Die juristische Presseschau vom 15. August 2025: BVerfG erlaubt Ein­reise von Zwei­jäh­rigem / BGH zu Tod bei der Zah­n­ärztin / Juris­ten­fa­kultät Leipzig umbe­nannt

15.08.2025

Jordanisches Kind darf trotz fehlendem Aufenthaltstitel zu seinen Eltern nach Deutschland einreisen. Der BGH hob den Freispruch einer Zahnärztin auf. Auch in Leipzig gibt es jetzt eine “juristische Fakultät”.

Thema des Tages

BVerfG zu jordanischem Kleinkind: Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag eines in Deutschland geborenen Kleinkindes jordanischer Eltern statt, mit dem es gegen die Verweigerung der gemeinsamen Einreise mit seinen Eltern vorging. Nach einem Aufenthalt in Jordanien im Sommer 2024 wurde dem damals 12 Monate alten Kind die Einreise mangels eines gültigen Aufenthaltsrechtes verwehrt. Ein anschließend beantragtes Visum stellten die Behörden unter Berufung auf Sicherheitsbedenken gegen seinen Vater und möglicherweise auch gegen die Mutter nicht aus. Das BVerfG monierte im Rahmen einer Folgeabwägung, dass die Verwaltungsgerichte die Bedeutung des Grundrechts auf Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1, 2 S. 1 GG) nicht hinreichend erfasst hatten. LTO und beck-aktuell berichten.

Rechtspolitik

Asylleistungen als Darlehen: Zwei Thüringer SPD-Landräte schlugen vor, Sozialleistungen an Flüchtlinge als Darlehen zu vergeben, die bei einer baldigen Arbeitsaufnahme teilweise erlassen werden sollen. Die SPD Thüringen zeigte sich aus verfassungsrechtlichen Gründen skeptisch. Stephan Klenner (FAZ) hält die verfassungsrechtlichen Bedenken für vorgeschoben. Der Gesetzgeber habe hier einen Gestaltungsspielraum. Entscheidend sei, "dass nur jene etwas zurückzahlen müssten, die dazu auch in der Lage wären". Außerdem seien Diskriminierungsverbote zu wahren.

Schwangerschaftsabbruch: Die SPD-Bundestagsfraktion fordert laut zeit.de, öffentliche Krankenhäuser sowie öffentlich finanzierte Krankenhäuser zu verpflichten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Im Gespräch mit spiegel.de (Livia Sarai Lergenmüller) kritisiert die Aktivistin Penelope Alva Frank den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes. In der darin vorgesehenen Speicherung und Übermittlung der Daten über den früheren Geschlechtseintrag sieht sie ein "Zwangsouting durch den Staat", das auf einem "tiefen Misstrauen gegenüber der trans Community" basiert.

Justiz

BGH zu Tod bei Zahnärztin: Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch des Landgerichts Hamburg für eine Zahnärztin auf, deren 18-jähriger Patient im Rahmen einer Behandlung unter Vollnarkose starb. Während das LG Hamburg den externen Anästhesisten wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt hatte, hatte es die Zahnärztin freigesprochen, da sie darauf vertrauen durfte, dass der Anästhesist seine Arbeit ordentlich erledigt. Dem trat der BGH nun entgegen, weil die Narkose des 18-Jährigen außergewöhnlich lange dauerte, die Grundlage der Narkose mangels vollständiger Voruntersuchungen nur unsicher war, und sich die Ärztin nach dem Überschreiten der geplanten Behandlungsdauer mit dem Anästhesisten hätte austauschen müssen. taz und LTO berichten.

BFH zu Cum-Ex/Warburg-Bank: Der Bundesfinanzhof wies eine Nichtzulassungsbeschwerde der Warburg-Bank gegen die vom Finanzgericht Hamburg versagte Revision als unbegründet zurück. Im November 2023 hatte das Finanzgericht die Klage der Warburg-Gruppe auf Cum-Ex-bedingte Steuerrückforderungen in Höhe von 155 Millionen Euro abgewiesen, weil die Forderungen zu dem Zeitpunkt der Entscheidung – anders als von der Warburg-Gruppe vorgebracht – nicht verjährt waren. Es berichten FAZ, taz und LTO.

BFH zu kurzfristigem Befangenheitsantrag: Ein Befangenheitsantrag, der zwölf Minuten vor der Urteilsverkündung per beA eingeht, muss vor der Urteilsverkündung beschieden werden, sofern er nicht offensichtlich unzulässig oder rechtsmissbräuchlich ist. Für irrelevant hielt es der Bundesfinanzhof, dass die betreffende Vorsitzende Richterin des Hessischen Finanzgerichts gar keine Kenntnis von dem Ablehnungsgesuch hatte, weil allein der objektive Sachverhalt zähle. Eine Nichtzulassungsbeschwerde hatte daher Erfolg. beck-aktuell berichtet.

OVG NRW zu Schulordnungsmaßnahmen: Da Schulordnungsmaßnahmen keine Bestrafungen sind, sondern im pädagogischen Ermessen der Schule liegen, können Eltern, deren Kind unter dem Fehlverhalten eines anderen Kindes litt, gerichtlich nicht die Versetzung des störenden Kindes verlangen. Damit wies das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die entsprechende Beschwerde der Eltern ab, so spiegel.de.

LG Bamberg zu Kryptobetrug: Das Landgericht Bamberg verurteilte vergangene Woche zwei führende Köpfe eines Kryptobetrugsnetzwerks zu mehrjährigen Haftstrafen. Der israelisch-ukrainische Hauptangeklagte bekam wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten; sein Komplize erhielt eine zweijährige, zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Die aufwendige Ermittlungsarbeit war dank einer spezialisierten Staatsanwaltschaft, der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), möglich, so die FAZ (Marcus Jung).

In einem separaten Kommentar begrüßt Marcus Jung (FAZ) spezialisierte Staatsanwaltschaften, die eng mit anderen Behörden zusammenarbeiten. Ein Austauschformat beim Bundeskriminalamt könne zudem helfen, die komplexen Sachverhalte zu ermitteln.

LG Frankfurt/M. zu Persönlichkeitsrechte somalischer Flüchtlinge: Nun berichten auch FAZ (Michael Hanfeld) und taz (Christian Rath) über die Eil-Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M., das der Bild-Zeitung die identifizierende Berichterstattung über drei somalische Flüchtlinge verbot, die vor dem Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren gegen ihre rechtswidrigen Zurückweisungen an den Grenzen obsiegten. Die Bild habe die drei Schutzsuchenden in einem Artikel "in stigmatisierender Weise" dadurch "an einen Online-Pranger" gestellt, dass sie unverpixelte Fotos inklusive des Vornamens und des Anfangsbuchstabens des Nachnamens abdruckte. Die Persönlichkeitsrechte hätten Vorrang vor dem Berichterstattungsinteresse wegen des jungen Alters der Flüchtlinge und weil eine mögliche Integration der Somalierinnen in Deutschland behindert würde.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Die FAZ (Marcus Jung) portraitiert den Düsseldorfer Rechtsanwalt Ingo Bott, der jetzt die Unternehmenserbin Christina Block vor dem Landgericht Hamburg gegen den Vorwurf der Entführung ihrer Kinder verteidigt. Nachdem Block ihren vorherigen erfahrenen Verteidiger Otmar Kury entband, teilte Bott mit, dass eine weitere Anwältin seiner Düsseldorfer Kanzlei “Plan A” ihn in der Verteidigung von Block unterstützen werde. Bott hat neben dem Strafrecht auch eine Vorliebe für das Reisen und für Sportrecht, verfasst gut verkaufte Kriminalromane und ist mit Fällen der Kindesentziehung vertraut.

StA Stuttgart – Hakenkreuz auf Wahlzettel: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sah von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den SPD-Politiker Daniel Born ab, der bei einer geheimen Wahl im Landtag von Baden-Württemberg ein Hakenkreuz hinter den Namen eines AfD-Abgeordneten auf dem Wahlzettel gemalt hatte. Mangels Verbreitens oder öffentlichen Verwendens scheide eine Strafbarkeit nach § 86a StGB aus. Wegen einer möglichen Beleidigung des AfD-Politikers ermittelte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Indemnität des Abgeordneten nicht, wie beck-aktuell berichtet.

Sohn des SH-GenStA: LTO-Karriere (Pauline Dietrich) und beck-aktuell (Jannina Schäffer) überprüfen den von der Bild-Zeitung erhobenen Vorwurf, der Sohn des schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwalts sei trotz fehlender Prädikatsexamina – er hatte in beiden Examina sieben Punkte – wegen seiner verwandtschaftlichen Verhältnisse zur schleswig-holsteinischen Justiz gekommen. Mittlerweile gebe es aber kaum noch feste Notengrenzen; Examina unterhalb der Schwelle zum "Vollbefriedigend" können durch zusätzlich erworbene Qualifikationen oder durch die Stationszeugnisse des Referendariats kompensiert werden.

Recht in der Welt

Israel – Westjordanland: Anlässlich der angekündigten Anerkennung von Palästina als Staat durch Frankreich, Großbritannien und weitere Staaten drohte Israels Finanzminister Bezalel Smotrich damit, nun auch das Westjordanland völkerrechtswidrig annektieren und weitere illegale Siedlungen bauen zu wollen. Bislang erkennen fast 150 der 193 UN-Mitgliedstaaten Palästina als Staat an. Der Internationale Gerichtshof hatte in einem Gutachten im Juli 2024 festgestellt, dass die bisherigen israelischen Siedlungen und Vertreibungen der Palästinenser:innen deren Selbstbestimmungsrecht, das Gewaltverbot und Art. 3 der Rassendiskriminierungskonvention verletze. FAZ (Christian Meier) und LTO berichten.

Österreich – René Benko: Der erste Strafprozess gegen den Unternehmer und Ex-Milliardär René Benko wird am 14. und 15. Oktober am Landesgericht Innsbruck stattfinden. Der für zwei Tage angesetzte Prozess wegen des Verdachts der betrügerischen Krida, weil Benko Vermögenswerte mit einem Schaden in Höhe von 660.000 Euro während seiner Insolvenz beiseite geschafft haben soll, wird wohl nur der Auftakt der juristischen Aufarbeitung der Signa-Pleite sein. Im Fall einer Verurteilung drohen Benko bis zu zehn Jahre Haft, so FAZ und LTO.

Peru – Amnestie: Die peruanische Präsidentin Dina Boluarte unterzeichnete am Mittwoch ein Gesetz, das eine Amnestie für zwischen 1980 und 2000 begangene Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen durch Miiltärs, Polizei und rechte Milizen vorsieht. Bisher wurden 150 Täter verurteilt. In dem lange dauernden Konflikt mit linken Guerillagruppen wurden etwa 70.000 Zivilist:innen getötet, weitere 20.000 "verschwanden". Menschenrechtsorganisationen und internationale Institutionen kritisieren das Amnestiegesetz, wie FAZ (Tjerk Brühwiller) und taz (Bernd Pickert) schreiben.

USA – Gerrymandering: Anlässlich der Auseinandersetzung um eine Wahlkreisreform in Texas zugunsten der Republikaner gibt die FAZ (Oliver Kühn) einen Überblick über die Situation in allen US-Bundesstaaten. In vielen Bundesstaaten sei die dominierende Partei schon so dominant, dass einen weitere Optimierung der Wahlkreiszuschnitte gar keinen Vorteil brächte. In anderen Bundesstaaten wie New York ist das Verfahren zur Änderung der Wahlkreisgrenzen so kompliziert, dass diese ggf. nicht bis zu den Midterm-Wahlen 2026 wirksam werden könnten.

EU/Ungarn – Rechtsstaat: Die Doktorandin Johanna Kramer analysiert auf dem JuWissBlog die Wirkkraft der verschiedenen Konditionalitätsmechanismen der EU, mithilfe derer die Regierung von Viktor Orbán zur Achtung rechtsstaatlicher Grundsätze angehalten werden soll. Die Sanktionswirkung des "ersten und bislang einzigen Verfahrens nach der Konditionalitätsverordnung" bleibe aufgrund "politischer Machtspiele bei Erlass und Anwendung der Verordnung" nur marginal. Die optionale Teilnahme an der Aufbau- und Resilienzfazilität scheine für Ungarn nicht mit ausreichenden finanziellen Anreizen verbunden zu sein. Bei der Freigabe von Mitteln der europäischen Kohäsionsfonds "erweckt die EU-Kommission den Anschein der Erpressbarkeit", weil sie damit ein Veto Ungarns zu Ukrainehilfen auflöste.

Ungarn – Maja T.: Die Welt (Anna Kröning) vergleicht die Behandlung von Untersuchungsgefangenen in Ungarn mit der deutschen Untersuchungshaft und meint, die Einzelhaft von Maja T. sei nicht gleichzusetzen mit einer Isolationshaft. Der Begriff der "Isolationshaft" werde vielmehr "in linken Kreisen als Kampfformel verwendet".

Juristische Ausbildung

Jura-Bachelor/BaWü: Die juristischen Fakultäten der Universitäten Tübingen, Heidelberg und Freiburg fordern vom Land Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Erklärung, einen vollständig integrierten Bachelor (LL.B.) nach dem sogenannten "NRW-Modell" kraft Gesetzes einzuführen. Ende 2024 hatte Baden-Württemberg eine Regelung beschlossen, nach der im Rahmen des sogenannten "Konstanzer Modells" alle Studierenden automatisch in einen weiteren LL.B.-Studiengang "Deutsches Recht" eingeschrieben werden, in dem der Examensstoff gelehrt wird, aber zusätzliche Prüfungen abgelegt werden müssen, so LTO-Karriere (Xenia Piperidou).

Juristische Fakultät Leipzig: Die bisherige "Juristenfakultät" der Universität Leipzig wird in Zukunft den Namen "Juristische Fakultät" tragen. Das hat das Rektorat nach einer Empfehlung des Fakultätsrats beschlossen. Die Änderung entspreche dem Wunsch nach einer inklusiveren und zeitgemäßen Sprache. Außerdem knüpfe die neue Bezeichnung an die historische Benennung der Fakultät an. Bei einer Umfrage lehnten die Fakultätsangehörigen 2021 die Umbenennung mehrheitlich ab. beck-aktuell berichtet.

Sonstiges

Automatisierte Datenanalyse/Palantir: Anlässlich aktueller Diskussionen um Anschaffung und Einsatz der KI-gestützten Software "Gotham" des US-amerikanischen Unternehmens Palantir beleuchtet Rechtsreferendar Simon Diethelm Meyer auf LTO grundrechtliche und rechtsstaatliche Risiken. Die mit der automatisierten Datenanalyse einhergehenden schwerwiegenden Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien nur zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter vor hinreichend konkretisierten Gefahren gerechtfertigt. Meyer plädiert daher im Sinne der "digitalen Souveränität" für einen "Vorrang der Eigenentwicklung" bei "grundrechtsrelevanten KI-Systemen". Das Grundgesetz "gebietet keine Sicherheit um jeden Preis".

AfD-nahe Stiftung: Die Doktorandin Antje Neelen untersucht auf dem Verfassungsblog die Erfolgsaussichten des Antrags der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung auf staatliche Förderung nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz. Zwar dürfte der Antrag wegen des in § 2 Abs. 4 StiftFinG genannten Kriteriums der "Verfassungsfreundlichkeit", das ein aktives Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung erfordert, erfolglos sein. Indes erhebt Neelen Bedenken gegen die Vereinbarkeit dieses Kriteriums mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und dem Bestimmtheitsgebot.

AfD Brandenburg: Als vierter AfD-Landesverband nach Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde der AfD-Landesverband Brandenburg vom dortigen Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. In einem 142 Seiten langen Gutachten, das jetzt offiziell veröffentlicht wurde, stellt der brandenburgische Verfassungsschutz dar, dass die AfD Brandenburg die grundgesetzlich verankerte Menschenwürde angreife, weil sie Menschen rassifiziert und ihren Wert entsprechend unterschiedlich bemisst. Die AfD Brandenburg kündigte an, den Bericht "wegklagen" zu wollen. Es berichten FAZ (Friederike Haupt), spiegel.de, beck-aktuell und zeit.de.

Arbeitszeitbetrug: Rechtsanwalt Tim Gühring widmet sich auf LTO dem Arbeitszeitbetrug. Vorsätzlich über die erbrachte Arbeitszeit zu täuschen, indem man beispielsweise private Angelegenheiten während der Arbeitszeit erledigt, könne einen schweren Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber darstellen und eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Entscheidend ist, ob die Arbeitszeitunterbrechung noch sozial adäquat ist, wie beispielsweise der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine, oder formal gesehen schon eine Pausenzeit ist, wie etwa die Raucherpause.

Das Letzte zum Schluss

Angeldiplomatie: Der britische Außenminister David Lammy zeigte sich selbst wegen eines administrativen Verstoßes an, nachdem er ohne eigentlich erforderlichen Angelschein mit dem US-Außenminister J.D. Vance auf seinem Landsitz angelte. Vance scherzte zuvor, seine Kinder könnten besser angeln als Lammy, so spiegel.de.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57916 (abgerufen am: 23.01.2026 )

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