Grüne und Linke sind verärgert, weil sie nicht in die BVerfG-Kandidatur von Sigrid Emmenegger eingebunden wurden. Der Bundestag hob die Immunität des AfD-Politikers Krah auf. Jair Bolsonaro wurde wegen seines Putschversuchs verurteilt.
Thema des Tages
BVerfG-Richterwahl/Emmenegger: Die Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken kritisieren, dass ihnen die neue Kandidatin der SPD für das Bundesverfassungsgericht, Sigrid Emmenegger, nicht vorgestellt wurde, bevor der Name der Öffentlichkeit bekannt wurde. Am Mittwoch hatten Medien über den neuen Vorschlag berichtet, nachdem die Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU/CSU und SPD ihre Fraktionen über die Personalie informiert hatten. "Dass man nicht auf unsere Rückmeldung wartet, ist reichlich unprofessionell angesichts der Vorgeschichte", sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann. Wenn die erforderliche Zweidrittelmehrheit ohne Stimmen der AfD-Fraktion zustande kommen soll, benötigen alle drei Richterkandidat:innen von CDU/CSU und SPD die Stimmen von Grünen und Linken. Die Linke hatte schon im Juli ihre Zustimmung für Richterkandidat Günter Spinner von einem Gesprächsangebot der CDU/CSU-Fraktion abhängig gemacht. Auch die Grünen drängen nun darauf, dass die Regierungsfraktionen sich mit der Linken abstimmen. SZ (Markus Balser/Tim Frehler), taz (Stefan Reinecke) und spiegel.de (Sophie Garbe u.a.) berichten.
FAZ (Marlene Grunert/Eckart Lohse), Hbl (Heike Anger u.a.), zeit.de (Eva Ricarda Lautsch) und spiegel.de (Dietmar Hipp) stellen die BVerwG-Richterin Sigrid Emmenegger ausführlich vor.
Henrike Roßbach (SZ) kommentiert, es sehe "ganz so aus, als würde im zweiten Anlauf gelingen, was im ersten so dramatisch schieflief". Die Spitzen der Regierungsfraktionen hätten Emmenegger in "demonstrativer Einigkeit" empfohlen. Die SPD habe bei der CDU/CSU-Fraktion jedoch "noch eine klitzekleine Rechnung offen", woran sie diese "bei Gelegenheit sachte" erinnern werde. Reinhard Müller (FAZ) lobt, dass die SPD "der Versuchung widerstanden" habe, "eine 'Topgenossin' mit eingebauter Agenda" vorzuschlagen und so die Union in die Bredouille zu bringen". Das "Gemaule von Grünen und Linken" sei erwartbar, doch würden sie "jede Glaubwürdigkeit verspielen, wählten sie eine auch wissenschaftlich hoch qualifizierte, moderate, eher konservative Bundesrichterin aus dem sozialdemokratischen Lager nicht." Christian Rath (taz) kommentiert: Indem die SPD nun eine Kandidatin präsentiere, die "keine Angriffspunkte für eine neue Kampagne" biete, signalisiere die Fraktion einerseits, "dass man mit Hass und Verleumdung die Wahl profilierter fortschrittlicher Richter:innen verhindern kann." Für Demokratie und Rechtsstaat wäre aber auch wenig gewonnen, "wenn nun der nächste SPD-Vorschlag nur eine Fortsetzung des Konflikts mit einer anderen Person wäre." Fatina Keilani (Welt) bemerkt, dass die Öffentlichkeit sich an Emmenegger nicht so gut abarbeiten könne, wie an Frauke Brosius-Gersdorf, weil erstere "sich bisher nicht exponiert hat". "Das heißt aber noch nicht, dass Emmenegger unproblematisch ist – man weiß es halt nur nicht."
Susanne Baer im Interview: Der Spiegel (Dietmar Hipp/Melanie Amann) interviewt aus Anlass ihres neuen Buches "Rote Linien" die frühere Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer. Sie nennt Emmenegger "eine hervorragende Juristin". Baer widerspricht der Vorstellung, dass Richter:innen mit einer Art "Kampfauftrag" für ihr Herzensthema nach Karlsruhe kämen. "Auch einer meiner ersten Fälle endete damit, dass ich ein Urteil unterschrieb, in dem etwas stand, was ich vorher, als Wissenschaftlerin, anders gesehen hatte." Deals zwischen Richter:innen habe sie am BVerfG "nie erlebt". Außerdem spricht sie über die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf, die Gespräche mit der CDU/CSU-Fraktion vor ihrer eigenen Wahl 2010, das Wahlverfahren, die Arbeit am Gericht, Treffen mit der Bundesregierung, die Arbeit des Gerichts während der Corona-Pandemie und persönliche Stalking-Erfahrungen.
Rechtspolitik
GO-BT: Am heutigen Freitag berät der Bundestag auf Antrag der Regierungsfraktionen über die Neufassung der Geschäftsordnung des Bundestags. Nun berichten auch SZ (Robert Roßmann) und taz (Sabine am Orde) über die Vorschläge. Danach sollen Abgeordnete künftig automatisch des Saales verwiesen werden, wenn sie drei Ordnungsrufe innerhalb von drei Sitzungswochen erhalten. Im Wiederholungsfall sollen künftig Ordnungsgelder in Höhe von von 4.000 Euro möglich sein, bislang sind es 2.000 Euro. Vorgesehen ist außerdem, dass eine Fraktion nach drei erfolglosen Vorschlägen für den Posten einer Vizepräsident:in neue Vorschläge nur mit einem Viertel der Mitglieder des Bundestags einbringen kann.
Bundestags-Wahlrecht: Der Rechtsprofessor Matthias Friehe wirbt auf dem Verfassungsblog für ein modifiziertes Grabenwahlrecht auf Bundesebene, bei dem die eine Hälfte des Parlaments nach dem Mehrheitswahlrecht in den Wahlkreisen gewählt wird und die andere Hälfte nach dem Verhältniswahlrecht über Parteilisten. Friehe kritisiert, dass das aktuelle Wahlrecht keine "aus dem Wahlzettel ersichtlichen Entscheidungsalternativen" biete, weil nicht jeder gewählte Direktkandidat automatisch in den Bundestag einzieht. Daher entstehe ein Paradoxon: "Auf dem Wahlzettel entscheidet sich der Wähler zwischen Alternativen, die gar nicht zur Wahl stehen, und die Alternativen, die zur Wahl stehen, stehen nicht auf dem Wahlzettel."
Wahlprüfung: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Plum spricht sich auf LTO für eine Reform des Wahlprüfungsverfahrens nach Art. 41 GG aus. Die Prüfung solle einstufig beim BVerfG stattfinden. Zudem brauche es konkrete gesetzliche Entscheidungsfristen. Anlass seiner Forderung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Mitte August, in der es eine Verfassungsbeschwerde zwar als unzulässig zurückgewiesen hatte, aber die späte Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses im Deutschen Bundestag monierte.
Tod durch Raser: Laura Erol, deren Mann durch einen Raser getötet worden war, fordert in einer Petition eine Mindesthaftstrafe von fünf Jahren für vorsätzliches Rasen mit Todesfolge. Die Petition wurde bereits mehr als 60.000 Mal unterzeichnet. Anlass ist ein mildes Urteil des Amtsgerichts Leonberg, das einen Raser, der zwei Menschen getötet hatte, aufgrund einer Verständigung nur zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilte. Die Welt (Philipp Woldin) berichtet.
Aktiengesellschaft: Der Rechtsanwalt Cornelius Götze feiert auf beck-aktuell den 60. Geburtstag des Aktiengesetzes. Das damals eingeführte Recht der verbundenen Unternehmen gelte noch heute als eine zentrale Errungenschaft. Als "'Facelifting' für das AktG 1965" schlägt er unter anderem eine Lockerung des Prinzips der Satzungsstrenge und eine Flexibilisierung der Organisationsverfassung vor.
Justiz
GenStA Dresden - Maximilian Krah: Der Bundestag hob mit Stimmen aller Fraktionen die Immunität des AfD-Politikers Maximilian Krah auf. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ließ am selben Tag seine Wohnungen und Büros in Brüssel, Berlin und Dresden durchsuchen. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Durchsuchungen angeordnet. Krah steht unter Verdacht der Bestechlichkeit und der Geldwäsche, weil er als Abgeordneter des EU-Parlaments chinesische Zahlungen angenommen haben soll. Hinweise darauf erhielten die Behörden während ihrer Ermittlungen gegen Krahs früheren Mitarbeiter Jian G. Die FAZ (Friederike Haupt), taz (David Muschenich), Hbl (Daniel Delhaes/Dietmar Neuerer), zeit.de, spiegel.de (Ann-Katrin Müller u.a.), bild.de (Peter Tiede), LTO, und beck-aktuell berichten.
EuGH zu Diskriminierung wegen Pflege des Sohns: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung auch Arbeitnehmer:innen schützt, die die Pflege ihres behinderten Kindes übernehmen. Solange der Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet wird, muss er angemessene Vorkehrungen treffen, um die Pflege außerhalb der Arbeitszeit zu ermöglichen. Hintergrund der Entscheidung ist die Klage der Mutter eines vollinvaliden Sohnes. Sie will zu festen Zeiten am Vormittag arbeiten, bekam dies vom Arbeitgeber aber nicht dauerhaft zugesagt. Es berichten tagesschau.de (Egzona Hyseni) und beck-aktuell.
EuG zu Taxonomie: Nun stellt auch der emeritierte Rechtsprofessor Josef Falke auf beck-aktuell das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Taxonomie-Verordnung vor. In Ausgestaltung der Verordnung hatte die EU-Kommission Atom- und Gaskraftwerke als "ökologisch nachhaltig" eingestuft. Das Gericht betonte ein weites Ermessen der EU-Kommission und hielt die Entscheidung für vereinbar mit den Klimazielen der Union.
BVerfG/BGH zu Auskunftspflicht im Urheberrecht: Der Fernsehsender RTL muss gegenüber der Filmemacherin Jana Bernhardt offenlegen, wie viel Werbeeinnahmen er durch die Ausstrahlung ihrer Filme erzielte. Der BGH wies Anfang Juli eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das entsprechende Urteil des Kölner Oberlandesgerichts zurück. Eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm das BVerfG nicht zur Entscheidung an. Die Filmemacherin will auf Grundlage des Fairnessparagrafen im Urheberrecht prüfen, ob ihr eine Nachvergütung zusteht. LTO berichtet.
BGH zu Björn Höcke: Der Bundesgerichtshof wies die Revisionen gegen die zweifache Verurteilung Björn Höckes wegen der Verwendung der SA-Parole "Alles für Deutschland" zurück. Das Landgericht Halle hatte Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Weil Höcke die Äußerungen nicht in Ausübung seines Mandats getätigt habe, sondern bei Parteiveranstaltungen, sei sie nicht von seiner Indemnität gem. Art. 46 Abs. 1 GG umfasst, entschied der BGH. Tsp (Jost Müller-Neuhof), zeit.de und LTO berichten.
OLG Düsseldorf zu Messermorden von Solingen: Der am Mittwoch zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilte Attentäter von Solingen, Issa al Hasan, legte Revision ein. Al Hasan wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und wegen seiner Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig gesprochen. spiegel.de und LTO berichten.
OVG Nds zu Entlassung nach Lehrer-Schülerin-Beziehung: Ein 47-jähriger Lehrer, der über mehrere Monate eine Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin unterhielt, darf aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen. Zwar sei es nur zu Küssen und nicht zu Geschlechtsverkehr gekommen, doch habe der Beamte durch sein Verhalten gegen die sogenannte Wohlverhaltenspflicht verstoßen. Lehrkräfte müssten gegenüber minderjährigen Schüler:innen strikte körperliche Distanz wahren. Ein Einverständnis des Mädchens sei unbeachtlich. LTO berichtet.
LSG NRW – Krankenversicherung/Bürgergeld: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen will vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen höhere Bundeszuschüsse für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfänger:innen einklagen. Die aktuelle Pauschale von 133 Euro decke weniger als 40 Prozent der tatsächlichen Kosten. Den Restbetrag trügen die Beitragszahler:innen. Hierin liege ein Verstoß gegen den Grundsatz der Zweckbindung von Versicherungsbeiträgen. SZ (Bastian Brinkmann) und taz (Manuela Heim) berichten.
AG Hannover zu rassistischer Beleidigung des Vermieters: Das AG Hannover entschied, dass ein Vermieter seiner Mieterin fristlos gem. § 543 BGB kündigen durfte, nachdem sie ihn unter anderem mit "Scheiß Ausländer!" und "Ihr Kanaken!" beleidigt hatte. In den Äußerungen liege eine schwerwiegende Vertragsverletzung, sodass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten sei. LTO berichtet.
AG Schweinfurt zu Protest gegen Kühlturm-Sprengung: Der 38-jährige Chemiker Andreas F. wurde vom AG Schweinfurt wegen Hausfriedensbruchs zu 80 Tagessätzen je 50 Euro verurteilt, weil er sich vor der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld innerhalb der Sperrzone aufhielt. Der Mann, der durch seine Aktion die Sprengung verhindern wollte, verzögerte sie letztlich um rund 90 Minuten. Auf ein Banner hatte er "Kernenergie, ja bitte" geschrieben. FAZ (Emma Schmidt) und bild.de (Karina Palzer) berichten.
AG Meißen zu Drohung gegen MP Kretschmer: Nur drei Wochen, nachdem ein Mann Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) auf Facebook bedroht hatte, wurde er vom Amtsgericht Meißen wegen versuchter Nötigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro verurteilt. Der Mann hatte in der Nachricht unter anderem mit dem Einsatz seiner Waffe gedroht. bild.de (Thomas Fischer) berichtet.
GBA – Tötung von Zivilisten in Gaza: Nun berichtet auch die SZ (Ronen Steinke) über die Strafanzeige gegen den 25-jährigen Münchener David G., der in einer israelischen Scharfschützeneinheit in Gaza absichtlich Zivilisten getötet haben soll. In der 130-seitigen Strafanzeige, die bei der Bundesanwaltschaft einging, wird ihm vorgeworfen, dass seine Einheit wochenlang eine kill zone in Chan Yunis errichtet habe, in der auf jeden – auch unbewaffneten – Mann im wehrfähigen Alter geschossen wurde.
Recht in der Welt
Brasilien – Jair Bolsonaro: Der frühere Präsident Brasiliens Jair Bolsonaro wurde wegen seiner Beteiligung an einem Putschversuch gegen die Regierung seines Nachfolgers Luiz Inácio Lula da Silva zu einer Haftstrafe von 27 Jahren verurteilt. Vier der fünf Richter:innen der Kammer des Obersten Bundesgerichts hielten ihn für schuldig. Weil der Richter Luiz Fux für einen Freispruch stimmte, darf Bolsonaro voraussichtlich in Berufung gehen. Diese würde vor dem elfköpfigen Plenum des Gerichts verhandelt. Neben Bolsonaro wurden auch Militärs und Kabinettsmitglieder verurteilt. Das Gericht sprach sie unter anderem wegen eines versuchten Staatsstreichs und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig. spiegel.de, zeit.de und bild.de berichten.
Türkei – CHP / Ekrem İmamoğlu: Nachdem ein Istanbuler Gericht wegen angeblichen Unregelmäßigkeiten beim CHP-Parteitag von 2023 die Istanbuler Führung der größten türkischen Oppositionspartei CHP abgesetzt hatte, hob ein Gericht in Ankara die Absetzung wieder auf. Kommende Woche könnte ein Gericht in einem parallelen Verfahren die nationale CHP-Spitze absetzen. zeit.de berichtet.
Der Spiegel (Anna-Sophie Schneider) sieht die Gerichtsverfahren im Kontext eines juristischen Putsches, zu dem auch die Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu zähle. Präsident Recep Tayyip Erdoğan wolle "die Opposition mithilfe der regierungstreuen Justiz systematisch schwächen", weil "er bei der nächsten Wahl gegen die CHP schlechte Karten hätte".
Wie zeit.de (Maline Hofmann) berichtet, beginnt gegen İmamoğlu nun auch ein Verfahren wegen Urkundenfälschung wegen seines Universitätsdiploms. Wie die Korruptions- und Terrorermittlungen gilt auch das neue Verfahren als politisch motiviert.
USA – Versuchtes Attentat auf Trump: Im Prozess gegen Ryan R., der vor einem Jahr versucht haben soll, Donald Trump auf dessen Golfplatz in Palm Beach zu erschießen, hielt der Angeklagte sein Eröffnungsplädoyer. Weil er darin aber unter anderem der Frage nachging "Was ist aus dem Homo erectus geworden?" anstatt auf die Tatvorwürfe einzugehen, unterbrach ihn die Richterin vorzeitig. Der Mann verteidigt sich selbst. zeit.de berichtet.
Juristische Ausbildung
VerfGH Thü – Verfassungstreue im Referendariat: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelte am Mittwoch über einen Normenkontrollantrag der Thüringer AfD gegen die Regelung im Thüringer Juristenausbildungsgesetz, wonach Kandidat:innen die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu verwehren ist, wenn sie "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind". Schwerpunkt der Verhandlung war die Frage, ob die Regelung mit der Berufsfreiheit vereinbar ist. LTO-Karriere berichtet.
Sonstiges
Durchsuchung wegen Anti-Merz-Graffiti: Gegen den Kriminalhauptkommissar Wolfgang E., der ohne Auftrag wegen der Anti-Merz-Graffiti in Menden ermittelt hatte, wird die Einleitung eines Disziplinarverfahrens geprüft. Dies bestätigte NRW-Innenminister Herbert Reul. Der Polizist ist nicht nur CDU-Kommunalpolitiker, sondern auch Vorstand des Schützenvereins, dessen Wände mit den Schriftzügen beschmiert wurden. Reul hält ihn daher für "glasklar" befangen. Trotzdem soll der Mann einen Ermittlungsbericht angefertigt und eine Anzeige entgegengenommen haben. spiegel.de berichtet.
Rechtsabteilungen: Marcus Jung (FAZ) berichtet über die Studie des Bundesverbands für Unternehmensjuristen, die unter anderem zu dem Ergebnis kommt, dass es in immer mehr Rechtsabteilungen von deutschen Unternehmen Abteilungen für "Legal Operations" gibt. Unter diesem Schlagwort versteht man die Beteiligung von Inhouse-Jurist:innen an der Planung interner Arbeitsprozesse und Technologien.
Das Letzte zum Schluss
Pascaline: Viele schöne Dinge verdanken wir der Finanzgerichtsbarkeit. Eines davon ist mit Ebenholzstäbchen verziert und kann in einer Woche bei Christie's ersteigert werden. Gemeint ist eine 1642 von Blaise Pascal entwickelte Rechenmaschine namens "Pascaline", mit der der Erfinder seinem Vater, dem Leiter der Steuergerichtsbarkeit in Clermont-Ferrand, die Arbeit erleichtern wollte. Der Schätzpreis liegt bei zwei bis drei Millionen Euro, meldet die FAZ (Ursula Scheer).
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 12. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58132 (abgerufen am: 09.11.2025 )
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