Das BVerfG stoppte die Zwangsräumung der Wohnung einer hochschwangeren Frau. Cristina Fernández de Kirchner wurde wegen Korruption verurteilt. Israels Seeblockade darf gegen die Lieferung von Waffen schützen, nicht aber gegen Lebensmittel.
Thema des Tages
BVerfG zu Zwangsräumung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Zwangsräumung einer Wohnung, in der eine hochschwangere Frau und ihre Familie wohnten, vorläufig gestoppt. Nur vier Tage vor dem geplanten Kaiserschnitt sollte die Wohnung zwangsgeräumt und die Familie in einer Notunterkunft der Gemeinde in Containern untergebracht werden. Die Familie argumentierte, dies stelle eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte im Sinne von § 765a Zivilprozessordnung dar. Das BVerfG gab ihr recht. Das Amtsgericht habe das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht hinreichend berücksichtigt, als es sich dazu entschied, die Zwangsräumung nicht zu stoppen. Es hätte sich "ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild" davon machen müssen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind. LTO und beck-aktuell berichten.
Rechtspolitik
Strafrecht: Der Lehrstuhlvertreter Oliver Harry Gerson kritisiert auf beck-aktuell in einem Gastbeitrag die aktuelle Tendenz, das Strafrecht als Allheilmittel gegen gesellschaftliche Fehlentwicklungen einzusetzen. Real existente gesellschaftliche Fehlentwicklungen ließen sich "weder durch moralisch aufgeladenes Symbolstrafrecht noch durch expressive Normsetzungstendenzen langfristig korrigieren". Um gesellschaftlichen Fehlentwicklungen zu begegnen, müssten "vielmehr diejenigen politischen, kulturellen und sozialen Räume gestärkt werden, in denen Differenz und Dissens nicht vorschnell kriminalisiert, sondern artikuliert und verhandelt werden".
Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: spiegel.de (Anna Lindemann) beleuchtet die Pläne von CDU und SPD, die sich in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt haben, dass Annährerungsverbote gegen gefährliche Ex-Partner künftig mithilfe von elektronischen Fußfesseln überwacht werden sollen. Hierbei müsste neben dem Gefährder auch die Frau einen GPS-Sender tragen. In Spanien wurde dies bereits in über 13.000 Fällen praktiziert und es gab nie ein Tötungsdelikt. In Deutschland war die Maßnahme bisher nur in einigen Bundesländern möglich, wurde aber nur sehr selten genutzt. Expert:innen fordern, dass auch weitere spanische Maßnahmen wie Täterarbeit übernommen werden.
Wehrpflicht: Laut LTO signalisierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass die bisher von der Ampel-Koalition favorisierte Freiwilligkeit beim Wehrdienst möglicherweise nicht ausreichen werde, um den Personalbedarf der Bundeswehr zu decken. In diesem Fall bräuchte es bald zusätzliche Schritte. Während diese Aussage aus den Reihen der Bundeswehr und von höchster Nato-Ebene auf Zustimmung stieß, zeigte sich die SPD zurückhaltend.
Lieferketten und Menschenrechte: Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron haben sich dafür ausgesprochen, die Lieferkettenrichtlinie der EU abzuschaffen. Im Interview mit der taz (Maximilian Arnhold) erklärt Rechtsprofessor Markus Krajewski, dass dies auf nationaler Ebene nicht möglich ist. Er geht außerdem auf die EU-Entwaldungs-Richtlinie und das geplante Mercosur-Abkommen ein.
Staatsanwaltschaft: Der Rechtsanwalt Alfred Dierlamm kritisiert auf beck-aktuell das ministerielle Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft sowie die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels zwischen Richter:innen und Staatsanwält:innen. Diese seien nicht nur anachronistisch, sondern auch überflüssig. Die Gewaltenteilung sei "ein so hohes Gut, dass schon der bloße Anschein einer Erosion vermieden werden" müsse.
Justiz
BVerwG – Compact-Verbot: Über den zweiten Verhandlungstag zum Verbot des rechtsextremen Compact-Verlags vor dem Bundesverwaltungsgericht berichten Tsp (Jost Müller-Neuhof), LTO (Christian Rath) und zdf.de (Daniel Heymann). Kern des Prozesstages war die Beweiswürdigung von belastenden Zitaten. Das BVerwG wird zu entscheiden haben, ob es sich dabei um bloße Kritik an der Migrationspolitik der Bundesregierung oder um Angriffe auf die Menschenwürde handelte. Außerdem wurde diskutiert, ob das Handeln des Compact-Verlags gegen die verfassungsmäßige Ordnung "gerichtet" ist und ob das Totalverbot eines Mediums verhältnismäßig sein kann. Das Urteil wird am 24. Juni verkündet.
OLG Stuttgart zu da Vinci-Werk als Puzzlemotiv: Der deutsche Puzzle- und Spiele-Hersteller Ravensburger darf die um 1490 entstandene Zeichnung "Studio di proporzioni del corpo umano", international bekannt als der "Vitruvianische Mensch", von Leonardo da Vinci auch künftig außerhalb Italiens als Puzzle-Motiv verwenden und vertreiben. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart laut LTO (Panos Athanasiadis) und beck-aktuell entschieden. Entscheidend sei das völkerrechtlich verankerte Territorialitätsprinzip: Staaten dürfen Rechtsnormen nur im eigenen Hoheitsgebiet erlassen, anwenden und durchsetzen. Italienische Kulturgüterschutzvorschriften entfalteten keine Wirkung außerhalb Italiens; ein globales Verbot sei daher unzulässig.
OLG Dresden – Militante Antifa: Nun berichtet auch LTO über die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen sieben Linksextremist:innen, die zu der ursprünglichen kriminellen Vereinigung um die bereits verurteilte Lina E. gehören sollen. Die Gruppierung soll über mehrere Jahre hinweg Rechtsextremist:innen u.a. mit Hämmern und Teleskopstöcken zusammengeschlagen haben. Auch bei den Taten am sogenannten Tag der Ehre in Ungarn sollen einige der Angeklagten involviert gewesen sein.
VG Berlin zu Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Zu den Eilbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin über die Rechtswidrigkeit von Zurückweisungen Asylsuchender an der Grenze bringt LTO (Felix W. Zimmermann/Franziska Kring) ein Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Anwaltsverein Stefan von Raumer. Dieser kritisiert das Argument der Bundesregierung, Deutschland müsse sich nicht an das EU-Recht halten, solange dies andere Staaten ebenfalls nicht tun. Damit werde eine fatale Botschaft gesendet. Auch ärgert es von Raumer, dass nun argumentiert werde, es handele sich bei der Entscheidung des VG Berlin lediglich um einen Einzelfall, denn das VG habe grundsätzliche Ausführungen gemacht.
Die taz (Frederik Eikmanns) schreibt über die Schleuser-Vorwürfe, die Pro Asyl nach der Entscheidung des VG Berlin trafen, weil die Organisation die drei Somalier:innen unterstützt hatte. Im Interview mit der taz (Frederik Eikmanns) spricht der Co-Geschäftsführer der Organisation, Karl Kopp, über die Vorwürfe und weist diese vehement zurück. "Die Kombination aus Rechtshilfe in beiden Staaten und Menschlichkeit ist keine Inszenierung, sondern ein menschenrechtlicher Ansatz."
LG Dresden – Wahlfälschung: Ein Mitglied der rechtsextremistischen Partei "Freie Sachsen" hat gegenüber dem Landgericht Dresden gestanden, im vergangenen Jahr zahlreiche Wahlzettel zugunsten seiner Partei gefälscht zu haben. Hierfür hat der 45-jährige Michael S. den Schlüssel eines Briefkastensystems der Deutschen Post entwendet, den ein Postbeamter offenbar aus Versehen stecken gelassen hatte. Mithilfe des Schlüssels entnahm Michael S. insgesamt 280 Wahlbriefe aus drei öffentlichen Briefkästen. Vor der Landtagswahl am 1. September 2024 soll der Angeklagte dann weitere 126 Wahlbriefe aus den Briefkästen gestohlen und zugunsten der "Freien Sachsen" gefälscht haben. Erst nach der Landtagswahl waren die Manipulationen aufgefallen. Es schreibt die FAZ (Markus Wehner).
AG Neubrandenburg zu tödlichem Unfall: Die Zeit (Tim Geyer) schreibt ausführlich über ein Verfahren vor dem Amtsgericht Neubrandenburg, bei dem eine junge Frau, die in einer Winternacht eine Fußgängerin überfuhr und den tödlichen Unfall offenbar nicht bemerkte, nur wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt wurde. Eine fahrlässige Tötung konnte ihr nicht nachgewiesen werden.
StA Aschaffenburg – Messerangriff in Aschaffenburg: Nach der Messerattacke von Aschaffenburg im Januar diesen Jahres, bei der ein zweijähriges Kind und ein 41-jähriger Mann ums Leben kamen, sieht die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für ein sogenanntes Sicherungsverfahren mit dem Ziel, den Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, als gegeben an. Einen entsprechenden Antrag stellte die Behörde beim Landgericht Aschaffenburg. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem 28-jährigen Mann eine schwere psychische Erkrankung, die ihm zum Tatzeitpunkt die Einsicht in das Unrecht seiner Handlungen genommen habe. Es berichtet LTO.
Überlastete Justiz in Hamburg: Wie LTO schreibt, kritisierte der Hamburgische Richterverein in einer Stellungnahme, dass die Justiz massiv überlastet sei und die Politik keine ausreichenden Maßnahmen ergreife, um die strukturellen Probleme zu beheben. Die Zahl der offenen Verfahren sei innerhalb von zwei Jahren dramatisch gestiegen. Gründe hierfür seien unter anderem neue und verschärfte Straftatbestände, unbesetzte oder verspätet nachbesetzte Stellen und eine damit verbundene Überlastung des Personals sowie die schleppende Einführung der elektronischen Akte. Dringend brauche es auch eine höhere Besoldung. Diese sei aktuell verfassungswidrig niedrig.
Recht in der Welt
Argentinien – Cristina Fernández de Kirchner: Argentiniens Ex-Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner wurde wegen Korruption zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie und ihr mittlerweile verstorbener Ehemann Néstor Kirchner, der gleichzeitig auch noch ihr Amtsvorgänger war, einem befreundeten Unternehmer öffentliche Bauaufträge zugeschanzt haben sollen, so SZ (Christoph Gurk) und spiegel.de (Jens Glüsing).
Israel – Krieg in Gaza/Seeblockade: Kurz vor dem Ziel, der Küste von Gaza, war das Segelschiff "Madleen" mit der schwedischen Aktivistin Greta Thunberg an Bord von der israelischen Marine abgefangen worden. Das Bündnis Freedom Flotilla Coalition, das für die Organisation des Hilfsgütertransports verantwortlich war, sprach von einem eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht, während die israelische Regierung den Schritt damit begründete, die Zone vor der Küste des Gazastreifens sei für nicht autorisierte Schiffe gesperrt sei. tagesschau.de (Klaus Hempel/Alena Lagmöller/Michael-Matthias Nordhardt) analysiert, dass die seit 2010 bestehende Seeblockade in einem internationalen bewaffneten Konflikt grundsätzlich zulässig ist, wenn sie die Lieferung von Waffen verhindern soll. Das Abfangen reiner Hilfslieferungen und das Aushungern der Zivilbevölkerung sei dagegen nicht erlaubt.
Polen – Justizreform: Polens proeuropäischer Ministerpräsident Donald Tusk testete die Loyalität seiner Koalitionspartner per Vertrauensfrage – mit Erfolg. Grund für die Vertrauensfrage war der Sieg des von der oppositionellen PiS unterstützten Rechtskonservativen Karol Nawrocki bei der Präsidentenwahl am 1. Juni. Der polnische Präsident verfügt über wichtige Kompetenzen im Gesetzgebungsprozess. Er kann neue Gesetze unterzeichnen – oder sie mit einem Veto blockieren. Tusk wollte deshalb überprüfen, ob seine Koalitionspartner weiter hinter ihm stehen. Wichtigstes Projekt seiner Regierung ist es, die Beschädigungen des Rechtsstaats rückgängig zu machen, die die von 2015 bis 2023 amtierende PiS-Regierung mit ihrer Justizreform ausgelöst hat. Es schreiben FAZ (Stefan Locke) und LTO.
Florian Hassel (SZ) kommentiert, Polen stünden nun "im besten Fall" weitere fünf Jahre Dauerkonfrontation bevor. Es könne aber auch "deutlich schlimmer kommen: Wenn die PiS die nächste Wahl gewinnt und mit der rechtsradikalen Konföderation regiert. Wenn sie die Reste des Rechtsstaats schleift und Polen in ein vollendet autoritäres Regime wie in Ungarn umbaut."
Russland – Oppositionspolitiker Lew Schlossberg: Wie FAZ (Friedrich Schmidt) und taz (Inna Hartwich) berichten, ordnete eine Richterin am Stadtgericht von Pskow im russischen Nordwesten gegen den Oppositionellen Lew Schlossberg Hausarrest wegen "Diskreditierung der Armee" an. Schlossberg enthüllte 2014, dass russische Soldaten in der Ukraine kämpfen und sterben.
Brasilien – Jair Bolsonaro: Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro sagte in dem gegen ihn wegen versuchtem Staatsstreich, gewaltsamer Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats und Bildung einer kriminellen Vereinigung geführten Prozess vor Gericht aus, wie die FAZ (Tjerk Brühwiller) berichtet. Nie habe er etwas Verfassungswidriges getan, beteuere Bolsonaro. Im Falle eines Schuldspruchs drohen ihm bis zu 40 Jahre Gefängnis.
Ungarn – Maja T.: Das ungarische Strafgericht, das über die Angriffe der non-binären Maja T. auf Rechtsextremisten entscheiden muss, lehnte den Antrag auf Vertagung des aktuellen Prozesstags ab. Es glaubt nicht, dass Maja T. tatsächlich im Hungerstreik gegen ihre Isolationshaft ist. Sie lehne zwar die Gefängnisverpflegung ab, esse aber selbst gekaufte Nahrung. Das Umfeld von Maja T. weist dies zurück. spiegel.de (Timo Lehmann) berichtet.
Ulrich Ladurner (Zeit) plädiert auf der Titelseite an die Bundesregierung, sich für ein Gerichtsverfahren in Deutschland einzusetzen.
EGMR - Abschiebung von kriminellen Ausländern: Die ehemalige EGMR-Vizepräsidentin Angelika Nußberger unterstützt im Gespräch mit der SZ (Wolfgang Janisch/Josef Kelnberger) die Kritik von neun Staaten am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Abschiebeschutz für Schwerverbrecher, denen im Zielland Misshandlung droht, sei "schwer vermittelbar". "Das Wichtigste für die Rechtsprechung des Gerichtshofs ist aber, dass sie auf Akzeptanz stößt." Die Staaten um Italien und Dänemark sollten ihre Sicht jedoch lieber in konkreten EGMR-Verfahren einbringen, statt offene Briefe zu schreiben. Nussberger begrüßt zudem den geplanten Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, über den an diesem Donnerstag die EU-Justizminister:innen diskutieren.
Sonstiges
Meinungsfreiheit: Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Rechtsprofessor Ferdinand Kirchhof befasst sich in der FAZ in einem Gastbeitrag mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit und den Gefahren, denen diese ausgesetzt ist. Demokratie, Wissenschaft, Kunst und Gesellschaft bräuchten "die Offenheit aller Stimmen und Argumente", alle Bürger:innen müssten gehört werden. "Moralisierenden Missionaren" müsse Einhalt geboten werden.
Neutralitätspflicht: Die Rechtsprofessorin Judith Froese legt in der FAZ in einem Gastbeitrag dar, dass das staatliche Einwirken auf die politische Willensbildung – etwa, indem zur Teilnahme an einer Demonstration aufgerufen wird – in einem Spannungsverhältnis zur staatlichen Neutralitätspflicht steht und die Chancengleichheit der betroffenen politischen Partei verletzen kann. Sie stellt auch relevante Gerichtsentscheidungen vor.
Rechtsgeschichte - Schwangerschaftsabbrüche: spiegel.de (Sophie Tiedemann) erinnert an Madame Restell, die im Amerika des 19. Jahrhunderts Abtreibungspillen an Frauen verkaufte - und schließlich mit durchgeschnittener Kehle aufgefunden wurde. Zudem wird ein Blick auf Schwangerschaftsabbrüche im 19. Jahrhundert und deren Kriminalisierung geworfen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57398 (abgerufen am: 17.01.2026 )
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