Das LG Magdeburg hält den Angriff auf den Weihnachtsmarkt für Terror und sich selbst für unzuständig. Der ausgeschlossene AfD-Bewerber für die OB-Wahl in Ludwigshafen scheiterte erneut. In Brüssel begann der Prozess gegen Flor Bressers.
Thema des Tages
LG Magdeburg – Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Etwa einen Monat vor dem geplanten Beginn der Hauptverhandlung gegen den Ex-Muslim Taleb al-Abdulmohsen, der im Dezember 2024 mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt raste und sechs Menschen tötete, legte das Landgericht Magdeburg die Sache dem Generalbundesanwalt zur Prüfung vor, weil es doch einen Staatsschutzcharakter der Tat sieht. Wenige Wochen nach dem Attentat hatte der GBA allerdings davon abgesehen, die Ermittlungen an sich zu ziehen, weil die Tat nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei, sondern eher den "Charakter einer Amokfahrt aus persönlicher Frustration" habe. Sollte der GBA nun doch von einer Terrorismustat ausgehen, wäre das Oberlandesgericht Naumburg zuständig. Das LG Magdeburg kündigte an, die Anklage voraussichtlich zuzulassen, sollte sich der GBA trotz Vorlage gegen eine Übernahme entscheiden. Es berichten LTO (Joschka Buchholz), beck-aktuell und spiegel.de (Julia Jüttner).
Rechtspolitik
Klimaschutz: In einem Interview mit der Welt (Axel Bojanowski) legt Rechtsprofessorin Frauke Rostalski Thesen ihres neuen Buches "Wer soll was tun?" dar. Als globales Problem lasse sich der Klimawandel nur global, durch internationale Zusammenarbeit von Staaten, bekämpfen. Eine individuell-persönliche Verantwortung für Klimaschutz lehnt Rostalski daher ab. Weil sie häufig gesinnungsethisch und moralisch überladen begründet werde, wirke sie vielmehr kontraproduktiv.
Nationalhymne und -flagge: Der Rechtsanwalt Marvin Klein warnt auf dem Juwiss-Blog davor, im Wege einer Verfassungsrevision nach Artikel 146 GG eine neue Nationalhymne und -flagge einzuführen. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow, der dies gefordert hatte, stelle dadurch die Legitimation der bestehenden Verfassung zumindest indirekt infrage. Es sei "illusorisch", dass sich die Revision nur auf Flagge und Hymne beschränken ließe. "Wenn neben Flagge und Hymne plötzlich auch das Grundgesetz selbst zur Abstimmung stünde und diese scheiterte, wäre die Autorität unserer Verfassung erstmals offen in Frage gestellt."
Staatsleistungen an Kirchen: Die Politiker Sandra Bubendorfer-Licht (FDP), Lars Castellucci (SPD) und Konstantin von Notz (Grüne) berichten in der FAZ über ihren Versuch aus der letzten Wahlperiode, ein Grundsätzegesetz für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorzubereiten. Sie scheiterten jedoch am Widerstand der Länder, die die Säkularisierungs-Entschädigungen lieber weiter jährlich zahlen, als einmal eine große Summe als Einmalzahlung aufzubringen. Als neue Idee schlagen sie vor, die Länder könnten statt große Summen zu zahlen, den Kirchen Grundstücke überlassen, auf denen Kirchen stehen, oder die Unterhaltskosten von Kirchen übernehmen.
Kinder- und Jugendhilfe: Auf dem Verfassungsblog kritisiert Bastian Basse, der beim Deutschen Roten Kreuz Bremen die Kinder- und Jugendhilfe leitet, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in diesem Bereich sparen wolle. Die Hilfeplanverfahren der Kinder- und Jugendhilfe seien eine "Berührung" zwischen Bürger:innen und Staat "in einer ausgesprochen vulnerablen Abhängigkeitssituation". Eine positive Erfahrung in diesem Bereich könne das Vertrauen in den Sozialstaat aufbauen, hier werde der Sozialstaat "justiziabel und erfahrbar". Einsparungen jedoch führten dazu, dass Gespräche kürzer würden und die Vor- und Nachbereitung rudimentär bleibe.
Verfassung Saarland: Der saarländische Landtag hat in erster Lesung eine von der Regierung eingebrachte Verfassungsreform diskutiert. Die Landesverfassung soll eine Präambel erhalten, die sich u.a. zur deutsch-französischen Freundschaft bekennt. Zudem werden Regelungen über das Landesverfassungsgericht in der Verfassung verankert. Schließ soll das Saarland Antisemitismus und Antiziganismus entgegentreten. zeit.de berichtet.
Justiz
BVerfG und VerfGH RhPf zu AfD-Bürgermeisterkandidat Ludwigshafen: Der AfD-Kandidat Joachim Paul scheiterte nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit seinem Anliegen, doch zur Oberbürgermeisterwahl von Ludwigshafen am kommenden Sonntag zugelassen zu werden. Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde Pauls nicht zur Entscheidung an, weil er sich nicht ausreichend mit den ablehnenden Entscheidungen auseinandergesetzt und nicht hinreichend dargelegt habe, welche seiner Rechte verletzt sein sollten. Der VerfGH Rheinland-Pfalz befand die Beschwerde des AfD-Kandidaten gegen seinen Wahlausschluss aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue für teilweise unzulässig und teilweise unbegründet, und verwies ihn auf das nachgelagerte Wahlprüfungsverfahren. Das Demokratieprinzip schütze auch termingerechte Wahlen. Vorabkontrollen seien deshalb nur bei offensichtlichen Fehlern möglich. LTO und beck-aktuell berichten.
BGH zu Proberichter: Nun schreibt auch LTO über den Beschluss des Bundesgerichtshofs, der der Rechtsbeschwerde eines abgelehnten Asylsuchenden gegen seine Überstellungshaft stattgab, weil das über die Haftbeschwerde des Asylsuchenden entscheidende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war. Zwar darf grundsätzlich auch ein Einzelrichter über die Beschwerde entscheiden, wenn ihm die Sache übertragen wurde. Dies gilt jedoch angesichts der Tragweite einer Entscheidung über den Freiheitsentzug nicht für einen Richter auf Probe.
BSG – Versicherung für Unfall bei "Wetten, dass..?": Das Bundessozialgericht wird am 24. September zu der Frage verhandeln, ob der heute 37-jährige Samuel Koch, der infolge eines Unfalls in der Sendung "Wetten, dass..?" querschnittsgelähmt ist, als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war. Die Vorinstanzen hatten einen Versicherungsschutz Kochs als "Beschäftigter" oder "Wie-Beschäftigter" verneint, weil er als eigener Regisseur auftrat und sein eigenes Team zusammenstellte. Sie lehnten auch einen Versicherungsschutz im Ehrenamt ab, da Kochs Auftritt hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen sei. LTO und spiegel.de geben einen Überblick zur anstehenden Verhandlung.
OLG Frankfurt/M. - Umsturzpläne/Reuß: Im Prozess gegen die Führungsfiguren der Reuß-Gruppe trat ein bereits verurteiltes Mitglied der Reichsbürgergruppe "Vereinte Patrioten" (sog. Kaiserreichsgruppe) als Zeuge auf und berichtete über Treffen und Kontakte zwischen beiden Gruppen. Diese hätten sich allerdings gegenseitig nicht ernstgenommen. Die FAZ (Jonas Wagner) berichtet.
OLG Hamburg – Gefühl des Datenverlusts/Meta: In der vergangenen Woche erhob der österreichische Verbraucherschutzverein am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eine Verbandsklage gegen den Facebook- und Instagram-Betreiber Meta. Wie die Zeit (Quentin Lichtblau) schreibt, können sich Nutzende der Plattformen der Klage anschließen, sofern sie unter einem "diffusen Gefühl des Datenverlusts" leiden. Im Juli habe das Landgericht Leipzig mit eben jener Begründung einem Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Dass der Konzern die Daten von Nutzen für eigene kommerzielle Zwecke verwende, stehe mehr oder weniger fest.
OLG Köln zu KI-Training/Meta AI: In einer Analyse der im vergangenen Mai ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, das Meta entgegen des Antrags der Verbraucherzentrale ein Training seines KI-Modells "Llama" mit öffentlichen Nutzerdaten erlaubte, macht Rechtsprofessorin Paulina Jo Pesch auf netzpolitik.org "erhebliche Mängel" aus. Diese ließen vermuten, dass das Gericht tatsächlich nicht verstanden habe, "was Meta trainiert" und nur wegen dieser Fehlannahme schlussfolgern konnte, dass ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutzgrundverordnung vorliege.
OVG Magdeburg zu E-Scooter/Sondernutzung: Eine Betreiberin von E-Scootern, die im sogenannten Free-Floating-Modell betrieben werden, kann sich nicht auf den Gemeingebrauch des öffentlichen Straßenraums berufen. Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die Beseitigungsverfügung einer Kommune gegen eine Betreiberin von E-Scootern, die keine Sondernutzungserlaubnis zum Abstellen ihrer E-Scooter beantragt hatte. Zentraler Bestandteil des Free-Floating-Geschäftsmodells ist es, dass die E-Scooter bewusst so abgestellt werden, dass mögliche Kund:innen jederzeit welche anmieten können. beck-aktuell berichtet.
LAG Düsseldorf zu Probezeitkündigung: Ein Wirtschaftsjurist klagte erfolgreich vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf gegen seine Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit. Weil sein Abteilungsleiter, ein Prokurist, dem Mann nach fünf Monaten erklärt hatte, er werde "natürlich" nach der Probezeit übernommen, war die anschließend ausgesprochene Kündigung treuwidrig und damit unwirksam. Entscheidend war, dass in der Zwischenzeit nichts vorgefallen war, was den Meinungsumschwung sachlich rechtfertigen konnte. Die Rechtsanwältin Davia Vijesh Kumar stellt auf dem Expertenforum Arbeitsrecht die Entscheidung von Anfang des Jahres vor.
LG Frankfurt/M. - Paxlovid: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat einen Apotheker angeklagt, der während der Pandemie beim Bundesgesundheitsministerium fast 10.000 Packungen des Corona-Medikaments Paxlovid bestellte und es dann unerlaubt u.a. nach China weiterverkaufte. Dabei hätte er das kostenlos erhaltene Medikament nur an deutsche Erkrankte gegen Rezept abgeben dürfen. tagesschau.de (Markus Grill) berichtet und gibt zudem einen Überblick über weitere Ermittlungsverfahren und Urteile in ganz Deutschland.
LG Zwickau zu Selbstjustiz nach Missbrauch: Die Zeit (Manuela Müller) bringt eine Reportage über einen 41-Jährigen, der Ende August vom Landgericht Zwickau als Mörder mit verminderter Schuldfähigkeit zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Der Angeklagte glaubt, als Jugendlicher von seinem Fußballtrainer vergewaltigt worden zu sein, erlitt jedoch im Erwachsenenalter eine schwere dissoziative Amnesie. Eine erste Verurteilung wegen Totschlags wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
AG Frankfurt/M. – Klimaprotest: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen sieben Klimaaktivist:innen der damaligen Gruppe "Letzte Generation" wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe erhoben. Sie hatten im Juli 2024 das Rollfeld des Frankfurter Flughafens blockiert, woraufhin 270 Flüge annulliert wurden. Der Flughafenbetreiber macht nach eigenen Angaben parallel vor dem LG Frankfurt Schadensersatzforderungen "im hohen sechsstelligen Bereich" gegen die Aktivist:innen geltend. bild.de (Claudia Detsch) berichtet.
VG Köln zu Asylantrag eines Syrers: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat nicht jeder syrische Staatsangehörige Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland. Dem Kläger drohe keine Verfolgung durch das Assad-Regime, weil dieses inzwischen als Verfolgungsakteur ausscheidet. Auch eine Verfolgung durch die neue Übergangsregierung in Damaskus oder durch die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) drohe dem Kläger nicht, sodass seine Klage abgewiesen wurde. Ob ein Rückkehrer nach Syrien wegen der dortigen schlechten wirtschaftlichen Lage in die Gefahr gerät, das Existenzminimum nicht sichern zu können, hänge von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Der Kläger hat noch Familie in Syrien und könne dort kostenlos leben. zeit.de berichtet.
Videoverhandlung: Auf LTO kritisieren Carl Christian Müller und Bennet Roßbach, Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter, dass die Reform des § 128a ZPO, mit der mündliche Verhandlungen vor Zivilgerichten auch per Video möglich sein sollten, in der Praxis nicht an fehlender Ausstattung, sondern an der "Veränderungsresistenz derjenigen scheitert, die den Wandel umsetzen müssten". Sie weisen außerdem darauf hin, dass Videoverhandlungen vor allem die Anwaltschaft entlasten, nicht aber die Justiz. Hier bräuchte es "zivilprozessuale und kostenrechtliche Steuerungsmechanismen, um durch gezielte Anreize und Sanktionen die Anzahl an durchzuführenden Verhandlungen von vornherein gering zu halten."
Teen Courts: In sogenannten Teen Courts verhandeln 14- bis 21-Jährige über kleinere Delikte gleichaltriger Jugendlicher, ermitteln die Hintergründe und bestimmen eine angemessene Auflage als erzieherische Maßnahme. Laut Oliver Schillimat, Projektleiter von Teen Courts in Wiesbaden und in Limburg, können sich die Schülerrichter:innen besser in die gleichaltrigen Beschuldigten hineinversetzen und anders mit ihnen in Kontakt treten. Das sei "zuweilen effektiver als ein Ermahnungsgespräch mit Erwachsenen", so Schillimat. beck-aktuell (Manuel Leidinger) stellt das kriminalpädagogische Projekt vor.
Recht in der Welt
Belgien - Drogenboss Flor Bressers: Vor einem Strafgericht in Brüssel hat der Prozess gegen den Drogenboss Flor Bressers und 29 Gehilfen begonnen. Bressers wird vorgeworfen, mindestens 3,2 Tonnen Kokain aus Brasilien nach Europa eingeführt zu haben. Der Prozess stößt deshalb auf besonderes Interesse, weil Bressers, der aus einer Mittelschichtsfamilie stammt, einen Hochschul-Abschluss in Kriminologie besitzt. Die SZ (Josef Kelnberger) berichtet.
USA – Mord an Charlie Kirk: LTO (Maryam Kamil Abdulsalam) schildert den Ablauf eines Strafprozesses nach US-amerikanischem Recht und fasst die bisherigen Erkenntnisse zum Verfahren gegen Tyler Robinson, den Mörder des rechten Aktivisten Charlie Kirk, zusammen. Dass es bereits sechs Tage nach der Tat und noch vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens zur Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens kam, ist in den USA üblich, da den Angeklagten in diesem frühen Termin der Tatvorwurf mitgeteilt wird und Verfahrensrechte ermöglicht werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Robinson unter anderem Mord in besonders schwerem Fall vor und fordert die Todesstrafe.
spiegel.de (Marc Pitzke) beschreibt die Anhörung und stellt die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweise vor, worunter auch die Gravur der abgefeuerten Patrone ("NoTices Bulge OWO What’s This? ") und die von drei weiteren Patronen gehört (z.B. "Hey Facist! Catch! "; "If you Read This, You Are GAY"). Auf den Hülsen ist Robinsons DNA gefunden worden und in Chatnachrichten mit seinem Mitbewohner äußerte er, die Tat begangen zu haben.
USA – falsche KI-Zitate eines Anwalts: Ein US-Gericht in Kalifornien verurteilte einen Anwalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 US-Dollar, weil er in seiner Berufungsbegründung KI-generierte Zitate nutzte, ohne sie zu kontrollieren. Darüber hinaus deutete das Gericht an, dass auch der gegnerische Rechtsbeistand unter Umständen zu Schadensersatz verpflichtet sein könnte, weil er die Täuschungen nicht erkannte und das Gericht nicht auf die gefälschten Zitate hinwies. beck-aktuell berichtet.
Kolumbien - Farc: Das "Sondergericht für den Frieden" hat in seinem ersten Urteil sieben Mitglieder der letzten Führung der linken Farc-Guerilla zu je acht Jahren Wiedergutmachungsarbeit verurteilt. Das Gericht arbeitet nach dem Prinzip der "restorative justice" und wurde 2016 durch das Friedensabkommen zwischen Farc-Guerilla und kolumbianischem Staat geschaffen. Nur Täter, die an der Wahrheitsfindung mitwirken, können mit milden Strafen des Sondergerichts rechnen, die anderen werden der staatlichen Justiz überstellt. Die taz (Katharina Wojczenko) berichtet.
Iran – Spionage für Israel: Das iranische Regime hat einen Mann wegen angeblicher Spionage für Israel hingerichtet. Nach Angaben von NGOs handelt es sich um den 44-jährigen Heizungs- und Kühlsystemtechniker Babak Shahbazi. Das Todesurteil sei "ohne ein faires Verfahren und auf der Grundlage von unter Folter erpressten Geständnissen" gefallen. spiegel.de berichtet.
Israel - Krieg in Gaza: Nun berichtet auch die SZ (Ronen Steinke) über den Bericht einer UN-Untersuchungskommission, wonach Israel in Gaza Völkermord begehe. Für den Nachweis eines israelischen Vernichtungswillens stütze sich die Kommission nicht nur auf Äußerungen von israelischen Politiker:innen, sondern auch auf objektive Verhaltensmuster des israelischen Militärs.
Sonstiges
Bundestag/Zugang von AfD-Mitarbeitenden: Aufgrund "sicherheitskritischer Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung" verweigerte die Verwaltung des Deutschen Bundestages drei Mitarbeitenden von AfD-Abgeordneten die Ausstellung eines Hausausweises; bei einem weiteren Mitarbeiter wurde die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Bundestages aufgehoben. Darunter soll Phillip R. sein, der "als Koordinator-Sicherheit" bei der AfD-Fraktion beschäftigt ist und 2022 vom LG Ravensburg wegen rassistisch motivierter Taten gegen Asylsuchende verurteilt worden ist. Dem Bundestag lägen "tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen" seine Funktions- und Arbeitsfähigkeit gefährden könnte. Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nimmt der Bundestag unter anderem in das Informationssystem der Polizei und in das Bundeszentralregister Einsicht. Es berichten LTO (Hasso Suliak), zeit.de und spiegel.de (Fabian Hillebrand/Anna Reimann).
Kirchenasyl: Der Rechtsanwalt Sönke Ahrens und der Theologieprofessor Constantin Plaul legen in der FAZ ihre Sichtweise von Kirchenasyl dar. Dieses habe seinen Grund nicht darin, dass sich Kirchen aus moralischen Gründen über staatliches Recht hinwegzusetzen, sondern vielmehr die Verwirklichung staatlichen Rechts ermöglichen wollen, indem sie bei vermeintlichen Fehlern eine Überprüfung anstoßen. Gegen die Dublin-Abschiebung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten sei kein Kirchenasyl erforderlich.
KI-Training/Beck: Der Rechtsprofessor Michael Grünberger erläutert auf dem Verfassungsblog, warum er der KI-Vertragsergänzung des Beck-Verlags für Autor:innen nicht zustimmen wird. Der Verlag wolle sich das alleinige Recht für ein KI-Training mit den Texten sichern, ohne die Autor:innen dafür zusätzlich zu vergüten. Damit stärke der Verlag seine Marktmacht. Auch das vorgesehene Verbot der KI-Nutzung bei der Erstellung wissenschaftlicher Texte kritisiert Grünberger. Der Verlag maße sich "eine Kompetenz an, die weder er noch ein anderer Verlag hat. Darüber zu entscheiden, ist die ureigenste Aufgabe der Wissenschaft."
Das Letzte zum Schluss
Geldregen: Im mittelfränkischen Uehlfeld ist eine Autofahrerin auf einer Bundesstraße durch eine "Wolke voller Geldscheine" gefahren, wie sie es am Telefon verwundert der Polizei mitteilte. Es konnte sodann ermittelt werden, dass die Scheine nicht vom Himmel gefallen waren, sondern vielmehr aus einem Kellnergeldbeutel stammten, der auf der Straße verloren wurde. Vorausfahrende Fahrzeuge hatten die Scheine – mehr als 2500 Euro – aufgewirbelt. spiegel.de berichtet.
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LTO/lh/pna/mpi/tr/chr
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Die juristische Presseschau vom 18. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58173 (abgerufen am: 06.03.2026 )
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