Aufnahmezusagen für Afghan:innen aus älteren Aufnahmeprogrammen sind nicht verbindlich. Omid Nouripour will alle Landtagswahlen am selben Tag abhalten. BVerwG wird über Disziplinarklage gegen Beamten verhandeln, der seine Familie tötete.
Thema des Tages
OVG Berlin-BB zu Aufnahme von Afghan:innen: Anders als bei einer Aufnahmezusage nach dem neueren "Bundesaufnahmeprogramm" für besonders gefährdete Afghan:innen, bei der es sich um einen verbindlichen Verwaltungsakt handelt, vermittelt eine Aufnahmezusage nach einem der drei älteren Aufnahmeprogramme (Ortskräfte-Programm, Übergangsprogramm, Menschenrechtsliste) keinen Rechtsanspruch auf eine Visumserteilung. Laut Eil-Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. August handle es sich bei letzteren lediglich um informelle Zusagen der humanitären Aufnahme nach § 22 AufenthG innerbehördlichen Charakters. Sie könnten daher keine subjektiv-individuellen Rechte vermitteln. Deshalb durfte das Auswärtige Amt im zugrundeliegenden Fall einem ehemaligen hochrangigen afghanischen Richter, der eine Aufnahmezusage nach der sogenannten Übergangsliste hatte, die Ausstellung der im Februar 2023 beantragten Visa verweigern. Es berichten FAZ, taz.de (Christian Rath), LTO, spiegel.de und beck-aktuell. Einen Überblick gibt auch zdf.de (Jan Henrich).
Rechtspolitik
Wahlen: Bundestags-Vizepräsident Omid Nouripour (Grüne) schlägt vor, künftig alle Landtagswahlen am selben Tag abzuhalten, und die Legislaturperiode des Bundestages auf fünf Jahre zu verlängern. So könnte man alle Wahlen in Deutschland auf zwei Termine bündeln. Aktuell seien Politik und Parteizentralen "komplett atemlos", weil maximal sechs Monate zwischen zwei Wahlkämpfen liegen, wie spiegel.de seine Begründung schildert.
Reinhard Müller (FAZ) sieht darin den Föderalismus gefährdet. Er befürchtet eine "noch stärkere Fixierung auf die Bundespolitik im dann mehr oder weniger einheitlichen bundesweiten Wahlkampf". Die Bundesstaatlichkeit als "eine Form der Gewaltenteilung" diene "dem Erhalt von Demokratie und Rechtsstaat".
Reproduktive Rechte: Die Demografieprofessorin Anne-Kristin Kuhnt und die Rechtsprofessorinnen Henrike von Scheliha und Dana-Sophia Valentiner plädieren auf dem Verfassungsblog dafür, reproduktive Rechte nicht als Randthema wahrzunehmen, sondern sie als "fundamental für demokratische Gleichheit" zu begreifen, weil “politische Teilhabe ohne Kontrolle über den eigenen Körper letztlich unvollständig" bleibe. Sie monieren die anhaltende Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, das Verbot der Eizellspende und die nur unzureichend abgesicherte queere Elternschaft als "drei gegenwärtige Baustellen", bei denen "Rückschritte in Deutschland bei der Gewährleistung reproduktiver Rechte" besonders sichtbar werden.
Nachhaltigkeit / Lieferketten und Menschenrechte: Dem Hbl (Julian Olk) liegt ein Papier des Bundeswirtschaftsministeriums vor, demzufolge die Bundesregierung am kommenden Mittwoch u.a. einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in das nationale Recht auf den Weg bringen will. Mit diesem Gesetzentwurf will die Bundesregierung de facto das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen, indem es Berichtspflichten streicht und Sanktionen weitgehend aufhebt.
BVerfG-Richterwahl: Im ZDF-Sommerinterview kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) an, dass die Wahl der Richter:innen für das Bundesverfassungsgericht im Herbst stattfinden wird. Zuerst sollen sich die Koalitionsfraktionen abstimmen und dann werde man schauen, wie man die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreicht. Es sei nicht Aufgabe des Bundeskanzlers, Kandidat:innen zu suchen. beck-aktuell berichtet.
Justiz
BVerwG – Pension für Mörder: Am Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Disziplinarklage der Bundesagentur für Arbeit auf Aberkennung des Ruhegehalts von Thomas H. Der seit 2011 vorzeitig pensionierte 49-Jährige tötete 2019 seine Frau und seinen 10-jährigen Sohn in Spanien. Die Vorinstanzen lehnten die Disziplinarklage ab, weil für die Aberkennung des Ruhegehalts eine Verurteilung durch ein deutsches Strafgericht erforderlich sei – H. wurde jedoch in Spanien zu 39 Jahren Haft verurteilt. Außerdem oblägen einem Beamten im Ruhestand nur noch eingeschränkte Dienstpflichten. Die Tötung seiner Familie sei jedoch aus rein privaten Motiven erfolgt, sodass er sich damit nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewendet habe. Laut bild.de (Johannes Proft) erhält H. als Beamter im Ruhestand derzeit mindestens 1.950 Euro monatlich.
OVG Bautzen zu Nationalpark Sächsische Schweiz: Die Felsformation Bastei bleibt Teil der Nationalparkregion Sächsische Schweiz, so das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Mit seinem Urteil vom vergangenen Mittwoch wies es einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Lohmen weitestgehend zurück. Recht bekam die Gemeinde u.a. hinsichtlich der beanstandeten Einbeziehung eines ehemaligen Uran-Bergbaugeländes in das Naturschutzgebiet. LTO berichtet.
VG Karlsruhe zu Hausverbot für Ex-Bürgermeister: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte im Eilverfahren die Anordnung des Landratsamts Enzkreis, dass der ehemalige Bürgermeister von Mönsheim Michael Maurer (parteilos) keine Dienstgeschäfte mehr führen darf. Dem Einwand Maurers, die Anordnung sei wegen der unterbliebenen Anhörung rechtswidrig, folgte das VG Karlsruhe nicht, da wegen Gefahr im Verzug von der Anhörung abgesehen werden konnte. Gegen Maurer wird wegen Bestechlichkeit und Untreue ermittelt. Das ebenfalls in der Anordnung erteilte absolute Hausverbot für Verwaltungsgebäude hob das Verwaltungsgericht jedoch insofern auf, dass Maurer die Gebäude zur Regelung privater Angelegenheiten betreten darf. LTO berichtet.
VG Schleswig zu Photovoltaikanlage im Außenbereich: Bei dem in § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten "überragenden öffentlichen Interesse" von Anlagen erneuerbarer Energien handelt es sich um eine für die Verwaltung verbindliche Vorgabe, die sie auch in baurechtlichen Entscheidungen beachten muss. Damit hob das Verwaltungsgericht Schleswig Mitte Juli die Beseitigungsanordnung einer Baubehörde gegen eine kleine Photovoltaikanlage auf einem Außenbereichsgrundstück auf, das laut Flächennutzungsplan zur landwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen war. Selbst wenn es sich bei § 2 EEG nicht von vorneherein um einen herausragenden öffentlichen Belang handle, der ein Bauvorhaben nach § 35 Baugesetzbuch erlaube, so hätte die Behörde den § 2 EEG jedenfalls in ihre Abwägung einbeziehen müssen. beck-aktuell berichtet.
VG Gelsenkirchen – Stadt Dortmund vs. AfD: Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einer nicht-öffentlichen vorläufigen Rechtseinschätzung mitteilte, dass es die Erfolgsaussichten des Antrags der Stadt Dortmund, mit dem sie gegen die Nutzung ihres Stadtwappens auf AfD-Wahlplakaten vorgehen wollte, eher gering einschätzt, zog die Stadt Dortmund nun ihren Antrag zurück. Das VG Gelsenkirchen folgte im Wesentlichen den Argumenten der AfD, dass das Stadtwappen nicht einzigartig aussehe, und dass die Stadt die AfD ungleich behandle, weil sie die Nutzung des Wappens bei den "Omas gegen Rechts" tolerierte. Die Stadt begründete ihren juristischen Rückzug damit, dass eine gerichtliche Entscheidung aufgrund laufender Fristen im Kommunalwahlkampf ohnehin nicht mehr rechtzeitig ergehen würde. LTO und zeit.de berichten.
LG Bremen – Milka: Die Verbraucherzentrale Hamburg reichte vor dem Landgericht Bremen Klage gegen Milka-Hersteller Mondolez ein, weil viele Milka-Tafeln nur noch 90 Gramm statt vormals 100 Gramm wiegen. Da den Verbraucher:innen der Unterschied im Packungsinhalt nicht direkt ersichtlich sei, werfen die Verbraucherschützer:innen Mondolez unlauteren Wettbewerb vor. Sie fordern von Mondolez einen deutlichen Hinweis und von der Bundesregierung verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten. Es berichten SZ (Christina Lopinski), FAZ, taz, spiegel.de und bild.de (Sandra Simonsen).
LG Regensburg – Missbrauch im Domspatzen-Internat: Im Schmerzensgeldprozess von Matthias Podszus, der als Kind das Vorschulinternat der Domspatzen besuchte, gegen das Bistum Regensburg wegen des Missbrauchs durch den (1992 gestorbenen) Schuldirektor Johann Meier lehnte das Bistum nun eine gütliche Einigung ab. Das Bistum begründete diesen Schritt damit, dass es nicht genügend Geld für eine freiwillige Zahlung habe, dass es "berechtigte Zweifel" an den Missbrauchsschilderungen von Podszus gebe, und dass Meier, dessen Missbrauch unstreitig nachgewiesen ist, nicht als Priester, sondern als Schuldirektor agiert habe, sodass das Bistum nicht zuständig sei. Zuvor hatte das Landgericht Regensburg in einer Verfügung klargestellt, dass etwaige Ansprüche von Podszus nicht verjährt sind. Podzszus hat von der Kirche bereits 50.000 Euro erhalten fordert nun aber "eine Millionensumme" als Schmerzensgeld und für Verdienstausfall, so die SZ (Lisa Schnell).
LG München II – Bahnunfall Garmisch-Partenkirchen: Die Staatsanwaltschaft München II hat drei Bahn-Beschäftigte als Verantwortliche für einen Bahn-Unfall nahe Garmisch-Partenkirchen angeklagt, bei dem 2022 fünf Menschen starben. Zwei der Angeklagten - ein Fahrdienstleiter und ein Anlagen-Verantwortlicher - stehen ab Ende Oktober wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Eine Untersuchung der Kanzlei Gleiss Lutz im Auftrag der Bahn kam allerdings zum Ergebnis, dass auch Vorstandsmitglieder der DB Netz für den Unfall verantwortlich seien, weil sie auf Warnungen vor maroden Beton-Schwellen nicht adäquat reagierten. Die SZ (Klaus Ott) berichtet.
CAS – Geschlechtstests: Die Boxerin Imane Khelif legte Anfang August vor dem Sportgerichtshof CAS Berufung gegen die Entscheidung des Weltboxverbandes ein, wonach Frauen sich künftig einem Geschlechtstest unterziehen müssen. Am gestrigen Montag lehnte es der CAS ab, die Tests bis zur finalen Entscheidung auszusetzen. Laut spiegel.de ist nicht absehbar, wann mit einem Urteil zu rechnen ist.
Misgendern: LTO (Max Kolter) analysiert die Rechtsprechung zur falschen Geschlechtsbezeichnung einer Person. Während das Landgericht Frankfurt/M. dem Unterlassungsantrag einer trans Frau gegen Nius wegen des Misgenderns stattgab, weil es darin eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sah, wies das Landgericht Berlin II einen Unterlassungsantrag der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich gegen Julian Reichelt im Eilverfahren zurück. Auch in Liebichs Fall betonte das Gericht, dass das "Absprechen der Geschlechtsidentität einer Transperson einen besonders intensiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen" kann. Unter Berücksichtigung des rechtsextremen Hintergrunds Liebichs und der früheren transfeindlichen Äußerungen überwiege in diesem Fall jedoch die Meinungsfreiheit von Reichelt.
StA Halle – Marla-Svenja Liebich: Gegen die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich liegt nun ein bundesweit geltender Vollstreckungshaftbefehl vor, so die Staatsanwaltschaft Halle. Bereits vor Ablauf der Frist zum Haftantritt am vergangenen Freitag hatte die Staatsanwaltschaft Zweifel an Liebichs Haftantritt. Deshalb hatte sie bereits vor Fristende einen bedingten Vollstreckungshaftbefehl erlassen, der es ihr erlaubte, "aufklärend tätig zu werden". Es berichten LTO, spiegel.de und bild.de (Thilo Scholtyseck u.a.).
Frauen-JVA: Anlässlich der untergetauchten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich stellt die SZ (Wolfgang Janisch) Justizvollzugsanstalten für Frauen vor. Mit nicht einmal sechs Prozent liege der Frauenanteil bei Strafgefangenen "noch unter der Quote weiblicher Vorstände in Dax-Konzernen". Im Vergleich zu männlichen Häftlingen sind weitaus mehr Insassinnen psychisch belastet. Darüber hinaus sind mehr als die Hälfte der Frauen in Haft Mütter. Diese besonderen Umstände erfordern ein besonders sensibles Umfeld, sodass auch die Justizvollzugsanstalt Chemnitz, zu der Liebich für ihren Haftantritt geladen wurde, "sehr sorgfältig prüfen wird, ob Liebich wirklich in dieses sensible Umfeld passt".
Recht in der Welt
USA – Abschiebung Minderjähriger: Ein Bundesgericht in Washington hat die Deportation von unbegleiteten guatemaltekischen Minderjährigen nach Guatemala für zunächst zwei Wochen gestoppt. Das Gericht hörte die Kinder am Sonntag kurzfristig an, nachdem es erfuhr, dass einige von ihnen bereits in Abschiebeflugzeuge gesetzt wurden. Es berichten SZ, FAZ (Sofia Dreisbach) und LTO.
USA – Familien- und Erbrecht: Im Interview mit LTO (Pauline Dietrich) erläutert Familienrechtsanwalt Michael Hemming, der auch eine US-Zulassung hat, die Grundzüge des US-amerikanischen Eherechts. In ihren Grundzügen ähneln sich das deutsche und das US-amerikanische Recht. Allerdings kann man "in den USA Dinge vertraglich regeln, die bei uns undenkbar sind, wie etwa den vollständigen Verzicht auf Elternrechte". Indes gibt es in den USA – anders als in Deutschland – kein Pflichtteilsrecht im Erbrecht.
Brasilien – Jair Bolsonaro: Ab dem heutigen Dienstag verhandelt der brasilianische Oberste Gerichtshof über die Anklage gegen den ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro wegen des Vorwurfs des versuchten Staatsstreichs, der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und des Versuchs der gewaltsamen Abschaffung des demokratischen Rechtsstaates im Zusammenhang mit dem Putschversuch vom 8. Januar 2023. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu 40 Jahre Haft. Die Sitzungen für die Verhandlung sind bis zum 12. September angesetzt, so FAZ und Tsp (Laura Dahmer).
Brasilien – VW/Sklavenarbeit: Nun schreibt auch LTO über die Strafe in Höhe von umgerechnet 26 Millionen Euro, die ein brasilianisches Gericht gegen den Automobilkonzern VW verhängte.
IGH-Richterin Julia Sebutinde: Die australische Rechtsdozentin Juliette McIntyre bewertet auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Aussage von IGH-Richterin Julia Sebutinde in einer ugandischen Kirche ("The Lord is counting on me to stand on the side of Israel"). Damit habe Sebutinde die Pflicht zur Unparteilichkeit verletzt, da sie ankündigte, aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen für einen Staat zu votieren und nicht aufgrund rechtlicher Argumente. Zugleich kritisierte McIntyre auch die Internationale Juristenkommission (ICJ), die den IGH nicht nur aufforderte, Sebutindes Verhalten zu prüfen, sondern sie auch sofort vom Fall “Südafrika vs. Israel” abzuziehen. Damit habe die ICJ unzulässigen Druck auf den IGH ausgeübt.
Sonstiges
Strategische Prozessführung: Rechtsprofessor Gregor Thüsing äußert sich auf beck-aktuell kritisch über strategische Prozessführung. Seiner Ansicht nach "fehlt ihr schlicht die demokratische Legitimation", weil sie "zwar auf eine möglichst breitflächige Wirkung zielt, aber nur die Interessen einzelner Gruppierungen berücksichtigt". Er findet, dass "Gesetzgebungsverfahren Zeit und Ressourcen beanspruchen, aber unzweifelhaft das qualitativ bessere und ausgewogenere Recht schaffen".
Das Letzte zum Schluss
Warme Dusche: Einen eher ungewöhnlichen Grund für einen Einbruch hatte ein Mann in Bayern: Die von der 76-jährigen Hausbewohnerin gerufene Polizei traf auf einen "frisch geduschten 40-jährigen Münchner", der angab, nach einem Bad in der Weißach derart unterkühlt gewesen zu sein, dass er dringend eine warme Dusche brauchte. Laut Polizei war der Mann eigentlich recht nett und freundlich, befand sich aber in einer psychischen Ausnahmesituation. Gegen ihn wird jetzt wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung ermittelt, wie die SZ weiß.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 2. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58051 (abgerufen am: 14.03.2026 )
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