StA Berlin wirft Scheuer eine Falschaussage vor dem U-Ausschuss zur Pkw-Maut vor. BVerfG rügte Bundestag, weil die Einsetzung des Wahlprüfungsausschusses zu lange dauerte. Weitere US-Sanktionen gegen IStGH-Richter:innen und Ankläger:innen.
Thema des Tages
LG Berlin I – Andreas Scheuer: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Anklage wegen uneidlicher Falschaussage nach § 153 StGB erhoben. Sie wirft ihm vor, vorsätzlich falsche Angaben im Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Pkw-Maut gemacht zu haben. Scheuer sagte im Oktober 2020, sich nicht erinnern zu können, dass die Maut-Betreiberfirmen ihm im November 2018 angeboten hatten, die Mautverträge erst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu unterzeichnen. Die Staatsanwaltschaft geht von einer bewussten Falschaussage aus. Wegen des gleichen Delikts ist auch Scheuers damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz angeklagt. Beide bestreiten die Vorwürfe. Es berichten SZ (Vivien Timmler), FAZ (Katja Gelinsky), Hbl, taz (Susanne Schwarz), Welt, LTO, spiegel.de (Sven Becker/Gerald Traufetter), tagesschau.de (Georg Schwarte/Klaus Hempel), beck-aktuell und bild.de (Peter Tiede/Burkhard Uhlenbroich).
zdf.de (Leon Fried/Louisa Hadadi) erinnert im Frage-Antwort-Format u.a. an Diskussionen um eine persönliche Haftung Scheuers für das Mautdebakel und weist auf die baldige Verjährung etwaiger zivilrechtlicher Forderungen hin. In einem separaten Beitrag für das Aktuelle Lexikon erläutert die SZ (Vivien Timmler) den Straftatbestand des § 153 StGB.
Reinhard Müller (FAZ) kritisiert, dass die Ermittlungen für diesen nicht "überbordend komplexen" Sachverhalt mehr als drei Jahre dauerten. Katja Gelinsky (FAZ) findet die Anschuldigung Scheuers, die Staatsanwaltschaft fülle mit der Anklage das Sommerloch, "absurd". Sie wirke, "als beiße jemand um sich, der sich nicht mehr anders zu helfen wisse". Für Hannes Koch (taz) sendet die Anklage in jedem Fall schon jetzt eine "Warnung an Politiker:innen", die sich auf "vermeintliche Erinnerungslücken" berufen, um sich "aus der Affäre zu ziehen".
Rechtspolitik
AfD-Verbot: Rechtsprofessor Markus Ogorek untersuchte in einem Gutachten, inwiefern die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Anhaltspunkte für ein Parteiverbot der AfD liefert. Ogorek zufolge seien die Maßstäbe der Einstufung und des Parteiverbots "weitgehend vergleichbar". Wenngleich die BfV-Erkenntnisse eine "solide Tatsachenbasis" für ein Parteiverbot bildeten, könnte die Schwelle für das Parteiverbot angesichts der größeren Eingriffsintensität höher sein. Es berichten Welt (Pauline von Pezold), Tsp (Jost Müller-Neuhof), zdf.de (Charlotte Greipl), tagesschau.de (Max Bauer), spiegel.de (Ann-Kathrin Müller), LTO und beck-aktuell (Maximilian Amos).
Tariftreue: Die Rechtsanwält:innen Louisa Katharina Steffen und Morten Kramme schlagen auf dem Verfassungsblog vor, dass das geplante Bundestariftreuegesetz nachgeschärft werden sollte. Statt ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro sollte der Anwendungsbereich bereits ab 25.000 Euro sowie bei kürzeren Auftragsdauern eröffnet sein. Darüber hinaus sollten Dokumentationslücken geschlossen werden, um eine Umgehung über Subunternehmen auszuschließen.
Justiz
BVerfG zu Wahlprüfungsausschuss: Mit jetzt veröffentlichtem Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Mannes mangels Statthaftigkeit nicht zur Entscheidung an, der die Untätigkeit des nach der Bundestagswahl zunächst noch nicht neu konstituierten Wahlprüfungsausschusses monierte. Die Wahlprüfungsbeschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG sei der speziellere Rechtsbehelf. Allerdings rügte das BVerfG den Bundestag dafür, erst drei Monate nach seiner Konstituierung die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt zu haben. Unabhängig von Koalitionsverhandlungen oder Mehrheitsverhältnissen müsse die Legitimation des Parlaments nach der Wahl schnell geprüft werden können. beck-aktuell berichtet.
OVG Thüringen zu Kufiya in KZ-Gedenkstätte: Die KZ-Gedenkstätte Buchenwald durfte einer Frau aufgrund ihrer Kufiya (auch Palästinensertuch genannt) den Zutritt zur Gedenkfeier zum 80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers verweigern. Da das Tuch, mit dem die Frau gegen das Vorgehen Israels in Gaza protestieren wollte, "zu einer Gefährdung des Sicherheitsgefühls vieler Jüdinnen und Juden" beitragen könnte, trete ihr Recht auf Meinungsäußerung zurück. Damit wies das Oberverwaltungsgericht Thüringen am Mittwoch die Beschwerde der Frau gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar ab. Es berichten FAZ, spiegel.de, LTO, beck-aktuell und bild.de (Johannes Schmitz).
OVG Koblenz zu Schulweg: Ein "verkehrstechnisch weniger komplexer Schulweg" begründet keinen Ausnahmefall, der eine Zuweisung auf eine andere Schule außerhalb des eigentlichen Schulbezirks ermöglicht. Damit wies das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Beschwerde von Eltern gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz zurück, das den Eilantrag der Eltern auf vorläufige Annahme ihres Kindes an ihrer Wunschschule abgelehnt hatte. Graduelle Unterschiede in der Gefährlichkeit des Schulweges reichen nicht aus. beck-aktuell berichtet.
VGH Bayern zu presserechtlichem Auskunftsanspruch: beck-aktuell (Martin W. Huff) liegt der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vor, wonach die Justiz nicht verpflichtet ist, bislang nicht öffentliche Namen von Prozessbevollmächtigten an die Presse herauszugeben. Der VGH Bayern zweifelte bereits an der Rechtsgrundlage für das Informationsgesuch, weil es nur um die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme gehe. Jedenfalls stünden der Veröffentlichung überwiegende Geheimhaltungsinteressen nach der BRAO entgegen. Der VGH Bayern stellte sich damit gegen eine Entscheidung des OVG Hamburg zu einer ähnlich gelagerten Konstellation, in der es dem Medieninteresse des antragstellenden Springer-Konzerns Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Strafverteidigung gewährte.
LAG München zu Betriebsratsgründung in Probezeit: Wer in der Probezeit einen Betriebsrat gründen möchte, kann sich nicht auf den Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3b Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen. Dieser findet nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts München während der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 KSchG keine Anwendung, so beck-aktuell.
KG Berlin– IS-Anhänger: Die Bundesanwaltschaft hat u.a. wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland Anklage gegen einen russischen IS-Anhänger erhoben, der einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll. Der damals 18-Jährige wurde im Februar am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen, als er nach Pakistan aufbrechen wollte. FAZ, taz, LTO und spiegel.de berichten.
LG Karlsruhe zu Health-Claim-Werbung/dm: Der Drogeriemarkt dm darf einen Obst-Questschie nicht als "Immun Smoothie" verkaufen, weil sowohl Name als auch Gestaltung der Verpackung suggerieren, dass der Verzehr des Quetschies die Immunabwehr positiv beeinflusse. Das verletze die europarechtliche Health-Claims-Verordnung, die gesundheitsbezogene Werbeaussagen nur erlaubt, wenn sie wissenschaftlich belegt sind. Damit gab das Landgericht Karlsruhe einer Unterlassungsklage des Vereins "foodwatch" statt. LTO, spiegel.de und focus.de berichten.
LG Zwickau zu Selbstjustiz nach Missbrauch: Das Landgericht Zwickau verurteilte einen 41-jährigen, der seinen ehemaligen Fußballjugendtrainer mit einer Axt erschlagen hatte, zu einer neun-jährigen Freiheitsstrafe. Das Gericht stellte das Mordmerkmal Heimtücke fest, aber auch eine verminderte Schuldfähigkeit. Der Täter, der nach einem Unfall sein Gedächtnis verloren hatte, will dennoch erkannt haben, dass ihn der Fußballtrainer als Kind zweimal sexuell missbraucht hatte. Eine erste Verurteilung des LG Zwickau wegen Totschlags hob der BGH zwischenzeitlich auf. spiegel.de berichtet
LG Göttingen zu Fehler in Geburtsabteilung: Nun schreiben auch FAZ, Welt und LTO über die Entscheidung des Landgerichts Göttingen, das einer Neunjährigen, die wegen grober Behandlungsfehler bei der Geburt schwerste körperliche und geistige Verletzungen erlitt, ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zusprach.
LG München II – Wirecard-Insolvenz: Der FAZ (Marcus Jung) liegt der Sachstandsbericht des Wirecard-Insolvenzverwalters Michael Jaffé vor. Demnach werden die Haftungsansprüche u.a. gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun "kaum geeignet sein, den entstandenen Schaden signifikant auszugleichen". Darüber hinaus erläutert Jaffés Bericht noch offene Rechtsfragen zu Eintragungen in die Insolvenztabelle.
StA Halle/S. – Marla-Svenja Liebich: Nun setzen sich auch SZ (Wolfgang Janisch), taz (Marvin Kalwa), LTO (Peyman Khaljani) und spiegel.de (Carlotta Böttcher/Juliane Löffler) mit der Ladung der verurteilten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich zum Haftantritt in die Frauen-JVA Chemnitz auseinander. Die Taten begann Liebich noch unter männlichem Vornamen, schimpfte 2022 über einen "Transfaschismus" und änderte erst im November 2024 ihren Geschlechtseintrag. Nach dem sächsischen Strafvollzugsgesetz kann im Einzelfall von dem Grundsatz der Geschlechtertrennung bei der Unterbringung abgewichen werden, wenn dies der "Sicherheit und Ordnung" der JVA "einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen" dient.
Recht in der Welt
USA – IStGH-Sanktionen: Nachdem die USA bereits im Juni vier Richter:innen des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sanktionen belegte, folgten nun vier weitere Richter:innen und Ankläger:innen. Dies sei eine "Reaktion auf die anhaltende Bedrohung von Amerikanern und Israelis" durch Ermittlungen. Der IStGH verurteilt die Sanktionen als "eklatanten Angriff auf die Unabhängigkeit einer unparteiischen Justizinstitution, die im Auftrag von 125 Vertragsstaaten aus allen Regionen tätig" ist. beck-aktuell, spiegel.de und zeit.de berichten.
USA – Haftung Fahrdienstleister für Mord: Das US-Bundesbezirksgericht in Connecticut bejahte grundsätzlich die Möglichkeit der zivilrechtlichen Haftung des Fahrdienstleisters Lyft gegenüber den Hinterbliebenen einer ermordeten Mutter. Ein Lyft-Fahrer hatte im Dezember 2022 den späteren Mörder zum Tatort gefahren, obwohl der Mann sichtbar eine Axt bei sich trug und sich gefährlich verhielt. Der Fahrer hatte außerdem einen Zwischenstopp eingelegt, bei dem der Mörder sich Spirituosen und Utensilien kaufte, die er bei seiner Tat verwendete. Die grundsätzliche Möglichkeit der Haftung ergebe sich aus der ersichtlichen Erhöhung der vom Täter ausgehenden Gefahr. Es berichtet beck-aktuell.
Palästina – Staatsqualität: tagesschau.de (Philip Raillon) untersucht, ob Palästina völkerrechtlich ein Staat ist. Wenngleich Palästina nach Einschätzung der Rechtsprofessoren Kai Ambos und Pierre Thielbörger über ein Staatsgebiet und Staatsvolk verfügt, ist das dritte erforderliche Kriterium der effektiven Staatsgewalt u.a. aufgrund der starken Kontrolle Israels umstritten. Die Anerkennung durch andere Staaten habe zwar politische, aber keine unmittelbare rechtliche Wirkung.
China – Plagiate: Patentrechtsanwalt Jochen Kilchert spricht mit beck-aktuell (Joachim Jahn) über den Umgang mit chinesischen Plagiaten. Mit Streitverfahren in China habe er "gute Erfahrungen" gemacht. Auch "aufgrund des ständigen Drucks der Europäischen Union in IP-Fragen" sei China "viel weiter, als man oft annimmt".
Juristische Ausbildung
Examensergebnisse: Nun stellt auch LTO-Karriere die Statistiken des Bundesamtes für Justiz zum Ersten Staatsexamen für das Jahr 2023 vor. Bundesweit bestanden 27,47 Prozent das Erste Staatsexamen nicht; von den 13.220 Prüflingen erreichten nur 22 die Note "Sehr gut", wobei 14 davon aus Bayern kommen. Während das Jurastudium in Schleswig-Holstein mit durchschnittlich 7,4 Semestern am kürzesten dauerte, dauerte es im Saarland im Durchschnitt fast doppelt so lange.
Sonstiges
TikTok/Werbung: Laut einem Mitte Mai veröffentlichten Bericht der EU-Kommission verstößt TikTok gegen Regelungen des Digital Services Act (DSA), die die Regulierung von Werbung und zusätzliche Transparenz vorsehen. Wenngleich ein darauf basierendes Verbot nach Einschätzung von LTO (Tamara Wendrich) mangels DSA-Rechtsgrundlage unwahrscheinlich ist, droht TikTok bei Untätigkeit eine Geldbuße, die bis zu sechs Prozent des Gesamtjahresumsatzes betragen kann.
Wahlausschluss von AfD-Kandidaten: spiegel.de (Fabian Hillebrand) befasst sich mit dem "heiklen Balanceakt", die Demokratie zu schützen, ohne dabei "die Grundregeln der Demokratie zu verletzen", und beschreibt die Hintergründe bisheriger Wahlausschlüsse radikaler Bürgermeister-Kandidaten. Dieses Jahr haben in den Kommunen Neukloster, Lage und Ludwigshafen erstmals Wahlausschüsse beschlossen, Kandidaten wegen zweifelhafter Verfassungstreue von der Bürgermeister-Wahl auszuschließen. Während einige in dem Wahlausschluss ein Parteiverbot durch die Hintertür sehen, ist der Ausschluss für die meisten Jurist:innen Ausdruck der wehrhaften Demokratie.
Frauke Brosius-Gersdorf und Clarence Thomas: Strafrechtler Yves Georg sieht in der Zeit Parallelen zwischen der "Verleumdung" der ehemaligen Richterkandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf als "radikale politische Aktivistin" und dem US-Supreme-Court-Richter Clarence Thomas, der in Deutschland wegen seiner stark ablehnenden Haltung zum Schwangerschaftsabbruch einen "regelrechten Schurkenruf" habe. Georg fragt, ob man "polarisierende Meinungen bei Verfassungsrichterinnen nur dann ablehnt, wenn es nicht die eigenen sind".
RA Ingo Bott: Rechtsanwalt Ingo Bott, der aktuell Christina Block im Kindesentführungsfall verteidigt, hat auf Kritik von Strafrechtsprofessor Holm Putzke an der Darstellung seiner Ehrentitel reagiert. Während sich Bott bisher auf seiner Homepage als "Prof. Dr. Dr. Ingo Bott" darstellte, heißt es jetzt nur noch "Dr. Ingo Bott". Bott führt einen Doktortitel der Uni Passau sowie die Titel "Prof. h.c." und "Dr. h.c." von Universitäten in Peru. Laut Putzke muss bei der Darstellung derartiger Ehrentitel immer die verleihende Uni und der Staat mitgenannt werden. bild.de (Jan-Henrik Dobers/Stephan Kürthy) berichtet.
Bürokratieabbau: Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer beschreibt in der FAZ verschiedene Beispiele "bürokratischer Fallstricke". Er plädiert dafür, "es sich zu leisten, auf die Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben durch Italien oder Griechenland zu warten, bevor man selbst tätig wird". Die Abkehr des "eingeimpften Sicherheitsdenkens" von Behördenmitarbeitenden hin zu "einer Kultur der Verantwortung" sei auch "eine Frage der Akzeptanz des Staats".
Rechtsgeschichte - Auschwitz-Prozess: Nun schreibt auch tagesschau.de (Max Bauer) über den Auschwitz-Prozess, der vor sechzig Jahren am Landgericht Frankfurt/M. zu Ende ging.
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LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 21. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57951 (abgerufen am: 11.03.2026 )
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