Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Juni 2025: Sup­reme Court zur Blo­c­kade von Exe­cu­tive Orders / Fami­li­en­nachzug aus­ge­setzt / BVerwG-Prä­si­dent wider­spricht Merz und Dobrindt

30.06.2025

Der US-Supreme Court reduziert die Möglichkeiten, rechtswidrige Trump-Dekrete zu blockieren. Bundestag setzt Nachzug zu Bürgerkriegsflüchtlingen für zwei Jahre aus. Andreas Korbmacher widerspricht Merz und Dobrindt zu Zurückweisungen. 

Thema des Tages

USA - Citizen Birthright: Der US-Supreme Court hat im Streit um das Geburtsrecht entschieden, dass untere Bundesgerichte Anordnungen des US-Präsidenten (Executive Orders) nicht mit Wirkung für die gesamte USA blockieren dürfen, da dies ihre verfassungsmäßigen Befugnisse überschreite. Dieses Urteil stärkt Präsident Donald Trump generell und erlaubt ihm, seine zuvor blockierten politischen Vorhaben fortzuführen – unter anderem die Einschränkung der automatischen Staatsbürgerschaft für Kinder illegal eingewanderter Eltern. Die drei linksliberalen Richterinnen des Gerichts kritisierten die Entscheidung scharf: Sonia Sotomayor sprach von einem "schweren Angriff auf unser Rechtssystem". Vor den neuen rechtlichen Bedingungen, die der Gerichtshof schaffe, sei "kein Recht sicher". Mo-FAZ (Sofia Dreisbach), Mo-taz (Bernd Pickert), Sa-SZ (Fabian Fellmann) und zeit.de berichten.

Repräsentantenhaus und Senat lägen Trump dank republikanischer Mehrheit bereits zu Füßen, umso mehr sollte die Justiz darauf achten, dass sich die USA nicht in eine Autokratie verwandeln, kommentiert Peter Burghardt (Mo-SZ). Jetzt sei die Frage, wie weit das Bollwerk halte, wenn Trump seine Solonummern noch weitertreibe.

Rechtspolitik

Familiennachzug: Der Bundestag hat beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte im Aufenthaltsgesetz für zwei Jahre auszusetzen – betroffen sind vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Die Regierung will damit sogenannte Pull-Effekte verhindern und die Kommunen entlasten. Nur in Härtefällen soll Familiennachzug in diesem Zeitraum noch möglich sein. Zuletzt war der Familiennachzug auf 12.000 Personen pro Jahr begrenzt. Grüne, Linke und Flüchtlingsorganisationen sehen in der Aussetzung eine unbarmherzige Politik, die Integration erschwert und rechtlich umstritten ist. Sa-FAZ, Sa-SZ, Sa-StZ (Christian Rath) und LTO berichten.

Für Reinhard Müller (Sa-FAZ) ist der begrenzte Familiennachzug ein notwendiger Schritt, um Missbrauch zu verhindern und die Integration zu erleichtern. Er betont, dass Migration nicht nur aus humanitären Gründen gesteuert werden dürfe, sondern klare Regeln brauche – auch um gefährliche Fluchtrouten und illegale Einreisen einzudämmen. Eine europäische Lösung sei zwar wünschenswert, aber kein Grund, bis dahin untätig zu bleiben. Christian Rath (LTO) hält das Gesetz für ein Symbol der Abschreckung, das immerhin nicht so offensichtlich rechtswidrig sei, wie die Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze. Nun sollten die Verwaltungsgerichte dafür sorgen, dass in den kommenden zwei Jahren wenigstens die Härtefall-Klausel familien- und insbesondere kinderfreundlich genutzt werde. 

BKA: Der Bundestag hat das BKA-Gesetz nachgebessert, um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2024 umzusetzen. Die Weiterspeicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im polizeilichen Informationsverbund ist danach nur noch bei konkreten Anhaltspunkten für künftige Straftaten erlaubt. Auch die Überwachung von Kontaktpersonen wird stark eingeschränkt und darf nur noch in Ausnahmefällen erfolgen, wenn eine enge Verbindung zur Gefahrenlage besteht. LTO (Panos Athanasiadis) stellt die Neuregelung vor. 

Die Neuregelung wird laut netzpolitik.de (Anna Biselli) von Fachleuten kritisiert. So bemängele Rechtsprofessor Clemens Arzt, dass weiterhin nicht klar geregelt sei, wann eine "vorsorgende Speicherung" von Personendaten in Polizeidatenbanken erlaubt ist. Die im Gesetz formulierte Erlaubnis, wenn die Speicherung zur "Verhütung oder Verfolgung beitragen kann", heiße nicht, dass diese auch erforderlich sei.

AfD-Verbot: Die SPD hat sich auf ihrem Bundesparteitag einstimmig für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Die Delegierten beschlossen einen Antrag des Parteivorstands, der die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von Belegen für die Verfassungswidrigkeit fordert. Bei ausreichenden Belegen will die SPD dann auf einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht dringen. tageschau.de berichtet. 

In seiner Kolumne in der Sa-SZ hält Ex-Bundesverfassungsrichter Peter Müller ein Verbot der AfD auf Grundlage des Verfassungsschutzgutachtens zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch für juristisch nicht tragfähig, da es an einem eindeutigen Nachweis eines systematischen Verstoßes gegen die Menschenwürde fehle. Er verweist darauf, dass viele der aufgeführten Aussagen zwar fragwürdig, aber nicht verfassungswidrig seien. Ein Verbot könne die politische Auseinandersetzung nicht ersetzen und trage das Risiko, Wähler:innen weiter von der Demokratie zu entfremden.

"Für die Demokratie wäre es ein Worst-Case-Szenario, sollte ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf ähnliche Weise scheitern", meint Maria Fiedler im Spiegel-Leitartikel unter Bezugnahme auf den Ausgang des Compact-Verfahrens beim BVerwG. Solange die Verantwortlichen nicht sicher seien, nachweisen zu können, dass die Partei gefährlich genug für ein Verbot ist, sollten sie davon absehen, rät Fiedler. Nur wegen der politischen Symbolik ein Verbotsverfahren gegen die 20-Prozent-Partei einzuleiten, wäre hochgefährlich. Für Gareth Joswig (Sa-taz) dagegen folgt aus der Entscheidung des BVerwG, dass ein AfD-Verbot angesichts ihrer zunehmend rechtsextremen Ausrichtung rechtlich denkbar und politisch geboten sein könnte. Besonders das rassistische "Remigrationskonzept", das in der AfD verbreitet sei, verletze laut Gericht das Demokratieprinzip und könnte ein Parteiverbotsverfahren rechtfertigen.

Gaffer: Johanna Pfund (Sa-SZ) kritisiert das Verhalten von Gaffern bei Unfällen als respektlos und gefährlich, besonders wenn sie Rettungskräfte behindern oder sogar angreifen. Sie unterstützt den Vorschlag des Feuerwehrverbands, Gaffern den Führerschein zu entziehen, da dies deutlich abschreckender wirke als Geldstrafen.

Geheimnisschutz im Zivilverfahren: Den im Justizstandortstärkungsgesetz enthaltenen neuen § 273a ZPO, der am 1. April in Kraft trat und der den Geheimhaltungsschutz sensibler Informationen im Zivilverfahren erweitert, stellt Rechtsanwältin Athina Theodoridis auf LTO vor. Die Norm könne langfristig dazu beitragen, die Hemmschwelle für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu senken, da vertrauliche Daten nicht mehr schutzlos offengelegt werden müssen, meint die Autorin.

Entgeltgleichheit: Das EU-Omnibus-IV-Paket, mit dem die EU-Kommission bürokratische Hürden reduzieren will, sieht bewusst keine Abschwächung der Entgelttransparenzrichtlinie vor, schreibt der wissenschaftliche Mitarbeiter Philipp Roller im Expertenforum Arbeitsrecht. Er hält dies für richtig, da sonst Unternehmen benachteiligt würden, die bereits vorausschauend tätig geworden sind oder sich gerade im Anpassungsprozess an die Richtlinie befinden.

Sanktionen gegen Russland: Die Rechtsprofessoren Martijn van den Brink und Mark Dawson setzen sich im Verfassungsblog (in englischer Sprache) kritisch mit dem Vorschlag von Armin von Bogdandy und Luke Dimitrios Spieker auseinander, für die Verlängerung der Russlandsanktionen nach Artikel 2 EUV auf die Einstimmigkeit zu verzichten und so das Veto Ungarns zu umgehen. Das verstoße gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und untergrabe demokratische Entscheidungsverfahren, so die Autoren. Insgesamt sehen sie die Argumentation als gefährlich an, weil sie zentrale Regeln des EU-Vertragswerks aushebelt und Minderheitenrechte schwächt.

Justiz

VG Berlin zu Zurückweisungen an der Grenze: Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Andreas Korbmacher sagte im Interview mit dem Hbl (Heike Anger/Klaus Stratmann), sollte es zu weiteren Gerichtsentscheidungen zugunsten von Asylsuchenden kommen, "werden Kanzler und Innenminister sicherlich überlegen müssen, inwieweit sie die Auffassung noch aufrechterhalten können, die sie bisher vertreten haben". In Bezug auf die Entscheidung des VG Berlin kritisierte er die Äußerung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der von einer Einzelentscheidung im vorläufigen Rechtsschutz gesprochen habe. "Das ist so nicht ganz richtig", erklärte Korbmacher. Das Verwaltungsgericht sei im Eilverfahren erst- und auch letztinstanzlich zuständig. 

Bezugnehmend auf die entsprechende öffentliche Diskussion argumentiert Nam Nguyen auf juwiss.de, dass die Unterstützung von Asylsuchenden durch die NGO Pro Asyl im Rahmen strategischer Prozessführung legitim und rechtlich zulässig ist. Ein Missbrauch prozessualer Rechte läge laut Autor nur dann vor, wenn ausschließlich schädigende Absichten verfolgt werden – was im Fall der durch Pro Asyl unterstützten Verfahren nicht zutreffe. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte Anzeige wegen des "Einschleusens von Ausländern" und der "Beihilfe zur unerlaubten Einreise" erstattet.

EuGH – Nichtvorlage: Wie LTO berichtet, vertritt die EuGH-Generalanwältin Tamara Ćapeta die Auffassung, dass oberste nationale Gerichte nicht in jedem Fall ausführlich begründen müssten, warum sie dem Europäischen Gerichtshof ein Verfahren nicht vorlegen. Eine knappe Standardformel genügt dann, wenn die Vorinstanz bereits nachvollziehbar dargelegt hat, warum das EU-Recht im konkreten Fall keine Relevanz hat oder kein Klärungsbedarf besteht. Eine ausdrückliche Begründung des obersten Gerichts ist jedoch dann erforderlich, wenn es von der Argumentation der Vorinstanz abweicht oder diese überhaupt keine Begründung geliefert hat.

BVerwG zu Elternzeit und Wechselschichtdienst: Rechtsanwältin Sarah Nussbaum erläutert auf beck-aktuell eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Elternzeit bei Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen nicht als Wechselschichtdienst für einen früheren Ruhestand angerechnet wird. Kritisiert wird, dass dies insbesondere Frauen benachteilige und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschwere.

KG Berlin – Anschlagsversuch auf Taylor-Swift-Konzert: Drei Taylor-Swift-Konzerte in Wien wurden im Sommer 2024 aus Angst vor einem Terroranschlag abgesagt. Die Bundesanwaltschaft hat nun gegen einen Jugendlichen, der den mutmaßlichen Haupttäter aus Österreich bei den Anschlagsplänen unterstützt haben soll, Anklage erhoben. Er soll unter anderem eine Bombenbauanleitung übersetzt und Kontakt zu einem IS-Mitglied vermittelt haben. Die Sa-FAZ (Stephan Löwenstein)spiegel.de und LTO berichten. 

KG Berlin – Auslieferung nach Ungarn: Nach dem Fall Maja T. könnte es jetzt zu einem weiteren Auslieferungsfall kommen, so tagesschau.de (Alena Lagmöller/Edgar Lopez). Der syrische Staatsbürger Zaid A. soll an den Angriffen der militanten Antifa auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen sein. Endgültig hat das Kammergericht noch nicht über eine Auslieferung entschieden. Im Fall von Maja T. hatte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung für rechtswidrig erklärt und ausgeführt, dass man sich nicht auf allgemein gehaltene Zusicherungen Ungarns verlassen könne.

OLG Celle zu sittenwidrigem Autokauf: Das Oberlandesgericht Celle erklärte den Kauf eines 52.000 Euro teuren Mercedes-Benz durch einen Heimmitarbeiter für lediglich 5.555 Euro von einem schwerkranken Heimbewohner für sittenwidrig und damit nichtig. Das Gericht sah ein krasses Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Fahrzeugwert, das bereits die Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Käufers begründe. LTO berichtet.

LG München – Sympatex: Ab Dienstag müssen sich die Eigentümer der Textilfirma Sympatex Stefan Sanktjohanser und Frank Günther vor dem Landgericht München verantworten, weil sie laut Anklage Investor:innen durch gezielte Täuschung um über eine Million Euro geschädigt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, eine Insolvenz und einen Unternehmensverkauf inszeniert zu haben, um einen Schuldenschnitt durchzusetzen – und sich über Strohfirmen verdeckt an Sympatex beteiligt zu haben. Der Prozess ist der Auftakt zur juristischen Aufarbeitung eines Finanzmanövers mit 97 Betrugsfällen und 180 weiteren Versuchsfällen. Es berichtet Hbl (René Bender/Lars-Marten Nagel).

LG Aschaffenburg zu Selbstjustiz-Mord: Das Landgericht Hamburg hat ein afghanisches Ehepaar, das einen 18-jährigen Afghanen brutal getötet hatte, wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die beiden hatten den jungen Mann unter einem Vorwand an einen abgelegenen Ort gelockt, wo der Ehemann ihn mit einem Beil erschlug – aus Rache für eine als beleidigend empfundene Äußerung gegenüber ihrem Sohn in einem Online-Spiel. Die Tat, bei der auch die Kinder Zeugen wurden, war laut Gericht eine besonders verachtenswerte Form von Selbstjustiz. Die Mo-FAZ (Helene Röhnsch) berichtet ausführlich über den Prozess und die Verurteilung. 

LAG Schleswig zu Arbeitsunfähigkeit durch Tattoo: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat laut LTO entschieden, dass eine Pflegehilfskraft keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, wenn sie aufgrund einer entzündeten Tätowierung arbeitsunfähig wird. Die Richter sahen ein eigenes Verschulden der Arbeitnehmerin, da das Risiko einer Infektion beim Tätowieren bekannt und vermeidbar sei.

VG Schwerin zu "Jamel rockt den Förster": Das Verwaltungsgericht Schwerin hat, wie LTO (Hasso Suliak/Aileen Kelzenberg) berichtet, einen erneuten Eilantrag der Veranstalter des Anti-Rechts-Festivals "Jamel rockt den Förster" gegen mögliche behördliche Auflagen wie ein Alkoholverbot abgelehnt. Aktuell bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis, da die Auflagen bislang nur angekündigt, nicht aber endgültig erlassen worden seien, so das Gericht. Bereits im Mai hatte das VG einen Eilantrag der Veranstalter gegen den Beschluss der Gemeindevertretung von Gägelow im Landkreis Nordwestmecklenburg abgelehnt, die im Januar beschlossen hatte, künftig Gebühren in Höhe von knapp 8.000 Euro von den Veranstaltern für die Nutzung der Gemeindeflächen zu verlangen. 

AG Berlin-Tiergarten zu Fahruntüchtigkeit: Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte einen 84-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, weil er trotz bekannter Herzerkrankung Auto fuhr und dabei eine Frau und ihr Kind tödlich verletzte. Der Angeklagte war im Zeitpunkt des Unfalls wohl nicht mehr schuldfähig, trug jedoch laut Gericht die Verantwortung, weil er sich überhaupt ans Steuer setzte, obwohl ihm die Gefahr plötzlicher Ohnmachtsanfälle bewusst war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mo-SZ (Constanze von Bullion) und LTO berichten über die Entscheidung.

AG Weimar zu Corona-Maßnahmen: Joachim Wagner widmet sich in der Mo-taz dem Umgang mit zwei Weimarer Amtsrichtern, die während der Corona-Pandemie ihre Position missbrauchten, um ihre politische Agenda gegen staatliche Maßnahmen voranzutreiben. Während Christian Dettmar dafür wegen Rechtsbeugung verurteilt und aus dem Dienst entfernt wurde, entging sein Kollege Matthias Guericke knapp einer Anklage, obwohl auch er bewusst richterliche Neutralität verletzte. Wagner kritisiert, dass die Dienstaufsicht in solchen Fällen zu zögerlich reagierte und somit eine gefährliche Politisierung der Justiz begünstigte. Die wachsende Einflussnahme rechtspopulistischer Kräfte auf Richterwahlen und Justizentscheidungen wird als alarmierender Trend dargestellt, der das Vertrauen in den Rechtsstaat untergrabe.

StA Hamburg – Cum-Ex: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat 232 Millionen Euro an beschlagnahmten Cum-Ex-Erlösen an Dänemark ausgekehrt, meldet Bloomberg News (Karin Matussek) (in englischer Sprache). Es handelt sich um Geld, das in einem Geldwäsche-Ermittlungsverfahren gegen Sanjay Shah und andere beschlagnahmt worden war. Das Verfahren gegen Shah selbst war im Mai eingestellt worden, weil Shah in Dänemark schon zu 12 Jahren Haft verurteilt worden ist.

StA Dresden – Rassistische Stellenanzeige: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen einen sächsischen Dachdecker, der eine rassistische Stellenanzeige aufgegeben hatte, eingestellt, berichtet die Mo-taz (David Muschenich). Die Anzeige "Ausbildungsplatz ab 2026 aber: keine Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger" sei "geschmacklos und moralisch anstößig", aber strafrechtlich nicht zu beanstanden, so laut taz die Begründung. Die Äußerungen seien als von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt anzusehen. Der Dachdecker rufe nicht zu "Gewalt- oder Willkürmaßnahmen" gegen Personengruppen auf und die verwendeten Begriffe seien teils gar nicht bestimmten Personengruppen zuzuordnen. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) prüft jetzt juristische Schritte gegen die Einstellungsverfügung.

GenStA Hamburg – Jimi Blue Ochsenknecht: Die Sa-SZ (Jana Stegemann) schildert jetzt ausführlich, wie es zur Inhaftierung des Schauspielers und Sängers Jimi Blue Ochsenknecht kam. Er war am Hamburger Flughafen aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen worden, weil er eine Hotelrechnung in Österreich aus dem Jahr 2021 in Höhe von rund 14.000 Euro nicht bezahlt hatte.

Recht in der Welt

Sondertribunal zum Ukrainekrieg: tagesschau.de (Egzona Hyseni/Frank Bräutigam) erläutert in einem Q&A die wichtigsten Fragen zu dem jetzt beschlossenen Sondertribunal zu russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Insbesondere wird die Lücke beschrieben, die das Sondertribunal bei der Verfolgung von "Verbrechen der Aggression" schließen soll.

Israel/USA/Iran: Die Sa-taz (Lisa Schneider) beantwortet grundlegende und konkrete, auf den Iran-Konflikt bezogenen Fragen zum Völkerrecht. Ob Israels Angriff auf den Iran rechtmäßig war, sei danach umstritten: Einige sähen keinen unmittelbar bevorstehenden Angriff des Iran und somit kein Selbstverteidigungsrecht Israels, andere betrachteten den Angriff Israels als Teil eines andauernden Konflikts. Die Schwierigkeit der Durchsetzung des Völkerrechts erschwerten eine klare Bewertung und liessen viel Interpretationsspielraum. 

Auch das Völkerrecht sei hier ein Opfer geworden, meint Rechtsprofessorin Mary Ellen O'Connell im Verfassungsblog (in englischer Sprache), angesichts der Rechtfertigung des israelischen Angriffs mit der Notwendigkeit einer Abschreckung. Die Äußerung von Bundeskanzler Merz, der sagte, es gebe "keinen Grund, das Vorgehen Israels oder der USA zu kritisieren" sei “beunruhigend” und müsse bekämpft werden, schreibt O'Connell. Das dringende Ziel, die Einhaltung des Völkerrechts im Allgemeinen und des Friedensrechts im Besonderen zu verbessern, hänge von der korrekten Anwendung des Rechts auf Sachverhalte, der Anerkennung von Verstößen und der Kritik an Verletzern ab.

Auch Daniele Sepehri (Mo-taz) meint, dass "wer Israels Angriffe vorbehaltlos unterstützt", "nicht nur das Völkerrecht" entwerte, "sondern auch jede deutsche Beteuerung von 'Nie wieder'". "Wer schweigt oder Beifall klatscht, macht sich zum Komplizen – ob gegenüber Teheran oder gegenüber Tel Aviv".

Israel - Palästinser:innen: Der israelische Menschenrechtsanwalt Michael Sfard, der häufig Palästinenser:innen aus den besetzten Gebieten gegen israelische Behörden und Siedler:innen vertritt, schildert im Interview mit der Montags-SZ (Ronen Steinke), wie seine Erfolgsaussichten am Obersten Gerichtshof Israels immer geringer werden. 

Italien – Asylverfahren in Albanien: Im Verfassungsblog widmet sich die Doktorandin Andreina De Leo (in englischer Sprache) der Vorlage des italienischen Kassationsgerichtes an den EuGH zur Vereinbarung Italiens mit Albanien über die Überstellung von Asylbewerber:innen. 

Atomwaffen: tagesschau.de (Christoph Kehlbach) erklärt, dass laut Atomwaffensperrvertrag nur fünf offiziell anerkannte Staaten Atomwaffen besitzen dürfen, während sich alle anderen verpflichten, keine Atomwaffen zu entwickeln oder zu erwerben. Trotzdem besitzen auch Länder wie Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea Atomwaffen oder streben danach – wie mutmaßlich auch der Iran.

Juristische Ausbildung

Juristische Spezialisierung: Die Sa-FAZ (Anna Pfister) beleuchtet, wie Jurastudierende und junge Juristen ihr Fachgebiet finden können. Praktika, Workshops oder ehrenamtliches Engagement könnten bei der Orientierung helfen, eine frühe Spezialisierung sei aber nicht zwingend notwendig. Die Autorin ermutigt dazu, offen zu bleiben, über den Tellerrand zu schauen und individuelle Interessen mit den Anforderungen des Arbeitsmarkts in Einklang zu bringen.

Potentieller Klausurenfall – "Zurückgestohlenes" Auto: Ein Mann aus Mannheim holte sich sein gestohlenes Auto mithilfe eines Zweitschlüssels in Dortmund zurück, nachdem es dort bei einem gutgläubigen Käufer gelandet war. Die Mitarbeiter:innen der Lernplattform Jurafuchs Linne Hempel und Benjamin Kadic erläutern auf LTO, was bei der Lösung einer entsprechenden Klausur beachtet werden müsste. Der Fall zeige, dass Eigentümer sich nicht selbst helfen dürfen, sondern den rechtlichen Weg beschreiten müssen – verbotene Eigenmacht bleibe auch bei gestohlenem Eigentum unzulässig.

Sonstiges

Völkerrecht: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert auf spiegel.de die deutsche Außenpolitik unter Kanzler Merz als widersprüchlich: Während Deutschland rhetorisch hohe völkerrechtliche Prinzipien betont, reagiert es auf völkerrechtswidrige Kriege durch Verbündete mit Schweigen oder Zustimmung. Fischer beklagt eine mediengetriebene Dramatisierung und die Selbstverzwergung Deutschlands auf der Weltbühne, obwohl es sich als Führungsmacht inszeniert. Damit untergrabe die Bundesregierung ihre eigene Glaubwürdigkeit und verwässere die Bedeutung internationaler Rechtsnormen. 

Auch Wibke Becker (FAS) warnt davor, dass Demokratien ihre Glaubwürdigkeit verlieren, wenn sie das Völkerrecht nicht achten – auch im Umgang mit Gegnern wie dem Iran. Sie kritisiert, dass der Westen den jüngsten Militärschlag gegen den Iran zwar als notwendig darstellt, dabei aber rechtliche Prinzipien vernachlässigt. Für sie liegt die Stärke der Demokratie gerade darin, sich an Recht und Gerechtigkeit zu binden – auch wenn das mühsamer ist. 

Im Interview mit der FAS (Jochen Buchsteiner) betont der CDU-Politiker Norbert Röttgen, dass das Völkerrecht ein zentrales Interesse deutscher Außenpolitik sei, aber eben nur eines unter mehreren, das in Konfliktsituationen gegen andere Interessen abgewogen werden müsse. Er kritisiert, dass Deutschland Außenpolitik oft mit rechtlichen oder ethischen Bewertungen verwechsle, wodurch kein tatsächlicher Einfluss auf internationale Akteure ausgeübt werde. 

Nato: Rechtsprofessor Mattias Kumm kritisiert im Verfassungsblog-Editorial die NATO-Gipfelergebnisse als gefährlich kurzsichtig, da sie zentrale Fragen zur Verlässlichkeit der USA und zum Umgang mit internationalen Rechtsnormen ausklammern. Er warnt, dass ohne ein gemeinsames Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und ohne Investitionen in Diplomatie die Sicherheit Europas und die Glaubwürdigkeit des Bündnisses langfristig gefährdet sind.

KI im Rechtswesen: Über das Potential von KI im Recht schreibt die Mo-FAZ (Maximilian Sachse). Sogenannte KI-Agenten sollen nicht nur wie etwa ChatGPT auf Befehl Texte, Bilder oder Videos erschaffen und verarbeiten, sondern ganze Aufgabenketten autonom erledigen können. Gerade auf Juristen kämen im Berufsleben gewaltige Veränderungen zu, da seien sich die meisten Fachleute einig.

RA Philippos Botsaris: In der Reihe "Most wanted" stellt LTO (Stefan Schmidbauer) den Rechtsanwalt Philippos Botsaris vor, der u.a. den Vater des in Bad Oynhausen nach einer Abifeier getöteten 20-jährigen Philippos vertreten hatte. Die Namensgleichheit habe ihm auf eindringliche Weise vor Augen geführt, wie nah und willkürlich ein solches Schicksal jeden von uns treffen könne, so der Jurist.

Anwalt im Lebensmittelrecht: LTO-Karriere (Franziska Kring) hat sich mit dem im Lebensmittelrecht tätigen Rechtsanwalt Jonas Kiefer über seinen Werdegang und seinen Arbeitsalltag unterhalten. 

Anwalt für Musikfestivals: Im Interview mit LTO-Karriere (Tamara Wendrich) erzählt Rechtsanwalt Hajo Rupp, warum er sich gegen eine Musikkarriere und für ein Jurastudium entschieden hat. Heute berät er gleich drei der größten Musikfestivals der Branche.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57534 (abgerufen am: 12.03.2026 )

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