Die juristische Presseschau vom 19. August 2025: Joa­chim Paul schei­tert mit Eil­an­trag / BGH zu Eigen­be­darf nach Woh­nungs­kauf / Diarra vs. FIFA

19.08.2025

AfD-Bürgermeisterkandidat Joachim Paul verlor im Eilverfahren vor dem VG Neustadt/W. Der BGH entschied zur Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen. Der französische Fußballer Lassana Diarra verklagt die FIFA auf 65 Millionen Euro.

Thema des Tages

VG Neustadt/W. – AfD-Bürgermeisterkandidat Ludwigshafen: Der AfD-Politiker Joachim Paul scheiterte mit seinem Eilantrag gegen die Nichtzulassung zur OB-Wahl in Ludwigshafen am 21. September. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies den Antrag gegen die Entscheidung des Wahlausschusses als unzulässig ab und verwies Paul auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren. Nur in Ausnahmen, nämlich dann, wenn das Wahlverfahren nach summarischer Prüfung an offensichtlicher Rechtswidrigkeit leide, sei einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl zulässig. Dieser Grundsatz sichere die Beständigkeit von Wahlen. beck-aktuell und bild.de (Michael Deutschmann) berichten.

Rechtspolitik

Beamtenpensionen: Stephan Klenner (FAZ) fordert im Leitartikel, weniger Lehrer:innen zu verbeamten, um so die Pensionslasten zu verringern. Das BVerfG habe entschieden, dass Lehrer:innen in der Regel keine schwerpunktmäßig hoheitlichen Aufgaben wahrnähmen. "Ihre Verbeamtung ist eine Frage des politischen Willens", schreibt der Autor. Er fordert auch eine Debatte über die Lebensarbeitszeit: "Richter, Staatsanwälte und Professoren" könnten "ohne Weiteres bis 70 arbeiten". Den Vorschlag, Beamt:innen in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen, lehnt der Autor dagegen ab, dies löse das demographische Problem nicht und führe nur zu Übergangskosten.

Tariftreue: Der Akademische Rat a.Z. Stephan Seiwerth kritisiert auf beck-aktuell, dass das geplante Bundestariftreuegesetz nur Symptome bekämpfe, indem es die Tarifbindung gesetzlich auf alle Aufträge des Bundes ausweite. Dies sei keine Stärkung der Tarifautonomie. Hierzu müssten sich wieder mehr Menschen in Gewerkschaften organisieren. Das neue Gesetz setze dafür jedoch keine Anreize, "eher im Gegenteil, denn es gäbe die Segnungen von Tarifinhalten dann kostenlos, auch ohne Mitgliedsbeitrag".

Justiz

BGH zu Eigenbedarfskündigung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Münchener Vermieter seinem Mieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen durfte, weil noch die Sperrfrist des § 577a BGB lief. Die Norm soll Mieter:innen nach Umwandlung einer Immobilie in Wohnungseigentum vor Eigenbedarfskündigungen schützen. In dem Fall hatte eine GmbH & Co. KG die Immobilie 2012 gekauft, sodann in Wohnungseigentum umgewandelt und die Wohnung, in der der Beklagte als Mieter wohnt, 2017 an den Kläger veräußert. In seinem Urteil entschied sich das Gericht entgegen der herrschenden Literaturansicht für eine teleologische Reduktion des Begriffs "Personengesellschaft" in § 577a Abs. 1a BGB, was im vorliegenden Fall zu einer fünf Jahre längeren Kündigungssperre führte. Der Vermieter war davon ausgegangen, dass die Sperrfrist, die in München aufgrund einer Landes-Verordnung zehn Jahre beträgt, nach Abs. 1a schon 2012 durch den Kauf der Immobilie durch die GmbH & Co KG in Gang gesetzt wurde. Der BGH entschied jedoch, dass erst die Veräußerung an den Kläger 2017 die Frist in Gang setzte. Abs. 1a reagiere auf Umgehungsversuche der Sperrfrist durch GbR-Konstruktionen und sei auf eine GmbH & Co. KG nicht anzuwenden. LTO und beck-aktuell berichten.

VerfGH Bayern zu Corona-Schließungen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine Popularklage gegen die in der Corona-Pandemie von Bayern verordneten Schließungen von Kulturstätten zurück. Die Entscheidung kommt viereinhalb Jahre nach Klageerhebung. Das Gericht erklärte die lange Verfahrensdauer mit "Arbeitsüberlastung". Die Klage wurde abgewiesen, weil die Regelungen nicht mehr gelten und es auch nicht zu befürchten sei, dass es wieder zu ähnlichen Verboten kommen werde, entschied das Gericht laut FAZ. Geklagt hatte die Initiative "Aufstehen für die Kunst".

BVerwG zu Verdachtsfall AfD: Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen die Begründung zu seinem Ende Juli bekanntgemachten Beschluss veröffentlicht, die Nichtzulassungsbeschwerde der AfD gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zurückzuweisen. In der Begründung widerspricht das Gericht u.a. der AfD, die argumentiert hatte, dass die Einstufung als Verdachtsfall möglicherweise auf Äußerungen verdeckter Spitzel beruht habe. Das Gericht erklärte, dass das Prinzip der "streitbaren Demokratie" zwar eine heimliche Bespitzelung auch während des Einstufungsverfahrens rechtfertige, dass aber keine Anhaltspunkte bestanden, dass die sieben AfD-Politiker:innen (u.a. Alice Weidel und Björn Höcke), auf deren Äußerungen die Einstufung vor allem gestützt worden war, staatlich beeinflusst waren. Die taz (Christian Rath) berichtet.

OVG Münster zu amtsärztlicher Untersuchung: Eine verbeamtete Lehrerin, die seit 15 Jahren durchgehend krankgeschrieben war, muss sich auch nach dieser langen Zeit einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen, wenn das Bundesland diese anordnet. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im Eilverfahren, dass die Untersuchung weder unverhältnismäßig ist noch wegen einer "Verwirkung" durch bloßen Zeitablauf abgelehnt werden kann. Auch liege in der Tatsache, dass das Land eine psychiatrische Untersuchung anordnete, kein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beamtin. beck-aktuell berichtet.

LG München I – Learnd-Aktien: Vor dem Landgericht München I klagt ein Tiroler Hotelier gegen den Start-up-Investor Josef Brunner. Dieser habe ihm ein Investment in sein Unternehmen "Learnd" empfohlen. Brunner habe ihm garantiert, die Aktien zum Einstandspreis abzunehmen, falls der Kurs sinke. Brunner verneint dies und verweigert die Zahlung. Das Hbl (René Bender u.a.) berichtet.

LG Bremen – Tod in Psychiatrie: Im Fall der 42-jährigen Frau, die an Heiligabend in der Bremer Psychiatrie eine Mitpatientin tötete, ordnete das LG Bremen am Donnerstag die unbefristete Unterbringung im Maßregelvollzug an. Wegen ihrer psychischen Erkrankung konnte das Gericht eine Schuldunfähigkeit der Frau zum Tatzeitpunkt nicht ausschließen. Der Sohn der getöteten Frau will Strafanzeige gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung stellen. Die Verurteilte habe ihre spätere Tat über den Notruf angekündigt, ohne dass dies Konsequenzen hatte. Die taz-nord (Eiken Bruhn) berichtet.

Jamel rockt den Förster: Die taz (Nadine Conti) fasst den Rechtsstreit zwischen dem Festival "Jamel rockt den Förster" und der Gemeinde Gägelow sowie dem Landkreis Nordwestmecklenburg zusammen. Nachdem die Gemeinde erstmals eine Pacht für Gemeindeflächen verlangt hatte, gingen die Veranstalter dagegen vor und setzten vor dem Verwaltungsgericht Schwerin schließlich eine Zahlung unter Vorbehalt durch. Weil sie ihr Festival in Reaktion auf die Pacht auch als Versammlung anmeldeten, ging es in einem weiteren Eilverfahren vor dem OVG Greifswald um Auflagen, die der Landkreis erlassen hatte.

Recht in der Welt

Belgien – FIFA-Transferregeln/Diarra: Der ehemalige französische Fußballnationalspieler Lassana Diarra verklagt die FIFA sowie den belgischen Fußballverband vor belgischen Gerichten auf eine Entschädigung in Höhe von 65 Millionen Euro. Sein Wechsel zum belgischen Klub Charleroi war 2014 gescheitert, weil die strengen Transferregeln der FIFA vorsahen, dass der neue Klub für Vertragsstrafen mithaftet, die infolge einer einseitigen Kündigung beim alten Verein ausgelöst werden. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Regelung im vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärt. LTO berichtet.

Belgien – Generalstaatsanwalt Moinil: Die SZ (Josef Kelnberger) portraitiert den Brüsseler Generalstaatsanwalt Julien Moinil, der für seine entschiedenen Ermittlungen gegen die Brüsseler Drogenbanden bekannt ist und von der Presse deshalb als "Batman" bezeichnet wird. Nachdem binnen zwei Wochen 22 Schießereien in Brüssel gemeldet worden waren, forderte er auf einer Pressekonferenz unter anderem eine bessere Personalausstattung von Polizei und Justiz. Moinil sei "Tag und Nacht mit Personenschützern umgeben".

Russland/Ukraine: In seinem Kommentar zu einem möglichen Friedensvertrag schreibt Reinhard Müller (FAZ), das "mörderische Moskauer Regime" habe "keinerlei Anspruch auf fremdes Territorium". Kein Land, "dem das Recht noch irgendetwas bedeutet, kann einer Belohnung von Annexionen zustimmen." Erst recht dürfe nicht ohne die Ukraine über etwas entschieden werden, über das diese allenfalls "selbst in freier Selbstbestimmung verfügen kann".

Ukraine – Russische Kriegsgefangene: Die SZ (Sonja Zekri) berichtet über den ukrainischen Youtuber Wolodymir Solkin, der auf seinem Kanal russische Kriegsgefangene interviewt und ihre Angehörigen in Russland vor laufender Kamera anruft. Die Genfer Konventionen schreiben vor, dass Kriegsgefangene nicht erniedrigt oder zur Schau gestellt werden dürfen. Solkin argumentiert, dass er keinen Druck ausübe und die Gesprächspartner zu Beginn jeder Aufzeichnung ihr Einverständnis erteilten.

USA – Briefwahl: US-Präsident Donald Trump erklärte auf seiner Plattform "Truth Social", die Briefwahl verbieten zu wollen. Auch Wahlautomaten wolle er abschaffen. In beiden Varianten der Stimmabgabe sieht er Mittel zum Wahlbetrug. Weil in den USA das Wahlrecht maßgeblich von den Bundesstaaten gestaltet wird, ist unklar, wie Trump seine Forderungen durchsetzen will. spiegel.de, zeit.de und beck-aktuell berichten.

USA – Desinformation/Newsmax: Der Hersteller für Wahlautomaten Dominion Voting Systems erzielte mit dem konservativen TV-Sender Newsmax einen Vergleich über 67 Millionen Dollar Schadensersatz. Der Sender verbreitete Falschmeldungen über den angeblichen Wahlsieg Donald Trumps gegen Joe Biden und brachte die Wahlautomaten von Dominion mit Wahlfälschung in Verbindung. Die Parteien einigten sich, nachdem der Oberste Gerichtshof von Delaware eine Verleumdung des Automatenhersteller durch Newsmax im Grundsatz bejaht hatte. spiegel.de berichtet.

USA – Bayer/PCB: Im Rechtsstreit um die Chemikalie PCB verglich sich die Bayer-Tochter Monsanto mit mehr als 200 Kläger:innen. Sie waren alle in einer Schule im US-Bundesstaat Washington in Kontakt mit PCB gekommen, das dort aus den Leuchtkörpern entwichen sein soll. Sie gaben an, in der Folge schwer erkrankt zu sein. Mit dem Vergleich sind beinahe alle PCB-Fälle beigelegt. PCB, das heute verboten ist, wurde bis 1977 von Monsanto produziert. LTO berichtet.

Israel – Benjamin Netanjahu: Die FAZ (Majd El-Safadi) rezensiert den in der ARD-Mediathek abrufbaren Dokumentarfilm "The Bibi Files – Die Akte Netanjahu", der den Korruptionsvorwürfen gegen Israels Ministerpräsident nachgeht. Gezeigt werden darin auch zahlreiche zugespielte Videos von Polizeiverhören. Der Film biete "einen Parforceritt durch Israels Krisen: die problematische Justizreform, die Proteste, den umstrittenen Kurs im Gazakrieg, das Geiseldrama." Wer Ausgewogenheit erwarte, werde sie nicht finden. Der Film sei "eine charakterliche Hinrichtung" und gebe dennoch "einen wertvollen Einblick in die innenpolitische Debatte Israels".

Sonstiges

Aufnahme von Afghan:innen: In Pakistan begannen am Samstag Abschiebungen von Afghan:innen, die in der Hauptstadt Islamabad auf ihre Visa zur Einreise nach Deutschland warteten. 211 Menschen aus dem deutschen Aufnahmeprogramm wurden bereits abgeschoben, hunderte weitere in Abschiebehaft gebracht. Vor ihrer drohenden Abschiebung durch pakistanische Behörden war lange gewarnt worden. Betroffen sein soll auch eine Familie, der das Verwaltungsgericht Berlin in einem Beschluss vom 28. Juli bestätigt hatte, dass Deutschland zur Ausstellung der Visa umgehend verpflichtet sei. spiegel.de (Christoph Reuter) und zeit.de berichten.

Der Ethnologieprofessor Martin Sökefeld kommentiert in der taz, das Verhalten von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt sei ein Beispiel für organisierte Verantwortungslosigkeit. "Damit ist gemeint, dass zwar viel getan und der Anschein von Geschäftigkeit erweckt wird, aber tatsächlich nichts dabei herauskommt." Die Verantwortung zersplittere "im Wust der (Un-)Zuständigkeiten".

KI und Werbung: Wenn Unternehmen zur Vermarktung ihrer Produkte gezielt Einfluss auf die Antwort von KI-Chatbots nehmen, stellen sich Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts, schreibt Rechtsanwalt Nico Kuhlmann auf LTO. Zu klären sei beispielsweise, wo die Grenze zur unzulässigen Schleichwerbung verlaufe. Wenn die eigene Website technisch oder redaktionell optimiert wird, um für die KI sichtbarer zu sein, sei dies jedoch nicht kennzeichnungspflichtig.

Alternde Anwaltschaft: Weil die Zahl der Anwaltsneuzulassungen zurückgehe und inzwischen mehr als 60 Prozent der Anwält:innen über 50 Jahre alt sind, fordert Markus Hartung auf beck-aktuell bessere Ideen zur Steigerung der Attraktivität des Anwaltsberufs. Auch in der Satzungsversammlung säßen viele ältere Anwält:innen: Von den 91 gewählten Mitgliedern hätten nur 13 eine Zulassungsdauer von 14 Jahren oder weniger.

Anwaltsgehalt: Im Interview mit spiegel.de (Florian Gontek) spricht ein anonym bleibender Kanzleipartner über sein Jahresgehalt zwischen 1,2 und 1,8 Millionen Euro. "Ich finde mein Gehalt angebracht", sagt er und verweist auf seine Fachkenntnis und seine "harte" 75-Stunden-Woche.

RAin Herta Däubler-Gmelin: Im Format Most Wanted befragt LTO (Stefan Schmidbauer) die frühere SPD-Bundesjustizministerin und heutige Anwältin Herta Däubler-Gmelin. Sie spricht sich u.a. gegen die Verwendung der Palantir-Software aus und fordert einen stärkeren Fokus auf KI in der juristischen Ausbildung.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57929 (abgerufen am: 16.01.2026 )

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