Die juristische Presseschau vom 29. bis 30. Mai 2025: Perua­ni­scher Bauer geht leer aus / Urteil gegen fran­zö­si­schen Miss­brauchs­arzt / Gericht­li­ches Hin und Her im Streit um Trumps Zölle

30.05.2025

Große CO2-Emittenten haften grundsätzlich für globale Klimarisiken, so das OLG Hamm. Der französische Missbrauchsarzt Joel Le Scouarnec wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. US-Gerichte entschieden unterschiedlich über die neuen US-Zölle.

Thema des Tages

OLG Hamm zu Klimaschutz/peruanischer Bauer: Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage eines peruanischen Bergbauern gegen RWE mit der Begründung abgelehnt, es bestehe keine ausreichende Gefahr für das Haus des Klägers in Peru. Das Gericht stellte allerdings fest, dass deutsche CO2-Großemittenten wie RWE gem. § 1004 BGB (Eigentumsstörung) grundsätzlich zur anteiligen Finanzierung von Schutzmaßnahmen in anderen Teilen der Welt in Anspruch genommen werden können. Dabei komme es nicht darauf an, ob sich die Störer rechtmäßig verhalten haben, es genügten Kausalität, Vorhersehbarkeit und Erheblichkeit. SZ (Michael Bauchmüller), FAZ (Nadine Bös/Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), tagesschau.de (Kolja Schwartz/Frank Bräutigam) und LTO (Franziska Kring) berichten. Der Rechtsprofessor Jan-Erik Schirmer analysiert das Urteil im Interview mit beck-aktuell (Pia Lorenz) und konstatiert, dass die Entscheidung des OLG Hamm unter der Überschrift "erfolgreich gescheitert" stehen könnte. 

Michael Bauchmüller (SZ) nennt die Feststellung des OLG Hamm, wonach auch ein "Kläger am Ende der Welt" grundsätzlich einen Anspruch darauf haben könnte, dass potenzielle Schäden in seiner Heimat verhindert werden, eine Entscheidung "von ziemlicher Tragweite" und zugleich die "logische Schlussfolgerung aus einer simplen Wahrheit: Die Folgen des fossilen Raubbaus kennen keine Grenzen. Grenzen kannte bisher nur die Verantwortung". Katja Gelinsky (FAZ) hofft, dass der Klimaschutz demnächst "höchstrichterlich zurück ins Feld der Politik gespielt" werde. Denn da gehöre er hin. Christian Rath (taz) meint, dass sich derartige Klagen "nur als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit" lohnen, nicht aber, um individuelle Gerechtigkeit zu schaffen. Dies zeige sich schon daran, dass RWE im Fall einer erfolgreichen Klage nur 0,38 Prozent der Kosten hätte übernehmen müssen, die der Bauer für den Schutz seines Hauses vor einer möglichen Flutwelle aus einem Gletschersee veranschlagt hatte. Gleichzeitig habe die Klage Kosten von über 800.000 Euro verursacht.

Rechtspolitik

Asyl/Familiennachzug / Einbürgerung: Das Kabinett hat zwei von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingebrachte Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Zum einen soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zwei Jahre ausgesetzt werden. Ausnahmen sollen nur für – nicht näher konkretisierte – Härtefälle gelten. Mit dem zweiten Entwurf will das Kabinett die von der Ampel-Koalition beschlossene beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Einwanderer wieder zurücknehmen. Beiden Vorhaben muss der Bundestag noch zustimmen. Es berichten FAZ (Mona Jaeger), LTO und beck-aktuell.

Mietpreisbremse: Das Kabinett hat außerdem einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis 2029 beschlossen. In angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete bei einer Neuvermietung um nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Was ein angespannter Wohnungsmarkt ist, sollen weiterhin die Bundesländer festlegen. RND (Johanna Apel) berichtet. 

Einschüchterungsklagen: Der Rechtsanwalt Roger Mann und der Rechtsreferendar Tobias Hinderks befassen sich auf beck-aktuell in einem Gastbeitrag mit den wesentlichen Inhalten der in Deutschland bis zum 7. Mai 2026 umzusetzenden SLAPP-Richtlinie der EU. Diese hat "Strategische Klagen gegen die öffentliche Beteiligung" zum Gegenstand und dient einem besseren Schutz von Journalist:innen und Aktivist:innen vor Einschüchterungstaktiken.

Justiz

OLG Zweibrücken zu Brandstiftung in Wäldern: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat Anfang April laut beck-aktuell entschieden, dass eine Brandstiftung an fremden Wäldern gem. § 306 Abs. 1 Nr. 5 StGB nur dann vollendet ist, wenn das Unterholz oder ein Waldbaum so brenne, dass das Feuer wahrscheinlich auf Baumstämme überspringen würde. Es reiche nicht aus, wenn nur Sträucher und ähnliche Pflanzen Feuer gefangen haben. Insoweit komme nur ein Versuch in Betracht. Denn die hohe Strafandrohung des Tatbestands rühre aus der erheblichen Gefahr für den Baumbestand. 

LAG Berlin - EX-rbb-Betriebsdirektor: Laut FAZ (Michael Hanfeld) hat das Landesarbeitsgericht Berlin den für Anfang Juni vorgesehenen Termin für die Berufungsverhandlung zwischen dem rbb-Rundfunkrat und dem früheren Betriebs- und Produktionsdirektor des Senders, Christoph Augenstein, abgesetzt, nachdem sich die Parteien außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt haben. Gestritten wurde um das sogenannte "Ruhegeld", die sich im Fall von Augenstein auf 8900 Euro im Monat beläuft. In erster Instanz hatte der RBB vor dem Arbeitsgericht Berlin verloren.

LAG NRW zu Tatsachenvergleich über Urlaubsansprüche: Der Rechtsanwalt David Sundermann stellt im Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem April 2024 vor, wonach ein völlig unstreitiger Anspruch nicht Gegenstand eines wirksamen Tatsachenvergleichs sein kann. Werde also in einem Vergleich vereinbart, dass "Urlaub in natura" gewährt worden sei, obwohl der Arbeitnehmer das ganze Jahr über arbeitsunfähig erkrankt war, handele es sich dabei lediglich um einen unzulässigen Erlassvertrag hinsichtlich des Urlaubsanspruchs.

LG Berlin II – AfD-Parteizentrale: Nun berichtet auch LTO über die Räumungsklage, die der Vermieter der AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf beim Landgericht Berlin II erhoben hat. Grund für die fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses sei eine Wahlparty im Rahmen der Bundestagswahl gewesen, bei der die AfD den Innenhof für die Feier genutzt und die Fassade des Gebäudes unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt habe. Sowohl Hof als auch Wandfläche seien aber nicht von der Partei gemietet. Andere Mieter:innen hätten zudem stundenlang das Haus nicht betreten können, weil der Zugang zum Gebäude von der Polizei gesperrt worden sei. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses hält der Vermieter daher für unzumutbar. 

LG Hamburg zu Nutzungsausfallschaden: Nun berichtet auch LTO über ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Dort hatte ein Mann Nutzungsausfall geltend gemacht, weil sein Donkervoort GTO, ein niederländischer Roadster mit besonders leichter Bauweise, bei einem Unfall beschädigt worden war. Dieser Anspruch bestehe jedoch nicht, so das LG Hamburg. Denn dem Mann stand ein Firmenwagen zur Verfügung, dessen private Nutzung ihm ausdrücklich gestattet war, und den er für alltägliche Fahrten ohnehin verwendete. Den Donkervoort GTO hatte er nur für Urlaubs- und Ausfahrten genutzt oder um gleichgesinnte Autoliebhaber zu treffen. Dass er hierfür nicht den Firmenwagen nutzen wollte, ließ das Gericht nicht gelten. Der Schaden, mit einem Auto nicht prahlen zu können, sei nicht ersatzfähig. 

GBA –  Folter in Syrien: Nun berichtet auch LTO, dass die Bundesanwaltschaft einen ehemaligen Wärter des syrischen Geheimdienstgefängnisses Al-Khatib wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter, Freiheitsberaubung und Tötung festnehmen ließ. Fahad A. soll u.a. an über 100 Verhören beteiligt gewesen sein, bei denen Gefangene körperlich schwer misshandelt wurden. 

Recht in der Welt

Frankreich – Missbrauchsarzt Joël Le Scouarnec: Der pensionierte Mediziner Joël Le Scouarnec wurde zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren Haft – und damit zu der auch von der Staatsanwaltschaft geforderten Höchststrafe – verurteilt, weil er zwischen 1989 und 2014 insgesamt 158 Patienten und 141 Patientinnen im Alter von durchschnittlich elf Jahren missbraucht hatte. Der 74-Jährige hatte die Taten gestanden. Das Gericht hat als Zusatzstrafe angeordnet, dass der Verurteilte während zwei Dritteln der Haftzeit zum Schutz der Gesellschaft inhaftiert bleiben muss. Mehrere Opfer kritisierten, dass keine längere Sicherungsmaßnahme angeordnet wurde. FAZ (Michaela Wiegel), taz (Rudolf Balmer) und spiegel.de berichten. In einem gesonderten Artikel fasst spiegel.de (Nadia Pantel) Ablauf, Hintergründe und mögliche Auswirkungen des Prozesses in Vannes zusammen.

USA – Zölle: Laut zeit.de und spiegel.de hat ein US-Bundesberufungsgericht entschieden, dass die von US-Präsident Donald Trump verhängten Importzölle vorerst weiter gelten dürfen, nachdem das Internationale Handelsgericht der Vereinigten Staaten zuvor die meisten der von Trump verhängten Einfuhrabgaben für unrechtmäßig erklärt hatte. Das Berufungsgericht folgte einem Eil-Antrag der US-Regierung auf Aussetzung des erstinstanzlichen Urteils, weil die nationale Sicherheit bedroht sei. Über die Berufung wurde noch nicht inhaltlich entschieden.

Über das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts in New York schrieben SZ (Ann-Kathrin Nezik), FAZ (Winand von Petersdorff-Campen), taz (Hansjürgen Mai), Hbl (Laurin Meyer) und Welt (Claudia Kade). Das Gericht hatte darin argumentiert, Trump habe sich mit seinen per Dekret erlassenen Zöllen über die Autorität des US-Kongresses hinweggesetzt und seine Kompetenzen überschritten. Laut der amerikanischen Verfassung habe der US-Kongress die "alleinige Befugnis", den Handel mit fremden Nationen zu regeln und Zölle zu verhängen. Das von Trump herangezogene Notstandsgesetz von 1977 erlaube es dem Präsidenten dagegen nicht, Zölle gegen fast alle Länder der Welt zu erlassen.

Christian Zaschke (SZ) prognostiziert, dass Trump die Entscheidung des Handelsgerichts als Herausforderung verstehen und mit allen Mitteln dagegen vorgehen werde. "Man dürfe nie, nie, nie verlieren, hatte sein Vater ihm eingebläut, und auch wenn Donald Trump dennoch einige große Niederlagen hinnehmen musste, hat er am Ende doch fast immer bekommen, was er wollte". Gerald Braunberger (FAZ) nennt es "peinlich für den Präsidenten", dass ein Gericht die Grundlage, auf der Donald Trump "ebenso selbstherrlich wie irrlichternd mit Zöllen herumfuhrwerkt", für unwirksam erklären musste.

Polen – Präsidentschaftswahl: Am Sonntag wird in Polen in einer Stichwahl entschieden, wer neuer Präsident des Landes wird. Die FAZ (Stefan Locke) berichtet über die Folgen, die die Wahl haben könnte, sollte es nur einen knappen Unterschied zwischen dem Kandidaten der nationalistisch-konservativen Partei PiS und der rechtsliberalen KO geben. Denn über die Rechtmäßigkeit der Wahl entscheidet das Oberste Gericht in Warschau, und dort die Kammer für außerordentliche Revision und öffentliche Angelegenheiten, die – wie die Disziplinarkammer – in der PiS-Regierungszeit geschaffen wurde und nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs und der Europäischen Kommission nicht rechtskonform besetzt ist. Sollte diese Kammer das Wahlergebnis für ungültig erklären, könnte kein Präsident vereidigt werden.

Israel - Krieg in Gaza: Die Rechtsprofessor:innen Stefanie Bock und Kai Ambos gehen auf dem Verfassungsblog der Frage nach, ob Israels Kriegsführung in Gaza die juristischen Kriterien eines Genozids erfüllt. Dabei kommen sie zu dem Schluss, dass die "Dynamik des Konfliktgeschehens in einer Gesamtschau mittlerweile eher für statt gegen einen Genozid" spreche. Denn die Zerstörungsabsicht müsse keineswegs der einzige Beweggrund des Täters bzw. Täterkollektivs sein, sondern könne mit militärischen Zielsetzungen und sicherheitspolitischen Erwägungen zusammentreffen.

Israel – Krieg in Gaza/Verhalten Deutschlands: Nachdem Kanzler Friedrich Merz (CDU) erstmals von Völkerrechtsbrüchen Israels in Gaza sprach, analysiert die taz (Alice von Lenthe) ob sich Deutschland mit weiteren Waffenlieferungen an Israel strafbar macht; und ob Bundeskanzler Friedrich Merz für sein Verhalten angeklagt werden könnte. Wenn nämlich das Risiko überwiege, dass mit den Waffen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen werden, dürfen keine Genehmigungen zur Ausfuhr erteilt werden. Vieles deute im Fall von Israel darauf hin, dass dies geschehe, argumentiere das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). 

Israel – Geheimdienstchef: Wie nun auch spiegel.de (Thore Schröder) berichtet, ernannte Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vorige Woche den Militär David Zini zum neuen Chef des Inlandgeheimdienstes Schin Bet. Damit widersetzte sich Netanjahu einer Anordnung der Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara, die Netanyahus Personalentscheidung zu Wochenbeginn als "ungültig und rechtswidrig" bezeichnete. Der frühere Geheimdienstchef, Ronen Bar, wurde im März von Netanjahu entlassen. Das Oberste Gericht hob die Entlassung zwar auf, doch kündigte Bar an, am 15. Juni zurückzutreten.

Frankreich – Suizidhilfe: Die französische Nationalversammlung hat mit deutlicher Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das es Menschen im Endstadium unheilbarer Krankheiten erlaubt, sich mit Hilfe eines Medikaments selbst zu töten. Rudolf Balmer (taz) begrüßt, dass Frankreich bald – wie andere europäische Länder – eine Form der Sterbehilfe legalisieren könnte, sofern sich nicht der Senat querstellen sollte. Die Befürwortung des Rechts auf einen würdevollen Tod stelle einen "Markstein gesellschaftlicher Entwicklung im Sinne humanistischer Grundwerte" dar.

Großbritannien u.a./Österreich – Markenrechte von James Bond: Der österreichischer Immobilieninvestor Josef Kleindienst bemüht sich derzeit darum, den Namen "James Bond" für seine Geschäfte nutzen zu dürfen. Ende Januar reichte er daher bei Gerichten im Vereinigten Königreich und in der EU mehrere Klagen ein, um die Markenrechte an diversen Bezeichnungen für die berühmte Figur anzufechten. Hintergrund ist, dass diese Rechte auslaufen, wenn der Inhaber einer Namensmarke mit dieser fünf Jahre lang keine Geschäfte gemacht hat. Was genau Josef Kleindienst damit erreichen und was genau er nach James Bond benennen will, ist unklar. Es stehe allerdings fest, dass er eine "drehbuchreife Biografie" besitze. Diese schildert die SZ (Martin Wittmann).

Sonstiges

Aufrüstung: In seiner Kolumne legt Heribert Prantl (SZ) dar, warum die aktuelle Politik des Aufrüstens nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehe. Das Grundgesetz sei "nach seinem Wortlaut und seinem Geist ein Manifest des Friedens". Bislang sei allerdings versäumt worden, dieses Friedensgebot "zu substanziieren, zu konkretisieren, zu profilieren und fortzuentwickeln – so wie das mit dem Rechtsstaatsgebot und dem Sozialstaatsgebot geschehen ist". Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über den Krieg in der Ukraine stelle sich die Frage, wann "aus der willkommenen Abschreckung des Feindes eine gefährliche Abnutzung des Friedens" werde.

Kartellrecht: Die Rechtsanwälte Lukas Rengier, Florian von Schreitter und Christoph Wünschmann werfen im FAZ-Einspruch einen kritischen Blick auf die Politisierung des Kartellrechts – sowohl in den USA als auch in Europa. Auf beiden Seiten des Atlantiks bestehe die Gefahr, dass das Kartellrecht zum Teil geopolitischer Machtspiele degradiert werde. Gleichzeitig biete eine Politisierung des Kartellrechts allerdings auch Chancen. Denn grundsätzlich und klug eingesetzt sei sie geeignet, nicht nur individuelle Unternehmensinteressen, sondern auch das Gemeinwohl zu fördern.

Betrug mit Kryptowährungen: Im Interview mit spiegel.de (Udo Trichtl) spricht der Rechtsanwalt Julian Tietze über die Bedrohung durch Betrugsmaschen im Bereich von Kryptowährungen und Online-Trading und schildert exemplarische Fälle.

Auflösung von Stiftungen: Der Rechtsanwalt Christian Bischoff nimmt auf LTO in einem Gastbeitrag die Ankündigung Bill Gates, die Gates Foundation 2045 aufzulösen, zum Anlass, sich mit den Formen und rechtlichen Grundlagen von Stiftungen auseinanderzusetzen und zu analysieren, ob ein stiftungsrechtliches Ende, wie es für die Gates Foundation vorgesehen ist, auch in Deutschland denkbar wäre.

Recht in Schulen: Im Interview mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) spricht der Rechtsprofessor Andreas Gran über sein Buch "Rechtswissen für junge Menschen", das demnächst im Frankfurter Wochenschau-Verlag erscheinen wird. Gran plädiert darin für eine Einführung von Rechtskunde als Schulfach und generell dafür, junge Menschen dazu zu befähigen, mittels grundlegender Rechtskenntnisse "in unserer Konsumgesellschaft auch wehrhaft zu sein".

Oury Jalloh: Der Verein "Recherche-Zentrum" und die NGO "Frag den Staat" veröffentlichten das Protokoll einer Anhörung des Rechtsausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2005 zum Tod des Asylsuchenden Oury Jalloh. Aus diesem geht hervor, dass zwei womöglich für die Rekonstruktion wichtige Telefongespräche des Dienstgruppenleiters Andreas S. im Dessauer Polizeirevier aus der Zeit des Brandausbruchs aufgezeichnet wurden. Diese Mitschnitte wurden aber weder in die Ermittlungsakten aufgenommen, noch den Gerichten zugänglich gemacht. Es berichtet die taz (Christian Jakob)

Das Letzte zum Schluss

Diebstahl führt zu Völkerverständigung: Wenn nur jeder Diebstahl solche Folgen hätte, könnte man bei einem Blick auf die Weltausstellung in Osaka denken. Dort nämlich wurde der litauisch/lettischen Delegation ihr Exemplar des fünfäugigen Expo-Maskottchen Myaku-Myaku gestohlen. Verständlicherweise war die Stimmung bei der Delegation zunächst schlecht.  "Ich dachte, Japan ist ein sicherer Ort", sagte eine Mitarbeiterin. Mittlerweile hat sich der Wind jedoch gedreht und der Diebstahl sogar einen Beitrag zur Völkerverständigung geleistet. Denn um das Unrecht wiedergutzumachen, haben viele Japaner:innen massenhaft Myaku-Myakus an den baltischen Stand gebracht, der als Fotomotiv mittlerweile beliebter ist denn je. Die SZ (Thomas Hahn) berichtet.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. bis 30. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57306 (abgerufen am: 17.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen