Der AfD-Politiker Joachim Paul darf nicht zur OB-Wahl in Ludwigshafen antreten. Eine Betroffene setzt sich für die Strafbarkeit von Voyeur-Aufnahmen ein. Dem Rapper Haftbefehl wird fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht vorgeworfen.
Thema des Tages
OVG Koblenz zu AfD-Bürgermeisterkandidat Ludwigshafen: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte im Eilverfahren, dass der AfD-Politiker Joachim Paul nicht zur OB-Wahl in Ludwigshafen antreten darf. Das Gericht wies die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt/W. zurück. Auch das OVG verwies den Politiker auf das Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl. Ein vorheriges gerichtliches Eingreifen sei nur bei "offensichtlichen Fehlern" möglich. Oberbürgermeister müssen als kommunale Wahlbeamte die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Bei Paul bestünden jedoch hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass dies nicht der Fall sei. Die Stadt Ludwigshafen forderte Paul auf, seine Wahlplakate binnen zwei Wochen abzuhängen. LTO und beck-aktuell berichten.
Die SZ (Wolfgang Janisch/Kathrin Wiesel-Lancé) erklärt den Ausschluss verfassungsfeindlicher Kandidaten von der Bürgermeisterwahl mit der "Zwitterstellung" der Bürgermeister, die "halb Politiker, halb Staatsdiener" sind. Allerdings seien die Wahlausschüsse, die sich meist aus Vertreter:innen von Kommune und Gemeinderat zusammensetzten, für "derart gravierende Entscheidungen" unter Zeitdruck kaum gerüstet. Während sie bisher meist nur Formalien abhaken mussten, sei mit dem Erstarken der AfD "absehbar, dass sie reihenweise komplexe Demokratiechecks vornehmen müssen." Es sei daher besser, die Wählbarkeit eines Kandidaten erst nach der ggf. gewonnenen Wahl zu prüfen.
Rechtspolitik
Voyeuristische Bildaufnahmen: Eine 30-jährige Kölnerin fordert in einer Petition, sexuell motivierte Bildaufnahmen unter Strafe zu stellen. Sie war beim Joggen von einem Radfahrer verfolgt worden, der ihren Po filmte. Als sie ihn anzeigen wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass sein Verhalten nicht strafbar sei. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) versprach, das Anliegen bei der kommenden Justizministerkonferenz einzubringen. spiegel.de und bild.de (Peter Poensgen) berichten.
BVerfG-Richterwahl: Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert, in der Debatte um eine Reform des Wahlverfahrens für die Richter:innen am Bundesverfassungsgericht komme man "an einer Wahrheit nicht vorbei: Es waren eben nicht Defizite einer seit Jahrzehnten funktionierenden Prozedur, die zum Eklat geführt haben. Die Ursache setzte vielmehr eine schlecht informierte und in diesem Fall dilettantisch geführte Unionsfraktion, die sich von einer ultrakonservativen Kampagne im Netz dazu anstacheln ließ, eine Kandidatin abzuschießen, die eigentlich genau ins mittige Profil einer Verfassungsrichterin gepasst hätte." Jedes Wahlverfahren brauche verantwortungsvoll handelnde Politiker:innen.
Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: LTO (Christian Rath) analysiert den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Einführung der elektrischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz. Das spanische Modell, bei dem auch die Frau einen Sender trägt, ermögliche es, dass die Frau auch außerhalb ihrer Wohnung geschützt ist und ihr bisheriges Leben weiterleben kann. Die Beschränkung der Überwachung auf Hochrisiko-Fälle schütze die Grundrechte und begrenze die Kosten. Die elektronische Fußfessel sei aber kein Wundermittel gegen Femizide, da viele Opfer gar keine Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt hatten und deshalb auch keine Überwachung per Fußfessel möglich gewesen wäre. Auch zdf.de (Louisa Hadadi) stellt den Gesetzentwurf vor.
Livia Sarai Lergenmüller (spiegel.de) kommentiert, die elektronische Fußfessel greife "erst dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist, wenn Frauen schon Gewalt erfahren haben." Wer Frauen nachhaltig schützen wolle, müsse die Ursachen angehen – "die gesellschaftlichen Strukturen, die Frauen benachteiligen und Abhängigkeiten schaffen."
Unterhaltsschulden: Die Welt (Sabine Menkens) spricht mit dem Juristen Marcus Gnau über die Pläne der Bundesregierung, Unterhaltsschuldner künftig stärker zu sanktionieren. Gnau beklagt, dass die Unterhaltsbeträge "im Vergleich zu anderen Sozialleistungen viel zu hoch sind", und meint, dass viele Unterhaltsschuldner "schlicht nicht leistungsfähig" seien. Außerdem kritisiert Gnau, dass Väter in voller Höhe unterhaltspflichtig blieben, solange ihr Betreuungsanteil unter dem der Mutter liege.
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Anlässlich der Änderung des Geschlechtseintrags von Marla-Svenja Liebich gibt spiegel.de (Felix Keßler u.a.) einen Überblick über die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, die Justiz werde im Fall Liebich "zum Narren gehalten, weil das Selbstbestimmungsgesetz die Möglichkeit dazu bietet."
Veronika Kracher (taz) sieht in Liebichs Verhalten einen gezielten Angriff auf das Selbstbestimmungsgesetz. Die Aktion habe Erfolg, denn jetzt hätten CDU/CSU-Politiker:innen und Autor:innen "bei Springer" "endlich einen Anlass, darüber zu diskutieren, ob das Recht von trans Menschen, über ihre Geschlechtsidentität zu bestimmen, nicht doch irgendwie zu weit gehen würde." Frederik Schindler (Welt) fordert eine Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes. Der Fall Liebich sei kein repräsentativer Maßstab, doch "der in Marla-Svenja umbenannte Sven Liebich nutzt die Lücken, die die Ampel geschaffen hat." Der Autor kritisiert, dass die Umwandlung des Geschlechts ohne ärztliche Diagnostik und Beratung erfolgen kann.
Gesichtserkennung: Rechtsprofessor Christoph Degenhart kritisiert auf beck-aktuell den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der BKA und Bundespolizei eine biometrische Gesichtserkennung mit Fotos aus dem Internet ermöglichen will. Dies würde "den Raum Internet grundlegend verändern und jenen chilling effect produzieren, der jede grundrechtliche Freiheit bedroht." Degenhart rät, die Befürchtungen ernstzunehmen, "dass das 'Sicherheitspaket' einen weiteren Schritt zur ohnehin weit fortgeschrittenen Totalüberwachung des Bürgers bedeuten könnte".
Justiz
StA Darmstadt – Rapper Haftbefehl: Die FAZ (Sebastian Eder) hat erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage gegen den Rapper Haftbefehl erhoben hat. Er soll ein Auto in die Glasfront eines Darmstädter Cafés gelenkt und dabei zwei Personen auf dem Bürgersteig nur knapp verfehlt haben. Im Café sei ein Mensch durch den Unfall verletzt worden. Der Vorwurf lautet auf Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
BVerwG zu Verdachtsfall AfD: LTO (Markus Sehl) analysiert den Nichtzulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Das BVerwG habe deutlich gemacht, dass es darauf ankomme, ob Einzelaussagen von AfD-Politiker:innen auf ein politisches Ziel der Partei schließen lassen. Nicht jede Zurechnung einer Einzelaussage zur Gesamtpartei, die das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vorgenommen hatte, habe das BVerwG überzeugt.
OLG Koblenz – chinesischer Spion: Die Bundesanwaltschaft erhob vor dem Oberlandesgericht Koblenz Anklage gegen den US-Amerikaner Martin D., der einem chinesischen Geheimdienst geheime Informationen über das US-Militär angeboten haben soll. Ihm wird geheimdienstliche Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall nach § 99 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB vorgeworfen. LTO berichtet.
OVG Münster zu Anti-Rüstungs-Camp: Das OVG Münster entschied, dass ein Protestcamp der Initiative "Rheinmetall entwaffnen" ab dem heutigen Dienstag stattfinden darf. Das Verbot durch die Kölner Polizei verletze die Teilnehmer:innen in ihrer Versammlungsfreiheit. Anders als die Polizei konnte das Gericht nicht erkennen, dass die Zwecksetzung des Camps "lediglich vorgeschoben" sei, um Gewalttaten zu ermöglichen. Die taz (Andreas Wyputta) berichtet.
OVG Münster – Facebook-Fanpage der Bundesregierung: Wie netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) berichtet, legte die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider Berufung gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Juli ein, wonach das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine eigene Facebook-Seite betreiben darf. Die Berufung verfolge das Ziel, "die bislang weder gesetzlich noch höchstrichterlich geklärten Bedingungen für rechtskonforme Nutzung abschließend und unmissverständlich zu klären".
OVG Berlin-BB zu Mohrenstraße: LTO erläutert, warum das OVG Berlin-Brandenburg die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße am späten Freitagabend noch ermöglichte. Das Gericht hielt den Erfolg der Klage eines Anwohners gegen die Umbenennung für "in hohem Maße unwahrscheinlich", auch weil die gerichtliche Überprüfung einer Straßenumbenennung stark eingeschränkt sei.
LG Mainz zu Selbstbegünstigung von Google: Das Landgericht Mainz entschied, dass der Anmeldeprozess auf Google-Smartphones gegen die Regeln des Digital Markets Acts (DMA) verstößt, weil Google den hauseigenen Mailservice Gmail gegenüber Drittanbietern bevorzuge. Google erstellt bei der Handyeinrichtung automatisch eine Gmail-Adresse. Gatekeepern wie Google ist es nach dem DMA verboten, zentrale Services aneinanderzukoppeln. LTO berichtet.
LG Hannover – Diebstahl durch Polizisten: Im Prozess vor dem LG Hannover gegen einen 34-jährigen ehemaligen Polizisten hat dieser überraschend den mitangeklagten Kollegen belastet. Die beiden sollen Kokain-Dealer kontrolliert und ihnen Geldscheine abgenommen haben, teilweise ohne das vorgeschriebene Sicherstellungsprotokoll anzufertigen. Das Geld will der 34-jährige Hauptangeklagte unter anderem an Obdachlose verteilt haben. Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft für ihn. Am morgigen Mittwoch wird das Urteil verkündet. Die taz-nord (Nadine Conti) berichtet.
Justiz in MV: In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nur 20 der über 620 Planstellen für Richter:innen und Staatsanwält:innen unbesetzt. In diesem Jahr begannen in dem Land schon 38 Proberichter:innen ihren Dienst, sieben mehr als im vergangenen Jahr. Die Zahlen stehen in Kontrast zum bundesweiten Personalmangel in der Justiz. LTO berichtet.
Recht in der Welt
Russland/Ukraine: Reinhard Müller (FAZ) warnt im Leitartikel vor einem Kompromiss im Ukrainekrieg, der den Aggressor belohne und die internationale Ordnung weiter erodieren lasse. "Die Ordnung der Nachkriegszeit stellt klar, dass Gewalt verboten ist, vom Grundgesetz bis zur UN-Charta. Dass Russland sich nicht darum schert, ändert daran noch nichts."
USA – Abschiebung von Kilmar Ábrego Garcia: Ein US-Gericht stoppte die Abschiebung von Kilmar Ábrego García nach Uganda. Gegen den Salvadorianer, der im März widerrechtlich aus den USA nach El Salvador abgeschoben wurde und im Juni zurück in die USA gebracht wurde, war nach seiner Rückkehr in die USA ein Strafverfahren wegen illegaler Einschleusung von Migrant:innen eingeleitet worden. Ende letzter Woche war er aus der Untersuchungshaft freigekommen, um bis zum Prozessbeginn im Januar bei seiner Familie zu leben. Dann wurde er jedoch bei einem Termin in der Einwanderungsbehörde erneut festgenommen, um ihn nach Uganda abzuschieben. zeit.de berichtet.
USA – KI-generierte Urteile: In den USA sind mehrere richterliche Entscheidungen bekannt geworden, die KI-generierte Fehler enthielten. In Mississippi enthielt eine Anordnung zum Beispiel Anschuldigungen, die in den Schriftsätzen der Parteien nicht aufgeführt waren. Der zuständige Richter wollte jedoch nicht bestätigen, dass es sich um sogenannte Halluzinationen einer KI handelte. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.
USA – Verbrennen der Flagge: In einem Dekret hat US-Präsident Donald Trump angeordnet, dass das Verbrennen der US-Flagge künftig strafrechtlich verfolgt werden soll. Der Supreme Court hatte 1989 geurteilt, dass die Zerstörung der Flagge eine zulässige Meinungsäußerung darstellt. Trump sagte nun, dies habe ein "sehr trauriges Gericht" entschieden. Um das Urteil zu umgehen, sollen Personen, die die Flagge verbrennen, nun wegen anderer Delikte wie der Störung der öffentlichen Ordnung oder Verstößen gegen Umweltgesetze angeklagt werden. spiegel.de berichtet.
Juristische Ausbildung
Reform des Jurastudiums: Anderthalb Jahre nachdem das Bündnis iur.reform seine Studie vorlegte, spricht beck-aktuell (Jannina Schäffer) mit einer der Initator:innen, Sophie Dahmen. Es habe sie "niedergeschmettert", dass die Justizministerkonferenz Juni 2024 keinen grundlegenden Reformbedarf bei der juristischen Ausbildung feststellte. Auf der anderen Seite erkennt sie, "dass unsere Studie dazu geführt hat, dass sich die Leute plötzlich wieder vermehrt mit den Reformthemen auseinandergesetzt haben."
Law Clinics: LTO-Karriere (Lena Donay) stellt die Arbeit der mehr als 70 Law Clinics vor, die in Deutschland arbeiten. Sie sind meist an die juristischen Fakultäten angebunden und bieten unentgeltliche Rechtsberatung an, zum Beispiel im Asylrecht. Rechtsgrundlage ist § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz, das eine unentgeltliche Rechtsberatung unter Anleitung eines Volljuristen erlaubt.
Verfassungstreue im Referendariat: Mitte Juli wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Mannes zurück, der in Bayern aufgrund seiner Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei III. Weg nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen worden war. Die FAZ (Rüdiger Soldt) nimmt dies zum Anlass, die Regelungen der Länder zur Verfassungstreue von Rechtsreferendar:innen zu vergleichen. Während in den Justizausbildungsgesetzen in Bremen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern die Verfassungstreue explizit verlangt werde, fehle eine solche Vorgabe in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland.
Sonstiges
Aufnahme von Afghan:innen: Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) versprach am Wochenende erneut, rechtlich verbindliche Zusagen gegenüber Afghan:innen zu erfüllen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ließ mitteilen, dass die "verschiedenen Prüfverfahren" wieder anlaufen. Er wolle auf die Sicherheitsprüfungen nicht verzichten. Die pakistanischen Behörden kündigten an, weitere Abschiebungen nach Afghanistan bis September zu stoppen. taz (Laura Verseck) und zeit.de berichten.
FAZ (Othmara Glas) und beck-aktuell berichten über einen offenen Brief, in dem mehr als 60 Hilfsorganisationen schnellen Schutz für gefährdete Afghan:innen fordern.
Moscheebau: spiegel.de (Dietmar Hipp) berichtet über den Streit der Gemeinde Leinfelden-Echterdingen mit einem islamischen Verein, der auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrags eine neue Moschee baute. Allerdings sei der Verein den gemeinsamen Absprachen nicht nachgekommen. Streitig ist auch die genaue Nutzung eines Schülerwohnheims, das neben der Moschee geplant war. Die Gemeinde forderte den Verein nun zu einem Abriss des fast fertigen Baus "auf eigene Kosten" auf.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 26. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57987 (abgerufen am: 19.01.2026 )
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