Die juristische Presseschau vom 8. August 2025: Bro­sius-Gers­dorf zieht sich zurück / BVerfG zu Staat­stro­ja­nern / ArbG Hamm vor Urteil zu Abt­rei­bungen

08.08.2025

Frauke Brosius-Gersdorf kandidiert nicht mehr für das BVerfG. Staatstrojaner dürfen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt werden. Das ArbG Hamm verhandelt heute über das Abtreibungsverbot an einer evangelisch-katholischen Klinik.

Thema des Tages

BVerfG-Richterwahl/Brosius-Gersdorf: Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden war, steht nicht mehr zur Verfügung. Weil Teile der CDU/CSU-Fraktion ihre Wahl kategorisch ablehnten, sehe sie keine "reelle Wahlchance". Es müsse verhindert werden, "dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind", erklärte sie. Ferner gab sie an, die anderen beiden Richterkandidat:innen Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold vor einem "Aufschnüren des 'Gesamtpakets'" schützen zu wollen. In ihrer Erklärung kritisiert Brosius-Gersdorf die Unionsabgeordneten: Von ihnen "darf und muss man erwarten, dass Grundlage ihrer Entscheidung nicht ungeprüfte Behauptungen und Stimmungen, sondern Quellen- und Faktenanalysen sind." Wenn sich die Politik "auch künftig von Kampagnen treiben" lasse, drohe eine nachhaltige Beschädigung des Verfahrens der Verfassungsrichterwahl. Es berichten SZ (Henrike Roßbach u.a.), taz (Christian Rath), Welt (Leonhard Landes/Lynn Pinders), Hbl (Anna Kipnis), spiegel.de (Sophie Garbe u.a.), beck-aktuell und LTO. Die FAZ (Heike Schmoll) erwähnt in ihrem Bericht ausdrücklich auch Brosius-Gersdorfs Kritik an der FAZ, der sie vorwarf, "'Speerspitze' eines ehrabschneidenden Journalismus" gewesen zu sein. Die vollständige Erklärung kann im Wortlaut bei LTO nachgelesen werden.

Über die Reaktionen aus der Politik berichten FAZ (Mona Jaeger/Eckart Lohse), zeit.de und spiegel.de. CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender Jens Spahn sprach Brosius-Gersdorf seinen Respekt aus und verurteilte die "herabsetzende und beleidigende Kritik", die sie habe erdulden müssen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch kündigte an, die SPD werde nun einen "neuen Vorschlag" machen. tagesschau.de (Kolja Schwartz) erklärt, wie die Richterwahl nach dem Rückzug weitergeht, und prognostiziert, dass es nach "den Erfahrungen der vergangenen Wochen" "deutlich schwerer" werde, eine Kandidat:in zu finden.

Katharina Riehl (SZ) kommentiert, der Umgang mit Brosius-Gersdorf sei ein "politischer und gesellschaftlicher Totalausfall". Sie sei "Opfer geworden einer beispiellosen Hetzkampagne". Dass Brosius-Gersdorf bis zuletzt nicht von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen worden sei, stelle eine "unglaubliche Respektlosigkeit" dar. Jürgen Kaube (FAZ) schreibt in seinem Kommentar, die "Töne, die ihr gegenüber angeschlagen wurden, waren mitunter bösartig". Dass Brosius-Gersdorf den FAZ-Journalisten eine ehrabschneidende Kampagne vorwerfe, sei jedoch "verstiegen". Cem-Odos Gueler (taz) sieht in ihrem Rückzug das Ergebnis einer "rechten Hetzkampagne – und der Nährboden für diese Stimmungsmache lag nirgends sonst als in der Unionsfraktion." SPD, Grüne und Linke werde vor Augen geführt, "dass ihre Kraft derzeit eben nicht ausreicht, um sich einer rechten Kampagne wirksam entgegenzustellen." Die Politikprofessorin Christine Landfried argumentiert auf dem Verfassungsblog, warum politisch denkende Kandidaten kein Problem darstellten. Verfassungsrichter:innen müssten "die Fähigkeit besitzen, in Distanz zum politischen Geschehen, aber in Kenntnis der Probleme der Bürger" zur Integration der Gesellschaft beizutragen. Dafür sei Brosius-Gersdorf "ohne Zweifel" geeignet gewesen. Max Bauer (swr.de) kommentiert, wenn CDU/CSU "die gelebte Kultur des juristischen Beratens und Entscheidens in Karlsruhe wirklich verstehen und wirklich wertschätzen würden", hätten sie sich hinter Brosius-Gersdorf stellen müssen. Sie machten aber lieber Krawall oder duckten sich weg, "anstatt die staatspolitische Verantwortung wahrzunehmen, die sie sich sonst so gerne auf die Fahne schreiben." Heinrich Wefing (zeit.de) kommentiert, die Kandidatin mache durch ihren Rückzug "der Koalition in Berlin ein Geschenk, das die sich eigentlich nicht verdient hat". "Die Staatsrechtslehrerin ist selbstbestimmt gegangen – und selbstbewusst." Für Ralf Neukirch (spiegel.de) sitzen "die Verlierer" in der CDU/CSU-Fraktion. Deren Abgeordneten hätten gemerkt, "dass sie gegen ihre Spitze rebellieren können, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen." Florian Kain (bild.de) kommentiert dagegen, der Rückzug sei der "einzig richtige Schritt", denn die Front der Ablehnung sei zu groß gewesen. Richterkandidaten “müssen – nicht nur wissenschaftlich – einen tadellosen Ruf haben.”

Rechtspolitik

Bundestags-Wahlrecht: Der Spiegel (Dietmar Hipp) berichtet über eine repräsentative Umfrage, wonach die Deutschen mehrheitlich mit dem neuen Wahlrecht zufrieden sind. Während 56 Prozent der Befragten sich für die aktuelle Regelung aussprachen, wollten nur 19 Prozent den Einzug aller Wahlkreissieger in den Bundestag sicherstellen und dafür die Überhangmandate wiedereinführen.

Digitale Justiz: Auf beck-aktuell schreibt Henning Müller, Direktor des SG Darmstadt, es sei "unumgänglich", dass die Länder durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit erhalten, die Einführung der eAkte bis 2027 hinauszuschieben. Dass die eAkte anfangs nur am amtsgerichtlichen Zivilverfahren ausgerichtet wurde, habe bei der späteren Umsetzung knappe finanzielle und personelle Ressourcen der IT-Stellen und Softwarehersteller gekostet, die nun fehlten.

Justiz

BVerfG zu Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung: Der Einsatz von Staatstrojanern auf Grundlage der Strafprozessordnung sowie des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes ist weitgehend verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies zwei entsprechende Verfassungsbeschwerden des Vereins Digitalcourage weitgehend zurück. Es entschied allerdings, dass die Strafprozessordnung dahingehend geändert werden muss, dass die Quellen-Telekommunikationsüberwachung nicht mehr zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden darf, die mit einer Höchststrafe von drei Jahren oder weniger bedroht sind. 2017 hatte der Bundestag sowohl die Quellen-TKÜ als auch die Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung eingeführt. Das Polizeigesetz NRW, dessen Regelungen das Gericht nicht beanstandete, erlaubt den Einsatz der Quellen-TKÜ nur für die Verhinderung terroristischer Straftaten. Es berichten SZ (Ronen Steinke), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), spiegel.de, tagesschau.de (Klaus Hempel), netzpolitik.org (Ingo Dachwitz), zeit.de und beck-aktuell.

Ronen Steinke (SZ) beklagt, das Bundesverfassungsgericht habe "bloß noch müde an die Verhältnismäßigkeit erinnert. Und im Übrigen alles durchgewinkt." Indem die Polizei Sicherheitslücken nicht an die Softwarefirmen melde, sondern für die eigenen Trojaner ausnutze, nehme sie "in Kauf, dass auch andere, unbescholtene Bürgerinnen und Bürger verwundbar bleiben." Stephan Klenner (FAZ) dagegen lobt das Urteil für die realistische Einschätzung der Bedeutung von Messengerdiensten. Die Forderungen mancher Datenschützer liefen auf die traurige Gestalt eines Polizisten hinaus, "der einen im Sportwagen fliehenden Kriminellen mit der Pferdekutsche verfolgte". Eva Wolfangel (zeit.de) nennt das Urteil einen Meilenstein. Während die Regierung geplant hatte, den Einsatz von Staatstrojanern im präventiven Bereich auszuweiten, halte das Urteil solche Pläne künftig im Zaum. Christian Rath (BadZ) verweist darauf, dass es nur wenige Trojaner-Einsätze gibt, weil die Polizei Schwierigkeiten hat, diese auf Smartphones und Computern zu installieren. Praktisch viel wichtiger sei die Auswertung beschlagnahmter Geräte. 

ArbG Hamm – Schwangerschaftsabbrüche an kirchlichem Krankenhaus: Das Arbeitsgericht Hamm verhandelt heute über die Klage eines langjährigen Chefarztes, der nach der Fusion seines evangelischen Krankenhauses mit einem katholischen Krankenhaus keine medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen darf, sofern das Leben der Schwangeren nicht gefährdet ist. Per Dienstanweisung wurde ihm auch verboten, Abbrüche in seiner privaten Praxis vorzunehmen. Mit der Entscheidung des Gerichts wird noch heute gerechnet. taz (Dinah Riese), spiegel.de (Carlotta Böttcher) und beck-aktuell berichten.

BGH zu Online-Fortbildungen: LTO (Martin W. Huff) analysiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Mitte Juni, der den Vertrag über ein neunmonatiges "Mentoring-Programm" für nichtig erklärte, weil der Fortbildungskurs nicht von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen wurde. Da die Zulassungspflicht jedoch nicht für Online-Fortbildungen gilt, die live in Echtzeit übertragen werden, ohne aufgezeichnet zu werden, werden die meisten Anwaltsfortbildungen auch in Zukunft ohne Zulassung stattfinden dürfen.

OLG Stuttgart – Islamistischer Messerangriff von Mannheim: Im Prozess gegen Sulaiman A. wegen des Messerangriffs von Mannheim plädierte die Bundesanwaltschaft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe für einen vollendeten Mord, versuchten Mord und schwere Körperverletzungen in Tateinheit. Dass sich der Polizist Rouven Laur, der bei dem Angriff starb, in einem Einsatz befand, ändere nichts an dessen Arglosigkeit. FAZ (Rüdiger Soldt) und spiegel.de berichten.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause im Wirecard-Prozess kündigte der Vorsitzende Richter Markus Födisch an, im vierten Quartal die Beweisaufnahme schließen zu wollen und "jetzt irgendwann in die Endphase des Verfahrens" zu kommen. Außerdem regte er bei der Staatsanwaltschaft an, einen weiteren Anklagepunkt fallen zu lassen, weil dieser voraussichtlich "nicht mehr beträchtlich ins Gewicht" falle. Es berichten SZ (Stephan Radomsky) und LTO.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Wie spiegel.de berichtet, hat die Vorsitzende der Strafkammer am Hamburger Landgericht Christina Blocks bisherigen Rechtsanwalt Otmar Kury als Pflichtverteidiger entpflichtet und Rechtsanwalt Ingo Bott als neuen Pflichtverteidiger bestellt.

Es "geht niemanden etwas an", schreibt der Rechtsanwalt Michael Selk auf beck-aktuell, warum Christina Block und ihr Anwalt das Wahlverteidiger-Mandatsverhältnis beendeten. Anlass und Grund einer Mandatsbeendigung dürften nach Berufsrecht aus gutem Grund niemandem mitgeteilt werden.

LG Nürnberg-Fürth – Schaeffler/Vitesco: 30 Investoren haben am LG Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren gegen den Autozulieferer Schaeffler beantragt, weil sie dessen Übernahme des Antriebsspezialisten Vitesco beanstanden. Das öffentliche Erwerbsangebot von 94 Euro pro Aktie sei zu niedrig gewesen, bemängeln die einstigen Minderheitsaktionäre von Vitesco. Die FAZ (Henning Peitsmeier) berichtet.

VG Schwerin zu Jamel rockt den Förster: Die Gemeinde Jamel in Mecklenburg-Vorpommern muss den Nutzungsvertrag mit dem Festival "Jamel rockt den Förster" unterschreiben. Dies entschied zwei Wochen vor dem Festival, das sich gegen Rechtsextremismus positioniert, das Verwaltungsgericht Schwerin in einer Eilentscheidung. Die Gemeinde will gegenüber dem Festival erstmals eine Pacht erheben. Sie wollte dem Nutzungsvertrag nur dann zustimmen, wenn die Veranstalter von Anfang an darauf verzichten, die Pacht gerichtlich überprüfen zu lassen. spiegel.de berichtet.

VG Potsdam zu Abschiebung einer jesidischen Familie: In einem Eilbeschluss lehnte es das VG Potsdam ab, die jesidische Familie nach Deutschland zurückzuholen, die im Juli trotz eines zeitgleich ergangenen Gerichtsbeschlusses in den Irak abgeschoben wurde. Das Gericht gehe nicht davon aus, dass die Kläger:innen im Irak eine "individuelle Verfolgung" erlitten haben. zeit.de berichtet.

StA Berlin – “From the river…”: Nachdem die Berliner Staatsanwaltschaft bekanntgab, dass sie trotz eines Teilfreispruchs durch das AG Berlin-Tiergarten noch immer einen Anfangsverdacht für die Strafbarkeit der propalästinensischen Parole "From the River to the Sea" sieht, gibt LTO (Max Kolter/Peyman Khaljani) einen Überblick über die Rechtsprechung. Während etwa der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg von einer Strafbarkeit ausgehe, vertrete der Hessische VGH die gegenteilige Auffassung. "Eine Klarstellung der Strafbarkeit durch ein Obergericht wäre für uns alle immens wichtig", sagte eine Berliner Polizeisprecherin.

StA Oldenburg – Tötung von Lorenz A.: Wie zeit.de berichtet, hat die Oldenburger Staatsanwaltschaft den wesentlichen Teil der Ermittlungen zum Tod von Lorenz A. abgeschlossen und die Akten den Verfahrensbeteiligten übersandt. Ob sie gegen den Polizisten, der A. erschoss, Anklage erheben wird, sei noch nicht entschieden. Der Spiegel (Christine Keck u.a.) berichtet über die 22 Menschen, die 2024 in Deutschland durch Polizeischüsse umkamen. Im Fall von Lorenz A. sollen die Schüsse aus einer Distanz von weniger als vier Metern gefallen sein.

Suizid in JVA: Die taz (Yağmur Ekim Çay) berichtet über den Suizid eines 15-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler im Saarland. Es bestehe der Verdacht, dass der Junge zuvor durch das Anstaltspersonal misshandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt wegen Körperverletzung. Der Vorfall sei bekannt geworden, nachdem 17 Mithäftlinge gegen schlechte Haftbedingungen protestierten, indem sie sich weigerten, nach der Freistunde in die Zellen zurückzukehren.

Recht in der Welt

USA – Angriffe auf die Justiz: Nun berichtet auch die FAZ (Sofia Dreisbach) über die vielfachen Angriffe auf US-Richter:innen. So habe US-Präsident Donald Trump öffentlich über einen Richter in Boston gesagt, der "die USA hassende Richter" hänge einer "kranken und sehr gefährlichen Ideologie" an. Ein Bundesbezirksrichter berichtet von persönlich adressierten Todeswünschen, die auf seine Mailbox gesprochen wurden.

Brasilien – Jair Bolsonaro: Boris Herrmann (SZ) setzt das brasilianische Gerichtsverfahren gegen den Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro, dem eine langjährige Haftstrafe wegen seines Putschversuches droht, in Bezug zum erfolglosen Impeachment-Verfahren gegen Donald Trump in den USA. Die brasilianische Demokratie erweise sich als deutlich wehrhafter als die amerikanische. Dass Trump nun versucht, mit Strafzöllen Einfluss auf das Verfahren gegen Bolsonaro zu nehmen, sei dreist, liefere den Brasilianern aber den Impuls von außen, den es manchmal brauche, "um die Kraft zu haben, eine Demokratie von innen zu beschützen."

Spanien – Marc-André ter Stegen: Die FAZ (Hans-Günter Kellner) berichtet über den Streit zwischen dem FC Barcelona und seinem Torhüter Marc-André ter Stegen, der nicht will, dass der Verein eine ärztliche Einschätzung zu ter Stegens Rückverletzung an die Liga weitergibt. Der Verein will mit den Gesundheitsdaten beweisen, dass ter Stegen längerfristig ausfällt, weil dies nach den Regeln von La Liga neue Spielräume bei den erlaubten Ausgaben schaffen würde.

Sonstiges

Digitale Verwaltung: Der Privatdozent Sönke E. Schulz argumentiert auf FAZ-Einspruch, dass aus der Verfassung kein "Recht auf Abwehr der Digitalisierung" herzuleiten sei, sodass die Behörden die Bürger:innen künftig auf eine elektronische Antragstellung verweisen dürften. Allerdings müsse es weiterhin Auffanglösungen für Menschen geben, die von digitalen Zugängen ausgeschlossen sind. Dies verdichte sich aber "nur in Ausnahmefällen zu subjektiven Rechten".

KI-Training: Heribert Prantl (SZ) kritisiert das sogenannte Training von Künstlicher Intelligenz, worin er einen verharmlosenden Begriff für die Nutzung von fremdem Eigentum sieht. KI-Anwendungen könnten nur deshalb so viel leisten, weil sie "zuvor auf das von kreativen Menschen geschaffene geistige Eigentum zugreifen, das eigentlich vom Urheberrecht geschützt ist." Entscheidend seien nun die "schwebenden Gerichtsprozessen weltweit". Ohne die Hilfe der Justiz sei das Urheberrecht faktisch erledigt.

AfD-Bürgermeisterkandidat Ludwigshafen: Joachim Paul, der Kandidat der AfD für die Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl am 21. September, wurde vom Wahlausschuss der Stadt wegen mangelnder Verfassungstreue nicht zur Wahl zugelassen. Grundlage der Entscheidung ist ein elfseitiges Schreiben des Landesverfassungsschutzes, in dem Paul unter anderem die Verwendung des "White Power"-Grußes nachgesagt wird. Bei der Bundestagswahl hatte die AfD in Ludwigshafen die meisten Zweitstimmen erhalten. Es berichten FAZ (Paul Gross) und bild.de (Michael Deutschmann).

Andreas Rosenfelder (Welt) kritisiert das Schreiben des Verfassungsschutzes, das sich lese wie eine Parodie. Es sei "schwer bis unmöglich, sich in die paranoiden Hirnwindungen hineinzudenken", die aus den aufgeführten Punkten einen Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit Pauls machten. Der Vorgang erinnere "in seiner technokratischen Effizienz eher an halb- bis viertel-demokratische Systeme".

Asservatenkammer: Weil in Deutschlands größter Asservatenkammer im Keller des Berliner Kriminalgerichts kein Platz mehr ist, lagert die Staatsanwaltschaft seit Ende Juli Kleinasservate bei einem externen Logistikdienstleister in Grosbeeren. Große Asservate werden künftig in der Justizvollzugsanstalt Tegel eingelagert. Wie LTO schreibt, ist das älteste im Kriminalgericht lagernde Asservat eine Herrenhose aus den 60er Jahren, die in einem Mordverfahren eine Rolle spielt.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57860 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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