Die juristische Presseschau vom 28. August 2025: Klage gegen ChatGPT / Frei­sprüche nach Chemnitzer Aus­sch­rei­tungen / US-Noten­bank­gou­ver­neurin Cook gegen Trump

28.08.2025

Die Eltern eines Sechzehnjährigen klagen in den USA gegen OpenAI, weil ChatGPT ihn zum Suizid motiviert habe. Keine Verurteilung in Prozess zu rassistischen Hetzjagden in Chemnitz. US-Notenbankgouverneurin Cook klagt gegen ihre Entlassung.

Thema des Tages

USA – Suizid und KI: Die Eltern von Adam Raine, der sich im April dieses Jahres im Alter von 16 Jahren das Leben nahm, reichten vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaats Kalifornien Klage gegen das Unternehmen OpenAI ein. Das KI-Programm ChatGPT habe mit ihrem Sohn monatelang Suizidmethoden diskutiert und ihm "technische Spezifikationen" gegeben. Als der Junge der KI schrieb, er wolle, dass jemand auf seine Suizidversuche aufmerksam werde und versuche, ihn aufzuhalten, habe ChatGPT ihm geraten, seine Selbsttötungsgedanken vor seiner Familie zu verheimlichen. OpenAI räumte in einer Erklärung ein, in manchen "sensiblen Situationen" hätten seine KI-System sich nicht wie beabsichtigt verhalten. FAZ (Roland Lindner) und spiegel.de berichten.

Simon Berlin (SZ) kommentiert, die KI-Konzerne sprächen von Verantwortung, "aber veröffentlichen Monat für Monat neue Produkte, die offensichtlich Sicherheitslücken haben." Die Erfahrung zeige, dass man auf die Moral des Silicon Valley nicht vertrauen dürfe. "Politische Regulierung muss klare Vorgaben machen, welche Sicherheitsstandards KI-Produkte erfüllen müssen." Roland Lindner (FAZ) schreibt, dass OpenAI zwar verspreche, mehr Sicherheitsvorkehrungen in seine Systeme einzubauen. "Allerdings kämpft das Unternehmen aber auch mit Vehemenz gegen KI-Regulierung. Die Branche steht in der Pflicht, deutlich mehr zu tun, um die Sicherheit ihrer KI-Produkte zu gewährleisten."

Rechtspolitik

BVerfG-Richterwahl: LTO (Joschka Buchholz/Markus Sehl) gibt einen Überblick über die Diskussion von Reformvorschlägen für die Wahl der Verfassungsrichter:innen. Am 8. September beginnt die erste Sitzungswoche des Bundestags nach der Sommerpause. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte eine Wahl der drei Richter:innen bis Ende September in Aussicht gestellt.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: bild.de (Uwe Freitag) macht darauf aufmerksam, dass auch internationale Medien wie die britische Times über den Fall Liebich schreiben. Die Autorin J.K. Rowling habe sich auf Twitter kritisch über das Selbstbestimmungsgesetz geäußert.

Juliane Löffler (spiegel.de) schreibt im Leitartikel, "der Rechtsextremist Sven Liebich" wolle "offenbar Demokratie und Grundrechte mit ihren eigenen Mitteln vorführen". Die aktuelle Aufregung um das Selbstbestimmungsgesetz dürfe man aber auch der Ampelregierung ankreiden, weil diese sich keiner ehrlichen Debatte gestellt habe. "Nun ist die Zeit für unangenehme Wahrheiten gekommen: Will man ein Gesetz, das die Selbstbestimmung kompromisslos ins Zentrum stellt, wird man künftig mit missbräuchlichen Fällen leben und die Debatten darum aushalten müssen." 

Max Kolter (LTO) betont in seinem Kommentar, dass eine mögliche Aufnahme von Liebich in einem Frauengefängnis nicht unmittelbare Folge des Selbstbestimmungsgesetzes wäre. Dessen Rechtsfolgen "enden beim Namens- und Personenstandsregister." Entscheidend für die Haftunterbringung von Liebich sei dagegen das sächsische Strafvollzugsgesetz. "Das ist die Vorschrift, die nun auf dem Prüfstand steht, deren Missbrauch im Raum steht."

Urheberrecht/Domain-Sperren: Im Interview mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg) blickt der Rechtsanwalt Jan Bernd Nordemann auf die Arbeit der Clearingstelle Urheberrecht im Internet, die vor rund vier Jahren ihre Arbeit aufnahm. Sie koordiniert Domain-Sperren von Internetseiten, die strukturell das Urheberrecht verletzen. Aktuell ist eine Reform des Sperrverfahrens geplant, um die Bundesnetzagentur zu entlasten.

Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: netzpolitik.org (Sebastian Meineck) analysiert die geplante Einführung von elektronischen Fußfesseln im Gewaltschutzgesetz und betont ihren begrenzten Nutzen. Das Justizministerium gehe von jährlich rund 160 Fällen aus, in denen eine elektronische Fußfessel zum Einsatz kommen werde. Im Jahr 2023 habe es aber rund 256.000 dokumentierte Fälle häuslicher Gewalt gegeben. In Spanien würden gewaltbetroffene Frauen ganz anders begleitet als in Deutschland. Der Vergleich mit dem "spanischen Modell" greife daher zu kurz.

Justiz

LG Chemnitz zu Hetzjagden: Sieben Jahre nach den rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz endete ein Verfahren gegen vier junge Männer vor dem Landgericht Chemnitz ohne Verurteilung. Drei der vier Männer wurden freigesprochen. Das Gericht konnte ihnen keine der elf angezeigten Körperverletzungen zuordnen. Ein Landfriedensbruch scheide ebenfalls aus, weil der Tatbestand eine Gruppe von 15 Personen voraussetze, die das Gericht nicht als bewiesen ansah. Ein vierter Mann, der von Zeugen als Anführer der Gruppe erkannt wurde, hatte sich nach Auffassung des Gerichts bloß wegen Beleidigung strafbar gemacht. Das Verfahren gegen ihn wurde mangels Anzeige jedoch eingestellt. spiegel.de (Carlotta Böttcher) und bild.de (Michael Deutschmann) berichten.

OLG Frankfurt/M. zu Berichtigungsbeschluss: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hob einen Berichtigungsbeschluss auf, mit dem das Amtsgericht Michelstadt die Antragsgegnerin im Rubrum geändert hatte. Das AG hatte im ursprünglichen Urteil eine Unterhaltsverpflichtung gegen den Vater festgesetzt, obwohl das Jugendamt den Antrag gegen die Mutter gerichtet hatte. Zudem war der Antrag der Mutter nicht zugestellt worden. Dies im Wege einer bloßen Berichtigung zu korrigieren, sei unzulässig, "wenn dadurch – wie hier – ein bisher am Rechtsstreit nicht beteiligter Dritter zum Beteiligten gemacht werden würde", entschied das OLG. LTO berichtet.

OLG Düsseldorf zu Wirecard-Aktionärin vs. Bafin: Eine Wirecard-Aktionärin verlor vor dem OLG Düsseldorf mit ihrer Schadenensersatzklage gegen die Bundesfinanzaufsicht Bafin. Die Frau hatte der Bafin vorgeworfen, durch ein Leerverkaufsverbot den Eindruck erweckt zu haben, die Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Wirecard seien unglaubwürdig. Das OLG sah in dem Verbot dagegen eine nachvollziehbare Reaktion auf frühere Attacken gegen das Unternehmen. FAZ und beck-aktuell berichten.

LAG Düsseldorf zu sexueller Belästigung auf Betriebsfeier: Die Rechtsanwältin Kerstin Neighbour stellt auf dem Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf von Anfang 2024 vor, wonach einem Arbeitnehmer nicht außerordentlich gekündigt werden durfte, nachdem dieser auf der Betriebsfeier zwei Kolleginnen sexuell belästigte. Das Gericht hielt dem Mann im Rahmen der Abwägung zugute, dass er seit 23 Jahren im Konzern arbeitete und sich für die Tat entschuldigt hatte.

LG Frankfurt/M. zu Insolvenztourismus: Das LG Frankfurt/M. entschied in einem Vorbehaltsurteil, dass eine in London aufgesetzte Umschuldung einer Immobiliengesellschaft nach deutschem Recht unwirksam ist. Das Immobilienprojekt Fürst musste bis November 2023 eine Investition der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in Höhe von 5 Millionen Euro zurückzahlen. Über eine Restrukturierung in London hatte die Gesellschaft versucht, die Laufzeit verlängern zu lassen. Bloomberg News (Libby Cherry/Karin Matussek) berichtet.

LG Frankenthal zu lahmendem Pferd: Eine Hobbyreiterin, die unwissentlich ein lahmendes Pferd kaufte, darf das Tier zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen, obwohl die Haftung für Mängel vertraglich ausgeschlossen worden war. Dies entschied das Landgericht Frankenthal Anfang August. Weil die Käuferin beim Kauf erklärt hatte, dass sie das Pferd zum Reiten erwerben wollte, sei ein Pferd geschuldet, auf dem man reiten könne. LTO berichtet.

LG Düsseldorf zu Hellseher-Honorar: Der Vertrag mit einem Hellseher, der einer Frau versprochen hatte, gegen die Zahlung von 13.000 Euro ihren Partner nach dessen Trennung telepathisch zurückzuholen, ist sittenwidrig und damit nichtig. Dies entschied das LG Düsseldorf im Juni. Es sei zwar nicht verboten, auch unmögliche Dienstleistungen vertraglich zu vereinbaren. In diesem Fall jedoch habe der Mann die verzweifelte Lage der Frau ausgenutzt. beck-aktuell berichtet.

LG Leipzig – defekte Kupferspirale: Die taz (Lotte Laloire) berichtet über die Klage einer Frau gegen den Verhütungsmittelhersteller Eurogine, die vor dem LG Leipzig verhandelt wurde. Aufgrund eines Produktfehlers war die eingesetzte Kupferspirale in ihrer Gebärmutter zerbrochen. Ein Teil wurde trotz mehrfacher Untersuchungen nicht gefunden. Sie fordert 4.900 Euro Schmerzensgeld.

AG Berlin-Tiergarten zu Billigung von Straftaten/Hamas: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den palästinensischen Aktivisten Majed Abusalama von dem Vorwurf der Billigung von Straftaten frei. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, für Postings auf dem Instagram-Kanal von "Palästina spricht" verantwortlich zu sein, in denen der Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 als "lesson in liberation" gefeiert wurde. Das Gericht sah es nicht als bewiesen an, dass Abusalama die Postings verfasst hatte. Die taz (Lea Wolters) berichtet.

VG Berlin – Abbildungen von Asylsuchenden: Die Nius-Muttergesellschaft Vius klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen einen Bescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Diese hatte der Internetseite die Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten vorgeworfen. Nius hatte unter der Überschrift "'Danke, Deutschland!' Wir haben uns die Zähne machen lassen" Fotos von Flüchtlingen gezeigt, die angeblich nach eigenen Angaben Zahnärzte besucht hatten. Die MABB wirft Nius vor, dass die Abgebildeten vor der Aufnahme und Verbreitung der Aufnahmen sorgfaltspflichtwidrig nicht hinreichend über Zweck, Art und Umfang der geplanten Berichterstattung aufgeklärt worden seien. Die Landesmedienanstalt ist nach dem Medienstaatsvertrag auch für die Aufsicht über journalistisch-redaktionell gestaltete Online-Angebote zuständig. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet.

VG Berlin zu Aufnahme von Afghan:innen: Martin Sökefeld (taz) kritisiert, dass nur die Afghan:innen nach Deutschland einreisen dürfen, die erfolgreich vor dem VG Berlin auf die Erteilung von Visa klagten. Die Klagen bräuchten Zeit und kosteten Geld, "nicht allen ist das möglich." Für das Verhalten der Bundesregierung gebe es keine andere Erklärung, als "dass es darum geht, Zeit zu schinden und die Zahl der Berechtigten zu verringern".

GBA – Nord-Stream-Sprengung: Die Ermittlungsbehörden kennen inzwischen die Namen aller sieben Ukrainer:innen, die an Bord der Segelyacht Andromeda gewesen sein sollen. Sie stehen unter Verdacht, die Sprengung der North-Stream-Pipeline herbeigeführt zu haben. Gegen sie und einen mutmaßlichen Hintermann wurden Haftbefehle erlassen. Die Gruppe soll für ihre Aus- und Einreisen in die Ukraine echte Passdokumente genutzt haben, auf denen nur ihr Name geändert war. Bis zur Verhaftung von Serhij K. in der vergangenen Woche hatten die Ermittler kein Rechtshilfeersuchen an die Ukraine gestellt, um die anderen Verdächtigen nicht zu warnen. SZ (Jörg Schmitt u.a.), Zeit (Luisa Hommerich/Holger Stark) und spiegel.de berichten.

Recht in der Welt

USA – Notenbankgouverneurin Cook: Die US-Notenbankgouverneurin Lisa Cook klagt gegen ihre Entlassung durch Donald Trump. Dieser habe keine Befugnis, sie mehr als zwölf Jahre vor dem ordentlichen Ende ihrer Amtszeit aus dem Amt zu entfernen. Die Kündigung Cooks, die von Joe Biden als Mitglied des siebenköpfigen Gouverneursrats der Fed ernannt worden war, gilt als neuerlicher Versuch Trumps, die Unabhängigkeit der Notenbank zu untergraben. Als Grund für die Entlassung gibt dieser einen Hypothekenbetrug an, den sie begangen haben soll. Der Fall wird voraussichtlich beim US-Supreme Court landen. Es berichten FAZ (Winand von Petersdorff-Campen) und spiegel.de (Elisa Schwarze).

USA – KI-Training/Anthropic: Das KI-Unternehmen Anthropic einigte sich mit US-Autor:innen im Streit um die Verwendung ihrer Bücher für das Training des Sprachmodells Claude. Für das Training soll Anthropic bis zu sieben Millionen Raubkopien von Büchern verwendet haben. Bevor es zu dem Vergleich kam, hatte der Richter den Weg für eine Sammelklage geebnet, die nach Schätzungen des Unternehmens zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar geführt hätte. In der kommenden Woche sollen Details zu dem Vergleich mitgeteilt werden. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

USA – Todesstrafe in Washington: Donald Trump fordert, dass Morde in der US-Hauptstadt Washington D.C. künftig ausnahmslos mit dem Tod bestraft werden sollen. Zwar sieht das örtliche Gesetz keine Todesstrafe mehr vor, doch können Straftaten in Washington D.C. auch nach Bundesrecht bestraft werden. Voraussetzung für die Verhängung der Todesstrafe ist allerdings, dass eine Jury des Bundesgerichts einstimmig dafür stimmt. FAZ (Sofia Dreisbach) und spiegel.de berichten.

USA – Abschiebung von Kilmar Ábrego García: Der Salvadorianer Kilmar Ábrego García will Asyl beantragen, um seine Abschiebung nach Uganda zu verhindern. Die Regierung hatte ihm nach seinen Angaben mitgeteilt, sie werde ihn nach Costa Rica abschieben, wenn er sich schuldig bekenne, oder nach Uganda, wenn er dies nicht tue. Eine Richterin in Maryland hatte seine Abschiebung vorerst gestoppt und eine Anhörung der Regierung angesetzt. FAZ (Magdalena Tröndle/Claudia Bröll) und zeit.de berichten.

Russland/Ukraine: Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) ordnet der Rechtsprofessor Pierre Thielbörger ein mögliches Friedensabkommen zwischen der Ukraine und Russland völkerrechtlich ein. Kein Vertrag dürfe gegen zwingendes Völkerrecht verstoßen. Außerdem müsse der Vertragsschluss Ergebnis einer freien Entscheidung beider Staaten sein. "Diese Frage stellt sich bei der Ukraine momentan sehr dringend, wenn gleichzeitig immer noch russische Soldaten auf ihrem Gebiet kämpfen."

Sonstiges

Einstufung der AfD: Die Veröffentlichung des Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz am 2. Mai 2025, das die AfD als "gesichert rechtsextremistische" Partei einstufte, geht auf eine Anweisung der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zurück. Sie erhielt das Gutachten erst wenige Tage zuvor und verzichtete – kurz vor Ende ihrer Amtszeit – bewusst auf eine Prüfung durch die Fachabteilung ihres Ministeriums. Nach einer Analyse von LTO (Joachim Wagner) könnte dieser Schritt Folgen im Rechtsstreit um die Hochstufung haben. Das ungeprüfte Gutachten sei "eher zu lang als zu kurz und enthält eher zu viele unbedenkliche Zitate".

Digitale Dienste/Trusted Flagger: Die Welt (Deniz Yücel) blickt auf den Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2025 der Meldestelle "Respect!". Diese gilt nach dem Digital Services Act (DSA) als "Trusted Flagger", also als vertrauenswürdiger Hinweisgeber, dessen Meldungen die Plattformen bevorzugt behandeln müssen. Den insgesamt 1106 Löschbitten sei in 889 Fällen nachgekommen worden. Die Plattform betont, dass sie nur eine Löschung von solchen Posts erbittet, die das Bundeskriminalamt für strafrechtlich relevant hält.

RA Römermann: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der Reihe "Most Wanted" den Rechtsanwalt Volker Römermann vor. Über die juristische Ausbildung sagt er, die Anhäufung von theoretischem Fachwissen sei im Zeitalter der KI zunehmend überflüssig. "Lernt Denken, z.B. durch einen Kurs in Latein!"


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LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58010 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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