Die juristische Presseschau vom 19. September 2025: EuGH-Gene­ral­an­walt zu Miss­brauch der DSGVO / Gut­achten zu Asyl-Amt­s­er­mitt­lungen / Demo­k­raten für Mei­nungs­f­rei­heit in den USA

19.09.2025

Auch erstmalige DSGVO-Auskunftsersuchen können laut Generalanwalt “exzessiv” sein. Der Übergang zum Beibringungsprinzip in Asylverfahren wäre laut WD-Gutachten rechtswidrig. US-Demokraten wollen Meinungsfreiheit mit neuem Gesetz schützen.

Thema des Tages

EuGH – Missbräuchlicher DSGVO-Schadensersatz: In seinen Schlussanträgen zu möglichen Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen nach der Datenschutzgrundverordnung kommt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Maciej Szpunar zu dem Ergebnis, dass auch das erstmalige Auskunftsersuchen "exzessiv" und damit missbräuchlich sein kann, wenn die Missbrauchsabsicht nachgewiesen werden kann. In dem vom Amtsgericht Arnsberg vorgelegten Fall hatte ein Mann zwei Wochen nach Anmeldung bei einem Online-Newsletters eines familiengeführten Optikerunternehmens Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO verlangt. Weil das Unternehmen die Auskunft verweigerte, forderte der Mann Schadensersatz. LTO (Tanja Podolski) und beck-aktuell berichten.

Rechtspolitik

Asyl/Amtsermittlung: Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das das im Koalitionsvertrag enthaltene Vorhaben, in Asylverfahren den Amtsermittlungs- durch den Beibringungsgrundsatz zu ersetzen, für rechtswidrig erachtet. Sollten Asylsuchende die ihren Schutz begründenden Tatsachen selbst vorlegen müssen, verstoße dies gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die EU-Grundrechtecharta und das Grundgesetz.

Lieferketten und Menschenrechte: Rechtsprofessor Patrick Leyens bespricht auf beck-aktuell den Anfang September von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Zum einen soll die jährliche Berichtspflicht abgeschafft werden. Allerdings bleibe die Dokumentationspflicht bestehen, weil sie zum Nachweis der Compliance erforderlich ist. Zum anderen soll die behördliche Verfolgung auf schwerwiegende Sorgfaltspflichtverstöße beschränkt werden. Es bleibe aber die drakonische Bußgeldandrohung von bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes bestehen. Echte Entlastung könne nur aus Brüssel kommen, so der Autor.

KI/Menschliche Kontrolle: Die Rechtsprofessor:innen Sebastian Schwemer und Ida Koivisto untersuchen auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), ob die in den EU-Technologieregulierungen vorgesehene Einbindung von Menschen derzeit nur symbolischer Natur ist. Damit die menschliche Beteiligung echten Schutz bietet, müssen "Qualität, Zeitpunkt und Fachkenntnisse des menschlichen Beitrags empirisch" untersucht werden. Die Forschung würde hier angesichts der vielfältigen Formen menschlicher Einbindung von "begrifflicher Klarheit" profitieren.

Mercosur/Klimaschutz: Rechtsprofessorin Christina Eckes unterstützt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) Überlegungen der Grünen im EU-Parlament, den Europäischen Gerichtshof um ein Gutachten zur Vereinbarkeit des geplanten EU-Mercosur-Abkommens mit den Klimaschutzverpflichtungen der EU zu ersuchen. Eckes zweifelt an der Vereinbarkeit des Handelsabkommens mit klimaschützenden EU-Regulierungen und fordert: "Maßnahmen, die Emissionen erhöhen statt reduzieren, bedürfen weiterer Rechtfertigung".

Justiz

LVerfG Hamburg zu Neutralitätspflicht von Grote: Nun bespricht auch der Jurastudent Jonas Giebitz auf dem JuWissBlog das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts zur Neutralitätspflicht von Innensenator Andy Grote (SPD). Der Autor stimmt dem Gericht zwar zu, dass die Neutralitätspflicht in einer Parlamentsdebatte nicht gelte, kritisiert aber die Begründung. Anders als das Gericht meine, nutze ein Senator in der Bürgerschaft durchaus seine Amtsautorität. Der Autor meint dagegen, dass eine Neutralitätspflicht sich generell nicht mit dem Charakter einer Debatte mit Für- und Wider-Rede vertrage. 

OLG München – militante Antifa/Hanna S.: Am 26. September will das Oberlandesgericht München sein Urteil fällen. In einer ausführlichen Seite 3-Reportage fasst die SZ (Annette Ramelsberger) das bisherige Strafverfahren gegen Hanna S. zusammen. Die Bundesanwaltschaft wirft S. versuchten Mord vor und forderte neun Jahre Haft, weil S. an zwei Überfällen auf Neonazis in Ungarn beteiligt gewesen sein soll. Die Strafe für zwei Vorfälle an einem Wochenende wirke erstaunlich hart im Vergleich zur Bestrafung von Lina E., die vom OLG Dresden nur zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden war, obwohl sie mehrere Jahre eine Antifa-Gruppe anführte, die Nazis schwer verletzte. Offensichtlich wolle die Bundesanwaltschaft ein Zeichen gegen Selbstjustiz setzten, so die Autorin.

OLG Zweibrücken zu Zweifel an Testament: Mit Beschluss vom 7. August bestätigte das Oberlandesgericht Zweibrücken die Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen, einer vermeintlichen Alleinerbin die Ausstellung eines Erbscheins zu verweigern. Die ehemalige Lebensgefährtin des Verstorbenen hatte behauptet, der Verstorbene habe sie zum Essen eingeladen und dort innerhalb von 30 Minuten das Testament aufgesetzt und vorgelesen. Die Zweifel des AG Ludwigshafen seien aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen und der Detailtiefe des Testaments, das nicht innerhalb von 30 Minuten verfasst und vorgelesen worden sein konnte, berechtigt. LTO berichtet.

OLG Hamm zu Beweisantrag als Einlassung: Das Oberlandesgericht Hamm gab der Revision eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Urkundenfälschung statt, weil das Urteil verfahrensfehlerhaft zustande kam. In dem zugrundeliegenden Fall gab der Richter zwar zu, im Namen eines Rechtsanwalts Schriftsätze verfasst zu haben, allerdings sei er von einer "Generalvollmacht" des Rechtsanwalts ausgegangen. Das vorinstanzlich zuständige Landgericht Bielefeld hatte einen Beweisantrag des Richters fälschlicherweise als Einlassung gewertet, und war darauf gestützt zur Annahme gelangt, dem Richter sei bewusst gewesen, vollmachtlos zu handeln. LTO berichtet.

VG Berlin zu Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Wie nun auch focus.de (Sebastian Scheffel) berichtet, verzichtet das Bundesinnenministerium darauf, das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin zur Zurückweisung von drei asylsuchenden Somalier:innen fortzuführen. Im Juni hatte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen für rechtswidrig befunden. Dobrindt hatte ursprünglich angekündigt, im Hauptsacheverfahren eine "dezidierte Begründung" zu liefern, nun jedoch die Erledigung erklärt. Eine der drei Somalier:innen hat noch nicht entschieden, ob sie sich der Erledigungserklärung Dobrindts anschließt.

LG Koblenz zu Unfall auf Nürburgring: Bei einem Unfall von Touristen auf einer Profirennstrecke wie dem Nürburgring ist von einer erhöhten Betriebsgefahr der Fahrzeuge auszugehen, weil die Gefahr eines Auffahrunfalls wegen der Fahrzeuge im "Rennmodus" erhöht ist. Deshalb bewertete das Landgericht Koblenz den Verschuldens-Anteil eines Motorrad-Fahrers, dessen Gefährt infolge eines Sturzes noch auf der Fahrbahn lag und einen Auffahrunfall auslöste, verhältnismäßig hoch mit 20 Prozent. Damit gab das LG teilweise der Klage eines unfallbeteiligten Autofahrers gegen die Versicherung des Motorrad-Fahrers statt, so LTO.

LG Frankfurt/M. zu Entführung der Block-Kinder/Persönlichkeitsrechte: Das Landgericht Frankfurt/M. wies einen Eilantrag von Stephan Hensel gegen seine Ex-Frau Christina Block ab, mit dem er eine Unterlassungsverfügung wegen einer Pressemitteilung ihres Verteidigers begehrte. Zulässig sei zwar, dass Hensel gegen Block und nicht gegen ihren Verteidiger vorgeht, weil sich aus Sicht eines unbefangenen Durchschnittsempfängers ergebe, dass die Erklärung für und im Namen von Block erging. Allerdings überwog Blocks Meinungsfreiheit gegenüber dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Hensel. Inhaltlich ging es um den Kontaktabbruch der bei Block lebenden Kinder gegenüber ihrer Mutter. Es berichten beck-aktuell, zeit.de und bild.de (Claudia Deutsch u.a.).

Berichterstattung aus dem Gerichtssaal: Anlässlich der teils via Live-Ticker im Wortlaut übertragenen Zeugenaussagen während des Strafprozesses gegen Christina Block untersucht beck-aktuell (Maximilian Amos) Grund und Grenze der Gerichtsöffentlichkeit im digitalen Zeitalter. Dass Strafverhandlungen grundsätzlich öffentlich sind, diene der öffentlichen Kontrolle und dem Schutz vor staatlicher Willkür. Ob die Öffentlichkeitsmaxime darüber hinaus dem bloßen Informationsinteresse der Allgemeinheit dient, ist umstritten. Der Pressesprecher des Oberlandesgerichts München weist außerdem darauf hin, dass "Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten auch für Live-Ticker gelten".

Gerichtsgutachter Steller: Im Interview mit dem Spiegel (Wiebke Ramm/Christopher Piltz) spricht der 81-jährige Rechtspsychologe Max Steller über seine Arbeit als Gutachter in Strafverfahren. Er berichtet von bekannten Fällen wie dem des Krankenpflegers Niels Högel und erklärt, wodurch sich eine ausgedachte Geschichte von der Schilderung wahrer Erlebnisse unterscheidet.  

Recht in der Welt

USA – Meinungsfreiheit: Nachdem die Late Night Show des US-Moderators und Trump-Kritikers Jimmy Kimmel wegen seiner Äußerungen zur Tötung des rechtsextremen Aktivisten Charlie Kirk abgesetzt wurde, wollen die Demokraten im US-Kongress nun die Meinungsfreiheit mit einem Gesetz schützen. Der von ihnen vorgeschlagene "No Political Enemies Act" sieht "reale Konsequenzen" für Regierungsvertreter vor, sollten sie die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit unterdrücken. Angesichts der demokratischen Minderheit in beiden Parlamentskammern ist der Vorstoß nicht besonders aussichtsreich, so spiegel.de und zeit.de.

USA – SLAPP-Klagen/Marubo: Ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien gab den Anti-SLAPP-Anträgen von New York Times und TMZ gegen eine SLAPP-Klage des brasilianischen Marubo-Stamms wegen vorgeworfener Verleumdung und Verletzung ihrer Persönlichkeit statt. Der Marubo-Stamm hatte argumentiert, die Berichterstattung über die digitale Öffnung des abgelegenen Amazonas-Dorfes sei reißerisch gewesen, und habe zu massiven Anfeindungen geführt. beck-aktuell (Jannina Schäffer) schildert den Fall.

Thailand – Premierministerin: Rechtsprofessor Khemthong Tonsakulrungruang befasst sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Ende August ergangenen Entscheidung des thailändischen Verfassungsgerichts, das die bis dahin amtierende Premierministerin Paetongtarn Shinawatra im Zusammenhang mit einem geleakten Telefonat des Amtes enthob. Bemerkenswert an dem Fall sei, dass er sich auf einen durch die neue Verfassung von 2017 eingeführten ethischen Standard beziehe, "und nicht auf eine rechtliche Verpflichtung". Der Fall von Paetongtarn verdeutliche, dass die Grenzen zwischen "rechtlicher und politischer Verantwortung verwischen".

Spanien – Israelische Völkerstraftaten: Der spanische Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz ordnete an, das Vorgehen Israels in Gaza in Hinblick auf schwere Menschenrechtsverletzungen und Genozidvorwürfe zu untersuchen. Spaniens Strafrecht erlaubt seit den 1990er Jahren völkerstrafrechtliche Ermittlungen nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip, so die taz (Reiner Wandler).

Sonstiges

Rechtsstaat: In einem Gastbeitrag im Spiegel setzt sich Rechtsprofessor Christoph Möllers mit dem Verhältnis von Politik und Justiz auseinander. Recht und Politik "versorgen sich wechselseitig mit Rechtfertigung". Mit Verwaltungs- und Verfassungsgerichten "zieht der Staat seinem eigenen Handeln kontrollierbare Grenzen"; sie "sind ausdrücklich dazu gemacht, dem politischen Prozess in die Quere zu kommen". Ausgerechnet die Union nehme "eine fragwürdige Rolle" ein und setze die Justiz zunehmend unter Druck, indem sie u.a. gerichtliche Entscheidungen bagatellisiert und der Justiz politische Motive unterstellt. Die Justiz könne weder die Politik noch sich selbst vor der Politik retten. Letztlich brauche es Mehrheiten, "die daran glauben, dass es sich lohnt, in einem Land mit unabhängigen Gerichten zu leben".

Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen: Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibt zwar vor, dass die Länder ein "ausreichendes Angebot" an Abtreibungs-Einrichtungen sicherstellen müssen, definiert jedoch nicht, was "ausreichend" ist. Nach Einstufung der Elsa-Studie zur Lage ungewollt Schwangerer ist die Erreichbarkeit entsprechender Einrichtungen in 85 Landkreisen nicht ausreichend, weil Einrichtungen nicht binnen 40 Minuten Autofahrt erreichbar sind. Allerdings halten alle Länder ihr Angebot für ausreichend; sie berufen sich auf die BVerfG-Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch von 1993. Danach sei es ausreichend, wenn An- und Rückreise an einem Tag machbar seien. Die taz (Christian Rath) berichtet.

Hass im Netz: Mithilfe einer KI-basierten Software geht die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen gegen die Täter:innen von Hasskriminalität im Netz vor. Obgleich sie primär die Löschung rechtswidriger Inhalte erreichen will, geht es ihr auch um die strafrechtliche Verfolgung der Täter:innen. beck-aktuell (Pia Lorenz) beschreibt die Arbeit der Landesmedienanstalt mit der Künstlichen Intelligenz.

BKartA – Ceconomy: Das Bundeskartellamt erlaubt den geplanten Zusammenschluss des chinesischen Handelskonzerns JD.com mit Ceconomy, der Muttergesellschaft von Media Markt und Saturn. Da JD.com bislang nur in "sehr geringem Umfang" in Deutschland tätig sei, gebe es "nur wenige wettbewerbliche Berührungspunkte". Die Bundesregierung kündigte ein Investitionsprüfverfahren an, um mögliche Sicherheitsrisiken zu prüfen. LTO berichtet.

RA Jerry Roth: Im Most-Wanted-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) betont der US-amerikanische Rechtsanwalt Jerry Roth, dass die Rolle eines Anwalts in jenen Zeiten besonders wichtig sei, in denen "der Präsident selbst die Rechtsstaatlichkeit nicht respektiert". Gefragt zur Palantir-Software "Gotham" sagt er, dass für ihn "das Risiko den Nutzen überwiegt".

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58181 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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