudem steht infrage, ob Eigentümer:innen bei lukrativen Untervermietungen am Gewinn beteiligt werden müssen. In dem Fall, den der BGH zu entscheiden hat, hatte eine Berliner Vermieterin ihrem Mieter gekündigt, weil dieser sie nicht am Gewinn durch die Untervermietung beteiligen wollte. Er zahlte für die Wohnung eine Nettokaltmiete von 460 Euro. Als er für längere Zeit ins Ausland zog, vermietete er sie für 962 Euro kalt unter. Er wehrt sich gerichtlich gegen die Kündigung. beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet.

BGH zu Schlag mit Bierkrug: Ein Mitarbeiter, der seinem Chef, einem Volksfest-Wirt, mit einem Bierkrug in Tötungsabsicht auf den Kopf schlug, hatte mit seiner Revision beim BGH Erfolg. Vor dem Schlag mit dem Krug war er von seinem Chef mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen worden, nachdem er Bier aus einem von ihm angetrunkenen Maßkrug ausgeschenkt hatte. Das Landgericht Ansbach hatte keinen minder schweren Fall nach § 213 StGB angenommen, weil der Täter das Verhalten seines Chefs schuldhaft provoziert habe. Der BGH beanstandete dies. Das Gericht habe nicht ausreichend geprüft, ob der Schlag des Chefs eine angemessene Reaktion auf das Fehlverhalten seines Mitarbeiters darstellte. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am elften Verhandlungstag vor dem Landgericht Hamburg berichtete Stephan Hensel, der Ex-Mann von Christina Block, über die Folgen der Entführung ihrer gemeinsamen Kinder. Sie litten unter Albträumen und Angstattacken, seien beide in psychologischer Behandlung. Ihr Familienleben gleiche einem Zeugenschutzprogramm. Die Verteidigung hatte am Morgen beanstandet, dass die sachverständige Kinderpsychologin nur an Verhandlungstagen anwesend ist, an denen auch Hensel und seine Lebensgefährtin an der Verhandlung teilnahmen. Das verzerre ihr Bild. Weil die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt einen entsprechenden Beanstandungsantrag gegen die Verfahrensleitung nicht annahm, kritisierte die Verteidigung sie deutlich. FAZ (Julian Staib), spiegel.de (Julia Jüttner), zeit.de und LTO (Peyman Khaljani) berichten.

VG Gelsenkirchen zu Täuschung bei Verbeamtung: Eine Lehrerin, die bei der amtsärztlichen Untersuchung über ihren Gesundheitszustand täuschte, wurde zu Recht nicht verbeamtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das eine mangelnde charakterliche Eignung der Frau annahm. Sie hatte einer Amtsärztin von einer Bauchraumverhärtung erzählt. Als die Ärztin daraufhin weitere Unterlagen einforderte und deutlich machte, dass die Verbeamtung von der Abklärung der Bauchraumverhärtung abhänge, ging die Lehrerin zu einer anderen Amtsärztin. Dieser verschwieg sie ihre Beschwerden. LTO berichtet.

AG München zu neuer Balkontür: Das Amtsgericht München entschied, dass die Parteien einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dem Einbau einer weiteren Balkontür in eine Loggia zustimmen müssen. Die Miteigentümer:innen fürchteten unter anderem, dass durch die Tür Kälte und Wasser ins Haus gelangen könnten. Dies betreffe aber vor allem die bauwilligen Eigentümer selbst, so das Gericht. Die Zustimmung dürfe nur wegen rechtlich relevanter Bedenken versagt werden, nicht wegen bloß theoretischer Befürchtungen. LTO berichtet.

Klage gegen Hornbach: Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte an, die Baumarktkette Hornbach wegen irreführender Werbung zu verklagen, weil sie Forsythien und Apfelrosen als Naturschutzhecken bewarb, obwohl diese Arten "potenziell invasiv" seien und die Biodiversität bedrohten. Wegen der mangelnden Transparenz sehen die Verbraucherschützer in der Werbung einen Fall von Greenwashing. spiegel.de berichtet.

Mündliche Begründung von Urteilen: Der Rechtsanwalt Felix Holländer beleuchtet auf LTO die Grenzen für die mündliche Urteilsbegründung in Strafprozessen. Zunächst dürften Richter:innen nicht den Tadel einer Verurteilung durch ergänzende Kommentare aufheben, etwa indem sie die Tat aus moralischen Gründen loben. Auch dürfe ein Freispruch nicht durch Tadel geschwächt werden. In einem Verfahren am Landgericht Essen hatte der Richter gesagt: "Eigentlich ist es ein Freispruch trotz bestehender Schuld." In solchen "drastischen Fällen" fehle es an einem etablierten Rechtsbehelf, da es für eine Revision an der notwendigen Beschwer fehle.

Recht in der Welt

Singapur – Täuschung von Wirecard: Ein Gericht in Singapur verurteilte den Briten James Henry O’Sullivan und den Singapurer Rajaratnam Shanmugaratnam wegen Kontenfälschung. Shanmugaratnam soll als Geschäftsführer des Unternehmens Citadelle gegenüber Wirecard 13 Saldenbestätigungen abgegeben haben, in denen er wahrheitswidrig angab, fast 1,1 Milliarden Euro treuhänderisch zu verwahren. O’Sullivan, der als enger Vertrauter von Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek gilt, wurde wegen Beihilfe verurteilt. Er soll Shanmugaratnam in fünf Fällen zur Fälschung aufgefordert haben. FAZ (Marcus Jung) und Hbl (Michael Verfürden/René Bender) berichten.

Palästina – Anerkennung als Staat: Ein Tag, nachdem Großbritannien, Kanada, Australien und Portugal Palästina anerkannten, folgten Frankreich, Belgien und Monaco. zeit.de berichtet. Das Hbl (Pierre Heumann) geht auf zentrale Fragen zur Anerkennung eines palästinensischen Staates ein. Neben Deutschland, Israel und den USA erkenne unter anderem auch Italien den Staat bislang nicht an. Weil in der aktuellen Situation keine Zweistaatenlösung denkbar sei, habe die Anerkennung Palästinas "vor allem symbolische Wirkung".

Der Rechtsprofessor Mehrdad Payandeh erläutert auf LTO, dass die völkerrechtliche Bewertung der Anerkennung Palästinas nicht davon abhänge, "ob Palästina ein Staat ist oder nicht; eine Frage, die auf der Grundlage der vagen Kriterien der Drei-Elemente-Lehre ohnehin nur schwer zu entscheiden ist." Entscheidend für die völkerrechtliche Einordnung sei vielmehr, ob die Anerkennung die territoriale Integrität eines anderen Staates infrage stelle. Dies sei hier nicht der Fall, denn "die palästinensischen Gebiete gehören nicht zum israelischen Staatsgebiet".

Ghana – Inhaftierung von US-Abgeschobenen: Elf Menschen, die von der US-Regierung Anfang September nach Ghana abgeschoben wurden, obwohl sie nicht die ghanaische Staatsangehörigkeit besitzen, klagen gegen ihre Inhaftierung in Ghana. Sie stammen alle aus westafrikanischen Ländern. Ihre Abschiebung erfolgte im Rahmen eines Abschiebedeals zwischen Ghana und den USA. Ihr Anwalt beklagt, dass die Haft "den verfassungsmäßigen Schutzbestimmungen Ghanas" widerspreche. Die taz (Helena Kreiensiek) berichtet.

USA – Bundesstaatsanwalt / Justizministerium: Nun berichtet auch LTO über den Rücktritt des Bundesstaatsanwalts Erik Siebert, der unter Druck geraten war, nachdem er sich geweigert hatte, Ermittlungen gegen Trumps politische Gegner aufzunehmen. Trump sagte, er habe Siebert entlassen. Auf den frei gewordenen Posten soll eine ehemalige Anwältin Trumps folgen.

Bisher galt es als ungeschriebenes Grundprinzip, dass der US-Präsident keinen Einfluss auf das Justizministerium nimmt. spiegel.de (Cornelius Dieckmann) berichtet, wie Trump das Ressort zu einem "Instrument politischer Vergeltung" umbaut. Ministerin Bondi greife teils sogar persönlich in Verfahren ein, um Beschuldigte aus den Reihen der MAGA-Bewegung zu schützen.

Moldau – Festnahmen: Knapp eine Woche vor den Parlamentswahlen in Moldau nahmen Ermittler des Landes 74 Menschen fest, denen sie vorwerfen, im Auftrag Russlands Massenunruhen zur Destabilisierung des Staates vorbereitet zu haben. Mehr als 100 Moldauer sollen in der Vergangenheit nach Serbien gereist und dort von Russen im Schusswaffengebrauch trainiert worden sein. Moldaus Präsidentin Maia Sandu warf Russland Einflussnahme auf die anstehende Wahl vor. spiegel.de und zeit.de berichten.

Juristische Ausbildung

Englische Juristenausbildung: Die Rechtsanwältin Barbora Prokop gibt auf beck-aktuell Einblick in das Solicitors Qualifying Exam (SQE), die englische Prüfung für angehende Rechtsanwältinnen, die als Solicitor arbeiten möchten. Die Autorin unterstreicht die angenehme Prüfungsatmosphäre und lobt das aus ihrer Sicht objektive Multiple-Choice-Format der Prüfung. Wer in Deutschland anwaltlich zugelassen sei, könne durch das SQE "mit verhältnismäßig kleinem Aufwand eine Tür zum Common Law" öffnen.

Sonstiges

Neutralität: Die Politikprofessorin Paula Diehl weist auf dem Verfassungsblog darauf hin, dass Unparteilichkeit nicht mit allgemeiner politischer Neutralität zu verwechseln sei. Unparteilichkeit verbiete die Bevorzugung von Gruppen und Parteien, Neutralität dagegen setze "einen universellen Standpunkt voraus, den es in der Realität nicht geben kann." Politik sei nie neutral, sondern orientiere sich in einer Demokratie an Prinzipien wie Freiheit und Gleichheit. Die Forderung extrem-rechter Kräfte nach vermeintlicher Neutralität des Staates "benennt Gegenpositionen als ideologisch und definiert die eigene Position als neutral", warnt die Autorin.

OB-Wahl Ludwigshafen: In Ludwigshafen fand am Sonntag die Oberbürgermeisterwahl statt, zu der der Kandidat der AfD, Joachim Paul, wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zugelassen worden war. Die Wahlbeteiligung lag bei nur 29,3 Prozent. Mehr als neun Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig. Die meisten Stimmen erhielten die Kandidaten von CDU und SPD, die in die Stichwahl gehen. Paul will das Wahlergebnis anfechten. FAZ (Timo Steppat), Welt und spiegel.de berichten.

Thomas Jansen (FAZ) kommentiert, "wo nicht einmal mehr jeder dritte Wahlberechtigte vom 'vornehmsten Recht' einer Demokratie Gebrauch macht, da ist die Frage nach der Legitimation politischer Herrschaft keine akademische mehr." Er fordert, Kommunalpolitik auf Bundesebene sichtbarer zu machen. Ulf Poschardt (Welt) nennt im Leitartikel die Nicht-Zulassung Pauls "ein Eigentor". Mit den ungültigen Stimmen hätten die Leute "den Wahlzettel bewusst zum Protest gegen eine – in ihren Augen – juristische Beschränkung der demokratischen Wahlfreiheit genutzt". Ludwigshafen zeige, "was auf Deutschland zukommen könnte, wenn das Verbotsverfahren gegen die AfD tatsächlich angestrengt und im Zweifel wie auch immer durchgedrückt wird – durch eine unter Umständen anpolitisierte Justiz."

Lärmschutzauflagen bei Versammlungen: netzpolitik.org (Markus Reuter) gibt einen Überblick über Lärmschutzauflagen für Versammlungen. Diese verletzten das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das Proteste in "Hör- und Sichtweite" zum Adressaten garantiere. Die Berliner Versammlungsbehörde etwa schrieb für eine Demonstration kürzlich einen "Lautstärkepegel von maximal 90 dB(A)" vor. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu dem Vorgang begründet der Senat die Auflage auch mit dem Arbeitsschutz der Polizeibeamt:innen.

Polizei MV: In Mecklenburg-Vorpommern steht der Innenminister Christian Pegel (SPD) in der Kritik, weil er seinen Parteikollegen Andreas Walus gezielt zum Chef eines Polizei-Landesamtes gemacht haben soll. Unter anderem soll er seinen Staatssekretär beauftragt haben, Walus "bewerbungsfähig" zu machen, woraufhin jener ihn persönlich mit "sehr gut" beurteilte. Sowohl gegen Walus als auch gegen den Staatssekretär wird nun zudem wegen des Verdachts der Untreue ermittelt, weil sie Forderungen des Landes gegen verschiedene Landkreise verjähren haben lassen sollen. spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler) berichtet.

BRAO: Der Rechtsanwalt Markus Hartung lobt auf beck-aktuell die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung von 2022. Sie sei eine gute Grundlage für die gemeinsame Berufsausübung von Rechtsanwält:innen in Gesellschaften. Seit der BRAO-Reform treffe auch die Gesellschaft Berufspflichten, die neben die Pflichten der einzelnen Anwält:innen träten. "Wenn die Kanzlei Pflichten hat, muss jemand dafür sorgen, dass die sie tragenden Partner sich an das Berufsrecht halten, like it or not."


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LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58202 (abgerufen am: 06.03.2026 )

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