Druckversion
Freitag, 14.11.2025, 12:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/presseschau/p/presseschau-2025-09-05-bverwg-doppelmord-pension-eugh-xing-dsgvo-datenschutz-bverfg-handy-beschlagnahmung
Fenster schließen
Artikel drucken
58079

Die juristische Presseschau vom 5. September 2025: Dop­pel­mörder behält Pen­sion / Scha­dens­er­satz für fal­sche Xing-Nach­richt / BVerfG zu Filmen der Polizei

05.09.2025

Legal Voices - die juristische Presseschau

Das BVerwG entschied, dass ein pensionierter Beamter trotz Doppelmordes sein Ruhegehalt behält. Der EuGH entschied zu Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß. Das BVerfG rügt die Beschlagnahme eines Handys nach Filmen einer Verkehrskontrolle.

Anzeige

Thema des Tages

BVerwG zu Pension für Mörder: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein pensionierter deutscher Beamter, der 2019 auf Teneriffa seine getrennt lebende Frau und seinen Sohn ermordete, sein Ruhegehalt behält. Das Beamtenversorgungsgesetz sieht zwar vor, dass schon eine Verurteilung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe automatisch zur Aberkennung des Pensionsanspruchs führt. Doch gilt dies nur bei einer Verurteilung "durch ein deutsches Gericht". Im vorliegenden Fall war der Mann in Spanien zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der ehemalige Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, argumentierte deshalb, der Doppelmord sei eine Betätigung "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung", die auch zum Verlust des Ruhegehalts führt. Wie schon die Vorinstanzen hat das BVerwG dies aber verneint. Der Mann habe vielmehr aus privaten Motiven gehandelt. Nicht einmal die Einstufung der Tat als Femizid würde daran etwas ändern, so das BVerwG. Das spanische Gericht hatte die Tat aber auch nicht als Femizid eingestuft. SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de und beck-aktuell berichten.

Wolfgang Janisch (SZ) findet das Urteil "arg penibel". Da das Recht auf Leben ein Fundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sei, hätte die Entscheidung auch anders ausfallen können. Nun aber sei es "wichtig, diese Lücke zu schließen." Dass ein Mörder staatlich alimentiert werde, stehe quer zu den sonstigen Regelungen des Beamtenrechts.

Rechtspolitik

Psychisch Kranke: Mit einer Änderung des hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes will die Hessische Landesregierung aus CDU und SPD psychiatrische Kliniken dazu verpflichten, die Polizei über bestimmte Entlassungen zu informieren. Eine Meldung soll bei nicht freiwillig aufgenommenen Patient:innen erfolgen, wenn "aus medizinischer Sicht die Sorge besteht, dass von der untergebrachten Person ohne weitere ärztliche Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte". Bei ihrer Anhörung im Gesundheitsausschuss äußerten die Verbände unter anderem die Sorge, dass Betroffene aus Angst vor einer Meldung keine Behandlung in Anspruch nehmen könnten. Ein Richtervorbehalt oder Einspruchsmöglichkeiten der betroffenen Person fehlen im Gesetzentwurf. netzpolitik.org (Anna Biselli) berichtet.

Wie die FR (Jutta Rippegather) berichtet, habe die SPD klargestellt, dass bei der Polizei "weder jetzt noch in Zukunft irgendwelche Listen oder Register über Menschen mit psychischen Erkrankungen geführt werden".

Asyl: Über die beiden im Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwürfe zur Anpassung des deutschen Asylrechts an die GEAS-Reform berichten nun auch SZ (Markus Balser/Josef Kelnberger) und Welt (Ricarda Breyton). Die Gesetzentwürfe sehen unter anderem vor, dass die Regierung die Liste sicherer Herkunftsländer künftig ohne Beteiligung des Parlaments erweitern darf. Zudem können in allen Bundesländern sogenannte Dublin-Zentren eingerichtet werden. Flüchtlinge sollen "unmittelbar aus den Einrichtungen in den zuständigen Mitgliedstaat" abgeschoben werden können.

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Annika Fischer-Uebler kritisiert auf dem Verfassungsblog, dass der Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes die Menschenrechte stärker beschränke, als es unionsrechtlich erforderlich sei. Besonders problematisch seien die "enorm" ausgeweiteten Ermächtigungsgrundlagen für Eingriffe in die Bewegungsfreiheit.

Wehrpflicht: Der Staatsanwalt Ralph Knispel kommentiert in der Welt, dass Kritiker:innen einer Wiedereinführung der Wehrpflicht verkennen, dass sie schon jetzt in Artikel 12a Absatz 1 GG vorgesehen sei. Die Wehrpflicht für Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an sei im Juli 2011 lediglich ausgesetzt worden. Um auch Frauen zum Dienst verpflichten zu können, müsste der Artikel jedoch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden.

Sozialstaat: Anlässlich der Reformpläne der Bundesregierung schreibt Heribert Prantl (SZ) in seiner Kolumne über den Sozialstaat. Dieser sei "nicht Kropf und Schmerbauch, sondern Herz und Seele der bundesdeutschen Demokratie". Die Sozialstaatlichkeit sei "ein fundamentales Verfassungsprinzip" und "durch die 'Ewigkeitsklausel' des Artikels 79 Absatz 3 Grundgesetz sogar als unabänderlich geschützt". Zur Finanzierung des Sozialstaats müssten "die wirklich großen Vermögen" mehr belastet werden.

Bundesgerichte: Angesichts sinkender Fallzahlen bei den Bundesgerichten schlägt Rechtsanwalt Wendt Nassall auf beck-aktuell vor, die Zugangsvoraussetzungen zu senken. Die Nichtzulassungsbeschwerde, deren Prüfung meist zum Ergebnis der Nichtbefassung führe, sei nicht zeitgemäß. "Wie wäre es, wenn alle Streitigkeiten zwar kurz und knapp, aber sachlich verbeschieden und nur noch Verfahren mit Grundsatzbedeutung mündlich verhandelt werden?"

Justiz

EuGH zu DSGVO-Schadenersatzanspruch: Ein Bewerber für eine Stelle bei der Quirin-Bank könnte aus Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bank haben, weil sie Interna aus dem Bewerbungsverfahren aus Versehen im Netzwerk Xing mit einem Dritten geteilt hatte. Der Europäische Gerichtshof entschied auf Vorlage des Bundesgerichtshofs, dass ein Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nicht erst bei erheblichen Schäden einschlägig ist. Auch alltägliche Empfindungen wie Sorge oder Ärger seien als Schaden ausreichend. Die DSGVO sehe keinen präventiven Unterlassungsanspruch vor, dieser müsste auf deutsches Recht gestützt werden, das derzeit jedoch eine Wiederholungsgefahr verlangt. tagesschau.de (Liv Hagmann) und beck-aktuell berichten.

BVerfG zu Filmen der Polizei: Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde einer Frau gegen die Beschlagnahme ihres Handys durch die Polizei wegen fehlender Rechtswegerschöpfung als unzulässig zurück. Gleichwohl äußerte das Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahme. Die Frau hatte einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle gefilmt, nachdem dieser seine Bodycam angeschaltet hatte. Gegen sie war in der Folge wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ermittelt worden. Es sei schon zweifelhaft, ob ein entsprechender Anfangsverdacht vorliege, so das BVerfG. SZ (Wolfgang Janisch) und beck-aktuell berichten.

BVerfG – Höherstufung nach Elternzeit: Die taz-nord (Gernot Knödler) berichtet über die Verfassungsbeschwerde einer Frau, die wegen ihrer Elternzeit mit entsprechender Verzögerung in eine höhere Gehaltsstufe eingruppiert wurde. Nach dem Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst werden Krankheitsfälle sowie Wehr- oder Bundesfreiwilligendienste auf die turnusmäßige Höherstufung angerechnet, nicht aber die Elternzeit. Die Arbeitsgerichte wiesen die Klage der Frau ab.

BVerwG zu zusätzlicher Unterrichtsstunde: Eine Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt, mit der Lehrer:innen zu einer zusätzlichen Unterrichtsstunde verpflichtet werden sollten, ist mangels tauglicher Ermächtigungsgrundlage nichtig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Bei der vorgesehenen Stunde sollte es sich um eine "Vorgriffsstunde" handeln, die später durch Freizeit oder durch eine Ausgleichszahlung ausgeglichen werden kann. Zwei Lehrer:innen hatten die Verordnung per Normenkontrollantrag angegriffen. spiegel.de, bild.de (Uwe Freitag) und beck-aktuell berichten.

BGH zu Mord/Abweichung vom Kausalverlauf: Der Bundesgerichtshof änderte Mitte August den Schuldspruch gegen einen Mann, der seine Ehefrau mit 40 Messerstichen tödlich verletzt hatte, auf vollendeten Mord. Weil die Frau dem Mann entkommen war und bei ihrer Flucht auf der Autobahn von einem Lkw tödlich erfasst wurde, hatte das Landgericht Flensburg den Mann nur wegen versuchten Mordes verurteilt. Der BGH sah in dem Geschehen allerdings nur eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf und rechnete dem Ehemann den vollendeten Mord zu. LTO berichtet.

BGH zu Berichterstattung über Nichtprominente: Nun berichtet auch die FAZ (Louise Otterbein) über die Entscheidung des BGH, wonach Medien die Anonymität von Personen wahren müssen, die zwar eine prominente Person heiraten, selbst aber nicht in der Öffentlichkeit stehen. In der Begründung führte das Gericht an, dass die Heirat nicht mehr in der Sozial-, sondern in der Privatsphäre anzusiedeln sei. Dafür spreche unter anderem, dass die öffentliche Bekanntmachung der Eheschließung aus datenschutzrechtlichen Gründen abgeschafft wurde.

OLG Naumburg zu Volksverhetzung durch CDU-Politiker: Das Oberlandesgericht Naumburg hob einen Freispruch für den CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth auf, dem die Staatsanwaltschaft Volksverhetzung vorgeworfen hatte. Die getroffenen Feststellungen des Amtsgerichts Aschersleben seien lückenhaft. Gürth hatte nach dem Messerangriff eines Afghanen geschrieben: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Das Amtsgericht Aschersleben muss nun erneut über den Fall entscheiden. spiegel.de berichtet.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Auf Anfrage des Spiegels (Christopher Piltz/Sven Becker) wies die israelische Sicherheitsfirma CGI Group den Vorwurf zurück, an der Entführung der Block-Kinder beteiligt gewesen zu sein. Der Ex-Agent Werner Mauss hatte 2024 in einem Brief an Behörden behauptet, die CGI stecke habe die Entführung in Auftrag gegeben. 

LG Nürnberg-Fürth zu Unfall beim Wasserball: Ein Mann, der im Urlaub mit seinen Freunden Ball am Pool spielte und sich den Schneidezahn ausschlug, als er vom Ball getroffen wurde, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Werfer des Balles. In einem entsprechenden Hinweisbeschluss fasste das Landgericht Nürnberg-Fürth die Verletzung unter das allgemeine Lebensrisiko. Dass der Mann im Moment des Wurfes nicht mehr aktiv am Spiel teilnahm, war aus Sicht des Gerichts unbedeutend, weil er nicht eindeutig erklärt hatte, nicht mehr an dem Spiel teilnehmen zu wollen. LTO berichtet.

Überlastung der StA: Bei den deutschen Staatsanwaltschaften liegen insgesamt 964.000 unerledigte Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Das sind 13.000 mehr als vor sechs Monaten. Nach einer Umfrage des Richterbundes wuchs die Zahl unerledigter Fälle in allen Bundesländern außer in Brandenburg. spiegel.de berichtet.

JVA Gablingen: Rechtsprofessor Michael Lindemann schreibt auf LTO über die Fälle von Misshandlungen von Häftlingen in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen, die im vergangenen Jahr bekannt wurden. Er nennt es "besorgniserregend", dass Gefangene und deren Angehörige sowie eine Anstaltsärztin sich mehrfach ohne Folgen beim bayerischen Justizministerium über die Misshandlungen beschwert hatten. Der Fall sei "ein Lehrstück über die unhintergehbaren Machtasymmetrien und die weitgehende Abschirmung von öffentlicher Wahrnehmung" im geschlossenen Vollzug.

Recht in der Welt

EuGH/Polen – Justizreform: Ein polnisches Zivilgericht darf überprüfen, ob die von der damaligen PiS-Regierungsmehrheit eingeführte Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts bereits 2021 nicht unabhängig und unparteiisch besetzt war. Der EuGH hatte dies bereits für 2023 festgestellt. Das polnische Zivilgericht hatte den EuGH angefragt, weil ein polnisches Gesetz den polnischen Gerichten die überprüfung der korrekten Besetzung anderer Gerichte verbietet. FAZ und beck-aktuell berichten.

Israel - Krieg in Gaza: Ronen Steinke (SZ) drängt in seinem Kommentar auf eine präzise Verwendung des Begriffs "Genozid". Hannah Arendt, "die die juristischen Dinge so gut verstand, dass sie sie besser auf den Punkt bringen konnte als die Juristen", habe die genozidale Absicht definiert als "den Wunsch, die Erde nicht mehr mit einem bestimmten Volk zu teilen." Die Pläne der israelischen Armee, die Menschen aus Gaza zu vertreiben, verfolgten ein verbrecherisches Ziel. "Genozidal wäre es nicht."

USA – Harvard: Die Harvard-Universität gewann vor einem Bundesgericht mit einer Klage gegen die US-Regierung. Diese müsse der Universität die zwei Milliarden Dollar bereitstellen, die die Regierung eingefroren hatte – angeblich weil Harvard nicht ausreichend gegen Antisemitismus auf dem Campus vorgegangen war. Diese Vorwürfe seien ein bloßer Vorwand "für einen gezielten, ideologisch motivierten Angriff auf die besten Universitäten dieses Landes", schrieb die Bundesrichterin Allison Burroughs aus Massachusetts in ihrem Urteil. FAZ (Frauke Steffens) berichtet.

Peter Burghardt (SZ) kommentiert, es seien "manchmal die kleinen Siege, die den Glauben an den amerikanischen Rechtsstaat am Leben halten". Die Richterin habe Recht, wenn sie fordere, man müsse gegen Antisemitismus kämpfen und zugleich die Freiheit von Wissenschaft und Meinung schützen. Das Urteil sei jedoch nur ein "Etappensieg".

USA - Federal Reserve Bank: Der US-Rechtsprofessor David Super analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die rechtlichen und ökonomischen Risiken des Vorgehens von US-Präsident Donald Trump gegen die Währungshüter:innen der Federal Reserve Bank, insbesondere gegen Gouverneurin Lisa Cook.

USA – Nationalgarde in Washington: Der Generalstaatsanwalt von Washington D.C. reichte Klage gegen den Einsatz der Nationalgarde in der US-Hauptstadt ein. Obwohl dem Militär verboten sei, als lokale Polizei zu agieren, nähmen die Soldaten Verhaftungen vor und führten Durchsuchungen durch, heißt es in der Klage. spiegel.de und zeit.de berichten.

Brasilien – Jair Bolsonaro: Im Verfahren gegen Brasiliens früheren Präsidenten Jair Bolsonaro werden für Dienstag die Stellungnahmen der fünf Richter:innen erwartet. Für eine Verurteilung braucht es mindestens drei Stimmen. Bolsonaro drohen 40 Jahre Haft. Wegen seines Gesundheitszustands könnte er zur Strafe aber auch unter Hausarrest gestellt werden. taz (Christine Wollowski) und Spiegel (Gerald Traufetter) berichten.

Sonstiges

Aufnahme von Afghan:innen: Trotz der deutschen Aufnahmezusage wurden erneut 22 Afghan:innen in Pakistan festgenommen. Acht von ihnen wurden nach Afghanistan abgeschoben. Die pakistanischen Behörden handeln damit gegen ihre Zusage gegenüber der deutschen Regierung, bis Ende des Jahres keine Abschiebungen mehr durchzuführen. zeit.de berichtet.

Die taz (Laura Verseck) portraitiert die Frauenrechtlerin Shokria Shirzad, die als eine von 47 Afghan:innen aus dem Bundesaufnahmeprogramm am Montag in Hannover landete. Shirzad wurde schon im August 2022 für das Programm vorgeschlagen. Als die pakistanische Polizei im August mit den Abschiebungen begann, floh die Frau ins Freie und schlief in öffentlichen Parks.

RA Rick van Aerssen: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt im Format "Most Wanted" den Rechtsanwalt Rick van Aerssen vor. Auf die Frage nach Reformideen für das Jurastudium antwortet er mit der Frage: "Brauchen wir das Referendariat wirklich?"


Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)   

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58079 (abgerufen am: 14.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin­nen/​Re­fe­ren­da­re (m/​w/​d)

REDEKER SELLNER DAHS , Brüs­sel

Logo von Airbus Bank
Se­nior Spe­zia­list AML (m/w/d) in Teil­zeit

Airbus Bank , Mün­chen

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d)

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Er­b­recht und Nach­lass­ver­wal­tung

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) als Coun­sel für den Be­reich Ma­ri­ne

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht oder...

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB , Ber­lin

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Ven­tu­re Ca­pi­tal –...

CMS Deutschland , Ber­lin

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

21.11.2025

Entzug der Fahrerlaubnis insbesondere im Verwaltungsverfahren (5 Zeitstunden)

21.11.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht im Fernstudium/ online

21.11.2025

7. Fortbildungsseminar zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

27.11.2025, Triesen

NomosWebinar: KI im Arbeitsverhältnis – Rechte, Pflichten und Grenzen

27.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH