Für die Nachfolge von Josef Christ schlug das BVerfG Günter Spinner, Oliver Klein und Eva Menges vor. Justizministerin Hubig will AfD-Verbot "unbedingt" prüfen. US-Regierung verbot Harvard, internationale Studierende zu unterrichten.
Thema des Tages
BVerfG-Richterwahl: Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals seit 1993 wieder eigene Personalvorschläge für die Neuwahl einer Verfassungsrichter:in gemacht. Das Plenum des BVerfG beschloss für die Nachfolge von Josef Christ eine Vorschlagsliste mit drei Bundesrichter:innen: BAG-Richter Günter Spinner und die BGH-Richter:innen Oliver Klein und Eva Menges. Das Gericht übte damit sein Recht aus § 7a BVerfGG aus, eigene Personalvorschläge zu machen, wenn die Politik mehr als zwei Monate mit der Neuwahl im Verzug ist. Richter Christ ist seit dem ersten Dezember nur noch geschäftsführend im Amt. Bei einer geheimen Abstimmung im Plenum der Verfassungsrichter:innen erhielt Spinner 15 von 15 Stimmen, Klein 13 und Menges 12. Allerdings ist der zuständige Bundestag an die Personalvorschläge nicht gebunden. Das Vorschlagsrecht für die Nachfolge Christ liegt bei CDU/CSU. Der Bundestag hat nun drei Monate Zeit, um eine Nachfolge zu wählen. Nach Ablauf dieser Frist hat auch der Bundesrat ein Wahlrecht. Der ursprüngliche Kandidat der CDU/CSU, Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, ist faktisch aus dem Rennen, weil er keine Chance mehr auf die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit hat. Es berichten FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de, tagesschau.de (Klaus Hempel), beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO (Christian Rath).
Rechtspolitik
Justizministerin Hubig im Interview: Im Gespräch mit der FAZ (Marlene Grunert) fordert die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), "unbedingt" ein Verbot der AfD zu prüfen. Dabei gehe Gründlichkeit natürlich vor Schnelligkeit, "aber wir haben nicht ewig Zeit." Sie betont, dass es für ein Verbot irrelevant sei, wie viele Menschen eine Partei wählen, sobald sie eine gewisse Stärke erreicht habe. In Bezug auf die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze sagt Hubig, die Voraussetzungen für die Ausnahmevorschrift des Art. 72 AEUV seien hoch. Die "erheblichen Herausforderungen" durch die Migration würden alleine "nicht genügen, um eine Ausnahme zu begründen." Außerdem kündigt sie eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen "jedenfalls bei erheblichen Straftaten" an, verspricht eine Verlängerung der Mietpreisbremse und sagt, sie werde im Familienrecht "einiges nachholen, was in der letzten Legislaturperiode nicht mehr geschafft wurde".
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, Hubig versuche sich in Bezug auf ein AfD-Verbot von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) abzugrenzen, doch "nach Lage der Dinge wird es zu keinem Verbotsverfahren kommen". Die Verfassungswidrigkeit stehe der Partei "nicht so eindeutig ins Gesicht geschrieben." Der Schlüssel für eine erfolgreiche Bekämpfung des Extremismus liege darin, den deutschen Staat sicherer und freier, schlanker und stärker zu machen.
Bürokratieabbau: beck-aktuell (Maximilian Amos) setzt sich kritisch mit dem Begriff der Entbürokratisierung auseinander, der laut Rechtsprofessorin Pascale Cancik ein "Containerbegriff" sei. Er stehe für eine "Pathologisierung des Rechts", "als hätten nicht diese Regelungen alle einmal einen guten Grund gehabt". Unter jedem Stein, den man beim Bürokratieumbau umdrehe, krieche ein Bauer oder eine Teilzeitbeschäftigte hervor und rufe: "Diese Regelung ist wichtig!" Anstatt Entbürokratisierung als No-Brainer zu verkaufen, müsse man Regelungen daher auf Basis einer Kosten-Nutzen-Abwägung bewerten.
Fachanwält:innen: Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) fordert, die Nachweiszeiten für die praktische Fallbearbeitung beim Erwerb des Fachanwaltstitels zu verlängern. Künftig sollen Anwält:innen fünf statt drei Jahre Zeit haben, um die vorgegebene Anzahl von Fällen zu bearbeiten. Die Änderung wird unter anderem damit begründet, dass Anwält:innen infolge von familiärer Sorgearbeit weniger Zeit für die Fallbearbeitung haben. Eine entsprechende Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) könnte bei der Satzungsversammlung am 26. Mai beschlossen werden. LTO berichtet.
Jumiko - Gewalt gegen Frauen/Wohnungskündigung: Opfer von häuslicher Gewalt sollen künftig eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit gegenüber ihrer Vermieter:in erhalten, wenn sie die Wohnung gemeinsam mit ihrem gewalttätigen Partner mieten. Das Thema wird auf Antrag der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) die Justizministerkonferenz in der kommenden Woche beschäftigen. Nach aktuellem Recht können Opfer häuslicher Gewalt zwar nach § 2 Gewaltschutzgesetz die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen bekommen. Möchten sie ihr Lebensumfeld jedoch verlassen, müssen sie bislang vor den Zivil- oder Familiengerichten darauf klagen, dass ihr Lebenspartner der Kündigung des Mietvertrags zustimmt. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
Justiz
BVerfG zu später Entscheidungsbegründung: Rechtsanwalt Niko Härting greift auf beck-aktuell eine Anfang Mai veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Anfang April auf. Das BVerfG ermahnte darin das Hamburger Landgericht, dass es mit dem Recht auf effektivem Rechtsschutz unvereinbar ist, wenn sich ein Gericht nach einem Stuhlurteil im Eilverfahren routinemäßig bis zu fünf Monate Zeit nimmt, um die Urteilsbegründung zu veröffentlichen. Anlässlich dieser Entscheidung kritisiert Härting, dass Fristen für Urteilsbegründungen auch an anderen Gerichten immer häufiger verschoben würden – oft floskelhaft aus "dienstlichen" oder "wichtigen" Gründen. "Der Richterberuf sollte nicht primär die ruhige, familienfreundliche Alternative zur Anwaltszulassung sein", schreibt Härting.
BGH – Letzte Verteidigungswelle: Alle fünf am Mittwoch festgenommenen Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" befinden sich in Untersuchungshaft. Am gestrigen Morgen eröffnete der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof den zwei letzten Beschuldigten ihre Haftbefehle. Die anderen drei Haftbefehle waren schon am Mittwoch in Vollzug gesetzt worden. Dies meldet zeit.de.
BGH zu zweitem Versäumnisurteil: Bevor ein Gericht ein "zweites" Versäumnisurteil erlässt, muss es keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abwarten, die für den vorliegenden Fall relevant sein könnte. Dies entschied der BGH, der in seiner Begründung darauf hinwies, dass im Fall einer erneuten Säumnis einer Partei keine erneute Schlüssigkeitsprüfung der Klage stattfindet. LTO (Panos Athanasiadis) berichtet.
LG Hamburg zu Cum-Ex/Sanjay Shah: Wie die FAZ (Marcus Jung) meldet, wurde das Geldwäsche-Verfahren gegen den britischen Aktienhändler Sanjay Shah vor dem Landgericht Hamburg in dieser Woche eingestellt. Die Entscheidung wird damit begründet, dass ihn Ende 2024 schon ein dänisches Gericht wegen des zugrundeliegenden Cum-Ex-Steuerbetrugs verurteilt hatte. Shah soll unter anderem Gewinne aus Cum-Ex-Manipulationen in Dänemark über Konten bei der deutschen Varengold Bank geleitet haben.
LG Hamburg zu Cum-Ex/TP ICAP: Wie bloomberg.de (Karin Matussek) berichtet, erstritt die Warburg-Bank vor dem LG Hamburg einen Haftungsanspruch gegen den Broker TP ICAP. Dieser hafte, weil er an den Cum-Ex-Manipulationen beteiligt war und die Möglichkeit eröffnet habe, Steuern zu hinterziehen. Die Warburg Bank musste den Steuerbehörden im Rahmen der Cum-Ex-Ermittlungen insgesamt 291 Millionen Euro zurückzahlen. Gegen ICAP macht sie vor dem LG Hamburg 82 Millionen Euro geltend. Über die genaue Höhe der Haftung entschied das Gericht jedoch noch nicht.
LG Bremen zu Brandanschlag auf Jugendzentrum: Ein 29-jähriger Mann wurde vor dem LG Bremen unter anderem wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er 2020 das linke Jugendzentrum "Friese" in Bremen in Brand setzte. Zwei Mitangeklagte, die zeitgleich mit dem Mann im Gebäude waren, hielt das Gericht weder für Mittäter noch für Gehilfen. Alle drei Männer gehörten der rechtsextremen Szene an. spiegel.de berichtet.
LG Berlin I – Vergewaltigung nach Betäubung: Im Prozess gegen den 38-jährigen Marvin S., dem vorgeworfen wird, im April 2022 eine alkoholisierte Frau unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben, liegen den Ermittlungsbehörden Beweise für weitere Vergewaltigungen vor. Bei der vollständigen Durchsuchung seiner Datenträger in diesem Jahr seien Videos von Vergewaltigungen zweier Frauen in den Jahren 2020 und 2021 gefunden worden. Die Datenträger wurden 2022 bei S. beschlagnahmt, nachdem die Familie des Opfers Anzeige erstattet hatte. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.
LG Schwerin – Spott wegen Parkinson: Das LG Schwerin verkündet heute seine Entscheidung, ob der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn aus dem Schweriner Landtag weiterhin sagen darf, dass zwei Abgeordnete der AfD-Fraktion sein Zittern imitiert hätten, das durch eine Parkinson-Erkrankung ausgelöst ist. Die beiden weisen den Vorwurf zurück und forderten ihn zur Unterlassung auf. Zudem zeigten sie Bruhn wegen Beleidigung an. Dieser hatte über sie in seiner Erklärung gesagt, dass sie "nicht nur politische Arschlöcher sind, sondern auch menschliche". bild.de (Uwe Freitag) berichtet.
VG Hamburg zu Parken vor defekter Ladesäule: Ein Verbrennerauto, das auf einem Parkplatz zum Laden von E-Autos abgestellt wurde, durfte trotz eindeutiger Verbotsschilder nicht abgeschleppt werden, weil die Ladesäule seit vier Jahren nicht in Betrieb war. Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied, dass das Abschleppen in diesem Fall unverhältnismäßig ist. Die entsprechende Norm im Polizeirecht sehe ein Abschleppen von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen nur "in der Regel" vor. LTO berichtet.
ArbG Hamm – Schwangerschaftsabbrüche an kirchlichem Krankenhaus: Der Lippstädter Chefarzt Joachim Volz klagt vor dem Arbeitsgericht Hamm, weil ihm in einer arbeitsrechtlichen Weisung verboten wurde, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das Verbot wurde ausgesprochen, nachdem sein bisheriger Arbeitgeber, das evangelischen Klinikum Lippstadt, mit einem katholischen Hospital fusionierte. Der Gesellschaftsvertrag sieht nun vor, dass Schwangerschaftsabbrüche nur bei drohender Lebensgefahr für die Schwangere vorgenommen werden dürfen. Die Weisung verbietet dem Chefarzt auch, die Abbrüche in seiner privaten Praxis durchzuführen. LTO (Tanja Podolski) stellt den Fall vor.
SG Mainz zu Beschäftigung eines Ringers: Wie das Sozialgericht Mainz entschied, war ein Ringer, der 2022 für einen Verein in der Bundesliga antrat und eine Vergütung pro Kampf – unabhängig vom Ausgang – erhielt, nicht selbstständig, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Ringer unterlag organisatorischen Vorgaben des Vereins und war zur Wettkampfteilnahme verpflichtet. Der Verein muss daher Sozialversicherungsbeiträge für den Ringer abführen und verlor seine Klage gegen eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung. LTO berichtet.
CAS zu Doping eines russischen Biathleten: Der Court of Arbitration for Sport wies die Beschwerde des russischen Biathleten Jewgeni Ustjugow gegen die Annullierung seiner sportlichen Ergebnisse der Jahre 2010 bis 2014 wegen Dopings zurück. Ustjugow hatte mit einer genetischen Anomalie beim Hämoglobin-Wert argumentiert. Damit verliert wohl auch die russische Biathlon-Staffel ihre Goldmedaille bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi 2014 und das deutsche Biathlon-Team wird wohl vom zweiten auf den ersten Platz hochgestuft. LTO berichtet.
Recht in der Welt
USA – Harvard: An der Harvard-Universität dürfen künftig aufgrund einer Anordnung der US-Regierung keine Ausländer mehr studieren. Harvard hatte sich im Streit um Antisemitismusvorwürfe geweigert, Informationen über ausländische Studierende an die Regierung weiterzuleiten. Die Regierung entzog Harvard daher die Zulassung zum Studenten- und Austauschprogramm. Internationale Studierende, die aktuell an der Hochschule eingeschrieben sind, verlieren ihren Studentenstatus und werden wahrscheinlich ausreisen müssen. Etwa ein Viertel aller Harvard-Studierenden ist von der Anordnung des US-Heimatschutzministeriums betroffen. Die Universität hält sie für rechtswidrig. zeit.de und spiegel.de (Claus Hecking) .
USA – Polizeigewalt: Fünf Jahre nach der Tötung von George Floyd kündigte das US-amerikanische Justizministerium an, Vereinbarungen zu einer Polizeireform mit den Städten Louisville im Bundesstaat Kentucky und Minneapolis im Staat Minnesota zu kündigen. Zudem sollen weitere Ermittlungen zu Bürgerrechtsverletzungen gegen Afroamerikaner eingestellt werden. spiegel.de berichtet.
Leon Holly (taz) kommentiert, Trump habe für "das Timing seiner kleinen und großen Grausamkeiten" ein gutes Gespür. Es sei daher kein Zufall, dass er die Programme gegen rassistische Polizeigewalt kurz vor dem Jahrestag des Todes von George Floyd einstellte.
Großbritannien/Mauritius – Chagos-Archipel: Das Chagos-Archipel steht künftig unter der Souveränität von Mauritius. Das entsprechende Abkommen unterzeichnete der britische Premierminister Keir Starmer am Donnerstag. Am Morgen hatte ein Gericht die Unterzeichnung kurzzeitig blockiert. Es wollte die Anhörung zweier Frauen abwarten, die beklagten dass die Bedürfnisse und Wünsche der lokalen Bevölkerung bei der Aushandlung des Abkommens ignoriert wurden. Das Abkommen sieht vor, dass Großbritannien die Kontrolle über den auf der Hauptinsel gelegenen Militärstützpunkt behalten darf. spiegel.de berichtet.
Polen – Präsidentschaftswahl: Auf dem Verfassungsblog analysiert Research Fellow Maria Skóra (in englischer Sprache) den Ausgang der ersten Runde der polnischen Präsidentschaftswahl. Sie betont die rechtliche Möglichkeit des Präsidenten, ein Veto gegen neue Gesetze einzulegen und sie dem Verfassungsgericht zu überweisen. Die Wahl entscheide daher darüber, ob die Regierung ihre Versprechen bezüglich Rechtsstaatlichkeit und Justiz einlösen könne.
Rumänien – Präsidentschaftswahl: Wie die SZ meldet, hat das rumänische Verfassungsgericht einen Antrag des unterlegenen rechtsextremistischen Kandidaten George Simion auf Annullierung der Wahl abgewiesen. Er hatte den Antrag damit begründet, dass Moldau und Frankreich sich in die Wahl eingemischt hätten.
Der britische Journalist Neil Clark vertritt in der Welt die Position, dass in Rumänien die Demokratie sterbe. Dass die erste Präsidentschaftswahl vom rumänischen Verfassungsgericht annulliert und der aussichtsreichste Kandidat Călin Georgescu, ebenfalls ein Rechtsextremist, von der neuen Wahl ausgeschlossen wurde, öffne "mitten in Europa die Tür für den Ausschluss von Kandidaten, die nach Ansicht der Machthaber die 'falschen' Positionen vertreten".
Sonstiges
Rechtsgeschichte - 50 Jahre RAF-Prozess in Stammheim: Anlässlich des fünfzigsten Jahrestages des Stammheimer Prozessbeginnes spricht spiegel.de (Benno Stieber) mit dem Anwalt und ehemaligen hessischen Justizminister Rupert von Plottnitz (Grüne), der im Prozess den Angeklagten Jan-Carl Raspe verteidigt hatte. Er betont, dass er sich mit den Zielen der Angeklagten nicht gemeingemacht, sondern ihre "in der Strafprozessordnung und letztlich im Grundgesetz vorgesehenen Interessen" vertreten habe.
Heribert Prantl (SZ) schreibt in seiner Kolumne, Stuttgart-Stammheim hätte ein wegweisender Prozess dafür werden können, was und wie innere Sicherheit sein müsse: "Sie ist die Fähigkeit, ruhig zu entscheiden und ruhig zu urteilen – auch wenn es um monströse Verbrechen geht." Stattdessen sei aus dem Prozess eine teure juristische Farce geworden. Gesetze wie das Kontaktsperregesetz, die als Quasi-Notstandsrecht eingeführt wurden, seien zum rechtlichen Standard geworden.
Rechtsgeschichte – Berufsverbote: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Maurer kritisiert auf dem Verfassungsblog den Radikalenbeschluss, den das Bundesverfassungsgericht vor 50 Jahren fällte. Die Verfassungstreuepflicht, der das BVerfG über Art. 33 Abs. 5 GG Verfassungsrang zusprach, hält er für fragwürdig. Zudem habe das Gericht mit der Entscheidung einen wesentlichen Teil des Parteienprivilegs ausgehebelt, da die Mitgliedschaft in einer extremistischen, aber nicht verbotenen Partei seither als Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht ausgelegt wurde.
Das Letzte zum Schluss
Kim Kardashian: Die Jurist:innenschaft ist seit dieser Woche um einen Star reicher. Die Medienpersönlichkeit Kim Kardashian schloss ihre juristische Ausbildung in Kalifornien ab und ist nun berechtigt, die kalifornische Anwaltsprüfung abzulegen. Ein Jura-Studium war dafür nicht nötig, Kardashian lernte stattdessen sechs Jahre lang bei einer Anwältin. Zum erfolgreichen Abschluss gratulierte auch Ivanka Trump, die "Kim" ihre "liebste Jura-Absolventin" nannte. spiegel.de berichtet.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57267 (abgerufen am: 22.01.2026 )
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