Die juristische Presseschau vom 14. August 2025: Neuer Prä­si­dent am OVG NRW / BGH zu Folter der WG-Mit­be­woh­nerin / USA sieht Mei­nungs­f­rei­heit in Deut­sch­land in Gefahr

14.08.2025

Carsten Günther wurde zum neuen Präsidenten des OVG Münster ernannt. Der BGH bestätigte die Verurteilung von drei Personen, die ihre Mitbewohnerin zu Tode folterten. Das US-Außenministerium wirft Deutschland Menschenrechtsprobleme vor.

Thema des Tages

Präsidentenposten am OVG NRW: Carsten Günther hat nach jahrelangen Querelen das Präsidentenamt am Oberverwaltungsgericht NRW übernommen. Er erhielt von Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) seine Ernennungsurkunde. Der 55-jährige Günther arbeitete in den vergangenen zehn Jahren als Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er kommt als Nachfolger von Ricarda Brandts ins Amt, die die Stelle bis Mai 2021 inne hatte. Limbach hatte zunächst Katharina Jestaedt aus dem Landesinnenministerium für den Präsidentenposten ausgewählt. Dagegen klagten jedoch Günther und ein Mitbewerber. Letztlich beanstandete das Bundesverfassungsgericht das Auswahlverfahren, das Limbach daraufhin neu startete. Jestaedt arbeitet inzwischen im Bundesbildungsministerium und hat ihre Bewerbung zurückgezogen, der Mitbewerber stand kurz vor der Pensionierung, so dass Günther nun zum Zuge kam. FAZ (Reiner Burger), LTO und beck-aktuell berichten.

Rechtspolitik

BVerfG-Richterwahl: Die FAZ (Marlene Grunert/Mona Jaeger) beleuchtet, auf welche Weise die Parteien ihre Kandidat:innen für das Bundesverfassungsgericht finden. So sei für die CDU eine verfassungsrechtliche Konferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung bedeutsam, auf der mögliche Kandidat:innen inoffiziell präsentiert würden. Innerhalb der Fraktionen befasse sich jeweils nur ein kleiner Kreis mit der Kandidatensuche. Ein Parteibuch sei nicht ausschlaggebend.

Die FR (Ursula Knapp) weist darauf hin, dass von den sieben Verfassungsrichterinnen, die aktuell in Karlsruhe amtieren, fünf von der SPD vorgeschlagen wurden und nur eine von der CDU. Es herrsche "eine eklatante Schieflage" beim Bemühen um Geschlechter-Parität.

Schwangerschaftsabbruch: Im Feuilleton der FAZ (Jürgen Kaube/Sandra Kegel) führen die Rechtsprofessoren Horst Dreier und Christian Hillgruber ein Streitgespräch über die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch. Dreier kritisiert das Recht als inkonsistent, weil es "die beratene Abtreibung zwar als rechtswidrig bezeichnet, aber als rechtmäßig behandelt". Hillgruber dagegen warnt davor, auch "die letzten Restbestände des Lebensschutzes" abzuräumen. Weil die Leute das Strafrecht als Scheide zwischen rechtmäßig und rechtswidrig ansähen, müsse es "bei den wenigen noch verbliebenen Strafvorschriften bleiben".

Mutterschutz: Die Anwältin Lioba Lamers fasst auf LTO die Reform des Mutterschutzgesetzes zusammen, nach der nun auch Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, abgestuften Mutterschutz erhalten. Damit geht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld einher. Eine sanktionsbewehrte Pflicht, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen, bestehe nicht.

Mieterschutz: Auf beck-aktuell kritisiert der Rechtsanwalt Michael Selk, dass die Sozialklausel des § 574 BGB nicht für befristete Mietverträge gilt. Der Paragraf, der es Mieter:innen in Härtefällen, zum Beispiel bei einer Suizidgefahr, erlaubt, einer Kündigung zu widersprechen, sei Ausdruck der Grundrechte der Mieter:innen. Der Autor hält es für verfassungswidrig, dass das Gesetz keine entsprechende Regelung für befristete Verträge kennt. Der Schutz auf vollstreckungsrechtlicher Ebene reiche nicht aus.

Jugendschutz in Sozialen Netzwerken: Wegen negativer Auswirkungen auf die Psyche fordert die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, dass Kinder unter 13 Jahren keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen . Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren sollten unter anderem durch ein Verbot von personalisierter Werbung geschützt werden. Zur Umsetzung ihrer Vorschläge fordert die Leopoldina zudem eine technische Lösung zur Altersverifikation. Es berichten FAZ (Heike Schmoll) und zeit.de (Monja Stolz).

netzpolitik.org (Sebastian Meineck) berichtet über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der ein nationales Social-Media-Verbot für Kinder für rechtlich problematisch hält. So sehe der EU-Digital Services Act (DSA) kein derartiges Verbot vor, ihm komme wegen seiner vollharmonisierenden Wirkung aber Anwendungsvorrang zu.

Piotr Heller (FAZ) begrüßt die Vorschläge der Leopoldina. Dass die kausale Verknüpfung zwischen Social-Media-Konsum und psychischen Krankheiten noch nicht nachgewiesen ist, sei "eine willkommene Ausrede für die Techindustrie". Das Papier der Leopoldina lasse sich "so zusammenfassen: Vergesst kurz die kausale Evidenz, und schaut auf die vorhandenen Risiken."

Justiz

BGH zu Folter der Mitbewohnerin: Weil sie ihrer WG-Mitbewohnerin tagelang Nahrung und Wasser verweigerten und sie zu Tode misshandelten, wurden zwei Frauen und ein Mann zurecht zu lebenslanger Freiheitstrafe verurteilt. Dies entschied der Bundesgerichtshof, der eine entsprechende Entscheidung des LG Köln bestätigte. Die Verurteilten schlugen ihr Opfer im Frühjahr 2020 unter anderem mit Quarzhandschuhen und einer Hundeleine. Einige Wochen, nachdem die Frau im völlig dehydrierten Zustand von der Polizei aus der Wohnung befreit worden war, starb sie an einem Multiorganversagen. Ein vierter Beteiligter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von rund viereinhalb Jahren verurteilt. spiegel.de und beck-aktuell berichten.

BGH zu fehlerhafter beA-Berufung: Ein Anwalt, der eine Berufungsbegründung im PDF-Format über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) an das Gericht übermittelt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die Datei vollständig und korrekt konvertiert wurde. Dies entschied der BGH und lehnte die Rechtsbeschwerde eines Anwalts gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab. Der Anwalt hatte den unvollständigen Schriftsatz am 23. Dezember um 22:29 Uhr hochgeladen, dem letzten Tag der Begründungsfrist. LTO berichtet.

OLG Schleswig zu KI-Training/Meta AI: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, das einen Antrag auf einstweilige Untersagung des Trainings der Meta-KI mit Nutzungsdaten zurückwies, weil keine Eilbedürftigkeit gegeben sei.

OVG MV zu Jamel rockt den Förster: Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied, dass das angeordnete Alkoholverbot für das Festival "Jamel rockt den Förster" rechtswidrig ist. Die Festivalbetreiber hatten die Veranstaltung in diesem Jahr als Versammlung angemeldet, nachdem die Gemeinde erstmals eine Pacht für Gemeindeflächen erheben wollte. Der Landkreis erließ daraufhin ein Alkoholverbot als Auflage. LTO berichtet.

LG Berlin I – Morde durch Palliativarzt: Im Mordprozess gegen den ehemaligen Palliativmediziner Johannes M. vor dem Landgericht Berlin I sagte erneut seine frühere Chefin aus. Als ihr Team sich entschieden habe, keine ärztlichen Suizide durchzuführen, habe M. diese Entscheidung als "Mist" bezeichnet. Vor Gericht betonte die Zeugin, dass die Palliativmedizin nicht auf den Tod der Patient:innen, sondern eine Symptomkontrolle abziele. Die FAZ (Kim Maurus) berichtet.

LG Frankfurt/M. - Persönlichkeitsrechte somalischer Flüchtlinge: Die Bild-Zeitung hat die Persönlichkeitsrechte der drei jungen somalischen Flüchtlinge verletzt, die vor dem VG Berlin erfolgreich gegen ihre Zurückweisung geklagt hatten. Bild hätte sie nicht mit Fotos und mit abgekürzten Namen an den Pranger stellen dürfen. Die FR (Pitt von Bebenburg) berichtet. 

ArbG Hamm zu Schwangerschaftsabbrüchen an kirchlichem Krankenhaus: In seiner Kolumne kritisiert Heribert Prantl (SZ), dass das Arbeitsgericht Hamm das Abtreibungsverbot des "Christlichen Krankenhauses" in Lippstadt akzeptierte. Durch die Fusion einer evangelischen mit einer katholischen Klinik sei sozusagen der Papst Personalchef geworden. Das katholische Engagement für Leben mit Behinderungen sei "richtig und wichtig; die Brachialität aber, mit der Schwangere zu jedwedem Austragen und zu jedwedem Gebären verpflichtet werden, ist unbegreiflich".

VG Köln – Antikriegs-Camp: Nachdem die Polizei ein mehrtägiges Protestcamp der Initiative "Rheinmetall entwaffnen" im Kölner Grüngürtel verbot, hat das Protestbündnis Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Eine Demonstration vor der Privatvilla des Rheinmetall-Vorstandsvorsitzenden Armin Papperger wurde dagegen nach Angaben der Organisator:innen bislang nicht verboten. Die taz (Andreas Wyputta) berichtet.

Berufsstart als Richterin: Die Zeit (Miguel Helm) begleitet im Dossier eine 30-jährige Strafrichterin während ihrer ersten sechs Monate im Richteramt. Ihr erster Strafprozess endet gleich mit einer Haftstrafe ohne Bewährung. Exemplarisch werden verschiedene ihrer Verfahren dargestellt, die "wie in einer Endlosschleife aus Recht und Unrecht" aufeinanderfolgten.

Teen-Courts: Das SZ-Magazin (Nele Sophie Karsten) besucht ein sogenanntes Schülergericht in Sachsen-Anhalt und begleitet dort eine Verhandlung. Nach dem Vorbild der USA gibt es in Deutschland "Teen-Courts", in denen vier gleichaltrige Schüler:innen den Jugendrichter ersetzen. Die Staatsanwaltschaft wählt dafür geeignete einfache Fälle aus. Das Schülergericht arbeitet die Tat im Gespräch auf und bestimmt eine Sanktion, zum Beispiel das Schreiben eines Entschuldigungsbriefes oder einen zeitweisen Handyentzug. Wenn die Täter:in diese Auflagen erfüllt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. In 90 Prozent der Fälle würden die Auflagen der Schülerrichter erfüllt.

Recht in der Welt

USA – Abschiebungen: Die Zeit (Xifan Yang) schildert, wie die ICE-Behörde in den Fluren eines New Yorker Einwanderungsgerichts Immigrant:innen verhaftet, "immer öfter ohne Rücksicht auf die Entscheidungen." In einem Stockwerk des Manhattaner Hochhauses, in dem die Einwanderungsbehörde sowie das Gericht sitzen, habe die ICE eine provisorische Haftanstalt eingerichtet. Von dort würden auch Menschen mit legalem Aufenthaltsstatus in texanische Abschiebegefängnisse überstellt.

USA – Zölle: Der US-amerikanische Geschichtsprofessor Mitchell G. Ash betont auf FAZ-Einspruch, dass Trumps rechtswidrige Zollpolitik weniger die Demokratie als den Rechtsstaat beschädige. Trump reize mit seinen Dekreten "einen Webfehler der US-Verfassung" aus: "Denn Artikel 2 dieses Dokuments, der die Befugnisse der Exekutivgewalt bestimmt, nennt für diese keine explizite Grenze."

Israel – Krieg in Gaza: LTO (Franziska Kring/Max Kolter) ließ sich von elf internationalen Völkerrechtler:innen eine Einschätzung geben, ob Israel in Gaza einen Völkermord begeht. Für diese Frage kommt es entscheidend darauf an, ob Israel die Absicht nachzuweisen ist, "eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören". Der überwiegende Teil der befragten Expert:innen bejaht eine solche Zerstörungsabsicht in Gaza.

In einem englischsprachigen Beitrag auf dem Verfassungsblog bemerkt Itamar Mann, der an der Universität Haifa Völkerrecht lehrt, dass Benjamin Netanjahu öffentlich von einer "Besatzung" Gazas spreche. Damit werde der Begriff erstmals nicht gegen die Regierungspolitik verwendet, sondern von Netanjahu selbst. Dieser verschleiere damit eine zerstörerische Vertreibungskampagne.

Brasilien – Jair Bolsonaro: Der Richter am Obersten Gericht Brasiliens Alexandre de Moraes hob den Hausarrest von Ex-Präsident Jair Bolsonaro für 48 Stunden auf, damit dieser sich am Samstag einer Darmspiegelung unterziehen kann. Der Politiker, der sich wegen eines Putschversuchs vor Gericht verantworten muss, gab an, seit einem Messerangriff auf ihn im Wahlkampf an Bauchschmerzen zu leiden. spiegel.de berichtet.

Kanada – Bildrechte an Hamas-Propaganda: Das Toronto Film Festival hat einen Dokumentarfilm über den 7. Oktober 2023 aus seinem Hauptprogramm gestrichen und dies unter anderem mit dem Urheberrecht an Hamas-Propagandavideos begründet. Der Film enthält Videoaufnahmen, die die Terrororganisation von ihren Gräueltaten machte und ins Internet stellte. Den Filmemachern sei mitgeteilt worden, dass sie die Haftung für rechtliche Probleme übernehmen müssten, die sich aus der Vorführung des Films ergeben könnten. spiegel.de berichtet.

Juristische Ausbildung

Examensergebnisse: Nach der vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Statistik für 2023 lag die bundesweite Bestehensquote beim staatlichen Teil des Ersten Staatsexamens bei 72,5 %. Bei den Noten gab es jedoch regionale Unterschiede: Während in Sachsen-Anhalt 51,8 % der Studierenden mit der Note "vollbefriedigend" oder besser abschlossen, waren es in Mecklenburg-Vorpommern nur 20,9 %. beck-aktuell berichtet.

Sonstiges

Meinungsfreiheit in Deutschland: Das US-Außenministerium veröffentlichte seinen Jahresbericht zur weltweiten Menschenrechtslage und warf Deutschland darin erstmals "erhebliche Menschenrechtsprobleme" vor. Als Beispiel wird "Zensur" auf Online-Plattformen genannt. Außerdem beklagt die US-Regierung Verurteilungen wegen Holocaustleugnung. Zu El Salvador, dessen Präsident mit Trump befreundet ist, gibt es laut US-Bericht dagegen "keine glaubhaften Berichte über bedeutende Menschenrechtsvergehen". Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach), taz (Bernd Pickert), spiegel.de und beck-aktuell.

Joachim Käppner (SZ) kommentiert, die Grundrechte seien bedroht, allerdings weniger in Deutschland, als in den USA, "deren Boss Richter und Anwälte bedroht, Kritiker öffentlich beleidigt und einschüchtert, und die unbotmäßige Medien unter Druck setzt." Nikolas Busse (FAZ) sieht in dem Bericht "keine objektive Darstellung". Deutschland müsse trotzdem "aufpassen, dass es bei der Kontrolle der sozialen Netze nicht überzieht." Ein Bundesminister, der hunderte Anzeigen gegen Bürger stelle, sei "kein Ausweis von freiheitlicher Diskursfähigkeit." Michael Hanfeld (FAZ) kritisiert den Bericht ebenfalls. Einzig mit der Kritik am zunehmenden Judenhass treffe der Bericht "einen wunden Punkt". Diesen Punkt nutze das State Department jedoch, "um allgemein gegen Zuwanderer und Muslime zu hetzen."

Patientenverfügung: Der Spiegel (Julia Jüttner) rekonstruiert den Fall einer 82-Jährigen, die mit einem Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert wurde und sich – 20 Jahre zuvor – in einer Patientenverfügung gegen lebensverlängernde Maßnahmen im unmittelbaren Sterbeprozess ausgesprochen hatte. Als der Chefarzt, ihr Ehemann und ihr Sohn daraufhin die Ernährung per Nasensonde einstellen wollten, schaltete ihr zweiter Sohn ein Amtsgericht ein, das die weitere Behandlung gegen den Willen der übrigen Angehörigen anordnete. Heute, zwei Jahre später, lebt die Frau wieder zuhause. Sie sei einseitig gelähmt, aber "geistig topfit".

AfD Brandenburg: In einem geleakten Vermerk stuft der brandenburgische Verfassungsschutz den dortigen Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Das Innenministerium will dies heute Vormittag offiziell bekannt geben, nachdem die Partei einen Eilantrag gegen die Hochstufung zurückgezogen hatte. Nach Ansicht des Verfassungsschutzes arbeitet die Partei auf einen "Sturz des politischen Systems" hin. LTO berichtet.

Hanno Fleckenstein (taz) kommentiert, die rechtspopulistische Plattform "Nius" habe den Vermerk veröffentlicht, um "im Kampf um die Deutungshoheit über das Gutachten" den ersten Zug machen zu können. Sich nun gegen die Diskursmacht der AfD zu behaupten, werde für den Innenminister und den Verfassungsschutzchef nicht leicht.

Das Letzte zum Schluss

Storchen-Schilder: Handelt es sich um eine besonders schöne Anwendung des Zeichens 101 ("Gefahrstelle") der Straßenverkehrs-Ordnung oder doch nur um eine Variante des Sommerloch-Tieres? Im hessischen Schwalm-Eder-Kreis warnen Verkehrsschilder künftig vor tieffliegenden Störchen. Die acht Warnschilder, die als Reaktion auf Kollisionen zwischen Autos und Störchen angefertigt wurden, bestehen aus einem dreieckigen Gefahrenzeichen und einem Zusatzzeichen, auf dem ein fliegender Storch zu sehen ist. spiegel.de berichtet.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57904 (abgerufen am: 16.03.2026 )

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