Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2025: Ber­liner VG-Richter werden bedroht / BGH zu Stu­di­en­platz­ver­mitt­lung / Maja T. geht in Hun­ger­st­reik

06.06.2025

Die Richter, die die Zurückweisung von Asylsuchenden für rechtswidrig erklärten, werden angegriffen. Studienplatzvermittlung muss nur bezahlt werden, wenn der Studienplatz angenommen wird. Maja T. protestiert gegen Isolationshaft in Ungarn

Thema des Tages

VG Berlin zu Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin am Montag im Eilverfahren entschieden hatte, dass die Zurückweisung dreier asylsuchender Somalier:innen rechtswidrig war, werden die Mitglieder der Kammer, die über den Fall entschied, in Online-Kommentaren persönlich angegriffen. Auch das Gericht wird diffamiert. Der Deutsche Richterbund und der Verein der Berliner Verwaltungsrichter:innen zeigen sich besorgt. Die FAZ (Marlene Grunert) berichtet.

Unterdessen ruft die Entscheidung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Zurückweisungen trotz der Gerichtsentscheidung fortzusetzen, weitere Reaktionen hervor. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) geht laut spiegel.de (Jürgen Dahlkamp u.a.) in einem internen Papier davon aus, dass die Zurückweisungen "mit einiger Wahrscheinlichkeit" rechtswidrig seien und die Beamten bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit zur Remonstration verpflichtet seien. Ansonsten könne gegen sie "wegen Nötigung, gegebenenfalls Freiheitsberaubung" ermittelt werden. Die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) beklagt nach einem Bericht von beck-aktuell eine "fehlende Rechtstreue" des Innenministers. Dass er den Beschluss als "Einzelfallentscheidung" abtat, zeuge "von einer erschreckenden Ignoranz". Die Welt zitiert Politiker:innen von Grünen und Linken, die Dobrindts Anordnung mit der Politik Viktor Orbáns vergleichen.

Die Rechtsanwältin Franziska Drohsel kommentiert in ihrer taz-Kolumne, das Verwaltungsgericht Berlin sei klar in seiner Entscheidung. "Rechtlich dürfte das Vorgehen der Bundesregierung nicht zu halten sein." Sie äußert die Hoffnung, dass vielleicht "zumindest die Gerichte die Bundesregierung zum Umdenken bewegen" können.

Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Die Bundespolizei veröffentlichte neue Zahlen zu den Zurückweisungen an der Grenze. Danach wurden zwischen dem 8. Mai und dem  4. Juni nur 160 Personen zurückgewiesen, die ein Asylgesuch geäußert hatten. 46 weitere Personen, die ein Asylgesuch äußerten, konnten einreisen, weil sie als vulnerabel eingestuft wurden. In derselben Zeit wurden in Deutschland 5467 Asylgesuche gestellt. SZ (Markus Balser) und FAZ (Mona Jaeger) berichten.

Rechtspolitik

Jumiko – KI und Urheberrecht: Auf der Justizministerkonferenz werden sich die Minister:innen heute voraussichtlich für eine Reform des Urheberrechts aussprechen, die eine generelle Vergütungspflicht für das Text- und Data-Mining vorsieht. Hinsichtlich der inhaltlichen Wiedergabe von Presseinhalten in eigenen Worten soll zudem eine Verwertungsgesellschafts-Pflicht eingeführt werden. Weiterhin sieht die Beschlussvorlage des nordrhein-westfälischen Justizministers Benjamin Limbach (Grüne) vor, ein eigenes Leistungsschutzrecht für KI-Inhalte einzuführen. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

Fluggastrechte: Der EU-Verkehrsministerrat einigte sich auf eine Reform der Fluggastrechte. Danach sollen Passagiere bei Distanzen bis zu 3500 Kilometer ab einer Verspätung von vier Stunden 300 Euro gezahlt bekommen, bei längeren Strecken soll es ab einer Verspätung von sechs Stunden 500 Euro Entschädigung geben. Bislang beträgt die Verspätungsschwelle pauschal drei Stunden. Das EU-Parlament muss der Reform noch zustimmen. SZ (Vivien Timmler) und spiegel.de berichten über die Einigung. Die taz (Eric Bonse) berichtet über fraktionsübergreifenden Widerstand gegen die Reform im EU-Parlament.

Familiennachzug/Sichere Herkunftsstaaten: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Valentin Feneberg kritisiert auf dem Verfassungsblog, dass der subsidiäre Schutz häufig als "vorübergehender" Schutz missverstanden wird. Einmal erteilt, werde er de facto nur selten widerrufen. Anstatt den Familiennachzug auszusetzen, sollten die Rechtsfolgen von Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz gleichgestellt werden, fordert der Autor. Zudem kritisiert er die geplante Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung, da auf diesem Weg die "Anhörung unabhängiger Sachverständiger sowie eine parlamentarische Debatte zur Sache" wegfielen.

Die SZ (Katharina Erschov) portraitiert eine syrische Familie, die seit zwei Jahren versucht, mithilfe des Familiennachzugs zum Vater nach Deutschland zu kommen, aber noch immer keine Einladung zur Visavergabe erhalten hat.

Automatisierte Datenanalysen: zeit.de (Özge İnan) widmet sich der grundrechtlichen Kritik an der Analysesoftware Palantir. Es bestehe die Gefahr, dass das Programm einzelne Daten "völlig abseits von dem Zweck verknüpft, für den sie eigentlich erhoben wurden", sodass gegen das Prinzip der Zweckgebundenheit verstoßen würde. Der Rechtsprofessor Tobias Singelnstein sieht keine Möglichkeit, die Daten rückwirkend ausreichend differenziert zu kennzeichnen: “Wir reden hier von Millionen, Milliarden von Datensätzen.”

Justiz

BGH zu Honorar für Studienplatzvermittlung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Honorar für die Vermittlung eines Medizinstudienplatzes im Ausland nur gezahlt werden muss, wenn der Interessent den Studienplatz annimmt. Der BGH ordnete den Vertrag als Maklervertrag mit dienstvertraglichen Elementen ein. Nach § 652 Abs. 1 S. 1 BGB entsteht der Anspruch auf den Maklerlohn erst, wenn der vermittelte Vertrag auch zustande kommt. Von diesem Grundgedanken des Maklerrechts habe die Vermittlungsagentur StudiMed in ihren AGB nicht abweichen dürfen. Es berichten FAZ (Anna Pfister), spiegel.de, tagesschau.de (Egzona Hyseni), beck-aktuell und LTO (Panos Athanasiadis).

EuGH – Zusatzzölle auf Feuerzeuge: Im Prozess zwischen dem US-amerikanischen Unternehmen Zippo und der EU um 2018 eingeführte Zusatzzölle auf Sturmfeuerzeuge (als handelspolitische Schutzmaßnahme gegen US-Zölle auf Stahl und Aluminium) schloss sich die Generalanwältin Tamara Capeta der Rechtsauffassung der EU-Kommission an. Anders als das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) vertritt sie die Auffassung, dass das Recht des Unternehmens auf rechtliches Gehör nicht verletzt wurde. Ein solches Recht bestehe nicht bei einem Rechtsakt mit allgemeiner Geltung – auch wenn diese Zusatzzölle letztlich nur einen Hersteller trafen. Auf beck-aktuell berichtet Rechtsanwältin Patricia Trapp.

VerfGH Berlin zu Fragerecht/Vornamen von Tatverdächtigen: Nun berichtet auch die taz-berlin (Christian Rath) über die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, wonach der Berliner Senat eine Anfrage der AfD nach den Vornamen deutscher Tatverdächtiger nicht unter Berufung auf den Datenschutz verweigern durfte. Einmütig verwarfen die neun Richter:innen das Argument, dass die Liste ein "hohes Identifizierungsrisiko" darstelle. Eine Minderheit von vier Richter:innen hält die Anfertigung von Vornamenslisten als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und die Menschenwürde-Garantie der Landesverfassung generell für verfassungwidrig. Was als Gesetz nicht eingeführt werden dürfe, könne auch von Abgeordneten nicht erfragt werden.

BAG zu Google-Suche im Bewerbungsprozess: Nun berichtet auch LTO (Tanja Podolski) über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das einem Anwalt 1.000 Euro DSGVO-Schadensersatz zusprach, weil ihn die Düsseldorfer Universität in einem negativ verlaufenen Bewerbungsverfahren nicht mit den Ergebnissen einer Online-Recherche zu seiner Person konfrontierte. Konkret ging es um die bei Wikipedia aufgeführte Information, dass der Bewerber strafrechtlich verurteilt war – wenn auch nicht rechtskräftig. Dass der Mann den Uni-Job nicht bekam, beanstandete das Gericht nicht. 

OVG Saarland zu Fahrradfahrverbot: Das Oberverwaltungsgericht Saarland untersagte einem Mann das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern und Mofas. Zuvor hatte der Mann nach einer Alkoholfahrt seinen Führerschein verloren, war danach mit 1,83 Promille auf einem erlaubnisfreien Mofa erwischt worden und absolvierte anschließend trotz Aufforderung keine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Der Kläger hatte vor Gericht argumentiert, dass § 3 FeV als Rechtsgrundlage für das strikte Fahrverbot zu unbestimmt sei. Es berichten spiegel.de, beck-aktuell und LTO.

OLG Frankfurt/M. – Altersdiskriminierung Manuel Gräfe: Im Verfahren um die mögliche Altersdiskriminierung des Schiedsrichters Manuel Gräfe durch den Deutschen Fußballbund (DFB) geht die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. weiter. Nachdem kein Vergleich zustande kam, soll in den kommenden Monaten die Frage geklärt werden, ob der Schiedsrichter seine Klage zu spät erhob. Gräfe verlangt neben Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung auch Ersatz für einen Verdienstausfall in Höhe von 830.000 Euro, berichtet zdf.de (Christoph Schneider).

LG Arnsberg zu Veltins-Erbe: Das Landgericht Arnsberg wies die Klage von Carl Clemens Veltins gegen seine Schwestern zurück, in der er einen Anspruch auf das Erbe ihrer gemeinsamen Mutter, der langjährigen Brauerei-Chefin Rosemarie Veltins, geltend machte. Sie hatte den Sohn in ihrem Testament nicht bedacht. Dass sie – wie von ihm behauptet – bei der Erstellung des Testaments nicht mehr testierfähig war, konnte der 63-Jährige nicht beweisen. Er sagte vor Gericht, dass er zudem mit 18 Jahren schriftlich auf seinen Pflichtteil verzichtet habe, ohne die Konsequenzen gekannt zu haben. Etwaige Pflichtteilsansprüche hielt das Gericht jedoch nach über 30 Jahren für verjährt. Es berichten FAZ (Tillmann Neuscheler), Hbl (Sönke Iwersen u.a.), spiegel.de, beck-aktuell (Florentine Dame) und LTO.

StA Oldenburg – Tötung von Lorenz A.: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg teilte mit, dass die beteiligten Polizist:innen keinen Warnschuss abgaben, bevor der 21-jährige Schwarze Lorenz A. durch mehrere Kugeln tödlich verletzt wurde. Dies sei das vorläufige Ergebnis der Auswertung der Videoaufzeichnungen, die jedoch zum Teil nur "schemenhaft" seien. Vor den Schüssen sei A. "unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert" worden. spiegel.de berichtet.

Asylklagen: Die Welt (Maximilian Heimerzheim) berichtet über einen deutlichen Anstieg der Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten. Im ersten Quartal des Jahres habe es mehr als 46.000 Verfahren gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegeben, ein Plus von 67 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Grund für die steigenden Zahlen seien schnellere Entscheidungen des Bamf. Weil ausreisepflichtigen Asylbewerbern neuerdings teils vollständig die staatlichen Leistungen gekürzt werden, gingen auch bei den Sozialgerichten mehr Klagen ein.

Richter-Kommentare auf social media: Alan Posener (Welt) fordert, dass Richter:innen im Internet nicht anonym an Diskussionen teilnehmen dürfen. Wenn Richter:innen befangen seien, sollten Bürger:innen dies auch wissen können. 

Karlmann Geiß: Zum Tod von Karlmann Geiß, der von 1996 bis 2000 Präsident des Bundesgerichtshofs war, veröffentlichen FAZ (Marcus Jung) und beck-aktuell Nachrufe. Geiß hatte als Richter unter anderem das Arzthaftungsrecht entscheidend geprägt.

Recht in der Welt

Ungarn – Maja T.: Am heutigen vierten Verhandlungstag im ungarischen Strafprozess gegen Maja T. will die nonbinäre Angeklagte dem Gericht verkünden, in einen unbefristeten Hungerstreik zu treten. Mit diesem Schritt will T. auf die Folgen der Isolationshaft aufmerksam machen, unter denen sie seit ihrer rechtswidrigen Auslieferung im Juni 2024 leide. Sie sitze 23 Stunden am Tag in einer Zelle, deren Fenster mit Folie beklebt ist, sodass sie nichts sehen kann und hat auch in der einen Stunden Hofgang keinen Kontakt zu anderen Gefangenen. Es berichten SZ (Annette Ramelsberger), taz (Konrad Litschko), spiegel.de (Timo Lehmann) und beck-aktuell.

USA – Training von KI-Daten/Anthropic: Wie die FAZ (Marcus Jung) meldet, klagt die Internetplattform Reddit vor einem US-Gericht gegen das KI-Unternehmen Anthropic, weil dieses für das Training seiner KI unbefugt auf die Nutzerdaten von Reddit zugegriffen habe. Seit Sommer 2024 seien mehr als 100.000 Zugriffe registriert worden.

USA - Rechtsstaat: Rechtsprofessorin Michaela Hailbronner erklärt im FAZ-Einspruch, dass US-Präsident Donald Trump anders mit Rechtsfragen umgehe als etwa die sehr konservative Tea-Party-Fraktion seiner Partei. Während letztere versuche, ein äußerst konservatives Verfassungsverständnis durchzusetzen, missachte Trump offen Recht und Verfassung. Der Beitrag trägt den Titel "Law is for Losers".

Sonstiges

DAT – Resilienz der Anwaltschaft: Auf dem Deutschen Anwaltstag ging es auch um einen besseren Schutz des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vor einer Unterwanderung durch Demokratiefeinde. DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge nannte verschiedene Wege für mehr Resilienz, etwa ein verpflichtendes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung für Neumitglieder oder einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit Blick auf die AfD. LTO (Hasso Suliak) berichtet und geht außerdem auf die Kritik des DAV an einer IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung sowie an geplanten Verfahrensbeschleunigungen ein.

Antisemitische Straftaten: Im Vergleich zum Zeitraum vor dem 7. Oktober 2023 ist die Anzahl antisemitisch motivierter Straftaten, die sich gegen eine konkrete Person richten, auf das Dreifache angestiegen, schreibt Ronen Steinke (SZ). Er kommentiert, neben der zu weiten Verwendungen des Vorwurfs Antisemitismus gebe es "auch die klaren Fälle, erdrückend oft. Und von ihnen abzulenken, ist vielleicht die traurigste Folge des manchmal allzu laxen Gebrauchs des Etiketts Antisemitismus." Es sei eindeutig antisemitisch, wenn jemand Jüdinnen und Juden in Deutschland für die Politik des Staates Israel verantwortlich mache.

Schutz der Bundeswehr: Auf LTO gibt der Jurist und Bundeswehrbeamte Sebastian Söllner einen rechtlichen Überblick über die Absicherung der Bundeswehr, für die die Streitkräfte selbst zuständig sind. Wegen der veränderten Sicherheitslage empfiehlt der Autor, über eine Ausweitung der Befugnisse der Bundeswehr nachzudenken.

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sagte am Mittwoch im Bundestag, dass in rechtlich verbindlicher Form gegebene Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan "selbstverständlich" eingehalten würden. Die Ankündigung betrifft ca. 2.500 Afghan:innen, die eine Aufnahmezusage erhielten und in Pakistan auf ihr Visum warten. Die taz (Sönke Gorgos) berichtet.

Tim Röhn (Welt) begrüßt Wadephuls Aussage, denn Deutschland habe eine Verantwortung für die betroffenen Menschen, die von der vorherigen Bundesregierung aus ihrer Heimat gelockt worden seien. Eine strikte Migrationspolitik bedeute "nicht, dass Prinzipien von Humanität und Achtung der Menschenwürde über Bord geworfen werden müssen."

Hausrecht im Bundestag/Palestine-Pullover: Die Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk wurde von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) am Mittwoch aus dem Plenarsaal verwiesen, weil sie einen Pullover mit der Aufschrift "Palestine" trug. Bei der Ausübung des Hausrechts kommt Klöckner zwar Ermessen zu, doch bindet sie sich durch die Entscheidung, weil sie alle Abgeordneten nach gleichen Maßstäben behandeln muss. LTO (Max Kolter) schlussfolgert, dass sie künftig auch Outfits in den ukrainischen Nationalfarben verbannen müsse. 

Anlässlich des Vorfalls geht spiegel.de (Felix Keßler) auf die verschiedenen Befugnisse der Bundestagspräsidentin ein und hebt ihre Ermessensspielräume hervor.

Lenz Jacobsen (zeit.de) kommentiert, dass Parlamente nicht als Bühne gedacht seien, "sondern als Plenum, in dem Abgeordnete stellvertretend für das Volk miteinander streiten, aufeinander Bezug nehmen, Argumente schärfen." T-Shirts könnten aber nicht miteinander diskutieren. "Es kann aus ihrem Aufeinandertreffen nichts Produktives entstehen."

Klaus Eschen: Die taz (Plutonia Plarre) erinnert an den verstorbenen Anwalt Klaus Eschen, der 1969 mit Horst Mahler und Hans-Christian Ströbele das Sozialistische Anwaltskollektiv gründete. Acht Jahre lang war er bis 2000 auf Vorschlag der SPD Richter am Berliner Verfassungsgerichtshof.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57358 (abgerufen am: 18.06.2025 )

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