Trump will die US-Nationalgarde in der US-Hauptstadt einsetzen. Die Hessische Landtagspräsidentin schlägt eine Überprüfung von Mitarbeiter:innen vor. Drei Bundesländer ersuchen das BVerfG um eine abstrakte Normenkontrolle von G-BA-Vorgaben.
Thema des Tages
USA – Nationalgarde in Washington D.C.: US-Präsident Donald Trump hat wegen eines angeblichen Notstands der öffentlichen Sicherheit per Exekutivanordnung die örtliche Polizei in Washington D.C. seiner Justizministerin Pam Bondi unterstellt und angekündigt, die Nationalgarde einsetzen zu wollen. Indes sind die Kriminalitätsstatistiken in Washington D.C. auf einem historisch niedrigen Stand. Da der "District of Columbia", in dem Washington D.C. liegt, kein eigener Bundesstaat ist, hat die Bundesregierung hier weitreichendere Eingriffsmöglichkeiten. Es berichten SZ (Reymer Klüver), FAZ (Sofia Dreisbach), taz (Hansjürgen Mai), Hbl, spiegel.de und zeit.de (Johanna Roth).
Auf LTO erläutert Lukas Kiehne, Rechtsreferent bei der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, die rechtlichen Sonderregelungen, denen der District of Columbia unterliegt. Auch die SZ (Max Fluder) stellt in ihrem Aktuellen Lexikon die historisch begründete Sonderstellung des US-Distrikts vor, der als politisches Zentrum der Kontrolle des Bundes unterstehe. 1973 führte der US-Kongress ein Selbstverwaltungsrecht des US-Distrikts ein, in das der US-Präsident im Notfall eingreifen darf - auf einen solchen Notfall beruft sich nun Trump.
In einem separaten Kommentar sieht Reymer Klüver (SZ) in der Entscheidung, die Nationalgarde in der Hauptstadt einzusetzen, einen Versuch, von den Epstein-Files abzulenken. Dies findet Bernd Pickert (taz) hingegen "zu kurz gedacht". Vielmehr gehe es um den "Einsatz staatlicher Gewalt gegen politische Gegner". Auch Annett Meiritz (Hbl) kritisiert das Vorgehen Trumps scharf als "beispiellose Grenzverschiebung" der USA, die sich “auf dem Weg zu einem Hybridregime aus Demokratie und Autokratie befindet”.
Rechtspolitik
Landtag Hessen/Verfassungstreue: Die hessische Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) schickte einen Vorschlag zur Änderung des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes an alle Fraktionen des Landtags. Demnach sollen Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen, von denen eine Gefahr für das Parlament ausgeht, künftig nicht mehr staatlich finanziert werden. Außerdem sollen sie von der Nutzung der Infrastruktur des Landtags ausgeschlossen werden. Bislang finde keine Überprüfung der Mitarbeitenden statt. Vorgeschlagen wird ein dreistufiges Verfahren: Nach einer Selbstauskunft soll die Landtagskanzlei das Führungszeugnis bei Behörden einholen. Anschließend könnten anlassbezogen zusätzlich Informationen beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt abgefragt werden. Die Fraktionen können den Vorschlag Wallmanns aufgreifen und als Gesetzentwurf einbringen. FAZ (Ewald Hetrodt) und LTO berichten.
BVerfG-Richterwahl: Die SZ (Wolfgang Janisch) fasst verschiedene Reformvorschläge für das Wahlverfahren der Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts zusammen. Der frühere BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier plädierte dafür, das Vorschlagsrecht gänzlich abzuschaffen. Rechtsprofessor Nettesheim schlägt eine "diskrete Vorauswahl" von drei Kandidat:innen vor, aus denen Bundestag und Bundesrat eine "genuine Auswahlentscheidung" treffen sollen. Dadurch, dass keine offene Debatte über die Kandidierenden stattfindet, soll das BVerfG vor einer Politisierung geschützt werden.
Der Volljurist Max Poschmann findet im FAZ-Einspruch, dass die Kirche als "Teil der offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten" an der "Debatte um die Verfassungsrichterkandidatin Brosius-Gersdorf" teilhaben dürfe. Zwar könnten verleumderische Behauptungen über Kandidat:innen das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts beschädigen. "Zu fordern, die Kirche solle sich überhaupt nicht in politische Personalfragen einmischen, ginge allerdings zu weit".
Biometrische Gesichtserkennung: netzpolitik.org (Sebastian Meineck) gibt die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) zur von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geplanten biometrischen Gesichtserkennung wieder. Bedenken äußert das DIMR hinsichtlich falscher Verdächtigung, möglicher Diskriminierung, der Profilbildung der Bewegungen von Menschen sowie hinsichtlich sogenannter "Chilling Effects", aufgrund derer Menschen beispielsweise lieber gänzlich darauf verzichten, von ihrer Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen.
DNA-Datenbanken: Angesichts von Gesetzesänderungen in Schweden und Dänemark warnt Rechtsprofessor Kai Cornelius auf beck-aktuell davor, Polizei und Staatsanwaltschaft Zugriff auf kommerzielle DNA-Datenbanken zur Ahnenforschung zu verschaffen. Wenngleich dadurch bereits in anderen Ländern Cold Cases gelöst werden konnten, sei die DNA-Analyse in Deutschland begrenzt. So schütze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung die Befugnis der Betroffenen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung der personenbezogenen Daten zu entscheiden. Zudem sei die DNA-Analyse in Deutschland auf eine reine Identitätsfeststellung und die Bestimmung des Geschlechts beschränkt, ohne dass Informationen zur sogenannten Phänotypisierung festgestellt werden dürfen.
Digitaler Zivilprozess: Richterin Isabelle Biallaß lässt auf beck-aktuell bisherige Vorschläge, den Zivilprozess entsprechend der Bedürfnisse der Digitalisierung zu modernisieren, Revue passieren. Der Gesetzgeber habe jetzt die "historische Chance, durch eine große ZPO-Reform nicht nur zu reagieren, sondern aktiv zu steuern, wie die Justiz der Zukunft aussehen soll."
Entgelttransparenz: Die Rechtsanwältin Sonja Riedmann stellt auf dem Expertenforum Arbeitsrecht die aktuellen europäischen Entwicklungen zur Entgelttransparenz und -gleichheit vor. Mit dem individuellen Auskunftsrecht der Arbeitnehmer:innen korrespondiere eine Auskunftspflicht der Arbeitgeber.
Parität in der bayerischen Regierung: Der SZ (Johann Osel) liegt ein Positionspapier der bayerischen grünen Landtagsfraktion vor, in dem sie unter anderem dafür plädiert, eine paritätische Besetzung der Landesregierung in der bayerischen Landesverfassung zu verankern. Derzeit sind nur vier der 18 Kabinettsmitglieder Frauen.
Justiz
BVerfG – Klinikreform: Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wollen im Wege der abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Mindestmengen- und Personal-Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) überprüfen lassen. Diese verletzten die Verantwortung der Länder für eine flächendeckende Versorgung mit Klinikleistungen. Die klagenden Länder befürchten unter anderem Versorgungsengpässe für Frühchen, weil die für eine Vergütung von den gesetzlichen Krankenkassen erforderliche Mindestmenge an Fällen oft nicht erreicht werden kann. Der G-BA entscheidet, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen. Es berichten SZ und beck-aktuell.
EuGH zu sicheren Herkunftsstaaten: Nun bespricht auch der ARD-RadioReportRecht (Egzona Hyseni) die Anfang August ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass ein Herkunftsstaat (bis zum Inkrafttreten der GEAS-Reform 2026) für alle Bevölkerungsgruppen sicher sein muss, um als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden zu können. Damit sei "Melonis Plan, möglichst viele Länder auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu setzen, um Asylanträge schneller ablehnen zu können, zumindest vorerst gescheitert."
VGH Bayern zu Rechtsschutz gegen MPU: Der Antrag einer Autofahrerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gegen die Anordnung zur Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist nach Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von Anfang Juni unzulässig, weil es sich bei der Anordnung nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine vorbereitende Maßnahme ohne unmittelbare Regelungswirkung handle. Die Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung einer MPU könne erst nachgelagert untersucht werden, sollte es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Einen vorgelagerten Rechtsschutz gebe es nicht. LTO berichtet.
OLG Schleswig zu KI-Training/Meta AI: Das Oberlandesgericht Schleswig lehnte den Antrag einer niederländischen Verbraucherschutzstiftung auf einstweilige Untersagung der Nutzung von Meta-Daten für KI-Trainingszwecke mangels Eilbedürftigkeit ab. Obwohl bereits seit April 2025 bekannt gewesen sei, dass die Nutzungsdaten für KI-Trainings verwendet werden sollen, habe die Stiftung monatelang nichts unternommen. Dies stehe der Eilbedürftigkeit entgegen. beck-aktuell berichtet.
OLG Köln zu KI-Training/Meta AI: Auf LTO rufen die Rechtsanwält:innen Lea Stegemann und Pascal Schumacher die Ende Mai ergangene Eil-Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in Erinnerung, mit der es den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Untersagung des KI-Trainings mit Meta-Nutzungsdaten ablehnte. Da die Daten bereits öffentlich seien und die Nutzer:innen der Verwendung der Daten unkompliziert widersprechen könnten, überwiege das berechtigte wirtschaftliche Interesse Metas gegenüber dem Interesse der Nutzer:innen.
LSG Nds-Bremen zu Vertrauensschutz/Heizkostenzuschuss: Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen stellte mit Urteil von Anfang Juli klar, dass bei vorläufig bewilligten Leistungen kein Vertrauensschutz entstehe. Demzufolge durfte das Jobcenter einen fälschlicherweise zu viel gezahlten Heizkostenzuschuss in Höhe von insgesamt 3.600 Euro von der Klägerin zurückfordern, weil sie auch als juristische Laiin hätte erkennen müssen, dass die Auszahlungen zu hoch waren. LTO berichtet.
LG Berlin II – Ruhegeld von Patricia Schlesinger: Sowohl der Verwaltungsrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) als auch die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger werden gegen das Mitte Juli ergangene Urteil des Landgerichts Berlin II Berufung vor dem Kammergericht einlegen. Das LG Berlin II hatte Schlesingers Klage auf ein exemplarisch für den Januar 2023 auszuzahlendes monatliches Ruhegeld in Höhe von 18.300 Euro stattgegeben. Indes gab es auch der Widerklage des RBB statt und erkannte dem Grunde nach eine Schadensersatzpflicht Schlesingers wegen Pflichtverletzungen bezüglich Bonuszahlungen an Spitzenkräfte sowie einen Schadensersatzanspruch gegen Schlesinger in Höhe von 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Reisekosten und der Nutzung ihres Dienstwagens an. Es berichten SZ (Claudia Tieschky), FAZ, taz, LTO und spiegel.de.
VG Wiesbaden zu staatlichem Islamunterricht: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies die Klage des türkischen Islamverbands Ditib Hessen gegen den staatlich organisierten Islamunterricht als unbegründet zurück. Der Auffassung von Ditib, wonach der staatliche Unterricht ein "Konkurrenzangebot" zu dem eigenen bekenntnisorientierten Religionsunterricht sei und daher Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG verletze, trat das VG Wiesbaden entgegen. Bei dem staatlichen Unterricht handle es sich um einen nichtreligiösen Unterricht, der mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar sei. FAZ und LTO berichten.
VG Köln zu Ladenöffnung: Warenautomaten unterfallen nicht dem nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetz (LÖG), so das Verwaltungsgericht Köln. Da die Gesetzgebung Regelungen zu "Warenautomaten" ausdrücklich nicht in das LÖG aufgenommen hatte, sei diese bewusste parlamentarische Entscheidung gegen eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des LÖG zu respektieren. beck-aktuell berichtet.
LG Dortmund – Stadt Dortmund vs. AfD: Die Stadt Dortmund kündigte an, gegen den AfD-Kreisverband in Dortmund einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Dortmund zu stellen, um der AfD zu verbieten, "ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung das Stadtwappen der Stadt Dortmund" auf ihren Wahlplakaten zu benutzen oder zu veröffentlichen. Aus Neutralitätsgründen sei es keiner Partei erlaubt, mit dem Stadtwappen für sich zu werben, so die Stadt laut spiegel.de und zeit.de.
Recht in der Welt
Portugal – Familienzusammenführung: Nachdem das portugiesische Verfassungsgericht auf Anrufung des portugiesischen Präsidenten Rebelo de Sousa mehrere die Familienzusammenführung von Geflüchteten einschränkende Regelungen eines im Juli verabschiedeten Gesetzes für verfassungswidrig erklärte, legte Rebelo de Sousa nun sein Veto gegen das Gesetz ein. Das Verfassungsgericht hielt die Vorgaben, dass die Antragsteller:innen mindestens zwei Jahre in Portugal leben, einen Wohnungsnachweis und ein geregeltes Einkommen haben müssen, für unvereinbar mit dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Familie, Die FAZ (Hans-Christian Rößler) berichtet.
Ukraine/Russland - Gebietsabtretungen: Anlässlich des anstehenden Treffens zwischen US-Präsident Donald Trump und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin stellt Rechtsprofessor Pierre Thielbörger gegenüber tagesschau.de (Max Bauer) klar, dass eine Anerkennung der russischen Krim-Annexion "juristisch undenkbar ist, auch wenn sie politisch immer wahrscheinlicher werden mag". Die USA und Russland können völkerrechtlich keinen Vertrag zulasten der Ukraine ohne Beteiligung der Ukraine abschließen. Die Abspaltung eines Gebiets unter Berufung auf das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" sei nur in Extremfällen möglich.
Juristische Ausbildung
VG Hamburg zu Examensprüfern im Ruhestand: Nun berichtet auch LTO-Karriere (Joschka Buchholz) über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, wonach die Bestellung von Richter:innen als Prüfer:innen für Examensklausuren mit der Pensionierung endet, sodass zur Fortführung der Prüfer:innenstellung ein Verwaltungsakt erforderlich gewesen wäre. Diesbezüglich ließ es die Berufung zu. Die weiteren Rügen hinsichtlich der Prüferstellung eines Rechtsanwalts sowie inhaltlicher Natur wies das VG Hamburg ab.
Sonstiges
Tiertötungen: Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) ordnet Rechtsprofessor Jens Bülte die Tötungen von Tieren strafrechtlich ein. § 17 Tierschutzgesetz stellt die Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund unter Strafe. Im Rahmen der Entscheidung zum Kükentöten hatte das Bundesverwaltungsgericht 2019 klargestellt, dass man Tiere nicht aus Kosten- oder Platzgründen töten darf. Im Fall der Tötung der Löwenbabys vom Kölner Zoo spreche einiges für eine Strafbarkeit der Zoo-Mitarbeitenden.
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LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 13. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57898 (abgerufen am: 04.12.2025 )
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