Die juristische Presseschau vom 24. Juni 2025: Neue Streit­wert­g­renze fürs Amts­ge­richt? / Eil­be­schluss gegen Dublin-Sank­tionen / US-Mil­lionär Starr setzt NRW-Staats­kanzlei eine Frist

24.06.2025

Das BMJ will die zivilrechtlichen Zuständigkeiten neu ordnen. Das LSG Nds-Bremen entschied gegen Leistungsstreichung für Dublin-Flüchtling. Starrs Anwalt Ralf Höcker fordert von der NRW-Staatskanzlei einen "konstruktiven Dialog". 

Thema des Tages

Zivilrechtliche Zuständigkeiten: LTO (Markus Sehl) liegt ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der vorsieht, die Streitwertgrenze für Verfahren vor den Amtsgerichten von 5.000 Euro auf 10.000 Euro zu erhöhen. Damit will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Amtsgerichte stärken, die einen "wichtigen Beitrag zur Bürgernähe der Justiz" leisteten. Nachbarschaftsstreitigkeiten sollen künftig generell vor den Amtsgerichten geklärt werden. Für Arzthaftungsrecht, Presserecht oder Vergaberecht sollen generell die Landgerichte zuständig sein. Die Verfahrenseingänge bei den Amtsgerichten würden bundesweit um rund 65.000 Verfahren pro Jahr zunehmen, hat das BMJV ausgerechnet. Bei den Landgerichten würden dagegen jährlich etwa 58.000 Verfahren weniger eingehen und bei den Oberlandesgerichten rund 14.000 Verfahren weniger. Der Entwurf soll am heutigen Dienstag in die Länder- und Verbändebeteiligung gehen.

Rechtspolitik

Asyl/Kinderrechte: Auf dem Verfassungsblog untersuchen Pauline Endres de Oliveira und Nerea González Méndez de Vigo, Rechtsprofessorin und Referentin bei der Migrations-Beauftragten der Bundesregierung, welche Rolle das Kindeswohl bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) spielt. GEAS sehe zwar punktuelle Verbesserungen vor, etwa in Hinblick auf die Gesundheitsversorgung oder den schnelleren Zugang zur Bildung, aber "insgesamt führen Kinderrechte im Rahmen der GEAS-Reform ein Schattendasein".

Lehrerinnen mit Kopftuch: Wie FAZ und bild.de (Stefan Peter) berichten, hat sich die Berliner Landesregierung darauf geeinigt, noch vor der Sommerpause das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen aus dem sogenannten Neutralitätsgesetz zu streichen. Damit kommt Berlin einer 2015 getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach, wonach nur eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität einen derartigen Eingriff in die Religionsfreiheit der Lehrerinnen rechtfertigen könne. Zuletzt waren Kopftücher bereits geduldet worden.

Reinhard Müller (FAZ) findet, dass Menschen, die das Tragen religiöser Symbole für zwingend erachten, "die Tauglichkeit für den öffentlichen Dienst" fehle.

Sondervermögen/Klimaschutz: In einem von den Organisationen Green Legal Impact und GermanZero koordinierten Offenen Brief fordern 28 Völker- und Verfassungsrechtler:innen, darunter Gerd Winter und Wolfgang Hoffmann-Riem, die Bundesregierung auf, bei der Verwendung des Sondervermögens die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Klimaschutz zu beachten, es dürften zudem keine Investitionen in fossile Infrastrukturen finanziert werden. beck-aktuell berichtet.

Einschüchterungsklagen: Christian Rath (taz) begrüßt zwar grundsätzlich die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), dass unbegründete Klagen, die nur der Einschüchterung von Journalist:innen und NGOs dienen, vor Gericht schneller erledigt werden sollen. Die zudem geplante Zusatzgebühr für solche Klagen sei jedoch nur symbolisch. Es werde ohnehin wenig Anwendungsfälle für das Gesetz geben, weil Einschüchterungskläger eher begründet gegen Marginalien klagen, als unbegründet gegen Meinungsäußerungen an sich.

Häusliche Gewalt/Umgang: Nun berichtet auch LTO über die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Umgangsrecht für gewalttätige Elternteile nicht nur – wie bislang vorgesehen – bei physischer Gewalt gegen die Kinder, sondern auch bei Gewalt gegen das andere Elternteil und bei psychischer Gewalt einzuschränken.

Justiz

LSG Nds-Bremen zu Leistungsstreichung für Dublin-Flüchtlinge: Mit Beschluss vom 13. Juni gab das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen dem Eilantrag eines Afghanen statt und entschied, dass er nicht von Leistungen ausgeschlossen werden darf, wenn zwar nach dem Dublin-Regeln ein anderer Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist, eine freiwillige Ausreise in den Dublin-Regeln aber nicht vorgesehen ist. Darüber hinaus bestehe ein erhebliches unionsrechtliches Klärungsbedürfnis, weil die EU-Aufnahmerichtlinie Vorgaben für eine menschenwürdige Mindestsicherung des Lebensunterhalts von Schutzsuchenden mache. Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AsylbLG, mit der Ende Oktober 2024 der Leistungsausschluss für Dublin-Geflüchtete eingeführt wurde, begegne damit verfassungs- und europarechtlichen Bedenken. Es berichten taz und beck-aktuell.

StA Bonn – Steuerhinterziehung/Daniel Starr: Ralf Höcker, Medienanwalt des US-amerikanischen Tech-Millionärs Daniel Starr, gegen den die Staatsanwaltschaft Bonn trotz eines im Dezember 2022 aufgehobenen Haftbefehls weiterhin wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt, setzte der NRW-Staatskanzlei nun eine Frist bis zum 25. Juni. Sollten sie bis dahin nicht in einen "konstruktiven Dialog über die Modalitäten einer außergerichtlichen Beilegung" eintreten, drohten Verfassungsbeschwerde, Amtshaftungsklage und mögliche Strafanzeigen. Außerdem wurde der Fall nach Angaben von Höcker nun auch im Weißen Haus erörtert. Nach Aussagen von Starrs Strafverteidiger verweigere die StA Bonn mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO Akteneinsicht. Es berichten Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) und LTO (Panos Athanasiadis).

BGH zu Zwangsmedikation/Off-Label-Use: Medikamente dürfen im Rahmen der Zwangsmedikation grundsätzlich nur so angewendet werden, wie die Zulassungsbehörden es genehmigt haben. Damit bestätigte der Bundesgerichtshof Anfang Mai die Entscheidung des Landgerichts Berlin II, mit der es den Antrag einer Betreuerin auf zwangsweise Verabreichung eines Medikaments per Spritze ablehnte, wenn die Betreute die zugelassene orale Einnahme verweigert. Ausnahmsweise kann eine Off-Label-Anwendung bei gemeinsamer Entscheidung der Betreuer:in und der Ärzt:in erfolgen, wenn die Anwendung eine "medizinisch-wissenschaftlich konsentierte Grundlage" hat. beck-aktuell berichtet.

BAG zur Fälligkeit einer Sozialplanabfindung: Rechtsanwalt Benjamin Kesisoglugil stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Ende Januar vor, nach der die Fälligkeit einer Sozialplanabfindung, die auf einem durch eine Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan beruht, nicht durch ein späteres gerichtliches Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Einigungsstellenspruchs zu dem Sozialplan hinausgeschoben wird.

BVerwG – Compact-Verbot: Anlässlich der für den heutigen Dienstag angesetzten Hauptsacheentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum vereinsrechtlichen Verbot der rechtsextremistischen Compact Magazin GmbH blickt spiegel.de (Wiebke Ramm) auf die beiden Verhandlungstage Mitte Juni zurück. "Compact"-Gründer Jürgen Elsässer erklärte, das Magazin habe als Medienhaus nur einen publizistischen Einfluss, ohne eine Bewegung zu organisieren. Außerdem, so seine Anwälte, sei das Vereinsrecht nicht auf ein Medienunternehmen anwendbar. Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums, das das Verbot aussprach, tätigt das Magazin nicht nur antisemitische, rassistische und geschichtsrevisionistische Aussagen, sondern nehme eine "kämpferisch-aggressive Haltung" gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein. 

OLG Düsseldorf zu U-Haft / Verfahrensdauer: Mit Beschluss vom 5. Juni gab das Oberlandesgericht Düsseldorf der Beschwerde eines erstinstanzlich noch nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten gegen den Haftfortdauerbeschluss des Landgerichts Wuppertal statt, weil das LG mehr als sechs Monate nach der Urteilsverkündung immer noch nicht das Protokoll der Hauptverhandlung vorgelegt hatte. Mangels Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls, das gemäß § 273 Abs. 4 StPO Voraussetzung für die Zustellung des Urteils ist, kann die Revisionsbegründungsfrist nach § 345 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht zu laufen beginnen. Obgleich das OLG Düsseldorf den dringenden Tatverdacht und die Fluchtgefahr des Angeklagten feststellte, dürfe eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer nicht zulasten eines Angeklagten gehen. Die Überlastung des Gerichts rechtfertige keine weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Es berichten LTO (Xenia Piperidou) und bild.de (Uwe Wojtuschak/ Georgios Xanthopoulos).

VG Hamburg zu Verfassungstreue: Im Eilverfahren hielt das Verwaltungsgericht Hamburg die Suspendierung einer Finanzanwärterin aufrecht, weil ihre TikTok-Videos mit Bezugnahme auf Rechtsrock-Lieder mit volksverhetzenden Inhalten das Vertrauen in die Unparteilichkeit und Verfassungstreue der Verwaltung erschüttern sowie den innerdienstlichen Frieden gefährden können. Wenn – wie hier – verfassungsfeindliche Bezüge öffentlich und identifizierbar mit der Person einer Beamtin verknüpft sind, sei ein sofortiges Einschreiten geboten. beck-aktuell berichtet.

LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Nach 33 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Frankfurt/M. im "Sommermärchen"-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft in ihrem Abschlussplädoyer eine Geldbuße in Höhe von 270.000 Euro gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB). Sie sieht es als erwiesen an, dass DFB-Funktionäre "in einem besonders schweren Fall" Steuern in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen haben. Das Urteil soll am Mittwoch ergehen. Es berichten SZ und spiegel.de.

beA-Nutzungspflicht: Rechtsanwalt Martin W. Huff fasst auf beck-aktuell verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur umfassenden beA-Nutzungspflicht für Rechtsanwält:innen zusammen. Eine Anwalt:in müsse ihr beA auch bei privaten Angelegenheiten nutzen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg übersehe mit einer kürzlich ergangenen Entscheidung, nach der Rechtsanwält:innen unter besonderen Umständen nicht zur privaten bea-Nutzung verpflichtet sind, wohl die obergerichtliche Rechtsprechung.

Karin Graßhof: Die frühere Bundesverfassungsrichterin Karin Graßhof ist am 10. Juni im Alter von 87 Jahren gestorben. Die parteilose Richterin, die von der SPD vorgeschlagen worden war, war von 1986 bis 1998 Mitglied des Zweiten Senats. Die FAZ und beck-aktuell erinnern an Graßhof.

Recht in der Welt

USA/Iran: Nun schreibt auch LTO, dass die Angriffe der USA auf iranische Atomanlagen völkerrechtswidrig waren. Die USA waren weder selbst einem Angriff des Irans ausgesetzt noch bestand eine Selbstverteidigungslage Israels. Darüber hinaus verletzte US-Präsident Donald Trump die US-Verfassung, indem er den Militärschlag ohne Zustimmung des Kongresses ausführen ließ.

Im Gespräch mit spiegel.de (Claus Hecking) erläutert der emeritierte Harvard-Rechtsprofessor Laurence Tribe, warum der US-Verfassungsbruch von Donald Trump vermutlich folgenlos bleiben wird: für ein Amtsenthebungsverfahren fehlen die Mehrheiten im Repräsentantenhaus und im Kongress, und der US-Supreme Court wird sich angesichts seines "berüchtigten Immunitätsurteils" ebenfalls nicht gegen Trump stellen. Tribe zeigt sich besorgt darüber, dass "die Instrumente in unserer Verfassung, die verhindern sollten, dass der Präsident im Alleingang zum Kriegspräsidenten wird, zurzeit nicht funktionieren."

Auch Peter Burghardt (SZ) findet es problematisch, dass der "zunehmend autokratische Staatschef den Kongress überging". Patrick Bahners kommt im FAZ-Feuilleton ebenfalls zum Schluss, dass der "Präsident, will er kriegerische Taten sprechen lassen, die Autorisierung des Kongresses braucht".

USA/Iran/NATO: Die iranischen Gegenschläge auf US-Basen in Katar und im Irak lösen nach Einschätzung des Rechtsprofessors Jochen von Bernstorff keinen NATO-Bündnisfall aus, aus dem eine Pflicht entsteht, der USA zu folgen. Die verhältnismäßigen militärischen Reaktionsschläge des Irans erfolgten nach Auffassung Bernstorffs in Selbstverteidigung gegen die vorherigen US-amerikanischen Angriffe, sodass sich die USA ihrerseits nicht auf ein Selbstverteidigungsrecht berufen könne, was wiederum Voraussetzung für den NATO-Bündnisfall sei. LTO berichtet.

Israel/Iran: Die FAZ (Alexander Haneke) verweist angesichts des nach derzeitigen völkerrechtlichen Maßstäben rechtswidrigen Angriffs Israels gegen den Iran auf die "unklare Faktenlage", die eine "rechtliche Bewertung erschwert". Da die "Staatenpraxis ein zentrales Kriterium bei der Auslegung völkerrechtlicher Pflichten" ist, ist "für das Völkerrecht auch von Bedeutung, wie sich die einzelnen Staaten zu den israelisch-amerikanischen Luftschlägen positionieren".

Großbritannien – US-Kanzleien: Die FAZ (Marcus Jung) stellt Analysen von "Law.com" vor, denen zufolge die fünf US-Sozietäten Linklaters, Clifford Chance, Freshfields, Slaughter and May sowie A&O Shearman weiterhin die umsatzstärksten Kanzleien in Großbritannien sind. Insbesondere bei den Umsatzzahlen je Anwält:in liegen die US-Kanzleien vorne, weil sie auch in der Ferne ihre hohen Stundensätze durchsetzen konnten und sich auf das umsatzstarke Gebiet M&A konzentrierten.

Sonstiges

Waffenexporte nach Israel: Im Interview mit der taz (Alice von Lenthe) betont Völkerrechtsprofessor Kai Ambos, dass Deutschland nach dem verbindlichen Waffenhandelsvertrag verpflichtet ist, seine Waffenlieferungen an Israel einzustellen, weil ein "überwiegendes Risiko besteht, dass mit diesen Waffen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden könnten". Beamt:innen, die trotz Kenntnis um Berichterstattung, dass es in einem Gebiet zu Völkerrechtsverbrechen kommt, Waffen in ein Krisengebiet liefern, "können sich der Beihilfe zu diesen Verbrechen strafbar machen". Er kritisiert Deutschlands Doppelstandards und mahnt, dass "die ungleiche Anwendung des Völkerrechts nicht nur die Legitimität des Westens untergräbt, sondern auch das Völkerrecht schwächt".

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57482 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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