Eine massive deutsche Neuverschuldung könnte gegen die EU-Schuldenregeln verstoßen. Der Cum-Ex-Kronzeuge Kai-Uwe Steck hat seine früheren Anwälte verklagt. Ex-BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle warnt vor einer Wahldiktatur in den USA.
Thema des Tages
Bundeshaushalt/EU-Schuldenregeln: Die großangelegte Aufnahme neuer deutscher Schulden, die die im März erfolgte Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz ermöglicht, verstößt nach einer Studie der Brüsseler Denkfabrik Bruegel gegen die EU-Schuldenregeln. Dies berichtet das Hbl (Martin Greive u.a.). Bei der Reform des EU-Stabilitäts- und Wachstumspakts im vergangenen Jahr hatte Deutschland darauf gedrängt, an einem Schuldenstand von maximal 60 Prozent der nationalen Wirtschaftskraft als Zielmarke festzuhalten. Ausnahmen für Verteidigungsausgaben oder andere Investitionen hatte die deutsche Seite bei den Verhandlungen abgelehnt. Mit der nun möglichen Verschuldung würde der Schuldenstand Deutschlands jedoch schon bald auf 90 Prozent steigen. Bei einer Überschreitung der 60-Prozent-Marke vereinbart die EU-Kommission mit dem jeweiligen Mitgliedsstaat einen Entschuldungsplan, bei dem das nationale Wirtschaftswachstum eine zentrale Rolle spielt. Weil Deutschlands Wachstum derzeit schwach ist, stünden weitere Schulden nicht im Einklang mit den EU-Schuldenregeln.
In einem Kommentar fordern die Autoren der Studie, der Pariser Rechtsprofessor Armin Steinbach und der Direktor der Denkfabrik Jeromin Zettelmeyer, im Hbl, die EU-Regeln erneut zu reformieren. Dies sei so kurz nach ihrer letzten Reform zwar misslich, stelle aber die einzige saubere Lösung dar. Die EU-Regeln auf Deutschland einfach nicht anzuwenden, sei dagegen kein gangbarer Weg. Gerade erst habe die EU-Kommission "mit 22 EU-Mitgliedern Fiskalstrukturpläne ausgehandelt, bei denen manche Länder, etwa Frankreich oder Italien, schmerzhafte Einschnitte hinnehmen mussten. Gleiche Regeln für alle."
Rechtspolitik
Mindestlohn: Auf LTO wirft Rechtsanwalt Michael Fuhlrott die Frage auf, ob eine gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro an der Mindestlohnkommission vorbei gegen die Tarifautonomie verstoßen würde, die von Art. 9 GG geschützt ist. Weil die Lohnfindung Sache der Tarifpartner sei, dürfe die Politik nur "Lohngrenzen setzen, um eine Absicherung in Form eines existenzsichernden Minimums zu gewährleisten". Ein Mindestlohn von 15 Euro, der deutschlandweit gelten würde, könnte unverhältnismäßig in den Bereich der tariflichen Lohnpolitik eingreifen, befürchtet der Autor. Eine ähnliche Argumentation finde sich in Gutachten, die von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Auftrag gegeben wurden.
Meinungsfreiheit: Auf LTO kommen Tobias Gostomzyk und Victor Meckenstock, Rechtsprofessor und wissenschaftlicher Mitarbeiter, zu dem Schluss, dass der Koalitionsvertrag weder ein "Lügen-Verbot" noch ein "Wahrheitsministerium" vorsieht, wie es zuvor in verschiedenen Medien geheißen hatte. Ein strafbewehrtes pauschales Verbot von Lügen sei rechtlich auch gar nicht zulässig. Im Koalitionsvertrag findet sich der Satz: "Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt." Dies gebe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zutreffend wieder. Auch die Behauptung bewusst und erwiesen unwahrer Tatsachen sei jedoch noch von der allgemeinen Handlungsfreiheit geschützt, sodass ein Verbot nur zum Schutze anderer Rechtsgüter zulässig sei. Auch nach dem Digital Services Act (DSA) könnten nur Desinformationen verboten werden, die einen "illegalen Inhalt" darstellen. Da vereinzelt verbreitete Lügen in Deutschland nicht strafbar seien, würden sie vom DSA nicht erfasst.
Asyl: In der taz geben Soziologieprofessor Stephan Lessenich und Geschichtsprofessorin Maren Möhring sowie die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sina Arnold eine Replik auf die asylpolitischen Forderungen des Rechtsprofessors Daniel Thym. Dass er dafür wirbt, "die Menschenrechte weniger streng" handzuhaben, sehen sie als Beispiel dafür, dass die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte "im Feld des Rechts" nicht mehr hoch im Kurs steht. Sie warnen davor, "die Entrechtung der Migrierenden" als Lösung anzusehen, weil "die autoritäre Grenzziehung zwischen einem gesellschaftlichen Innen und Außen ohne Weiteres auch in die Binnenunterscheidung von würdigen und unwürdigen Staatsbürger:innen umschlagen kann". Dies zeige gerade die deutsche Geschichte.
Die Welt (Lara Jäkel) gibt einen Überblick über das schwedische Asylrecht und vergleicht es mit den Plänen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Das Land setzte schon 2016 den Familiennachzug aus, schob in den vergangenen Jahren mehrere Flüchtlinge über Usbekistan nach Afghanistan ab und schaffte kürzlich auch das "Spurwechsel-System" ab, nach dem abgelehnte Asylbewerber:innen bislang eine Arbeitserlaubnis beantragen konnten. Geplant ist in Schweden außerdem, dass Asylbewerber:innen auch dann abgeschoben werden können, wenn sie sich nicht "rechtschaffen" verhalten. Ferner sollen öffentliche Einrichtungen verpflichtet werden, Personen mit zweifelhaftem Aufenthaltsrecht zu melden. Durch eine Verfassungsänderung soll ermöglicht werden, dass Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft der schwedische Pass entzogen werden darf, wenn sie Straftaten begehen.
Innere Sicherheit: zdf.de (Jan Henrich/Svenja Kantelhardt) gibt einen Überblick über die rechtlichen Grenzen neuer Sicherheitsgesetze. Für die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen habe der Europäische Gerichtshof die Vorgaben im Jahr 2024 etwas gelockert. Die geplante Einführung KI-basierter Datenrecherche durch die Bundespolizei, etwa unter Einsatz der Palantir-Software, müsse sich an den Vorgaben orientieren, die das Bundesverfassungsgericht 2023 aufstellte. Damals hielt das Gericht entsprechende Befugnisse der Polizei in Hessen und Hamburg für zu weit formuliert und daher verfassungswidrig.
Selbstverwaltung der Justiz: In seiner Kolumne fordert Heribert Prantl (SZ) die "Abnabelung der Justiz von der Exekutive" im Wege einer "Selbstverwaltung der Justiz durch die Richter". Dies könne die Justiz schützen, wenn Rechtsextremisten wie Björn Höcke (AfD) Regierungsverantwortung übernehmen.
Justiz
LG Köln – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Wie das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet, hat der Cum-Ex-Kronzeuge Kai-Uwe Steck zwei seiner ehemaligen Strafverteidiger, Alfred Dierlamm und Tido Park, auf Rückzahlung eines Sonderhonorars aus dem Jahr 2017 verklagt. Damals habe er ihnen als Dank für die verhinderte Anklage je 750.000 Euro gezahlt. Die beiden Anwälte hätten "bewusst die Tatsache vorgespiegelt, dass Frau Staatsanwältin Anne Brorhilker zugesagt hätte, kurzfristig eine Zustimmung des Gerichts für eine Einstellung des Verfahrens zu beantragen". Damit hätten sie ihn arglistig getäuscht. Dierlamm widersprach dieser Darstellung Anfang des Monats vor dem Landgericht Bonn: "Eine Zusage hat es nie gegeben, und wir haben auch nie versprochen, dass er nicht angeklagt wird."
BVerfG – Altersgrenze für Notar:innen: beck-aktuell (Denise Dahmen) geht der Frage nach, ob im Anwaltsnotariat ein Mangel an Nachwuchskräften besteht, wie der 71-jährige Anwaltsnotar Dietrich Hülsemann behauptet, der vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Altersgrenze für Anwaltsnotar:innen klagt. Tatsächlich gebe es heute deutlich weniger Anwaltsnotar:innen als noch vor einigen Jahren. Gleichzeitig bearbeiteten diese heute mehr Urkundsgeschäfte als früher, weil sich ihre Tätigkeit andernfalls wirtschaftlich nicht lohne.
BVerwG – Auskunftsanspruch/Corona-Ursprung: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet in eigener Sache über einen Eilantrag gegen den Bundesnachrichtendienst (BND), den die Zeitung beim Bundesverwaltungsgericht stellte. Sie möchte erfahren, ob der BND Informationen über die mögliche Herkunft des Corona-Virus mit Journalist:innen teilte. Der Geheimdienst schwieg dazu und berief sich auf das grundgesetzlich geschützte Recherche- und Redaktionsgeheimnis der Journalist:innen. In einem anderen Eilverfahren hatte das BVerwG vor kurzem entschieden, dass kein Anspruch auf Offenlegung der BND-Erkenntnisse zum Ursprung des Corona-Virus besteht.
BGH – Honorar für Studienplatzvermittlung: Der Bundesgerichtshof verhandelte darüber, ob ein Honorar für die Vermittlung eines Platzes im Medizinstudium auch dann zu zahlen ist, wenn der Studienplatz letztlich nicht angenommen wird. In der Verhandlung argumentierte das Unternehmen StudiMed, dass es die Familien berate und die Bewerber:innen durch Vorbereitungskurse auf das Studium vorbereite, sodass es sich schwerpunktmäßig um einen Dienstvertrag handele. Der Anwalt des Klägers stellte auf das Verständnis eines rechtlichen Laien ab und ging von einer kundenfreundlichen Auslegung als Maklervertrag aus. Das Urteil soll am 5. Juni verkündet werden. LTO (Xenia Piperidou) und beck-aktuell berichten. Die FR (Ursula Knapp) bringt einen Hintergrundbericht zum Geschäftsmodell der Studienvermittlung.
LG Berlin I – Vergewaltigung nach Betäubung: Vor dem Landgericht Berlin findet ein Strafprozess gegen einen Mann statt, dem vorgeworfen wird, im April 2022 eine stark alkoholisierte junge Frau, die er auf der Straße traf, unter weitere Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Am nächsten Tag musste sie von Rettungskräften in seiner Wohnung reanimiert werden. Auf ihrer Haut standen mit Filzstift die Worte "Slut" und "Whore" geschrieben. Trotzdem leitete die Polizei keine Ermittlungen ein. Die Frau wurde auch nicht rechtsmedizinisch untersucht. Erst auf Drängen der Familie wurden die Ermittlungen aufgenommen, bei denen inzwischen Videoaufnahmen der Vergewaltigung gefunden wurden. Mit dem Urteil ist frühestens Ende Mai zu rechnen. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.
LG Berlin I – Angriff auf SPD-Mitglieder: Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erhob Anklage gegen vier junge Männer aus der rechtsextremen Szene, die im Dezember 2024 im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg zwei Männer an einem SPD-Infostand zu Boden geworfen und dann einem von beiden mit Springerstiefeln "massiv gegen den Kopf und Rumpf" getreten haben sollen. Einem zu Hilfe eilenden Polizisten brachen sie laut Anklage die Hand. Den vier Männern wird unter anderem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Drei von ihnen befinden sich in Untersuchungshaft, einer ist unter Auflagen frei. Es berichten FAZ (Marlene Grunert), zeit.de und spiegel.de.
LG Chemnitz zu Affen-Entführern: Das LG Chemnitz verurteilte zwei junge Männer wegen einer nächtlichen Entführung der Bartaffendame Ruma aus dem Leipziger Zoo im vergangen Frühjahr, die als Diebstahl gewertet wurde. Vier Tage hielten sie das Tier in einer Garagenanlage und setzten es schließlich in einem Park aus. Daneben sollen die beiden Männer gemeinsam mit einem dritten Angeklagten weitere Taten wie Tankstellenüberfälle, Einbrüche und Autodiebstähle begangen haben. Sie wurden zu Jugendstrafen von jeweils dreieinhalb Jahren verurteilt, berichtet LTO (Tamara Wendrich).
VG Karlsruhe – Auskunftsanspruch/VBL: Arne Semsrott von der Organisation "Frag den Staat" klagt vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe auf eine Offenlegung, in welche Unternehmen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) investiert. Ziel der Klage ist, mehr Transparenz über die Nachhaltigkeit der Investitionen zu erreichen. Semsrott beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, das auch für die VBL als Anstalt öffentlichen Rechts gelte. Diese bestreitet das und verweist darauf, "allen Informations- und Offenlegungspflichten zur Kapitalanlage" nachzukommen, "die der Gesetzgeber für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vorsieht". Die FAZ (Philipp Krohn) berichtet.
VG Köln zu nächtlichem Verweilverbot: Das VG Köln hält das nächtliche Verweilverbot am Brüsseler Platz in Köln für unverhältnismäßig. Die Stadt hatte bis Ende Juli per Allgemeinverfügung angeordnet, dass an Wochenenden und Feiertagen von 22 bis 6 Uhr niemand auf dem Platz verweilen darf, um die Anwohner:innen vor Lärm zu schützen. Das Gericht entschied nun im Eilverfahren, dass die Stadt zunächst mildere Mittel wie ein Alkoholverbot in Betracht hätte ziehen müssen. Die Allgemeinverfügung wurde jedoch nur zugunsten der Kläger:innen aufgehoben. LTO berichtet.
AG Mannheim zu Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Das Amtsgericht hat den nigerianischen Altenpfleger Eric Omoregie vom Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen. Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigten, dass die Gewalt bei einer Personenkontrolle von den beteiligten Polizisten ausging. Omoregie hatte damals Anzeige gegen die Polizisten wegen Körperverletzung erstattet, woraufhin diese ihn unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anzeigten. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen die Beamten damals ein, klagte Omoregie aber an. Die beiden Beamten sind noch im Dienst, ein Wiederaufnahmeverfahren gegen die Beamten wegen Körperverletzung wird laut Staatsanwaltschaft geprüft. bild.de (Janine Wollbrett) berichtet.
StA Oldenburg – Tötung von Lorenz A.: Von den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Schwarzen Lorenz A. durch einen Polizeibeamten in der Nacht auf Ostersonntag sollen Videoaufnahmen von Kameras aus der Oldenburger Innenstadt existieren. Auf diesen soll das Geschehen jedoch nur schemenhaft zu erkennen sein. Die Bodycams der Polizisten waren dagegen nicht eingeschaltet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besprühte A. die Polizisten mit Reizgas, ein Messer verwendete er gegen sie nicht. Der emeritierte Rechts- und Kriminologieprofessor Thomas Feltes, der die Mutter des Opfers vertritt, lobte den transparenten Umgang der Staatsanwaltschaft mit den Obduktionsergebnissen. Es berichten taz (Aljoscha Hoepfner), zeit.de (David Rech) und spiegel.de (Hubert Gude).
Rechtsprofessor Tobias Singelnstein spricht sich im Interview mit der taz (Jasmin Kalarickal) dafür aus, weitere Informationen über die Sachlage abzuwarten, bevor man den Fall beurteilt. Dass Lorenz A. von hinten erschossen wurde, sei aber "schon erst mal ungewöhnlich." Man müsse die Frage stellen, inwiefern im konkreten Fall Rassismus eine Rolle gespielt hat und ob es die Gefahrenwahrnehmung der Beamt:innen beeinflusst, wenn eine Person of Color beteiligt ist. Dass nun die Polizei in Delmenhorst für den Fall zuständig ist, hält er für problematisch. Es sei "auch innerhalb Deutschlands die schlechteste Lösung, dass die benachbarte Polizeidienststelle ermittelt".
Wie die FAZ (Reinhard Bingener) schreibt, fordern die Fraktionen von CDU und AfD im niedersächsischen Landtag anlässlich der Tat die Einführung von Tasern für die Polizei. Diese sind jedoch umstritten, weil sie nicht immer effektiv wirken und in manchen Fällen zum Tod führen können.
Recht in der Welt
EGMR/Frankreich – Schutz vor sexueller Gewalt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Frankreich wegen der mangelnden Verfolgung von sexueller Gewalt in drei Fällen zu Entschädigungszahlungen in Höhe von 15.000 bis 25.000 Euro. Die drei jungen Klägerinnen wurden als Minderjährige vergewaltigt und beklagten vor dem EGMR, dass die mutmaßlichen Täter in Frankreich nicht verurteilt wurden. Indem den Aussagen der Frauen nicht dasselbe Gewicht beigemessen worden sei, wie denen der Angeklagten, habe die französische Justiz die Würde und die Menschenrechte der Frauen verletzt, entschied der Gerichtshof. tagesschau.de (Max Bauer) berichtet.
USA – Harvey Weinstein: Am ersten Verhandlungstag des neuen Prozesses gegen Harvey Weinstein hielt die Staatsanwältin Shannon Lucey ihr Plädoyer und schilderte detailreich die Übergriffe des Filmproduzenten gegen die Produktionsassistentin Miriam Haley, die Schauspielerin Jessica Mann und das frühere Model Kaja Sokola. An Sokola habe Weinstein in einem Hotelzimmer missbraucht, als diese noch minderjährig war. Später habe er sie zum Oralsex gezwungen. Weinsteins Anwalt Arthur Aidala hielt ebenfalls sein Plädoyer. Er gab an, dass sämtliche sexuellen Kontakte einvernehmlich verliefen. Die Frauen hätten den Kontakt zu Weinstein gesucht, weil sie in ihm den Schlüssel zu der Welt gesehen hätten, in die sie hinein wollten. Die FAZ (Frauke Steffens) berichtet.
USA – Zölle: Zwölf US-Bundesstaaten klagen vor dem Gerichtshof für Internationalen Handel in New York gegen die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump, weil nach der US-Verfassung der Kongress und nicht der Präsident für die Erhebung von Steuern, Zöllen und Abgaben zuständig sei. beck-aktuell berichtet.
USA – Abschiebung von Venezolanern: Die von Trump eingesetzte Bundesrichterin Stephanie Gallagher in Maryland verpflichtete die Trump-Administration dazu, einen Mann ("Cristian") aus El Salvador zurückzuholen, der am 15. März unter Berufung auf den Alien Enemies Act dorthin abgeschoben wurde. Es handelt sich nach dem Fall Kilmar Abrego Garcia um den zweiten Fall einer solchen gerichtlichen Anordnung. In dem nun entschiedenen Fall schützte eine Vergleichsvereinbarung aus dem vergangenen Jahr den Mann eigentlich vor einer Abschiebung. Die Regierung argumentierte, dass diese Vereinbarung für den Mann nicht mehr galt, nachdem er als "alien enemy" eingestuft wurde. taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) berichtet.
Sonstiges
Andreas Voßkuhle im Interview: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, warnt im Interview mit dem Hbl (Heike Anger/Moritz Koch) vor dem Aufbau autoritärer Strukturen in den USA. Er sieht Parallelen zur Spätphase der Weimarer Republik und sagt, die USA ähnelten zunehmend einer sogenannten "Wahldiktatur, weil am Anfang ein Votum der Wähler stand und keine Revolution mit Waffen." Um die Gerichte zu stärken, will er "erklären, wie an den Gerichten gearbeitet wird. Dann können die Bürgerinnen und Bürger verstehen, was sie an dieser Institution haben." Im Interview äußert sich Voßkuhle außerdem zu Zurückweisungen an der Grenze, die er für rechtlich kompliziert hält. Ferner teilt er die Auffassung, dass Netanjahu bei einer Einreise nach Deutschland wegen seines internationalen Haftbefehls verhaftet werden müsste.
DMA-Strafen gegen Apple und Meta: Im Feuilleton verteidigt Michael Hanfeld (FAZ) die Strafen, die die EU-Kommission gegen Apple und Meta wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act verhängte. Die Strafen seien keine Zölle, sondern der zaghafte Versuch, europäisches Recht durchzusetzen. Für "einen Autokraten wie Trump und Digitalkonzernchefs wie Zuckerberg" sei das "selbstverständlich ein rotes Tuch", da sie "nach absoluter Macht und absoluter Marktbeherrschung" strebten. In Wahrheit seien die verhängten Strafen von 500 bzw. 200 Millionen Euro aber so gering, dass sie "fast wie Appeasement" wirkten.
Xayn/Noxtua: Als Unternehmen des Tages stellt nun auch das Hbl (Luisa Bomke) das Unternehmen Xayn vor, das mit Noxtua eine Künstliche Intelligenz für den juristischen Bereich entwickelt. Die KI der Anwendung basiere auf eigenen Modellen. Zudem lagerten die Daten auf europäischen Servern. Das Unternehmen entwickelt aktuell die Plattform "Beck-Noxtua", die die Beck-online-Inhalte wie Kommentare und Urteile in die Arbeit der KI einbinden soll.
RAin Stephanie Beyrich: LTO-Karriere (Vanessa Meilin Rolke) spricht mit Stephanie Beyrich, der Pressesprecherin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Im Podcast "(R)ECHT INTERESSANT!", den Beyrich hostet, schuf sie kürzlich das Format "Menschen im Rechtsstaat", um dem Vertrauensproblem gegenüber der Justiz zu begegnen. Auf privaten Kanälen äußert sie auch ihre Meinung zu rechtspolitischen Fragen. "Warum sollte ich privat weniger Rechte haben, als jeder andere, nur weil ich für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts arbeite?", fragt sie.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 25. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57062 (abgerufen am: 14.05.2025 )
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