Eine Frau, die 15 Menschen mit einem Messer verletzte, wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Innenminister Dobrindt will den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten aussetzen. Das OLG Köln erlaubte Metas KI-Training mit Nutzerdaten.
Thema des Tages
Messerangriff in Hamburg: Ein Hamburger Haftrichter hat angeordnet, die 39-jährige Deutsche Lydia S. in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Sie hatte gestanden, auf dem Hamburger Hauptbahnhof mit einem Messer wahllos auf Wartende eingestochen zu haben. Der Unterbringungsbefehl lautet auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 15 Fällen. Die wohnsitzlose S. war erst am Tag zuvor aus der Psychiatrie entlassen worden, wo sie drei Wochen wegen paranoider Schizophrenie behandelt worden war. tagesschau.de berichtet.
In einem separaten Artikel geht tagesschau.de (Frank Bräutigam) davon aus, dass nun ein psychiatrisches Gutachten angefertigt wird. Wenn S. bei der Tat nicht schuldfähig war, könnte die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben, sondern ein gerichtliches Sicherungsverfahren eröffnen. Dabei könne das Strafgericht eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, wenn von S. weitere rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Rechtspolitik
Asyl/Familiennachzug: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wird dem Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen für zwei Jahre aussetzt. Damit will er ein Signal für die veränderte deutsche Migrationspolitik aussenden und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Bisher konnten bis zu 1.000 Personen pro Monat nach Deutschland nachgezogen werden. Künftig soll dies nur noch in Härtefällen möglich sein. Betroffen sind vor allem syrische und afghanische Geflüchtete. 2024 lebten rund 350.000 subsidiär geschützte Personen in Deutschland. Der Familiennachzug zu Asylberechtigten bleibt bestehen. Es berichten bild.de (Burkhard Uhlenbroich) und zeit.de.
K.O.-Tropfen: Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der zu einer härteren Bestrafung des Einsatzes von K.O.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten führen soll. Neben dem Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen soll nun auch der Einsatz von Gift und anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen einen Mindeststrafrahmen von fünf Jahren auslösen. Der Gesetzentwurf war von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und dem Saarland eingebracht worden. Der BGH hatte 2024 entschieden, dass K.O.-Tropen kein "gefährliches Werkzeug" sind. spiegel.de berichtet.
Staatsleistungen an Kirchen: Der Doktorand Ruben Fabers beschäftigt sich auf dem Verfassungsblog mit dem Gesetzgebungsauftrag aus Art. 140 GG i.V.m. 138 Abs. 1 WRV, wonach der Bund die Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften festlegen soll. Die Staatsleistungen entschädigen die Kirchen noch immer für Enteignungen, die Anfang des 19. Jahrhunderts vorgenommen wurden, obwohl Staat und Kirchen schon lange "quitt" seien. Der Autor regt an, dass die Länder schon jetzt mit den Religionsgemeinschaften einvernehmlich eine Ablösung vereinbaren oder im Wege des Bund-Länder Streits den Bund zum Handeln drängen könnten.
BVerfG-Richterwahl: Die Welt (Jan Alexander Casper/Ricarda Breyton) hat Stimmen dazu eingeholt, dass das Bundesverfassungsgericht für die Nachfolge des Richters Josef Christ, dessen Amtszeit bereits Ende November abgelaufen ist, nun eigene Personalvorschläge gemacht hat. AfD und Linke begrüßen die Initiative des BVerfG, während sich CDU/CSU und SPD zurückhaltend äußerten. Die Rechtsprofessorin Judith Froese zeigte sich über den Zeitpunkt des Vorschlags irritiert, da der neu gewählte Bundestag "faktisch noch gar keine Möglichkeit hatte", einen Nachfolger für Richter Christ zu wählen.
Auch zdf.de (Christoph Schneider) berichtet nun über den Personalvorschlag des BVerfG und die Rahmenbedingungen.
Justiz
OLG Köln zu Training von Meta AI mit Nutzerdaten: In einem Eilverfahren, das die Verbraucherzentrale NRW angestrengt hatte, entschied das Oberlandesgericht Köln, dass Meta sein Sprachmodell "LLaMA" ab dem 27. Mai mit den öffentlichen Nutzerdaten von Facebook und Instagram trainieren darf. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sei nach summarischer Prüfung von einem berechtigten Interesse getragen und verstoße nicht gegen die DSGVO. Ausschlaggebend war unter anderem, dass die verwendeten Daten auch über Suchmaschinen auffindbar sind. "Nach vorläufiger und summarischer Prüfung" liege kein Verstoß von Meta gegen EU-Gesetze vor, so das OLG. "Meta verfolgt mit der Verwendung zum Training von Systemen Künstlicher Intelligenz einen legitimen Zweck." Die Verwendung der Daten stelle sich daher "auch ohne Einwilligung der Betroffenen als rechtmäßig" dar. Es berichten zeit.de, beck-aktuell und die wissenschaftliche Hilfskraft David Wasilewski auf LTO.
BVerfG zu Benachrichtigung bei Abschiebehaft: Das Amtsgericht Stuttgart hat die Rechte eines Afghanen in Abschiebehaft verletzt, weil es auf seine Bitte, das Konsulat zu benachrichtigen untätig blieb; der Afghane hatte außerdem erwähnt, dass er in Stuttgart viele Bekannte habe und sein Bruder in Frankfurt lebe. Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde des Mannes weitgehend statt. Das Amtsgericht habe gegen die Benachrichtigungspflicht aus Art 104 Abs. 4 GG verstoßen. beck-aktuell berichtet.
BFH zu Postulationsfähigkeit eines Richters: Der Bundesfinanzhof wies die Nichtzulassungsbeschwerde eines Sozialrichters als unzulässig zurück, weil dieser nicht postulationsfähig sei. Nach § 62 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung sind etwa Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen prozessbevollmächtigt, nicht aber Richter:innen. Eine verbotene Ungleichbehandlung sah der BFH in dieser Regelung nicht. LTO berichtet.
BAG zu Führungskräften bei Betriebsratswahlen: Matrix-Führungskräfte, die Mitarbeiter:innen in mehreren Betrieben führen, dürfen in all diesen Betrieben den Betriebsrat mitwählen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Es sei unschädlich, wenn die Führungskraft in einer anderen Stadt oder sogar im Home-Office arbeite. Die Landesarbeitsgerichte hatten die Frage unterschiedlich entschieden. Rechtsanwältin Elena Heimann stellt das Urteil auf beck-aktuell vor.
BGH zu Fingerauflegen als Zwangsmaßnahme: Nun berichten auch der Spiegel (Jörg Breithut/Dietmar Hipp) und der Anwalt Jens Ferner auf beck-aktuell über die BGH-Entscheidung, dass die Polizei den Finger eines Beschuldigten unter Zwang auf den Sensor seines Mobiltelefons legen darf, um dieses zu entsperren. Es wird kritisiert, dass hierfür eine spezielle gesetzliche Ermächtigung erforderlich wäre.
BVerwG zu Auskunftsanspruch/Corona-Ursprung: Der Honorarprofessor Johannes Caspar kritisiert auf LTO die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem April, wonach der Bundesnachrichtendienst (BND) der Presse nicht offenlegen muss, welche Informationen er über den Ursprung der Corona-Pandemie hat. Das Gericht habe keine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse vorgenommen und stattdessen einen "Regelvorrang" zugunsten des letzteren angenommen. Der Autor macht dafür auch das Fehlen eines Bundespressegesetzes verantwortlich, das anstelle einer absoluten Geheimhaltung eine Ermessensentscheidung anordnen würde, wie sie in den Landespressegesetzen üblich sei.
OLG Hamm - Klimaschutz/peruanischer Bauer: Das Oberlandesgericht Hamm wird am Mittwoch verkünden, ob es die Klage eines peruanischen Bergbauern gegen RWE ablehnt oder mit der Beweiserhebung fortfährt. Mit einem Erfolg des Peruaners wird nicht mehr gerechnet, nachdem ein gerichtlich bestellter Gutachter das Überflutungsrisiko für dessen Haus als minimal einstufte. Die FAS (Markus Theurer) schildert den bisherigen Prozessverlauf und andere Klimaklagen gegen Unternehmen.
OLG Frankfurt/M zu geleakten AfD-Chats: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. untersagte im März der Wochenzeitung Kontext, den Namen des Ex-Mitarbeiters eines baden-württembergischen AfD-Abgeordneten zu nennen und die Person als rechtsextremistisch zu bezeichnen. Kontext hatte sich auf geleakte Chatverläufe aus dem Umfeld der AfD-Landtagsfraktion berufen. Der Mann hatte jedoch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die dass die zitierten Äußerungen nicht von ihm stammen. Nach Darstellung der taz (Amelie Sittenauer) hat das OLG entschieden, es sei nicht bewiesen, dass die geleakten Dateien nicht manipuliert wurden. Die Vorinstanz hielt es dagegen für sehr unwahrscheinlich, dass so umfangreiche und komplexe Daten gefälscht werden können. Erwähnt wird auch der inzwischen sehr hohe Streitwert von 480.000 Euro. Kontext hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
LG Frankfurt/M - Wirecard/EY: Die Commerzbank will von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY 140 Millionen Euro Schadensersatz, weil EY bei der Prüfung der Bilanztestate der Geschäftsjahre 2016 bis 2018 fehlerhaft gearbeitet habe. Die EY-Prüfer hätten die Konzernabschlüsse des Zahlungsdienstleisters nicht intensiv genug geprüft, obwohl es alarmierende Hinweise gegeben habe. Im Vertrauen auf die Testate habe die Commerzbank 2018 im Rahmen eines Konsortiums Wirecard weitere rund 200 Millionen Euro geliehen. Das Gericht will das Verfahren am 18. Juli fortführen. Über die Verhandlung berichten Sa-SZ (Stephan Radomsky/Meike Schreiber), Mo-FAZ (Marcus Jung) und Hbl (Andreas Kröner/Bernd Fröndhoff).
LG Frankenthal zu Gebrauchtwagenkauf: Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht gutgläubig war, obwohl der betrügerische Verkäufer einen Fahrzeugbrief vorlegen konnte. Der Verkäufer hätte unter anderem deshalb an der Eigentümerstellung zweifeln müssen, weil das Bargeschäft spontan aus dem Saarland auf einen französischen Parkplatz verlegt wurde. LTO berichtet.
LG Hamburg - Entführung der Block-Kinder: Die Wams (Per Hinrichs) gibt einen Überblick über die Anklage gegen die Steakhouse-Erbin Christina Block. Sie soll 2023 die Entführung zweier Kinder, die beim Vater in Dänemark leben, in Auftrag gegeben haben. Die Angeklagte bestreitet das und macht ihre inzwischen gestorbene Mutter verantwortlich.
VG Berlin - PKK-Betätigungsverbot: Die PKK klagt seit Mitte 2024 gegen die Weigerung der Bundesregierung, das vereinsrechtliche Betätigungsverbot aufzuheben, das das Bundesinnenministerium 1993 verlassen hat. In einem neuen Schriftsatz aus dem März verweist die PKK auf die jüngste Entwicklung in der Türkei. Dort habe die PKK ihre Bereitschaft erklärt, die Waffen niederzulegen und sich aufzulösen. taz.de (Christian Rath) berichtet.
ArbG Hamm – Schwangerschaftsabbrüche an kirchlichem Krankenhaus: Nun berichtete auch die Sa-SZ (Michaela Schwinn) über die Klage des Chefartzs Joachim Volz gegen ein Verbot seiner neuen Klinikleitung, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Seine Klinik war von einem katholischen Träger übernommen worden.
StA Trier - sexueller Missbrauch von Enkelinnen: Die Sa-SZ (Reiner Stadler) schildert den Fall eines Rentners aus Rheinland-Pfalz, der beschuldigt wurde, zwei kindliche Enkelinnen beim Ausziehen der Hose an der Scheide berührt zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, nachdem die Mädchen nicht belastbar aussagten. Ein schriftliches Geständnis des Mannes ließ die Staatsanwaltschaft nicht gelten, weil es unter Druck zustandegekommen sei. Dass der Rentner in den 1990er-Jahren schon einmal einschlägig verurteilt worden war, durfte keine Rolle spielen, weil die Tat inzwischen aus dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht wurde.
Recht in der Welt
EGMR - Abschiebung krimineller Ausländer: Neun Staaten haben die restriktive EMRK-Auslegung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei der Abschiebung krimineller Ausländer in einem Offenen Brief kritisiert. Das Schreiben wurde von Dänemark und Italien initiiert. Mitunterschrieben haben auch Belgien, Österreich, Polen, Estland, Lettland, Litauen und Tschechien. Der Europarat wies die Kritik zurück und warnte vor einer Politisierung der EGRM-Rechtsprechung. Die Mo-SZ (Alex Rühle) und zeit.de berichten.
Alexander Haneke (Sa-FAZ) begrüßt die Initiative: "In einer demokratischen Gemeinschaft darf und soll die Politik nachjustieren, wenn sie Richterrecht für nicht mehr zeitgemäß hält." Nur so könne Europa seine Fähigkeit bewahren, verfolgte Menschen wirksam zu schützen – und vor allem die Bereitschaft seiner Bürger erhalten, dies zu unterstützen.
USA – Harvard: Die US-Regierung dürfe die Austauschprogramme der Eliteuniversität Harvard nicht aufheben, entschied am Freitag Bundesrichterin Allison Burroughs per einstweiliger Verfügung. Ansonsten drohe ein “irreparabler Schaden”. Für kommenden Donnerstag setzte sie eine Anhörung an. Die Harvard-Universität hatte erst Stunden zuvor Klage gegen die Entscheidung der US-Regierung eingereicht, der Hochschule ihre Genehmigung zur Aufnahme von ausländischen Studierenden zu entziehen. Der Ausschluss verstoße gegen den ersten Verfassungszusatz und stelle eine rechtswidrige Vergeltungsmaßnahme dar. Von der Anordnung der Regierung sind 6.800 ausländische Studierende betroffen. Über die Verfügung berichten Sa-FAZ und Sa-taz (Bernd Pickert). LTO berichtet über die Klage.
USA - Federal Reserve Bank: Der US-Supreme Court stellte fest, dass die Regierung den Notenbankchef Jerome Powell nicht einfach feuern darf, weil die Fed als "quasi-private Einheit" vor willkürlichen Entlassungen durch die Regierung geschützt sei. Donald Trump hatte zuvor mehrfach gedroht, Powell zu entlassen. Dessen Amtszeit endet regulär im Mai 2026. Das Hbl (Stefan Reccius) berichtet.
USA/Rumänien – Klagen gegen Umweltverbände: Die Sa-SZ (Michael Bauchmüller) beschäftigt sich mit "Slapp"-Klagen zur Einschüchterung von Umweltverbänden. In den USA werde Greenpeace vom Pipeline-Unternehmen Energy Transfer verklagt, weil die NGO die Proteste gegen die Dakota Access Pipeline aufgewiegelt habe. Morgen könnte ein Richter in diesem Verfahren die NGO zur Zahlung von 660 Millionen Euro verurteilen. In Rumänien klage der staatliche Gaskonzern Romgaz vor Gericht sogar auf die Auflösung von Greenpeace.
Israel – Geheimdienstchef: Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu kündigte an, den Militär David Zini zum neuen Chef des Inlandgeheimdienstes Schin Bet zu ernennen. Damit widersetzt sich Netanjahu einer Anordnung der Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara, wonach der Posten nicht neu besetzt werden darf, ehe eine rechtlich korrekte Prozedur dafür erarbeitet wurde. Der derzeitige Geheimdienstchef, Ronen Bar, wurde im März von Netanjahu entlassen. Das Oberste Gericht hob die Entlassung zwar auf, doch kündigte Bar an, Mitte Juni zurückzutreten. Die Sa-FAZ (Christian Meier) berichtet.
Iran – Kopftuch: Der iranische Sicherheitsrat hat die Umsetzung des verschärften Kopftuchgesetzes gestoppt. Es sieht vor, dass Frauen, die sich nicht an die Kopftuchpflicht halten, hohe Geldstrafen zahlen oder gar Haftstrafen verbüßen müssen. Das Gesetz sollte eigentlich schon im Dezember in Kraft treten, wurde aber wegen Protesten verschoben. SZ und zeit.de berichten
Italien – Elternschaft: In Italien dürfen nach einem Urteil des Verfassungsgerichts künftig auch zwei Mütter in der Geburtsurkunde eingetragen werden. Das Gericht hob eine Anordnung der Regierung auf, wonach nur die biologische Mutter in die Geburtsurkunde aufgenommen werden sollte. Diese Regelung stelle eine Diskriminierung der betroffenen Kinder dar, weil das italienische Recht die Elternschaft von verschiedengeschlechtlichen Paaren nicht an die biologische Verwandtschaft knüpfe. derstandard.de (Bianca Blei) berichtet.
Griechenland – Küstenwache: Die griechische Staatsanwaltschaft prüft die Anklage von 17 Mitgliedern der Küstenwache wegen des Bootsunglücks vor Pylus im Juni 2023, bei dem rund 600 Flüchtlinge ertranken. Dem Kapitän des Bootes der Küstenwache wird nach Abschluss der Vorermittlungen unter anderem die Verursachung eines Schiffbruchs vorgeworfen. Der damalige Chef der Küstenwache sowie der Leiter der Seenotrettungszentrale werden beschuldigt, andere Personen einer lebensgefährlichen Situation ausgesetzt zu haben. Mo-taz (Ferry Batzoglou) und spiegel.de berichten.
Großbritannien – Mobbing: Ein englisches Arbeitsgericht entschied, dass das wiederholte Seufzen und übertriebene Ausatmen eines Teamleiters im Umgang mit einem Kollegen eine Diskriminierung aufgrund von dessen Behinderung darstellte. Der Kläger hatte sich vier Tage krank schreiben lassen, nachdem bei ihm ADHS diagnostiziert worden war. In der Folge bekundete der Teamleiter mehrfach seine Frustration durch Seufzer. Die Sa-SZ (Alexander Menden) berichtet.
Frankreich – Überfall auf Kim Kardashian: Im Pariser Strafverfahren zum Überfall auf Kim Kardashian im Jahr 2016 verurteilte das Gericht acht Angeklagte. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen. Die Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurden, liegen unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und berücksichtigen das hohe Alter der Täter. In den Medien seien sie "Opa-Gangster" genannt worden, berichtet zeit.de.
Frankreich – Missbrauchsarzt Joël Le Scouarnec: Der Spiegel (Nadia Pantel) berichtet ausführlich vom Verfahren gegen Joël Le Scouarnec, der zwischen 1989 und 2014 als Chirurg in französischen Krankenhäusern hunderte Kinder vergewaltigt und sexuell genötigt haben soll. Viele der Kinder sollen schon vorher geredet haben, doch habe ihnen entweder niemand zugehört oder ihre Worte seien nicht richtig gedeutet worden. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet.
Juristische Ausbildung
Kim Kardashian: LTO-Karriere (Xenia Piperidou) nimmt Kim Kardashians Abschluss der juristischen Ausbildung zum Anlass, um das kalifornische Law Office Study Program mit dem deutschen Ausbildungsweg zu vergleichen. In jenem Programm lernen die Auszubildenden das Recht praxisnah in der Anwaltskanzlei kennen. Zu Beginn müssen sie aber die "Baby Bar"-Prüfung bestehen, für die Kardashian vier Anläufe brauchte. Sie muss nun noch das "Bar Exam" absolvieren, das vergleichbar mit dem deutschen zweiten Staatsexamen sei.
Handballkarriere neben Referendariat: LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht mit dem Rechtsanwalt Michael Kintrup, der neben seinem Referendariat und Anwaltsjob in der Zweiten Handball-Bundesliga spielte – und dafür bis zu achtmal in der Woche trainierte. Manchmal habe ihn der Mannschaftsbus direkt am Landgericht eingesammelt. Heute arbeitet er im Sportrecht.
Sonstiges
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Der Verfassungsblog (Maximilian Steinbeis) berichtet über die Situation der ca. 800 afghanischen Familien, die in Pakistan darauf warten, dass Deutschland die Aufnahmezusage einlöst, die ihnen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms erteilt wurde. Sie säßen in Hostels fest, die sie aus Angst vor einer Abschiebung nach Afghanistan nicht verlassen könnten, und warteten auf ihre Visa. Immer wieder würden Aufnahmezusagen widerrufen, neuerdings auch solche, die als formeller Verwaltungsakt ergingen. Die Situation in Islamabad sei geeignet, den Glauben an den deutschen Rechtsstaat nachhaltig zu erschüttern.
NSU-Dokumentationszentrum: Am Sonntag ist in Chemnitz das erste Dokumentationszentrum zum NSU-Terror eröffnet worden. Dort wird die Ausstellung "Offener Prozess" gezeigt. Das Pilotprojekt konnte mit Mitteln der Kulturhauptstadt Europas finanziert werden. Ein bundesweites NSU-Dokumentationszentrum ist in Nürnberg vorgesehen. Die FAS (Markus Wehner) berichtet ausführlich.
Journalistin Helene Bubrowski: In der Rubrik "Most Wanted" stellt LTO (Stefan Schmidbauer) die Juristin und Journalistin Helene Bubrowski vor, die als stellvertretende Chefredakteurin bei Table Media arbeitet. Zuvor war sie Mitglied der Parlamentsredaktion der FAZ.
Auszeichnung von LTO: In eigener Sache berichtet LTO, dass der Podcast "Die Rechtslage" sowie der Newsletter "LTO Daily" bei den B2B Media Days vom Verein Deutsche Fachpresse zum Sieger in den Rubriken Bester Podcast und Bester Newsletter gekürt wurden.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57276 (abgerufen am: 24.01.2026 )
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