Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2025: Min­der­jäh­rige Rechts­ter­r­o­risten ver­haftet / Kein AfD-Vor­sitz im Rechts­aus­schuss / Grund­rechte-Report vor­ge­s­tellt

22.05.2025

Fünf Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" wurden festgenommen. Kandidat:innen der AfD-Bundestagsfraktion scheiterten bei Wahlen für die Ausschussvorsitze. Max Steinbeis stellte den neuen Grundrechte-Report vor.

Thema des Tages

GBA – Letzte Verteidigungswelle: Im Rahmen einer vom Generalbundesanwalt veranlassten Razzia sind in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen fünf Beschuldigte u.a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen worden. Als Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" sollen sie Anschläge auf Geflüchtete und politisch Andersdenkende geplant haben. Nach Angaben des GBA sollen sie 14 bis 18 Jahre alt sein. Einsatzkräfte durchsuchten zudem in Sachsen und Thüringen insgesamt 13 Objekte. Diese Maßnahmen richteten sich gegen drei weitere deutsche Staatsangehörige, die bereits in Untersuchungshaft sind. Die "Letzte Verteidigungswelle" soll spätestens im April 2024 gegründet worden sein. Es berichten SZ (Christoph Koopmann), FAZ (David Klaubert/Jonas Wagner), taz (Gareth Joswig/Konrad Litschko), LTO und spiegel.de (Jörg Diehl/Wolf Wiedmann-Schmidt)

Über weitere rechtsextremistische Gruppierungen, deren Mitglieder teilweise ebenfalls noch minderjährig sind, und die das Bundesinnenministerium ebenfalls im Blick haben will, berichtet die taz (Konrad Litschko).

Thomas Holl (FAZ) kommentiert, es sei kein Zufall, dass sich "die rechtsextreme Gewaltwelle vor dem Hintergrund ostdeutscher AfD-Wahlerfolge und einer Begeisterung in deren Milieu für völkische Reinheitsphantasien" entfalte.

Rechtspolitik

Ausschussvorsitze für die AfD: Die Kandidat:innen der AfD-Fraktion sind bei den Wahlen für die Ausschussvorsitze im Deutschen Bundestag gescheitert, darunter Stefan Möller im Rechtsausschuss. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte, "dass sich die AfD mit ihrem Wunsch nach dem Vorsitz im Rechtsausschuss nicht durchgesetzt hat". Im vergangenen Herbst hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der AfD-Fraktion im Bundestag kein Recht auf die Besetzung von Ausschussvorsitzposten zusteht. Es schreiben SZ (Roland Preuß/Henrike Roßbach), FAZ (Friederike Haupt/Eckart Lohse), LTO und beck-aktuell (Pia Lorenz/Cemre Ilgün)

Welche Auswirkungen die Vakanz von sechs Leitungsposten in Bundestag-Ausschüssen auf die Arbeit im Parlament haben wird, beleuchtet spiegel.de (Sophie Garbe/Severin Weiland).

Jasper von Altenbockum (FAZ) kommentiert, es sei nicht parlamentarisch, "was die Fraktionen jenseits der AfD praktizieren". Parlamentarisch seien "vielmehr die Grundsätze, die sich der Bundestag selbst gegeben hat, dass nämlich die Stärke der Fraktionen sich in den Ausschüssen und auch in deren Vorsitzen widerspiegeln sollte". Zwar gebe es "kein Recht, gewählt zu werden", die Sonderbehandlung der AfD-Fraktion allerdings habe den "Charakter einer Strafaktion" und werde für die AfD ein Anlass sein, "in Selbstmitleid zu schwelgen". Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält es "im Einzelfall" für gerechtfertigt, Kandidat:innen abzulehnen oder Posten vakant zu lassen. Anders sehe es aus, "wenn Ablehnung zum Prinzip erhoben" werde. Wenn nämlich nicht mehr geredet, sondern gekämpft werde, sei dies ein Zeichen mangelnder Souveränität "und vielleicht, auf lange Sicht, ein Beitrag zu jenem Demokratieabbau, wie man ihn sonst der AfD vorwirft".

AfD-Verbot: Die FR (Ursula Knapp) legt dar, warum Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit seiner Aussage, das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD sei nicht ausreichend für die Einleitung eines Verbotsverfahrens, falsch liege. Entgegen der Aussage Dobrindts sind nämlich ausweislich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot die drei Elemente "Angriffe auf die Menschenwürde", "Bekämpfen der Demokratie" und "Angriffe auf den Rechtsstaat" nicht kumulative Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren, vielmehr genüge schon allein ein Element.

Die FAZ (Reinhard Müller) schildert die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer Partei stellt. 

Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Nachdem die Gewerkschaft der Polizei kürzlich erklärt hatte, die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten verschärften Grenzkontrollen seien nur noch einige Wochen durchzuhalten, äußerte dieser nun, die Bundespolizei sei in der Lage, die Kontrollen auch noch deutlich länger zu stemmen. Zur – umstrittenen – rechtlichen Grundlage seiner Anordnung betonte er, sich auf Art. 18 Abs. 2 Asylgesetz in Verbindung mit der Notlagenklausel aus Art. 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu berufen; obwohl er gleichzeitig das Vorliegen einer Notlage verneinte, wie LTO schreibt.

Asyl/sichere Drittstaaten: Über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der EU-Asylverfahrensrichtlinie, wonach Asylsuchende künftig auf sichere Drittstaat verwiesen werden sollen, zu denen sie keinen Bezug haben, berichtet nun auch die FAZ (Thomas Gutschker). Bisher war erforderlich, dass Asylsuchende eine "Verbindung" zu dem Drittstaat haben müssen. Künftig soll es ausreichend sein, wenn sie auf dem Weg nach Europa den Drittstaat passiert haben oder wenn ein EU-Staat ein entsprechendes Abkommen mit dem Drittstaat hat.

Alexander Haneke (FAZ) begrüßt die Pläne der EU-Kommission. Wichtig sei, dass Europa "seinen Prinzipien treu" bleibe, Rechtsschutz möglich mache und dass Asylsuchende menschlich behandelt werden. Wo dies geschehe, sei dagegen zweitrangig.

Neutralitätsgebot: In einem von der Zeit (Jana Hensel) moderierten Streitgespräch diskutieren die Grünen-Politikerin Tuba Bozkurt und der Polizeigewerkschaftler Manuel Ostermann das Für und Wider des staatlichen Neutralitätsgebots. Bozkurt meint, die Neutralitätspflicht schließe einzelne Bevölkerungsgruppen – etwa Kopftuch tragende Frauen oder Kippa oder Sikh-Turban tragende Männer – aus dem öffentlichen Dienst aus und gehöre daher abgeschafft. Für Ostermann dagegen haben religiöse Symbole im Staatsdienst nichts zu suchen: "Sie untergraben staatliche Autorität und gefährden das Vertrauen in eine unparteiische und neutrale Amtsführung".

Fluggastrechte: Der EU-Ministerrat will einen Vorschlag der EU-Kommission von 2013 zur Reform der Fluggastrechte-Verordnung wiederbeleben. Der Vorschlag sieht u.a. die Schaffung eines effektiven Beschwerdesystems vor sowie die Einführung strengerer Durchsetzungs-, Überwachungs- und Sanktionsmaßnahmen. Geplant sind allerdings auch Einschnitte bei Passagierrechten, zum Beispiel eine Anhebung der Verspätungsschwellen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisiert, dass so rund 85 Prozent der Reisenden bei Verspätungen ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren würden. Vorgeschlagen wurde auch, dass sich Airlines künftig deutlich leichter exkulpieren können sollen, etwa bei Streiks oder bei Erkrankung des Personals. Zeit (Jonas Schulze Pals) und beck-aktuell (Maximilian Amos) stellen die Pläne vor.

Diskriminierung durch die Polizei: Eine Überblicks-Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschreibt, dass das Risiko, von der Polizei diskriminiert zu werden, zuwenig erforscht sei. Die Studie macht auch eine Reihe konkreter Vorschläge. So brauche es etwa Schulungen und Weiterbildungen. Darüber hinaus seien strukturelle Verbesserungen nötig, etwa durch eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das derzeit nicht für Polizeimaßnahmen gilt. Auch der Ausbau unabhängiger Kontrollstellen sei essentiell. Es berichtet die taz (Frederik Eikmanns).

Jumiko: Vom 4. bis 6. Juni findet die 96. Justizministerkonferenz im sächsischen Bad Schandau statt. beck-aktuell (Denise Dahmen) gibt einen Ausblick auf die wichtigsten Themen, darunter etwa eine effizientere Justiz, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die Einziehung von Taterträgen im Strafrecht. Auffällig sei auch, worüber nicht geredet werden solle. So komme weder die Anwaltschaft noch die Juristenausbildung in der Agenda vor.

Justiz

EuG zu Fangverboten in der Nordsee: Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage eines deutschen Fischerei-Verbandes gegen das 2022 von der EU-Kommission erlassene Fischfangverbot in einigen Schutzgebieten in der Nordsee abgewiesen. Die EU-Kommission habe bei der Festlegung von Fangverboten ein weites Ermessen. Der Verband habe nicht nachweisen können, dass die Kommission dieses Ermessen überschritten habe. Für die Behauptung, es hätte für den Schutz der Gebiete auch ausgereicht, ein weniger umfangreiches Fangverbot zu erlassen, habe der Verband keine wissenschaftlichen Nachweise gebracht. Naturschutzverbände zeigten sich erfreut über das Urteil. tagesschau.de (Egzona Hyseni) berichtet.

BAG zu Betriebsratsvergütung: Die Rechtsanwältin Nicola Dienst stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom März vor, in der wesentliche Leitlinien zum Thema Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder festgelegt wurden und u.a. der mittlerweile in vielen Unternehmen gängigen Praxis Grenzen gesetzt wurden, die Vergütung freigestellter Betriebsrät:innen einzufrieren oder unterdurchschnittlich anzupassen.

LG Düsseldorf zu Benehmen auf Kreuzfahrtschiff: Während einer Kreuzfahrt soll ein Mann in ein Glas uriniert haben, woraufhin der Reiseveranstalter den Reisevertrag mit seiner dreiköpfigen Reisegruppe kündigte. Nun entschied das Landgericht Düsseldorf, dass die Kündigung unwirksam war. Zwar könne das Urinieren in ein Glas als störend oder unangemessen und damit als eine Nebenpflichtverletzung des Urlaubers eingestuft werden, der Vorfall sei aber nicht gewalttätig, diskriminierend oder Ähnliches gewesen, weshalb eine Abmahnung im vorliegenden Fall nicht entbehrlich gewesen sei. Außerdem könne das Verhalten eines Reisenden nicht seinen Mitreisenden zugerechnet werden. Dem Urlauber wurde daher unter anderem Ersatz der geminderten Reisekosten in Höhe von rund 4.000 Euro zugesprochen, so LTO.

LG Heidelberg zu Infizierung der Tochter mit Keimen: Das Landgericht Heidelberg verurteilte eine Frau, die ihre Tochter mit Keimen krank gemacht hatte, wegen Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Zudem wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt angeordnet, da von der Frau "eine hohe potenzielle Gefahr" vor allem für Kinder ausgehe. SZ (Joshua Beer) und FAZ (Kim Maurus) schreiben über das Verfahren und über das bei der Verurteilten vorliegende Krankheitsbild "Münchhausen-by-proxy-Syndrom".

AG Mühldorf – Schleuser: Die Zeit (Arno Makowsky) berichtet in der Reihe "Verbrechen" über Schleuserverfahren, die vor dem Amtsgericht im bayrischen Mühldorf zum Alltag gehören. Anhand eines exemplarischen Falles – des Herrn Z., der drei syrischen Menschen beim Grenzübertritt geholfen hatte – wird aufgezeigt, dass die meisten Gerichtsverhandlungen sogenannte "Luxusschleusungen" betreffen, also illegale Grenzübertritte, bei denen Menschen nicht in Lebensgefahr geraten, sondern ordentlich angeschnallt in einem Auto oder im Zug sitzen.

StA Aschaffenburg – Messerangriff in Aschaffenburg: Nach der Messerattacke von Aschaffenburg im Januar diesen Jahres, bei der ein zweijähriges Kind und ein 41-jähriger Mann ums Leben kamen, ist die Staatsanwaltschaft nun von der Schuldunfähigkeit des afghanischen Verdächtigen überzeugt. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem 28-jährigen Mann eine schwere psychische Erkrankung, die ihm zum Tatzeitpunkt die Einsicht in das Unrecht seiner Handlungen genommen habe. Die StA prüft daher derzeit die Einleitung eines Sicherungsverfahrens gem. § 413 StPO. LTO berichtet.

Rechtsgeschichte - 50 Jahre RAF-Prozess in Stammheim: Nun erinnert auch spiegel.de (Jasmin Lörchner) an den Mammutprozess gegen die Gründergeneration der RAF, der vor genau fünfzig Jahren – am 21. Mai 1975 – in Stuttgart-Stammheim begann, und schildert den Prozessverlauf. 

Recht in der Welt

Israel - Krieg in Gaza: Die SZ (Ronen Steinke) spricht mit Strafrechtsexpert:innen, darunter etwa dem ehemaligen Richter am Internationalen Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien (ICTY), Christoph Flügge, und der Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International, Julia Duchrow, über den Krieg in Gaza, über die dort von Israel begangenen Kriegsverbrechen und über die Frage, ob und wann man diesbezüglich von einem Genozid sprechen könnte. Der Rechtsanwalt Michael Sfard schildert in der FAZ, warum der erteilte Befehl zur "Operation Gideon", die zum Ziel hat, "die Bevölkerung zu konzentrieren und in Bewegung zu setzen" offenkundig illegal sei und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstelle. 

USA – Sean Combs: FAZ (Christiane Heil) und Zeit (Antonia Baum) schreiben über den Fortgang des Strafverfahrens gegen den Musiker Sean Combs, u.a. über die Befragung von Combs Ex-Freundin Casandra Ventura und über die Aussage des Strippers Sharay Hayes.

USA – Abschiebungen: Die taz (Simone Schlindwein) berichtet über Pläne der US-Einwanderungsbehörde, möglichst viele Migrant:innen abzuschieben – egal wohin. Nach Abschiebungen nach El Salvador im März diesen Jahres, verhandelt die US-Regierung derzeit mit dem Südsudan, Uganda und Ruanda.

Simone Schlindwein (taz) kritisiert, dass sich die Trump-Regierung auf diplomatischer Ebene aufspielt "wie eine neoimperiale Supermacht", die afrikanische Staaten damit erpresst, dass deren Staatsbürger:innen aus den USA abgeschoben werden könnten, wenn die Staaten nicht kooperieren. Dabei handele es sich um "klare Erpressung", die zudem den "Teufelskreis von Flucht und Abschiebung" zusätzlich anschiebe.

Ungarn – Souveränitätsgesetz: Das ungarische Parlament wird demnächst über eine weitere Verschärfung des Souveränitätsgesetzes abstimmen. Künftig könnten unabhängige Organisationen, in denen die Regierung eine Gefahr für Ungarns Souveränität sieht, mit Strafen belegt werden, wenn sie Gelder aus dem Ausland beziehen, etwa in Form von Spenden oder durch Crowdfunding. Dagegen regt sich nun in Brüssel Widerstand. So fordern EU-Parlamentarier:innen fraktionsübergreifend, den Druck auf Ungarn zu verschärfen. Es berichten SZ (Verena Mayer) und taz (Florian Bayer).

Schweden – sexuelle Online-Dienstleistungen: Wie spiegel.de schreibt, hat das schwedische Parlament ein Gesetz beschlossen, das den bezahlten Konsum von sexuellen Handlungen im Internet verbietet und damit Plattformen wie OnlyFans Einschränkungen auferlegt. Künftig ist es verboten, einer anderen Person eine Zahlung für die Durchführung eines sexuellen Aktes in Echtzeit im Internet – wie etwa bei einem Livestream – anzubieten. Die Dienstleistenden bleiben jedoch straffrei.

Juristische Ausbildung

Englischausbildung für Jurist:innen: Der Rechtsanwalt Patrick Mustu befasst sich auf LTO-Karriere mit der Englischausbildung in der juristischen Ausbildung und Praxis. Er kritisiert, dass viele Angebote nicht praxistauglich seien und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.

Sonstiges

Grundrechte-Report: Laudator des Grundrechtereports 2025 war diesmal Maximilian Steinbeis, der Herausgeber des Verfassungsblogs. Er kritisierte eine Tendenz zum Ignorieren des Rechts, "weil man es kann". In der Präsentation ging es zudem um den Umgang der Berliner Justiz mit propalästinensischen Protesten an Universitäten sowie um Polizeigewalt in Mannheim. Der Grundrechtereport ist ein Taschenbuch, das jährlich von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben wird. taz.de (Christian Rath) und beck-aktuell (Pia Lorenz) berichten.

Erklärung der Menschenrechte: Im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) spricht der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Völker Türk über die im Dezember 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedete, aus 30 Artikeln bestehende Erklärung der Menschenrechte und über die Gefahr, in der sich diese derzeit befinden. Demagog:innen in Europa und anderswo böten "versimpelte Erklärungen und Scheinlösungen für komplexe Probleme an, welche oft Migranten und Minderheiten dehumanisieren und zu Sündenböcken machen". 

Gewerkschaften/AfD-Unvereinbarkeit: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lilli Hasche zeigt auf dem Verfassungsblog im zweiten Teil ihres Beitrags, dass es Gewerkschaften möglich ist, AfD-Mitglieder – insbesondere auf der Grundlage eines Unvereinbarkeitsbeschlusses – aus ihren Reihen auszuschließen - auch wenn eine kürzliche Entscheidung des LG Berlin II dies nicht vermuten lasse. Die Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses sei dabei umso naheliegender, je evidenter sich die Positionen von AfD und Gewerkschaft widersprechen und je intensiver die mitgliedschaftliche Unterstützung der AfD ausfällt.

Frauenhass: Laut BKA wurden im Jahr 2024 mindestens 558 Frauen Opfer von Straftaten aus Fauenhass. Die Hälfte der Taten waren Beleidigungen, auch ein Mord wurde registriert. Die Zahl der Straftaten aus Frauenhass, die seit Anfang 2022 separat registriert wird, nahm gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 73 Prozent zu, berichtet bild.de (Judith Görs). Das Innenministerium führte die Zunahme auf die neu eingeführte Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) zurück. 

 

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LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57255 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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