Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2025: Abt­rei­bungen in Eng­land nicht mehr strafbar / BAG zu Betriebsrat mit Befris­tung / BGH ver­han­delte über Wer­bung mit redu­ziertem Preis

19.06.2025

Das britische Unterhaus stimmte für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs für Frauen. Ein befristet angestellter Betriebsrat hat keinen Anspruch auf eine Dauerstelle. Der BGH verhandelte über Werbung für verbilligten Kaffee.

Thema des Tages

England – Schwangerschaftsabbruch: Das britische Unterhaus stimmte für eine Gesetzesänderung, nach der Frauen in England und Wales für den Abbruch ihrer eigenen Schwangerschaft künftig nicht mehr bestraft werden können. Nach der alten Gesetzeslage konnten theoretisch bis zu lebenslange Haftstrafen für Schwangerschaftsabbrüche verhängt werden. Praktisch galten Schwangerschaftsabbrüche bis zur 24. Woche zwar als rechtswidrig, wurden jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Ein weiterer Antrag, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch als Menschenrecht zu deklarieren, wurde abgelehnt. Zudem bleibt die ärztliche Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen nach der 24. Woche strafbar. taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski) und beck-aktuell berichten.

In einem separaten Kommentar feiert Daniel Zylbersztajn-Lewandowski (taz) die Änderung als "großen Sieg für britische Frauen"; in der Debatte sprachen "Frauen sowohl dafür als auch dagegen. So muss es sein, denn hier geht es ausschließlich um den Körper von Frauen."

Rechtspolitik

Umgang mit AfD-Mitgliedern: Zwischen Bund und Ländern herrscht Uneinigkeit, wann eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit AfD-Mitgliedern eingerichtet werden soll. Die Innenministerkonferenz hatte die AG vorige Woche beschlossen, sie soll den Umgang mit Staatsbediensteten und Waffenbesitzer:innen mit AfD-Mitgliedschaft einheitlich regeln. Nachdem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zunächst ankündigte, die AG solle erst nach einem Gerichtsurteil zur Einstufung der AfD als gesichert extremistisch einberufen werden, teilten mehrere Landesinnenbehörden (inklusive Bayern) auf Anfrage der taz (Gareth Joswig) nun mit, dass die Gruppe "zeitnah" eingerichtet werden soll.

Rechtsstaatlichkeit in der EU: In seinem Bericht zur Rechtsstaatlichkeit warnt das EU-Parlament vor "einer Vielzahl besorgniserregender Entwicklungen" wie der Nichteinhaltung von Gerichtsurteilen und Angriffen auf EU-Werte. Außerdem kritisiert das EU-Parlament die von der EU-Kommission geplante Rücknahme der EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinie. Der Bericht ist der parlamentarische Beitrag zum jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission, wie beck-aktuell erläutert.

Justiz

BAG zu Betriebsrat mit Befristung: Die Wahl eines befristeten Arbeitnehmers in den Betriebsrat zwingt den Arbeitgeber nicht, dem Arbeitnehmer nach Ende der Befristung eine Folgebeschäftigung anzubieten, so das Bundesarbeitsgericht. Betriebsratsmitglieder seien hinreichend durch § 78 S. 2 BetrVG geschützt, der die Benachteiligung von Betriebsräten regelt. In dem zugrundeliegenden Fall habe sich das vorinstanzliche Landesarbeitsgericht fehlerfrei davon überzeugt, dass eine Folgebeschäftigung nicht aufgrund der Betriebsratstätigkeit verweigert wurde. beck-aktuell berichtet.

BGH – Werbung mit reduziertem Preis: Der Bundesgerichtshof verhandelte über eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die möglicherweise irreführende Preiswerbung eines Discounters. Der Discounter hatte Kaffee von Jacobs Krönung für 4,44 Euro beworben, was 36 Prozent günstiger sei im Vergleich zu 6,99 Euro zuvor. Bei dem Preis von 6,99 Euro handelte es sich laut Angabe des Discounters um den bisherigen 30-Tage-Bestpreis, wobei dies allerdings nicht für den Kaffee von Jacobs Krönung galt, dessen 30-Tage-Bestpreis wiederum bei 4,44 Euro lag. Die Wettbewerbszentrale hielt diese verwirrende Auskunft für einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Nach Prognose von sz.de (Wolfgang Janisch) wird der BGH im Oktober zugunsten der Wettbewerbszentrale entscheiden.

EuGH/Deutschland –  öffentliche Vergabe: Die EU-Kommission hat vor dem Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe von 2014 eingeleitet. Deutschlands Umsetzung sei defizitär, weil Deutschland u.a. eine unklare Definition des "Auftraggebers" verwende und der Zugang zu Nachprüfungsverfahren mangelhaft sei. beck-aktuell und zeit.de berichten.

BVerwG zu Soldat mit rechtsextremer Vergangenheit: Ein Hauptfeldwebel, der CDU-Mitglied ist, durfte von einem Geheimschutzbeauftragten der Bundeswehr nicht als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Trotz rechtsextremistischer Vergangenheit und wechselhafter Aussagen beim MAD sei dem Bekenntnis des Soldaten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu glauben, da er in den neun Jahren als Soldat nicht mit rechtsextremistischen Äußerungen oder Aktivitäten auffiel. beck-aktuell berichtet.

OLG Düsseldorf – Messermorde von Solingen: Die Welt (Kristian Frigelj) schildert die Zeugenaussagen der Geschädigten des Messerangriffs im Strafverfahren gegen den Angeklagten Issa al Hasan. Der Angeklagte hatte den drei Zeug:innen bei einem Stadtfest in den Hals gestochen. Die Folgen des Angriffs schränkten sie teils noch heute stark ein.

LSG BaWü zu Impfentschädigung: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies die Berufung einer Klägerin auf Zuerkennung eines Anspruchs auf Beschädigtenversorgung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz aF zurück. Die Klägerin, die bereits vor der Impfung ähnliche Symptomatiken beschrieb, konnte nicht nachweisen, dass ihre chronischen Kopfschmerzen auf die Impfung zurückzuführen sind. LTO berichtet.

VG Hamburg zu Parken vor defekter Ladesäule: Nun berichtet auch beck-aktuell (Monika Spiekermann) über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg aus dem März. Danach dürfen keine Autos auf einem Parkplatz stehen, der ausweislich seiner Beschilderung für E-Autos zum Aufladen ihrer Batterien reserviert ist - auch wenn die Ladesäule noch nicht funktionsfähig ist. Dennoch wurde das Abschleppen eines Autos als unverhältnismäßig und der Gebührenbescheid als rechtswidrig eingestuft, da der Kläger mangels Lademöglichkeit gar keine Parkbevorrechtigten behindern konnte. 

LG Koblenz zu Online-Betrug/Werklohn: Ein Auftraggeber, der den zu zahlenden Werklohn infolge einer betrügerischen E-Mail auf das Konto eines Hackers statt an den Werkunternehmer überwies, schuldet weiterhin den Werklohn, da durch die Überweisung auf ein fremdes Konto keine Erfüllung eingetreten ist. Das entschied das Landgericht Koblenz, das dem betrogenen Auftraggeber allerdings einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO gegen den Werkunternehmer zugestand, weil dieser seine Email-Adresse nicht ausreichend geschützt hatte. Mit diesem Anspruch, der 25 Prozent der Werklohn-Forderung beträgt, darf der Auftraggeber nun aufrechnen. In dem Fall hatte der Auftraggeber eine E-Mail erhalten, die vermeintlich von dem Werkunternehmer stammte, tatsächlich jedoch von einem betrügerischen Hacker abgesandt wurde. Darin verwies das Unternehmen scheinbar auf eine neue Bankverbindung. LTO und spiegel.de berichten.

LG Schwerin/LG Stralsund/LG Rostock zu Spott wegen Parkinson: Nachdem der an Parkinson erkrankte MV-Landtagsabgeordnete Dirk Bruhn (Linke) die beiden AfD-Politiker Enrico Schult und Thore Stein als "nicht nur politische, sondern auch menschliche Arschlöcher" bezeichnete, weil sie sein Zittern imitiert haben sollen, und zwei Kreisverbände der Linken ähnlich lautende Pressemitteilungen veröffentlichten, gingen Schult und Stein gerichtlich gegen die Äußerungen vor. Das Landgericht Schwerin wies die Klage im Mai mit Verweis auf die Landesverfassung ab, die Äußerungen im Landtag grundsätzlich schütze. Das Landgericht Stralsund wies den Antrag ebenfalls ab, weil es nicht feststellen konnte, ob Bruhns Vorwürfe unwahr sind. Lediglich das Landgericht Rostock sah in der Aussage, die beiden seien "politische und menschliche Arschlöcher", eine nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussage, die ihr Persönlichkeitsrecht verletze. bild.de (Uwe Freitag) stellt die verschiedenen Entscheidungen vor.

LG Verden – Daniela Klette: Im Strafverfahren gegen Ex-RAF-Mitglied Daniela Klette sagte nun ein Geldbote aus, den Klette mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub im Juni 2016 überfallen haben soll. Er habe den Überfall anfangs "als Spaß" empfunden; erst als ein Maskierter neben ihm in die Luft schoss, realisierte er, dass ein Überfall im Gange war. spiegel.de berichtet.

Recht in der Welt

Israel/Iran: Die Diskussionen um die Völkerrechtswidrigkeit der israelischen Angriffe auf den Iran dauern an. Die SZ (David Kulessa) schildert den Appell des Philosophen Omri Boehm, Enkel von Überlebenden des Holocausts, für den "die wahre Lehre aus dem Holocaust für Deutschland wie den Rest der Welt die Verantwortung gegenüber dem Völkerrecht" sein müsse.

Der Journalist Clemens Wergin (Welt) behauptet, es bedürfe "erheblicher intellektueller Verrenkungen, die israelische Operation als illegal anzusehen", weil der Iran bereits "seit Jahren einen verdeckten Krieg gegen den jüdischen Staat führt". Hingegen mahnt der Politikberater und Analyst Cornelius Adebahr in einem Gastkommentar der taz, dass die "westliche Doppelmoral im Umgang mit dem Völkerrecht langfristig mehr zu Erosion der internationalen Ordnung beiträgt als der offene Regelbruch mancher Autokraten".

USA – Geschlecht im Reisepass: Eine Bostoner Bundesrichterin stoppte vorerst ein Dekret von US-Präsident Donald Trump, wonach im Reisepass nur noch das männliche oder das weibliche Geschlecht zu nennen seien. Bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung müssen die Behörden nun wieder die Angabe "X" als Geschlechtsoption im Reisepass ermöglichen, so spiegel.de.

USA - trans Jugendliche: Der US-Supreme Court bestätigte das Verbot im Bundesstaat Tennessee von geschlechtsangleichenden Eingriffen bei Minderjährigen, dies sei nicht diskriminierend. Die Entscheidung fiel mit 6 zu 3 Richterstimmen. Es berichten spiegel.de und zeit.de.

Polen – Rechtsstaat: Die Rechtsprofessor:innen Maciej Kisilowski und Anna Wojciuk plädieren auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) angesichts der Wahl des PiS-Kandidaten Karol Nawrocki zum Präsidenten dafür, eine "verfassungsrechtliche Einigung zu finden, die sich nicht nur mit der Unabhängigkeit der Justiz, sondern auch mit der tiefgreifenden sozialen und politischen Polarisierung in Polen befasst." Die Wahl Nawrockis zeige, dass der "Kampf um die Rückkehr zu einer wie auch immer gearteten Verfassungsordnung von vor 2015 vorbei ist". Nun müsse Polen einen "nach vorne schauenden, realistischen Pfad einschlagen".

Juristische Ausbildung

Jura-Bachelor/MV: Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern brachte am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes auf den Weg, auf Grundlage dessen der integrierte "Bachelor of Laws" im Jurastudium an der Universität Greifswald eingeführt werden soll. Viele Bundesländer haben den Jura-Bachelor bereits eingeführt. beck-aktuell berichtet.

Sonstiges

Zwangsvollstreckung: Anlässlich der derzeit laufenden Zwangsversteigerung des Inventars einer Villa des mittlerweile insolventen Signa-Gründers René Benko, der u.a. der Untreue und des Betrugs beschuldigt wird und sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, erläutert LTO-Karriere (Joschka Buchholz/Panos Athanasiadis) die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf der Zwangsvollstreckung.

KI und Urheberrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Leonardo Braguinski beschäftigt sich auf beck-aktuell mit der Frage, wie vor Gericht bewiesen werden könnte, dass ein Computerprogramm nicht KI-generiert ist, damit ihm urheberrechtlicher Schutz zuteil wird.

Strafrecht und Aufenthaltsrecht: Anlässlich des offenen Briefs von Strafrechtler:innen, in dem sie kürzlich eine "evidenzbasierte, rationale Kriminalpolitik forderten", plädiert Rechtsprofessorin und Kriminologin Christine Graebsch auf LTO dafür, "kriminologische Erkenntnisse dogmatisch in der Strafrechtswissenschaft einzubauen". Statt an die Vernunft "der zuvor von ihnen als irrational charakterisierten Politik" zu appellieren, sollten sich die Strafrechtler:innen "lieber mit ihren eigenen Handlungsmöglichkeiten befassen". So sei beispielsweise die kritisierte "diskursive Fabrikation des Zusammenhangs zwischen Kriminalität und Migration" längst im Recht verankert: "Ausweisungen knüpfen an strafrechtlich relevantes Verhalten an, sollen aber keine Strafe sein. Die aus dem Strafrecht bekannten Verfahrensgarantien fehlen im Aufenthaltsrecht."

Hasskriminalität im Internet: Im Interview mit beck-aktuell spricht der Leitende Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. über Hasskriminalität im Netz. Die Meinungsfreiheit im Netz sei "eindeutig stärker durch Hasskommentare" gefährdet als durch die strafrechtliche Ahndung grenzwertiger Äußerungen. Er fordert eine "gesamtgesellschaftliche Reaktion" dagegen, dass Hasskommentare "unwidersprochen bleiben, zur neuen Normalität werden und regelrechte Spiralen des Hasses auslösen".

Das Letzte zum Schluss

Dealer schaut bei Polizei-Razzia vorbei: Ein Dealer, der während der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung seines Komplizen, in der die gemeinsamen Drogen gelagert wurden, nach dem Rechten schauen wollte, wurde kurzerhand selbst festgenommen. Die Drogen im Verkaufswert von 200.000 Euro konfiszierte die Polizei; der ungeduldige Dealer sitzt – wie zwei seiner Komplizen – nun in Untersuchungshaft, so die SZ (Martin Bernstein).

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57450 (abgerufen am: 09.12.2025 )

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