IS-Ehepaar muss sich wegen der Versklavung von zwei jesidischen Mädchen im Irak verantworten. Innenminister Reul plant Novelle des NRW-Verfassungsschutzgesetzes. Können Gewerkschaften die Unvereinbarkeit mit der AfD-Mitgliedschaft erklären?
Thema des Tages
OLG München – Versklavung jesidischer Mädchen: Vor dem Oberlandesgericht München startete der Strafprozess gegen ein Ehepaar, dem wegen der Versklavung und des Missbrauchs zweier jesidischer Mädchen unter anderem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Laut Bundesanwaltschaft sollen die beiden Angeklagten im Irak 2015 und 2017 zwei damals 5- und 12-jährige jesidische Mädchen als Sklavinnen gekauft und bis November 2027 gequält und sexuell missbraucht haben. Der Prozess musste zunächst unterbrochen werden, weil der 43-jährige Angeklagte angab, nicht zuhören zu können. In der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen, in der er zunächst inhaftiert war, sei er u.a. "zusammengeschlagen und unter Drogen gesetzt" worden. Der erstmals geäußerte Vorwurf konnte zunächst nicht geklärt werden. Nach längerer Unterbrechung bescheinigte ein Arzt dem Angeklagten zumindest für die Dauer der Anklageverlesung die Verhandlungsfähigkeit. Es berichten SZ, taz (Dominik Baur), Welt, spiegel.de, focus.de und bild.de (Jörg Völkerling).
Rechtspolitik
VerfSchG NRW: Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) präsentierte gestern eine gemeinsam mit dem grünen Koalitionspartner ausgearbeitete Reform des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, die eine Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten vorsieht. Erstmals will NRW dem Landesamt für Verfassungsschutz die sogenannte "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" über "Staatstrojaner" erlauben, mittels derer Chatnachrichten noch vor der Verschlüsselung gelesen werden können. Außerdem soll Künstliche Intelligenz zur Datenauswertung genutzt werden dürfen. Die Online-Durchsuchung bleibt dem NRW-Verfassungsschutz verboten. SZ (Christian Wernicke) und FAZ (Reiner Burger) berichten.
Strafrecht: Strafverteidiger Gerhard Strate kritisiert auf beck-aktuell die im Koalitionsvertrag geplanten Strafschärfungen und den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. "Wer den Wunsch hegte, eine gesetzliche Grundlage zur Ausschaltung Oppositioneller zu erschaffen, würde genau auf diese Weise vorgehen." Der Autor fordert, dass "das verantwortungslose Untergraben unseres Strafrechts zugunsten des politischen Tagesgeschäfts endlich ein Ende haben muss".
Entgelttransparenz: Rechtsanwältin Nora Nauta stellt im Expertenforum Arbeitsrecht die zum 7. Juni 2025 in nationales Recht umzusetzende EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor. Das deutsche Entgelttransparenzgesetz muss unter anderem dahingehend geändert werden, dass der Auskunftsanspruch auf kleinere Unternehmen erweitert wird und strengere Sanktionen für Verstöße gegen die Transparenzvorgaben eingeführt werden.
Versammlungsfreiheit Berlin: In der schwarz-roten Koalition Berlins gibt es Überlegungen, anlässlich der Ausschreitungen bei einer Palästina-Demonstration, bei der ein Polizist schwer verletzt wurde, das bisher eher liberale Versammlungsfreiheitsgesetz zu verschärfen. Markus Reuter (netzpolitik.org) warnt, dass solche Grundrechtseinschränkungen einen späteren "autoritären Durchmarsch" der AfD einfacher machen würden, weil sie die Gesetze nicht mehr ändern müsse.
Justiz
EuGH – Fifa-Spielervermittlung: Rechtsanwalt Mark-E. Orth kritisiert auf beck-aktuell die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts Nicholas Emiliou aus der vorigen Woche in zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur möglichen Wettbewerbsbeschränkung durch das neue Fifa-Spielervermittlerreglement. Anders als das LG Dortmund in seiner vielbeachteten Entscheidung von 2023 habe Emiliou nicht erkannt, dass die Fifa-Regeln für Spielervermittler, insbesondere die Honorarobergrenzen, eine "bezweckte Wettbewerbsbeschränkung" darstellen, die eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ausschließe. Der Generalanwalt werfe "völlig unnötig Nebelkerzen, die auch in anderen Bereichen die Durchsetzung des Kartellrechts deutlich erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen".
OLG Frankfurt/M. zu Herausgabe von Testament: Bei der erbrechtlichen Ablieferungspflicht eines Rechtsanwalts an das Nachlassgericht handelt es sich laut Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. um eine gesetzliche Ausnahme zur Berufsverschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 S. 1 BRAO, sodass ein Rechtsanwalt die vollständige Ablieferung eines Testaments nicht unter Verweis auf seine Verschwiegenheitsverpflichtung verweigern darf. In dem zugrundeliegenden Fall hatte der verstorbene Mandant auf den ersten vier von insgesamt sieben dem Rechtsanwalt zur Verwahrung gegeben Seiten einen Abschiedsbrief verfasst. Dem Vorlageverlangen des Nachlassgerichts muss der Rechtsanwalt vollständig nachkommen, so das OLG laut beck-aktuell.
OLG Hamm – Klimaschutz/peruanischer Bauer: Das Oberlandesgericht Hamm wies einen Befangenheitsantrag des peruanischen Klimaklägers gegen den Sachverständigen im Schadensersatzverfahren gegen den Energiekonzern RWE aus formalen Gründen zurück, weil der Antrag nicht fristgerecht gestellt wurde. Darüber hinaus begründete der gerügte Umstand, dass eine RWE-Tochter seit 2001 drei Überwachungs- und Prüfaufträge an das Ingenieurbüro des Sachverständigen vergeben hatte, keine Befangenheit, weil der Gutachter des aktuellen Verfahrens für die vorherigen Gutachten weder zuständig noch involviert gewesen sei. Wegen des Befangenheitsantrags war die Urteilsverkündung auf den 28. Mai verlegt worden. FAZ und taz berichten.
OLG München – Korruption durch Aserbaidschan: Im Korruptionsprozess räumte der angeklagte frühere CSU-Abgeordnete Eduard Lintner zwar ein, aserbaidschanische Geldzahlungen an eine CDU-Abgeordnete weitergeleitet zu haben, verteidigte dies jedoch als "eine Art von Lobbyismus, die bis heute praktisch allgegenwärtig ist", so taz und zeit.de. Ende Juli sollen die Plädoyers gehalten und die gerichtliche Entscheidung getroffen werden.
LSG Nds-Bremen zu MS-Hilfsmittel: Eine Patientin mit Multipler Sklerose (MS), die sich für 8.700 Euro einen Ganzkörper-Neurostimulationsanzug kaufte, der die geschwächte Muskulatur stimulieren soll, bekommt die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Maßgeblich für die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen war, dass es den Anzug nicht als Behinderungsausgleich, der die ausgefallenen Körperfunktionen in Alltagssituationen ersetzen soll, sondern als Hilfsmittel zur Krankenbehandlung qualifizierte. Für letzteres können die Kosten grundsätzlich nur übernommen werden, wenn eine Behandlungsmethode vom "Gemeinsamen Bundesausschuss" anerkannt ist, was hier noch nicht geschehen ist. LTO berichtet.
VG Potsdam – AfD-Einstufung: Der AfD-Landesverband Brandenburg kündigte an, am heutigen Dienstag Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Einstufung der Landespartei als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzureichen. Am 7. Mai wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz Brandenburg die Landes-AfD Mitte April vom Verdachtsfall zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft hatte, so zeit.de.
AG München zu irreführendem Reisevertrag: Mitte Januar entschied das Amtsgericht München in einer nun rechtskräftig gewordenen Entscheidung, dass der Klick auf einen "Jetzt kaufen"-Button auf der Website eines Reiseunternehmens nicht zum Vertragsabschluss führt, wenn die Website irreführend gestaltet ist und damit nicht den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB genügt. Aus Sicht des objektiven Empfängerhorizonts habe sich lediglich ergeben, dass die AGB und Datenschutzbestimmungen bestätigt wurden, nicht aber, dass eine abschließende auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgegeben wurde. beck-aktuell berichtet.
Justiz BaWü: Das Justizministerium Baden-Württemberg hat die Ergebnisse des Projekts "Zukunftsgerichtet – den Rechtsstaat gemeinsam voranbringen" vorgestellt, das durch diverse Veranstaltungen, Abstimmungen und Umfragen die Wahrnehmung und die Herausforderungen der baden-württembergischen Justiz untersuchte. Als Probleme der Justiz benannten die Befragten die langen Verfahrensdauern, komplizierte Gesetze, mangelnde Digitalisierung und die schlechte Öffentlichkeitsarbeit. LTO fasst die Ergebnisse des Projektes zusammen.
Recht in der Welt
Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Auf LTO erläutert Franziska Rinke (Konrad-Adenauer-Stiftung) die Grundlage, den Aufbau und die Kompetenzen des mittels Übereinkommen zwischen dem Europarat und der Ukraine zu bildenden Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression. Das hybride Sondertribunal soll mit 15 internationalen Richter:innen besetzt sein, aber auf Grundlage des ukrainischen Rechts urteilen, das bereits vor Kriegsbeginn das Aggressionsverbrechen unter Strafe stellte. Der russische Präsident Wladimir Putin könne zwar angeklagt, aufgrund seiner Immunität jedoch erst nach seinem Ausscheiden aus dem Amt verurteilt werden.
Russland – Schattenflotte: beck-aktuell (Joachim Jahn) analysiert, wie Russland mit den als "Schattenflotte" bezeichneten Schiffen, die unter der Flagge von billigen Kleinstaaten fahren, die EU-Sanktionen umgeht, und zudem mutmaßlich mit den Ankern der Schiffe gezielt Strom- und Telekommunikationskabel auf dem Meeresgrund beschädigt. Das Seevölkerrecht stoße hierbei jeweils an seine Grenzen, weil es den Flaggenstaaten der Schiffe die primäre Verantwortung für die Rechtsdurchsetzung zuschreibe. Küstenstaaten haben kaum Eingriffsmöglichkeiten.
Ungarn – NGOs: Rund 10.000 Menschen protestierten in Budapest gegen das geplante Gesetz, das der Regierung Viktor Orbáns weitreichende zusätzliche Kontrollmöglichkeiten über Medien und Nichtregierungsorganisationen einräumen soll. Die taz (Florian Bayer) erinnert, dass die EU 2017 Ungarn wegen eines ähnlichen Gesetzentwurfs gerügt hatte. Im Gespräch mit der FAZ (Stephan Löwenstein) erläutert Márton Gergely, Chefredakteur der unabhängigen ungarischen Plattform und Wochenzeitung Heti Világgazdaság, die "ganze Willkür" des geplanten Gesetzes. So könnte es für die Einstufung als ausländisch finanziertes Mediums ausreichen, dass es "über Youtube Einnahmen generiert und Youtube diese dann über Irland abwickelt" oder dass es ausländische Abonnent:innen hat.
Tansania – Oppositionsführer Lissu: Tansanias wichtigster Oppositionsführer Tundu Lissu ist unter anderem des Landesverrats angeklagt, auf den die Todesstrafe steht, weil er laut Anklage seine Anhänger:innen dazu aufrief, die im Oktober anstehenden Wahlen zu boykottieren. Kurz nachdem er Anfang April seine Wahlkampagne "Keine Reformen – keine Wahlen" eröffnete, wurde er verhaftet, so die taz (Simone Schlindwein).
USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: Nach Informationen von beck-aktuell wollen die Demokraten im US-Bundesstaat New York mit einem Gesetzentwurf verbieten, dass junge Anwält:innen die zugesagte unentgeltliche Arbeit für die Trump-Administration auf die 50 Stunden Pro-Bono-Tätigkeit anrechnen lassen können, die sie für die anwaltliche Zulassung im US-Bundesstaat New York benötigen.
Sonstiges
Gewerkschaften/AfD-Unvereinbarkeit: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lilli Hasche zeigt auf dem Verfassungsblog auf, dass Gewerkschaften per Unvereinbarkeitsbeschluss die AfD zu einer gegnerischen Organisation erklären dürfen und sollten. Gewerkschaften "dürfen im Rahmen ihrer grundrechtlich gewährten Autonomie" Unvereinbarkeitsbeschlüsse treffen, die – so der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung 1990 – keiner gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegen. Gerichte dürften demnach lediglich die sachlichen Gründe für den Unvereinbarkeitsbeschluss auf ihre Nachvollziehbarkeit hin überprüfen. Da sich das "gesellschaftliche Grundverständnis von AfD und den Gewerkschaften mit Blick auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Sozialstaatsprinzip fundamental widerspricht", wäre ein Unvereinbarkeitsbeschluss möglich.
Druck auf US-Kanzleien: Nun berichtet auch LTO über das Positionspapier des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur Frage, inwieweit Vereinbarungen von US-Kanzleien mit der US-Regierung zur Abwendung von Sanktionen gegen das deutsche anwaltliche Berufsrecht verstoßen. Der DAV erinnert daran, dass die "mühevoll errungene 'Freiheit der Advokatur' vor allem die Freiheit von staatlichen Bindungen" sei und moniert, dass Monitoring und Berichtspflichten gegenüber dem Weißen Haus die anwaltliche Unabhängigkeit in Zweifel ziehen können.
Hohenzollern-Vermögen: spiegel.de (Klaus Wiegrefe) schildert den Verlauf der Verhandlungen über die Rückgabe oder Entschädigung von enteignetem Hohenzollern-Vermögen. Nach der nun gefundenen Einigung gehen die wichtigsten von fast 30.000 Gemälden, Skulpturen, Porzellanen, Grafiken, Medaillen, Möbel, Bücher und Fotografien in das Eigentum einer gemeinsamen Stiftung von Hohenzollern und Staat über. Ob die Einigung für den Staat vorteilhaft ist, hängt davon ab, ob man annimmt, die Hohenzollern hätten trotz ihrer NS-Verstrickung die Rückgabe der Kunstgegenstände durchsetzen können, was aber zweifelhaft sei.
Lieferketten und Menschenrechte/honduranisches Palmöl: Ein honduranischer Bauer hat beim Bundesamt für Wirtschaft eine Beschwerde nach dem Lieferkettengesetz eingereicht, in der er den Sicherheitsfirmen eines großen honduranischen Palmölherstellers vorwirft, Landwirte getötet und Einwohner vertrieben zu haben, um an Land zu kommen. Letztlich hätten auch deutsche Unternehmen Palmöl des großen honduranischen Herstellers erworben, gegen den sich die Vorwürfe richten, wie die taz (Hannes Koch) schreibt.
Schuldunfähigkeit: Rechtsreferendarin Paulina Hanß setzt sich im FAZ-Einspruch damit auseinander, wann Straftäter:innen schuldunfähig sind und was mit ihnen geschieht. Zwar ließen sich Gefängnisse und Maßregelvollzugsanstalten von außen nicht unterscheiden, allerdings dienten letztere nicht der Bestrafung, sondern der Besserung. Zusätzlich zu dem Zusammenspiel aus negativen Aspekten "des normalen Strafvollzuges – Eingesperrtsein, strenges Tages-Regime – und des Krankenhauses – zum Beispiel fast keine Einzelzimmer, kein Rauchen im Zimmer –" gibt es im Maßregelvollzug "kein Enddatum".
Das Letzte zum Schluss
Churchills Goldene Toilette: Ein Gericht in Großbritannien verurteilte einen 36-Jährigen wegen Beihilfe zum Diebstahl einer Toilette aus 18-karätigem Gold im Wert von 4,75 Mio. Pfund zu einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von 21 Monaten sowie zu 240 Stunden unbezahlter Arbeit. Er hatte sich am Verkauf der Toilette beteiligt. Unklar ist weiterhin, wo die voll funktionsfähige Toilette mit dem Namen "America" ist; vermutlich wurde sie eingeschmolzen, so spiegel.de.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57232 (abgerufen am: 14.02.2026 )
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