Die juristische Presseschau vom 23. April 2025: BVerwG zu BND-Corona-Infor­ma­tionen / SG Ham­burg zu Asyl­be­wer­ber­leis­tungen / Har­vard gegen US-Regie­rung

23.04.2025

BND muss Informationen über den Corona-Ursprung nicht an den Axel-Springer-Verlag herausgeben. Das SG Hamburg stoppte den Entzug von Asylbewerberleistungen in Dublin-Fällen. Harvard zieht gegen die Sperrung von Bundeszuschüssen vor Gericht.

Thema des Tages

BVerwG zu Auskunftsanspruch/Corona-Ursprung: Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss den Medien des Axel-Springer-Verlags nicht offenlegen, welche Informationen er über den Ursprung des Corona-Virus hat. Einen entsprechenden Eilantrag des Verlags lehnte das Bundesverwaltungsgericht ab. Vor einigen Wochen berichteten Medien, dass der BND schon seit 2020 Informationen darüber habe, dass das Corona-Virus aus einem chinesischen Labor stamme. Diese Informationen muss der BND nun aber nicht offenlegen. Der Verlag habe zwar grundsätzlich einen presserechtlichen Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gegen den BND. Im vorliegenden Fall könne die Offenlegung der Informationen jedoch laut BVerwG "die Funktionsfähigkeit des BND" und "die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland" beeinträchtigen, insbesondere das Verhältnis zu China. Der Preisgabe von Informationen über die Sicherheitsüberprüfung eines Virologen stehe dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht entgegen. LTO, beck-aktuell, spiegel.de und zeit.de berichten.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert vom neuen Bundestag, dass er sich "mit dem organisierten Suizid" auseinandersetzen müsse. Die Hilfe zur Selbsttötung gegen Geld müsse grundsätzlich verboten werden, so Stiftungsvorstand Eugen Brysch. beck-aktuell berichtet.

Asyl: Rechtsprofessor Daniel Thym untersucht auf dem Verfassungsblog die asylrechtlichen Vorhaben des Koalitionsvertrags. Zurückweisungen an den Grenzen seien, "ungeachtet aller Wahlkampfrhetorik keine Dauerlösung". Die geplanten Abkommen mit Herkunftsstaaten müssen für Thym "nichts Schmutziges sein". In der Ankündigung, den Amtsermittlungs- durch den Beibringungsgrundsatz ersetzen zu wollen, sieht Thym "vor allem eine politische Absichtserklärung, dass grundlegende Änderungen kein Tabu sind."

EU-Verteidigungsausgaben: Im FAZ-Einspruch untersuchen Cornelia Manger-Nestler und Oliver Rottmann, Rechtsprofessorin und Volkswirt, ob der "ReArm Europe"-Plan der EU-Kommission, der etwa 800 Milliarden Euro für Verteidigungsausgaben mobilisieren soll, mit EU-Recht vereinbar ist. Ihnen zufolge "fällt es aktuell schwer, belastbare Primärrechtsgrundlagen zu finden". Eine Lösung könnte sein, dass sich eine Gruppe von EU-Mitgliedstaaten "mittels völkerrechtlicher, mit den EU-Verträgen kompatibler Übereinkunft zusammenschließt, um Ausgaben zu koordinieren".

Justiz

SG Hamburg zu Entzug von Asylbewerberleistungen: Der weitgehende Entzug von Asylbewerberleistungen für Menschen, die in Hamburg im sogenannten Dublin-Zentrum untergebracht sind und dort nur ein Bett in einer Halle, Essen und einmalig 8,85 Euro für Hygieneartikel bekommen, ist rechtswidrig. Das Sozialgericht Hamburg erklärte die entsprechenden "Aufhebungsbescheide" des Hamburger Amtes für Migration im Eilverfahren für formell rechtswidrig, weil sie nicht hinreichend begründet sind und keine Rechtsgrundlage nennen. Die Bescheide seien auch materiell rechtswidrig, weil das Migrationsamt nicht generell die Leistungen streichen dürfe, sondern im Einzelfall prüfen muss, ob eine Dublin-Ausreise in den zuständigen EU-Staat tatsächlich möglich ist. Die taz-nord (Kaija Kutter) berichtet.

EuGH zu Arbeitszeiterfassung/Hausangestellte: Rechtsanwalt Christof Kleinmann stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf Vorlage eines spanischen Gerichts aus dem Dezember 2024 vor, wonach Arbeitgeber von Hausangestellten deren Arbeitszeit erfassen müssen, damit diese Ruhezeiten wirksam durchsetzen können. Außerdem sah der EuGH in der spanischen Vorschrift, die derartige Arbeitgeber von der Pflicht befreite, eine mittelbare Diskriminierung gegen Frauen, weil die Mehrheit der Hausangestellten in Spanien Frauen sind.

BGH zu Höxter-Täter/Sicherungsverwahrung: Der Bundesgerichtshof verwarf im Februar die Revision des Täters, der wegen der tödlichen Misshandlung von zwei Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt wurde, gegen die 2023 vom Landgericht Paderborn angeordnete Sicherungsverwahrung. Die Anordnung sei rechtsfehlerfrei ergangen.  beck-aktuell berichtet.

OLG Frankfurt/M. zu Auslieferung nach Griechenland: Ein Abschiebeverbot aus humanitären Gründen für einen seit 2016 in Deutschland lebenden Afghanen stehe der Auslieferung nach Griechenland zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nicht entgegen, so das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Das Abschiebeverbot begründe keinen privilegierten Schutz. Der Mann wurde im Oktober 2024 in Griechenland zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er einem anderen Afghanen echte Ausweispapiere seines Verwandten überlassen hatte, um eine Ausreise aus Griechenland nach Österreich zu ermöglichen, so LTO.

OLG Saarbrücken - Blitzer: Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat dem BGH die Frage vorgelegt, ob Rohmessdaten von Geschwindigkeitsmessungen gespeichert werden müssen, so dass sie von Betroffenen kontrolliert werden können. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte dies 2019 gefordert, die Obergerichte anderer Bundesländer sowie das Bundesverfassungsgericht waren dem nicht gefolgt. Nun bestehe eine Divergenz der Rechtsprechung. beck-aktuell berichtet. 

LG Frankfurt/M. zu inkorrektem Warentest: LTO (Felix Zimmermann/Joschka Buchholz) liegt die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M. vor, das die Stiftung Warentest zur Zahlung von Schadensersatz für entgangene Gewinne an den Rauchmelderhersteller Pyrexx verurteilte. Infolge schwerwiegender Fehler eines belgischen Prüfinstituts, das die Stiftung Warentest zur Testung der Rauchmelder beauftragt hatte, basiere das Prüfergebnis "mangelhaft" auf einer falschen Tatsachengrundlage und verletze daher das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb von Pyrexx. Die Stiftung Warentest müsse sich das Verschulden nach einer Fiktionshaftung entsprechend § 31 BGB zurechnen lassen. Die Stiftung Warentest kündigte bereits an, Berufung einlegen zu wollen.

LG Lüneburg zu Rechtsrock-Label: Nach einem neunmonatigen Strafverfahren befand das Landgericht Lüneburg nun alle fünf Angeklagten im Rechtsrockprozess für schuldig. Der 35-jährige Hauptbeschuldigte Lasse K. wurde wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellungen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, weil er rechtsradikale Tonträger mit volksverhetzendem Inhalt produzierte und verkaufte. Zwei Mittäter wurden zu Bewährungsstrafen, zwei weitere Angeklagte wegen Beihilfe zu Geldstrafen verurteilt. Den Anklagevorwurf, dass Lasse K. und zwei Mitangeklagte eine kriminelle Vereinigung gebildet haben sollen, sah die Staatsschutzkammer nicht für erwiesen an. Es berichten SZ, taz-nord (Amira Klute) und zeit.de.

LG Ravensburg zu Dieselskandal/VW: VW kann ein erstinstanzliches Dieselskandal-Schadensersatzverfahren, in dessen Rahmen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt wordne war, nicht ohne Zustimmung des Klägers durch ein Anerkenntnis beenden, entschied Anfang April das LG Ravensburg. Das Interesse an der Klärung der Rechtsfrage durch eine allgemeingültige Entscheidung des EuGH wiege mehr als das Interesse von VW an der Beendigung des Verfahrens. Das LG verwies auf § 555 Abs. 4 ZPO, wonach eine Kläger:in entscheiden kann, ob sie ein Anerkenntnisurteil bevorzugt oder auf einer Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) besteht. Die Regelung könne analog für EuGH-Vorabentscheidungen angewandt werden, weil der EuGH dem BGH übergeordnet sei und damit sogar ein höheres Klärungsinteresse bestehe. beck-aktuell berichtet.

LG Verden – Daniela Klette: Ab Ende Mai wird der Raub-Prozess gegen Ex-RAF-Mitglied Daniela Klette in einem größeren Saal stattfinden. Das Land hat eine zum Prozesssaal umgebaute Reithalle für zwei Jahre gemietet und zahlt für diese Zeit 3,6 Mio. Euro Miete. spiegel.de und bild.de (Franziska Ringleben) berichten. 

VG Dresden - Grenzkontrollen: Der Pole Jakub Woliński klagt seit dem letzten Herbst vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen die 2023 eingeführten Grenzkontrollen auf der Brücke zwischen Görlitz und der polnischen Stadt Zgorzelec. Die SZ (Viktoria Großmann/Iris Mayer) beschreibt, wie die Grenzkontrollen zu Staus führen, Pendler:innen belasten und den Einzelhandel beeinträchtigen. Auch im polnischen Präsidentschafts-Wahlkampf spielen die deutschen Kontrollen eine Rolle.

ArbG Frankfurt/M. zu Syndikusanwalt/Weisungen: Rechtsanwalt Martin W. Huff bespricht auf beck-aktuell ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/M. aus dem Januar, das klarstellte, dass ein Syndikusrechtsanwalt nicht in seiner fachlichen Weisungsunabhängigkeit betroffen sei, wenn sein Arbeitgeber organisatorische Weisungen zu zweiwöchentlichen Meetings traf und einen Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Tätigkeiten einführte.

Sammelklagen: Einer Prognose des wirtschaftsnahen Thinktanks European Centre for International Political Economy zufolge könnten Sammelklagen in der EU zu volkswirtschaftlichen Verlusten in Milliardenhöhe führen. Deutschland sei aufgrund seines "relativ effizienten" Justizsystems und der Abtretungsmodelle spezialisierter Legal-Tech-Unternehmen besonders attraktiv. Rechtswissenschaftler:innen treten den Bedenken laut FAZ (Katja Gelinsky) entgegen und bestreiten sowohl die vermeintlichen günstigen Rahmenbedingungen als auch etwaige Anzeichen für einen "grassierenden Missbrauch" von Sammelklagen.

Commercial Courts: Rechtsanwalt Peter Bert kritisiert im Gespräch mit beck-aktuell (Pia Lorenz) starke regionale Unterschiede bei der Ausgestaltung von Commercial Courts. Während Bert den Commercial Court in Stuttgart u.a. wegen der klaren Spezialisierung im Gesellschaftsrecht als "überzeugendstes Konzept" lobt, seien die Commercial Courts generell bei "Cross-Border-Angelegenheiten mit viel zu vielen Unwägbarkeiten belastet".

BVerwG-Präsident Korbmacher im Interview: Der SWR-RadioReportRecht (Egzona Hyseni) spricht mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Andreas Korbmacher über die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des BVerwG und über die Rolle von Verwaltungsrichter:innen. Diese seien zwar "stärker geprägt von politischen, tagesaktuellen Entscheidungen als die anderen Richter", allerdings seien sie "rechtliche Entscheider", die "überprüfen, ob der Rechtsrahmen eingehalten ist".

Recht in der Welt

USA – Harvard vs. US-Regierung: Die US-Eliteuniversität Harvard hat vor einem Bundesgericht in Massachusetts Klage gegen die US-Regierung wegen der Sperrung von Bundesmitteln in Milliardenhöhe eingereicht. Die Vorgaben der US-Regierung zur Freigabe der Fördergelder sind nach Auffassung von Harvard willkürlich, überschreiten die gubernativen Befugnisse und verletzen die im ersten Zusatzartikel zur Verfassung garantierte Meinungsfreiheit. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach), spiegel.de, zeit.de und bild.de.

Adefunmi Olanigan (taz) begrüßt das Vorgehen von Harvard als "richtig, folgerichtig und einzige echte Option". Wie das Vorgehen der Trump-Administration gegenüber der Columbia University zeige, "lässt sich mit dieser Regierung nicht verhandeln": Obwohl sich die Columbia University auf die Forderungen einließ, wolle die Regierung nun mehr Einfluss und sperre die Gelder weiterhin.

Israel – Geheimdienst-Chef Ronen Bar: Israels Inlandsgeheimdienstchef Ronen Bar übermittelte dem Obersten Gerichtshof, der seine Entlassung durch Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vorläufig ausgesetzt hatte, eine 31-seitige eidesstattliche Erklärung, in der er schwere Vorwürfe gegen Netanjahu erhebt. Unter anderem habe Netanjahu Bar angewiesen, Organisator:innen regierungskritischer Demonstrationen zu überwachen und den Korruptionsprozess gegen Netanjahu zu verzögern. Außerdem soll Netanjahu von Bar verlangt haben, im Fall einer Verfassungskrise nicht gegenüber dem Obersten Gericht, sondern gegenüber Netanjahu loyal zu sein. Es berichten FAZ (Christian Meier), taz (Felix Wellisch) und spiegel.de.

China - Carl Schmitt: Die FAZ (Rebecca Ricker) beschreibt im Feuilleton, wie Carl Schmitt in den letzten zwei Jahrzehnten im rechtswissenschaftlichen Diskurs Chinas von anti-liberalen Kräften argumentativ benutzt wurde. 

EuGH/Polen – Oberstes Gericht: Nun bespricht auch Rechtsprofessor Giacomo Di Federico auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs, Dean Spielmann, im Vorlageverfahren um rechtsstaatliche Mängel bei der Besetzung des Obersten Gerichts Polens. Di Federico appelliert, dass der EuGH seine "letztinstanzliche Autorität als Garant der Verträge (wieder) beanspruchen" soll. Er resümiert: "Für die EU, die sich seit jeher für Frieden und wirtschaftliche Stabilität einsetzt, ist das Risiko eines illiberalen Abdriftens nicht akzeptabel. Die EU-Institutionen, einschließlich des Gerichtshofs, sind zur Wahrung der in Art. 2 EUV verankerten Werte verpflichtet".

Sonstiges

Papstwahl: In einem Gastbeitrag zeichnet der Hochschullehrer Thomas Traub auf LTO die Wahl des neuen Papstes durch das Konklave, das Anfang Mai zusammentritt, nach. Aktiv wahlberechtigt sind alle Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, was derzeit auf 136 der 252 Kardinäle zutrifft. Der Wahlvorgang ist streng geheim. Er wird so oft durchgeführt, bis die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht ist. Sofern diese Mehrheit nach 34 Wahlgängen noch nicht erreicht ist, gibt es Stichwahlen, bis einer der beiden Kandidaten die Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht.

DMA-Strafen gegen Apple und Meta: Wie das Hbl (Jakob Hanke Vela/Olga Scheer) weiß, wird die EU-Kommission am heutigen Mittwoch erstmals Strafen nach dem Digital Markets Act verhängen. Die Geldstrafen im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich treffen Apple, weil das Unternehmen den Wettbewerb durch Einschränkungen alternativer App-Stores behindere, und Meta, weil seine Nutzer:innen sich seit Herbst 2023 entscheiden müssen, ob sie der weitreichenden Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zustimmen oder ein kostenpflichtiges Abo abschließen.

Rechtsgeschichte - Thüringer Staatsgerichtshof stoppt NS-Vorhaben: Sebastian Felz vom Forum Justizgeschichte erinnert auf beck-aktuell an zwei Entscheidungen des Thüringer Staatsgerichtshofs von 1930, mit denen er Pläne der Landesregierung zur "Säuberung" der Polizei und zur "Nationalisierung des Schulwesens" stoppte. Verantwortlich war jeweils der Landesminister für Inneres und Volksbildung Wilhelm Frick (NSDAP).

Das Letzte zum Schluss

Heimatschutz ohne Handtaschenschutz: Die US-Ministerin für Heimatschutz Kristi Noem hat ihre Handtasche nicht gut genug beschützen können. Ostersonntag wurde ihr die Tasche samt 3.000 US-Dollar Bargeld und Ministeriumsausweisen bei einem Burger-Essen gestohlen, wie die taz (Leon Holly) schreibt.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57043 (abgerufen am: 21.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen