Die juristische Presseschau vom 29. April 2025: Sylt-Video bleibt über­wie­gend fol­genlos / IGH-Anhörung zu humani­tärer Hilfe in Gaza / Rau­b­über­fall auf Kar­dashian vor Gericht

29.04.2025

Die Staatsanwaltschaft Flensburg stellt alle Verfahren wegen Volksverhetzung durch das Sylt-Gegröle ein. Der IGH beschäftigt sich mit der Behinderung humanitärer Hilfe für Gaza. In Paris begann der Prozess zum Überfall auf Kim Kardashian.

Thema des Tages

StA Flensburg – Sylt-Video: Die Staatsanwaltschaft Flensburg stellte die Ermittlungsverfahren wegen rassistischer Gesänge im Außenbereich der Pony-Bar auf Sylt an Pfingsten 2024 überwiegend ein. Nur gegen den Mann, der auf dem viral gegangenen Video zu sehen ist, wie er einen "winkenden Gruß" mit ausgestrecktem Arm sowie die Andeutung eines "Hitlerbärtchens" zeigt, wurde per Strafbefehl eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Er hat sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht und muss als Bewährungsauflage 2.500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen ihn sowie zwei weitere Männer und eine Frau wurde dagegen eingestellt. Zur Begründung gab die Staatsanwaltschaft an, weder der Inhalt der Gesänge mit dem Text "Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!" noch die Umstände der Tat hätten klar darauf hingedeutet, dass dadurch Hass oder Feindseligkeit innerhalb der Bevölkerung angestachelt werden sollten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 entschieden, dass die bloße Forderung nach Ausländerrückführung nicht bestraft werden darf. FAZ (Julian Staib), Welt (Philipp Woldin), spiegel.de (Ansgar Siemens/Jean-Pierre Ziegler), beck-aktuell und LTO berichten.

Stephan Klenner (FAZ) nennt die Einstellung der Strafverfahren richtig. Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei nicht dazu da, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit an sich zu ahnden. Die Justiz verlange, "dass Volksverhetzer eine aggressive Feindschaft in der Bevölkerung erzeugen wollen. Dass die Party-Gröler von Sylt dies bezweckten, lässt sich nicht nachweisen." Um gegen Ausgrenzung vorzugehen, sei bürgerschaftliches Engagement gefragt. Das Strafrecht sei dagegen nur im Ausnahmefall das Mittel der Wahl.

Rechtspolitik

Bundeskabinett: Friedrich Merz (CDU) gab bekannt, wer die von CDU und CSU besetzten Ministerien seines künftigen Kabinetts leiten soll. Wie LTO berichtet, finden sich auf der Namensliste viele Jurist:innen. Der designierte Außenminister Johann Wadephul (CDU) etwa habe eine eigene Kanzlei und sei Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht. Auch Thorsten Frei (CDU), designierter Chef des Bundeskanzleramts, sowie die CDU-Minister Patrick Schnieder (Verkehr), Nina Warken (Gesundheit) und Karin Prien (Bildung) sind Jurist:innen.

Automatisierte Datenanalyse: Auf zeit.de werben Grünen-MdB Konstantin von Notz und Fraktionsreferent Michael Kolain für die Einrichtung von KI-Reallaboren, in denen unter Einsatz echter personenbezogener Daten neue KI-Techniken entwickelt und geprüft werden könnten. Die Ermittlungsbehörden brauchten rechtskonforme und effektive KI-Systeme, zum Beispiel zur Übersetzung von Zeugenaussagen, zur Analyse von Tatspuren sowie zur Visualisierung komplexer Sachverhalte. Hierfür sollten aber staatliche Eigenentwicklungen statt "Angebote dubioser Konzerne" verwendet werden.

Gewalt gegen Frauen: Auf dem Verfassungsblog untersuchen die Doktorandinnen Hanna Welte und Patricia Geyler aus feministischer Perspektive, welche Maßnahmen der Koalitionsvertrag zum Schutz von Frauen vor Gewalt vorsieht und inwiefern er die Gleichstellung fördert. Sie kritisieren, dass häufig nur repressive Maßnahmen wie Strafrechtsverschärfungen geplant sind, während tieferliegende Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt verkannt würden. Der Entwurf des digitalen Gewaltschutzgesetzes bleibe der Logik individueller Rechtsdurchsetzung verhaftet.

Bürokratie: Auf beck-aktuell stellen der Rechtsanwalt Hagen Köckeritz und der Referendar Philipp von Cornberg die Änderungen vor, die durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV im Arbeitsrecht eintreten. Unter anderem wird das faktische Schriftformerfordernis, das § 2 des Nachweisgesetzes aufstellte, aufgehoben und durch die Textform ersetzt. Auch die Geltendmachung des Anspruchs auf Elternzeit und Pflegezeit ist ab dem 1. Mai in Textform möglich.

Justiz

EuGH zu Anwalts-Mandantenverhältnis: Die Rechtsanwält:innen Hans-Georg Kamann und Katalin Lehnhardt-Busche stellen auf FAZ-Einspruch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen September vor, in dem dieser den Schutz der anwaltlichen Kommunikation mit Mandant:innen stärkte. Die Anordnung der Luxemburger Steuerbehörden gegenüber einer Kanzlei, wonach diese Informationen über gesellschaftsrechtliche Aktivitäten einer Mandantin vorlegen sollte, stellte nach Ansicht des Gerichts einen Eingriff in die Grundrechte der Kanzlei aus Art. 7 EU-GRCh und Art. 8 EMRK dar. Einschränkungen seien nur zulässig, soweit sie gesetzlich vorgesehen sind, ihren Wesensgehalt achten und anerkannten Gemeinwohlzielen oder Freiheitsrechten Dritter unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit tatsächlich entsprechen.

BGH – Schufa-Speicherfristen: Die Schufa legte vor dem Bundesgerichtshof Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln ein, das die Auskunftei dazu verpflichtet hatte, Zahlungsstörungen nach ihrer Erledigung direkt zu löschen. Zahlen Verbraucher:innen eine Rechnung trotz mehrmaliger Mahnung nicht, speichert die Schufa dies bislang für 36 Monate. Das OLG Köln hielt dies – anders als andere Oberlandesgerichte – für unvereinbar mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Schufa argumentiert, dass eine Zahlungsstörung auch nach ihrer Erledigung relevant bleibe. Das Hbl (Elisabeth Atzler) berichtet.

BGH zu Suizidhilfe für psychisch Kranken: Der BGH bestätigte im Revisionsverfahren die Verurteilung eines Arztes wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft. Er war vor dem Landgericht Essen verurteilt worden, weil er einem psychisch kranken Patienten eine tödliche Infusion legte, dessen Ventil der Patient daraufhin selbstständig öffnete. Weil der Mann viele Jahre an paranoider Schizophrenie gelitten hatte und an Wahnvorstellungen und einer Depression erkrankt war, habe es an der Freiverantwortlichkeit des Suizidentschlusses gefehlt, hatte das Landgericht entschieden. LTO berichtet.

BVerwG – Auskunftsanspruch/Comicverleger: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet über ein Verfahren, das "Bild" gegen den BND führt, um dessen Akten über den Comicverleger Rolf Kauka zu erlangen. Dieser soll angeblich für den BND gearbeitet haben. Nachdem das BVerwG in einem "In-camera-Verfahren" 2024 eine Sperrerklärung des BND für "noch" rechtmäßig hielt, erhob "Bild" eine noch nicht entschiedene Verfassungsbeschwerde. In einer neuen Klage von "Bild"-Journalist Hans-Wilhelm Saure, über die an diesem Mittwoch verhandelt wird, geht es nun darum, ob der BND die Akten an Archive abgeben muss oder ob dieser sich auch nach Kaukas Tod wegen § 6 Bundesarchivgesetz auf den nachrichtendienstlichen Quellenschutz berufen kann. 

OLG Frankfurt/M. – Gebühren für Bargeldabhebungen: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. entschied, dass eine Gruppe deutscher Sparkassen vor deutschen Gerichten gegen die Kreditkartenbetreiber von Visa- und V-Pay-Karten vorgehen darf. Dass in einer Vereinbarung mit den Kartenbetreibern "ausschließlich die Gerichte in England" für zuständig erklärt wurden, hielt das OLG nicht für bindend. Dies meldet die FAZ (Marcus Jung).

LG Berlin II – AfD-Parteizentrale: Der Immobilienunternehmer Lukas Hufnagl geht vor dem Landgericht Berlin II mit einer Räumungsklage gegen den Bundesverband der AfD vor, nachdem er Anfang März den Mietvertrag für die Parteizentrale gekündigt hatte. Die Kündigung begründete er damit, dass die Partei im Innenhof seines Gewerbekomplexes ohne Absprache ihre Wahlparty veranstaltete, obwohl sie den Hof nicht mietete. Zu diesem Anlass wurde auch ihr Parteilogo auf die Fassade projiziert, obwohl jegliche Außenwerbung vertraglich untersagt gewesen sei. Die von Hufnagel gesetzte Räumungsfrist verstrich am 31. März. SZ (Roland Preuß), taz (Nicolai Kary) und bild.de (Jan C. Wehmeyer/Filipp Piatov) berichten.

LG Hamburg zu Betrug gegen Aurubis: Das LG Hamburg sprach einen Vater und seinen Sohn sowie einen Mitarbeiter des Metallunternehmens Aurubis schuldig, das Unternehmen über die Qualität von angeliefertem Schrott getäuscht und so einen Schaden von mehreren Millionen Euro verursacht zu haben. Von 2012 bis 2016 sollen Vater und Sohn immer wieder billigen Elektroschrott geliefert haben, dessen Stichprobe der Mitarbeiter vor der Analyse mit goldhaltigem Pulver bestreute. Der Mitarbeiter wurde unter anderem wegen Betrugs und Bestechlichkeit zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Vater erhielt eine fünfjährige Haftstrafe, der Sohn zweieinhalb Jahre. Es berichten FAZ (Susanne Preuß) und spiegel.de (Alexander Preker).

AG Berlin-Tiergarten zu Angriff auf jüdischen Studenten: Wie die Welt (Kevin Culina) berichtet, legte Mustafa A. unbestimmtes Rechtsmittel gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein. Sein Verteidiger Ehssan Khazaeli nannte die dreijährige Haftstrafe, die A. für den Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira erhielt, "unangemessen hoch". Die mündlich dargestellten Urteilsgründe ließen "schwerwiegende Fehler im Bereich der Strafzumessung befürchten".

AG Hamburg zu Angriff nach Antisemitismus-Vorlesung: Weil sie im vergangenen Mai einer 55-jährigen Frau im Anschluss an eine Ringvorlesung über Antisemitismus ins Gesicht schlug, wurde die 27-jährige Ayan M. vor dem AG Hamburg zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die geschlagene Frau ist Vorstandsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Das Gericht sah es ferner als bewiesen an, dass M. einer Polizistin während des Einsatzes in einem pro-palästinensischen Protestcamp mit einem Faustschlag das Gesicht verletzte. taz-nord (Karoline Gebhardt) und spiegel.de berichten.

ArbG Berlin – Ex-RBB-Programmdirektorin: Der RBB muss der ehemaligen Programmdirektorin Claudia Nothelle bis an ihr Lebensende ein monatliches Ruhegeld von 8437 Euro zahlen. Dies entschied das Berliner Arbeitsgericht. Der RBB habe nicht nachgewiesen, dass das damals vereinbarte Ruhegeld marktunüblich gewesen sei, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Rechtsstreit folgte auf die Entscheidung der neuen RBB-Intendantin Ulrike Demmer, die früher vereinbarten Ruhegelder nicht mehr auszuzahlen. bild.de (Uwe Freitag) berichtet.

Ständiges Schiedsgericht – Feuerzeugwurf: Das "Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen" entschied, dass das Hinrundenspiel der Fußball-Bundesliga zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 zugunsten der Bochumer gewertet wird. In dem Spiel, das eigentlich 1:1 geendet hatte, wurde der Bochumer Torwart Patrick Drewes in der 92. Minute von einem aus dem Berliner Block geworfenen Feuerzeug getroffen und konnte nicht weiterspielen. LTO berichtet.

BVerwG: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz rezensiert in der FAZ den kürzlich erschienenen Sammelband zur "Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts", der die ersten sechs Jahre nach dessen Gründung im Jahr 1953 beleuchtet. Der Band zeige, dass das BVerwG "für den Aufbau der freiheitlichen demokratischen Ordnung nicht weniger bedeutend war wie seine große Schwester in Karlsruhe", das Bundesverfassungsgericht. Durch die Verschränkung geschichts- und rechtswissenschaftlicher Forschung gelinge es, die Anfangsjahre des Gerichts zu historisieren, ohne die juristische Bedeutung auszublenden.

Cum-Ex-Prozessgebäude des LG Bonn: Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet, dass das eigens für Cum-Ex-Verfahren errichtete Prozessgebäude des LG Bonn in Siegburg bislang ungenutzt blieb, weil die Kölner Staatsanwaltschaft keine neuen Fälle zur Anklage brachte. Das neue Gebäude, das in diesem Jahr eingeweiht wurde, kostete das Land Nordrhein-Westfalen 43 Millionen Euro und sollte die vielen Strafverfahren im Cum-Ex-Skandal beherbergen. Drei große Sitzungssäle stehen bereit, ausgestattet mit modernster Technik. Ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft sagte, er rechne "mit einer weiteren Anklage in den nächsten Monaten".

Volker Votsmeier (Hbl) kommentiert, das neue Gerichtsgebäude sei ein Mahnmal politischen Unwillens. Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) hätte Anne Brorhilker, "seiner wichtigsten Staatsanwältin", den Rücken stärken können. Sie sei weltweit für die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geehrt worden. "Limbach hätte Deutschlands bedeutendster Justizminister werden können. Stattdessen hält er Sonntagsreden."

Recht in der Welt

IGH/Israel – Humanitäre Hilfe für Palästinenser:innen: Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag begann eine Anhörung zu der Frage, inwiefern Israel verpflichtet ist, humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe in den besetzten palästinensischen Gebieten (insbesondere Gaza) zuzulassen. Dabei geht es sowohl um Israels Pflichten als UN-Mitglied als auch um Pflichten, die sich aus seiner Eigenschaft als Besatzungsmacht ergeben könnten. Die UN-Generalversammlung hatte den IGH im Dezember 2024 beauftragt, eine "advisory opinion", also ein rechtlich nicht bindendes Gutachten zu der Frage zu erstellen. Israel nimmt an der Anhörung nicht teil. Zum Beginn der Anhörung teilte das Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen mit, dass dessen Lebensmittelvorräte im Gazastreifen nun aufgebraucht seien. FAZ (Alexander Haneke/Christian Meier), spiegel.de, beck-aktuell und LTO (Franziska Kring) berichten.

Frankreich – Überfall auf Kim Kardashian: In Paris begann der Prozess gegen zehn Angeklagte, die den Reality-Star Kim Kardashian 2016 in ihrer Privatsuite überfallen haben sollen. Laut Anklage raubten sie Schmuck im Wert von mehr als neun Millionen Euro. Die Angeklagten sollen über Instagram auf einen Ring von Kardashian aufmerksam geworden sein. Zum Prozessauftakt erschienen etwa 350 Journalist:innen. Kardashian war nicht anwesend, sie will aber am 13. Mai für eine Zeugenaussage vor dem Gericht erscheinen. Es berichten FAZ (Michaela Wiegel) und bild.de (Katharina Zilkowski/Özlem Evans).

Schweden - sexuelle Online-Dienstleistungen: Die schwedische Regierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem das Verbot, sexuelle Dienstleistungen zu nutzen, auf Dienste ausgeweitet werden soll, die "über Distanz, ohne Kontakt" ausgeübt werden. Das geplante Verbot zielt u.a. auf die Plattform Only Fans. So soll es strafbar sein, wenn Models vor der Kamera masturbieren. Nicht strafbar soll das bloße Ausziehen sein. netzpolitik.org (Chris Köver) berichtet.

USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: Die Großkanzleien, die sich gegen Donald Trumps Dekrete gerichtlich zur Wehr setzten und sich nicht auf Deals mit der Regierung einließen, erhielten von den Gerichten bislang Rückendeckung. Die mit den Klagen befassten Bundesgerichte ordneten auf Antrag an, die Durchführung der Maßnahmen während der laufenden Rechtsstreite auszusetzen. Gerichtsentscheidungen in der Hauptsache stehen noch aus. LTO (Luisa Berger) berichtet.

Großbritannien - Robin Hood-Tree: Vor einem britischen Strafgericht hat der Prozess gegen zwei Männer begonnen, denen die Fällung eines berühmten Baumes vorgeworfen wird. Der Robin Hood-Tree (auch "Sycamore Gap Tree" genannt) spielte eine Rolle in einem Robin Hood-Film von 1991. Die Männer, denen Sachbeschädigung vorgeworfen wird, bestreiten die Tat. spiegel.de berichtet. 

Sonstiges

Ulrich Preis: Achim Schunder (beck-aktuell) würdigt den kürzlich verstorbenen Rechtsprofessor Ulrich Preis als exzellenten Hochschullehrer und großartigen Menschen. Der Herausgeber der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) habe stets die Bodenhaftung bewahrt und versucht, unterschiedliche Interessen verhältnismäßig auszugleichen.

Dissertation im Anwaltsberuf: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) erzählt der Rechtsanwalt Philip Kroner, der bei Freshfields arbeitet, wie er sich nach vier Jahren im Beruf dazu entschied, eine Dissertation zu schreiben. Für die neun Monate, die er zum Schreiben der Arbeit benötigte, wurde er von seiner Kanzlei freigestellt. "Aus meiner Sicht ist es nie zu spät", sagt er. "Wenn das Thema einen packt, kann man auch die Dissertation anpacken."


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57082 (abgerufen am: 23.05.2025 )

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