Ein Hamburger soll einen US-Jugendlichen in den öffentlichen Selbstmord getrieben haben. Der BGH konkretisierte die Voraussetzungen des Versuchsbeginns. Der Europarat kritisierte Deutschland für sein Vorgehen bei Gaza-Demonstrationen.
Thema des Tages
GenStA Hamburg - White Tiger: Ermittler haben einen 20-jährigen Hamburger festgenommen, den sie des Mordes und des mehrfachen versuchten Mordes verdächtigen. Der Mann nannte sich in einer Telegram-Gruppe "White Tiger". Er soll einen 13-jährigen Jungen in den USA zum Suizid durch Erhängen vor laufender Kamera gedrängt haben. Eine 14-Jährige aus Kanada soll er mit Psychoterror dazu getrieben haben, sich die Pulsadern aufzuschneiden, was sie jedoch überlebte. "White Tiger" soll führendes Mitglied einer Online-Community namens "764" sein, die zahlreiche Kinder virtuell sexuell missbraucht haben soll. Sie verstehen sich nach Angaben der Ermittler als Raubtiere, die labile Kinder und Jugendliche terrorisieren. Sie erschleichen sich zunächst das Vertrauen der Opfer, bringen sie dann dazu, intime Aufnahmen von sich zu schicken, mit denen sie dann wiederum die Opfer erpressen. Ein Dokument auf dem Computer von White Tiger soll als eine Art Anleitung zu verstehen sein, mit der andere in den Suizid getrieben werden können. Der 20-Jährige bestreitet die Vorwürfe. "Wir sprechen davon, dass der Täter das Geschehen, womit das Opfer sich selbst schadet, in den Händen hält. Dass er das Opfer als sogenanntes Werkzeug gegen sich selbst benutzt", sagte ein Staatsanwalt. Es berichtet u.a. SZ (Ulrike Nimz).
Rechtspolitik
Richterwahl in Thüringen: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Julia Nebel und Robert Kaliner sowie der Doktorand Jonathan Schramm argumentieren auf dem Verfassungsblog, dass die AfD mit der Blockade der Neubesetzung des Richterwahlausschusses in Thüringen die Ernennung neuer Richter:innen nicht verhindern kann. Die entsprechende Lösung finde sich in den Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes (das der Thüringer Landesverfassung vorgehe), wonach eine aktive Zustimmung des Richterwahlausschusses gar nicht zwingend erforderlich sei, um Richter:innen rechtmäßig auf Lebenszeit zu ernennen. Richterwahlausschüsse hätten ggf. nur ein Vetorecht. Ihre Handlungsunfähigkeit hindere nur die Ausübung des Vetorechts, nicht die Richterernennung.
Asyl: Heribert Prantl (SZ) kritisiert in seiner Kolumne, dass "fast alle Pläne, die in Brüssel oder in Berlin als Flüchtlingspolitik betrieben werden", dem Ziel dienen, "dem Asylrecht die Rechtsqualität und dem Flüchtling den Schutz zu nehmen". Die Zahl der Menschen, die auf ihrer Flucht im Mittelmeer ertrinken, sei in den vergangenen zwei Jahren deutlich höher gewesen als je zuvor. Wenn die Politik betone, genau dies verhindern zu wollen, könne man ihr nicht glauben, solange sie gleichzeitig die Grenzen dichtmache, Organisationen wie "Pro Asyl" als Schlepperorganisationen bezeichne und von "Zahlen" rede, die "runter müssen". Der "tausendfache Tod" werde "von der herrschenden Politik nicht einfach nur billigend in Kauf genommen", sondern "als Teil des Prinzips Abschreckung begrüßt".
Ermittlungsmethoden: Karin Truscheit (FAZ) kritisiert, dass viele Methoden, die die Polizei in anderen Ländern seit Jahren mit Erfolg nutzt, um schwerste Straftaten aufzuklären, hierzulande "aus ideologischen Gründen" nicht möglich seien, darunter etwa die Vorratsdatenspeicherung und die erweiterte DNA-Analyse durch Bestimmung der biogeographischen Herkunft eines Spurenlegers.
Justiz
BGH zum Versuchsbeginn: Der Bundesgerichtshof hat im März klargestellt, dass es für eine Versuchsstrafbarkeit nicht ausreicht, wenn zwei Männer, die den Plan hatten, einen angelockten Autokaufinteressenten auszurauben, ihre Tat abbrechen, weil der Kaufinteressent in Begleitung einer weiteren Person erscheint und unklar bleibt, ob er Geld mit sich führt. Laut BGH haben die beiden Männer damit die Schwelle zum "Jetzt-geht’s-los" noch nicht überschritten und nicht objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt. Hierfür habe ein wichtiger Zwischenschritt gefehlt: Der Käufer hätte aus seinem Auto aussteigen müssen, um in die Gefahrenzone zu gelangen. Es schreibt LTO.
LSG S-A zum Verschlucken als Arbeitsunfall: Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat laut LTO entschieden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, wenn sich ein Arbeitnehmer an dem vom Arbeitgeber bereitgestellten Kaffee verschluckt und sich daraufhin – infolge eines Sturzes – das Nasenbein bricht. Der Kaffeegenuss habe einem beruflichen Zweck gedient. Denn durch gemeinsames Kaffeetrinken bei der Besprechung werde die positive Arbeitsatmosphäre und kollegiale Gemeinschaft gestärkt und durch das Koffein Wachsamkeit und Aufnahmebereitschaft gesteigert. Das habe der Arbeitgeber auch gewusst, da er den Kaffee zur Verfügung stellte. Hätte der Kläger den Kaffee selbst mitgebracht, hätte es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt, stellte das Gericht klar.
LSG Berlin-BB zu Renten-Trick: Eine aus dem Libanon oder der Türkei eingewanderte Frau scheiterte vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit dem Versuch, sich nachträglich ein deutlich höheres Alter eintragen zu lassen, um früher das Rentenalter zu erreichen. Das LSG wies die Klage der Frau auf Vergabe einer neuen Sozialversicherungsnummer mit dem 14 Jahre älteren Geburtsjahr ab, so LTO.
LG Leipzig - Mord an Ex-Partnerin: Die SZ (Benedikt Warmbrunn) schreibt in einer Seite 3-Reportage über den Prozess um die Tötung von Jessica S. durch ihren Ex-Partner, der die Trennung nicht akzeptieren wollte, und allgemein über Femizide. Am heutigen Freitag soll das Urteil verkündet werden.
LG Bamberg – Handyauswertung: Der Gewerkschafter und Journalist Hendrik Torner reichte – mit Unterstützung von Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte – beim Landgericht Bamberg eine Klage gegen die polizeiliche Auswertung seines beschlagnahmten Smartphones ein. Ihm wurde die Aufnahme des vertraulich gesprochenen Wortes von Polizisten gem. § 201 StGB am Rande einer Aktion der Letzten Generation vorgeworfen. Bei der Akteneinsicht erfuhr Torner, dass anhand seiner Handydaten ein politisches Profil von ihm angefertigt worden war. Seine Anwältin Gül Pinar argumentiert vor allem, dass eine Beschlagnahme des Handys gem. § 94 StPO nicht die Auswertung der darauf gespeicherten Daten rechtfertige. Hierfür wäre eine Norm mit höheren Schwellen erforderlich, die aber fehle. Sie hält das Computer-Grundrecht auf Schutz informationstechnischer Systeme auch bei offenen Maßnahmen wie einer Beschlagnahme für anwendbar. Es schreibt die taz (Christian Rath).
LG Oldenburg – Bilder aus dem Schlachthof: Weil sie illegal Aufnahmen aus einem Schlachthof angefertigt und diese dann veröffentlicht haben, wurden zwei Tierschützer:innen von dem Schlachthofbetreiber auf Schadensersatz in Höhe von 98.000 Euro wegen Rufschädigung verklagt. Auf den Aufnahmen zu sehen waren Schweine, die vor der Schlachtung in einem CO₂-Aufzug betäubt wurden. Die Methode ist legal. Die Aktivist:innen sagen, es seien erstmals Videobilder aus einem CO2-Paternoster eines deutschen “Tierwohl”-Schlachthofs zu sehen, die das Leiden der Tiere dokumentieren. Einen möglichen Deal – Verzicht auf Schadenersatz gegen Unterlassungserklärung und umfassende Entfernung der Bilder aus der Öffentlichkeit – lehnten die Aktivist:innen ab. Das Landgericht Oldenburg wird frühestens am 16. Juli das Urteil fällen, so die SZ (Sebastian Höhn).
LG Hildesheim zu Charles Smethurst: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Verurteilung von Charles Smethurst. Der Gründer der German Property Group, kurz GPG, wurde vom Landgericht Hildesheim wegen besonders schweren Betrugs in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt. Smethurst hatte tausende Anleger:innen getäuscht. Spätestens zur Jahresmitte 2018 sei es zu Liquiditätsengpässen bei GPG gekommen, das Unternehmen habe Rechnungen nicht mehr bezahlen und Kredite nicht mehr bedienen können. Die Insolvenzreife habe der Angeklagte erkannt und dennoch weitere Darlehen aufgenommen.
AG Berlin-Mitte zu Namensänderung von trans Frau: Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entschieden, dass die Berliner Direktbank DKB eine Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro an eine trans Frau zahlen muss, deren Namens- und Anredeänderung sie monatelang nicht vorgenommen hatte. Im Gegensatz zu Namensänderungen aufgrund von Eheschließung verlangte die Bank bezüglich der Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags zusätzliche Nachweise. Dies verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, so das AG, das den Verweis der DKB auf das Geldwäschegesetz nicht gelten ließ. Es berichtet LTO (Max Kolter).
Recht in der Welt
Israel/Iran: Im Interview mit der SZ (Ronen Steinke) schildert Rechtsprofessor Christoph Safferling, was nach dem humanitären Völkerrecht als Kriegsverbrechen geächtet wird und wer als leigitimes militärisches Ziel gilt. So können auch Atomanlagen legitime militärische Ziele sein, wenn sie militärischen Zwecken dienen, etwa der Herstellung von Atombomben. Der Angriff auf militärische Führer ist zulässig, auch wenn diese zu Hause im Bett liegen.
Israel/Iran – Rolle Deutschlands: Sara Maria Behbehani (SZ) fragt sich, was die Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), wonach Israel in Iran die "Drecksarbeit" für den Westen, "für uns", mache, bedeute, wenn man sie zu Ende denke: "Dass internationales Recht nur dann gilt, wenn es einem passt?" Georg Ismar (SZ) kommentiert, völkerrechtlich sei das Handeln Israels hochproblematisch. Die Merz’sche Aussage biete allerdings die Chance, "wirklich Einfluss auf Israel und Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ausüben zu können, weil der Kanzler solidarisch, aber nicht unkritisch" gesprochen habe. Nikolas Busse (FAZ) meint, es sei die Wahrheit, dass Israel in Iran die "Drecksarbeit für uns alle" mache. Das revolutionäre islamistische Regime stelle nicht nur eine Gefahr für Israel dar, sondern auch für Europas Sicherheit. Kersten Augustin (taz) ist der Ansicht, das Wort "Drecksarbeit" bringe das "Dilemma, in dem sich die deutsche Nahostpolitik befinde" auf den Punkt: "Ja, man will Israel gegen eine mögliche nukleare Bedrohung unterstützen. Ja, das iranische Regime ist eine Terrorherrschaft. Und trotzdem bleiben die Bombardierungen völkerrechtswidrig".
USA - Nationalgarde in Los Angeles: Der Referent Lukas Kiehne analysiert auf LTO, inwieweit das Vorgehen von US-Präsident Donald Trump in Kalifornien an den "Preußenschlag" in Deutschland 1932 erinnert und warum und unter welchen Umständen es zu einer Verfassungskrise der USA anwachsen könnte.
USA – Visa für ausländische Studierende: Nachdem das US-Außenministerium vergangenen Monat US-Botschaften und Konsulate weltweit angewiesen haben soll, vorerst keine neuen Termine für Visa-Anträge von ausländischen Studierenden und Teilnehmer:innen von Austauschprogrammen zu vergeben, sollen nun laut FAZ (Sofia Dreisbach) und LTO wieder Interviews geführt werden. Voraussetzung sei die komplette Offenlegung der Social-Media-Kanäle.
USA – Sean Combs: Nun berichtet auch die taz (Valérie Catil) ausführlich über Hintergründe und Ablauf des Prozesses gegen den Rapper und Musikproduzenten Sean Combs aka P. Diddy, dem wegen Sexhandel, organisierter Kriminalität und Erpressung lebenslange Haft droht.
Österreich – Waffen: In der Woche nach dem Amoklauf an einer Schule in Graz hat die österreichische Regierung laut der FAZ (Stephan Löwenstein) ein Paket mit Maßnahmen auf den Weg gebracht. In erster Linie soll das Waffenrecht verschärft werden. Vorgesehen sind aber auch Maßnahmen, um Hilfe für die Opfer zu leisten, Sicherheit und Prävention an Schulen zu verbessern, Jugendliche vor Radikalisierung und sozialer Isolation zu schützen und Medien in die Verantwortung zu nehmen.
Ungarn – Maja T.: Vor einem Jahr wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Mehrere Abgeordnete der Grünen fordern nun in einem Brief die Rückholung, wie die taz (Sönke Gorgos) berichtet. Maja T. befindet sich seit zwei Wochen im Hungerstreik wegen ihrer Haftbedingungen. Die Grünen-Politiker:innen fordern zudem, weitere Auslieferungen nach Ungarn zu stoppen. Die Haftbedingungen T.s würden das Bild eines Justizsystems bestätigen, "das eklatant von den rechtsstaatlichen Mindeststandards der EU abweicht". Zuvor hatte bereits die Linke eine Rückholung gefordert.
Juristische Ausbildung
Verbeamtung im Referendariat: Vier Bundesländer lassen ihre Referendar:innen selbst darüber entscheiden, ob sie im Beamtenverhältnis ausgebildet werden oder nicht. Der Jurastudent Felix Moskalev erläutert im FAZ-Einspruch in einem Gastbeitrag, was bei der Entscheidung zu beachten ist und welche Auswirkungen eine Verbeamtung etwa im Hinblick auf das Arbeitslosengeld und die Krankenversicherung hat.
Sonstiges
Gaza-Demonstrationen: Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty, kritisierte in einem Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) das Vorgehen der deutschen Behörden bei Demonstrationen gegen den Gaza-Krieg. Konkret zeigte er sich "besorgt" über die Strafverfolgung bestimmter propalästinensischer Slogans sowie über "exzessive Gewalt" der Polizei gegen Demonstrant:innen. Er forderte die deutsche Regierung auf, von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die Menschen aufgrund ihrer politischen Meinung, Religion, Nationalität oder ihres Migrationsstatus diskriminieren, so LTO.
Homophobie: Ronen Steinke (SZ) zeigt sich erschreckt darüber, dass die Pride-Paraden in Deutschland in diesem Jahr "so sehr attackiert werden wie lange nicht" mehr, und kritisiert, dass die Politik trotzdem oft nur Desinteresse zeige. So habe etwa Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) gesagt, aufgrund der erforderlichen "Neutralität" sei es in diesem Jahr nicht erwünscht, dass der Bundestag an der Pride-Parade teilnehme. Doch in "solchen Fragen gibt es keine Neutralität", so der Autor. Er konstatiert: "Wenn es je einen guten Grund gab, dass alle gesellschaftlichen Institutionen beim CSD mitlaufen, dann jetzt."
Seenotrettung: Die SZ (Marc Beise) erläutert, was freiwillige Seenotretter:innen seit der Einstellung des italienischen Seenotrettungsprogramms "Mare Nostrum" vor zehn Jahren erleben, ob und woher sie Unterstützung erhalten und wie die Politik zur privaten Seenotrettung steht. Im Interview mit der taz (Joscha Frahm) spricht die Seenotretterin Marie Banck über ihr Engagement, die Kriminalisierung der Seenotrettung sowie über den Kampf der italienischen Regierung gegen Migration.
Das Letzte zum Schluss
Unbegründete Sorgen: "Rufen Sie uns nicht an", forderte die Polizei in Pinellas County im US-Bundesstaat Florida besorgte Bürger:innen über ihr Social-Media-Profil auf. Hintergrund der Mitteilung waren zahlreiche Anrufe von Bürger:innen, die sich Sorgen um ein Rudel Rundschwanzseekühe machten, das sich sehr nah am Strand tummelte. Wie die Polizei nun erklärte, waren sämtliche Sorgen unbegründet: Den Tieren gehe es mehr als gut. Es sei Paarungszeit. Musikalisch unterlegt wurde das Video der Polizei mit dem Song "Let’s Get It On" von Marvin Gay, wie spiegel.de schreibt.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 20. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57457 (abgerufen am: 08.12.2025 )
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