Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2025: EU-Kom­mis­sion vs. TikTok / Anwalts­wechsel bei Wire­card-Klage / Ungarn vs. NGOs

16.05.2025

Verstößt TikToks Anzeigengeschäft gegen den Digital Services Act? Musterkläger im KapMuG-Schadensersatzverfahren hat zwei neue Anwälte. Neues Gesetz in Ungarn soll NGOs weiter einschränken.

Thema des Tages

DSA/TikTok: Einer vorläufigen Einschätzung der EU-Kommission zufolge verstößt die Videoplattform TikTok wegen intransparenter Werbung gegen den EU-Digital Services Act (DSA). Konkret wirft die EU-Kommission TikTok vor, kein Anzeigenarchiv zu veröffentlichen. Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen betont, dass Bürger:innen "ein Recht darauf haben zu wissen, wer hinter den Botschaften steht, die sie sehen". Die EU-Kommission könnte eine Geldstrafe von bis zu 6 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Es berichten SZ, FAZ, taz, Hbl und zeit.de.

Rechtspolitik

AfD-Ausschussvorsitze: Wie die SZ (Markus Balser) weiß, beansprucht die AfD sechs Vorsitze von Bundestagsausschüssen für sich, darunter den Vorsitz des Haushaltsausschusses und des Rechtsausschusses. Bei den für Mittwoch angesetzten Wahlen im Plenum werden die Kandidat:innen der AfD voraussichtlich keine Mehrheit erhalten, sodass die Posten vorerst unbesetzt bleiben.

Mindestlohn: Rechtsprofessor Arnd Diringer weist im Expertenforum Arbeitsrecht darauf hin, dass die Mindestlohnkommission mit Wirkung zum 21. Januar 2025 ihre Geschäftsordnung dahingehend geändert hat, dass sie sich bei der Festsetzung des Mindestlohns künftig nicht mehr primär an der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert, sondern vor allem an Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie. Diringer findet dies rechtlich zweifelhaft, weil über der EU-Mindestlohnrichtlinie "das Damoklesschwert der Unwirksamkeit" schwebe, da die EU hier ultra vires gehandelt habe.

Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Nun legt auch Rechtsprofessor Constantin Hruschka auf dem Verfassungsblog ausführlich dar, dass die Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze "evident rechtswidrig – also ein klarer Rechtsbruch" sind. Art. 72 AEUV könne nicht zur Anwendung kommen. Es gebe derzeit keine rechtlich relevante Überforderung der deutschen Behörden.

Reinhard Müller (FAZ) findet, dass an den EU-Grenzen "zurückgewiesen werden kann und muss", wenn "das Asylsystem im Grund nicht funktionsfähig ist". Hingegen ist Frederik Eikmanns (taz) der Auffassung, dass sich Merz und Dobrindt "in eine Sackgasse manövriert haben". Konkrete Fragen, etwa nach der Rechtsgrundlage der Rückweisungen, bleiben unbeantwortet. 

Asylverfahren: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Maximilian Gschwendner stellt im JuWiss-Blog dar, dass das im Koalitionsvertrag benannte Vorhaben, in Asylverfahren den Amtsermittlungsgrundsatz durch den Beibringungsgrundsatz zu ersetzen, gegen das Grundgesetz und gegen EU-Recht verstößt. Aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG und der Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG folge, dass "rechtsunkundige Bürger auch bei rechtlich und tatsächlich komplexen Sachverhalten auf eine vollwertige gerichtliche Prüfung vertrauen können" müssen.

Digitale Dienste/Schutz von Minderjährigen: netzpolitik.org (Sebastian Meineck) stellt die neuen unverbindlichen Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen vor, die auf dem EU-Digital Services Act (DSA) basieren. Provider können sich an den Inhalten der Leitlinien orientieren, können die Ziele der EU-Verordnung aber auch auf anderen Wegen erreichen. Neben strengen Alterskontrollen schlagen die Leitlinien unter anderem vor, dass Plattformen einen besonders eingeschränkten Kinder-Modus einführen.

Justiz

BayObLG – Wirecard-Anleger:innen: Nach Informationen von SZ (Stephan Radomsky) und FAZ (Mark Fehr) hat Peter Mattil, Prozessbevollmächtigter des zum Musterkläger im Kapitalanleger-Musterverfahren wegen etwaiger Schadensersatzansprüche bestimmten früheren Wirecard-Anlegers Kurt Ebert, sein Mandat niedergelegt. Als Grund hierfür nannte er "unterschiedliche Strategien" im Team des Musterklägers, die "nicht kompatibel" seien. Rechtsanwalt Elmar Vitt bleibt persönlicher Vertreter von Ebert; die Rechtsanwälte Wolfgang Schirp und Marc Liebscher treten dem Team nun bei.

BVerfG zu Abwesenheitsurteil: Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten statt, den das Landgericht (LG) Frankfurt/M. in seiner Abwesenheit und in Abwesenheit seines Verteidigers verurteilt hatte. Das in zweiter Instanz tätig werdende LG Frankfurt/M. habe zu Unrecht die Voraussetzungen einer Abwesenheitsverhandlung gemäß § 329 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 StPO angenommen und nur noch über die staatsanwaltschaftliche Berufung verhandelt. Indem es das erstinstanzliche Urteil dergestalt änderte, dass es statt der ursprünglich ausgesprochenen Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe verhängte, "ohne sich einen persönlichen Eindruck von dem Beschwerdeführer zu verschaffen", entfernte es sich "in rechtsstaatswidriger Weise von dem das Strafrecht beherrschenden Grundsatz schuldangemessenen Strafens". LTO berichtet.

BGH zu Tötungsvorsatz/Quarzsandhandschuhe: In einer Entscheidung aus dem Dezember 2024 hob der Bundesgerichtshof ein Urteil, in dem das Landgericht Marburg lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte, aufgrund "durchgreifender Rechtsfehler" auf. Einer der Täter hatte mit schlagkraftverstärkenden Quarzsandhandschuhen mehrfach ins Gesicht des Tatopfers geschlagen, das infolgedessen u.a. gebrochene Augenhöhlen erlitt. Bei "äußerst gefährlichen Gewalthandlungen" wie diesen liege es nahe, jedenfalls einen bedingten Tötungsvorsatz zu prüfen. beck-aktuell berichtet.

BGH zu NJW-Orange: Nun fasst auch LTO die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. April und den vorangegangenen Rechtsstreit vor dem Bundespatentgericht (BPatG) um den Markenschutz des "NJW-Orange" zusammen. Das BPatG habe "überhöhte Anforderungen an den Vortrag der Antragstellerin gestellt" und damit ihren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, indem es ihr auferlegt hatte, die unzulässige Beeinflussung eines Gutachten zu beweisen.

OLG Frankfurt/M. zu Nennung von Richtername: Mit Urteil vom 8. Mai wies das Oberlandesgericht Frankfurt/M. die Unterlassungsklage einer Richterin zurück, die sich gegen die Nennung ihres vollen Namens in dem Buch "Rechte Richter" von Joachim Wagner wandte. Die Meinungsfreiheit des Buchverlags und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gehe gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Richterin vor. Aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Gerichtsverhandlungen sei es möglich, dass Namen der Mitwirkenden bekannt werden. Das Persönlichkeitsrecht überwiege erst dann, wenn die an der Rechtspflege mitwirkenden Personen erhebliche Belästigungen oder eine Gefährdung zu befürchten hätten. LTO berichtet.

OVG Hamburg zu Nennung von Verteidigername: Nun gibt auch LTO die im Eilverfahren getroffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg wieder, wonach einer Redaktion des Axel-Springer-Verlags ein presserechtlicher Informationsanspruch gegen die Staatsanwaltschaft Hamburg zusteht, die Namen von Strafverteidigern in einem Ermittlungsverfahren zu erfahren. Aufgrund der Informations- und Kontrollfunktion der Presse gehe ihr Auskunftsinteresse im konkreten Fall dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Verteidigers vor. In der Begründung, die LTO vorliegt, betonte das OVG Hamburg, dass jede Art der Selektion der Medien durch staatliche Stellen nach Seriosität und Zuverlässigkeit unzulässig sei.

VG Köln zu Verweilverbot: Nachdem das Verwaltungsgericht Köln Ende April im Eilverfahren ein Verweilverbot für den Brüsseler Platz in Köln, das zum Schutz vor nächtlichen Ruhestörungen eingeführt worden war, außer Kraft setzte, hat die Stadt Köln für den Brüsseler Platz nun ein nächtliches Alkoholverbot beschlossen. Das VG Köln hatte dies als milderes Mittel angedeutet, wie LTO schreibt.

Überlastung der Bremer Justiz: Der Bremische Richterbund mahnt eine "prekäre Personalausstattung" bei Gerichten und der Staatsanwaltschaft an, die mit den "gesetzlichen Aufgaben" der Justiz nicht vereinbar sei. Über die Personalausstattung entscheide letztlich die Bremische Bürgerschaft als Haushaltsgesetzgeber, wie LTO eine Sprecherin des Bremer Justizressorts wiedergibt.

Recht in der Welt

Ungarn – NGOs: Die ungarische Regierungspartei Fidesz hat am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es ermöglicht, Nichtregierungsorganisationen zu überwachen und zu verbieten, soweit sie die "nationale Souveränität bedrohen". Dafür soll das 2023 geschaffene "Amt für Souveränitätsschutz" erweiterte Befugnisse erhalten, zusammen mit dem Geheimdienst ermitteln dürfen und Strafen verhängen können. Die ungarische Opposition kritisiert das Vorhaben Orbáns als "Säuberungsgesetz" nach "russischem Modell". Es berichten taz (Florian Bayer) und FAZ (Stephan Löwenstein).

IStGH/Israel – Verhalten Deutschlands: Anlässlich der Verlautbarungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), den mit einem IStGH-Haftbefehl gesuchten israelischen Premier Benjamin Netanjahu nach Deutschland einladen zu wollen, skizziert LTO (Max Kolter) die rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands sowie das Verfahren der Auslieferung auf Grundlage eines IStGH-Haftbefehls. Laut Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Gazeas wäre die Nichtbeachtung des IStGH-Überstellungsersuchens "unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mit der völkerrechtlichen Verpflichtung Deutschlands vereinbar".

USA – Staatsangehörigkeit/Geburtsrecht: Der US-Supreme Court zeigte sich in der Anhörung gespalten zur Frage, ob Bundesgerichte das Trump-Dekret zur teilweisen Aussetzung des Geburtsortsprinzips stoppen dürfen. Die von Trump ernannte konservative Richterin Amy Conen Barrett, die viele kritische Nachfragen stellte, könnte die mehrheitsentscheidende Stimme abgeben, wie spiegel.de berichtet. 

Sonstiges

DSGVO-Schadenersatz/BVG: Anlässlich des Hackerangriffs auf Daten von etwa 180.000 Kund:innen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) untersucht LTO (Hasso Suliak), ob den Kund:innen unter Umständen Schadensersatzansprüche nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO gegen die BVG zustehen könnten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht für die Geltendmachung dieses immateriellen Schadensersatzes bereits aus, dass der Datenschutzverstoß auf einen bloßen Kontrollverlust zurückzuführen ist.

AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Der Regierungsinspektor Sofiane Benamor beschäftigt sich auf dem Verfassungsblog mit der Frage, ob Beamt:innen allein durch ihre bloße Mitgliedschaft in der AfD ihre beamtenrechtliche Treuepflicht verletzen. Zwar wird grundsätzlich angenommen, dass die bloße Mitgliedschaft allein nicht reicht, um eine Verletzung der Treuepflicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung anzunehmen. Hinsichtlich der rechtsextremen Kleinstpartei III. Weg beurteilte das Bundesverwaltungsgericht dies jedoch anders aufgrund der "besonderen organisatorischen Dynamik und der normativen Erwartung an die Mitglieder, aktiv an verfassungsfeindlichen Bestrebungen teilzunehmen". Benamor zufolge könnte die Entscheidung zum III. Weg ein erster Schritt hin zu einem neu gedachten administrativen Verfassungsschutz sein.

Gemeinnützige NGOs: Im Gespräch mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) erläutert Rechtsprofessor Burkhard Küstermann die Grenzen der Gemeinnützigkeit für Nichtregierungsorganisationen und ordnet die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltenen Vorhaben zur Gemeinnützigkeit ein.

RAF-Opfer: sz.de (Wolfgang Janisch) rezensiert die SWR-Dokumentation "Im Schatten der Mörder", die 50 Jahre nach Beginn des RAF-Prozesses in Stuttgart-Stammheim die Perspektive der Angehörigen der Getöteten wiedergibt. Die Dokumentation "wagt einen ruhigen, sensiblen Blick darauf, welche seismischen Wellen das Erdbeben der Morde ins Leben der Hinterbliebenen geschickt hat".

Antisemitismus: Nun begrüßt auch Ronen Steinke (SZ) die mit knapper Mehrheit getroffene Entscheidung des Linken-Parteitags, sich in Diskussionen mit Nahost-Bezug künftig an der "Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus" orientieren zu wollen. Die Erklärung erkennt an, dass "im Streiten über Israel antisemitische Ressentiments aufflackern", allerdings "ist nicht jede Kritik an Israel antisemitisch".

Hohenzollern-Vermögen: Der neue deutsche Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (CDU) verkündete nun eine Einigung im Streit mit Georg Friedrich Prinz von Preußen um eine etwaige Entschädigung im Zusammenhang mit dem nach Ende des Kaiserreichs beschlagnahmten Hohenzollern-Vermögen. Die Einigung sieht vor, dass alle Objekte des ehemaligen Hohenzollernmuseums in eine gemeinnützige Stiftung überführt werden, aber weiterhin in verschiedenen Museen ausgestellt bleiben sollen, so LTO.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57214 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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