Das LG München I verlängerte die Haftstrafe für den Starkoch. Ein Brief von über 300 Rechtswissenschaftler:innen kritisiert den Umgang mit der BVerfG-Kandidatin. Die in Ungarn inhaftierte nonbinäre Antifaschist:in stoppte den Hungerstreik.
Thema des Tages
LG München I zu Alfons Schuhbeck: Das Landgericht München I verurteilte den ehemaligen Fernsehkoch Alfons Schuhbeck wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung und Bankrotts. Er soll u.a. Coronahilfen in Höhe von rund 460.000 Euro durch falsche Angaben erhalten und 260.000 Euro Arbeitgeberanteil nicht an die Sozialversicherung abgeführt haben. Im Zusammenhang mit einer bereits im Oktober 2022 verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung bildete das LG München I nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Damit kommen zusätzliche 13 Monate Haft auf Schuhbeck zu, dessen Haftstrafe derzeit aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt ist. Dem aktuellen Urteil ging eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung voraus. Es berichten SZ (René Hofmann), FAZ (Timo Frasch), taz (Dominik Baur), LTO, beck-aktuell, spiegel.de (Maria Marquart) und bild.de (Stephan Kürthy/Eileen Primus).
spiegel.de (Alexander Kühn/Maria Marquart) lässt in einem weiteren Beitrag das Leben Schuhbecks und den bisherigen Prozessverlauf Revue passieren.
In einem separaten Kommentar lobt René Hofmann (SZ) die Verständigung als "guten Deal für alle", weil sie "Klarheit schaffte, zu einem Geständnis führte und dazu beitrug, dass das Verfahren überhaupt stattfand".
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl: In einem offenen Brief, der auf dem Verfassungsblog veröffentlicht wurde, protestieren mehr als 300 Rechtswissenschaftler:innen "gegen die Art und Weise, wie im Rahmen der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht in der Politik und in der Öffentlichkeit mit Frauke Brosius-Gersdorf umgegangen wurde". Sie betonen, dass das "Bundesverfassungsgericht und die deutsche Staatsrechtslehre ihr hohes Ansehen nicht zuletzt durch die wohl einzigartige Verbindung von Verfassungspraxis und Verfassungsrechtswissenschaft gewonnen haben". Dies erfordere jedoch, dass Rechtswissenschaftler:innen, die "sich an dieser Praxis beteiligen sollen, von der Politik vor Herabwürdigung geschützt werden". Initiiert wurde der Brief von den Rechtsprofessorinnen Susanne Beck, Stefan Huster und Alexander Thiele. Zu den Unterzeichner:innen gehören auch die Ex-Bundesverfassungsrichter:innen Susanne Baer, Gabriele Britz, Wolfgang Hoffmann-Riem und Andreas Paulus. Über die Stellungnahme berichten auch beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO (Markus Sehl).
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), sagte der FAZ (Matthias Wyssuwa/Timo Frasch), dass man sich jetzt die Zeit nehmen werde, die nötig ist. Nach Informationen der FAZ (Heike Schmoll) sieht sich die Universität Hamburg nicht veranlasst, den angeblichen Plagiatsvorwürfen gegen Brosius-Gersdorf nachzugehen. spiegel.de und beck-aktuell geben einen Überblick über die laufende Diskussion.
Ronen Steinke (SZ) erinnert daran, dass gute Verfassungsrichter:innen nicht die politische Grundeinstellung auszeichnet, sondern vor allem, dass sie niemals Parteipolitiker:innen hörig sind. Als "Korrektiv gegen die gewählte Volksvertretung" bewahrt es sie davor, "aus der Stimmung eines Moments heraus ihre Befugnisse zu überschreiten". Jost Müller-Neuhof (Tsp) betont, dass "wenig anstößiges" daran ist, wenn "ein Wissenschaftler, der die Karlsruher Urteile kritisch sieht, selbst Richter wird". Hingegen "wäre es ein Skandal" und würde "richterliche Perspektiven deutlich verengen", wenn nur noch Richter:in würde, wer die bisherige Rechtsprechung ausdrücklich unterstützt. Jan W. Schäfer (bild.de) betont das "Recht der Abgeordneten, Richter-Kandidaten durchfallen zu lassen". Dies sei ein normaler demokratischer Vorgang.
Medizinal-Cannabis: LTO (Hasso Suliak) liegt ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, wonach die Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken künftig nur noch nach vorherigem persönlichem Kontakt mit einer Ärzt:in erfolgen darf. Außerdem soll der Versand von Cannabis künftig nicht mehr möglich sein. Stattdessen müsse bei der persönlichen Abholung in der Apotheke eine umfassende Aufklärung und Beratung stattfinden. Der Entwurf wurde jetzt zur Verbändebeteiligung bis zum 1. August verschickt. Grüne, Linke und die FDP kritisieren das geplante absolute Fernverschreibungs- und Versandhandelsverbot.
Bürokratieabbau: Die "Initiative für einen handlungsfähigen Staat" überreichte am gestrigen Montag dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ihren Abschlussbericht, in dem sie auf 160 Seiten 35 konkrete Maßnahmen empfiehlt. Die Verlegerin Julia Jäkel, der frühere BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle, der Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und der Ex-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatten die Initiative vergangenes Jahr gegründet. Steinmeier betonte, wie wichtig das Funktionieren der demokratischen Institutionen für das "politische Vertrauen in unsere demokratische Ordnung" ist. Es berichten FAZ (Corinna Budras), Hbl (Martin Greive) und beck-aktuell.
Jasper von Altenbockum (FAZ) meint, dass der Abschlussbericht zwar unterschiedlichste Bereiche berühre, jedoch die Frage nach der Finanzierung offenlasse. Auch deshalb seien "keine Wunder zu erwarten". Für Martin Greive (Hbl) liest sich der Bericht "wie ein Dokument des Schreckens", weil er verdeutliche, "wie sehr die Politik die Modernisierung des Staatswesens verschlafen" habe.
Entgelttransparenz: Rechtsanwalt Marcel Thoß legt im Expertenforum Arbeitsrecht dar, welche Pflichten Arbeitgeber:innen nach der bis Juni 2026 umzusetzenden EU-Entgelttransparenzrichtlinie bereits im Bewerbungsprozess treffen werden. So müssen sie im Rahmen des Stellenbesetzungsprozesses klar und transparent über die Vergütung informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.
Demokratisierung von Unternehmen: Die Politikwissenschaftlerin Alina Utrata plädiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) dafür, "statt einer stärkeren staatlichen Aufsicht von Unternehmen vielmehr die Demokratisierung" der Unternehmen voranzutreiben. Angesichts ihrer großen politischen Macht müssten Technologiekonzerne als "politische und nicht als wirtschaftliche oder geschäftliche Akteure behandelt" werden, die – ebenso wie Staaten – demokratisiert werden müssten.
Justiz
BGH zu Fernunterricht: Mit Urteil von Mitte Juni bestätigte der Bundesgerichtshof die vorinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, wonach der Vertrag über ein "9-Monats-Business-Mentoring-Programm Finanzielle Fitness" für 47.500 Euro wegen Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig ist. Dem Anbieter habe die erforderliche Zulassung gefehlt. Das FernUSG gelte nicht nur gegenüber Verbraucher:innen, sondern auch bei Verträgen zwischen Unternehmen. Die bereits für Teile des Kurses bezahlte Summe von 23.800 Euro muss nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB zurückgezahlt werden. beck-aktuell berichtet.
KG Berlin zu X/Zuständigkeit: Nun berichtet auch LTO über das Urteil des Kammergerichts, mit dem es sich für unzuständig befand, über die Klage zweier Frauen gegen X auf Löschung von antisemitischen Beiträgen zu entscheiden. Da der Unternehmenssitz von X in Irland ist, ist dort auch der Erfüllungsort, an dem die beiden Frauen hätten klagen müssen. Eine Sonderzuständigkeit des deutschen KG nach Art. 18 der Brüssel-Ia-Verordnung scheide aus, weil Zweifel an der Verbraucher:inneneigenschaft der ersten Klägerin bestünden und die zweite Klägerin ihre Wohnadresse nicht angegeben hatte.
LAG Düsseldorf zu PKH für AGG-Kläger: Entschädigungsleistungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können als Einkommen oder als Vermögen nach § 115 ZPO bei der Frage, ob jemand bedürftig genug ist, um Prozesskostenhilfe zu erhalten, Berücksichtigung finden. Damit wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf den Prozesskostenhilfeantrag eines Mannes zurück, der regelmäßig AGG-Klagen führt, aber keine Auskunft über die Höhe der ihm in den letzten zwölf Monaten zugeflossenen Entschädigungsleistungen erteilen wollte. Da die Zahlungen nach dem AGG nicht dem Ausgleich erlittener Schmerzen dienen, sondern die Schuldner:innen anregen sollen, künftig nicht mehr zu diskriminieren, spreche nach Ansicht des LAG Düsseldorf "nichts dafür, dass die Zahlungen per se ein geschütztes Vermögen des Diskriminierten wären". beck-aktuell berichtet.
VG Berlin zu Pride-Flagge im Kinderhort: spiegel.de (Annika Schultz) erinnert an die Ende Juni ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Klage eines Elternpaares gegen die Pride-Flagge im Hort ihres Kindes abwies. Wie sich im Prozess herausstellte, störten sich die klagenden Eltern vor allem an einer trans Erzieherin. Das Gericht betonte, dass die Pride-Flagge als "Ausdruck von Vielfalt und Gleichheit" entsprechend dem Schulgesetz auch trans Personen schütze.
LG Berlin I – Morde durch Palliativarzt: Vor dem Landgericht Berlin I hat der Strafprozess gegen einen 40-jährigen Palliativarzt begonnen, dem die Staatsanwaltschaft 15-fachen Mord aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen zur Last legt. Von September 2021 bis Juli 2024 soll er als Palliativmediziner "unter Missachtung des Lebens- und Selbstbestimmungsrechtes" die Patient:innen durch ein Medikamentengemisch getötet haben. In 71 weiteren Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit noch. Der Prozess ist mit 35 Verhandlungstagen bis zum 28. Januar 2026 angesetzt. Die Staatsanwaltschaft strebt die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung an. SZ (Constanze von Bullion), FAZ (Kim Maurus), spiegel.de (Wiebke Ramm) und beck-aktuell berichten vom Prozessauftakt.
LG Traunstein – Tod von Hanna Wörndl: Der Prozess um den so genannten "Eiskeller-Mord" an Hanna Wörndl wird (nach einer erfolgreichen Revision des verurteilten Angeklagten beim Bundesgerichtshof) im September erneut vor dem Landgericht Traunstein starten. Die Verteidigung geht weiterhin von einem Unfall aus. Die Welt (Christoph Lemmer) berichtet.
AG München zu Reisemangel/Nagetier: Das Amtsgericht München gab der Klage eines Vaters, dessen Familienurlaub durch Nagetiere im Hotel gestört wurde, teilweise statt. Für die ersten Urlaubstage, an denen die Familie noch durch die nachtaktiven, an den Wänden nagenden Tiere in ihrem Schlaf gestört wurde, sprach das AG München dem Kläger einen Reiseminderungsanspruch in Höhe von 45 Prozent zu. Hingegen wies es den Schadensersatzanspruch für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit gemäß § 651n Abs. 2 BGB zurück, weil die zugesprochene Minderungsrate unter 50 Prozent liegt und die restlichen Reiseleistungen mangelfrei erbracht wurden. LTO berichtet.
AG Berlin-Tiergarten zu Prügelattacke durch Polizist: Der damalige Polizist Abdullah I. wurde vom Amtsgericht Tiergarten wegen Körperverletzung im Amt und Nötigung zu 11 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte einen afghanischen Flüchtling vor der Wache am Alexanderplatz unvermittelt so stark ins Gesicht geschlagen, dass er bewusstlos wurde. Der Flüchtlinge hatte um Hilfe bei der Suche nach einem verlorenen Portemonnaie gebeten, die der Polizist verweigerte, worauf ihn der Flüchtling beleidigte. Drei mitangeklagte Polizisten wurden freigesprochen. Im Prozess stellte sich heraus, dass sie die Tat ihres Kollegen nicht vertuschen wollten. taz-berlin (Hanno Fleckenstein) berichtet.
Recht in der Welt
Ungarn – Maja T.: Der Gesundheitszustand der nonbinären in Ungarn inhaftierten Maja T. hat sich derart verschlechtert, dass sie den Hungerstreik nach 40 Tagen abgebrochen hat. T. hat 14 Kilogramm Gewicht verloren, ihre Organe waren angegriffen, und es habe ein Herzstillstand gedroht. Es berichten FAZ, taz (Konrad Litschko), spiegel.de und beck-aktuell.
In einem separaten Kommentar kritisiert Konrad Litschko (taz) die menschenunwürdigen Haftbedingungen in Ungarn und appelliert an die deutsche Regierung, "die Verantwortung dafür wahrzunehmen, ihre Staatsbürger vor Rechtsbeugung und Schauprozessen zu schützen, sie nicht in Isolationshaft versauern zu lassen".
Griechenland – Asylrecht: In Griechenland kommt es zu weiteren Einschränkungen des Asylrechts. Bereits am vergangenen Freitag stimmte das griechische Parlament für die Aussetzung von Asylverfahren für Geflüchtete aus Nordafrika. Seit Montag diskutieren die Abgeordneten u.a. über die Einführung von Haft- und Geldstrafen für Menschen, die Griechenland trotz abgelehnten Asylantrags nicht verlassen, und darüber, Asylsuchende künftig bis zu 24 Monate unter haftähnlichen Bedingungen unterzubringen. Hbl (Gerd Höhler) berichtet.
USA – Bildungsministerium: Der US-Supreme Court hat in einer Eil-Entscheidung mit sechs zu drei Richterstimmen die einstweilige Verfügung eines Bezirksrichters aus Bosten gegen die Entlassung von 1.400 Beschäftigten des Bildungsministeriums aufgehoben. US-Präsident Donald Trump hatte im März die weitgehende Auflösung des Ministeriums per Dekret verfügt. zeit.de berichtet.
Juristische Ausbildung
Kritische Lehre: Die Jurastudentin und Vorständin beim Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften Zora Machura plädiert auf LTO-Karriere dafür, bereits im Jurastudium eine kritische Reflexionsfähigkeit zu vermitteln. Vor dem Hintergrund zunehmender autoritärer Tendenzen stelle sich die Frage, "wie wir Jurist:innen ausbilden können, die ihrer besonderen Verantwortung für den Erhalt eines materiellen Rechtsstaats gerecht werden." Machura zeigt u.a. mit interdisziplinären Lehrveranstaltungen, Law Clinics und verfassungsrechtlichen Planspielen verschiedene Möglichkeiten auf, um "kritische Inhalte und Lehrformate an zentraler Stelle im Studienverlauf zu implementieren".
Sonstiges
AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Anlässlich der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz, AfD-Mitglieder vom Staatsdienst auszuschließen, fasst nun auch focus.de (Christoph Sackmann) zusammen, was der Staat von Beamt:innen verlangen darf. Beamt:innen seien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet, müssen sich in der Öffentlichkeit neutral verhalten, und können jederzeit versetzt werden.
Forum Recht: Im Gespräch mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) stellt Cord Brügmann, Direktor des Forum Recht, die Idee hinter der ersten Pop-up-Ausstellung der Stiftung Forum Recht mit dem Titel "Recht – Spielregeln des Alltags" vor. Mit der Wanderausstellung will die Stiftung durch alltagsnahe Fälle auf das Thema Recht aufmerksam machen.
NS-Juristen: Rechtsprofessor Milan Kuhli rezensiert in der FAZ das nun in deutscher Sprache erschienene Buch "Im Namen von ‚Führer‘ und ‚Volk‘. Das Recht im Nationalsozialismus" der Philosophin Herlinde Pauer-Studer. Kuhli stellt Pauer-Studers Forderung nach einer "Trennung zwischen den Sphären des Rechts und der Moral" in Frage, weil es gefährlich werde, wenn "die Mächtigen nicht nur die Deutungshoheit über das Recht okkupieren, sondern auch über die Moral".
Rechtsanwalt der Nationalsozialisten: Nun bespricht auch Sebastian Felz auf beck-aktuell das Buch von Dirk Stolper über den Verteidiger Robert Servatius. Servatius war bereits in dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal als Verteidiger aufgetreten, und verteidigte später Adolf Eichmann.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 15. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57668 (abgerufen am: 05.12.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag