Die juristische Presseschau vom 13. Juni 2025: Anklage gegen Richter Bengt Fuchs / Wein­stein schuldig gespro­chen / Ombuds­ver­fahren gegen Gelb­haar ein­ge­s­tellt

13.06.2025

Die Staatsanwaltschaft Gera erhob Anklage wegen Volksverhetzung gegen Bengt Fuchs. Harvey Weinstein wurde schuldig gesprochen, eine Assistentin oral vergewaltigt zu haben. Das Ombudsverfahren gegen Stefan Gelbhaar wird eingestellt. 

Thema des Tages

LG Gera – Richter Bengt Fuchs: Die Staatsanwaltschaft Gera erhob vor dem Landgericht Gera Anklage wegen Volksverhetzung gegen den früheren Vizepräsidenten am Verwaltungsgericht Gera, Bengt Fuchs. Gegen ihn wurde 2024 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nachdem der Vorwurf laut wurde, er habe sich in den Jahren 2009 bis 2019 in geschlossenen Internetgruppen rassistisch und homophob geäußert. Die Anklage, die bereits am 10. April erfolgte, bezieht sich auf einen noch nicht verjährten Kommentar, den er 2019 gepostet haben soll. Aktuell ist Fuchs als Referatsleiter ins Justizministerium Thüringen abgeordnet. Fuchs bestritt 2024, Urheber der Äußerungen zu sein. LTO (Tanja Podolski) berichtet.

Rechtspolitik

Justizministerin Hubig im Interview: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Interview mit dem RND (Eva Quadbeck und Markus Decker) auf, "nun sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung" gem. Art 72 AEUV für Zurückweisungen an der Grenze nachzuliefern. Sollten weitere deutsche Gerichte die Zurückweisungen "dann immer noch" für rechtswidrig halten, sei es "schwer vermittelbar, solange daran festzuhalten, bis auch der Europäische Gerichtshof dazu geurteilt hat". Außerdem kritisiert die Ministerin die Angriffe gegen die zuständigen drei Richter am VG Berlin. Zudem äußert sich Hubig zum Mietrecht: Sie wolle die Möglichkeit einer Schonfristzahlung auch für ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs einführen. Mieter:innen "sollen eine bereits ausgesprochene Kündigung nachträglich wieder beseitigen können, indem sie ausstehende Beträge bezahlen". Außerdem spricht Hubig über Mietwucher, das Dublin-System, Angriffe auf Einsatzkräfte und die Regulierung von sozialen Netzwerken.

Jasper von Altenbockum (FAZ) kommentiert, Hubig stelle "sicher nicht ohne Hintergedanken" infrage, ob die Politik eine EuGH-Entscheidung zu Zurückweisungen abwarten dürfe. In der Asylpolitik sei es wie mit der Ukrainepolitik: "Alte Glaubenssätze und Illusionen sind hartnäckig. Ihnen dient eine Rechtslage, die so kompliziert wie eindeutig sein mag, die der Politik aber aufzwingt, was nie funktioniert hat".

Jugendschutz in Sozialen Netzwerken: Auf FAZ-Einspruch bezeichnet Anne König, CDU-Familienpolitikerin, die sozialen Netzwerke als "systemische Überforderung" für Kinder und Jugendliche. Der Staat sei nach Art. 6 Abs. 2 GG verpflichtet, sie davor zu schützen. König fordert die bundesweite Einführung einer "verlässlichen Altersverifikation von 16 Jahren" für soziale Netzwerke. Zudem solle ein neuer Straftatbestand die "gezielte digitale Inszenierung und Verbreitung realer Gewalthandlungen mit enthemmender Wirkung" erfassen. Schließlich sollten Plattformbetreiber auch zivilrechtlich für psychische oder soziale Schädigungen bei Minderjährigen haften.

Waffen: Auf dem Verfassungsblog schlägt Marc André Wiegand, Justiziar der CDU/CSU im Bundestag, eine Verschärfung des Waffengesetzes vor. Als waffenrechtlich unzulässig sollen auch Mitglieder von Vereinigungen gelten, die im Verdacht stehen, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu arbeiten. Dies entspreche der Ratio des Waffengesetzes und werde der Gefährlichkeit von Waffen gerecht. Nach einem Urteil des OVG Münster genügt die Mitgliedschaft in der AfD nicht für die Annahme der Unzuverlässigkeit, solange diese nur als Verdachtsfall eingestuft ist. 

Erweiterte DNA-Analyse: Die taz (Amelie Sittenauer) befasst sich auf der Wissenschaftsseite mit der Forderung nach einer biogeografischen Auswertung von DNA-Tatortspuren, wobei eine Befürworterin und mehrere Skeptiker:innen zu Wort kommen.

Auch auf dem Verfassungsblog geben Rechtsanwältin Alina Gorstein und Diplomjuristin Rabea Benner einen kritischen Überblick über die Debatte. Sie betonen, dass die "oftmals propagierte Annahme, man könne mit kleinsten DNA-Spuren ein 'genetisches Phantombild' erstellen", falsch sei. Außerdem weisen sie daraufhin, dass Bayern die Ermittlung der biogeografischen Herkunft im Jahr 2018 als einziges Bundesland zur Gefahrenabwehr erlaubte, die Befugnis 2021 aber ohne Begründung wieder abschaffte.

Verfassungsschutzgesetz Berlin: netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet über einen Gesetzentwurf des schwarz-roten Berliner Senats zur Erweiterung der Befugnisse des Berliner Verfassungsschutzes. So soll eine Online-Durchsuchung künftig auch "zur Abwehr einer konkretisierten Gefahr für ein besonders bedeutendes Rechtsgut" möglich sein – ohne Zustimmung der G10-Kommission. Außerdem sollen Anfragen zu etwaigen gespeicherten Informationen zur eigenen Person künftig nur beantwortet werden, wenn auf einen "konkreten Sachverhalt" Bezug genommen wird.

Justiz

EuGH zu Vergabe von Satellitenbau: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Vergabeentscheidung zum Bau der zweiten Generation der Satelliten für das europäische Navigationssystem Galileo erneut überprüft werden muss. Das vorinstanzliche EU-Gericht habe nicht untersucht, ob die EU-Kommission bei der Vergabe gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstieß. geklagt hatte der Bremer Weltraumkonzern OHB, der bei der Vergabe leer ausging. Dies meldet die FAZ (Marcus Jung und Niklas Záboji).

BVerfG-Fortgeltungsanordnungen Elternschaft/BKAG: Die Regelungen des BGB zur Vaterschaftsanfechtung sowie die Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes, die das Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen von April und Oktober 2024 für verfassungswidrig erklärte, gelten bis zum 31. März 2026 fort. Mit einer entsprechenden Fortgeltungsanordnung verlängerte der Erste Senat die Umsetzungsfristen, die andernfalls in diesem Sommer ausgelaufen wären. Grund für die verlängerte Fortgeltung ist das vorzeitige Ende der 20. Legislaturperiode, das die rechtzeitige Neuregelung erschwerte. LTO (Panos Athanasiadis) und beck-aktuell berichten.

VerfGH Sachsen zu Corona-Maßnahmen: Der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschied, dass einzelne Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie, die Anfang 2021 in Sachsen erlassen wurden, gegen die Landesverfassung verstießen. So habe es für eine nächtliche Ausgangssperre an einer rechtlichen Grundlage gefehlt. Zudem hätte die Teilnehmerzahl für Hochzeiten und Beerdigungen an die Inzidenz geknüpft werden müssen. Andere Maßnahmen wie Kontaktverbote waren rechtmäßig, berichtet bild.de (Michael Deutschmann).

BVerwG – Compact-Verbot: Deniz Yücel (Welt) geht in seinem Kommentar davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht das Compact-Verbot aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aufheben werde. Das Vorgehen auf Grundlage des Vereinsrechts werde das Gericht möglicherweise aber nicht beanstanden. Der Autor wünscht sich daher eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht. "Denn die Frage, wie weit der Schutz der Pressefreiheit – auch für aktivistische Portale – reicht, bedarf endlich einer gesetzlichen Regelung, die nur das Bundesverfassungsgericht einfordern kann." Für ein Presseverbot dürfe eine "Minister-Unterschrift" nicht länger genügen.

OLG Köln zu Dietrich Hülsemann als Notarvertreter: Dietrich Hülsemann, der vor dem BVerfG gegen die Altersgrenze für Notare von 70 Jahren vorgeht, muss vom Landgericht Duisburg als Notarvertreter für seine als Anwaltsnotarin arbeitende Nichte zugelassen werden. Mit deutlichen Worten wies das Oberlandesgericht Köln die Argumentation des Duisburger Gerichts zurück, wonach Hülsemann nicht länger als persönlich geeignet gelten könne, weil er im eigenen Verfahren vor dem BVerfG abwegige oder streitige Aussagen getätigt habe. Über die Entscheidung berichtet Rechtsanwalt Martin W. Huff auf beck-aktuell.

OLG Hamm zu Klimaschutz/peruanischer Bauer: Auf dem Verfassungsblog kritisiert Rechtsanwalt Michael Neupert das Urteil des OLG Hamm zur Klage des peruanischen Bauern gegen RWE. Obwohl der Kraftwerksbetrieb behördlich genehmigt war, sei das Gericht in seinen Ausführungen von einem von RWE herbeigeführten Erfolgsunrecht ausgegangen. Es sei aber "kein Zufall, dass öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für technische Großanlagen aufwendig sind. Zivilrechtliches Anspruchsdenken in Zweipersonenverhältnissen ist konzeptionell damit überfordert, "globale Komplexität zu erfassen". Das vor dem OLG behandelte Problem sei daher "keines des Zivilrechts". Zudem kritisiert der Autor, dass das Gericht sich überhaupt zu diesen Fragen äußerte, nachdem es für den Bauern keine Gefahr erkannte. "Wie es sein könnte, wenn es anders wäre, hat in einem Urteil nichts zu suchen."

OLG Frankfurt/M. zu Schmerzmittel für Wagyu-Rind: Ein Tierarzt, der einem Wagyu-Rind zunächst Schmerzmittel gab, anstatt es sofort notzuschlachten, muss dem Landwirt keinen Schadensersatz zahlen, weil das Rindfleisch wegen der Medikamentenvergabe unverkäuflich wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M., das die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 40.000 Euro abwies. Es sah in der Gabe von Schmerzmitteln an das sichtbar leidende Tier keinen Behandlungsfehler. LTO berichtet.

AG Hannover zu SA-Parole: Ein pensionierter Professor wurde vom Amtsgericht Hannover wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen schuldig gesprochen, weil er in zwei Posts auf dem Netzwerk "X" die SA-Parole "Alles für Deutschland" verwendete. Das Gericht argumentierte, spätestens seit der Verurteilung des Thüringer AfD-Abgeordneten Björn Höcke habe dem Mann die Strafbarkeit dieser Äußerung klar sein müssen. LTO berichtet.

AG Berlin-Tiergarten zu Angriff auf Spiegel-Journalist: Wie die FAZ meldet, verurteilte das AG Berlin-Tiergarten das 42-jährige Clan-Mitglied Fadie Al Z. wegen vorsätzlicher Körperverletzung, weil dieser einem Spiegel-TV-Journalisten am Rande eines Gerichtsverfahrens gegen seinen Onkel ins Gesicht schlug. Die Richterin wertete den Schlag als "Angriff auf die Pressefreiheit" und verhängte eine zehnmonatige Haftstrafe.

VG Schleswig zu Goldschakal: Das VG Schleswig stoppte mit einem Hängebeschluss die Jagd auf einen Goldschakal auf Sylt vorläufig. Weil dieser nach Auffassung des Landesamts für Naturschutz 100 Schafe auf der Insel tötete, ordnete das Amt die "gezielte Entnahme", also den Abschuss des streng geschützten Tieres an. Das Gericht wird im Eilverfahren entscheiden, ob Alternativen zum Abschuss in Betracht kommen – etwa eine Betäubung und Umsiedlung des Tiers. LTO berichtet.

VG Berlin zu Asyl/Zurückweisung an der Grenze: bild.de (Nikolaus Harbusch) berichtet, dass die drei somalischen Asylsuchenden, deren Zurückweisung das VG Berlin für rechtswidrig erklärte, nach der Entscheidung "eigenmächtig" einreisten und schließlich in Berlin Asylanträge stellten. Die von der Bundespolizei vorgesehene Durchführung des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens (Dublin-Verfahren) im grenznahen Eisenhüttenstadt, konnte daher nicht umgesetzt werden.

Nikolaus Harbusch (bild.de) kommentiert, die Migranten seien "offensichtlich von Anwälten und Aktivisten ausführlich über Lücken im System informiert und zu Tricks ermuntert" worden. "Der Rechtsstaat hat sich auf dem Kopf herumtanzen lassen", schreibt er.

Nicolas Richter (SZ) kommentiert die Entscheidung Dobrindts, die Zurückweisungen trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts fortzusetzen: "Wenn die Lage aus Sicht des Innenministeriums nur dramatisch genug ist, muss das Recht offensichtlich auch mal zurückstehen." Das sei "ein befremdlicher Umgang mit der Justiz". Mit dem Gerede von Notlage und Notstand lande man in rechtlichen Grauzonen "und möglicherweise auch jenseits davon."

StA Dresden – Robert Habeck: Nun berichtet auch zeit.de (Lisa Caspari) über die Ermittlungen gegen Robert Habeck, der im vergangenen August öffentlich behauptete, das BSW sei von Moskau bezahlt. Er unterschrieb schon im September 2024 eine Unterlassungserklärung hinsichtlich dieses Vorwurfs. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, die gegen Habeck wegen übler Nachrede ermittelte, hob der Bundestag Habecks Immunität zwar nicht auf. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt jedoch auch wegen des Verdachts der Verleumdung einer Person des politischen Lebens, namentlich von Sarah Wagenknecht. 

Recht in der Welt

USA – Harvey Weinstein: Der frühere Filmproduzent Harvey Weinstein wurde schuldig gesprochen, 2006 die Produktionsassistentin Miriam Haley zum Oralsex gezwungen zu haben. Für dieses Verbrechen droht ihm ein Strafmaß von bis zu 25 Jahren Haft. Im Fall von Kaja Sokola, die Weinstein vorwarf, sie 2006 zu Oralsex gezwungen zu haben, entschied die Jury für nicht schuldig. Die Verteidigung hatte Sokolas Aussagen damit erfolgreich in Zweifel gezogen. Im dritten Anklagepunkt, dem Vergewaltigungsvorwurf der Schauspielerin Jessica Mann, konnte sich die Jury nicht auf eine Entscheidung einigen. Der Richter erklärte diesbezüglich ein mistrial, ein ergebnisloses Fehlverfahren. Der Anklagepunkt könnte daher erneut vor Gericht verhandelt werden. Es berichten SZ (Jürgen Schmieder), FAZ (Christiane Heil), zeit.de und spiegel.de (Miriam Khan).

EGMR/Italien zu lybischer Küstenwache: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Beschwerden von 17 Menschen aus Nigeria und Ghana ab, die 2017 auf dem Mittelmeer mit rund 150 anderen Menschen auf einem Flüchtlingsboot in Seenot gerieten und von der libyschen Küstenwache zurück nach Libyen gebracht wurden. Sie hatten argumentiert, dass Italien die libysche Küstenwache mit Schiffen, Geld und Daten ausstatte, die Leute ausbilde und die Einsätze koordiniere, um auf diesem Wege ein "Refoulement by Proxy" einzuführen. Der EGMR hingegen rechnete Italien das Handeln der libyschen Küstenwache nicht zu, berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos).

USA – Rechtsanwältin Rachel Cohen: Die Rechtsanwältin Rachel Cohen, die aus Protest bei der Großkanzlei Skadden kündigte, nachdem sich Großkanzleien auf einen Deal mit der US-Regierung eingelassen hatten, nennt die Executive Orders im Interview mit LTO (Markus Sehl und Franziska Kring) einen "Teil eines Angriffs auf das Rechtssystem selbst". Sie kritisiert, dass die Kanzleien die Deals geschlossen hätten, obwohl sie wussten, dass die Anordnungen Trumps rechtswidrig waren und andere Kanzleien erfolgreich gegen sie vorgingen. Außerdem warnt sie, dass die "anti-migrantische Stimmung" auch in Europa genutzt werden könne, "um rechtsstaatliche Verfahren, Verfassungsrechte und die Meinungsfreiheit auszuhöhlen."

Großbritannien – Brexit/Internationales Zivilverfahrensrecht: Auf beck-aktuell gibt der Rechtsprofessor Jan von Hein einen Überblick über das zwischen der EU und Großbritannien geltende Internationale Zivilverfahrensrecht. Zum 1. Juli wird das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen von 2019 (HAVÜ) zwischen der EU und Großbritannien in Kraft treten.

Juristische Ausbildung

KI im Studium: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Diana Liebenau stellt auf LTO-Karriere erste Projekte an juristischen Fakultäten vor, in denen mit KI gearbeitet wird. Sie stellt jedoch fest, dass Berührungsängste gegenüber KI bestehen. Sie fordert: "KI-Modelle fürs deutsche Jurastudium müssen zugänglich sein", nur so könne der verständige Einsatz gelernt werden und Berührungsängste abgebaut werden.

Sonstiges

Stefan Gelbhaar: Die Kommission, die den Fall Stefan Gelbhaar für die Grünen aufarbeiten sollte, lieferte in ihrem Abschlussbericht keine konkrete Aufklärung der einzelnen Vorwürfe gegen ihn, empfiehlt aber eine Einstellung des Ombudsverfahrens gegen den ehemaligen Grünen-Bundestagsabgeordneten. Einzelnen Personen, die hinter den Meldungen an die Ombudsstelle steckten, sei es um eine "Instrumentalisierung für parteipolitische Zwecke" gegangen. Die Kommission, die aus den Jurist:innen und ehemaligen Grünen-Politiker:innen Anne Lütkes und Jerzy Montag bestand, fordert für die Zukunft eine "beschlusslegitimierte rechtsstaatlich normierte Verfahrensordnung", in der auch die Unschuldsvermutung "tragendes Element" sein müsse. Es berichten SZ (Lena Kampf und Vivien Timmler), taz (Tobias Schulze), spiegel.de (Ann-Katrin Müller u.a.), bild.de (Michael Deutschmann) und beck-aktuell.

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Die FAZ (Alexander Haneke) berichtet über die weiter andauernde schwere Situation für die rund 2500 Afghan:innen, die in Pakistan darauf warten, dass die Zusagen aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan erfüllt werden. Die langen Verfahrensdauern lägen auch an einem "Gezerre zwischen Auswärtigem Amt und Bundespolizei". Aktuell sei die Botschaft in Islamabad wegen Spannungen zwischen Indien und Pakistan nicht besetzt.

Aussageverweigerungsrecht: Zum Auftakt ihrer LTO-Kolumne "Wird schon gutgehen!?" schreibt Rechtsanwältin Simone Kämpfer über den häufigen Wunsch von Beschuldigten, mit den Ermittlungsbehörden zu sprechen. Wenn der Staatsanwalt vor der Tür steht, rät sie jedoch zum Schweigen: "Die Wahrheit kann warten", schreibt sie. Ihre monatliche Kolumne wird davon handeln, was im Wirtschaftsleben juristisch gesehen schieflaufen kann.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57411 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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