CDU/CSU und SPD haben Vorschläge für die Wahl von drei BVerfG-Richter:innen benannt. Das OLG Köln entschied, dass "Dubai-Schokolade" aus Dubai kommen muss. Ein Polizist, der sich antisemitisch im Whatsapp-Chat äußerte, bleibt im Dienst.
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Thema des Tages
BVerfG-Richterwahl: Am Donnerstag nächster Woche will der Bundestag drei neue Verfassungsrichter:innen wählen, drei Tage zuvor trifft sich der Wahlausschuss des Bundestags. Dabei schlägt die CDU/CSU-Fraktion den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Günter Spinner als Nachfolger für Josef Christ im Ersten Senat vor. Spinner stand Ende Mai auf einer Liste von Vorschlägen des Bundesverfassungsgerichts für die Nachfolge von Christ. Als Nachfolgerinnen für Doris König und Ulrich Maidowski im Zweiten Senat will die SPD die Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold vorschlagen. Brosius-Gersdorf würde wohl Vizepräsidentin und ab 2030 neue Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Noch ist aber offen, ob alle Kandidat:innen nächste Woche die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten. Die Linkspartei, auf deren Stimmen es für die Wahl ankäme, drängt auf ein eigenes Vorschlagsrecht. "Wir wollen, dass der Nominierungsschlüssel verändert wird", sagte Parteichef Jan van Aken. Diese Forderung konfligiert allerdings mit dem Unvereinbarkeitsbeschlüssen von CDU und CSU. Es berichten FAZ (Stephan Klenner) und LTO (Christian Rath).
zeit.de und beck-aktuell berichten nur über die Forderung der Linken.
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, es dürfe kein Verfassungsfeind Bundesverfassungsrichter werden. Gleichzeitig müsse man eine Lösung suchen und Blockaden verhindern. "In mehreren Landesverfassungsgerichten sitzen sogar von der AfD vorgeschlagene Richter. Von demokratischen Parteien gewählt, um die Funktionsfähigkeit der Gerichte zu sichern."
Rechtspolitik
AfD-Verbot: Nachdem die SPD sich auf ihrem Bundesparteitag einstimmig für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen hat, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), er sehe in dem Beschluss keinen Grund, aktiv zu werden. Erneut kündigte er an, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit der AfD zu bilden, falls das Kölner Verwaltungsgericht die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigen sollte. beck-aktuell berichtet.
Nikolaus Doll (Welt) kommentiert, durch ein AfD-Verbot würde zwar die Partei verschwinden, nicht aber die AfD-Wähler. Diese seien "nicht allesamt Nazis. Sie sind enttäuscht." Der Autor fordert: "Bitte besser regieren, anstatt auf Verbote zu setzen." Die SPD solle Wahlen in der politischen Mitte gewinnen "und davon ablassen, jede noch so kleine Minderheit zu hätscheln".
Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: In einer WDR-Dokumentation äußert sich die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisch über Zurückweisungen an der Grenze: "Wenn jemand an der deutschen Grenze 'Asyl' sagt, dann muss er erstmal ein Verfahren bekommen – meinetwegen direkt an der Grenze, aber ein Verfahren", sagt sie. "So habe ich das europäische Recht verstanden." FAZ (Eckart Lohse) und zeit.de berichten. Nachdem der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, die Entscheidung des VG Berlin gegen die Zulässigkeit der Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze für allgemein relevant erklärte, fasst das Hbl (Dietmar Neuerer) die Reaktionen zusammen. So verstehe der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler die Äußerungen "als klaren Hinweis auf die Gewaltenteilung".
Daniel Deckers (FAZ) kommentiert, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) solle aus dem "Maut-Debakel" lernen und nicht wieder "mit dem Kopf durch die Wand namens Europarecht." Mit einem neuen deutschen Sonderweg werde die CSU auf dem Feld der Migrationspolitik ähnlich spektakulär scheitern wie beim Maut-Projekt. "Das aber sollte man nicht nur ihr nicht wünschen, sondern dem freiheitlichen Rechtsstaat."
Die Welt (Ricarda Breyton) berichtet, dass im Intra-Schengen-Flugverkehr derzeit keine Zurückweisungen von Asylsuchenden stattfinden. Die Weisungen des Innenministers Alexander Dobrindt (CSU) beziehen sich demnach nur auf die Landgrenzen. Im Rahmen der Schleierfahndung stellte die Polizei im Mai 977 Personen fest, die über Flughäfen unerlaubt nach Deutschland eingereist waren, die aber nicht zurückgewiesen wurden.
Asyl: Im Leitartikel bezeichnet Klaus Geiger (Welt) die "juristische Selbstfesselung der EU" als "Kern des Problems" der Migrationspolitik. Nirgendwo sei das Nicht-Zurückweisungs-Gebot so absolut verankert wie in Europa, wo es in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurzele. Anlass des Kommentars ist die heute beginnende EU-Ratspräsidentschaft Dänemarks. Das Land hatte mit acht anderen Ländern in einem offenen Brief die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Zurückweisungen von Ausländern kritisiert.
Automatisierte Datenanalysen: Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) benennt der Rechtsprofessor Johann Justus Vasel die Kritikpunkte an der Analysesoftware Gotham des US-Unternehmens Palantir. Zum Datenschutz sagt er, dass ein externer Zugriff auf die Daten zwar nicht vollständig auszuschließen ist, alle Daten für die hiesige Nutzung aber auf Servern in Deutschland lägen. Er beklagt, dass man in den Bundesländern, in denen die Software bereits genutzt wird, die verfassungsgerichtlichen Grenzen mitunter "nicht ganz ernst" nehme.
E-Evidence: netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichtet über den im Juni vorgestellten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der E-Evidence-Richtlinie. Diese soll es Polizeien in der EU erleichtern, an digitale Beweismittel aus anderen Ländern zu gelangen. Mittels Herausgabeanordnungen sollen Ermittler digitale Beweismittel bei Anbietern in anderen EU-Ländern anfordern können.
Entgelttransparenz: Rechtsanwältin Ann-Marie Jüttner stellt auf beck-aktuell die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie vor, deren Umsetzungsfrist in einem Jahr abläuft. Nach den neuen Regeln wird bereits dann eine Entgeltdiskriminierung vermutet, wenn der Arbeitgeber gegen seine Aufklärungspflichten verstößt. Zum Beispiel muss er schon in der Stellenausschreibung über das Einstiegsgehalt informieren und jährlich an den Auskunftsanspruch erinnern.
Verwaltung: Im Leitartikel schreibt Finn Hohenschwert (FAZ) über die "Juristenrepublik Deutschland". Die juristische Denke, die die Verwaltung präge, sei weniger auf Kostenreduktion, Zeitersparnis oder Bürgernähe als auf einen möglichst rechtssicheren Zustand gerichtet. Zudem hätten Jurist:innen die Neigung, "detaillierte Normensetzung per se als Fortschritt zu betrachten". Der Autor fordert stattdessen, "das Korsett überkommener Regeln" zu lockern und den Mut zur Lücke als "Ausdruck eines angemessenen Rechtsverständnisses" anzuerkennen.
Justiz
OLG Köln – Dubai-Schokolade: Das Oberlandesgericht Köln entschied in vier Eilverfahren, dass die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" eine Herkunftsangabe darstellt, die nur verwendet werden darf, wenn die Schokolade tatsächlich in Dubai hergestellt wurde. Produkte, die in der Türkei hergestellt werden, dürfen nicht als Dubai-Schokolade beworben werden. Entscheidend ist laut OLG, dass noch mindestens 15 bis 20 Prozent der Verbraucher:innen mit der Bezeichnung eine geografische Herkunft verbinden. In der ersten Instanz hatten Kammern des Landgerichts Köln unterschiedliche Auffassungen vertreten. LTO berichtet.
VGH Bayern zu antisemitischem Polizisten-Chat: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob die Dienstenthebung eines Polizisten und Personenschützers auf, der sich in Whatsapp-Chats rassistisch und antisemitisch geäußert hatte. Unter anderem hatte er während eines Einsatzes als Leibwächter für die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, geschrieben, er wünsche sich, sie werde vergast oder in ein Konzentrationslager verbracht. Das Gericht argumentierte, dass in vertraulichen Chats mit Freunden "rückhaltlos" Emotionen ausgedrückt würden. Aus den Äußerungen sei keine "ernsthafte verfassungsfeindliche Gesinnung" herauszulesen, sie hätten nur auf "kurzfristige Lacher" abgezielt. Die Äußerungen zu Knobloch hätten aus der Frustration über das vermeintlich unerträgliche Verhalten Knoblochs sowie ihres krebskranken, von Durchfall geplagten Hundes gerührt. Der VGH hob die Dienstenthebung durch das Polizeipräsidium auf und stufte den Beamten lediglich um eine Besoldungsstufe zurück. beck-aktuell berichtet.
LG München I – Sympatex: Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Landgericht München I das Strafverfahren gegen den Miteigner der Textilfirma Sympatex, Stefan Sanktjohanser, sowie drei weitere Angeklagte wegen des Vorwurfs des Betrugs, der Marktmanipulation und Untreue. Ihnen wird vorgeworfen, durch Täuschungen einen Schuldenschnitt durchgesetzt zu haben, nachdem sie über Strohmänner Anleihen am Unternehmen erworben hatten. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.
LG Köln – Missbrauch durch Priester: Heute wird das LG Köln über die Klage einer Frau entscheiden, die als Mädchen von ihrem Pflegevater, dem katholischen Priester Hans-Bernhard U., jahrelang missbraucht wurde. Sie fordert vom Kölner Bistum Schmerzensgeld in Höhe von 850.000 Euro. Die Kirche lehnt einen Amtshaftung ab, da der Priester seine Pflegekinder als Privatperson aufgenommen habe. Die SZ (Annette Zoch) berichtet.
LG Hannover – Diebstahl durch Polizist: Vor dem LG Hannover begann der Prozess gegen einen 34-jährigen Polizisten und seinen Kollegen wegen des Verdachts der Korruption, des Diebstahls und der Strafvereitelung im Amt. Die beiden Polizisten sollen bei Kontrollen im Drogenmilieu Geld eingesteckt haben, ohne Sicherstellungsprotokolle anzufertigen. Der Hauptbeschuldigte will sich auf diese Weise nicht selber bereichert haben, sondern das Geld von den Drogendealern zu den hilfsbedürftig wirkenden Konsumenten umverteilt haben. Dies berichtet die taz-nord (Nadine Conti).
LG Köln zu Hühnern und Bienen im Wohngebiet: Das LG Köln entschied, dass ein Mann in seinem Garten im Wohngebiet weder Hühner und Hähne noch Bienen halten darf. Weil die Hähne unregelmäßig und zu unvorhersehbaren Zeiten krähten, stellten sie eine Störung dar, die die Nachbarn nach den §§ 1004, 906 BGB nicht hinnehmen müssen. Die rund 9000 Bienen, die der Mann beherbergte, müssen die Nachbarn wegen der Ablagerungen, die sie hinterlassen, ebenfalls nicht dulden. LTO berichtet.
AG München zu Haftung bei Paketversand: Der Paketdienstleister haftet für den Schaden, wenn ein Paket nicht mit dem Inhalt ankommt, mit dem es losgeschickt wurde. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Fall, in dem ein Mann sein gebrauchtes MacBook für knapp 3000 Euro an einen Onlinehändler verkauft und an diesen verschickt hatte. Beim Händler kam jedoch nur ein Paket mit drei Tüten Mehl an. Das Gericht hielt die Darstellungen des Mannes für glaubwürdig. LTO berichtet.
VG Neustadt – Finanzierung der Kommunen/Pirmasens: Die FAZ (Timo Steppat) berichtet über die Klage der Stadt Pirmasens vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen zwei Schlüsselzuweisungsbescheide des Landes Rheinland-Pfalz. Die Stadt habe nicht genug Mittel, um alle vorgeschriebenen kommunalen Aufgaben zu erfüllen. Dennoch übertrage das Land immer mehr Aufgaben. Im laufenden Haushalt hat Pirmasens ein Defizit von 20 Millionen Euro.
Entlassung wegen Gaza-Äußerungen: zeit.de (Henrik Rampe) stellt die Juristin Melanie Schweizer vor, die von ihrem Arbeitgeber, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, entlassen wurde, nachdem sie Gaza in einem Social-Media-Post als "das größte Konzentrationslager der Welt" bezeichnet hatte und einen offenen Brief gegen "Israels Gräueltaten" mit ihrem Namen und der Angabe ihres Arbeitgebers unterschrieb. Sie geht gerichtlich gegen ihre Entlassung vor. Fünf Beamtenrechtler, die in dem Artikel zu Wort kommen, halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass sie den Prozess gewinnen wird.
Gerichtsbesuch im Unterricht: Die FAZ (Timo Steppat) hat mehrere Schulklassen bei ihrem Besuch eines Strafprozesses vor dem LG Koblenz begleitet. Der Raubprozess gegen zwei 22-jährige Angeklagte sollte die Jugendlichen einerseits abschrecken, andererseits für die juristischen Berufe begeistern. Das Urteil eines der Schüler über die Justiz: "etwas steif".
Recht in der Welt
USA – Citizen Birthright: Nachdem der US-Supreme Court entschied, dass untere Bundesgerichte die geburtsrechtliche Executive Order des US-Präsidenten nicht mit Wirkung für die gesamte USA blockieren dürfen, gibt LTO einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und vergleicht sie mit der Rechtslage in Deutschland. In den USA war bislang umstritten, ob einstweilige Anordnungen (injunctions) Wirkung über den Einzelfall hinaus entfalten. Jurist:innen, die dies – anders als nun der Supreme Court – bejahten, argumentierten, dass andernfalls selbst offensichtlich verfassungswidrige Maßnahmen vorübergehend in Kraft träten.
Die Welt (Gregor Schwung) setzt die aktuelle Entscheidung des Supreme Courts in den Kontext von Trumps "Feldzug gegen die Justiz". Die Justiz stehe im Zentrum der politischen Auseinandersetzung und werde kontinuierlich als "politisch motivierte Partei" gebrandmarkt.
Ungarn – Maja T.: Maja T. soll heute in ein Gefängniskrankenhaus verlegt werden, da sich T. aufgrund ihres Hungerstreiks in einem kritischen Gesundheitszustand befindet. Wie spiegel.de berichtet, liegt das Haftkrankenhaus nahe der Grenze zu Rumänien. Am Wochenende besuchte die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt Maja T. und nannte ihre Haftbedingungen eine "Katastrophe". T. mache einen "schwachen" Eindruck, sagte die Politikerin. beck-aktuell berichtet.
Juristische Ausbildung
Mündliche Prüfung: Die Jurastudentin Michelle Sieburg hat für LTO-Karriere Tipps von Prüfer:innen für die mündliche Prüfung gesammelt. Wenn man etwa in der Prüfung mit unbekannten Rechtsproblemen konfrontiert werde, sei alles besser als Schweigen, rät eine Staatsanwältin.
Sonstiges
Völkerrecht: Wolfgang Janisch (SZ) fordert in seinem Kommentar mehr Einsatz für den Frieden. Der Pazifismus lehre, dass die Welt sich auf das Völkerrecht besinnen muss. "Dieses Völkerrecht liegt derzeit am Boden wie noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg, getreten und missachtet keineswegs nur von Russland, sondern auch von Israel und den USA. Wer behauptet, Frieden zu wollen und zugleich das Völkerrecht bricht, der täuscht andere oder sich selbst."
Digitale Märkte: Nachdem bekannt wurde, dass die EU-Kommission US-Konzernen ein Mitspracherecht bei den EU-Regeln für digitale Märkte einräumen will, kommentiert Svenja Bergt (taz), wer über diesen Schritt auch nur nachdenke, "braucht am nächsten Tag überhaupt nicht von digitaler Souveränität in Europa zu sprechen". Auch europäische Unternehmen wünschten sich die Regulierung durch die EU, um die Macht von US-Unternehmen zu begrenzen.
Schmerzgriffe: Die taz (David Muschenich) berichtet über den Einsatz von sogenannten Schmerzgriffen durch die Polizei und fasst die Debatte über deren Rechtmäßigkeit zusammen. Während etwa das sächsische Innenministerium schreibt, der "gezielte und kurzfristige Einsatz von Schmerzreizen" sei verhältnismäßig, halten verschiedene Jurist:innen den Einsatz für verfassungswidrig, etwa weil gesetzliche Grundlagen fehlten. Im März habe das Berliner Verwaltungsgericht den Schmerzgriff gegen einen Klimaaktivisten für unverhältnismäßig erklärt.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57541 (abgerufen am: 24.01.2026 )
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