Mitangeklagter von Block gesteht Entführung der Kinder. Bundesjustizministerin zu Geschlechtergleichstellung und AfD-Verbot. Deutsche Jugendliche scheiterten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Thema des Tages
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am siebten Prozesstag des Verfahrens gegen die Unternehmenserbin Christina Block und sechs weitere Angeklagte wegen der Entführung der Kinder von Block ließ sich der israelische Mitangeklagte Tal S. ausführlich zu seiner Tatbeteiligung ein. Sein Bekannter David B. habe S. von Block erzählt und behauptet, der Vater der Kinder sei paranoid und hetze die Kinder gegen die Mutter auf. Die von B. angebotene Bezahlung in Höhe von 10.000 Euro für die Entführung der Kinder habe S. abgelehnt, weil er nur helfen wollte. S. war überrascht, dass die Kinder sich gegen die Entführung wehrten, weil er "Dankbarkeit erwartete, wenn man jemanden rettet". Nachdem die Entführer mit den Kindern Deutschland erreichten, fuhren sie weiter nach Süddeutschland, wo Christina Block sie wenig später traf. Block bestreitet weiterhin ihre Beteiligung und gibt an, mit B. nur zur Überprüfung der Cybersicherheit ihres Hotels im Kontakt gewesen zu sein. Tal S. entschuldigte sich bei Stephan Hensel, dem Vater der Kinder, den er bei der Entführung niedergeschlagen hatte. Es berichten SZ (Jana Stegemann), FAZ (Kim Maurus), spiegel.de (Julia Jüttner), zeit.de (Anne Kunze), focus.de (Niklas Golitschek) und bild.de (Jan-Henrik Dobers/Tania Winterstein).
bild.de (Jan-Henrik Dobers) berichtet, dass der Ex-Privatagent Werner Mauss 2024 dem Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt hat, Ex-BND-Präsident August Hanning habe den Auftrag zur Entführung der Block-Kinder gegeben und der ausführenden israelischen Firma versichert, die Aktion sei durch den BND nachrichtendienstlich gedeckt und abgesichert. Hanning will Mauss verklagen.
Rechtspolitik
Hubig im Interview: Mit dem Hbl (Leila Al-Serori/Heike Anger) spricht Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) über die ersten Monate der neuen Regierung, über die Diffamierungskampagne gegen Frauke Brosius-Gersdorf und über ein mögliches AfD-Verbot. Sie moniert, dass "Frauen besonders häufig von geschlechtsspezifischen Beleidigungen betroffen sind" und zeigt sich besorgt über Rückschritte in der Gleichstellung der Geschlechter. Obgleich es für Hubig "ins Gewicht fällt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat", "folgt allein daraus noch nicht, dass ein AfD-Verbotsverfahren tatsächlich Aussicht auf Erfolg hätte". Sie will mit "überzeugenden politischen Angeboten" die "Leute wieder zurückgewinnen, die aus Frustration AfD wählen".
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes beschäftigen weiterhin Medien und Politik. Der Spiegel (Felix Keßler/Florian Gathmann) schreibt, dass die SPD Forderungen ihrer Koalitionspartnerin CDU/CSU, das Gesetz müsse verschärft oder zurückgedreht werden, weiterhin abwehrt. Stephan Klenner (FAZ) meint, dass "bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes offenkundig" gewesen sei, dass es "in staatlichen Einrichtungen zwangsläufig zu Verwerfungen kommen" würde. Zwar müsse man "Menschen in Identitätskonflikten respektvoll begegnen", allerdings schieße das jetzige Selbstbestimmungsgesetz "weit über das Ziel hinaus", weil es "biologische Tatsachen" ignoriere.
Wehrpflicht: Reinhard Müller (FAZ) sieht darin, dass nach dem nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf nur Männer zur Musterung geladen werden, "ein Defizit und eine Diskriminierung".
Voyeuristische Bildaufnahmen: Laut spiegel.de wollen mehrere Bundesländer nun prüfen, ob Strafbarkeitslücken bestehen, die eine Kriminalisierung sexuell motivierter Bildaufnahmen erfordern. Die taz (Johanna Treblin) stellt die 30-jährige Kölnerin Yanni Gentsch vor, die von einem Mann beim Joggen gefilmt wurde, und nun eine Ausweitung des Strafrechts fordert. Eine entsprechende Petition mit etwa 105.000 Unterschriften hat sie diese Woche dem nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) übergeben.
In ihrer Kolumne auf spiegel.de bemängelt Samira El Ouassil die "patriarchale Normalität" der Strafbarkeitslücke: "Die körperliche Autonomie einer Frau wird nur dann verteidigt, wenn sie nackt genug ist, um juristisch Beachtung zu finden." Sie plädiert, dass "Körperautonomie mehr meint als Unversehrtheit, es meint auch das Recht auf Unverfügbarkeit, oder weniger abstrakt: die Selbstverständlichkeit, sich unbehelligt durch den öffentlichen Raum bewegen zu können, ohne damit rechnen zu müssen, als Masturbationsmaterial auf irgendeinem Handy zu landen."
Justiz
EGMR zu Klimaschutz/deutsche Jugendliche: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die von der DUH koordinierte Beschwerde neun deutscher Jugendlicher gegen die ihrer Ansicht nach unzureichenden Klimaschutzgesetzgebung der Bundesrepublik als unzulässig zurück. Die Jugendlichen hatten zunächst beim Bundesverfassungsgericht geklagt, waren dort aber 2022 abgewiesen worden. Der EGMR verwies nun auf seine Rechtsprechung zu Schweizer Klimaseniorinnen von 2024, wonach nur Vereine ohne weiteres besseren Klimaschutz von Staaten einfordern können. Einzelpersonen müssen demnach darlegen, dass sie in von der Allgemeinheit abweichender Weise vom Klimawandel betroffen sind, was den Jugendlichen nicht gelang. FAZ (Katja Gelinsky) und tagesschau.de (Antonetta Stephany/Liv Hagmann) berichten.
BVerfG zu Politikerinnenbeleidigung: Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde eines YouTubers, der wegen der Beleidigung von Nancy Faeser (SPD), Sawsan Chebli (SPD) und Emilia Fester (Grüne) zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden war, nicht zur Entscheidung an. Der YouTuber habe nicht ausreichend dargelegt, warum die in seinen Videos enthaltenen Aussagen "Ey, Du kleine Fotze! Ey, Du kleine Fotze, Du dreckige!" und "aufgeblasene Dampfnudel" keine Schmähkritik sein sollten. Außerdem habe sich der YouTuber nicht mit der vom Landgericht Detmold hilfsweise vorgenommenen Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Politikerinnen und seiner Meinungsfreiheit auseinandergesetzt. Es berichten Tsp (Jost Müller-Neuhof), FAZ und LTO.
BGH – DSGVO-Bußgelder/Zuständigkeit: Rechtsanwalt Tim Wybitul weist auf beck-aktuell darauf hin, dass bislang ungeklärt ist, ob die Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof für Rechtsmittel gegen Geldbußen wegen DSGVO-Verstößen zuständig sind. Während das KG Berlin die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte annahm, befand sich das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss von Anfang Juli für unzuständig und legte dem Bundesgerichtshof das Verfahren vor.
OLG Hamm zu Maßregelvollzug/Nachtschluss: Allgemeine Sicherheitsüberlegungen oder Personalengpässe rechtfertigen nicht den nächtlichen Einschluss einer im Maßregelvollzug untergebrachten Person. Derart tiefgreifende Grundrechtseingriffe sind nur bei einer konkreten und personenbezogen feststellbaren erheblichen Gefahr erlaubt. Damit bestätigte das Oberlandesgericht Hamm Mitte August die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster, das dem entsprechenden Feststellungsantrag eines untergebrachten Mannes stattgab. beck-aktuell berichtet.
OVG Berlin-BB zu Aufnahme von Afghan:innen: Mit Beschluss vom 26. August gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Beschwerde des Auswärtigen Amtes gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin statt, die Deutschland verpflichtete, einer afghanischen Familie ein Einreisevisum zu erteilen, obwohl die Sicherheitsprüfung noch nicht abgeschlossen war. Nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg kann das Auswärtige Amt auch bei erteilter Aufnahmezusage die Visaerteilung davon abhängig machen, dass die afghanischen Antragsteller:innen persönlich bei der Auslandsvertretung vorsprechen. Nur so könne die Auslandsvertretung die Identität überprüfen und etwaige Sicherheitsbedenken klären. SZ und LTO berichten.
VG Berlin zu Aufnahme von Afghan:innen: Nun schreibt auch LTO über die Ankündigung der Bundesregierung, ihre Blockadehaltung bei der Visa-Abteilung teilweise aufzugeben. Sie reagiert damit auf Entscheidungen verschiedener Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin zur Einreise von Afghan:innen, denen Deutschland bereits eine Aufnahmezusage erteilt hatte, und auf die Androhung von Zwangsgeldern durch das VG.
VG Lüneburg - Beurteilung von Polizistinnen: Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat im Sommer 26 Beförderungen in der Polizeidirektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg /Uelzen gestoppt, weil männliche Polizisten bei den zugrundeliegenden Beurteilungen systematisch benachteiligt worden seien. Ziel sei eine Beförderung von 69 Prozent Polizistinnen gewesen (bei einem Frauen-Anteil von 35 Prozent). Die Methode sei "Maßstabsüberziehung" genannt worden. Das VG sah darin eine Diskriminierung von Männern und eine Verletzung von Art. 33 Grundgesetz. Das berichtet der Spiegel (Hubert Gude).
VG Frankfurt/M. zu Pro-Palästina-Demo: Das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. gab dem Eilantrag der Anmelderinnen einer pro-palästinensischen Demonstration mit dem Namen "United4Gaza - Stoppt den Völkermord jetzt" statt und kippte ein von der Stadt Frankfurt/M. verhängtes Versammlungsverbot. Ein Verbot sei nur als ultima ratio möglich. beck-aktuell berichtet.
VG Hamburg zu Marx-Lesekreis: Anlässlich einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom April diesen Jahres, in der es zwar der Klage der Marxistischen Abendschule Hamburg gegen ihre Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht 2021 stattgab, aber "ausdrücklich die Verfassungstreue von Marx bestritt", untersucht Assistenzprofessor Bruno Leipold auf dem Verfassungsblog "Marx’ angeblicher Verfassungsfeindlichkeit". Er weist darauf hin, dass Marx zwar von einer Arbeiterrevolution sprach, den "ersten Schritt" hierfür jedoch in "der Erkämpfung der Demokratie" sah.
VG Köln zu Prostitutionsverdacht: Eine Behörde darf die Schließung eines Massagesalons anordnen, wenn sie mehrere Indizien hat, dass dort ein verstecktes Prostitutionsgewerbe betrieben wird. Dem Einwand des Betreibers, dass bei vorherigen Durchsuchungen weder Sexspielzeuge noch Kondome gefunden wurden, folgte das Verwaltungsgericht Köln in Anbetracht vieler Online-Bewertungen, die von sexuellen Dienstleistungen berichteten, nicht. Die Schließung anderer Lokalitäten des Betreibers sei ebenfalls verhältnismäßig, weil der Betreiber "unzuverlässig" im Sinne der Gewerbeordnung sei. LTO berichtet.
LG Berlin II zu Recht an der eigenen Stimme: Ein YouTuber muss dem Synchronsprecher Manfred Lehmann eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 4.000 Euro zahlen, weil er Lehmanns KI-generierte Stimme für zwei seiner Videos verwendete. Damit verletzte er Lehmanns "Recht an der eigenen Stimme", das eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei, so das Landgericht Berlin II. Zwar hatte der YouTuber mithilfe eines KI-Tools nicht direkt Lehmanns Stimme, sondern lediglich eine Stimme "mit heldenhaftem Klang" generieren lassen, allerdings erkannten Zuschauer:innen ausweislich der Kommentare das Voiceover "als Synchronstimme von Bruce Willis". beck-aktuell berichtet.
LG Dresden - Mord am Ehemann: Das Landgericht Dresden verhandelt gegen eine 52-jährige Witwe, die angeklagt ist, ihren Ehemann, einen reichen Anwalt, mit einem SUV gezielt überfahren zu haben. Sie habe verhindern wollen, dass er sich von ihr trennt, und sich so das Erbe sichern wollen. Laut Anklage hatte sie einen Handwerker beauftragt, ihr den SUV zu besorgen. Vor Gericht beschuldigte die Angeklagte den Handwerker, er habe ihren Mann überfahren. Die SZ (Uta Eisenhardt) berichtet ausführlich.
StA Hamburg – RA Ingo Bott: In einer Stellungnahme äußerte sich nun Ingo Bott, der Verteidiger Christina Blocks im Strafverfahren um die Entführung ihrer Kinder, zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen ihn wegen des Missbrauchs von Titeln. Bott meint, seine zwei peruanischen Ehrentitel richtig angegeben zu haben, will sie aber vorerst nicht mehr führen und sich auf "deutlich wichtigere Themen" konzentrieren, so beck-aktuell.
Justiz Bremen – Taylor-Travis-Meme: Der Versuch der Bremer Justizverwaltung, mit einem Meme des Verlobungsfotos von Taylor Swift und Travis Kelce Nachwuchs für Gericht und Staatsanwaltschaft zu gewinnen, zog viel Kritik auf sich. Die Justizverwaltung hatte ein Foto des sich umarmenden Paares gepostet, wobei sie über Swift das Wort "Staatsanwaltschaft" und über Kelce "Gerichte" abbildeten. Jurist:innen kritisieren, dass damit die Gewaltenteilung ins Lächerliche gezogen werde. Wenngleich die Justizbehörde mit dem Meme laut beck-aktuell (Maximilian Amos/Jannina Schäffer) die "symbiotische Beziehung beider Akteure der Strafjustiz" darstellen wollte, löschte sie es kurz nach der Veröffentlichung wieder.
Recht in der Welt
Russland/Ukraine: Der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg ordnet auf LTO das Versprechen westlicher Sicherheitsgarantien völkerrechtlich ein. Die grundlegendste Sicherheitsgarantie, das Gewaltverbot der UN-Charta, sei für die Ukraine gescheitert. Denkbar wäre der Einsatz westlicher "Friedenstruppen" in der Ukraine im Rahmen des Rechts auf (kollektive) Selbstverteidigung.
Heribert Prantl (SZ) kritisiert in seiner Kolumne die aktuellen Diskussionen um das "Sehnsuchtswort" der "Friedenstruppen", und betont die "Unterscheidung zwischen individueller und kollektiver Selbstverteidigung". Letztere ist ein "massives Eingreifen", mit dem die "kollektiven Verteidiger zur Kriegspartei" werden.
USA – Schwangerschaft hirntoter Frau: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Christian Funck untersucht im FAZ-Einspruch den Fall der hirntoten schwangeren Frau im US-Bundesstaat Georgia, die künstlich am Leben erhalten wurde, damit das ungeborene Kind weiter heranwachsen und schließlich entbunden werden konnte. Er stellt klar, dass die Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen nicht gegen das Abtreibungsrecht verstoßen hätte, das nur die Verabreichung von Medikamenten zum Zweck des Schwangerschaftsabbruchs verbietet. Die Frau sei vielmehr aufgrund einer Regelung des Patientenverfügungsgesetzes künstlich am Leben erhalten worden. Die Regelung sieht vor, dass eine schwangere Frau, die keine gegenteilige Patientenverfügung abgegeben hat, so lange am Leben erhalten werden soll, bis der Fötus außerhalb ihres Körpers überleben kann.
IGH-Richterin Julia Sebutinde: Die Internationale Juristenkommission wirft der ugandischen IGH-Richterin Julia Sebutinde vor, die Integrität der Justiz in Frage zu stellen, und beantragte eine Untersuchung. Sebutinde hatte Mitte August in einer Kirche gesagt: "Der Herr zählt auf mich, dass ich mich auf die Seite Israels stelle". Sie fiel bereits im Februar 2024 dadurch auf, dass sie im Verfahren Südafrika gegen Israel als einzige der 17 Richter:innen gegen die Aufforderung an Israel stimmte, Hilfe in den Gaza-Streifen zu lassen, wie die SZ (Bernd Dörries) erinnert.
Sonstiges
Staatsangehörigkeit in der PKS: Als erstes Bundesland will Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Juli alle Staatsangehörigkeiten von Täter:innen und Opfern in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassen. Damit soll auch dargestellt werden, wenn Täter:innen neben der deutschen noch eine andere Staatsbürgerschaft haben. So wolle man "die Realität messen", wie NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) das Vorhaben begründet. Bisher werden deutsche Doppelstaatler:innen nur als Deutsche erfasst. LTO, spiegel.de und bild.de (Peter Poensgen) berichten.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 29. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58021 (abgerufen am: 13.03.2026 )
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