Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2025: Erz­bi­schof nimmt Vor­würfe gegen Bro­sius-Gers­dorf zurück / BGH zu Inkasso durch Rechts­an­wälte / Neue Anklage wegen Kriegs­ver­b­re­chen in Syrien

18.07.2025

Der katholische Erzbischof Herwig Gössl hat Aussagen über die BVerfG-Richter-Kandidatin bedauert. Der BGH schützte die Inkassotätigkeit durch Rechtsanwälte. Der GBA erhob eine neue Anklage wegen Kriegsverbrechen in Syrien 2012.

Thema des Tages

BVerfG-Richterwahl/Brosius-Gersdorf: Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl hat seine Vorwürfe gegen die von der SPD als BVerfG-Richterin vorgeschlagene Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf zurückgenommen. Nach einem Telefonat mit der Juristin sagte Gössl, er sei falsch informiert gewesen und bedaure seine Aussagen. In einer Predigt hatte Gössl der Juristin unterstellt, sie bestreite "das Lebensrecht ungeborener Menschen", und ihre mögliche Wahl daher als "innenpolitischen Skandal" bezeichnet. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat Frauke Brosius-Gersdorf gegen die Angriffe der letzten Tage verteidigt. Sie habe es "nicht verdient, so beschädigt zu werden", sagte Bätzing. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch/Annette Zoch), spiegel.de (Dietmar Hipp) und zeit.de

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker betont in einem Gastbeitrag für die FAZ, dass die Ablehnung der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf keine parteitaktische Entscheidung sei, sondern auf grundlegenden verfassungsrechtlichen Differenzen beruhe. Ihr Verständnis von Menschenwürde widerspreche dem naturrechtlich geprägten Menschenbild der CDU und der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts. Winkelmeier-Becker wirft Brosius-Gersdorf vor, dem ungeborenen Leben nicht in jeder Phase uneingeschränkt Menschenwürde zuzugestehen. In der Welt (Sabine Menkens) wird ausführlich noch einmal die Positionierung von Frauke Brosius-Gersdorf im Abtreibungsrecht analysiert.

Patrick Bahners (FAZ) argumentiert, dass die öffentliche Kritik an Frauke Brosius-Gersdorf auf einer gezielten, selektiven Darstellung ihrer Positionen beruht, insbesondere durch eine strategische Bearbeitung ihres Wikipedia-Eintrags durch den konservativen Rechtsprofessor Ekkehard Reimer. Sabine Rennefanz (spiegel.de) findet, Brosius-Gersdorf sei die falsche Kandidatin. Es sei ein Fehler der SPD gewesen, sich in dieser Zeit, in dieser Koalition, in dieser politischen Gesamtlage für die Rechtsprofessorin zu entscheiden. Brosius-Gersdorf sei nicht radikal, aber sie vertrete bei gesellschaftspolitischen, heiklen Fragen dezidiert linke Positionen.

BVerfG-Richterwahl: SPD und CDU haben den Vorstoß der Grünen-Bundestags-Fraktion für eine Sondersitzung des Bundestages noch in dieser Woche abgelehnt. Man sehe derzeit keine Dringlichkeit, schrieben die Fraktionsführer von CDU/CSU und SPD an die Grünen-Fraktionschefinnen. Man wolle sich jetzt als Koalition die erforderliche Zeit nehmen, einen neuerlichen Anlauf für die Wahlen im Plenum sorgfältig vorzubereiten. Wie allerdings eine mögliche Lösung aussehen könnte, ist nach wie vor offen. Insbesondere bei CDU/CSU wird eine erneute Kandidatur von Brosius-Gersdorf für aussichtslos gehalten. Die SPD steht dagegen "weiter uneingeschränkt hinter der Kandidatin". Die Sozialdemokraten fordern weiter, dass CDU und CSU mit Brosius-Gersdorf sprechen. FAZ (Marlene Grunert/ Eckart Lohse u.a.) und zeit.de berichten.

SZ (Georg Ismar/Henrike Roßbach) zeigt vier mögliche, allerdings unterschiedlich realistische Szenarien auf, wobei auch ein Rückzug Brosius-Gersdorfs genannt wird. Um ihr den Rückzug zu erleichtern, werde "auch nach Möglichkeiten gesucht, ihr eventuell eine andere hohe Richterstelle anbieten zu können." Als Zieldatum für eine Einigung steht der 28. und 29. August im Raum, wenn die geschäftsführenden Vorstände der Fraktionen von Union und SPD sich zu einer Klausurtagung treffen.

Karoline Meta Beisel (SZ) kommentiert, dass die SPD ihre Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zurückziehen sollte, weil sie keine Mehrheit mehr finden werde und ein Festhalten an der Personalie den Koalitionsstreit vertiefe. 

BVerfG-Richterwahl/Wahlverfahren: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat sich für eine Reform des Wahlverfahrens für die BVerfG-Richter:innen ausgesprochen. Er sei zwar kein Verfassungsjurist, so Weimer, plädiere aber "für einfache Mehrheiten" statt Zwei-Drittel-Mehrheiten, heißt es auf spiegel.de. Der Bundestag beherberge mittlerweile zu viele Extremisten "und die sollten möglichst wenig Einfluss haben." Der Linken-Abgeordnete Lorenz Gösta Beutin bezeichnet den Vorstoß als "brandgefährlich", schreibt spiegel.de in einem weiteren Text. 

Dass die Parteien auf die Richterwahlen Einfluss nehmen, sei nicht zu beanstanden, meint der frühere BAG-Richter Christoph Schmitz-Scholemann, der im FAZ-Einspruch aber das Festhalten an den informellen Absprachen über Vorschlagsrechte der Fraktionen kritisiert. Das Grundgesetz gebe keiner Partei auf irgendeine Richterstelle einen Rechtsanspruch. Der Rechtsanwalt und frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler bezeichnet in der Welt die Gesetzesänderung von 2015, die die Wahl der Bundesverfassungsrichter:innen vom 12-köpfigen Wahlausschuss ins Plenum verlagerte als Fehler. 

Maximilian Amos (beck-aktuell) argumentiert, dass Richter am Bundesverfassungsgericht nicht zwingend Positionen aus der gesellschaftlichen Mitte vertreten müssen, sondern auch kritische und abweichende Ansichten zulässig und sogar notwendig sind, um die Rechtsprechung weiterzuentwickeln. Er betont, dass die Bereitschaft zum fachlichen Dialog wichtiger sei als die Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung oder mit wissenschaftlichen Mehrheitsmeinungen. 

Schwangerschaftsabbruch: Auf spiegel.de (Sophie Garbe) wird eine Aussage untersucht, die in der Sendung "Markus Lanz" am Dienstag gefallen ist. Frauke Brosius-Gersdorf hatte dort darauf hingewiesen, dass der Koalitionsvertrag eine Ausweitung der Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen vorsehe, diese aber nur möglich wäre, wenn Abbrüche in der Frühphase als rechtmäßig gelten. Also plane auch die Koalition eine Legalisierung und halte diese rechtlich für möglich. Damit habe Brosius-Gersdorf juristisch gesehen recht, heißt es im Text, denn laut Bundesverfassungsgericht dürfen Krankenkassen nur für rechtmäßige Eingriffe zahlen. CDU und CSU hätten wohl nicht richtig verstanden, was sie im Koalitionsvertrag vereinbarten. 

Rechtspolitik

Greenwashing: Rechtsanwalt Fabian Klein erläutert auf LTO den Diskussionsstand zur EU-Green-Claims-Richtlinie, die irreführende Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit bekämpfen soll. Die EU-Kommission hatte vor einiger Zeit überraschend angekündigt, ihren Vorschlag für das Regelwerk zurückziehen zu wollen, das jedoch zwei Wochen danach wieder revidiert. Kritik hatte sich vor allem an der vorgesehenen Pflicht zur Vorab-Verifizierung umweltbezogener Werbeaussagen entzündet, die als zu bürokratisch und belastend für Unternehmen gilt. Derzeit sei mehr denn je unklar, ob und wann die Green-Claims-Richtlinie kommt, welchen Inhalt sie haben wird und wer davon betroffen wäre.

Justiz

BGH zu Inkasso durch Rechtsanwalt: Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass ein Anwalt, der für einen Mandanten Inkassodienstleistungen erbringt, nicht auf Unterlassung gemäß UWG in Anspruch genommen werden kann – auch dann nicht, wenn die betreffende Forderung nicht existiert. Ansprechpartner für den Forderungsempfänger sei regelmäßig nur derjenige, der einen Anspruch behauptet. Müsste ein Rechtsanwalt befürchten, in einem solchen Fall selbst in Anspruch genommen zu werden, würde die ordnungsgemäße Interessenvertretung und damit ein wesentlicher Teil der anwaltlichen Berufsausübung unterbunden, urteilt der BGH. Rechtsanwalt Martin Huff erläutert auf LTO die Entscheidung.

OLG Koblenz – Kriegsverbrechen in Syrien: Der Generalbundesanwalt hat gegen fünf aus Syrien geflüchtete Männer Anklage wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben. Sie sollen 2012 während des syrischen Bürgerkriegs im Stadtviertel Jarmuk von Damaskus für tödliche Schüsse auf Demonstrierende und Folterungen durch Schläge und Elektroschocks verantwortlich sein. Vier Männer sollen einer regimetreuen palästinensischen Miliz angehört haben, der fünfte Angeklagte soll Mitarbeiter des Militärgeheimdienstes gewesen sein. Die SZ (Lena Kampf/Mauritius Much) berichtet.

BGH zu Treueprogramme eines Hörakustikers: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hörakustiker beim Verkauf von Medizinprodukten durch Payback-Punkte maximal einen Euro gutschreiben dürfen, da höhere Zuwendungen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen. Der BGH stellte klar, dass der Wert der Werbegabe so gering sein müsse, dass eine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher ausgeschlossen erscheint. Für die Bestimmung der Geringwertigkeit komme es nicht auf den einzelnen Payback-Punkt, sondern auf den Gesamtwert der Gutschrift pro verkauftem Medizinprodukt an. LTO berichtet.

BGH zu Prämien bei Versandapotheke: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine niederländische Versandapotheke im Jahr 2012 rechtmäßig Prämien auf rezeptpflichtige Medikamente anbieten durfte. Die damalige deutsche Preisbindung sei in diesem Fall nicht mit dem EU-Recht vereinbar gewesen, da sie die Warenverkehrsfreiheit verletzte. Die Entscheidung, über die die FAZ und tagesschau.de (Klaus Hempel) berichten, betrifft allerdings eine inzwischen überholte Rechtslage.

OLG Köln zu veganem Hundehalsband: Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung "Apfelleder" für ein Hundehalsband, das aus Apfeltrester hergestellt wurde, irreführend ist. Der Begriff suggeriere echtes Leder, obwohl das Material aus Obstabfällen besteht und keine Tierhaut enthält. Da die Irreführung bereits durch den ersten Eindruck entsteht, reiche ein späterer Hinweis auf "vegan" nicht aus, um die Täuschung zu korrigieren. LTO berichtet.

OLG Frankfurt/M. zu Busenfoto: Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte eine Boulevardzeitung zur Zahlung von 3.000 Euro Entschädigung, weil sie das Foto eines Models mit entblößter Brust ohne Einwilligung veröffentlichte. Die Kleidung war während einer Modenschau für einen kurzen Moment verrutscht. Die Frau widersprach der Nutzung des Fotos ausdrücklich. Die Richter sahen in der Vertreibung des Forots eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die auch nicht dadurch zu rechtfertigen gewesen sei, dass sich die Betroffene auf Instagram in anderen Kontexten freizügig zeigt. LTO berichtet.

LG Düsseldorf zu islamistischem Influencer: Das Landgericht Düsseldorf hat laut LTO den islamistischen Prediger und Influencer "Abdelhamid" wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte nach Überzeugung des Gerichtes über soziale Medien rund 496.000 Euro für angebliche Hilfsprojekte gesammelt, das Geld aber hauptsächlich zur persönlichen Bereicherung genutzt. Seine Partnerin wurde ebenfalls wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt, sie erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 21 Monaten. "Abdelhamid" verbreitet laut nordrhein-westfälischem Verfassungsschutz auf seinen Social-Media-Kanälen ein extremistisch-salafistisches Weltbild. 

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess gegen Christina Block hat das Hamburger Landgericht jetzt auch die Zulassung ihrer Tochter als Nebenklägerin vorerst zurückgezogen, nachdem bereits die Nebenklage ihres Sohnes aufgehoben worden war. Grund ist, dass der Vater die Anwälte der Kinder ausgesucht habe und das Gericht Interessenskonflikte befürchtet. Das Verfahren wurde unterbrochen und könnte am nächsten Verhandlungstag ausgesetzt oder sogar neu aufgerollt werden, da nun geprüft wird, ob ein Ergänzungspfleger aus Dänemark bestellt werden muss, um neue Anwält:innen für die Kinder auszuwählen. FAZ (Julian Staib), zeit.de, bild.de (Marco Dittmer) und beck-aktuell berichten. 

Der Spiegel (Christopher Piltz) schreibt über Gerhard Delling, einst ein prominenter Sportmoderator, der jetzt ebenfalls vor Gericht steht. Die Anklage wirft ihm vor, seine Partnerin Christina Block bei der gewaltsamen Rückführung ihrer Kinder aus Dänemark unterstützt zu haben. Beide bestreiten die Vorwürfe. 

LG Berlin II zu Artikel über AfD-Politiker Chrupalla: Das Landgericht Berlin II hat dem Medienportal The Pioneer einen Artikel über Tino Chrupalla per einstweiliger Anordnung untersagt. In dem  Text seien Chrupallas Äußerungen im Kontext des Iran-Israel-Konflikts verzerrt und spekulativ dargestellt worden. Die einseitige Unterstellung einer Iran-Nähe sowie die Verbreitung eines unbelegten Gerüchts über eine iranische Flagge verletzten laut Gericht das Recht am eigenen Wort und die Persönlichkeitsrechte des AfD-Politikers. beck-aktuell berichtet.

LG Berlin I zu Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit: Das Landgericht Berlin I hat laut spiegel.de einen Bauunternehmer wegen groß angelegter Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der entstandene Schaden betrug rund 15 Millionen Euro, wobei die Firma Löhne bar auszahlte und diese den Behörden nicht meldete.

AG Darmstadt zu beleidigendem Polizisten-Chat: Nun berichtet auch der Spiegel (Matthias Bartsch) über die Verurteilung von mehreren Polizeiausbildern wegen Beleidigung, nachdem diese sich in einer Chatgruppe derb abfällig über Kollegen geäußert hatten. Die Richter sahen den Chat nicht als geschützten privaten Raum an, sondern als dienstliche Kommunikation unter Kollegen, in der ehrverletzende Aussagen nicht geduldet werden. Der Autor kritisierte, dass im Gegensatz hierzu Polizisten aus einer rechtsextremen Chatgruppe in Frankfurt ("Itiotentreff") bisher straffrei blieben, weil die Gerichte deren Inhalte als private Kommunikation in einem kleinen, vertrauten Kreis bewerteten.

AG Berlin-Tiergarten zu Nötigung von Lahav Shapira: Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte einen 32-jährigen Mann wegen Nötigung, weil er dem jüdischen Studenten Lahav Shapira während einer propalästinensischen Protestaktion den Zugang zu einem Hörsaal körperlich verwehrte. Das Gericht sah allerdings keine antisemitische Motivation, der Angeklagte hatte angegeben, lediglich die Versammlung schützen zu wollen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro und blieb damit deutlich unter dem ursprünglich beantragten Strafmaß der Staatsanwaltschaft. LTO und SZ berichten. 

VG Berlin zu propalästinensischem Protestcamp: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das propalästinensische Protestcamp vor dem Bundeskanzleramt nicht verlegt werden muss, wenn die Lärmbelästigung deutlich reduziert wird. Die Polizei hätte statt einer vollständigen Verlagerung mildere Maßnahmen wie Lärmauflagen ergreifen können, was das Gericht nun selbst festlegte. Lautsprecher, Schlaginstrumente und andere lärmverstärkende Hilfsmittel sind künftig verboten, während die Versammlung am ursprünglichen Ort fortgesetzt werden darf. LTO berichtet.

VG Karlsruhe zu Auskunftspflicht über Rentengelder: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Bericht der taz zufolge entschieden, dass die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) offenlegen muss, wie sie die Rentengelder ihrer Versicherten investiert. Damit wird die VBL als informationspflichtige Stelle eingestuft und ist verpflichtet, Transparenz über ihre Kapitalanlagen zu schaffen. Geklagt hatte die Initiative FragDenStaat.

SG München zu ärztlicher Videosprechstunde: Das Sozialgericht München hat, so beck-aktuell, entschieden, dass ein Unternehmen nicht gewerblich Videosprechstunden bei Ärzten für gesetzlich Versicherte vermitteln darf, wenn dabei gegen gesetzliche Vorgaben zur Werbung, freien Arztwahl und Datenverarbeitung verstoßen wird. Insbesondere untersagte das Gericht die Werbung mit dem Slogan "Tschüss Wartezimmer", die Führung einer Patientenakte durch das Unternehmen sowie die Einschränkung der freien Arztwahl durch ein Registrierungssystem. Auch die Vergütungspraxis und die Empfehlung einer bestimmten Versandapotheke wurden als rechtswidrig eingestuft.

SG Dessau-Roßlau zu Entzug von AsylblG-Leistungen: Ds Sozialgericht Dessau-Roßlau hat den Eilantrag einer Geflüchteten aus dem Sudan auf weitere Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgelehnt. Das Sozialamt Dessau hatte der alleinerziehenden Mutter von zwei Kindern ohne Papiere sämtliche Leistungen entzogen, um sie zur Ausreise nach Italien zu zwingen, wo ihr bereits internationaler Schutz zuerkannt worden war. Die Behörde stützte sich dabei auf § 1 Abs 4 AsylblG,  der in derartigen Fällen bereits seit 2019 ermöglicht, Leistungen zu streichen. Gegen die Eilentscheidung wurden Rechtsmittel eingelegt. Viele Gerichte entscheiden in vergleichbaren fällen anders. Es berichtet die taz (David Muschenich).

Recht in der Welt

IStGH: Anlässlich des 27. Gründungsjubiläums des Internationalen Strafgerichtshofes betont Rechtsanwältin Stefanie Bock auf beck-aktuell, dass der Internationale Strafgerichtshof trotz struktureller Schwächen und politischer Widerstände weiterhin eine zentrale Rolle für die Durchsetzung des Völkerstrafrechts spielt. Sie weist darauf hin, dass internationale Haftbefehle zwar oft nicht vollstreckt werden, aber dennoch politische Handlungsspielräume einschränken und normative Maßstäbe setzen. Trotz berechtigter Kritik und interner Krisen sieht sie im IStGH ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung schwerster Menschenrechtsverletzungen.

IStGH – lybischer Milizionär al-Hishri: Beamt:innen der Bundespolizei haben am Mittwochmorgen den libyschen Staatsangehörigen Khaled al-Hishri, genannt al Buti, auf der Grundlage eines Internationalen Haftbefehls am Berliner Flughafen festgenommen. Der 46-Jährige, der vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Vergewaltigung, Folter und Mord in lybischen Haftlagern gesucht wird, versuchte demnach, von Deutschland aus nach Tunis auszureisen. Die Überstellung an das Den Haager Gericht werde gegenwärtig beantragt, heißt es auf spiegel.de (Matthias Gebauer/Paul-Anton Krüger).

Israel – Krieg in Gaza: Im Feuilleton schreibt Ronen Steinke (Mo-SZ) über die geplante Zwangsumsiedlung von bis zu zwei Millionen Palästinenser:innen aus anderen Teilen des Gazastreifens in ein überwachtes und abgeschottetes Gebiet. Die israelische Regierung benutze hierfür den Euphemismus “Humanitäre Stadt”. "In der Geschichte des militärischen Schönsprechs dürfte das der vorläufige Gipfel sein", so Steinke, Völkerrechtler nennen es eigentlich “Vertreibung”. 

Belgien – Waffenlieferungen nach Israel: Ein Gericht in Brüssel hat entschieden, dass keine militärischen Güter mehr über die belgische Region Flandern nach Israel transportiert werden dürfen, sofern nicht sichergestellt ist, dass sie ausschließlich zivil genutzt werden. Ausgelöst wurde die Entscheidung durch eine Lieferung von Bauteilen für gepanzerte Fahrzeuge über den Hafen Antwerpen, die mutmaßlich für ein israelisches Rüstungsunternehmen bestimmt war. spiegel.de berichtet.

Österreich – Jimi Blue Ochsenknecht: Der Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht, der wegen einer unbezahlten Hotelrechnung in Tirol nach Österreich ausgeliefert wurde, wurde dort jetzt gegen Zahlung einer Kaution von 15.000 Euro freigelassen. Er verpflichtet sich, bis zum Abschluss des Verfahrens in Österreich zu bleiben und seinen Reisepass bei Gericht zu hinterlegen. FAZ (Stefan Löwenstein) und LTO berichten. In einem Kommentar fragt Ralph Große-Bley (bild.de): “Ist die Justiz jetzt Teil des Trash-Entertainments? Läuft der Fall Jimi Blue bald bei RTL2 bei ‘Promi Knacki’? Hat die Justiz nichts Wichtigeres zu tun? Und wer zahlt für das ganze Spektakel?”

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57700 (abgerufen am: 20.01.2026 )

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