Der "Sommermärchen"-Prozess gegen Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Fotoverbot für "Bild"-Journalist:innen am LG Kiel war rechtswidrig. In der Türkei wurde ein schwedischer Journalist verurteilt.
Thema des Tages
LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Das Landgericht Frankfurt/M hat das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Zwanziger zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung, auch weil das Verfahren gegen seinen Nachfolger Wolfgang Niersbach gegen eine höhere Summe eingestellt worden war. Auch das Verfahren gegen den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt wird eingestellt, in seinem Fall gegen eine Geldzahlung von 65.000 Euro. Schmidt habe die fraglichen Zahlungen damals im Wesentlichen veranlasst, erklärte die Vorsitzende Richterin. Gegen den Deutschen Fußballbund wird das Verfahren fortgeführt. Am Mittwoch sagte unter anderem Günter Netzer aus, der wie viele Zeugen zuvor nur wenige Fragen konkret beantworten konnte. LTO, zdf.de (Christoph Schneider) und spiegel.de (Matthias Bartsch) berichten.
Johannes Aumüller (SZ) kommentiert, der Schweigebund der alten Fußballkumpel habe gehalten. Bei manch einem Auftritt in diesem Verfahren sei es in Sachen Gedächtnislücken so weit gegangen, "dass man sich fragen muss, wie viel sich eine Justiz gefallen lassen muss und darf, ohne danach konkrete juristische Schritte zu ergreifen." Der Dreiklang, der über den Zeugenaussagen in diesem Prozess gelegen habe, laute: "Nichts wissen, nichts gefragt haben, sich an nichts erinnern". Christoph Becker (FAZ) kommentiert, dass der Prozess, "so viel Frustrationstoleranz er auch verlangen mag ob der bodenlosen Frechheiten, die Zeugen darin immer wieder zum Besten geben", ein Beispiel für den lebenden Rechtsstaat sei. Wenn die Arbeit diesmal zu spät gekommen sei, müsse man beim nächsten Mal genauer hinsehen und früher dran sein.
Rechtspolitik
Volksverhetzung: Die Rechtsprofessorin Elisa Hoven kritisiert auf dem Verfassungsblog das Vorhaben von SPD und CDU/CSU, den Tatbestand der Volksverhetzung auszuweiten und im Falle einer mehrfachen Verurteilung den Entzug des passiven Wahlrechts zu ermöglichen. § 130 StGB sei "an der Grenze zur Unbestimmtheit formuliert" und berge die Gefahr einer politisch motivierten Anwendung. Im Sinne der Meinungsfreiheit sollten die Strafverfolgungsbehörden die Verfahren auf "eklatante Fälle aggressiv-menschenfeindlicher Äußerungen" beschränken. Besonders kritisch sieht Hoven die Idee von CDU/CSU, die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel unter Strafe zu stellen, da eine solche Regelung kein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG darstellen würde.
Anwaltschaft im Grundgesetz: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Forderung von Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, die freie und unabhängige Anwaltschaft im Grundgesetz zu verankern. Wessels begründete den Vorstoß vor allem mit Donald Trumps Angriff auf Kanzleien in den USA, denen er Sicherheitsfreigaben und Zugänge zu Regierungsgebäuden entzog und auf diese Weise ihre Arbeit behinderte.
Chancengleichheit der Parteien: Auf FAZ-Einspruch erörtert der Jurastudent Rasmus Kumlehn die Frage, ob eine Partei mit verfassungswidrigen Zielen auch vor einem etwaigen Verbot durch das Bundesverfassungsgericht staatlicherseits ungleich behandelt werden darf. Mit Blick auf den Verfassungsschutzbericht, in dem verfassungsfeindliche Parteien genannt werden, die nicht verboten sind, kommt er zu dem Schluss, dass es für faktische Eingriffe in die Chancengleichheit einen engen Raum gebe. Dahinter stehe die Zweckmäßigkeitserwägungen, "dass Staatsorgane in der Lage sein müssen, auf verfassungsfeindliche Bestrebungen hinzuweisen". Rechtsförmige Maßnahmen, die einzelne Parteien benachteiligen, seien dagegen verboten.
Erneuerbare Energien: Auf LTO stellen Friedrich Gebert und Clara Schmidt, beide Rechtsanwält:innen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, das vor etwa 25 Jahren in Kraft trat. Es habe dem schnellen Ausbau von Fotovoltaik und Windenergie den Weg geebnet. Wichtige Themen der Zukunft seien die Kürzung der Verfahrensdauer und eine stärkere Flexibilität des Energiesystems.
Ehenamen: Seit dem 1. Mai ist es Ehepaaren in Deutschland erlaubt, dass nach der Hochzeit beide einen Doppelnamen tragen und diesen auch an ihre Kinder weitergeben dürfen. Bisher durfte nur die Ehepartner:in, die den Geburtsnamen aufgibt, einen Doppelnamen tragen. Heiraten nun zwei Menschen mit Doppelnamen, dürfen sie jeweils nur einen dieser Namen miteinander kombinieren. Eine ähnliche Regelung gab es bereits von 1991 bis 1994, damals als Übergangsregelung infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Jenes hatte die damalige Vorschrift, nach der bei fehlender Einigung über den Namen automatisch der Name des Mannes zum Ehenamen wurde, für verfassungswidrig erklärt. taz (Charlina Strelow) und spiegel.de (Sarah Heidi Engel) berichten.
Justiz
OVG SH zu Fotoverbot am LG Kiel: Die Präsidentin des Kieler Landgerichts durfte gegenüber Journalist:innen der "Bild" kein zweimonatiges Verbot erteilen, Fotos im Gebäude zu machen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Mit der Anordnung hatte die LG-Präsidentin auf zwei Fälle reagiert, in denen die "Bild" fotografierte Angeklagte nicht hinreichend unkenntlich gemacht hatte. Eine solche sanktionierende Funktion dürfte ein Fotoverbot, das auf das Hausrecht gestützt wird, aber nicht haben, entschied das OVG. Fotografieverbote mit präventiver Funktion hielt es dagegen für möglich. LTO (Pauline Dietrich) berichtet.
EuGH zu Sanktionen gegen Russland/Bargeld: Bei einer Reise nach Russland ist es aufgrund der EU-Sanktionen verboten, höhere Summen Bargeld mitzuführen – auch dann, wenn das Geld für medizinische Zwecke verwendet werden soll. Dies entschied der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. In konkreten Fall wollte eine Frau mit 15.000 Euro in bar nach Russland fliegen, um dort eine Zahnbehandlung, eine Hormontherapie sowie eine Folgebehandlung nach einer Brustoperation vornehmen zu lassen. LTO berichtet.
EuG zu Subventionen/Flughafen Hahn: Das Gericht der Europäischen Union wies eine Klage der Lufthansa gegen Subventionen zurück, die das Land Rheinland-Pfalz an den Flughafen Hahn leistete. Der Flughafen, der vor allem von Ryanair angeflogen wird, hatte von 2017 bis 2021 Betriebsbeihilfen in Höhe von 25,3 Millionen Euro erhalten. Das Urteil des EuG folgte auf eine Rechtsmittel-Entscheidung des EuGH, der 2023 eine frühere anderslautende Entscheidung des EuG beanstandet hatte. beck-aktuell und LTO berichten.
EuG zu "tagesschau" als Marke: Die Unionsmarke "tagesschau" bleibt für den Bereich der Bereitstellung von Nachrichtensendungen weiterhin eingetragen und geschützt. Dies entschied das EuG, das eine Klage eines Unternehmens gegen die Fortführung der Marke zurückwies. Das Gericht argumentierte, dass auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten einem Wettbewerb unterlägen und mit anderen Sendern um Marktanteile konkurrierten. LTO berichtet.
BVerfG zu Befangenheit: Nun berichtet auch LTO (Joschka Buchholz) über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Zurückweisung einer Befangenheitsrüge durch das Oberlandesgericht München die Klägerin in ihrem rechtlichen Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzte. Das OLG habe sich "auf Leerformeln" beschränkt, anstatt sich mit dem Vergleichsdruck durch die Vorsitzende Richterin zu beschäftigen, den die Klägerin beanstandete. Sie war von der Vorsitzenden Richterin trotz eines Streitwerts von mehreren Millionen Euro aus prozessökonomischen Gründen wiederholt zu einem Vergleich aufgefordert worden.
BVerwG – Auskunftsanspruch/Comicverleger: Der "Bild"-Journalist Hans-Wilhelm Saure verlor vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst im Streit um die Akten zum "Fix und Foxi"-Verleger Rolf Kauka. Wie faz.net (Jochen Zenthöfer) berichtet, entschied das Gericht nach einem In-Camera-Verfahren, dass die Akten auch 25 Jahre nach Kaukas Tod noch Informationen enthielten, die Aufschluss über die Arbeitsweise des Geheimdienstes gäben.
LSG S-A zu Unfall eines Schülers: Ein Schüler, der zur Vorbereitung eines Referats eine Sonnenblume pflücken wollte und auf dem Weg zum Blumenfeld einen schweren Verkehrsunfall mit dem Moped erlitt, stand nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, das der Unfallkasse recht gab. Entscheidend war für das Gericht, dass der Schüler von der Lehrerin keine entsprechende Aufforderung erhalten hatte und das Blumenpflücken daher wie andere Hausaufgaben in den Verantwortungsbereich des Schülers und seiner Eltern fiel. LTO berichtet.
LG Siegen zu Messerattacke im Bus: Das LG Siegen hat eine 32-jährige Frau zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen versuchten Mordes in drei Fällen verurteilt. Sie hatte im vergangenen Sommer, eine Woche nach dem tödlichen Messeranschlag von Solingen, mit einem Messer auf drei Menschen im Bus eingestochen. Ihr wurde eine mittelschwere psychische Erkrankung attestiert, die ihre Schuldfähigkeit jedoch nicht berührte. spiegel.de berichtet.
Klagen der AfD: Der Autor Joachim Wagner schreibt in der Welt über die "Klagewut" der AfD, die unter anderem das Bundesverfassungsgericht treffe. Zwar habe die Partei dort eine Misserfolgsquote von 83 Prozent, doch seien die Serienklagen "Kampfinstrumente im politischen Wettbewerb". Jeder Erfolg vor Gericht werde als politischer Erfolg gewertet. Verliere die Partei dagegen, schlüpfe sie in die Opferrolle und kritisiere die Justiz als nicht unabhängig.
Sonderdezernat Beziehungsgewalt bei der StA Hamburg: Im Interview auf beck-aktuell (Monika Spiekermann) berichtet die Staatsanwältin Charlotte Buggenthin von ihrer Arbeit im Sonderdezernat Beziehungsgewalt. Bei etwa 8000 jährlichen Neueingängen seien 2022 über 780 Beschuldigte, 2023 knapp 570 Beschuldigte rechtskräftig verurteilt worden. Dass viele betroffene Frauen ihre Anzeige aufgrund der "Zwangslage", in der sie sich befinden, nachträglich wieder zurücknehmen, beobachtet sie mit "Verständnis". Allerdings liege die Entscheidung, ob die einmal angezeigten Taten letztlich angeklagt werden, bei der Staatsanwaltschaft.
Recht in der Welt
Türkei – Joakim Medin: Der schwedische Journalist Joakim Medin, der im März in die Türkei reiste, um über die aufkommenden Proteste zu berichten, wurde dort zu einer Haftstrafe von elf Monaten und 20 Tagen auf Bewährung verurteilt. Ihm wird die Beleidigung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan vorgeworfen. Während des Prozesses, zu dem er aus dem Gefängnis zugeschaltet wurde, beklagte er, keine Einsicht in die Anklageschrift erhalten zu haben. Bei seiner Vernehmung sei weder ein Übersetzer noch ein Anwalt zugegen gewesen. In einem zweiten Verfahren wird ihm ohne stichhaltige Beweise die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Es berichten SZ (Alex Rühle/Raphael Geiger), FAZ (Friederike Böge) und spiegel.de.
Türkei - Anwaltschaft: Auf dem Verfassungsblog beklagen Noah Kistner und Sandra Scherbarth, beide Rechtsanwält:innen, die zunehmenden Angriffe auf die türkische Anwaltschaft. Sie fordern, deutsche Auslieferungen in die Türkei konsequent auszusetzen, um so der "Demontage des Rechtsstaates durch die türkische Regierung" Rechnung zu tragen. Insbesondere seien Zusicherungen der Türkei nicht mehr geeignet, ein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit von Strafverfolgung und Strafvollstreckung zu schaffen.
USA – Abschiebung von Venezolanern: Ein von Donald Trump eingesetzter Bundesrichter in Texas erklärte die Abschiebungen von Venezolanern auf Grundlage des Alien Enemies Acts von 1798 für rechtswidrig. Das alte Kriegsgesetz für Abschiebungen zu nutzen, "läuft der schlichten, normalen Bedeutung der Begriffe des Gesetzes zuwider", erklärte er. Es ist das erste formelle Urteil, das mehr als nur vorläufigen Rechtsschutz gegen Ausweisungen auf Basis des historischen Kriegsgesetzes bietet. zeit.de und taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) berichten.
EuGH/Malta – Staatsbürgerschaft: Nun berichtet auch die SZ (Josef Kelnberger) über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach Malta keine Staatsbürgerschaft mehr im Austausch gegen umfangreiche Geldzahlungen erteilen darf. Die mehr als 5000 "goldenen Pässe", die Malta seit 2014 vergeben hat, müssen nicht zurückverlangt werden. Malta verdiente mit dem Programm 1,4 Milliarden Euro.
Auf dem Verfassungsblog hebt der Rechtsanwalt Simon Cox (in englischer Sprache) hervor, dass der EuGH in seiner Urteilsbegründung keine "echte Verbindung" zwischen Mitgliedsstaat und seinen Staatsangehörigen forderte, wie dies noch die Kommission getan hatte. Stattdessen verbiete das Gericht Einbürgerungsregelungen, die die Unionsbürgerschaft kommerzialisieren. So bekräftige der EuGH, dass der freie Markt der EU nicht für die Staatsbürgerschaft gelte.
Ungarn – Pride-Demonstrationen: In Ungarn erlaubt ein neues Gesetz, das Mitte März per Verfassungsänderung beschlossen wurde, dass Teilnehmer:innen von Pride-Demos per Gesichtserkennung identifiziert werden können. Die bloße Teilnahme an einer solchen Demo gilt in Ungarn seit März als Ordnungswidrigkeit. Mehr als 60 Abgeordnete des EU-Parlaments haben die EU-Kommission nun aufgefordert, Stellung zu beziehen, ob das ungarische Gesetz mit der KI-Verordnung der EU vereinbar ist. Diese erlaubt nur eine nachträgliche Gesichtserkennung bei potentiellen Straftaten. netzpolitik.org (Chris Köver) berichtet.
EuGH/Polen – Richter-Ernennung: Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Dean Spielmann ist eine Richter:in nicht allein deshalb als ungesetzlich abzulehnen, weil sie nach 2017 vom Polnischen Landesjustizrat ernannt wurde. Vielmehr müsse man die Gültigkeit einer Ernennung "individualisiert und konkret" beurteilen. In dem Fall, den ein polnisches Gericht dem EuGH vorgelegt hatte, hatte eine Partei im Zivilprozess die Richterin abgelehnt. beck-aktuell berichtet.
Rumänien – Călin Georgescu: Die FAZ (Michael Martens) berichtet über eine Recherche rumänischer Journalist:innen, wonach das Geld für die Tiktok-Kampagne, die zum Wahlsieg von Călin Georgescu führte, nicht aus Russland, sondern von der regierenden "Partidul National Liberal" (PNL) gekommen sei. Diese habe sich offenbar bessere Chancen für den eigenen Kandidaten ausgerechnet, sollte dieser in der Stichwahl gegen Georgescu antreten. Nachdem diese Taktik nicht aufging und die PNL die Stichwahl verpasste, "zog das Bukarester Machtkartell die Notbremse. Die Regierung nutzte ihren Einfluss auf eine Mehrheit der Verfassungsrichter, um die Wahl für ungültig zu erklären, und schob die Schuld auf Russland", heißt es im Text.
EGMR/Serbien – Schallwaffe: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erließ eine einstweilige Anordnung, die den serbischen Behörden den Einsatz von Schallwaffen verbietet. Bei der Großdemonstration am 15. März gegen die Regierung wurde eine solche Waffe mutmaßlich gegen die Protestierenden verwendet. Die serbische Regierung müsse solche Einsätze sowohl von staatlichen als auch von nicht-staatlichen Akteuren in Zukunft verhindern, entschied der EGMR im Rahmen einer vorläufigen Maßnahme. netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet.
Sonstiges
KI in Kanzleien: Schon jetzt nutzen nach einer neuen Studie 74 Prozent der Jurist:innen in Kanzleien KI-Tools zu Recherchezwecken, berichtet faz.net (Holger Schmidt). In Zukunft werde in Kanzleien die Abrechnung nach Zeit daher von anderen Preismodellen wie Technologiezuschlägen und Festpreisen ergänzt werden.
Ulrich Preis: Auch die FAZ (Katja Gelinsky) veröffentlicht nun einen Nachruf auf den Rechtsprofessor Ulrich Preis, der zu den "Wegbereitern des deutschen Arbeitsrechts" zähle und das Arbeits- und Sozialrecht durchdrungen habe "wie nur wenige seiner Zunft". Preis habe im Lager der Arbeitnehmer gestanden, "genoss aber gleichfalls hohen Respekt auf der Arbeitgeberseite".
Rechtsgeschichte - Kommunistische Betriebsräte: Martin Rath erinnert auf LTO an ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das den Ausschluss von drei Kommunisten aus dem Betriebsrat der Bremer "AG Weser" anordnete. 1953 hatten die drei Männer die Betriebsversammlung dazu aufgerufen, sich gegen eine Versammlung der Veteranenorganisation "Stahlhelm" in Hessen auszusprechen. Dazu seien sie nicht befugt gewesen, entschied das BAG.
Das Letzte zum Schluss
Bundesverdienstkreuz: Der Youtuber Marvin Wildhage wurde bekannt, weil er sich 2024 in einem falschen Maskottchen-Kostüm in ein EM-Stadion schlich. Nun ist er Inhaber eines Bundesverdienstkreuzes – allerdings ohne jede Beteiligung des Bundespräsidenten. Für ein Prank-Video seines Youtube-Kanals meldete sich Wildhage beim Hersteller des Kreuzes und gab an, für den Nachlass von Peter Lustig ein neues Kreuz zu bestellen, weil das alte gestohlen worden sei. Für 149 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhielt er wenig später das neue Kreuz, ohne eine Verleihungsurkunde vorgezeigt zu haben. Die FAZ (Kim Maurus) berichtet.
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LTO/pna/chr
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