Der Wahlausschuss des Bundestags stimmte mit Zweidrittelmehrheit für die drei BVerfG-Wahlvorschläge. Der BGH verhandelt heute über die Haftung von VW-Managern im Diesel-Skandal. Auch NRW-VGs könnten bald über eine Zurückweisung entscheiden.
Thema des Tages
BVerfG-Richterwahl: Der BAG-Richter Günter Spinner sowie die Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold erhielten am Montagabend im Wahlausschuss des Bundestags die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Dies berichten faz.net (Stefan Klenner) und LTO (Christian Rath). Damit sind zwar die Voraussetzungen für die Wahl durch das Bundestagsplenum erfüllt. Doch ob am Freitag im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die drei Kandidat:innen zustandekommen wird, bleibt unklar. Der zwölfköpfige Ausschuss spiegelt die Mehrheitsverhältnisse im Parlament nicht exakt wider. Zudem bleibt geheim, wie die Abstimmung im Ausschuss genau ausfiel. Im Voraus hatte die Fraktionsspitze von CDU/CSU angekündigt, die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zu unterstützen, auch um die Wahl des eigenen Kandidaten Spinner zu gewährleisten. Jens Spahn (CDU) habe in der Fraktionssitzung zudem von einem Kompromiss mit der SPD gesprochen, wonach Brosius-Gersdorf zwar Richterin, nicht aber Vizepräsidentin des Gerichts werden soll. Die Linke zeigte sich erneut irritiert, dass die CDU/CSU-Fraktion noch immer keine Gespräche mit ihr aufgenommen habe. "Ohne Gespräch keine Wahl, das ist ganz einfach", sagte der Linken-Vorsitzende Jan van Aken. Dagegen kündigte die AfD an, Spinner zu wählen. Vorab-Berichte zum Stand der Diskussion bringen tagesschau.de (Klaus Hempel/Frank Bräutigam), beck-aktuell und LTO (Markus Sehl).
Mit den Positionen und dem wissenschaftlichen Werdegang von Brosius-Gersdorf befassen sich SZ (Wolfgang Janisch/Robert Roßmann) und beck-aktuell.
Der Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler kommentiert in der Welt, Brosius-Gersdorf werde dem Anforderungsprofil einer Verfassungsrichterin nicht gerecht. Das Gericht müsse "Lösungen finden, die ganz breit akzeptiert werden. Die Richter verfehlen ihre Aufgabe, wenn sie sich an die Spitze des gesellschaftlichen Fortschritts setzen." Dietmar Hipp (spiegel.de) findet die öffentliche Debatte vor der Wahl "nicht nur sinnvoll, sondern notwendig." Er findet es jedoch "misslich", dass sich die Kandidat:innen in einer solchen Debatte selbst kaum äußern können. Die Anhörung der Kandidat:innen im Wahlausschuss sei daher richtig und "es wäre sogar wünschenswert, dass dies nicht nur hinter verschlossenen Türen, sondern öffentlich, zum Beispiel im Parlamentsfernsehen, geschieht."
Rechtspolitik
Greenwashing/Verbraucherschutz: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) veröffentlichte den Entwurf eines Gesetzes, das in Umsetzung einer EU-Richtlinie sogenanntes Greenwashing einschränken soll. Ein Produkt soll nur noch als "nachhaltig" beworben werden dürfen, wenn diese Angabe belegt werden kann. Mit dem Gesetzentwurf will Hubig zudem gegen sogenannte "Dark Patterns" vorgehen, mit denen Internetseiten Verbraucher:innen zu Finanzdienstleistungsverträgen drängen. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), spiegel.de und beck-aktuell.
AfD-Verbot: Rechtsprofessor Till Patrik Holterhus und der wissenschaftliche Mitarbeiter Caspar Alexander Weitz machen auf dem Verfassungsblog darauf aufmerksam, dass ein Verlust aller Bundestags- und Landtagsmandate der AfD-Abgeordneten keineswegs die automatische Folge eines Parteiverbots wäre. Zwar sähen die Wahlgesetze dies vor, weil das Bundesverfassungsgericht in den Fünfziger-Jahren entsprechend entschied. Doch sehe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer solchen Regelung einen Eingriff in das Recht auf freie Wahlen aus Art. 3 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Im NPD-II-Urteil habe das BVerfG diese Rechtsprechung übernommen und den Mandatsverlust nur als "ausnahmsweise" Folge des Parteiverbots dargestellt. Die Autoren empfehlen, Mandatsverluste an das persönliche Fehlverhalten der Abgeordneten zu koppeln.
Abschiebehaft: Im Interview mit der taz (Franziska Schindler) schildert der Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, dass die Anordnung von Abschiebehaft häufig rechtswidrig ist, zum Beispiel weil Menschen in Haft säßen, obwohl sie das Land gar nicht verlassen müssen, oder weil sie krank und deswegen haftunfähig seien. Er kritisiert daher die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Pflichtanwält:innen für Menschen in Abschiebehaft. Als "gravierend" bezeichnet er den Plan, einen dauerhaften Ausreisearrest für Gefährder und schwere Straftäter einzuführen, die ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben. Dies sei Beugehaft und verfassungswidrig.
Di Fabio im Interview: Im Gespräch mit dem Hbl (Heike Anger/Moritz Koch) spricht sich Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus, da sich auch ein Erfolg als "Pyrrhussieg" erweisen könne, wenn "über Nacht eine neue, noch radikalere Partei" entstehe. Zudem warnt er mit Blick auf die Asylpolitik davor, "jetzt wechselseitig überall die Grenzzäune hochziehen" zu wollen. Stattdessen fordert er eine "moderne Migrationspolitik", die "menschenrechtliche Standards achtet", aber "eine Überlastung von sozialen Sicherungssystemen vermeidet". Außerdem äußert sich Di Fabio zur Entwicklung des Völkerrechts, der Meinungsfreiheit und der Demokratie.
Online-Klagen: Rechtsanwalt Stephan Göcken beschäftigt sich auf beck-aktuell anlässlich des geplanten Online-Klageverfahrens mit der Digitalisierung der Justiz. Deren Vorreiter sei "ohne Zweifel" das Bundesjustizministerium. Göcken regt an, den geplanten Zeitraum von zehn Jahren für das Erprobungsgesetz zu verkürzen, "um nicht den Anschluss an die digitale Entwicklungen zu verpassen."
Justiz
BGH – VW-Dieselskandal/Managerhaftung: Der Bundesgerichtshof verhandelt am heutigen Dienstag über die Wirksamkeit der Vergleiche zur Haftung wegen des Abgasskandals, die der VW-Konzern schon 2021 mit den früheren Top-Managern und ihren Managerhaftpflichtversicherungen vereinbart hatte. VW hatte sich mit ihnen auf Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 288 Millionen Euro geeinigt, obwohl eine Deckung der Versicherung in Höhe von rund 500 Millionen Euro bestand. Gegen den entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung erhoben Aktionärsschutzvereinigungen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage. Über das Verfahren berichtet Rechtsanwalt Mark Wilhelm auf beck-aktuell.
VG Aachen – Zurückweisungen an der Grenze: Wie spiegel.de erfahren hat, geht ein Mann aus der Türkei vor dem Verwaltungsgericht Aachen dagegen vor, dass er am 4. Juni an der belgisch-deutschen Grenze von der Bundespolizei zurückgewiesen wurde, obwohl er ein Asylgesuch stellte. Es ist noch unklar, ob über seinen Antrag vor dem VG Aachen entschieden wird oder vor dem VG Köln, in dessen örtliche Zuständigkeit der Sitz der Bundespolizei-Direktion fällt. Sollte es zu einer Entscheidung kommen, wäre es die zweite verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung zu Zurückweisungen an der Grenze. In zwei anderen Fällen in Stuttgart und München hatte die Bundespolizei den Zurückweisungsbescheid aufgehoben, nachdem die Betroffenen rechtlich gegen diesen vorgegangen waren. Als Grund gab die Polizei an, dass der Zugriff nicht in Grenznähe geschah.
EuGH zu DSGVO-Sanktion: In einem dänischen Vorabentscheidungsverfahren entschied der Europäische Gerichtshof, dass sich die Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung nach dem Umsatz der Muttergesellschaft richtet – und nicht nach dem Umsatz der konkreten juristischen Person (Tochtergesellschaft), die den Rechtsverstoß zu verantworten hat. In dem Verfahren, über das die Rechtsprofessorin Eva Ghazari-Arndt auf dem Fachblog für Europarecht "Jean Monnet Saar" berichtet, ging es um die dänische Möbelhauskette Ilva, deren Umsatz weniger als ein Drittel des Umsatzes des Mutterkonzerns ausmacht.
LVerfG Hamburg zu Volksinitiative gegen Gendern: Die Anträge der Hamburger Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" gegen den Hamburger Senat wurden vom Landesverfassungsgericht als unzulässig bzw. unbegründet abgewiesen. Im vergangenen Sommer hatte das Volksbegehren nur rund 55.100 statt der erforderlichen rund 65.800 Unterschriften gesammelt. Dass der Zeitraum für die Unterschriftensammlung in den Sommerferien lag, wie die Initiative vor Gericht beklagte, hielt das Gericht nicht für problematisch, da die Frist durch die Anträge der Initiative in Gang gesetzt worden sei. LTO und beck-aktuell berichten.
BGH – Preisbindung für Medikamente: Mitte Juli wird der BGH entscheiden, ob die Online-Apotheke Wellsana, die später in Doc Morris aufging, im Jahr 2012 Kund:innen mit Boni anwerben durfte. Damals zahlte die Versandapotheke bis zu neun Euro pro eingelöstem Rezept. Die Vorinstanz sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Arzneimittelgesetz. Die SZ (Elisabeth Dostert) stellt das Verfahren sowie die Regeln zur Preisbindung für Arzneimittel in einem Frage-Antwort-Text vor. Für apothekenpflichtige, rezeptfreie Medikamente gebe es schon heute keine Preisbindung mehr.
BGH zur Pflanzenhöhe an der Grundstücksgrenze: Ob Pflanzen an der Grenze zum Nachbargrundstück die nachbarrechtlich zulässige Höhe einhalten, beurteilt sich in Bezug auf das Grundstück, auf dem die Pflanzen stehen. Dies entschied der BGH, der der Auffassung des Klägers widersprach, wonach die Wuchshöhe der Nachbarpflanzen vom Boden seines tiefer liegenden Grundstücks zu messen seien. LTO berichtet.
OLG Hamburg zu Jimi Blue Ochsenknecht: Das Hanseatische Oberlandesgericht erklärte die Auslieferung von Jimi Blue Ochsenknecht nach Österreich für zulässig. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen ihn wegen schweren Betrugs, weil er eine Hotelrechnung in Höhe von 14.000 Euro jahrelang nicht bezahlte. Die österreichischen Ermittler kündigten an, nach Ochsenknechts Auslieferung Untersuchungshaft für ihn zu beantragen. Es berichten FAZ (Sebastian Eder) und spiegel.de.
VGH Bayern zu antisemitischem Polizisten-Chat: Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) geht Rechtsanwalt Stephan Berndt auf die rechtlichen Maßstäbe bei der Verfassungstreuepflicht für Beamt:innen ein. Im Fall des antisemitischen Chats eines polizeilichen Personenschützers vor dem Verwaltungsgerichtshof Bayern wäre nach seiner Einschätzung eine andere Abwägung "denkbar gewesen". Er empfiehlt den Behörden, spätestens im Beamtenverhältnis auf Probe etwaigen Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Tendenzen nachzugehen.
KG Berlin – Auslieferung nach Ungarn: Wie LTO (Tanja Podolski) berichtet, prüft derzeit der Generalbundesanwalt, welches Gericht für das Auslieferungsverfahren gegen den Syrer Zaid A. zuständig ist, der mit anderen Mitgliedern der militanten Antifa Rechtsextremisten in Budapest zusammengeschlagen haben soll. Die Kölner Generalstaatsanwaltschaft hatte den Fall nach Berlin abgegeben, weil die dortigen Kolleg:innen bereits über die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn entschieden hätten und somit vorbefasst seien.
LG Frankfurt/M. zu Reiserecht: LTO (Xenia Piperidou) stellt vier Urteile des Landgerichts Frankfurt/M. zum Reiserecht vor. Unter anderem entschied das Gericht, dass Pauschalurlauber vom Vertrag zurücktreten dürfen, wenn im Urlaubsgebiet schwere Unwetter mit Erdrutschen und überfluteten Straßen zu befürchten seien. Außerdem bekamen fünf Reisende Recht, die wegen ihrer verspäteten Ankunft am Gate nicht mehr ins Flugzeug gelassen wurden, obwohl das Boarding zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
LG München I – Sympatex: Die vier Angeklagten im Sympatex-Prozess vor dem Landgericht München I stimmten einer Verständigung über das Strafmaß nicht zu. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Hauptangeklagten im Fall eines Geständnisses Haftstrafen von unter vier Jahren vorgeschlagen. Am zweiten Verhandlungstag ging es um die Frage, ob die Investor:innen durch den Schuldenschnitt im Unternehmen einen Schaden erlitten. Die Verteidiger verneinten dies, weil das Unternehmen vor dem Schuldenschnitt "mausetot" gewesen sei. Ein Gutachter dagegen sagte, eine Insolvenzreife habe noch nicht vorgelegen. Das Hbl (René Bender/Lars-Marten Nagel) berichtet.
AG München zu Vertrag per Klick: Eine Kieferorthopädin, die für ihre Freundin ein per Mail geschicktes Vertragsangebot für die Anfertigung einer Zahnschiene überprüfen sollte und dabei aus Versehen auf den Button "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" klickte, schloss für ihre Freundin keinen Vertrag ab. Dies entschied das Münchener Amtsgericht. Die Frau habe durch das bloße Weiterleiten des Angebots schon keine Vollmacht von ihrer Freundin erhalten. LTO und beck-aktuell berichten.
AG Berlin-Tiergarten zu Prügelattacke durch Polizisten: Die taz-berlin (Hanno Fleckenstein) berichtet über ein Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gegen vier Polizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Nötigung und Verfolgung Unschuldiger. Der Hauptangeklagte soll 2021 einen Mann, der in der Polizeiwache am Alexanderplatz um Hilfe bat, brutal zusammengeschlagen und dann mehrere Stunden rechtsgrundlos festgehalten haben. Den anderen drei Kollegen wird vorgeworfen, seine Taten gedeckt zu haben. Das Urteil wird für kommenden Montag erwartet.
Recht in der Welt
IStGH: Seit Montag treffen sich die 125 Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs zu einer dreitägigen Sondersitzung in New York, auf der sie über einen Reformvorschlag beraten, der die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression erweitern will. Danach soll eine Verurteilung künftig nicht mehr von der Zustimmung des Aggressorstaates abhängen. spiegel.de (Ann-Dorit Boy) spricht mit Andreas Schüller vom ECCHR über den Reformvorschlag. Er erwartet für morgen keinen Konsens, sondern eine Kampfabstimmung. Deutschland hatte die Reform des Römischen Statuts mit Liechtenstein vorangetrieben.
Polen – Grenzkontrollen: Polen kontrolliert seit der Nacht von Sonntag auf Montag seine Grenzen zu Deutschland. Der Schritt gilt als Reaktion auf die Grenzkontrollen, die Deutschland seit 2023 durchführt. Anfang Mai intensivierte die neue Bundesregierung die Kontrollen, um auch Asylsuchende zurückzuweisen. Mit Polen haben nun zwölf Staaten bei der EU-Kommission zeitlich befristete Grenzkontrollen angemeldet. Es berichten SZ (Markus Balser/Josef Kelnberger), FAZ (Stefan Locke), taz (Anastasia Zejneli/Frederik Eikmanns) und spiegel.de (Maria-Luisa Kotsev).
Nicolas Richter (SZ) macht für "diese unselige Verhärtung" "vor allem die CDU-geführte Bundesregierung verantwortlich". Sie verfolge mit den Grenzkontrollen ein "gewagtes Experiment", "denn genauso könnte sich das Gefühl verbreiten, Sicherheit sei eben nur um den Preis dichter Grenzen zu haben." Nikolas Busse (FAZ) nennt es einen Vorteil der polnischen Grenzkontrollen, "wenn irreguläre Migranten und Schleuser schon an der litauischen Grenze aufgehalten werden". Dass die Migranten ihren Asylantrag in dem Land stellen müssen, über das sie einreisen, sei geltendes EU-Recht. An der deutsch-polnischen Grenze sei zu hoffen, dass beide Seiten zu einer "operativen Zusammenarbeit" fänden, "denn hin- und herschieben sollte man Asylbewerber nicht."
Frontex/Europol: Zwischen 2016 und 2023 übermittelte die EU-Grenzagentur Frontex die Daten von mehr als 13.000 Menschen rechtswidrig an Europol. Die Daten waren in Befragungen von Geflüchteten nach ihrer Ankunft in Europa, sogenannten "Debriefing Interviews", gesammelt worden. Personen, die in diesen Gesprächen von den Geflüchteten erwähnt wurden, wurden von Frontex als "Verdächtige" eingestuft und ihre Daten Europol übermittelt. Betroffen von den Maßnahmen sind auch viele Menschenrechtsaktivist:innen. Dies berichtet netzpolitik.org (Ludek Stavinoha/Apostolis Fotiadis/Lola Hierro).
USA – KI-Training/Anthropic/Meta: US-amerikanische Autor:innen sind in zwei Gerichtsverfahren gegen das KI-Unternehmen Anthropic sowie gegen Meta mit urheberrechtlichen Klagen gescheitert. Ein kalifornisches Bundesgericht entschied, dass Anthropic ihre Werke zum Training seiner Large Language Models verwenden durfte, da dies unter die Fair-Use-Regelung falle. Die Autor:innen hätten nachweisen müssen, dass die KI ihre Texte reproduziert habe. Im Prozess gegen Meta erkannte ein anderer Richter dagegen an, dass auch eine Verzerrung des Marktes durch neue KI-generierte Bücher grundsätzlich gegen die Einstufung als "Fair Use" sprechen könne; allerdings habe die Klage eine solche Verzerrung nicht ausreichend belegt. netzpolitik.org (Karoline Tanck) berichtet.
Ungarn – Maja T.: zeit.de (Alexander Kauschanski/Nina Monecke) geht der Frage nach, warum sich die deutsche Politik nicht stärker für die non-binäre Person Maja T. einsetzt, die aufgrund einer verfassungswidrigen Auslieferung durch deutsche Behörden in Ungarn vor Gericht steht. Wer bei den Behörden nachfrage, lande in einem "Kreislauf aus Zuständigkeitsverweisen": Das Kanzleramt verweise auf die Ministerien, die verwiesen an die Gerichte. Das Berliner Kammergericht halte dagegen die Generalstaatsanwaltschaft für zuständig.
Sonstiges
Mord an der Einstein-Familie: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) bespricht das neue Buch des Autors Thomas Harding über die Ermordung der Familie des Cousins von Albert Einstein durch die Nazis. Bis heute sei unklar, wer die drei Frauen 1944 tötete. Verschiedene Ermittlungen unter anderem der Zentralen Stelle in Ludwigsburg führten zu keiner Verurteilung. Für seine Recherchen hatte Harding 2023 vor dem VG Neustadt/Weinstraße erfolgreich gegen die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) geklagt. Sie hatte ihm den Einblick in neun Bände Ermittlungsakten verwehren wollen.
KI-Prompting: Der Rechtsanwalt Nico Kuhlmann gibt auf LTO Tipps, durch welche "Prompts" Jurist:innen gute Ergebnisse mit Künstlicher Intelligenz erzielen können. Bessere Resultate erziele man zum Beispiel, wenn der KI in der Anfrage eine Rolle und ein Zweck vorgegeben werde. KI könne im juristischen Alltag etwa für Übersetzungen, Zusammenfassungen, Text-Überarbeitungen sowie den Entwurf von Texten verwendet werden.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 8. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57601 (abgerufen am: 17.01.2026 )
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