Der syrische Folter-Arzt Alaa M. wurde vom OLG Frankfurt/M. zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein US-Unternehmer will das Weiße Haus gegen die StA Bonn aufbringen. Vater Gjert Ingebrigtsen wird vom Misshandlungs-Vorwurf freigesprochen.
Thema des Tages
OLG Frankfurt/M. – Folter in Syrien: Der syrische Arzt Alaa M. wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt/M. in elf Fällen schuldig gesprochen, Zivilisten im Militärkrankenhaus von Homs gefoltert und in zwei Fällen auch getötet zu haben. Er wurde unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen gegen Personen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Der 40-jährige Angeklagte, der 2015 nach Deutschland kam und hier 2019 Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie wurde, bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Er stand in Deutschland aufgrund des Weltrechtsprinzips vor Gericht. Das Assad-Regime hatte bis zu seinem Sturz versucht, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, unter anderem indem es Angehörige von Zeugen verschleppte. Es berichten SZ (Kathrin Müller-Lancé), FAZ (Eva Schläfer), FAZ-Rhein-Main (Elena Zompi), spiegel.de, zeit.de, beck-aktuell und LTO (Xenia Piperidou).
Reinhard Müller (FAZ) findet das Signal, dass Folter geächtet ist, wichtig. "Ob Gefreiter oder General, Arzt oder Armeechef, Privatperson oder Präsident – es gibt keine Ausnahme, keine Verjährung, keine Immunität". Allerdings habe das Weltrechtsprinzip "auch einen Preis: sehr aufwendige Verfahren über Taten, die in fernen, fremden Lebenswelten begangen wurden." Dominic Johnson (taz) kommentiert, mit Urteilen wie diesem beginne die Wahrheitsfindung in Syrien erst. Weil ein internationales Syrien-Tribunal "Utopie" bleibe, schlägt der Autor eine juristische Zusammenarbeit mit dem neuen Syrien vor, zum Beispiel durch Ermittlungen deutscher Beamt:innen in Syrien.
Rechtspolitik
AfD-Verbot: Die SPD möchte die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens in einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern prüfen lassen. Damit schloss sich die Partei einer Forderung der Grünen an. CDU und CSU halten eine solche Arbeitsgruppe bislang nicht für richtig. Die Welt (Ricarda Breyton/Martin Lutz) berichtet.
Nikolaus Blome (spiegel.de) warnt in seiner Kolumne vor einem AfD-Verbot, obwohl er mit dessen Befürworter:innen darin einig sei, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen könnten. Man solle aber das Bundesverfassungsgericht nicht zu einem Urteil zwingen, "das Rechtsfrieden oder gesellschaftliche Entpolarisierung niemals erreichen würde, im Gegenteil." Der Autor bestreitet zudem, dass sämtliche andere "Mittel gegen die AfD" bereits ausprobiert wurden.
Jugendschutz in Sozialen Netzwerken: Nachdem eine Petition, die eine Altersgrenze von 16 Jahren für soziale Medien fordert, fast 100.000-fach unterzeichnet wurde, blickt die SZ (Karin Janker u.a.) auf Erfahrungen anderer Länder mit solchen Altersgrenzen. In Australien sei das Verbot für Kinder unter 16 Jahren noch nicht in Kraft, da die Art und Weise der Alterskontrolle noch geregelt werden muss. In Frankreich gebe es ein Gesetz zur digitalen Volljährigkeit, das jedoch von der EU gerügt werde, weil die Frage in ihre Zuständigkeit falle. Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen forderte schon 2024 ein EU-weites Verbot sozialer Medien für Jugendliche unter 15 Jahren.
Karin Janker (SZ) kommentiert, das häufigste Argument von Kritikern, ein Verbot sei sinnlos, weil es umgangen werden könne, sei "eine Bankrotterklärung". Ein Verbot treffe auch eine Aussage darüber, was eine Gesellschaft für wünschenswert erachtet. "So wie niemand mehr betrunkene Zwölfjährige einfach hinnimmt, wäre es dann hoffentlich bald auch mit handysüchtigen Zehnjährigen."
Digitale Dienste: In der FAZ fordert Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, das System "notice and takedown" zu beenden und die Plattformbetreiber in die Pflicht zu nehmen, bei rechtswidrigen Inhalten eigenständig zu agieren und nicht nur zu reagieren. Derzeit gebe es ein "Haftungsprivileg" der Plattformen, das der Digital Services Act noch zementiert habe. "Die Wette gilt", schreibt er: "Erst wenn die Plattformen genauso wie die Leserbriefseite jeder Zeitung haften, werden sie mehr Sorge dafür tragen, dass illegale Inhalte entfernt werden."
Politikerhaftung: Angesichts der Vorwürfe gegen Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht die FAZ (Anna Pfister) der Frage nach, ob Minister:innen für vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehlentscheidungen finanziell haften sollten. Derzeit sehe das Bundesrecht eine persönliche Haftung nicht vor, auch wenn einzelne Jurist:innen von einer planwidrigen Regelungslücke ausgingen. Anerkannt sei aber, dass der Gesetzgeber jederzeit eine neue Haftungsnorm in das Bundesministergesetz einführen könnte.
Strafmündigkeit: Nach mehreren schweren Straftaten von strafunmündigen Kindern fordern verschiedene Unionspolitiker:innen eine Senkung des Strafmündigkeitsalter. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) fordert zudem, bei Heranwachsenden (18- bis 21-Jährigen) grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußerte sich skeptisch und verwies auf Möglichkeiten, Kindern "auf andere Weise zu zeigen, wo die Grenzen und was die Alternativen sind." Die Welt (Philipp Woldin) berichtet.
Online-Klagen: Nun berichtet auch LTO über den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Einführung eines digitalisierten Klageverfahrens vor den Amtsgerichten. Zusätzlich solle eine bundesweite digitale Kommunikationsplattform aufgebaut werden, über die Verfahrensbeteiligte und Gerichte Anträge stellen, Dokumente bearbeiten und Zustellungen abwickeln sollen.
Regierungs-Websites: Der Rechtsanwalt Jörg Frederik Ferreau blickt auf LTO kritisch auf verschiedene Online-Angebote der Bundesregierung wie "gesund.bund.de" und "deutschland.de", auf denen journalistisch anmutende Beiträge veröffentlicht werden. Das Gebot der Staatsferne von Medien, das ursprünglich für Rundfunk und Presse entwickelt wurde, gelte auch für Telemedien. Der Autor fordert, eine entsprechende Klarstellung in den Medienstaatsvertrag aufzunehmen.
Justiz
StA Bonn – Steuerhinterziehung/Daniel Starr: Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn wegen Umsatzsteuerhinterziehung gegen den US-Unternehmer Daniel Starr, die im November 2022 zu seiner kurzzeitigen Verhaftung in Paris führten und sich nun "zu einer diplomatischen Belastungsprobe" zwischen den USA und Deutschland ausweiten könnten. Der Europäische Haftbefehl, der zur Verhaftung führte, wurde im Dezember 2022 vom Landgericht Bonn als rechtswidrig aufgehoben, weil kein dringender Tatverdacht bestehe. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren jedoch nicht ein und verweigere Starrs Anwalt seit Mai 2023 jede Akteneinsicht. Starr, der aus Angst vor einer erneuten Festnahme nicht mehr aus den USA ausreise, wird seinen Fall in dieser Woche selbst im Weißen Haus vortragen. Wichtige Republikaner haben sich bereits für ihn eingesetzt. "Politisch motivierte Strafverfolgung gegen Amerikaner ist eine reale Gefahr", sagt Ex-US-Botschafter Richard Grenell.
OLG Nürnberg zu Pflichtverteidigung für Klimaaktivisten: Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass ein Klimaaktivist, der parallel in mehreren Fällen vor Gericht steht, ein Recht auf eine Pflichtverteidiger:in hat. Entscheidend sei, dass durch die verschiedenen Verfahren Strafen drohten, die zusammen die Schwelle einer erheblichen Freiheitsstrafe überschreiten würden. Das Gericht argumentierte, es dürfe nicht der "zufällige Fakt entscheiden, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht". Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Beiordnung der Pflichtverteidigung sofortige Beschwerde eingelegt und dabei auch mit den erhöhten Kosten argumentiert, berichtet beck-aktuell.
OLG Hamm – Preiserhöhung durch Vodafone: Über eine Sammelklage gegen Vodafone, der sich inzwischen mehr als 100.000 Kund:innen anschlossen, berichtet spiegel.de. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte vor dem OLG Hamm geklagt, weil Vodafone 2023 die Preise für Festnetzinternet unrechtmäßig um fünf Euro pro Monat erhöht habe.
LG Oldenburg zu Brandanschlag auf Synagoge: Das Landgericht Oldenburg ordnete die weitere Unterbringung von Tim R. in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil dieser im April 2024 einen Molotow-Cocktail in die örtliche Synagoge geworfen hatte. Ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass R. aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig handelte. Dies berichtet die taz-nord (Aljoscha Hoepfner).
LG Bremen – Mord in Psychiatrie: Den heute beginnenden Prozess gegen eine 42-Jährige, die 2024 im Zustand einer akuten psychotischen Störung ihre Zimmernachbarin in der Psychiatrie getötet haben soll, nimmt die taz-nord (Eiken Bruhn) zum Anlass, um über Gewalt in Verbindung mit psychischen Krankheiten aufzuklären. Eine erhöhte Gewalttätigkeit sei nicht für alle psychischen Störungen, wohl aber für Psychosen, nachgewiesen. Allerdings würden betroffene Menschen öfter auch selbst Opfer von Gewalt. Die Art, wie aktuell über das Thema debattiert werde, verunsichere die Betroffenen und schrecke sie davon ab, sich Hilfe zu holen.
VG Freiburg zu AfD-Beitrag im Amtsblatt: Die Redaktion des städtischen Freiburger Amtsblattes handelte rechtmäßig, als sie einen Beitrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat für die Rubrik "Aus dem Gemeinderat" zurückwies. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg. Der Beitrag, in dem die AfD anlässlich zweier Raubüberfälle in der Stadt migrationspolitische Forderungen erhob, war nach Ansicht des Gerichts nicht kommunalpolitisch relevant und daher nach dem Redaktionsstatut unzulässig. LTO berichtet.
VG Berlin zu Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Die Reduzierung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung auf ihre Einzelfallwirkung stelle einen typischen Fall der Missachtung von Gerichtsentscheidungen dar. Diese Auffassung vertritt der Doktorand Raven Kirchner auf dem Verfassungsblog. Der Grundsatz der Gewaltentreue verlange, dass sich die Behörde mit den verallgemeinerbaren Aussagen des Gerichts auseinandersetze. Dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dies in Bezug auf die Zurückweisungen an der Grenze noch nicht öffentlich getan habe, zeige, dass ihm die juristische Rechtfertigung schwer falle.
Der Akademische Rat Philipp Köker stellt auf dem Verfassungsblog die Angriffe gegen die drei beteiligten Richter:innen am Berliner Verwaltungsgericht in den größeren Zusammenhang einer strategischen Delegitimierung von Gerichten. Schon bevor Populisten wie die AfD an die Macht kommen, griffen sie die Justiz an, "indem sie versuchen, das öffentliche Vertrauen in unabhängige Gerichte systematisch zu untergraben."
StA Frankfurt/O. – Einschleusen von Ausländern: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/O. ermittelt gegen unbekannt wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern, nachdem die drei somalischen Asylsuchenden, denen das VG Berlin den Grenzübertritt erlaubte, eigenmächtig nach Berlin reisten. Die DPolG Bundespolizei hatte eine entsprechende Strafanzeige gestellt. Karl Kopp von Pro Asyl betonte, das eigene Anwaltsteam habe die Übergabe an die Bundespolizei sogar selbst vorgeschlagen. Mit der unerlaubten Einreise habe der Verein nichts zu tun. focus.de (Ulf Lüdeke) berichtet.
Recht in der Welt
Norwegen – Gjert Ingebrigtsen: Der Trainer und Vater des norwegischen Leichtathletikstars Jakob Ingebrigtsen wurde vor einem norwegischen Amtsgericht weitgehend freigesprochen. Seine Kinder hatten ihm vorgeworfen, sie gewaltvoll zu sportlichen Höchstleistungen getrieben zu haben. Die Schilderungen des Sohnes seien zwar glaubwürdig, hätten die Schuld aber nicht zweifelsfrei bewiesen, erklärte das Gericht nun. Es verurteilte den Vater nur für einen Schlag ins Gesicht seiner damals 15-jährigen Tochter. FAZ (Celine Chorus) und spiegel.de berichten.
Israel/Iran: Wie das Hbl (Dana Heide, Moritz Koch) berichtet, hält sich die Bundesregierung bei der Frage nach der Völkerrechtswidrigkeit des israelischen Militäreinsatzes gegen den Iran zurück. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) nannte die "völkerrechtliche Aufarbeitung dieses Konfliktes" "anspruchsvoll", Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) wollte sich eine völkerrechtliche Beurteilung "nicht anmaßen".
Ronen Steinke (SZ) kommentiert, Israel hätte seinen Angriff gegen den Iran nicht beginnen dürfen, "solange nicht auf der iranischen Seite tatsächlich ein direkter Angriff auf Israel unmittelbar bevorstand." 1967, im Sechstagekrieg, seien die Panzer im Gegensatz zur jetzigen Situation schon gerollt. Der damalige Einsatz sei daher "ein gelungener Akt der Selbstverteidigung" und völkerrechtlich erlaubt gewesen. Steinke mahnt eine Befolgung des Völkerrechts an: "Ein Blick auf das Völkerrecht hätte Israel vor schlimmen, historischen Fehlern bewahrt, die auch seine eigene Sicherheit letztlich untergraben."
Sonstiges
Kirchenasyl: Die drei Somalier:innen, die sich vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich gegen ihre Zurückweisung wehrten, befinden sich inzwischen im Kirchenasyl. Aus diesem Anlass schreibt bild.de (Nikolaus Harbusch/Sebastian Geisler), dass es 2024 nur in 39 der 2386 Fällen von Kirchenasyl um Abschiebungen in Nicht-EU-Länder ging. Rechtsprofessor Daniel Thym findet es "moralisch unverständlich, warum die Kirchen ihr humanitäres Kapital derzeit vor allem darauf verwenden, Abschiebungen in andere EU-Mitgliedstaaten zu verhindern."
Behindertenrechte: Eine Studie, über die zeit.de berichtet, ergab, dass die Rechte aus der UN-Behindertenkonvention in vielen Gemeinden nicht gewährleistet werden. In nur 41 Prozent der Kreise und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sei die Barrierefreiheit von Wohnungen, Ämtern und Schulen gewährleistet oder werde daran aktiv gearbeitet. Nur 40 Prozent der Kommunen binde Menschen mit Behinderungen ausreichend in Planungs- und Entscheidungsprozesse ein. Die Behindertenrechtskonvention der UN ist in Deutschland seit 2009 in Kraft.
Aufnahmeprogramm Afghanistan: Tobias Matern (SZ) nennt den Umgang mit den rund 2.400 Afghan:innen, denen eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms erteilt wurde, ein "unwürdiges Gezerre". Nachdem Außenminister Johann Wadephul die Einhaltung der Zusagen angekündigt hatte, stelle sich nun das Innenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) dagegen. Berlin wolle die in Pakistan gestrandeten Menschen "offenbar zermürben".
Transparenz von Regierungshandeln: Minister:innen, die in Messenger-Diensten Chats löschen, nachdem diese von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss angefordert wurden, machen sich wegen Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar. Zu diesem Ergebnis kommen der Jurist Konstantin Dicke und der wissenschaftliche Referent Leon Lohrmann auf LTO. Anlass für den Beitrag ist die Aussage der nordrhein-westfälischen Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne), die nach dem Solingen-Attentat nicht kommuniziert haben will.
Bundestag beim CSD: Die Bundestagsverwaltung wird mit ihrem queeren Regenbogennetzwerk in diesem Jahr nicht am Berliner CSD teilnehmen, weil der Direktor des Deutschen Bundestags, Paul Göttke, entschied, "dass die Bundestagsverwaltung als solche, insbesondere aufgrund der gebotenen Neutralitätspflicht, nicht an politischen Demonstrationen und öffentlichen Versammlungen teilnimmt". Die Organisatoren kritisierten, es werde stillschweigend der Konsens aufgekündigt, "dass Grundrechte sichtbar verteidigt gehören". spiegel.de berichtet.
BKartA – Fußball/50+1: Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel der Deutschen Fußballliga im Grundsatz für rechtmäßig, empfiehlt jedoch, sie "diskriminierungsfrei und konsequent" anzuwenden. Die Regel besagt, dass den Mitgliedern des Vereins stets die Stimmenmehrheit in den ausgegliederten Profifußballabteilung zukommen muss, damit auch große Investoren keine Mehrheit in Versammlungen der Anteilseigner erlangen. Das Modell werde jedoch unter anderem dadurch unterlaufen, dass RB Leipzig keine Mitglieder aufnehme. Die DFL hatte das unverbindliche Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen neue Maßstäbe für sportbezogene Regelwerke setzte. Es berichten SZ (Philipp Selldorf), FAZ (Christoph Becker), spiegel.de (Peter Ahrens) und beck-aktuell.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57430 (abgerufen am: 08.12.2025 )
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