Die juristische Presseschau vom 12. August 2025: BGH zur Ver­b­rei­tung von Nackt­bil­dern / Joa­chim Paul klagt / Schat­ten­f­lotte vor fin­ni­schem Gericht

12.08.2025

Upskirting ist ohne Kleidung nicht möglich, entschied der BGH. Der AfD-OB-Kandidat in Ludwigshafen verlangt eine einstweilige Anordnung gegen seinen Wahlausschluss. In Finnland wurden drei Männer wegen maritimer Sabotage angeklagt.

Thema des Tages

BGH zu Verbreitung von Nacktbildern: Ein Mann, der Nacktfotos seiner Ex-Freundin nach der Trennung an Bekannte weiterleitete, machte sich zwar wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Verbreitung von Bildaufnahmen gem. § 201a Abs. 1 Nr. 5 StGB strafbar. Dagegen scheide eine Strafbarkeit wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen gem. § 184k StGB aus, entschied der Bundesgerichtshof im April. Der Upskirting-Paragraph betreffe in Abgrenzung zu § 201a StGB nur solche unbefugten Intimbilder, die der Täter durch die Überwindung der Körperbedeckung erlange. beck-aktuell berichtet.

Rechtspolitik

BVerfG-Richterwahl: Fatina Keilani (Welt) vertritt die Meinung, dass der Glanz des Bundesverfassungsgerichts verblasst sei. Während der Coronapandemie sei das Gericht nicht eingeschritten, als die Grundrechte "in beispielloser Weise eingeschränkt" worden seien. Von den Richterkandidat:innen fordert sie unter anderem "geistige Unabhängigkeit" und "Distanz zur Politik". Kritik übt sie am aktuellen System der Vorschlagsrechte, das den Kräfteverhältnissen im Bundestag nicht mehr entspreche. Damit das Gericht nicht als "Teil einer 'Parteienoligarchie'" wahrgenommen wird, solle "allen nicht verbotenen und im Parlament vertretenen Parteien" ein Vorschlagsrecht zukommen.

Rechtsprofessor Volker Rieble kritisiert in der Welt die Stellungnahme der mehr als 300 Wissenschaftler:innen, die sich Mitte Juli auf dem Verfassungsblog vor Frauke Brosius-Gersdorf stellten. In dem "Persilschein", so Rieble, fänden sich keine Sachargumente. Kritische Stimmen seien stattdessen als Teil einer Kampagne abgetan worden. Um "das mögliche Plagiat" Brosius-Gersdorfs schwurbele die Stellungnahme nur herum.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Nun stellt auch die taz (Antonia Groß) den Referentenentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, der bei einer Änderung von Geschlechts- und Namenseinträgen nach dem Selbstbestimmungsgesetz zusätzliche Daten im Register speichern will, etwa das frühere Geschlecht und den Ort und das Datum der Anpassung des Geschlechtseintrages. Queere Verbände kritisieren, dass durch die zusätzlichen Daten hervorgehoben werde, dass der Geschlechtseintrag geändert wurde. 

Verfassungsschutz/fdGO: Der Postdoc Jakob Hohnerlein spricht sich auf dem Verfassungsblog dafür aus, bei der anstehenden Reform der Landesverfassungsschutzgesetze die Legaldefinition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Im Sinne des NPD-Urteils solle die Definition auf den Schutz von Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verengt werden. Der gesetzliche Wortlaut entspricht dagegen noch überwiegend der älteren BVerfG-Rechtsprechung mit sieben Merkmalen. Bislang orientiere sich die behördliche Praxis in aller Regel am Gesetzeswortlaut. Dass dieser von den Behörden im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG restriktiv ausgelegt werde, sei "nicht ausgemacht". Bislang sehen nur Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein eine entsprechende Änderung für ihre neuen Verfassungsschutzgesetze vor.

Mindeststeuer: Bis Ende der Woche verhandeln die UN-Mitgliedsstaaten über ein internationales Steuerregime, das die internationalen Steuerregeln der OECD ergänzen soll. Bislang muss die globale Mindeststeuer, die 2021 im Rahmen der OECD ausgehandelt wurde, von Unternehmen primär dort gezahlt werden, wo sie ihren Sitz haben – und nicht dort, wo die Gewinne erwirtschaftet wurden. Länder des globalen Südens, die von dieser Regelung benachteiligt werden, stießen den neuen Prozess bei der UN an. Neben einer Rahmenkonvention sollen auch zwei Zusatzprotokolle zur Besteuerung von Digitalkonzernen und zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten verhandelt werden. Die taz (Leila van Rinsum) berichtet.

Justiz

VG Neustadt/W. – AfD-Bürgermeisterkandidat Ludwigshafen: Der AfD-Politiker Joachim Paul beantragte beim Verwaltungsgericht Neustadt/W. eine einstweilige Anordnung gegen seinen Ausschluss von der OB-Wahl in Ludwigshafen am 21. September. Dies berichtet beck-aktuell. Der örtliche Wahlausschuss hatte ihn nicht zugelassen, nachdem der Verfassungsschutz Zweifel an Pauls Verfassungstreue geäußert hatte. 

OLG München – Korruption durch Aserbaidschan: Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner legte beim BGH Revision gegen seine neunmonatige Bewährungsstrafe ein. Dies berichtet faz.net. Das Oberlandesgericht München hatte ihn Ende Juli wegen Bestechung von Mandatsträgern im Auftrag von Aserbeidschan verurteilt. Lintner soll aserbaidschanische Gelder an die inzwischen verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz weitergeleitet haben, um ihr Abstimmungsverhalten zu beeinflussen. 

OLG Oldenburg zu Phishing-Betrug: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, wonach ein Ehepaar, das Opfer von Phishing wurde, wegen grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch gegen seine Bank hat. Die Eheleute hatten unter anderem ihre EC-Karten-Nummer sowie ihre PIN auf einer Internetseite übermittelt, obwohl die Phishing-Mail unpersönlich und voller Rechtschreibfehler verfasst war.

LG München I zu Spezi-Design: Der Getränkehersteller Berentzen kündigte an, in Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I zu gehen, wonach das Etikett seiner "Mio Mio Cola+Orange Mische" gegen die Markenrechte von Paulaner Spezi verstoße. Das Gericht hatte erklärt, es gehe in dem Markenstreit nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden könnten, sondern darum, ob bei Kund:innen der Eindruck entstehe, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner zusammengehöre. FAZ (Tillmann Neuscheler) und LTO berichten.

LG Heilbronn – Giftanschlag in Rettungswache: Vor dem LG Heilbronn muss sich eine 24-jährige angehende Rettungssanitäterin, die mehreren Kolleg:innen auf der Rettungswache giftige Substanzen in Getränke gemischt haben soll, wegen versuchten Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft erklärte die Taten in ihrer Anklage mit "tief empfundener Wut und Verärgerung" über Kritik an ihrer Arbeit. Zudem sei sie neugierig gewesen, wie sich die Gifte auswirken. Am Mittwoch will die Frau sich zu den Vorwürfen einlassen. Ihr Anwalt erklärte, sie habe niemanden töten wollen. beck-aktuell berichtet.

StA Oldenburg – Tötung von Lorenz A.: Nun berichtet auch die taz-nord (Aljoscha Hoepfner), dass die Oldenburger Staatsanwaltschaft sich dem Ende der Ermittlungen zum Tod von Lorenz A., der von einem Polizisten erschossen wurde, nähert. Die Nebenklage kritisiert dies als verfrüht, weil ein Sachverständigengutachten sowie eine 3D-Rekonstruktion des Tatortes durch das Landeskriminalamt noch nicht vorlägen. Zudem habe man die Auswertung des Handys des Schützen noch nicht einsehen können.

StA Berlin – AfD-Parteizentrale: Der Vermieter der AfD-Parteizentrale, Lukas Hufnagl, stellte Strafanzeige gegen den AfD-Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß sowie den AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter. Nachdem 2022 der Verkauf der Immobilie an die AfD für 33,5 Millionen Euro vereinbart worden sei, hätten die zwei AfD-Politiker ihm signalisiert, dass dieser Preis nur zu realisieren sei, wenn sie entsprechende Provisionen erhalten, u.a. sei es um einen Maserati gegangen. Beide streiten die Vorwürfe ab. bild.de (Hartmut Wagner u.a.) berichtet.

Zivilverfahren: Vor den Amts- und Landgerichten gingen auch 2024 wieder mehr Zivilverfahren ein, als im Vorjahr. Bei den Amtsgerichten ist die Steigerung von 4,2 Prozent vor allem mit der Zunahme von Fluggastrechteverfahren zu erklären, die dort inzwischen nach den Wohnungsmietsachen das zweitgrößte Sachgebiet darstellen. Trotz der leichten Zunahme wurden 2024 verglichen mit 2002 deutlich weniger Verfahren eröffnet.  Bei Amtsgerichten beträgt der Rückgang 44,5 Prozent und bei Landgerichten 23 Prozent. Dies berichtet Rechtsanwalt Peter Bert auf beck-aktuell.

Überlastung der Strafjustiz: Im Schnitt einmal pro Woche heben Oberlandesgerichte einen Haftbefehl wegen Verfahrensverzögerungen auf, berichtet spiegel.de (Kristin Müller/Ahlia Osuman). Die langen Verfahrensdauern, die zur Aufhebung der Untersuchungshaft führten, seien vor allem mit der Überlastung der Justiz zu erklären. In der bundesweiten Strafjustiz fehlten derzeit nach Angaben des Deutschen Richterbunds mehr als 2000 Richter:innen und Staatsanwält:innen.

Suizid in JVA: Der Justizausschuss des saarländischen Landtags kommt heute zusammen, um von der Landesregierung und der Justiz über den Suizid eines schwarzen 15-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler informiert zu werden. Gefangene gaben gegenüber der Anstaltsleitung an, dass ein JVA-Beamter den Jungen geschlagen habe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob gegen zwei JVA-Beamte "hinreichender Tatverdacht der Körperverletzung im Amt" besteht. spiegel.de berichtet.

Recht in der Welt

Finnland – Sabotage in der Ostsee: Die finnische Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen drei Offiziere der "Eagle S", deren Anker 2024 fünf Unterseekabel zwischen Finnland und Estland beschädigt haben soll. Den Männern aus Georgien und Indien wird schwere Sachbeschädigung und schwere Störung von Kommunikationsanlagen vorgeworfen. Sie bestreiten jedoch, dass Finnlands Justiz für den Vorfall außerhalb der Hoheitsgewässer des Landes zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Schäden seien innerhalb Finnlands entstanden. Es berichten taz (Anne Diekhoff) und spiegel.de.

Großbritannien – Abschiebungen: Das Londoner Justizministerium will künftig mehr Ausländer:innen im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung sofort nach der Gerichtsentscheidung abschieben. Eine solche Regelung gilt bereits für einige Länder, sie soll nun aber auf 15 Herkunftsstaaten wie Indien, Indonesien und den Libanon ausgeweitet werden. Eine Berufung gegen die Verurteilung soll erst aus dem jeweiligen Herkunftsstaat mittels Videotelefonat möglich sein. Nur schwere Straftäter, die zu lebenslanger Haft verurteilt werden, sollen weiterhin ihre Haftstrafe in Großbritannien verbüßen müssen. FAZ (Johannes Leithäuser) und spiegel.de berichten.

USA – Trump/Epstein: Ein US-Gericht lehnte den Antrag der Trump-Regierung ab, Gerichtsdokumente zum Fall Jeffrey Epstein zu veröffentlichen. Aus diesen sei "so gut wie nichts Neues" zu erfahren. In der Entscheidung geht es um Protokolle der Grand Jury, die über die Anklage gegen Epsteins Vertraute Ghislaine Maxwell verhandelte. Donald Trump hatte im Wahlkampf versprochen, alle Unterlagen zum Tod des Sexualstraftäters Epstein veröffentlichen zu lassen. Er kam diesem Versprechen nicht nach. Stattdessen beantragte er die Veröffentlichung einiger Gerichtsdokumente, worin Beobachter ein Ablenkungsmanöver sehen. zeit.de und spiegel.de berichten.  

El Salvador – Rechtsstaat: Die taz (Knut Henkel) berichtet über die Arbeit zweier Juristinnen, die für humanitäre Hilfsorganisationen in El Salvador arbeiten und unter anderem Rechtsbeugung sowie Gewalt in den Haftanstalten des Landes dokumentieren. Beide mussten aus dem Land fliehen, um einer Verhaftung zu entgehen. Sie erlebten in ihrem Land die "Beerdigung der Demokratie". Anfang August wurde zudem die Verfassung so geändert, dass Präsident Nayib Bukele in Zukunft unbegrenzt wiedergewählt werden darf.

Juristische Ausbildung

VG Hamburg zu Examensprüfern im Ruhestand: Weil sich drei seiner Prüfer:innen bei der Korrektur seiner schriftlichen Klausuren bereits im Ruhestand befanden, müssen die Examensklausuren eines Hamburger Rechtsreferendars neu bewertet werden. Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied, dass die Pensionäre nur im Rahmen einer individuellen Einzelfallentscheidung als Prüfer hätten bestellt werden dürfen, woran es hier fehle. Der Kläger hatte in seinem zweiten und letzten Examensversuch nicht die ausreichende Punktzahl erzielt. Durch die drei Neubewertungen besteht nun noch eine Chance, doch noch zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. beck-aktuell berichtet.

E-Examen NRW: LTO-Karriere (Xenia Piperidou) berichtet über die überwiegend positive Bilanz des juristischen E-Examens in Nordrhein-Westfalen 18 Monate nach seiner Einführung. Im zweiten Examen entscheiden sich schon über 90 Prozent der Kandidat:innen für die elektronische Abgabe. Größter Zwischenfall war ein längerer Stromausfall, auf den das Prüfungsamt mit einer 60-minütigen Schreibzeitverlängerung sowie der Möglichkeit reagierte, die Prüfung zu wiederholen.

Sonstiges

Stadt Dortmund vs. AfD: Erneut wird der Wahlkampf der Dortmunder AfD beanstandet, diesmal von der Stadt Dortmund, die der Partei die Verwendung des Stadtwappens verbieten will. Aus Neutralitätsgründen dürfe keine Partei mit dem Wappen werben, erklärte die Stadt und drohte mit einer einstweiligen Verfügung. Die AfD ließ 950 Plakate mit dem leicht abgewandelten Wappen drucken. Sie argumentiert, dass CDU und Freie Wähler das Wappen im Kommunalwahlkampf 2014 ohne Probleme verwenden durften. zeit.de berichtet.

Zwangsbehandlung psychisch Kranker: Die SZ (Christina Berndt) berichtet in einer Seite-Drei-Reportage über die Versuche einer Frau, die zwangsweise Einweisung ihrer an Schizophrenie erkrankten Schwester zu erreichen. Sie sieht die Gefahr, dass sie sich oder anderen etwas antut. Die Schwester verweigert die Einnahme von Medikamenten. Dennoch beantragten weder ihre Betreuerin noch Ärzte noch die Polizei noch andere Behörden eine Zwangsbehandlung der Frau. Der Direktor der Klinik für Psychiatrie der Universitätsmedizin Augsburg kritisiert: "Ärzte sind oft zu zurückhaltend und nutzen die rechtlichen Möglichkeiten nicht engagiert genug aus." Statt schärferer Gesetze fordert er eine konsequentere Umsetzung der bestehenden Regelungen. 

Beziehungen unter Beschäftigten: Nachdem die Kiss-Cam während eines Coldplay-Konzertes einfing, wie sich der Vorstandsvorsitzende und die Personalchefin eines Software-Unternehmens küssten, beleuchtet Rechtsanwalt Ruven Bäsemann auf beck-aktuell die arbeitsrechtlichen Folgen einer Beziehung unter Beschäftigten in Deutschland. Ein Näheverhältnis an sich berechtige den Arbeitgeber nicht zu einer Kündigung. Auch sei ein allumfassendes Verbot von Liebesbeziehungen im Betrieb in Deutschland regelmäßig unzulässig.

Anwältin in Dubai: LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht mit der Rechtsanwältin Laura Kintzel, die nach dem Referendariat nach Dubai auswanderte und dort nun als Legal Consultant arbeitet. Sie gründete mit einem Kollegen eine Beratungsfirma für Gesellschaftsrecht und sagt, sie werde "auf jeden Fall einige Jahre bleiben".


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57882 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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