Die juristische Presseschau vom 27. Mai 2025: VW-Manager zu Haft­strafen ver­ur­teilt / Kein Recht auf Schnitzel / Sebas­tian Kurz sagte doch nicht falsch aus

27.05.2025

Das LG Braunschweig verurteilte 4 VW-Manager wegen Betrugs zu Haftstrafen. Das VG Freiburg lehnte einen Antrag auf mehr Fleisch in einer Schulmensa ab. Ex-Kanzler Kurz wurde vom Vorwurf der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss freigesprochen.

Thema des Tages

LG Braunschweig zu Dieselskandal/VW: Nach einem fast vierjährigen Prozess verurteilte das Landgericht Braunschweig vier frühere VW-Manager aufgrund ihrer Mitwirkung an den Abgasmanipulationen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs. Jens Hadler, der frühere Leiter der Motorenentwicklung, erhielt eine Gefängnisstrafe in Höhe von viereinhalb Jahren. Der frühere Leiter der Antriebstechnik, Hanno Jelden, muss zwei Jahre und sieben Monate in Haft. Ein Abteilungsleiter sowie der VW-Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer erhielten eine Bewährungsstrafe. Das Gericht geht davon aus, dass die vier Männer eine Mitverantwortung für die Manipulationen tragen. Es stellte jedoch klar, dass noch viele weitere Personen in den Betrug involviert gewesen seien. Vor dem LG Braunschweig sind noch Strafverfahren zur Dieselaffäre gegen insgesamt 31 weitere Personen anhängig. Das Verfahren gegen den ehemaligen Konzernchef Martin Winterkorn verzögert sich weiter wegen gesundheitlicher Probleme Winterkorns, nachdem es 2021 von dem nun entschiedenen Verfahren abgetrennt worden war. Es berichten SZ (Angelika Slavik), FAZ (Marcus Jung/Christian Müßgens), taz (Björn Hartmann), Welt (Daniel Zwick), Hbl (René Bender/Valerie Ndoukoun), spiegel.de (Simon Hage), bild.de (Diana Kassal), beck-aktuell und LTO.

Angelika Slavik (SZ) findet das Urteil richtig, auch "wenn es quälend lang gedauert hat: Wenn die Verantwortlichen für einen solchen Betrug nicht ins Gefängnis müssen, aus welchen Gründen dann?" Auch Christian Müßgens (FAZ) bemängelt die langsame Aufklärung des Dieselskandals, die das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben könne. Er fordert mehr Personal und eine engere Kooperation der Behörden. Björn Hartmann (taz) kommentiert, das Urteil bringe für Autobesitzer "vielleicht etwas Genugtuung", mehr aber auch nicht. Weil das Verfahren vermutlich in die Revision gehe, werde es noch Jahre dauern, bis die Verantwortung geklärt sei. René Bender (Hbl) warnt in seinem Kommentar davor, dass bei den noch offenen Verfahren mit zweierlei Maß gemessen werden könnte, "weil der Komplex aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit verschwunden ist." Es gebe Gerüchte, dass vorliegende Anklagen eingestellt werden sollen. Simon Hage (spiegel.de) schreibt, die Dieselaffäre habe VW in seiner Zukunftsstrategie "tief verunsichert". Wegen der Krise von Konkurrent Tesla habe das Unternehmen aber noch "die Chance, dass Dieselgate nur ein tiefschwarzes Kapitel bleibt in einer ansonsten erfolgreichen Konzerngeschichte."

Rechtspolitik

Jumiko – Erweiterte DNA-Analyse: Im Gespräch mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) spricht sich Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle dafür aus, dass bei schweren Straftaten im Rahmen der DNA-Analyse einer Täterspur vom Tatort auch die biogeografische Herkunft ermittelt werden darf, wie von Bayern und BaWü bei der Jumiko beantragt. Die Sorge vor rassistischen Ermittlungen gehe "an den realen Ermittlungssituationen vorbei". Gem. § 81e Abs. 2 StPO dürfen bei der DNA-Analyse schon jetzt Hautfarbe, Augenfarbe, Haarfarbe und Alter ermittelt werden.

AfD-Verbot: spiegel.de macht darauf aufmerksam, dass in der Debatte um ein Parteiverbot immer wieder falsche rechtliche Maßstäbe kursieren. So sprach Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) davon, die AfD müsse "aggressiv kämpferisch" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten, um verbotswürdig zu sein. In Wahrheit verlange das Bundesverfassungsgericht aber keine aggressiven, konkreten Handlungen, sondern nur ein aktives und planvolles Vorgehen, das auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielt.

Dietmar Hipp (spiegel.de) wirft Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wegen seiner irreführenden Äußerungen "politisches Versagen" und "grobe Unkenntnis" vor. Indem er die präzise definierten Begriffe als gelernter Jurist ungenau verwende, erschwere er die Beurteilung, "ob die Voraussetzungen eines Tatbestands erfüllt sind oder nicht."

Asyl/Familiennachzug: bild.de (Uwe Freitag u.a.) lässt den Rechtsanwalt Philipp Pruy zu Wort kommen, der in Frage stellt, dass die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte mit Art. 6 GG vereinbar ist. Die Maßnahmen könnte auch zu einer Zunahme der Flüchtlingszahl führen, wenn Flüchtlinge nun immer gleich mit der gesamten Familie flüchten. Zudem werde die vorgesehene Härtefallregelung zu einer höheren Belastung der Verwaltungsgerichte führen.

Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Josef Kelnberger (SZ) kommentiert, dass "viele Regierungen derzeit in der Migrationspolitik jenseits oder zumindest hart am Rande des europäischen Rechts agieren". Der "spektakulärste mutmaßliche Rechtsbruch" liege in der Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze. Die Politik beuge das Recht in einer Art Notwehr, weil sie sich auf andere Weise nicht imstande sehe, den Menschen ihr Sicherheitsgefühl zurückzugeben.

Steueranreize für Gewerkschaftsmitgliedschaft: Rechtsprofessor Gregor Thüsing kritisiert auf beck-aktuell den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Plan, steuerliche Anreize für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft zu schaffen. Diese Idee führe dazu, dass Gewerkschaften mittelbar durch die Steuerzahler:innen finanziert würden. Ein Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer:innen tarifgebundener Unternehmen weiche von dem steuerrechtlichen Grundsatz der Gleichwertigkeit der Einkunftsarten ab.

Fluggastrechte: Es berichten nun auch spiegel.de und für LTO Rechtsanwalt Carl Christian Müller und der wissenschaftliche Mitarbeiter Bennet Roßbach, dass die polnische EU-Ratspräsidentschaft anstrebt, die Fluggastrechte neu zu regeln und für Verspätungen teils deutlich geringere Entschädigungen vorsieht. In der Folge könnten ca. 85 Prozent der Fluggäste in Verspätungsfällen ihren Entschädigungsanspruch verlieren. Der Änderungsvorschlag der Kommission, über den abgestimmt werden soll, wurde bereits 2014 vom EU-Parlament bewilligt. Im Unionsrecht gibt es keinen Diskontinuitätsgrundsatz. 

Justiz

VG Freiburg zu vegetarischem Schulessen: Mit einem Eilverfahren vor dem Freiburger Verwaltungsgericht wollten die Eltern einer Schülerin gegen das überwiegend vegetarische Schulessen an einer Ganztagsschule im Raum Konstanz vorgehen. Das Gericht verneinte allerdings schon die Eilbedürftigkeit, da eine drohende Mangelernährung der Schülerin "schlicht fernliegend und nicht im Ansatz ersichtlich" sei. In der Schulmensa wird nur einmal pro Woche Fleisch angeboten. LTO und beck-aktuell berichten.

OLG Frankfurt/M. zu Bewertungsportal: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. entschied im November 2024, dass das Portal "Bewertungshelden" in seinem Onlineauftritt unzulässigerweise den Eindruck erweckt habe, dass es Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG anbietet. Kund:innen hätten denken können, dass die gemeldeten schlechten Bewertungen durch das Portal individuell und rechtlich geprüft würden. beck-aktuell (Maximilian Amos/Timothy Heinle) berichtet.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Markus Braun, der frühere Wirecard-Chef, will in einem neuen Beweisantrag vor dem Landgericht München I aufzeigen, dass er von den betrügerischen Geschäften im Konzern nichts wusste. Auf den 121 Seiten des Antrags argumentiert seine Verteidigung erneut, dass es das Drittpartner-Geschäft in Asien tatsächlich gab, jedoch Jan Marsalek und Kronzeuge Oliver Bellenhaus die Gewinne auf eigene Konten umleiteten. Sie seien die "wahre Bande" im Konzern gewesen. Es berichten SZ (Stephan Radomsky) und LTO.

LG Köln – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Im Cum-Ex-Strafverfahren gegen den Kronzeugen Kai-Uwe Steck forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten Haft. Seine Hilfe bei der Aufklärung der Cum-Ex-Manipulationen führe zu einer milden Strafe. Allerdings habe Steck seine Ankündigungen zur Rückzahlung seinter illegalen Erträge nicht vollständig erfüllt. Stecks Verteidiger, Gerhard Strate, forderte dagegen eine Einstellung des Verfahrens. Seinem Mandanten sei von der Staatsanwaltschaft Straffreiheit im Rahmen eines Deals in Aussicht gestellt worden. Das Urteil soll in einer Woche verkündet werden. SZ (Nils Heck) und Hbl (Sönke Iwersen u.a.) berichten.

LG Bonn – Michael Winterhoff: Im Strafverfahren gegen den Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff, der mindestens 36 Heimkindern das sedierende Neuroleptikum Pipamperon ohne ausreichende Indikation verschrieben haben soll, zeigt sich die Nebenklage enttäuscht von der Arbeit des Gerichts. Die Nebenklage-Anwältin Seda Başay-Yıldız stellte einen Befangenheitsantrag, dem sich alle Nebenkläger:innen anschlossen, nachdem das Gericht erwogen hatte, 26 der angeklagten 36 Fälle abzutrennen und bei ihnen weitere Ermittlungen abzuwarten. Die SZ (Rainer Stadler) berichtet auf der Seite Drei.

LG Ravensburg zu Genitalverstümmelung: Das LG Ravensburg verurteilte einen 26-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, weil er in seiner Wohnung die Schamlippen seiner Freundin verstümmelte. Sie hatte ihn dazu aufgefordert, konnte die Tragweite der Entscheidung wegen einer krankhaften seelischen Störung aber nicht überblicken. spiegel.de berichtet.

VG Düsseldorf – Ausweisung von Abu Walaa: Der 2021 verurteilte Deutschland-Chef der Terrorgruppe "Islamischer Staat", Abu Walaa, der regulär noch bis 2027 im Gefängnis sitzt, klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen seine Ausweisung. Er beruft sich auf die Interessen seiner sieben Kinder, die bei einer Abschiebung in den Irak leiden müssten. Die Verhandlung soll am 11. Juni stattfinden. In einem vorangegangenen Eilverfahren gegen die Androhung der Abschiebung hatte der Islamist verloren. spiegel.de berichtet.

AG Berlin-Tiergarten - Beleidigung durch Polizist: Die taz-berlin (Erik Peter) berichtet über den am heutigen Dienstag beginnenden Prozess gegen den Polizisten Jörg K., der die Mutter einer syrischen Familie während eines Einsatzes mit den Worten anschrie: “Halt die Fresse”. Insoweit war die Anklage vom Amtsgericht zugelassen worden, nicht aber für die Äußerung "Das ist mein Land und du bist hier Gast!" Das Amtsgericht sah in der Bezeichnung als Gast keine Beleidigung.

StA Hamburg – Messerangriff in Hamburg: Wie inzwischen bekannt wurde, war die Messerangreiferin von Hamburg vor der Tat mehrfach polizeilich auffällig, etwa durch einen Angriff auf Fahrgäste in einem Zug nach Bremen im März 2024. Die Frau wurde nur einen Tag vor der Messerattacke aus der Psychiatrie entlassen. spiegel.de (Roman Lehberger/Sara Wess) berichtet. Wie nun auch LTO schreibt, wird die Frau voraussichtlich im Rahmen eines Sicherungsverfahrens vor Gericht kommen. Dieses kommt zum Einsatz, wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Täterin schuldunfähig handelte.

Im Gespräch mit der SZ (Christina Berndt) erklärt Psychiater Jürgen L. Müller, dass eine psychiatrische Behandlung von Menschen gegen ihren Willen nur zeitlich befristet und auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung möglich sei. Er stellt die Frage, "ob das Verhältnis von individuellem Schutzanspruch psychisch kranker Menschen und Schutz der Öffentlichkeit noch austariert ist."

Personalmangel bei StA Bremen: Die Staatsanwaltschaft Bremen bräuchte nach Berechnungen der Behörde eigentlich 97 Planstellen, hat aber nur 66 Stellen. Dabei steige die Zahl der jährlich eingehenden Fälle seit 2022 stark an, von 60.000 auf 78.000. Die taz-nord (Lotta Drügemöller) berichtet. 

Recht in der Welt

Österreich – Sebastian Kurz: Der ehemalige österreichische Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde vom Wiener Oberlandesgericht im Berufungsverfahren vom Vorwurf der Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss freigesprochen. 2024 war er in erster Instanz zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er im Ausschuss seinen Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats der Staatsholding Öbag in strafbarer Weise heruntergespielt habe. Diese Feststellung teilte das Oberlandesgericht jedoch nicht.  Kurz habe nicht den Anschein erweckt, vollständig und abschließend ausgesagt zu haben. Es berichten SZ (Verena Mayer), FAZ (Stephan Löwenstein), taz (Florian Bayer), Hbl (Meret Baumann), spiegel.de, zeit.de, beck-aktuell und LTO.

Stephan Löwenstein (FAZ) nennt das Urteil "richtig", denn wenn sich jemand im Untersuchungsausschuss nicht festnageln lasse, "mag das ärgerlich sein für die politischen Gegner. Aber es ist noch nicht strafbar."

EGMR – Abschiebung krimineller Ausländer: Der Europarat kritisierte den Offenen Brief von neun Staaten, in dem diese den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufforderten, die EMRK in Abschiebefragen weniger restriktiv auszulegen. Der Europarat-Generalsekretär Alain Berset betonte die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichtshofs. zeit.de und beck-aktuell berichten. Die Welt (Ricarda Breyton/Uma Sostmann) fasst weitere Reaktionen auf den Brief zusammen.

EuGH/Bulgarien – Justizrat: Auf dem Verfassungsblog schreibt Radosveta Vassileva, Research Fellow, (in englischer Sprache) über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur bulgarischen Inspektoratsbehörde beim Obersten Justizrat. Diese sei dafür zuständig, mögliche Interessenkonflikte von Richter:innen aufzudecken, werde aber für politische Einflussnahmen auf die Justiz missbraucht. Die Autorin zeigt sich enttäuscht, dass der EuGH die politische Struktur des Gremiums nicht hinterfragte.

IStGH/Israel – Verhalten Deutschlands: zdf.de (Daniel Heymann/Nils Metzger) widmet sich der Frage, ob der israelische Premier Benjamin Netanjahu bei einer Reise nach Deutschland verhaftet werden müsste. Während der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Armin Laschet (CDU), eine Verhaftung ausschloss, betont Rechtsprofessor Kai Ambos, dass die Auslegung des Römischen Statuts durch den Internationalen Strafgerichtshof für Deutschland verbindlich sei.

Sonstiges

Videoüberwachung Berlin: Die Berliner Datenschutzbeauftrage Meike Kamp mahnt in ihrem Jahresbericht, dass der biometrische Abgleich von Bildern aus dem öffentlichen Raum durch die Berliner Polizei auf keine Rechtsgrundlage gestützt werden könne und daher rechtswidrig sei. Bis August 2024 kam das Verfahren in Berlin in sechs Fällen zum Einsatz, vor allem bei Ermittlungen wegen schweren Bandendiebstahls. netzpolitik.org (Anna Biselli) berichtet. 

Auf andere Aspekte des Jahresberichts, etwa die unverhältnismäßige Videoüberwachung am Kottbusser Tor, geht die taz-berlin (Marie Frank) ein.

Vereinsverbote: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet von Fehlern bei Vereinsverboten durch das Bundesinnenministerium. Unter anderem sei nach dem Verbot des Vereins "Artgemeinschaft" die Beschlagnahme des Vermögens nicht ins Vereinsregister eingetragen worden. Beim kürzlich erfolgten Verbot des Reichsbürgervereins "Königreich Deutschland" war in der Pressemitteilung von Verstößen gegen das "Kreditwirtschaftsgesetz" die Rede, obwohl das Kreditwesengesetz gemeint war.

Rechtsgeschichte – CDU-Spendenaffäre: Im Interview mit spiegel.de (Sara Wess) berichtet der frühere Augsburger Oberstaatsanwalt Winfried Maier, wie er ab 1997 das Ermittlungsverfahren zur CDU-Spendenaffäre leitete, das zum Haftbefehl gegen den ehemaligen CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep führte. Der damalige Generalstaatsanwalt habe die Ermittlungen Maiers erschwert, indem er etwa Durchsuchungen in der Parteizentrale verhinderte.

Gleichberechtigung in Kanzleien: Die Rechtsanwältin Katerina-Maria Bröscher hebt auf LTO-Karriere hervor, dass nur etwa 16 Prozent der Partnerpositionen in großen deutschen Wirtschaftskanzleien von Frauen besetzt sind, und fordert, Männer stärker in den Einsatz für Gleichberechtigung einzubinden. Sie könnten sich zum Beispiel als Mentoren einbringen.

Arbeit in der Einigungsstelle: LTO berichtet über drei ehemalige Arbeitsrichter, die sich in einer Kooperation zusammengeschlossen haben, um hauptberuflich als Vorsitzende von Einigungsstellen zu arbeiten. Eine Einigungsstelle ist im Betriebsverfassungsgesetz verpflichtend vorgesehen, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber nicht übereinkommen.

Das Letzte zum Schluss

Diebstahl des eigenen Autos: Wie ein Bericht von spiegel.de beweist, werden die Fälle aus dem Lehrbuch manchmal doch Realität: Einem Mannheimer wurde im Rumänienurlaub sein Auto gestohlen. Als er es später in Dortmund ortete, fuhr er hin, öffnete das Auto mit seinem Schlüssel und brachte den Wagen zurück nach Mannheim. Der Mann, der das gestohlene Auto inzwischen gekauft hatte und nun vermisste, informierte die Polizei, die den Mannheimer festnahm. Die Ermittler wollen nun die Eigentumsverhältnisse klären und prüfen, ob sich der Mannheimer durch die Rückbeschaffung seines Autos strafbar gemacht habe.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57285 (abgerufen am: 14.01.2026 )

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