Die EU-Kommission veröffentlichte ihren Rechtsstaatlichkeitsbericht. Der VGH Bayern rügte ein Kruzifix an einem staatlichen Gymnasium. Das LG Verden nahm den Vorwurf des Mordversuchs im Prozess gegen Daniela Klette zurück.
Thema des Tages
Rechtsstaatlichkeit in der EU: Die EU-Kommission hat ihren sechsten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass sich die Lage in vielen Mitgliedstaaten insgesamt positiv entwickelt habe. Insbesondere in Ungarn und der Slowakei gebe es allerdings weiterhin gravierende Mängel. Für Deutschland fand die Kommission lobende Worte, etwa zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts. Als nur mäßig gelungen wertet die Kommission indes die Anstrengungen Deutschlands, seine Richter:innen und Staatsanwält:innen besser zu vergüten. Auch Berichte über physische Angriffe auf Journalist:innen böten "Anlass zur Sorge". LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell berichten.
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl: Am morgigen Freitag will der Bundestag drei neue Verfassungsrichter:innen wählen. Ob und mit welchen Stimmen die erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten zustande kommen werden, ist derzeit noch unklar. Überblicke geben Welt (Ricarda Breyton), FR (Ursula Knapp), Zeit (Heinrich Wefing). spiegel.de (Paul-Anton Krüger/Anna Reimann), bild.de (Florian Kain), beck-aktuell (Joachim Jahn) und Anwaltsblatt (Christian Rath). Laut spiegel.de (Anna Reimann) werden auch manche Links-Abgeordnete wie Bodo Ramelow für den Unions-Kandidaten Günter Spinner stimmen.
Die FAZ (Stephan Klenner) legt dar, dass auch Frauke Brosius-Gersdorfs Doktorvater, der Staatsrechtler Horst Dreier, bereits Kandidat war, und analysiert, was die Debatten über die beiden Jurist:innen verbindet und welche Unterschiede es gibt. Im Interview mit der taz (Dinah Riese) spricht der Soziologe Andreas Kemper über seine Vermutung, dass hinter dem Widerstand in der CDU/CSU gegen Frauke Brosius-Gersdorf Kampagnen von Abtreibungsgegner:innen gegen liberale Richter:innen stehen.
Rechtsanwalt Gerhard Strate schreibt in Cicero: An den Nominierungen der SPD-Kandidatinnen zeige sich, "wohin die Reise des Bundesverfassungsgerichts ideologisch gehen soll: hin zu einer gesamtgesellschaftlichen Transformation und der Entmachtung etablierter Parlamente und Institutionen".
Anwaltschaft im GG: Rechtsanwalt Tom Brägelmann schlägt auf beck-aktuell eine bereits ausformulierte Grundgesetzänderung zum Schutz der Anwaltschaft vor. So soll Angriffen auf die Anwaltschaft wie sie in den USA erfolgen, vorgebeugt werden. Jedenfalls soll ihre Verfassungswidrigkeit ggf. sofort sichtbar sein.
Grundstückskauf/Verbraucherschutz/Zwangsvollstreckung: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz legte drei Gesetzentwürfe zum Thema Digitalisierung in den Bereichen Grundstückskauf, Vertragswiderruf mit nur einem Klick und Zwangsvollstreckung vor. Geplant ist u.a., dass Grundstücksverkäufe künftig komplett digital vollzogen werden können.Zudem soll der Vertragswiderruf für Verbraucher:innen künftig stark vereinfacht werden, Unternehmen sollen verpflichtet werden, einen elektronischen Widerrufsbutton bereitzustellen. FAZ (Katja Gelinsky), LTO und beck-aktuell stellen die Gesetzentwürfe vor.
Asyl/GEAS: Die taz (Frederik Eikmanns/David Muschenich) analysiert anhand eines Referentenentwurfs aus dem Bundesinnenministerium, wie Deutschland die große Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems von 2024 umsetzen will. Der Entwurf eines Geas-Anpassungsgesetzes reize die nationalen Spielräume aus und setze auf maximale Abschreckung. U.a. eröffne der Entwurf den Behörden die Möglichkeit, Geflüchtete in Haft zu nehmen.
Datenschutzaufsicht: Die Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs, Meike Kamp und Alexander Roßnagel setzen sich in der FAZ in einem Gastbeitrag kritisch mit dem im Koalitionsvertrag zur Datenschutzaufsicht enthaltenen Satz auseinander, wonach "im Interesse der Wirtschaft" eine "Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten" angestrebt werde, und schlagen konkrete Maßnahmen vor, die in das Bundesdatenschutzgesetz übernommen werden sollten.
Erneuerbare Energien: Der Rechtsanwalt Tobias Roß legt auf LTO in einem Gastbeitrag dar, inwiefern der neue Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien, mit dem u.a. der Ausbau von Windenergie beschleunigt werden soll, Rechtsunklarheiten und neue bürokratische Hürden enthält. So seien die Normen u.a. in Teilen unnötig lang und komplex formuliert. Darüber hinaus würden im Gesetzentwurf Entscheidungsfristen teilweise deutlich verlängert – was mit dem Ziel der Beschleunigung nicht in Einklang stehe.
Justiz
VGH Bayern zu Kruzifix in der Schule: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Weigerung eines staatlichen Gymnasiums, ein Kruzifix im Eingangsbereich der Schule abzuhängen, rechtswidrig war. Das Kruzifix verletze die negative Glaubensfreiheit der zwei klagenden ehemaligen Schülerinnen. Maßgeblich für die Entscheidung war hier der sogenannte Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995. Der "Kreuzerlass" des evangelischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der das Aufhängen von Kreuzen in staatlichen Gebäuden anordnete, und vom Bundesverwaltungsgericht abgesegnet wurde, gilt nicht für weiterführende Schulen. Es berichten FAZ (Timo Frasch), beck-aktuell und LTO.
LG Verden – Daniela Klette: Im Prozess gegen das ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette wertet das Landgericht Verden einen Überfall nahe Bremen – im Gegensatz zur Anklage der Staatsanwaltschaft – nicht als Mordversuch, so LTO. Laut dem rechtlichen Hinweis des Gerichts könnte abweichend von der Anklageschrift auch nur eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen versuchten besonders schweren Raubes in Betracht kommen. Die Kammer wies darauf hin, dass der Schütze, der auf einen Geldtransporter feuerte, zurückgetreten sein könnte, indem der Überfall abgebrochen wurde. Die Verteidigung sprach von einem "wichtigen Zwischenschritt".
EuGH – Kündigung nach Kirchenaustritt: An diesem Donnerstag wird die Generalanwältin Laila Medina ihre Schlussanträge in einer Sache veröffentlichen, die das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hatte. Es geht um den Fall einer Sozialpädagogin, der seitens der Caritas gekündigt wurde, nachdem sie aus der Kirche ausgetreten war. Die Arbeitnehmerin sah in der Kündigung eine Diskriminierung, weil Kolleg:innen ohne katholische Kirchenmitgliedschaft keine Kündigung fürchten müssen. Erfolgreich geklagt hatte die Sozialpädagogin bereits vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden und dem Landesarbeitsgericht Hessen. Der EuGH wird den Fall mit 15 Richter:innen in der Großen Kammer entscheiden. Dies macht das Gericht nur bei komplexen oder bedeutenden Streitfragen, so LTO (Tanja Podolski).
OVG NRW zu Warnhinweisen einer Bibliothek: Nun berichten auch SZ (Christoph Koopmann) und LTO über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass die Stadtbücherei Münster den Einordnungshinweis "Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt" aus zwei Büchern entfernen muss.
LAG NRW zu Compliance-Fragebogen und Gesamtbetriebsrat: Der Rechtsanwalt David Johnson stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem Januar vor, wonach die Frage der betriebsverfassungsrechtlichen Qualifikation eines konzernweit einheitlichen Compliance-Fragebogens zur Ermittlung etwaiger Interessenkonflikte von Arbeitnehmer:innen und Bewerber:innen als ggf. zustimmungsbedürftigem Personalfragebogen keiner abschließenden Bewertung bedurfte. Dem am Verfahren beteiligten Gesamtbetriebsrat fehlte jedenfalls eine originäre betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeit.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Wirecard-Prozess vor dem Landgericht München I sagte nun der Insolvenzverwalter Michael Jaffé als Zeuge aus. Seiner Einschätzung nach war Wirecard "ein Betrieb mit weltweiter Struktur und enormem Cash Burn ohne jegliche Liquidität". Die Summe des im Laufe der Jahre insgesamt verbrannten Geldes bezifferte Jaffé vor Gericht auf 1,1 Milliarden Euro. Die Verluste sollten durch die Einnahmen aus dem Drittpartnergeschäft in Asien kompensiert werden. Diese Geschäfte existierten laut Jaffé jedoch nicht und seien auch nicht vom flüchtigen Vorstand Jan Marsalek an Wirecard vorbei abgeschöpft worden. SZ (Stephan Radomsky), FAZ (Henning Peitsmeier), Hbl (René Bender/Michael Verfürden) und LTO berichten.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Vorfeld des Entführungs-Prozesses gegen die Unternehmerin Christina Block und ihren Lebensgefährten Gerhard Delling, der am 11. Juli vor dem Landgericht Hamburg beginnt, berichtet die Zeit (Anne Kunze) ausführlich über die Vorwürfe sowie die Hintergründe des Falls.
LG Köln zu Gewalt zwischen Drogenbanden: Wie die FAZ (Reiner Burger) berichtet, ist im Tatkomplex "Kölner Drogenkrieg" ein erstes Urteil gefallen. Ein 30-jähriger Iraker wurde wegen Beihilfe zur Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er nach Überzeugung des Landgerichts Köln in seiner Wohnung 250.000 Euro Bargeld, zwei halbautomatische Schusswaffen und andere Gegenstände aufbewahrt und dann an mutmaßliche Beteiligte einer Geiselnahme übergeben hat. Seit April laufen die ersten Hauptverhandlungen zum "Kölner Drogenkrieg"; demnächst kommen weitere hinzu.
LG Berlin zu Missbrauch durch Arzt: Zwölf Jahre, nachdem ein Patient den renommierten Aids-Arzt Heiko J. wegen sexuellen Missbrauchs anzeigte und neun Jahre, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, hat die Berufungskammer des Landgerichts Berlin das Verfahren gegen den Arzt unter Geldauflage eingestellt - "aufgrund des besonders langen Abstandes zu den Tatvorwürfen". In der Vorinstanz war der Arzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er Behandlungen zu sexuell motivierten Handlungen an den Patient:innen genutzt habe. spiegel.de (Juliana Löffler/Wiebke Ramm) berichtet.
LG Essen zu Suizidhilfe: Die FAZ (Eva Schläfer) nimmt den bevorstehenden Haftantritt des im Februar 2024 vom Landgericht Essen wegen Suizidhilfe bei einem Mann mit psychiatrischer Diagnose zu drei Jahren Haft wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft verurteilten Arztes Johann Spittler zum Anlass, über das Verfahren vor dem LG Essen, die Hintergründe des Falls und die Rechtsprechung des BGH in vergleichbaren Fällen zu berichten.
Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin die Zurückweisungen von drei somalischen Asylsuchenden an deutschen Grenzen Anfang Juni für rechtswidrig erklärt hat, könnten nun auch weitere Verwaltungsgerichte entscheiden. Vor den Verwaltungsgerichten Karlsruhe, München und Aachen sind aktuell drei entsprechende Verfahren anhängig, wie LTO (Max Kolter) schreibt. In allen drei Fällen ist eine Eilentscheidung in der Sache unwahrscheinlich, weil die betroffenen Asylsuchenden nach der Zurückweisung ihren Weg anderweitig nach Deutschland gefunden haben und sich ihr Anliegen auf einstweiligen Rechtsschutz damit erledigt hat. Ob und wann es jeweils zu Hauptsacheverfahren kommen wird, ist noch unklar.
StA Ansbach - Getöteter Wels vom Brombachsee: Im Interview mit LTO (Markus Sehl) spricht der Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil über den Wels vom Brombachsee, der von der Polizei erschossen und mit Hilfe von Anglern getötet wurde, weil er Badende gebissen haben soll. Ob dies rechtmäßig war oder ob eine alternative Handlungsweise, wie etwa eine weiträumige Absperrung, eine dauerhafte Präsenz von Einsatzkräften oder eine umfangreiche Warnung und Kontrolle, ein milderes Mittel hätte darstellen können, sei derzeit offen und müsse durch umfangreiche Sachverhaltsaufklärung überprüft werden. Die Erfolgsaussichten des mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Ansbach eingeleiteten Ermittlungsverfahrens seien derzeit ebenfalls nur schwer einzuschätzen.
Recht in der Welt
EGMR/Russland – Angriff auf die Ukraine: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland in insgesamt vier verbundenen Staatenbeschwerden wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen verurteilt, darunter Hinrichtungen, willkürliche Verhaftungen, Folter, Misshandlungen und Menschenhandel. Die Verurteilungen betreffen sowohl die Geschehnisse in der Ostukraine seit 2014, die russische Aggression seit Februar 2022 sowie den Abschuss der MH17. Seit September 2022 ist Russland kein Mitglied des Europarats mehr, der EGMR kann allerdings weiterhin über Beschwerden entscheiden, die sich auf Ereignisse vor diesem Datum beziehen. Wladimir Putin hat angekündigt, sich nicht mehr an Urteile des EGMR zu halten. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker) und LTO (Franziska Kring).
EGMR/Frankreich – Marine Le Pen: Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen rief den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, weil sie in Frankreich fünf Jahre lang nicht mehr bei Wahlen antreten darf. Sie war Anfang April durch ein französisches Gericht wegen Veruntreuung von EU-Geldern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem wurde ein Kandidaturverbot verhängt. Gegen diesen Teil der Strafe, der sofort in Kraft getreten war, zog Le Pen nun vor Gericht. Es berichtet LTO.
EuStA – Fraktion "Identity and Democracy": Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Parteien der früheren Fraktion "Identity and Democracy" im Europaparlament wegen "gravierender Unregelmäßigkeiten" beim Umgang mit Steuergeldern eingeleitet. Insgesamt geht es um einen Betrag von 4,3 Millionen Euro. Die Fraktion, der unter anderem der französische Rassemblement National, die italienische Lega, die deutsche AfD und die österreichische FPÖ angehörten, hat sich vor einem Jahr aufgelöst. Die SZ (Oliver Meiler) berichtet.
USA – Sean Combs: Antonia Baum (Zeit) schreibt ausführlich über den Prozess und das Urteil gegen den Musiker Sean Combs und analysiert die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass in dem Prozess gegen Combs auch "die alte Zeit vor der MeToo-Debatte auf der Anklagebank" gesessen – und letztendlich auch gesiegt – habe.
Sonstiges
Bundestagspräsidentin: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die Reaktion von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) auf den ACAB-Pullover von Jette Nietzard (Grüne Jugend). Die Reaktion sei nicht nur anmaßend und falsch gewesen, sondern habe auch – mehr als die Diskussion um Regenbogenflaggen am Bundestag – Zweifel an der Neutralität von Klöckners Amtsführung geweckt. Verstärkt werde der Verdacht, weil sich der Beschwerdebrief über Nietzard unmittelbar nach Versand an die Grünen exklusiv in der Bild-Zeitung wiedergefunden habe.
Ultra-vires-Kontrolle in der EU: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Benedikt Riedl schlägt in einem FAZ-Gastbeitrag vor, die Ultra-vires-Kontrolle von EU-Rechtsakten durch nationale Gerichte nicht mit dem nationalen Verfassungsrecht zu begründen, sondern aus dem EU-Recht heraus. Denn die Ultra-vires-Kontrolle sichere die Demokratie in der EU.
Abschiebungen nach Griechenland: Die taz (Christian Jakob) schildert die Schwierigkeiten von Geflüchteten, die aus Deutschland nach Griechenland abgeschoben werden, weil sie dort bereits internationalen Schutz erhalten hatten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebung junger gesunder Männer im April für rechtmäßig erklärt, weil sie ihren Lebensunterhalt zumindest mit Einkünften aus der Schattenwirtschaft sichern können. Das Innenministerium will nun aber, dass auch andere Gruppen nach Griechenland abgeschoben werden und verweist auf das griechische Helios+-Hilfsprogramm, das aber, wie die taz-Recherche zeigt, nicht funktioniert.
RA Ralf Leifeld: In der LTO-Reihe Most Wanted stellt LTO (Stefan Schmidbauer) den Rechtsanwalt Ralf Leifeld vor, der als Spezialist für das kollektive Arbeitsrecht seit fast drei Jahrzehnten u.a. zu Restrukturierungsprozessen, Übernahmen und Zusammenschlüssen von Unternehmen, Personalabbau und Sozialplanverhandlungen berät.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57629 (abgerufen am: 16.03.2026 )
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