Die Bundesregierung will sichere Herkunftsstaaten ohne Bundesrats-Zustimmung festlegen. Die Justizministerkonferenz diskutiert über ein neues Mordmerkmal. Die StA Bonn legte Revision gegen das milde Urteil für Kai-Uwe Steck ein.
Thema des Tages
Asyl/Sichere Herkunftsstaaten: Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Benennung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten auf den Weg gebracht. Demnach soll die Bundesregierung die Einstufung künftig per Rechtsverordnung vornehmen – ohne die Zustimmung des Bundesrats. In der Vergangenheit wurden im Bundesrat entsprechende Vorhaben teilweise von Ländern mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken blockiert. Dies soll durch die nun beschlossene gesetzliche Änderung, über die der Bundestag noch entscheiden muss, verhindert werden. Zwar verlangt Art. 16a GG eine Beteiligung des Bundesrats bei der Bestimmung der sicheren Herkunftsstaaten, es ist aber umstritten, ob es dort nur um das faktisch abgeschaffte deutsche Asylgrundrecht geht oder ob die Vorgabe auch für den vom EU-Recht vorgegebenen asylrechtlichen Schutz gilt. Es schreiben taz (Frederik Eikmanns), LTO (Max Kolter) und beck-aktuell.
Rechtspolitik
Jumiko - Femizid als Mordmerkmal: LTO (Liz Mathy) weist auf eine niedersächsische Beschlussvorlage für die laufende Justizministerkonferenz hin, durch die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgefordert wird, ein weiteres Mordmerkmal zu prüfen, mit dem geschlechtsbezogene Tötungen von Frauen und Mädchen härter bestraft werden können. Expert:innen warnen davor, sich auf die körperliche Überlegenheit des Täters zu beziehen, dies sei zu unbestimmt und könne auch Mütter erfassen, die ihre Kinder töten. Entscheidender Strafgrund für ein femizid-bezogenes Mordmerkmal sei das Besitzdenken des Mannes, der zum Beispiel eine Trennung nicht akzeptiere. Dies sei aber heute schon mit dem Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" erfasst.
Jumiko – Pakt für den Rechtsstaat: Wie LTO berichtet, fordert der Deutsche Richterbund die Justizminister:innen auf, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Pakt für den Rechtsstaat möglichst zeitnah sowohl inhaltlich als auch finanziell zu konkretisieren. Angesichts erheblicher Personalengpässe und eines großen Rückstands bei der Digitalisierung müsse bis zur Sommerpause ein klarer Fahrplan vorliegen, der Ziele und Zeitrahmen des Pakts definiert.
Fluggastrechte: An diesem Donnerstag stimmt der EU-Verkehrsministerrat über die Pläne der polnischen EU-Ratspräsidentschaft ab, die Fluggastrechte einzuschränken, indem die Verspätungsschwellen angehoben werden, ab denen die Airlines Entschädigung zahlen müssen. Die Bundesregierung lehnt den polnischen Vorschlag ab und schlägt stattdessen eine Absenkung der maximalen Entschädigung von 600 auf 300 Euro vor. Die SZ (Vivien Timmler/Jens Flottau) berichtet.
Einschüchterungsklagen: Die Umweltorganisation Greenpeace hat Maßnahmen vorgeschlagen, um die Zivilgesellschaft vor unbegründeten und missbräuchlichen Klagen zu schützen, so spiegel.de (Stefan Schultz). Der Katalog enthält unter anderem Turboverfahren zur Abweisung unzulässiger Klagen und die Erlaubnis für Beklagte, sich finanzielle und juristische Unterstützung durch Dritte zu sichern. Die Einschüchterungsklagen, die meist von Konzernen und reichen Geschäftsleuten angestrengt werden, sind unter dem Akronym "SLAPP" bekannt, das für "Strategic Lawsuits Against Public Participation" steht. Meist richten sie sich gegen Journalist:innen, Nichtregierungsorganisationen, Aktivist:innen und Wissenschaftler:innen.
Justiz
LG Bonn zu Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Nachdem das Landgericht Bonn den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt hat, teilte die Staatsanwaltschaft mit, gegen das Urteil "vollumfänglich" Revision einzulegen, so Hbl (Volker Votsmeier) und LTO. Die Behörde hatte für Steck eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert.
Nils Heck (SZ) hält das "extrem milde" Urteil des LG Bonn für fatal. Die Entscheidung stehe dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen entgegen und untergrabe "langfristig das Vertrauen in den Rechtsstaat". Es bestätige eine "gefühlte Ungerechtigkeit, die die ehemalige Staatsanwältin Anne Brorhilker einmal benannte: Die Kleinen werden verfolgt, die Großen werden laufen gelassen".
VerfGH Berlin zu Fragerecht/Vornamen von Tatverdächtigen: Der Berliner Senat musste die Frage eines AfD-Abgeordneten nach den Vornamen deutscher Tatverdächtiger beantworten. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof und sah in der Weigerung eine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts. Die vom Berliner Senat angeführte Gefahr der Identifizierung von Einzelpersonen liege angesichts der großen Fallzahlen nicht nahe. Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts fiel mit 5 zu 4 Richterstimmen. Die Minderheit sah in der Vornamenliste eine verfassungsrechtlich ausgeschlossene Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. beck-aktuell berichtet.
BGH – Honorar für Studienplatzvermittlung: Am heutigen Donnerstag entscheidet der Bundesgerichtshof, ob ein Honorar für die Vermittlung eines Platzes im Medizinstudium auch dann zu zahlen ist, wenn der Studienplatz letztlich nicht angenommen wird. Dies hängt u.a. von der Frage ab, ob es sich bei dem Vertrag um einen Makler- oder einen Dienstvertrag handelt. zdf.de (Svenja Kantelhardt) berichtet vorab.
BAG – Google-Suche im Bewerbungsprozess: Das Bundesarbeitsgericht hat zu entscheiden, ob Arbeitgeber:innen, die im Rahmen eines Bewerbungsprozesses Google-Recherchen über Bewerber:innen tätigen, diese – wie das Landesarbeitsgericht meint – darüber informieren müssen oder nicht. Das LAG Nordrhein-Westfalen hatte einem Anwalt Recht gegeben, dessen Bewerbung erfolglos war, weil die Personalabteilung bei einer Google-Suche auf seine – noch nicht rechtskräftige – Verurteilung wegen Betrugs aufmerksam geworden waren. Nun muss das BAG entscheiden, ob dem Anwalt Schadensersatz gem. DSGVO zusteht. Die Rechtsanwältin Svenja Plonski und die studentische Mitarbeiterin Anna Gauselmann schildern den Fall auf beck-aktuell.
KG Berlin zu Cannabis in Haftraum: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Kammergerichts Berlin, dass auch für Strafgefangene der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis im Haftraum legal ist. Das KG bestätigte damit die Auffassung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, wonach jedenfalls ab einer Haftdauer von mindestens sechs Monaten der Haftraum ein "gewöhnlicher Aufenthalt" im Sinne des Gesetzes sei. Dass ein Gefängnisaufenthalt in aller Regel unfreiwillig erfolge, spiele dabei keine Rolle. Unabhängig vom Recht zum Besitz bleibe es den Anstaltsleitungen jedoch unbenommen, den Konsum von Cannabis in der JVA aus Sicherheitsgründen zu untersagen.
VG Berlin zu Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Nach den Eilbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin beharrt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) weiter auf deren Einzelfallcharakter und will Zurückweisungen Asylsuchender fortsetzen, so FAZ (Jonas Wagner) und Zeit (Paul Middelhoff/Heinrich Wefing).
Rechtsanwalt Patrick Heinemann legt auf LTO dar, dass sowohl Dobrindt als auch den ausführenden Polizeibeamt:innen strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten, wenn sie weiter an dem Vorhaben festhalten und die entsprechenden Anweisungen ausführen: "Spätestens wenn ein zweites oder drittes Gericht Dobrindts Zurückweisungen kassiert hat, ist nicht nur die Mär vom Einzelfall Geschichte, sondern der Minister wird sich auch mit der Frage seiner eigenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit beschäftigen müssen."
Jürgen Kaube (FAZ) hält es für "stark übertrieben" und "verlogen", das Urteil "als einen Sieg der Humanität über einen mitleidlosen und rechtsbrüchigen Innenminister darzustellen". Paul-Anton Krüger (spiegel.de) kommentiert im Leitartikel, dass die Beschlüsse des VG Berlin "entgegen dem Eindruck, den Dobrindt zu verbreiten versucht", durchaus problematisch für ihn und die Asylpolitik der schwarz-roten Koalition seien. Die Gerichtsentscheidung nehme nämlich jedes Element der juristischen Argumentation auseinander, auf die sich Merz, Dobrindt und auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann stützen. Mit Richterschelte werde die Bundesregierung diesem Mangel nicht abhelfen können. Andreas Rosenfelder (Welt) dagegen meint, die Verantwortlichen müssten klarmachen, dass die Zurückweisungen "keine Abkehr vom Recht" seien, sondern eine "Rückkehr zur Legalität".
VG Düsseldorf zu Aufenthalt nach Online-Heirat: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine nach US-Recht von Deutschland aus per Videotelefonie geschlossene Ehe eines Türken und einer Bulgarin in Deutschland unwirksam ist – und zwar selbst dann, wenn die Ehe vom EU-Mitgliedstaat Bulgarien anerkannt worden ist. Es bestehe auch "keine Pflicht zur Anerkennung der Ehe nach EU-Recht". Eine solche Pflicht käme zwar an sich in Betracht, "wenn ein EU-Bürger sein Familienleben anderenfalls innerhalb der EU nicht weiter fortsetzen kann". Eine solche besondere Härte liege hier aber nicht vor: Es stehe dem Kläger "frei, seine bulgarische Lebensgefährtin in der Bundesrepublik unter Einhaltung der deutschen Ehevorschriften zu heiraten". In vergleichbaren Fällen haben die Verwaltungsgerichte bislang unterschiedlich entschieden. Es berichtet spiegel.de (Dietmar Hipp).
LG Chemnitz zu Mord am Ehemann: Die Zeit (Sabine Rückert) schildert Ablauf und Hintergründe eines Strafprozesses vor dem Landgericht Chemnitz gegen eine Tierärztin, die ihren Ehemann – mithilfe zweier Helfer:innen – brutal hat ermorden lassen und schließlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Recht in der Welt
Israel - Krieg in Gaza: Vor dem Hintergrund, dass Israels Kriegsführung in Gaza immer häufiger als Genozid bezeichnet wird, legt die Zeit (Anant Agarwala/Maximilian Probst) dar, wann von einem Völkermord gesprochen werden kann und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Eine Vernichtungsabsicht einzelner israelischer Regierungsmitglieder gegenüber den Palästinenser:innen genüge nicht, erforderlich sei eine Zurechnung der Absicht zum gesamten Staat Israel. Das Vorgehen in Gaza sei daher als Kriegsverbrechen einzustufen. Wenn mit dem Genozid-Vorwurf das Existenzrecht Israels in Frage gestellt wird, liege Antisemitismus vor. Praktisch wichtig könnte die völkerrechtliche Pflicht sein, Völkermord zu verhindern. Diese Pflicht könne etwa durch den Verzicht auf Waffenlieferungen nach Israel verwirklicht werden.
IStGH/Israel – Haftbefehl gegen Netanjahu: Der Rechtsreferent Andreas Patett analysiert auf dem Verfassungsblog, wie sich die Debatte um Selektivität in der Internationalen Strafgerichtsbarkeit seit den Haftbefehlsanträgen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu entwickelt hat. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass der Haftbefehl bereits jetzt eine Zäsur darstelle und den Anspruch einer "unabhängigen internationalen Strafjustiz, die jedes geopolitische Kalkül zurückweist", verkörpere. Dadurch habe der IStGH an "Sichtbarkeit und Autorität (zurück-)gewonnen".
IStGH/Libyen – Folter in Flüchtlingscamps: In den libyschen Flüchtlingslagern werden Menschen systematisch gequält, gefoltert und ausgebeutet – vor den Augen der europäischen Politik. Das kritisiert David Yambio, selbst ein Folteropfer. Er will diese Verbrechen mit Unterstützung der Organisation ECCHR vor den Internationalen Strafgerichtshofs bringen. Die Zeit (Paul J. Hildebrandt) berichtet.
Großbritannien – Meinungsfreiheit: Die Zeit (Jochen Bittner) schreibt über die Gefahr für die Meinungsfreiheit in Großbritannien und schildert die dortige Entwicklung anhand der Erfahrungen des Unternehmers Harry Miller. Dieser wurde 2019 mit dem Vorwurf eines sogenannten "non-crime hate incident" (NCHI) konfrontiert, also eines nicht strafbaren Hassvorfalls, nachdem er auf Twitter gegen Transrechte polemisiert hatte. Den NCHI-Tatbestand gibt es in Großbritannien seit 2014. Die Polizei ist seither verpflichtet, Hass-Meinungsäußerungen auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle nachzugehen. Der High Court of Justice stufte jedoch 2020 die Ermittlungen gegen Miller als rechtswidrig ein.
Frankreich – Rechtsextremistischer Terrorismus: Der "Parquet national antiterrorisme", Frankreichs Sonderstaatsanwaltschaft für den Kampf gegen Terrorismus, stufte die antimuslimisch motivierte Ermordung des tunesischen Frisörs Hichem Miraoui durch seinen Nachbarn, den Franzosen Christophe B., als möglichen Terrorakt ein. Für eine rechtsextremistische Tat ist das eine Premiere in der Geschichte dieser Institution, die 2019 eingerichtet wurde. SZ (Oliver Meiler) und FAZ (Michaela Wiegel) berichten über die Tat sowie über deren Hintergründe und Auswirkungen.
Türkei – Koranübersetzungen: Laut der FAZ (Friederike Böge) erhält die türkische Religionsbehörde Diyanet die Deutungshoheit über den Koran in der Türkei. In einem am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Gesetz heißt es, Diyanet dürfe "Koranübersetzungen zerstören, die es für unzulässig befindet". Maßstab seien "die grundlegenden Charakteristika des Islams". Die Veröffentlichung unzulässiger Interpretationen könne untersagt und bereits veröffentlichte Schriften eingezogen werden. Das Verbot gelte auch für religiöse Texte im Internet sowie Audio- und Filmaufnahmen. Kritiker:innen sprechen von Zensur.
USA – Wissenschaftsfreiheit: Rechtsprofessor Hans Michael Heinig schreibt in der FAZ in einem Gastbeitrag über die Gefahr für die – in den USA nicht verfassungsrechtlich verankerte – Wissenschaftsfreiheit durch die Politik von US-Präsident Donald Trump. Den Universitäten drohe eine enorme Abhängigkeit. Dabei liege die juristische Bewertung des konkreten Vorgehens der amerikanischen Regierung gegenüber Universitäten auf der Hand: Das "Einfrieren" von bereits bewilligten Forschungsgeldern sei beispielsweise in der konkreten Form schlicht rechtswidrig. Doch verlässliche Prognosen dazu, wie sich der Supreme Court verhalten werde, fielen schwer; nicht zuletzt, weil es nur wenige Präzedenzfälle zur Wissenschaftsfreiheit gebe.
USA – Taylor Swift/Blake Lively: Lange Zeit waren die Sängerin Taylor Swift und die Schauspielerin Blake Lively gute Freundinnen. Dass sie dies heute nicht mehr sind, könnte an einem Rechtsstreit liegen, den Lively mit dem Regisseur Justin Baldoni führt. Dessen Anwalt hatte kürzlich beantragt, Swift als mögliche Zeugin in dem Streit mit Blake Lively vorzuladen. Er habe von einer Quelle, die "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit über zuverlässige Informationen verfügt", von einem Erpressungsversuch erfahren. Lively habe über ihren Anwalt Swifts Kanzlei gedroht, private Nachrichten zwischen ihr und Swift zu veröffentlichen, sollte sich Swift nicht öffentlich zu Lively bekennen. Die SZ (Jürgen Schmieder) schildert die Hintergründe des Rechtsstreits.
Russland - politische Gefangene: Die SZ (Natalja Kljutscharjowa) schreibt über die mehr als tausend politischen Gefangenen, die in Russland ihre jahrelangen Haftstrafen absitzen müssen; und dabei auch immer wieder misshandelt werden. Die meisten von ihnen sind Journalist:innen und Aktivist:innen. Näher beschrieben wird der Fall eines lungenkranken Fotografen, der in einer Zelle mit Kettenrauchern untergebracht wurde und besonders staubbelastete Arbeiten verrichten musste. Es schreibt die SZ (Natalja Kljutscharjowa).
Vietnam – Zweikindpolitik: Vietnams Nationalversammlung hat am Dienstag mit sofortiger Wirkung die 1988 eingeführte Zweikindpolitik aufgehoben. Künftig soll es den Bürger:innen freigestellt sein, über die Zahl ihrer Kinder sowie den Zeitpunkt und Ort ihrer Geburt selbst zu entscheiden, so die taz (Sven Hansen).
Sonstiges
Cyberkriminalität: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch stellten das Bundeslagebild Cybercrime 2024 vor. Danach sank 2024 die Zahl der Fälle, bei denen die mutmaßlichen Täter im Inland verortet werden, leicht im Vergleich zum Vorjahr, von rund 134.000 Fällen auf 131.391 Fälle. Bei den aus dem Ausland heraus verübten Taten wurde dagegen ein Zuwachs von rund 190.000 auf 201.877 Fälle verzeichnet. Das darüber hinausgehende Dunkelfeld sei groß. Es berichtet LTO.
Das Letzte zum Schluss
Streit um Salatblatt: In einem Hanauer Schnellrestaurant eskalierte ein Streit um ein Salatblatt. Hintergrund war die Bestellung eines Kunden, der dort gemeinsam mit seiner Familie zu Abend gegessen und dabei explizit darauf hingewiesen hatte, keinen Salat in seinem Burger zu wünschen. Da sich zwischen den Brothälften doch ein Salatblatt befand, tat der Mann seinem Unmut kund. Trotz Umtauschs und Rückerstattung des Kaufpreises beruhigte er sich nicht. Seine Empörung ging schließlich so weit, dass die Polizei hinzugezogen werden musste, wie spiegel.de schreibt.
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LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 5. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57350 (abgerufen am: 18.06.2025 )
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