Der neue Staatsvertrag für den Sender RBB ist verfassungsgemäß. Die AfD erhob Verfassungsbeschwerde gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall. Beim Afghanistan-Aufnahmeprogramm droht das VG Berlin der Regierung mit Zwangsgeldern.
Thema des Tages
BVerfG zu RBB-Staatsvertrag: Der 2023 geänderte Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde des RBB im Wesentlichen als "unbegründet" zurück. Die Änderung des Staatsvertrags, mit der die Länder Berlin und Brandenburg auf die RBB-Affäre um die damalige Intendantin Patricia Schlesinger reagierten, sieht unter anderem vor, dass wichtige Entscheidungen von einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden müssen. Zudem haften die Intendantin und die Mitglieder der Aufsichtsgremien seit der Reform für schuldhafte Pflichtverletzungen. Weiterhin schreibt der neue Staatsvertrag vor, in welchen Städten der RBB Regionalstudios und Regionalbüros unterhalten und dass das RBB-Fernsehen eine Stunde am Tag eigene Regionalsendungen für Berlin und Brandenburg senden muss. Das BVerfG sah in diesen Vorgaben keine Verletzung der von der Rundfunkfreiheit geschützten Programmautonomie des RBB. Der Sender werde durch die Vorgaben in zulässiger Weise strukturiert, ohne dass seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werde. Jedenfalls in einer Mehrländer-Anstalt seien auch Vorgaben zur Regionalisierung zulässig. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Michael Hanfeld), taz-berlin (Christian Rath), tagesschau.de (Philip Raillon) und LTO (Xenia Piperidou).
Im Feuilleton kommentiert Michael Hanfeld (FAZ), der RBB sei mit der Verfassungsbeschwerde "krachend gescheitert, mit einer Eindeutigkeit, wie man sie von der sonst dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk innig zugeneigten Rundfunkrechtsprechung aus Karlsruhe nicht kennt."
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl: Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich auf eine neue Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht geeinigt. Dies war notwendig geworden, nachdem Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur Anfang August zurückgezogen hatte. Der Name der neuen Kandidatin ist bislang öffentlich nicht bekannt. Die SPD will mit CDU/CSU, Grünen und Linken über den Personalvorschlag ins Gespräch kommen. Es berichten FAZ (Mona Jaeger) und zeit.de.
Erweiterte DNA-Analyse: Der Strafrichter Wolfgang Böhm spricht sich auf FAZ-Einspruch für die Einführung der biogeographischen DNA-Analyse aus, in der er die "vielleicht wichtigste Erkenntnismöglichkeit" für Ermittler:innen sieht. Dass die DNA-Analyse nur Wahrscheinlichkeiten wiedergebe, sei richtig, treffe aber auf jedes Beweismittel zu. Zudem sei ihr Einsatz nicht rassistisch, die Methode hätte "vielmehr das Potential zu verhindern, dass Ermittlungsbehörden aufgrund vorhandener Stereotypen einseitig in bestimmte Richtungen ermitteln".
AfD-Verbot: Der Rechtsprofessor Markus Ogorek schreibt auf beck-aktuell, er habe durch sein Gutachten zum AfD-Verbot in die "aufgeheizte Debatte" eingreifen wollen, "um sie auf sachlichere Bahnen zu lenken". In dem Gutachten ging Ogorek der Frage nach, ob die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Grundlage für ein Parteiverbot sein könnte. Nach seiner Einschätzung ist die Belegsammlung des Bundesamts eine substanzielle Tatsachenbasis, die aber noch erweitert werden müsste. Weil diese Erweiterung Zeit in Anspruch nehme, liege es nahe, "bereits heute mit der Vorbereitung eines Verbotsantrags zu beginnen – und zwar ohne Präjudiz".
Heribert Prantl (SZ) fordert in seiner Kolumne den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier auf, öffentlich für ein AfD-Verbot einzutreten. Er sei durch sein Amt "der Anwalt des wehrhaften Staates". Bislang jedoch sage Steinmeier, "was man so sagt, wenn man nichts sagen will: In Interviews plädiert er, wenn es um ein AfD-Verbot geht, für 'sorgsame Abwägung'."
Beamtenbesoldung: Angesichts der Pläne der Bundesregierung, Beamt:innen stärker nach Leistung zu vergüten, blickt die FAZ (Stephan Klenner) auf die 2004 von Otto Schily (SPD) eingebrachte Dienstrechtsreform, die jedoch nie umgesetzt wurde. Damals war geplant, die Beamtenbesoldung in ein Basisgehalt und ein leistungsabhängiges Entgelt aufzuspalten. Nicht möglich sei es jedoch, das Basisgehalt beliebig zu reduzieren, da die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums eine amtsangemessene Alimentation aller Beamt:innen vorschrieben, "auch dann, wenn sie bloß Dienst nach Vorschrift machen."
Aktionärsversammlungen: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über eine Analyse des Vereins "Initiative Minderheitsaktionäre", wonach die virtuelle Hauptversammlung bei deutschen Aktiengesellschaften beliebt bleibt. Der Verein fordert, dass die Ermächtigung zur Veranstaltung einer virtuellen Hauptversammlung künftig von einer qualifizierten Mehrheit von 75 Prozent der Stimmen erteilt werden sollte.
Justiz
BVerfG – Verdachtsfall AfD: Die AfD erhob Verfassungsbeschwerde gegen den Ende Juli bekanntgemachten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Partei zurecht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wurde. Das BVerwG wies mit dem Beschluss eine Nichtzulassungsbeschwerde der AfD gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zurück, das die Einstufung bestätigt hatte. Insgesamt läuft das Verfahren seit mehr als vier Jahren. In der Zwischenzeit stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. beck-aktuell berichtet.
VG Berlin zu Aufnahme von Afghan:innen: In 22 Fällen hat das Berliner Verwaltungsgericht Eilanträgen von Afghan:innen aus dem Bundesaufnahmeprogramm stattgegeben und die Bundesregierung zu einer Erteilung der Visa verpflichtet. Der Anspruch ergebe sich aus der erteilten Aufnahmezusage. In einem dieser Verfahren drohte die 29. Kammer des Gerichts dem Auswärtigen Amt mit einem Zwangsgeld. Auch in einem weiteren Fall, in dem das Gericht das Auswärtige Amt nur zu einer Bescheidung verpflichtet hatte, drohte es nun ein Zwangsgeld an: Sollte bis zum 10. September noch nicht über die Visumsanträge der achtköpfigen Familie entschieden worden sein, muss das Auswärtige Amt 10.000 Euro zahlen. In Pakistan wurden am Wochenende 210 Menschen, die auf ein deutsches Visum warteten, nach Afghanistan abgeschoben. SZ (Constanze von Bullion), welt.de (Alexander Dinger) und LTO (Max Kolter) berichten.
OVG Koblenz – AfD-Bürgermeisterkandidat Ludwigshafen: Joachim Paul, Kandidat der AfD für die OB-Wahl in Ludwigshafen, erhob Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz, um seine Zulassung zur Wahl zu erreichen. Das Verwaltungsgericht Neustadt/W. hatte seinen Eilantrag abgelehnt und dies mit einem strengen Prüfungsmaßstab begründet, wonach nur eine offensichtliche Rechtswidrigkeit zu einem gerichtlichen Einschreiten vor der Wahl führe. Dies entspricht nach der Analyse von LTO (Maryam Kamil Abdulsalam) auch der "strengen, aber einheitlichen Linie" des OVG Koblenz.
VGH Bayern zu presserechtlichem Auskunftsanspruch: Nun berichtet auch LTO über den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Presse im Ermittlungsverfahren keinen Anspruch hat, die Namen von verfahrensbeteiligten Strafverteidiger:innen zu erfahren. Das Ermittlungsverfahren sei grundsätzlich nichtöffentlich, argumentierte das Gericht.
LG Berlin I – Andreas Scheuer: Detlef Esslinger (SZ) findet es "empörend", dass der frühere CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer die Anklage wegen Falschaussage in einem Untersuchungsausschuss gegen ihn als "politisch motiviert" bezeichnete. Er versuche, "mit den Resten seines Rufs die Justiz pauschal ins Unrecht zu setzen und Zweifel am Rechtsstaat insgesamt zu säen." Darin zeige sich ein "Mangel an Anstand". Sven Becker (spiegel.de) kommentiert, die Anklage gegen Scheuer sei ein gutes Zeichen. Sie wirke dem Gefühl in der Bevölkerung entgegen, "dass Politiker heutzutage einfach so mit allem durchkommen." Außerdem, so hofft Becker, grübele vielleicht "so mancher Politiker beim nächsten Mal etwas länger, bevor er sich auf sein schlechtes Gedächtnis beruft."
Laut RND (Christian Rath) bezieht die Staatsanwaltschaft die angeklagte Falschaussage Scheuers auf die "innere Tatsache”, dass er sich 2020 nicht an ein Angebot der designierten PKW-Maut-Betreiber von 2018 erinnerte, mit dem Vertragsschluss bis zum bevorstehenden EuGH-Urteil zu warten. Die Anklageschrift habe 171 Seiten. Der Fall Scheuer wird kontrastiert mit dem Fall Olaf Scholz, der vor einem Hamburger Untersuchungsausschuss 2021 auch unter Erinnerungslücken litt. Eine Strafanzeige von RA Gerhard Strate führte in Hamburg aber nicht einmal zur Aufnahme von Ermittlungen.
LG Berlin II zu Marla-Svenja Liebich: Nun berichten auch Tsp (Jost Müller-Neuhof) und beck-aktuell (Jannina Schäffer) über die Eilentscheidung des Landgerichts Berlin II, wonach Julian Reichelt die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich "keine Frau" nennen durfte. Reichelt habe in dem Post eine Meinung formuliert, die keine Schmähkritik darstelle und von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt sei. In die Interessenabwägung mit Liebichs Persönlichkeitsrecht ließ das Gericht auch einfließen, dass Liebich sich vor dem
Wechsel des Geschlechtseintrags queer- und transfeindlich geäußert hatte.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Der Spiegel (Christopher Piltz/Gunther Latsch) berichtet, dass der Geschäftsführer der Hamburg Port Authority, Jens Meier, in die Entführung der Block-Kinder verwickelt sein soll. Er soll durch einen Mittelsmann den Kontakt zwischen einem Vertrauten Christina Blocks und den Entführern hergestellt haben. Im vergangenen Oktober durchsuchte das Landeskriminalamt seine Wohn- und Geschäftsräume.
LG München I – Sympatex: Im Betrugsprozess um den Textilhersteller Sympatex stimmten zwei der vier Angeklagten einer Verständigung über das Strafmaß zu. Der Unternehmenseigner Stefan Sanktjohanser soll im Falle eines Teilgeständnisses eine Bewährungsstrafe und zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 400 Tagessätzen erhalten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und seinen drei Mitangeklagten vor, eine drohende Insolvenz bei Sympatex nur inszeniert zu haben, um Investoren zu täuschen. Das Gericht bezweifelte jedoch, dass alle Beteiligten "uneingeschränkt von einer positiven Fortführungsprognose" ausgingen. Das Hbl (René Bender/Lars-Marten Nagel) berichtet.
LG Berlin I – Morde durch Palliativarzt: Im Prozess gegen den Palliativmediziner Johannes M., der laut Anklage mindestens 15 Patient:innen getötet haben soll, ging es in dieser Woche um die Tötung der 87-jährigen Eva T. Kurz nachdem der Arzt sie besucht hatte, brannte ihre Wohnung ab. Bei einer späteren Obduktion wurde festgestellt, dass sie an den Folgen des Muskelrelaxans Pancuronium starb – und nicht an der Rauchentwicklung. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.
AG Würzburg – Daniel Halemba: Das Amtsgericht Würzburg ließ eine Anklage gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung und Nötigung zu. Über die Vorwürfe soll ab Januar 2026 vor dem Jugendschöffengericht verhandelt werden. Den Vorwurf der Volksverhetzung begründet die Staatsanwaltschaft mit Halembas Geburtstagsfeier, auf der ein Lied der Naziband "Landser" abgespielt worden sei. spiegel.de und bild.de (Wolfgang Ranft/Jörg Völkerling) berichten.
ArbG Braunschweig zu Zugang zu VW-Werk: Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation "Zentrum" wollte vor dem Arbeitsgericht Braunschweig einen Zugang zum Werksgelände der VW-Tochter Volkswagen Group Services durchsetzen, scheiterte damit jedoch. "Zentrum", das auf dem Werksgelände Vertrauensleute wählen lassen wollte, konnte aus Sicht des Gerichts nicht nachweisen, dass mindestens eines seiner Mitglieder auch im Werk arbeitet. Darin liege aber eine entscheidende Voraussetzung für ein Zutrittsrecht, so das Gericht. taz-nord (Amira Klute) und spiegel.de berichten.
GBA – Nord-Stream-Sprengung: Die Bundesanwaltschaft ließ in Italien den Ukrainer Serhij K. festnehmen, den sie verdächtigt, im September 2022 an der Sprengung der Gaspipelines "Nord Stream 1" und "Nord Stream 2" beteiligt gewesen zu sein. Ermittelt wird gegen ihn unter anderem wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB) und der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Der Mann soll die Aktion des ukrainischen Kommandos koordiniert haben. Die Bundesanwaltschaft rechnet mit einer Überstellung des Verdächtigen nach Deutschland. Die Festnahme eines weiteren Verdächtigen scheiterte im Sommer 2024 in Polen. FAZ (Othmara Glas), taz (Frederik Eikmanns), Hbl (Felix Stippler), spiegel.de (Roman Lehberger/Fidelius Schmid), bild.de (Julian Röpcke u.a.) und LTO (Markus Sehl) berichten.
Reinhard Veser (FAZ) nennt den Anschlag in seinem Kommentar "eine schwere Straftat", die von der Justiz "ohne politische Rücksichtnahme" aufgeklärt werden müsse. Die Festnahme eines der mutmaßlichen Organisatoren sei daher zu begrüßen.
StA Hamburg – RA Ingo Bott: Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Titelmissbrauchs gegen RA Ingo Bott ein. Der Strafverteidiger, der aktuell die Steakhaus-Erbin Christina Block vertritt, soll sich auf seiner Website als "Prof. Dr. Dr." bezeichnet haben, obwohl ihm der Professoren- und ein Doktor-Titel bloß ehrenhalber von zwei peruanischen Universitäten verliehen wurde. Es berichten FAZ (Stephan Klenner), spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler), beck-aktuell (Pia Lorenz) und LTO.
StA Halle/S. – Marla-Svenja Liebich: Über die Ladung von Marla-Svenja Liebich zum Haftantritt in einem Frauengefängnis berichten nun auch FAZ (Reinhard Bingener) und Welt (Sabine Menkens). Liebich habe sich nun auch als "gläubige Jüdin" dargestellt und koschere Verpflegung sowie Betreuung durch einen Rabbiner verlangt.
bild.de (Nadja Aswad u.a.) lässt Politiker:innen der CDU/CSU-Fraktion zu Wort kommen, die anlässlich Liebichs Vorgehen eine Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes fordern.
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass das Selbstbestimmungsgesetz Folgen für "bisherige Schutzräume für Frauen" habe. "Soll er wirklich seine Strafe in einem Frauengefängnis absitzen?", fragt Müller in Bezug auf Liebich. Der Schutz vor Diskriminierung dürfe "nicht umschlagen in einen Anspruch auf alles aus allen Welten".
StA Bonn – Anne Brorhilker: Die Staatsanwaltschaft Bonn leitete mangels Anfangsverdacht kein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker ein. Sie war vom Eigner der Warburg Bank, Christian Olearius, angezeigt worden. Er hatte ihr vorgeworfen, "falsche Sachverhalte zur Grundlage ihrer Anklagen gegen ehemalige Mitarbeiter der Warburg Bank gemacht" zu haben. Der Anzeigenerstatter hat inzwischen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln eingelegt. LTO berichtet.
StA Braunschweig – Christian B./Maddie: Christian B., der verdächtigt wird, für das Verschwinden des englischen Mädchens Madeleine McCann verantwortlich zu sein, wird Mitte September aus der Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig beantragte, dass er nach seiner Entlassung eine Fußfessel tragen muss und sich regelmäßig bei den Behörden melden muss. 2019 war er vom Landgericht Braunschweig wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Für eine Anklage im Fall "Maddie" fehlen die Beweise. Es berichten FAZ (Reinhard Bingener), Spiegel (Hubert Gude) und zeit.de.
Recht in der Welt
USA – Wahlkreisreform in Texas: Mit der Mehrheit der republikanischen Abgeordneten stimmte das texanische Repräsentantenhaus am Mittwochabend für einen Neuzuschnitt mehrerer Wahlkreise. Bei den Midterms im kommenden Jahr werden die Republikaner damit voraussichtlich fünf Wahlkreise mehr gewinnen als bei früheren Wahlen. Donald Trump hatte zu diesem Schritt aufgerufen. In Reaktion auf die Abstimmung kündigte der demokratische Gouverneur Kaliforniens, Gavin Newsom, an, ebenfalls eine Wahlkreisreform durchzuführen und so die fünf Stimmen wieder auszugleichen. FAZ (Majid Sattar), SZ (Peter Burghardt) und spiegel.de berichten.
Juristische Ausbildung
Examensergebnisse: LTO-Karriere stellt die Statistiken zum Zweiten Staatsexamen für das Jahr 2023 vor. Während in Schleswig-Holstein 27,9 Prozent der Kandidat:innen die Prüfungen nicht bestanden, waren es in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern nur 7,5 Prozent. Auffällig ist, dass insgesamt 3.715 Personen weniger das Zweite Staatsexamen ablegten als das Erste.
Großbritannien – Finanzierung des Bar-Exams: Ein Student aus Großbritannien sammelt mit einer 500 Kilometer langen Radtour Spenden, um seine einjährige Ausbildung zum Rechtsanwalt zu finanzieren. Die Kosten für den Bar-Kurs seien durch ein Stipendium und staatliche Kredite allein nicht zu finanzieren, schreibt der Mann. Er ist der Erste seiner Familie mit Universitätsabschluss und will mit der Aktion auch auf die Unterrepräsentation von Menschen aus nicht-akademischen Haushalten in der Anwaltschaft aufmerksam machen. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 22. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57964 (abgerufen am: 07.03.2026 )
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