Das AG Köln forderte einen Anwalt auf, keine Schriftsätze mehr mit KI anzufertigen. Das BVerfG befasst sich nicht mit der Auslegung des Neutralitätsgebots in RhPf. Noten beim Oldtimer-Kauf sind regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung.
Thema des Tages
AG Köln zu KI-generiertem Anwaltsschriftsatz: Rechtsanwalt Volker Römermann kommentiert auf LTO einen Beschluss des Amtsgerichts Köln von Anfang Juli, mit dem ein Anwalt dazu aufgefordert wurde, künftig keine Schriftsätze mehr mittels Künstlicher Intelligenz erstellen zu lassen. Als Rechtsgrundlage hierfür nannte das Gericht § 43a Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung, weil der Rechtsanwalt, indem er die von der KI generierten – und meist falschen – Zitate nicht auf ihre Richtigkeit überprüft hatte, bewusst Unwahrheiten verbreitet habe. Dies jedoch stellt laut dem Autor keine geeignete Rechtsgrundlage dar, u.a. weil es beim Anwalt am subjektiven Tatbestand fehle. Inhaltlich sei der Beschluss des AG Köln daher falsch.
Auch Rechtsanwalt Tobias Voßberg befasst sich auf beck-aktuell mit der Entscheidung. Er kommt zu dem Schluss, dass KI-Fehler wie im Kölner Fall seltener werden, sobald KI-Tools mit juristischen Datenbanken verknüpft werden. Die Verantwortung, zu überprüfen, wie die Quellen eingesetzt werden, ob sie sinnvoll sind oder schaden, bleibe jedoch bestehen. Dies sei vor dem Hintergrund, dass "schon eine vollständige Ablösung der Anwaltschaft durch KI prognostiziert wird" – durchaus positiv zu bewerten.
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl: CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hält im Streit um die Besetzung dreier Posten beim Bundesverfassungsgericht auch ein Personalpaket "aus komplett neuen Namen" für möglich. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge wertete den Vorstoß jedoch als "Gipfel der Respektlosigkeit" gegenüber den bereits nominierten Kandidat:innen. Die SPD verwies darauf, dass sie an ihren beiden Kandidatinnen festhalten werde. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) appellierte an die Unionsfraktion, ein Gesprächsangebot von Brosius-Gersdorf anzunehmen. LTO berichtet.
Daniel Deckers (FAZ) hält es noch für unklar, ob der Rückzug aller drei bisheriger Kandidat:innen die beste Lösung wäre. Denn anders als bei Frauke Brosius-Gersdorf seien bei den beiden anderen Kandidat:innen Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner "keine sachlichen Gründe gegen ihre Eignung für Karlsruhe angeführt" worden. Es könnte jedoch gleichwohl "politische Gründe geben, dass die Unionsführung nicht an dem von ihr favorisierten Kandidaten festhält – und sei es in der Hoffnung, den Preis für den Vertrauensbruch gegenüber dem Koalitionspartner nicht auf anderen Feldern zahlen zu müssen".
Deniz Yücel (Welt) fordert im Leitartikel eine Anpassung des Vorschlagsrechts an die geänderten politischen Verhältnisse. So sollten auch Linke und AfD ein Vorschlagsrecht erhalten.
BVerfG-Richterwahl/Frauke Brosius-Gersdorf: Heribert Prantl (SZ) vergleicht in seiner Kolumne das Vorgehen gegen Brosius-Gersdorf mit den Baummördern des sogenannten Robin-Hood-Baumes im englischen Northumberland. Die Täter hatten diesen Baum umgesägt, woraufhin der Baum auf den Hadrians-Wall geschlagen war und die Männer wegen doppelter Sachbeschädigung verurteilt wurden. Zwar sei die Lage im Fall von Brosius-Gersdorf nicht ganz so klar, weil sie "bisher nur angesägt, nicht abgesägt" worden sei und es nicht nur zwei Täter gebe, "sondern sehr viele, die auf sehr vielen Online-Plattformen viele falsche Informationen und Narrative weiterverbreitet und noch radikalisiert haben". Fest stehe jedoch, dass ein "Absägen" von Brosius-Gersdorf negative Auswirkungen auch auf das BVerfG und damit auch auf die Demokratie als Ganzes haben würde.
AfD-Verbot: Im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) spricht Rechtsprofessor Markus Thiel über den Vorwurf von AfD und rechten Medien, die SPD wolle die AfD nur verbieten, um bei den dann veränderten Mehrheitsverhältnissen eine rot-rot-grüne Regierung bilden zu können. Dieses Szenario sei zwar denkbar, aber höchst unwahrscheinlich. Realistischer sei eine Auflösung des Bundestags mit anschließender Neuwahl.
Suizidhilfe: Der ehemalige Rechtsprofessor Thomas Weigend nimmt auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen seine Verurteilung wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft verworfen wurde, zum Anlass, sich für eine gesetzliche Regelung des Fragenkreises rund um Sterbehilfe und Unterstützung beim Suizid auszusprechen. Hierbei befasst er sich rechtsvergleichend mit Gesetzesmodellen aus Frankreich und England, die zwar unterschiedlich, aber in sich konsistent seien.
Justiz
BVerfG zu Neutralitätspflicht von Dreyer: Die Verfassungsbeschwerde der rheinland-pfälzischen AfD gegen ein Urteil des dortigen Verfassungsgerichtshofs zur Neutralitätspflicht der ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG verwies darauf, dass die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts abschließend war und das BVerfG nicht generell über den Landesverfassungsgerichten stehe. Bund und Länder seien getrennte Verfassungsräume. Der VerfGH hatte Anfang April entschieden, dass Malu Dreyer im Januar über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration "gegen Rechts" aufrufen und auf ihrem Instagram-Account einen AfD-kritischen Beitrag veröffentlichen durfte. Zwar stelle dies einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot dar, dieser sei aber gerechtfertigt, da die Äußerungen dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dienten. Es berichten LTO und tagesschau.de (Max Bauer).
BGH zu Oldtimer-Kauf: Der Bundesgerichtshof hat laut LTO entschieden, dass die Angabe einer Zustandsnote im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands eines zu verkaufenden Oldtimer-Pkw regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt. Sofern der Kaufvertrag eine Passage enthalte, wonach das Fahrzeug einen Zustand in einem bestimmten Notenbereich aufweise, so sei diese Klausel nur so zu verstehen, "dass der Beklagte damit den Ist-Zustand im Zeitpunkt des Verkaufs beschreiben und hierfür auch die Gewähr übernehmen wollte". Folglich könne sich der Verkäufer nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen.
BVerfG zu US-Drohnen und Ramstein: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum US-Drohneneinsatz in Jemen, der über die Airbase Ramstein gesteuert wird, rekapituliert der wissenschaftliche Mitarbeiter Jonas von Zons im FAZ-Einspruch. Dabei kommt er zu dem Schluss, das BVerfG hätte in seiner Entscheidung noch mehr richterliche Zurückhaltung üben und den Gestaltungsspielraum der Bundesregierung in der Außenpolitik noch stärker betonen können.
VG Freiburg zur Befreiung vom Schwimmunterricht: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Begründung seines Urteils vom April veröffentlicht. Danach sind Angehörige der christlichen Glaubensgemeinschaft Palmarianische Kirche mit dem Versuch gescheitert, ihre Tochter aus religiösen Gründen vom schulischen Schwimmunterricht befreien zu lassen. Ein Eingriff in das religiöse Erziehungsrecht der Eltern sei zwar zu bejahen, denn sie müssten ihr Kind einem Umfeld aussetzen, das im Widerspruch zu ihren Glaubensregeln stehe, dieser Eingriff sei jedoch zugunsten des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags gerechtfertigt, denn dieser genieße seinerseits Verfassungsrang. Es schreibt LTO.
VG Schwerin zu "Jamel rockt den Förster": Wie LTO (Hasso Suliak) schreibt, hat das Verwaltungsgericht Schwerin einem Eilantrag der Veranstalter:innen des Anti-Rechts-Festivals "Jamel rockt den Förster" gegen versammlungsrechtliche Auflagen, u.a. das Verbot, Alkohol zu konsumieren, weitgehend stattgegeben. Die "inhaltliche Gestaltung des Versammlungsablaufs" stehe grundsätzlich den Versammlungsteilnehmer:innen und der Versammlungsleitung zu. Außerdem fehle es an eindeutigen Referenzfällen oder sonstigen Prognosegrundlagen für Gefahren durch den Konsum von Alkohol für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei dem Festival.
LG Koblenz – Mädchen töten Mädchen: Im März 2023 wurde die zwölfjährige Luise aus Freudenberg von zwei 12- und 13-jährigen Mitschülerinnen getötet. Vor dem Landgericht Koblenz wird nun die Schadensersatzklage von Luises Eltern und ihrer Schwester verhandelt: Sie fordern von den beiden Mädchen Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro sowie sogenanntes Hinterbliebenengeld von mindestens 30.000 Euro pro Kläger:in, dazu Beerdigungskosten. Insgesamt geht es um rund 170.000 Euro, so spiegel.de (Julia Jüttner).
StA Hannover – Mord an Algerierin: Der Spiegel (Mohannad Alkhalil Alnajjar u.a.) schreibt über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den 31-jährigen Deutschen Alexander K., der in Untersuchungshaft sitzt, weil er seine algerische Nachbarin Rahma Ayat ermordet haben soll. Ein rassistisches Motiv könne dabei nicht ausgeschlossen werden.
Recht in der Welt
IGH – Klimaschutz: Die SZ (Thomas Hummel) fasst positive Reaktionen aus Vanuatu und bei deutschen Umweltjuristen auf das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zusammen, in dem dieser feststellte, dass die internationale Staatengemeinschaft nicht nur aufgrund spezieller völkerrechtlicher Verträge wie dem Pariser Abkommen, sondern auch aufgrund von Völkergewohnheitsrecht verpflichtet ist, den Klimawandel aufzuhalten. Im Interview mit der taz (Nick Reimer) zeigt sich Jürgen Resch (Deutsche Umwelthilfe) erfreut über das Gutachten und erläutert, warum die eigene Verfassungsbeschwerde gegen die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelkoalition auch unabhängig davon gute Chancen in Karlsruhe habe.
Rechtsprofessor Markus P. Beham zeigt sich in seiner Analyse auf beck-aktuell überzeugt, dass das Gutachten für die Staatengemeinschaft lediglich klarstelle, was vorher schon galt. Für Umweltaktivist:innen und NGOs könne das Gutachten allerdings die Argumentation in der strategischen Prozessführung für den Klimaschutz stärken.
Wolfgang Janisch (SZ) nennt das Gutachten des IGH "bemerkenswert". Mit den nun aufgestellten Maßstäben könnten "Gerichte etwas anfangen, und mögliche Kläger ohnehin". Das Gutachten sei daher "Treibstoff für Klimaklagen – auch für die kleinen Staaten des globalen Südens, die von den globalen Folgen des Klimawandels ungleich härter getroffen werden als die Großemittenten von Treibhausgasen". Reinhard Müller (FAZ) meint, "so richtig und wichtig die Ermahnung" des IGH auch sei, "die selbst gesetzten Regeln einzuhalten und an die Verantwortung der Staaten zu appellieren": Es gebe "noch andere Herausforderungen, die alle angehen und die auch die Welt in Brand setzen können". Christian Rath (taz) prognostiziert, dass sich durch das IGH-Gutachten nicht viel ändern werde. Denn damit es Wirkung zeige, müsse es weltweit akzeptiert werden. Es sei dagegen gut möglich, dass das Gutachten ignoriert werde oder "sogar neue Widerstände gegen das Völkerrecht" auslöse.
IStGH/Zentralafrikanische Republik – Christliche Milizenführer: Der Internationale Strafgerichtshof verurteilte Patrice-Edouard Ngaïssona und Alfred Yekatom, ehemalige Anführer einer christlichen Miliz in der Zentralafrikanischen Republik, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu Freiheitsstrafen von 12 und 15 Jahren. Die Miliz hatte zwischen Dezember 2013 und Ende 2014 Massaker an der muslimischen Bevölkerung verübt. Es berichtet die FAZ (Claudia Bröll).
USA – Bryan Kohberger: SZ (Michèle Binswanger) und FAZ (Christiane Heil) schreiben über das Urteil gegen den Kriminologie-Doktoranden Bryan Kohberger, der sich Anfang Juli schuldig bekannt hat, im November 2022 vier Studierende im US-Bundesstaat Idaho ermordet zu haben. Er akzeptierte das mittels eines Deals zustande gekommene Strafmaß – vier Mal lebenslange Haft – und verzichtete auf Rechtsmittel. Die Frage nach dem Motiv ist jedoch noch immer unbeantwortet.
USA – Lügen über Brigitte Macron: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und seine Ehefrau Brigitte Macron haben die rechte Influencerin und Youtuberin Candace Owens im US-Bundesstaat Delaware wegen Verleumdung verklagt. Owens behauptet seit etwas mehr als einem Jahr auf ihren Profilen in den sozialen Medien und auf Youtube, dass Brigitte Macron ursprünglich ein Mann war, der sein Geschlecht geändert habe. SZ (Oliver Meiler), FAZ (Michaela Wiegel) und taz (Valérie Catil) berichten.
Niederlande – Rückführung Asylsuchender nach Belgien: Wie die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet, hat das oberste niederländische Verwaltungsgericht entschieden, dass alleinstehende männliche Asylsuchende wegen eines "Systemversagens" nicht mehr nach Belgien überstellt werden dürfen. Damit wurde das Urteil eines Haager Gerichts vom Juli 2024 bestätigt. In Belgien herrschten strukturelle Mängel in der Aufnahmesituation und im Rechtsschutz. Alleinstehende Männer liefen daher bei ihrer Rückkehr nach Belgien Gefahr, "auf der Straße zu landen und nicht mehr für ihre Grundbedürfnisse wie Bett, Bad und Brot sorgen zu können".
Polen – Justizminister Waldemar Żurek: Die FAZ (Stefan Locke) schreibt über die Entscheidung von Polens Regierungschef Donald Tusk, Waldemar Żurek (als Nachfolger von Adam Bodnar) zum neuen Justizminister zu ernennen, sowie über die schwierige Lage, in die Żurek in diesem Amt, in dem er zugleich Generalstaatsanwalt ist, wohl kommen wird. Der 55-jährige Żurek, der zuletzt am Bezirksgericht Krakau arbeitete, gilt als der wohl am meisten von der früheren PiS-Regierung verfolgte Richter Polens, weil er sich vehement gegen deren Justizreformen wehrte, die Unabhängigkeit der Gerichte verteidigte und zu Demonstrationen aufgerufen hatte. Seine Beförderung sei daher ausdrücklich an die Erwartung geknüpft, die Aufarbeitung der in der PiS-Zeit begangenen Vergehen zu beschleunigen und verantwortliche Politiker zur Rechenschaft zu ziehen.
Sonstiges
Abschiebung jesidischer Familie: Die taz (Clarissa Hofmann) schreibt über die Abschiebung einer jesidischen Familie, die im Irak den IS-Genozid überlebt hatte. Der Asylantrag war als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden, weil die Familie erst 2022 nach Deutschland kam. Die Abschiebung erfolgte trotz eingelegtem Eilantrag und bevor eine Richterin über diesen entscheiden konnte.
Frederik Eikmanns (taz) argumentiert, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag der jesidischen Familie nicht hätte ablehnen dürfen – genauso wenig wie die brandenburgischen Behörden die Familie nicht in den Irak hätten zurückzwingen dürfen. Deutschland müsse sämtliche Abschiebungen von Jes:idinnen umgehend stoppen.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57751 (abgerufen am: 12.02.2026 )
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