Der Weimarer "Masken-Richter" war auch vor dem BVerfG erfolglos. Innenminister Dobrindt will mit dem nicht anerkannten Taliban-Regime über Abschiebungen nach Afghanistan verhandeln. Österreich setzte den Familiennachzug für 6 Monate aus.
Thema des Tages
BVerfG zu Weimarer Familienrichter: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar nicht zur Entscheidung angenommen. Dettmar hatte als Familienrichter am Amtsgericht Weimar im April 2021 in einem Kindeswohlverfahren per einstweiliger Anordnung die Aufhebung der Corona-Regeln inklusive Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen angeordnet. Weil er das Verfahren selbst orchestriert hatte, um unter Berufung auf einseitige Gutachten ein bundesweites Zeichen setzen zu können, wurde er wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof im November 2024 bestätigt. Dettmar rügte einen Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz. Ein solcher Verstoß sei jedoch nicht schlüssig aufgezeigt worden, entschied nun das BVerfG in einem kaum begründeten Kammer-Beschluss. FAZ (Finn Hohenschwert), beck-aktuell und LTO (Tanja Podolski) berichten.
Reinhard Müller (FAZ) findet es bedenklich, wie in Bezug auf die Coronaschutzmaßnahmen "Amtsträger bis hinauf in hohe Staatsämter so taten, als sei hier Widerstand gegen die Staatsgewalt gefragt, und Rechtsbrüchen das Wort redeten". Der Weimarer Familienrichter sei nur eine "Spitze dieses Eisbergs". Zwar könne jeder "quer denken". Es gelte aber "das gemeinsam Beschlossene und ordnungsgemäß Kontrollierte". Andernfalls wollte man sich weitere Krisen am besten nicht ausmalen.
Rechtspolitik
Abschiebungen/Afghanistan: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will direkt mit dem nicht anerkannten Taliban-Regime über Abschiebungen nach Afghanistan verhandeln. Linke, Grüne und Menschenrechtsorganisationen kritisierten dies scharf. Für Pro Asyl wäre die faktische Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu den Taliban eine außen- und menschenrechtspolitische Katastrophe. Dobrindt würde dadurch dazu beitragen, "das Terrorregime der Taliban international salonfähig zu machen". Es berichten FAZ (Friederike Haupt) und taz (Gareth Joswig).
Emran Feroz (taz) kritisiert Dobrindts Ankündigung. Es sei schon "inakzeptabel" gewesen, dass die Vorgängerregierung unter Olaf Scholz "natürlich nur Straftäter!" nach Afghanistan abgeschoben hat. "Selbst für den schlimmsten Straftäter hat der Rechtsstaat zu gelten – und nicht ein Taliban-Richter samt folternder Schergen, die seit ihrer Rückkehr im Sommer 2021 Jagd auf Journalisten und Menschenrechtsaktivisten machen".
Strafgefangenen-Entlohnung: Ab diesem Monat bekommen Inhaftierte in Nordrhein-Westfalen und Bayern eine höhere Vergütung für ihre Arbeit in der JVA, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2023 im Falle zweier Klagen entschieden hatte, dass die Gefangenenvergütung in den beiden Ländern reformiert werden muss. Die meisten anderen Bundesländer werden folgen. Die taz (Johanna Treblin) berichtet ausführlich und legt dar, warum die Erhöhung der Vergütung nicht ausreiche.
BVerfG-Richterwahl: LTO (Christian Rath) prognostiziert, dass die von der SPD als Bundesverfassungsrichterin nominierte Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf trotz des Widerstands einiger Unions-Abgeordneter am Ende gewählt wird. Bisher habe nur eine Abgeordnete, Saskia Ludwig, offen Kritik geäußert. Ludwig stehe aber am rechten Rand der Union und sei nicht repräsentativ. Sie kritisierte auch vor allem Brosius-Gersdorfs Befürwortung einer Impfpflicht. Einige Abweichler bedrohten nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Das größere Problem sei bisher, dass die Linke erst dann zur erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beitragen will, wenn die CDU/CSU mit ihr das Gespräch suche, was diese aber bisher unbedingt vermeiden will.
AfD-Verbot: Heribert Prantl (SZ) argumentiert in seiner Kolumne, warum das am Bundesverwaltungsgericht gescheiterte Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact" kein Argument gegen einen AfD-Verbotsantrag ist. Dies ergebe sich nicht nur daraus, dass für einen solchen nicht das Bundesverwaltungsgericht, sondern das Bundesverfassungsgericht zuständig ist und bei einem Parteiverbot andere Kriterien gelten, sondern auch daraus, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ohnehin falsch sei. Das Gericht habe "nicht verstanden, was wehrhafte Demokratie ist". Wehrhafte Demokratie bedeute nicht, abzuwarten, "bis es zu spät ist". Wenn eine Zeitschrift oder eine Partei die Werte der Verfassung, allen voran die Unantastbarkeit der Menschenwürde, verhöhnt, "wenn sie die Menschenwürde ethnisch definiert, wenn sie Feindschaft sät, wenn sie Hass und Rassismus predigt – dann ist sie verfassungsfeindlich, dann muss sie verboten werden".
KI: Wie FAZ (Niklas Záboji) und Hbl (L. Bomke/J. Fokuhl/C. Volkery) schreiben, haben 45 Führungskräfte aus der europäischen Industrie und Digitalwirtschaft die EU-Kommission in einem offenen Brief vor den Gefahren einer übermäßigen Regulierung von Künstlicher Intelligenz gewarnt. Sie fordern, die Umsetzung des AI Acts um zwei Jahre zu verschieben. "Unklare, sich überschneidende und immer komplexer werdende EU-Vorschriften" gefährdeten die KI-Ambitionen Europas.
Justiz
BGH zu "Fahrradgate": Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Polizistin zu Recht wegen Bestechlichkeit, Untreue und Verwahrungsbruch im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 380 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt wurde, weil sie Dutzende Fahrräder aus der überfüllten Asservatenkammer verkauft hatte. Sie hatte das Geld für sich behalten oder dem Kleingartenverein ihres Vaters zukommen lassen. Nicht nur die Polizistin, auch die Staatsanwaltschaft hatten - weitgehend erfolglos - Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt. LTO.
BGH – Werbung für Schönheitsoperationen: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Frage, ob auch für minimalinvasive Behandlungen wie das Unterspritzen von Botox oder Hyaluronsäure das Verbot von werbenden Vorher-/Nachher-Photos gilt. Operative plastisch-chirurgische Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind, dürfen laut Heilmittelwerbegesetz außerhalb von Fachkreisen nicht "durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff" beworben werden. Das Unternehmen Aesthetify der bekannten Ärzte und Influencer "Dr. Rick und Dr. Nick" argumentierte, dass das Verbot nicht für Botox-Behandlungen gelte, weil hier nicht mit chirurgischen Instrumenten eingegriffen werde. Der BGH tendierte in der Verhandlung jedoch für ein Verbot. deutschlandfunk.de berichtet. beck-aktuell stellte den Fall vorab dar.
BVerwG – Königreich Deutschland: Gegen die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Mai erlassene Verbotsverfügung des Phantasiestaates "Königreich Deutschland" wurde erstinstanzlich Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg analysiert auf LTO, was die Reichsbürgergruppierung dazu bringt, einerseits zu behaupten, der Staat existiere nicht, andererseits aber vor den Gerichten eben jenes Staates Rechtsschutz zu suchen.
VGH Bayern zu antisemitischem Polizisten-Chat: Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass ein Polizist im Dienst bleiben darf, obwohl er sich in privaten Chatnachrichten jahrelang antisemitisch und rassistisch geäußert hat, fragte LTO (Max Kolter) Beamtenrechtler:innen nach ihrer Einschätzung des Falls. Größtenteils sehen diese das Urteil kritisch. Zusammenfassend wird prognostiziert, dass die Bereitschaft der Polizeidienststellen, "konsequent einzuschreiten, wenn rechtsextreme Chatnachrichten bekannt werden", nach dem VGH-Urteil "kaum zunehmen" wird. Dies jedoch sei umso problematischer, als das Strafrecht in solchen Konstellationen regelmäßig ausscheide, weil die in Betracht kommenden Straftatbestände ein "Verbreiten" der Aussagen in der Öffentlichkeit voraussetzen.
OLG Naumburg zu Gendern im Urteil: Als wohl erstes Obergericht hat das Oberlandesgericht Naumburg in einer Verkehrssache das Gendern im Urteil der Vorinstanz thematisiert. Dabei machte es allerdings keine eigenen Ausführungen, sondern kopierte lediglich den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in vollem Umfang ins Urteil und schloss sich an. Die GenStA hatte die Gelegenheit genutzt, die geschlechtsneutrale Sprache des amtsgerichtlichen Urteils u.a. als Verletzung der Geschlechtsehre zu rügen. Der Deutsche Juristinnenbund erklärte dazu, dass die entsprechenden Äußerungen "keine rechtliche Relevanz" hätten, erkennbar nur Meinungsäußerungen seien. Auch den Deutschen Anwaltverein überzeugten die Ausführungen nicht. Die Welt (Dirk Banse/Martin Lutz/Benjamin Stibi) berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Vorfeld des Entführungs-Prozesses gegen die Unternehmerin Christina Block und ihren Lebensgefährten Gerhard Delling, der am 11. Juli vor dem Landgericht Hamburg beginnt, machte der Anwalt Gerhard Uecker öffentlich, wie zudem versucht wurde, ihn und seinen Mandaten Stephan Hensel mit erfundenen Pädophilie-Vorwürfen auszuschalten. Die Staatsanwaltschaft habe jedoch schnell erkannt, dass es sich um eine Verleumdung handelte und ermittelt nun gegen Block und ihr Umfeld unter anderem auch wegen falscher Verdächtigung. Der Spiegel (Christopher Piltz) berichtet.
LG Hamburg zu Schweinemast-Film: Wie die FAZ (Majd El-Safadi) schreibt, hat das Landgericht Hamburg einen mit heimlich gemachten Aufnahmen versehenen Beitrag von "Spiegel TV", der von den angeblich tierquälerischen Zuständen in einem Schweinemastbetrieb in Niedersachsen handelt, untersagt, weil "Spiegel TV" die Stellungnahme des in dem Beitrag angegriffenen Schweinezüchters "in unzutreffender Weise wiedergegeben" habe. Schadenersatz sprach das Gericht dem Schweinezüchter nicht zu. Das Gericht erläuterte auch die Grundlagen der Verdachtsberichterstattung.
LG München I – Lkw-Kartell: Ende Juni wurden vor dem Landgericht München I zwei Klagen eingereicht, mit denen Spediteure mehr als 1,3 Milliarden Euro samt Zinsen wegen zu hoher Preise für Lkw und Zubehör nach illegalen Absprachen zurückfordern. Laut Einschätzung der EU-Kommission waren alle großen europäischen Fahrzeugbauer von 1997 bis 2011 an dem Lkw-Kartell beteiligt, so die FAZ (Marcus Jung).
Umsturzpläne/Reuß: Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp/Maria-Luisa Kotsev) fasst in einer ausführlichen Reportage den bisherigen Verlauf der Prozesse gegen 26 Männer und Frauen zusammen, denen die Bundesanwaltschaft vorwirft, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung rund um den Frankfurter Immobilienunternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß gewesen zu sein, und schildert ausgewählte Szenen aus den Verfahren vor den Oberlandesgerichten in Stuttgart, München und Frankfurt.
Recht in der Welt
Österreich – Familiennachzug: Laut FAZ (Stephan Löwenstein) hat Österreich den Familiennachzug zu Asylberechtigten und zu subsidiär Geschützten für sechs Monate ausgesetzt. Begründet wurde dies mit einer "Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" gem. Art 72 AEUV. Im Mai 2025 waren nur 74 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich gekommen. Die Grünen bezeichneten den Beschluss als "Showpolitik auf dem Rücken von Kindern".
USA - Angriff auf Iran: Der Rechtsprofessor Michael J. Glennon begründet auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), warum die Anordnung des US-Angriffs auf den Iran ohne Bestätigung durch den Kongress eindeutig verfassungswidrig war.
USA – Sean "Diddy" Combs: Nach dem Geschworenenurteil gegen den Musiker und Produzenten Sean "Diddy" Combs, mit dem er in nur zwei der fünf Anklagepunkte für schuldig befunden wurde, forderte die Bundesstaatsanwaltschaft die Höchststrafe von 20 Jahren Haft. In der kommenden Woche will das Gericht entscheiden, wann das Strafmaß verkündet wird. Bis zur Urteilsverkündung bleibt der Musikproduzent im Gefängnis. Ausführlich über den Prozess berichten SZ (Ann-Kathrin Nezik), FAZ (Christiane Heil) und Welt (Michael Pilz).
Für Sebastian Eder (FAZ) beruht die Jury-Entscheidung auf einer "Fehlannahme, die sich immer noch durch westliche Gesellschaften zieht: Wenn Frauen angegriffen, vergewaltigt oder getötet werden, dann meistens von Fremden". Dies sei schlicht falsch. Valérie Catil (taz) stellt klar, dass in dem Urteil – trotz Combs Verurteilung – keinesfalls ein Sieg zu sehen sei: "Jeder Versuch, in diesem Prozess einen Sieg für die Opfer zu sehen, scheitert daran, dass eine Bestrafung kein Sieg ist, wenn der Täter und die Gesellschaft nichts daraus lernt. Solange Frauen weiterhin nicht geglaubt wird, kann von einem Sieg keine Rede sein."
Algerien – Haft für französischen Journalisten: Wegen "Verherrlichung des Terrorismus" hat die algerische Justiz den französischen Sportjournalisten Christophe Gleizes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, Beziehungen zu dem Präsidenten eines Fußballclubs zu pflegen, der führendes Mitglied einer politischen Bewegung zur Selbstbestimmung der Kabylei ist – einer Bewegung, die von den algerischen Behörden als Terrororganisation eingestuft wird. Gleizes hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, die Organisation "Reporter ohne Grenzen" (RSF) fordert seine sofortige Freilassung. Die Verurteilung kommt zu einer Zeit diplomatischer Spannungen zwischen Algerien und Frankreich, wie die FAZ (Anna-May Lohfeld) schreibt.
Sonstiges
Völkerrecht: Auf einer Veranstaltung unter dem Titel "Die Verwandlung der internationalen Ordnung: Zerbricht das westliche Regelsystem?" diskutierten am Montag der Rechtsprofessor und Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio, die Rechtsprofessorin und Ex-EGMR-Richterin Angelika Nußberger sowie der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen über die Zukunft des Völkerrechts vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen, aber auch über die Frage, ob das Völkerrecht überhaupt jemals ein hehres Instrument der Zivilisierung war oder stattdessen ein "Machtinstrument, das aus westlicher Sicht den Richtigen diente". beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet.
Spenden ins Ausland: Der Rechtsanwalt Christian Bischoff erklärt im FAZ-Einspruch in einem Gastbeitrag, warum die erstmalige Eintragung einer ausländischen Organisation im Zuwendungsempfängerregister der Beginn eines europäischen Binnenmarkts für Spenden sein könnte.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57578 (abgerufen am: 21.01.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag