Die Hausdurchsuchung bei einer Juso-Politikerin wegen eines Anti-Merz-Graffitis war rechtswidrig. Ein polnisches Gericht sprach Aktivist:innen vom Vorwurf der Schleusung frei. Vor dem IStGH beginnt das Verfahren gegen Joseph Kony.
Thema des Tages
LG Arnsberg zu Durchsuchung wegen Anti-Merz-Graffiti: Das Landgericht Arnsberg stellte fest, dass die Hausdurchsuchung bei der 17-jährigen Juso-Politikerin Nela Kruschinski in Menden wegen Graffiti gegen Friedrich Merz rechtswidrig war. Vor einem Wahlkampfauftritt in der Schützenhalle hatten Unbekannte im Januar Parolen wie "Merz auf’s Maul" an die Wände gesprüht. Nachdem Kruschinksi in einem anonymen Schreiben an die Polizei als Verdächtige genannt wurde, erließ das Amtsgericht Arnsberg einen Durchsuchungsbeschluss gegen sie. Das Landgericht sah in seinem Beschluss vom 1. August 2025 bereits keinen Anfangsverdacht gegen Kruschinski und stellte die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung fest. Anders als das Amtsgericht hielt das Landgericht die Mitgliedschaft bei den Jusos nicht für ausreichend, um auf politische Straftaten schließen zu können. Als "rechtsstaatlich bedenklich" beanstandete die Kammer, dass in der Akte kein Durchsuchungsantrag der Staatsanwaltschaft vorlag und der Ermittlungsrichter keinen Kontakt mit dem ermittelnden Staatsanwalt gehabt habe. Die Direktorin des Amtsgerichts ist Charlotte Merz, Ehefrau von Friedrich Merz. Das Landgericht teilte mit, sie habe erst am 1. September 2025 von dem Verfahren Kenntnis erlangt. beck-aktuell (Pia Lorenz/Jannina Schäffer), zeit.de und bild.de (Peter Poensgen) berichten.
Rechtspolitik
Catcalling: Weil die SPD-Bundestagsfraktion einen neuen Straftatbestand für Catcalling (verbale sexuelle Belästigung) fordert, beleuchtet die SZ (Constanze von Bullion) die aktuell geltenden Straftatbestände: Der Tatbestand der sexuellen Belästigung setze eine körperliche Berührung voraus. Der Tatbestand der Beleidigung schütze die Ehre, nicht aber die sexuelle Selbstbestimmung. Es gehe bei dem Reformvorschlag der SPD nicht um eine Strafe für "das verunglückte Kompliment": Der neue Straftatbestand beträfe "keine Pfiffe von Männern, auch kein Anhupen und kein Zungeschnalzen", sondern "obszöne Gesten, sexuelle Anspielungen und Kommentare", die geeignet seien, einen anderen Menschen erheblich einzuschüchtern oder zu demütigen.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter Fabian Endemann kommentiert auf dem Verfassungsblog, der Vorstoß der SPD-Fraktion sei ein Beispiel für eine "Lust am Strafen". Weil Catcalling "zutiefst kontextabhängig" sei, spreche das Bestimmtheitsgebot gegen eine Strafbarkeit. Durch die Forderung nach einem neuen Straftatbestand werde suggeriert, dass "ein komplexes soziokulturelles Phänomen" sich durch "einen einfachen legislativen Akt 'reparieren'" lasse. Damit lenke der Vorschlag jedoch "von der mühsamen Arbeit ab, die für einen tatsächlichen Kulturwandel notwendig wäre."
Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: Im Interview mit netzpolitik.org (Chris Köver) warnt der akademische Mitarbeiter Florian Rebmann, dass nur ein kleiner Anteil von Partnerinnentötungen durch elektronische Fußfesseln verhindert würde. Die Fußfessel könne nur in Fällen angeordnet werden, in denen es schon zuvor zu Gewalt kam und das Opfer auch erfolgreich ein Näherungsverbot beantragte. Gleichwohl betont Rebmann, dass der Einsatz elektronischer Fußfesseln ggf. die Angst der Betroffenen verringert: "Opfer berichten, dass sie nach Jahren endlich ohne Angst einkaufen gehen oder die Kinder zur Schule bringen können."
Asylleistungen: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anne-Marlen Engler beklagt auf dem Verfassungsblog, dass im Recht der Asylleistungen "seit jeher der ewige Herbst der Reformen" herrsche. Der "hektische und unsystematische Rechtsaktionismus" führe dazu, dass die Gerichte das Recht immer öfter fortbilden müssten und daher zunehmend unter Druck gerieten. Als Beispiel nennt die Autorin den neu eingeführten Leistungsentzug für Dublin-Geflüchtete, der von den Gerichten für europarechts- und verfassungswidrig gehalten werde.
GO-BT: Reinhard Müller (FAZ) unterstreicht, dass die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) das Parlament nach außen vertrete, aber weder "dessen Vorstandsvorsitzende noch Zuchtmeisterin" sei. Wenn die AfD den anderen Parteien ein "Kartell" vorwerfe, so sei das "zwar polemisch und einer Antwort wert – aber keiner Rüge der Bundestagspräsidentin." Die nun angestrebte Erhöhung des Ordnungsgeldes nennt der Autor "eine demokratische Korrekturmöglichkeit".
KI-Prompt-Injections: Der Rechtsanwalt Philip N. Kroner fordert auf LTO einen neuen Straftatbestand für sogenannte Prompt Injections. So werden Versuche bezeichnet, durch manipulative Prompts an die Daten von KI-Systemen zu gelangen. Bislang seien Prompt Injections straffrei. Weil der Angreifer hier bildlich gesprochen kein Schloss knacke, sondern auf den Türsteher einrede, fehle es für den Tatbestand des § 202a StGB (Ausspähen von Daten) an einer besonderen Zugangssicherung.
Rechtsstaat/AfD: Die SZ (Peter Laudenbach) rezensiert einen Sammelband "Zur Destabilisierung von Institutionen durch die AfD". Nach der Lektüre verstehe man besser, "wie die anhaltenden Angriffe auf zentrale Institutionen des demokratischen Rechtsstaats funktionieren". Diese würden von der AfD durch eine "Delegitimierung und Destabilisierung" angegriffen, mit dem Ziel eines Systemwechsels "von innen".
Justiz
OLG München – Militante Antifa/Hanna S.: Die Bundesanwaltschaft forderte neun Jahre Haft für Hanna S, die gemeinsam mit anderen Mitgliedern einer Gruppe im Februar 2023 Personen der rechtsextremen Szene in Budapest brutal zusammengeschlagen haben soll. S. soll in einem Fall auf dem Arm eines Mannes gekniet haben, damit sich dieser nicht verteidigen konnte. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Das Urteil wird für den 26. September erwartet. LTO und zeit.de berichten.
LG Berlin – Tod beim Segeln: Nun berichtet auch die FAZ (Bastian Bieker) über den Prozess am Landgericht Berlin gegen den 65-jährigen Andreas F., der seinen Freund beim Segeln nach einem Streit im Meer ertränkt haben soll. Der Mann streitet die Vorwürfe ab und sagt, er habe den Freund retten wollen.
AG Bad Iburg zu Haltung von 46 Hunden: Ein 59-Jähriger, der 46 Hunde über einen langen Zeitraum ohne Wasser, Licht und Nahrung in eine Wohnung sperrte, wurde vom Amtsgericht Bad Iburg zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Er habe den Tieren durch sein Verhalten erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt und sich folglich nach § 17 Tierschutzgesetz strafbar gemacht. LTO berichtet.
AG Hanau zu Betriebskostenabrechnung: Ohne Zustimmung der Mieter:innen darf ein neuer Vermieter nicht den Verteilungsschlüssel der Betriebskostenabrechnung verändern. Dies entschied das Amtsgericht Hanau. Zwar sei der Schlüssel im Mietvertrag nicht geregelt worden, doch habe sich der Voreigentümer für die Kostenaufschlüsselung nach der Personenanzahl entschieden. Mit seiner ersten Abrechnung sei diese Aufschlüsselung vertraglich bindend geworden. LTO berichtet.
GBA – Nord-Stream-Sprengung: Wie die Welt (Dirk Banse/Martin Lutz) berichtet, findet heute vor einem Gericht in Bologna die zweite Anhörung über das Auslieferungsbegehren Deutschlands im Fall des Ukrainers Serhil K. statt, der verdächtigt wird, an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beteiligt gewesen zu sein. Der Anwalt von Serhii K. beklagt, dass er noch keine vollständige Akteneinsicht erhalten habe. Bislang habe die ukrainische Botschaft keinen Kontakt zu dem Mann gesucht, was nach Auffassung des Anwalts "sehr ungewöhnlich" ist.
Asylklagen: Bis Ende Juni 2025 gingen 76.646 neue Hauptsacheverfahren gegen Asylbescheide bei den Verwaltungsgerichten ein. Das sind bereits mehr als im gesamten Jahr 2023 und mehr als drei Viertel des Jahres 2024. In elf Bundesländern beträgt die durchschnittliche Verfahrenszeit bereits über zehn Monate. Der Verfahrenszuwachs wird unter anderem mit schnelleren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärt, berichtet spiegel.de.
JVA Tegel: Anlässlich des Spatenstichs für den Neubau der Teilanstalt I der JVA Tegel spricht die taz-berlin (Plutonia Plarre) mit dem Vorsitzenden des Berliner Vollzugsbeirats Olaf Heischel. Er hatte als Rechtsanwalt mit einer Klage für die Schließung der alten Teilanstalt gesorgt. Die dortigen Hafträume waren 5,24 Quadratmeter groß und wurden 2009 vom Berliner Verfassungsgerichtshof für menschenunwürdig erklärt. Heute seien die Zustände in der Teilanstalt II mit einer Zellengröße von 7,8 Quadratmetern ebenfalls problematisch, betont Heischel.
Recht in der Welt
Polen – Hilfe für Flüchtlinge im Grenzwald: Ein polnisches Bezirksgericht sprach fünf Aktivist:innen frei, die von der Staatsanwaltschaft dafür angeklagt worden waren, Flüchtlingen an der polnisch-belarussischen Grenze geholfen zu haben. Ihnen wurde vorgeworfen, "zur Erzielung persönlicher oder materieller Vorteile" anderen Personen einen unerlaubten Grenzübertritt ermöglicht zu haben. Für solche Vorteile aufseiten der Angeklagten sah das Gericht keine Beweise. Anders als die Staatsanwaltschaft hielt das Gericht es nicht für ausreichend, dass die Migrant:innen aus der Hilfe einen Vorteil zogen. SZ (Viktoria Großmann), FAZ (Stefan Locke) und LTO berichten.
IStGH – Joseph Kony: Heute beginnt vor dem Internationalen Strafgerichtshof die erste Phase des Strafprozesses gegen den ugandischen Milizenführer Joseph Kony, der wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist. Es handelt sich um ein Vorverfahren, in dem die Anklage geprüft wird. Dies geschieht allerdings in Abwesenheit des Anklagten. Nach Kony wird seit zwei Jahrzehnten international erfolglos gefahndet. Das Vorverfahren soll die schnelle Einleitung eines Hauptverfahrens ermöglichen, sollte der 64-jährige Kony noch gefasst werden. FAZ (Claudia Bröll) und taz (Simone Schlindwein) berichten.
USA – Suizid und KI: Die FAZ (Roland Lindner) spricht mit dem US-Anwalt Eli Wade-Scott, der die Eltern des toten Teenagers Adam Raine im Verfahren gegen OpenAI vertritt. Der Junge wurde in Gesprächen mit ChatGPT zum Suizid bewegt und erhielt von der KI auch technische Anleitungen zur Selbsttötung. Der Anwalt wirft OpenAI unzureichende Sicherheitstests vor und behauptet, dass die Version GPT-4 mit Absicht so konzipiert wurde, dass sie eine psychologische Abhängigkeit der Nutzer:innen fördert. Dass das Unternehmen bereits eingestand, dass die Sicherheitsvorkehrungen im Laufe längerer Unterhaltungen unzuverlässiger werden, nennt der Anwalt bemerkenswert. "Man würde das ja nicht sagen, wenn man meint, das ist eine Ausnahmesituation, oder?"
USA – RA Mark Zuckerberg: Ein US-Anwalt namens Mark Zuckerberg wehrt sich vor Gericht gegen die abermalige Sperrung seiner beruflichen Facebook-Seite. Mit der Begründung, dass er sich für den gleichnamigen Meta-Chef ausgebe, wurde seine Facebook-Seite in den letzten acht Jahren schon fünfmal gesperrt. Die aktuelle Sperre dauert seit Mai an, obwohl der Anwalt nach seinen Angaben rasch alle erforderlichen Unterlagen einreichte. LTO berichtet.
USA – Einwanderungsbehörde ICE: Der US-Supreme Court hob ein gerichtliches Verbot von verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die Einwanderungsbehörde ICE in Los Angeles auf. Im Juli hatte eine Richterin solche Kontrollen verboten, weil sie mit willkürlichem und rechtswidrigen Verhalten der Behörden einhergingen. Der Supreme Court hob das Verbot nun ohne Begründung bis zu einer inhaltlichen Entscheidung der Berufungsinstanz auf. zeit.de berichtet.
USA – Trump/E. Jean Carroll: Ein Bundesgericht bestätigte Donald Trumps Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 83,3 Millionen Dollar an die Autorin E. Jean Carroll. Er hatte sie öffentlich verleumdet, nachdem sie Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Donald Trump hatte im Verfahren mit seiner Immunität argumentiert. Dies wies das Berufungsgericht zurück. spiegel.de berichtet.
Russland – Anti-Folter-Konvention: Russlands Präsident Wladimir Putin legte der Staatsduma einen Gesetzentwurf zur Kündigung der Anti-Folter-Konvention vor. Das Land hatte den Vertrag 1996 ratifiziert. Die Konvention gehört zum Vertragswerk des Europarats, aus dem Russland 2022 ausgeschlossen worden war. In Russland wird Folter immer öfter auch öffentlich zur Schau gestellt. FAZ (Friedrich Schmidt), bild.de (Clara Tilgner/Lisa Windolph) und LTO berichten.
Juristische Ausbildung
Ausbildungsstatistik: Die Rechtsprofessoren Roland Schimmel und Jörn Griebel kritisieren auf beck-aktuell die Statistik zur Juristenausbildung 2023 des Bundesamtes für Justiz, die wie jedes Jahr ein Ärgernis sei, "sowohl, was die Inhalte, als auch, was die Darstellung angeht." Weil bei der Zahl der erfolgreichen Absolvent:innen der Zweiten Staatsprüfung auch Notenverbesserer erfasst würden, ließen sich die realen Absolventenzahlen nur schätzen. Die Autoren gehen davon aus, dass diese 10 Prozent unter den bisher angenommenen Zahlen liegen
Sonstiges
Justizfortbildung/Böhmermann: Der Staatsanwalt Lorenz Bode kritisiert auf beck-aktuell die aktuelle Ausgabe des ZDF-Magazins Royale von Jan Böhmermann, in der dieser behauptete, im Fortbildungskatalog der Deutschen Richterakademie tauche die Istanbul-Konvention nicht auf. In Wahrheit tauche zwar der Begriff "Istanbul-Konvention" in keinem Titel der Veranstaltungen auf, inhaltlich seien Konventionsthemen jedoch fester Bestandteil des Fortbildungsangebots. "Unabhängig vom Sendungsformat kann und sollte das ZDF es sich nicht leisten, Fehlinformationen über unsere Justiz bei einem so wichtigen Thema zu verbreiten."
Dauerhaft krankgeschriebene Lehrerin: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster vor einigen Wochen entschieden hatte, dass eine Lehrerin sich auch nach 15 Jahren dauerhafter Krankschreibung noch einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen muss, leitete die Bezirksregierung Düsseldorf zwei Disziplinarverfahren ein. Sie richten sich gegen die Beamtin sowie gegen den Sachbearbeiter, der für die lange ungeprüfte Krankschreibung verantwortlich war. LTO berichtet.
Wehrhafte Demokratie: Die FAZ (Jasper von Altenbockum) rezensiert zwei Bücher zum Kommunalrecht, unter anderem das Buch "Wehrhafte(re) Kommunen" von Klaus Ritgen, in dem dieser die Rolle der Kommunen in einer wehrhaften Demokratie beleuchtet. Er kritisiert etwa, dass die Wahlausschüsse der Kommunen mit dem Entzug des passiven Wahlrechts von Verfassungsfeinden überfordert seien. Zudem betone der Autor, dass "die Wehrhaftigkeit eben nicht einseitig auf Unterdrückung setze, sondern zuerst auf den politischen Streit."
Liebe am Arbeitsplatz: Der Rechtsanwalt Jan Einhaus erläutert auf LTO, wie Arbeitgeber:innen auf Liebesbeziehung am Arbeitsplatz reagieren können. In Bezug auf Beziehungen zwischen Arbeitnehmer:innen unterschiedlicher Hierarchiestufen könnten Unternehmen eine Anzeigepflicht einführen, um Transparenz zu schaffen. Wegen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei eine solche Anzeigepflicht bei Beziehungen innerhalb einer Hierarchie-Ebene dagegen nicht rechtmäßig.
Das Letzte zum Schluss
Predigt auf dem Standstreifen: Den Stau auf der Autobahn einfach als Chance sehen. Mit dieser positiven Einstellung parkte ein 33-Jähriger bei Bremen auf dem Standstreifen der A1 und hielt zwischen den stillstehenden Autos eine Predigt. Die Polizei betont, er sei psychisch unauffällig gewesen. Vermutlich hielten die Beamten dem Mann auch eine Predigt – denn er hatte keinen Führerschein und muss nun mit einer Anzeige rechnen. spiegel.de berichtet.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 9. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58104 (abgerufen am: 11.03.2026 )
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