Die Deutsche Bahn muss die Mehrkosten von "Stuttgart 21" selbst tragen. Vor dem OLG Dresden wies Jian G. die Spionage-Vorwürfe zurück. Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro wurde unter Hausarrest gestellt, weil er gegen Auflagen verstieß.
Thema des Tages
VGH BaWü zu Stuttgart 21-Kosten: Die Deutsche Bahn muss die Mehrkosten des Verkehrsprojekts "Stuttgart 21" von mindestens 6,5 Milliarden Euro alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das gleichlautende Urteil des VG Stuttgart vom Mai 2024 ab. Es bestünden weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils noch lägen Verfahrensfehler vor. Das VG hatte entschieden, dass der Vertrag der Deutschen Bahn mit Stadt, Land, Regionalverband und Flughafen die gemeinsame Finanzierung des Projekts auf die anfangs eingeplanten Kosten von 4,5 Milliarden Euro begrenze. Für den Fall weiterer Kosten war im Vertrag nur die Aufnahme von "Gesprächen" vereinbart worden. Es berichten FAZ (Corinna Budras), taz (Benno Stieber), zeit.de, LTO und beck-aktuell.
Corinna Budras (FAZ) findet das Ergebnis des Rechtsstreits "ungerecht", weil es die Politik gewesen sei, die "das Projekt aus Imagegründen gegen alle Widerstände durchgedrückt" habe. Schließlich habe es Dimensionen angenommen, "die für die Deutsche Bahn nicht mehr zu stemmen waren."
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl/Brosius-Gersdorf: Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber veröffentlichte auf seinem Blog einen "Abschlussbericht" zur Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf. Textstellen aus ihrer Arbeit sowie aus der Habilitation ihres Mannes Hubertus Gersdorf sollen belegen, dass der Ehemann ihre Arbeit als "Ghostwriter" teilweise mitverfasste. Unter anderem nennt Weber "gemeinsame Zitierfehler", die Gersdorf schon früher unterliefen. Brosius-Gersdorf ließ die Vorwürfe durch ihren Anwalt Gernot Lehr zurückweisen. Es handele sich um einen "unzutreffenden, haltlosen und ehrverletzenden Vorwurf". Brosius-Gersdorf "schrieb ihre Dissertation allein", heißt es in Lehrs Stellungnahme. Weber hatte in seinem Blog zuvor das "brandgefährliche Gedankengut" von Brosius-Gersdorf kritisiert. Es berichten FAZ (Heike Schmoll), Welt (Nicolas Walter u.a.), zeit.de, bild.de (Moritz J. Müller/Nadja Aswad) und beck-aktuell.
Fatina Keilani (Welt) kommentiert, für Brosius-Gersdorf gehe es um alles. "Denn wenn sie in der Dissertation tatsächlich plagiiert hat, steht wegen dieser Täuschung ihre ganze akademische Karriere zur Disposition." Die neuen Vorwürfe Webers hätten "eine neue Qualität." Brosius-Gersdorf deute die Vorwürfe noch immer als eine Kampagne gegen sie als Person, "obwohl das Gezerre auch dem Amt des Bundesverfassungsrichters schadet."
Schwangerschaftsabbruch/Kosten: Auf FAZ-Einspruch argumentiert Anne König, bildungs- und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine Abtreibung dürfe auch künftig keine Kassenleistung darstellen und müsse "anders behandelt werden als eine medizinische Heilbehandlung, die Leben erhält." Dass im Koalitionsvertrag eine Erweiterung der Kostenübernahme vorgesehen ist, könne bei verfassungskonformer Auslegung nur bedeuten, dass die Einkommensgrenzen überprüft werden, unter denen die Bundesländer die Kosten des Abbruchs schon heute übernehmen.
E-Evidence: Die Rechtsprofessorin Suzan Denise Hüttemann warnt auf beck-aktuell vor unklaren und überzogenen Sanktionsregelungen bei der Umsetzung der E-Evidence-Regelung. Diese sieht vor, dass Ermittler die Herausgabe elektronischer Beweismittel im EU-Ausland künftig direkt vom Diensteanbieter verlangen dürfen, ohne dass um Rechtshilfe ersucht werden muss. Nach dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sollen bei Verstößen gegen die Sicherungs- und Herausgabeanordnungen sowohl die Diensteanbieter als auch die von ihnen benannten Vertreter "gemeinsam verantwortlich" sein.
AfD-Verbot: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Max Weber beleuchtet auf dem JuWissBlog die Folgen eines AfD-Parteiverbots auf europäischer Ebene. Die Abgeordneten der AfD würden im Falle eines Verbots ihrer Partei auch im EU-Parlament ihr Mandat verlieren. Ihre Fraktion "Europa der Souveränen Nationen" würde in der Folge unter die eigentlich erforderliche Mindestanzahl von 23 Mitgliedern fallen, dürfe aber bei einer Zustimmung des Parlamentspräsidenten weiterbestehen.
Justiz
OLG Dresden – Spionage für China: Am ersten Tag des Spionageprozesses gegen Jian G., den ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt alle Vorwürfe abstreiten. Er habe sich bloß im Rahmen seiner Arbeit als Krahs Assistent mit chinesischen Gesprächspartnern getroffen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, das EU-Parlament sowie chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht zu haben. Die ebenfalls angeklagte Yaqi X. erklärte vor Gericht, G. habe sie immer wieder nach Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere am Flughafen Leipzig/Halle gefragt, wo sie arbeitete. Es berichten SZ (Roland Preuß), FAZ (Markus Wehner), taz (David Muschenich), Welt (Jan Alexander Casper), spiegel.de (Steffen Winter), zeit.de (Christian Fuchs/Tilman Steffen) und beck-aktuell.
Thomas Holl (FAZ) kommentiert, der AfD habe es bislang nicht geschadet, dass sie die anderen Parteien "mit ihren Affären, Intrigen und Schlammschlachten" überholt habe. Jedoch könne das Gerichtsverfahren Krah schaden, weil Jian G. nach Gesprächen mit ihm intime Details aus dem Privatleben der Ko-Vorsitzenden Alice Weidel notierte. "Auch wenn Krah diese Berichte als 'unwahre Story' zurückweist, trauen ihm doch viele in der AfD genau solche Indiskretionen zu."
BVerfG – Abschaffung der Stoffstrombilanz-VO: Die Grünen-Bundestagsfraktion erhob Organklage beim Bundesverfassungsgericht, weil Agrarminister Alois Rainer (CSU) Ende Juni die Stoffstrombilanz-Verordnung ohne Beteiligung des Bundestages abschaffte. Die Verordnung diente dem Schutz des Grundwassers vor Überdüngung. Für ihre Schaffung und Änderung ist im Düngegesetz ausdrücklich eine Beteiligung des Bundestages vorgesehen. Weil die Grünen in der Abschaffung der Verordnung eine besonders weitgehende Form der Änderung sehen, halten sie Rechte des Bundestags für verletzt. Die taz (Christian Rath) berichtet.
LG München I – Spezi-Design: Paulaner gewann vor dem Landgericht München I ein weiteres Mal einen Streit um die Markenrechte an seiner "Spezi". Nach der Entscheidung des Gerichts verstößt die Flaschengestaltung von "Mio Mio Cola+Orange Mische" gegen die Markenrechte von Paulaner: Die farbigen Punkte auf dem Etikett erinnerten zu sehr an das farbige Wellendesign auf den Paulaner Spezi-Flaschen. Mio Mio, das zum Berentzen-Konzern gehört, muss den Verkauf des Getränks künftig unterlassen und ist Paulaner schadensersatzpflichtig. Es berichten LTO und beck-aktuell.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Wie bild.de (Anja Wieberneit) berichtet, wird der Strafverteidiger Otmar Kury seine bisherige Mandantin Christina Block künftig nicht mehr vor dem LG Hamburg vertreten. Er hatte die These aufgestellt, dass Christina Blocks Mutter, Christa Block, die Entführung kurz vor ihrem Tod 2023 in Auftrag gegeben haben könnte. Dieser Version widersprach Christina Block in ihrer Aussage am dritten Prozesstag. Ihr neuer Anwalt Ingo Bott, vertritt die These, dass hinter der Entführung eine Gruppe ehemaliger israelischer Geheimagenten stecke, die mit der Verzweiflung von Christina Block Geschäfte machen wollte.
VG Cottbus – Einbürgerung von Rentnern: spiegel.de (Sophie Garbe) stellt ein syrisches Ehepaar vor, das mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Verwaltungsgericht Cottbus auf die deutsche Staatsbürgerschaft klagt. Die 68-jährige und der 72-Jährige leben seit zehn Jahren in Deutschland und erhalten Sozialleistungen. Seit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts durch die Ampel-Regierung muss man als Voraussetzung für eine Einbürgerung auch für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Die frühere Regelung, wonach eine Einbürgerung auch möglich war, wenn jemand den Bezug von Sozialleistungen "nicht zu vertreten" hatte, wurde gestrichen.
VG Trier zu Dienstunfall beim Dienstsport: Ein Berufsfeuerwehrmann, der sich während des Dienstsports bei einem Ausfallschritt das Knie verdrehte, erlitt nach einer Entscheidung des VG Trier keinen Dienstunfall. Das Gericht ging davon aus, dass das Knie im Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr stabil war und die Verletzung in naher Zukunft auch ohne den Dienstsport eingetreten wäre. LTO berichtet.
VG Berlin zu Straßensperrung am Bundestag: Ein Mann, der täglich auf dem Weg zur Arbeit mit dem Rad über den Friedrich-Ebert-Platz hinter dem Reichstagsgebäude fährt, versuchte erfolglos, die Sperrung des Platzes während der Sitzungswochen des Bundestags zu verhindern. Im Eilverfahren entschied das VG Berlin, dass der Mann durch die Sperrung nicht in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt sei, weil er kein Anlieger des Platzes sei. LTO berichtet.
“From the river…”: Die taz-berlin (Hanno Fleckenstein) berichtet über einen offenen Brief von mehr als 50 Rechtsanwält:innen an die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaft, in dem sie ein sofortiges Ende der Strafverfolgung wegen der Parole "From the River to the Sea" fordern. Das Amtsgericht Tiergarten habe den Slogan in mehreren Fällen nicht als Terrorsymbol gem. § 86a StGB gewertet. Man müsse sich fragen, ob nicht weitere Ermittlungen und Anklagen wegen der Parole eine Verfolgung Unschuldiger darstellten.
Jugendrichter Andreas Müller: Anlässlich seiner Pensionierung spricht LTO (Hasso Suliak) mit dem Bernauer Jugendrichter Andreas Müller, der sich jahrzehntelang für die Legalisierung von Cannabis einsetzte, unter anderem durch zwei Richtervorlagen beim Bundesverfassungsgericht. Er nennt die aktuelle Rechtslage nach der Legalisierung "gut" und resümiert: "Ich war der Erste, der sich öffentlich in weißem Hemd vor die Kameras gestellt hat und für die Legalisierung argumentiert hat."
Landesverfassungsgerichte: Der ARD-Radioreport Recht (Philip Raillon) erklärt die Rolle der sechzehn Landesverfassungsgerichte und erläutert ihr Verhältnis zum BVerfG. Letzteres korrigiere die Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte in der Regel nicht. Als Beispiel für eine prominente Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts wird diejenige des Thüringer VerfGH zur konstituierenden Landtagssitzung genannt, in der das Gericht dem Alterspräsidenten klare Vorgaben für seine Sitzungsleitung gab.
Pressearbeit der Staatsanwaltschaft: Im Gespräch mit spiegel.de (Jan Friedmann) gibt die Oberstaatsanwältin Anne Leiding Einblicke in ihre langjährige Arbeit als Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Die Presse habe ein Recht auf Auskunft, das jedoch unter anderem durch die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten eingeschränkt werde. Namen nenne die Pressestelle daher nur in Ausnahmefällen, etwa wenn eine öffentliche Person beteiligt sei. Leiding fordert außerdem, das postmortale Persönlichkeitsrecht zu verlängern, damit Angehörige sich wehren können, wenn etwa in True Crime-Shows das Schicksal eines ermordeten Menschen kommerzialisiert wird.
Recht in der Welt
Brasilien – Jair Bolsonaro: Ex-Präsident Jair Bolsonaro, der wegen des Putschversuchs von Januar 2023 vor Gericht steht, steht bis auf Weiteres unter Hausarrest. Nachdem er sich entgegen der gerichtlichen Auflagen auf einem Motorradkonvoi seiner Anhänger zeigte und sich telefonisch zu mehreren Demonstrationen zuschalten ließ, verschärfte der zuständige brasilianische Bundesrichter Alexandre de Moraes die Auflagen. Bislang galt nur eine nächtliche Ausgangssperre für Bolsonaro. Er trägt eine Fußfessel und darf zu Hause künftig nur von seiner Ehefrau und seiner Tochter sowie seinen Anwälten besucht werden. Es berichten taz (Christine Wollowski) und spiegel.de.
Benedikt Peters (SZ) kommentiert, es sei "auch für Demokraten außerhalb Brasiliens ein Hoffnungsschimmer", dass die Richter Bolsonaro seine Rede auf der Demonstration nicht durchgehen ließen. Der Angeklagte versuche derzeit alles, um das Verfahren zu hintertreiben. Es gehe daher um die Frage, "ob sich Demokratien von solchen Angriffen, von Aufrufen zur Gewalt und von Wahrheitsverdrehern beeindrucken lassen – oder ob es ihnen trotz alledem gelingt, rechtsstaatliche Standards aufrechtzuerhalten."
USA – Wahlkreisreform in Texas: Mehr als 50 demokratische Abgeordnete des texanischen Parlaments verließen in einer gemeinsamen Aktion den Bundesstaat, um durch ihre Abwesenheit die Abstimmung über eine Wahlkreisreform zu verhindern. Für die 2026 stattfindenden Midterm-Wahlen hatte Donald Trump die Republikaner in Texas zu einer Neuaufteilung der Wahlkreise gedrängt. Durch dieses “Gerrymandering” könnte seine Partei bei gleichem Wahlergebnis fünf Parlamentssitze mehr in Washington gewinnen. Die Demokraten sehen darin eine Wahlmanipulation. Die Blockade einer Abstimmung durch das Fernbleiben ist in den USA als "Quorum Busting" bekannt. Es berichten SZ (Boris Herrmann), FAZ (Sofia Dreisbach) und spiegel.de (Bernhard Zand).
Boris Herrmann (SZ) kommentiert, es sei eine "gute Gelegenheit für die Demokraten, um aus ihrer Untätigkeit zu erwachen". Denn das Unrecht der Trump-Regierung sei hier leicht verständlich. Außerdem sei "die gewählte Protestform, ein Massenexodus der Gegenpartei, recht medienwirksam" und "keineswegs illegal".
Israel – Generalstaatsanwältin Baharav-Miara: Die FAZ (Christian Meier) portraitiert die israelische Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara als "eine der wichtigsten Gegenspielerinnen der Regierungskoalition". Sie ist in ihrem Amt zugleich oberste Rechtsberaterin der Regierung und oberste Staatsanwältin des Landes und führt als solche auch den laufenden Korruptionsprozess gegen Netanjahu. Das Kabinett hatte sie am Montag entlassen, doch gilt es als wahrscheinlich, dass das Oberste Gericht ihre Entlassung für unwirksam erklären wird.
Moldawien - Gouverneurin Gutul: In Moldawien wurde Evghenia Gutul, die prorussische Gouverneurin der autonomen Region Gagausien, zu einer siebenjährigen Haftstrafe wegen illegaler Parteienfinanzierung im Zusammenhang mit der zeitweise verbotenen prorussischen Sor-Partei verurteilt, meldet die SZ.
Sonstiges
Autokratischer Legalismus: Rechtsprofessor Markus Kotzur schreibt auf beck-aktuell über den Begriff des "Autokratischen Legalismus". Dieser beschreibt eine Herrschaftstechnik, die ein autokratisches System nicht durch einen gewaltsamen Umsturz etabliert, sondern unter Berufung auf das Recht. Typische, "rechtsstaatlich verbrämte" Angriffe auf den Rechtsstaat seien die Zerstörung bewährter administrativer Strukturen sowie das Vorgehen gegen die Anwaltschaft durch finanzielle Repression.
Open Access-Grundgesetzkommentar: Der Juniorprofessor Nikolas Eisentraut stellt auf dem Verfassungsblog das Projekt "Offener Zugang zum Grundgesetz" vor, das einen online zugänglichen Grundgesetzkommentar veröffentlichen will. Im Sinne des Citizen-Science-Ansatzes können die Manuskripte der Fachautor:innen derzeit von Bürger:innen reviewt werden. Der Kommentar soll auf diese Weise auch für Lai:innen möglichst verständlich werden und die Vermittlung von Verfassungsrecht an breitere Bevölkerungsschichten fördern.
Automatisierte Datenanalyse/Palantir: Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) kündigte an, den Vertrag mit dem Unternehmen Palantir nur noch um ein weiteres Jahr zu verlängern, um abzuwarten, ob sich die Bundesländer bis dahin auf ein europäisches System einigen können. Bislang gebe es jedoch keine Software, die es mit Palantirs Programm “Gotham” aufnehmen könne. Um die Polizeidaten sicher zu verwenden, liege die nordrhein-westfälische Version als gekapseltes System ohne Internetverbindung auf polizeieigenen Servern. Dies berichtet die FAZ (Reiner Burger).
Anlässlich der großen Börsenerfolge von Palantir beschäftigt sich die FAZ (Stephan Finsterbusch) auch im Wirtschaftsteil mit dem Unternehmen in einem umfangreichen Frage-Antwort-Stück.
Die SZ (Carolin Gasteiger) rezensiert den Dokumentarfilm "Watching You", der heute Abend in der ARD läuft und den Palantir-Mitgründer Alex Karp portraitiert. Der Film trage jedoch "eher zur Legendenbildung rund um den Palantir-Mitgründer bei, denn zur Aufklärung über dessen Software". Erwähnt wird auch die aktuelle Verfassungsbeschwerde, die die GFF gegen den Einsatz von Palantir-Software in Bayern eingelegt hat.
Kriminalität in Schwimmbädern: Ronen Steinke (SZ) kritisiert die Debatte über Freibad-Kriminalität in Deutschland, denn bei Lichte betrachtet seien diese Orte "kein bisschen gefährlicher als andere". Im Bundesland Hessen etwa, wo die Polizei den Tatort Schwimmbad am längsten statistisch erfasst, wurden 2006 noch mehr als doppelt so viele Taten registriert wie heute. Jede Tat sei eine zu viel, aber die Freibad-Warnungen rechtspopulistischer Seiten hätten "mit Fakten weniger zu tun als mit Angstmache".
BVB vs. AfD: Die Dortmunder AfD unterschrieb eine Unterlassungsaufforderung von Borussia Dortmund, wonach sie im Kommunalwahlkampf künftig keine weiteren Aufkleber mit dem Aufdruck "Beim Fußball schwarz-gelb – am Sonntag blau" verteilen werde. Der BVB hatte argumentiert, dass er sich nicht mit der "Vereinnahmung" der Vereinsfarben durch die AfD abfinden müsse. spiegel.de berichtet.
Aufstieg in die 3. Liga: Rechtsanwältin Julia Walther kritisiert auf LTO die Regeln zum Aufstieg aus den fünf Fußball-Regionalligen in die 3. Bundesliga. Sie hält es für unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dass die Meister der Regionalligen West und Südwest automatisch aufsteigen, während für die anderen drei Regionalligen nur zwei Aufstiegsplätze existieren. Zwar sei der Deutsche Fußballbund ein privater Verein, doch müsse er als monopolartiger Verband die Werte des Grundgesetzes beachten.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 6. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57841 (abgerufen am: 14.03.2026 )
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