Die juristische Presseschau vom 17. April 2025: BVerwG zu Abschie­bungen nach Grie­chen­land / Anklage gegen Pal­lia­tiv­me­di­ziner / GB-Sup­reme Court zu Trans­frauen

17.04.2025

Anerkannte Flüchtlinge können wieder nach Griechenland abgeschoben werden. Ein Palliativmediziner soll mindestens 15 Pflegepatient:innen getötet haben. Der GB-Supreme Court stellt bei der Gleichstellung nur aufs biologische Geschlecht ab.

Thema des Tages

BVerwG zu Abschiebungen nach Griechenland: Flüchtlinge, die in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten haben, können dorthin zurückgeschoben werden, wenn sie alleinstehend, erwerbsfähig und nichtvulnerabel sind. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einer der ersten Tatsachenrevisionen. Solche Flüchtlinge seien in Griechenland keinen erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen ausgesetzt. Wenn sie nach Deutschland weiterwandern und hier erneut Asyl beantragen, können die Asylanträge gem. § 29 Asylgesetz als unzulässig abgewiesen werden. Die Kläger-Anwält:innen hatten in der Verhandlung argumentiert, es sei für Flüchtlinge fast unmöglich, in Griechenland eine legale Arbeit aufzunehmen. Das BVerwG stellte nun aber darauf ab, dass Flüchtlinge in der griechischen Schattenwirtschaft arbeiten und so ihren Lebensunterhalt verdienen könnten. Ihnen drohe deshalb keine Verelendung und keine extreme materielle Armut. Damit bestätigte das BVerwG die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Bisher waren Abschiebungen anerkannter Flüchtlinge nach Griechenland nicht möglich, weil die Verwaltungsgerichte dies verhinderten. Allein im Vorjahr kamen rund 25.000 anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland nach Deutschland. Es berichten taz (Christian Rath), beck-aktuell und LTO.

Rechtspolitik

Anwaltschaft: LTO (Patrick Heinemann) analysiert, dass der neue Koalitionsvertrag aus anwaltlicher Sicht enttäuschend ist. Während CDU/CSU und SPD zahlreiche Verbesserungen für die Justiz vorsähen, etwa im Hinblick auf Digitalisierung und Strukturreformen, erwähne der Vertrag die Anwaltschaft mit keinem Wort und lege ihr sogar noch Steine in den Weg. So solle Gerichten etwa die Möglichkeit gegeben werden, den Parteien starre Vorgaben für ihr bislang freies Vorbringen zu machen. Zudem sehe die Vereinbarung die Ausweitung von Präklusionsfristen vor. Im Verwaltungsprozess solle der Amtsermittlung eine deutlich eingeschränkte Bedeutung zukommen. Insgesamt werde der Zugang zum Recht somit nicht erleichtert, sondern erschwert.

Asyl / Migration: Nun analysiert auch beck-aktuell (Maximilian Amos) die asyl- und migrationspolitischen Pläne im neuen Koalitionsvertrag und legt dar, dass ein großer Teil der Vorhaben an rechtliche Grenzen stoßen dürfte. So verstoße etwa die geplante Verstetigung von Grenzkontrollen und die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze gegen den Schengen-Grenzkodex bzw. die Dublin-III-Verordnung. Auch die Ausweitung "sicherer Herkunftsstaaten" und die Abschiebungen nach Afghanistan bzw. Syrien seien rechtlich problematisch.

Asyl/Sichere Herkunftsstaaten: Im Bemühen um schnellere Asylverfahren hat die Europäische Kommission eine Liste von sieben sicheren Herkunftsländern – Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien – vorgeschlagen, so Hbl (Jakob Hanke Vela) und beck-aktuell. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen dem noch zustimmen. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten flexibler eigene Herkunftsstaaten festlegen können, für die beschleunigte Verfahren oder Verfahren direkt an der Grenze erlaubt sind.

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Der ehemalige Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Jürgen Brauer, spricht sich im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) für eine Abschaffung des politischen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwält:innen aus. Das externe Weisungsrecht diskreditiere die Arbeit der Staatsanwaltschaften.

Justiz

LG Berlin I – Morde durch Palliativarzt: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen Palliativmediziner wegen Mordes in 15 Fällen erhoben, so die FAZ (Kim Maurus). Johannes M. soll seine Patient:innen "aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen" getötet haben. Zunächst gingen die Ermittelnden von vier Verdachtsfällen aus, später stieg die Zahl der mutmaßlich getöteten Patient:innen auf acht, dann auf zehn. Nun wird M. verdächtigt, zwischen September 2021 und Juli 2024 mindestens 15 Pflegepatient:innen getötet zu haben, in fast allen Fällen bei Hausbesuchen. In einigen Fällen soll er Brände in den Wohnungen gelegt haben, um die Tötungen zu vertuschen.

BVerfG zu Bundeswehr/Online-Dating: Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde der Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung an. Der Verweis, den der Dienstherr der Offizierin aufgrund ihres Tinderprofils erteilt hatte und den das BVerwG aufrechterhielt, sei bereits vor Einreichung der Verfassungsbeschwerde entsprechend der Wehrdisziplinarordnung getilgt worden. Biefang hatte 2019 in ihrem Profil geschrieben: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome." In ihrer Verfassungsbeschwerde berief sie sich u.a. auf ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ihre Meinungsfreiheit. LTO berichtet.

Maximilian Bauer (swr.de) findet es bedauerlich, dass Karlsruhe die Chance verpasst hat, "ein Zeichen zu setzen für die sexuelle Freiheit, besonders von queeren Menschen". Wenn Gerichte – wie im vorliegenden Fall das BVerwG – Worte wie "sexuelle Disziplinlosigkeit" in ihren Urteilen verwendeten, dann sei dies "ein böses Signal". Rückwärtsgewandte Moral habe sich gegen Freiheit durchgesetzt; und dies ausgerechnet "beim Thema queerer Sex, wo sich am deutlichsten zeigt, wie liberal eine Gesellschaft wirklich ist".

BGH zu Tod von Hanna Wörndl: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Sebastian T. wegen Mordes an der Studentin Hanna Wörndl aufgehoben. Er begründete dies mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen, nachdem sie sich in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen hatte. Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet.

BGH zu beA-Ausfall: Wenn Anwält:innen Schriftsätze per Post oder Fax verschicken, weil das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht funktioniert, müssen sie die technische Störung konkret darlegen. Dies hat der Bundesgerichtshof laut LTO klargestellt. Der bloße Hinweis auf eine "dauerhafte Störung" genüge nicht, es brauche wenigstens Schilderungen, die aufzeigen, dass die elektronische Übermittlung von Dokumenten technisch nicht möglich war und nicht etwa auf Bedienungsfehlern beruhte. Ob auch bei gerichtsbekannten Störungen eine genaue Schilderung erforderlich ist, ließ der BGH offen.

LSG Berlin-BB zu Rechenfehler durch Jobcenter: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat laut LTO entschieden, dass eine Familie zu viel ausgezahlte Bürgergeldleistungen im Falle eines Rechenfehlers seitens des Jobcenters nicht an dieses zurückzahlen muss. Der klagenden Familie sei nicht nachweisbar, dass sie ihre Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten in grob fahrlässiger Weise verletzt hatte. Damit eine grobe Fahrlässigkeit vorliege, müssten die Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids so groß sein, dass für jeden erkennbar sei, dass man bei einer Behörde zumindest einmal nachfragen müsse. 

LG Verden – Daniela Klette: Nun berichtet auch die SZ (Ulrike Nimz/Jana Stegemann) über die Aussage des Fahrers eines Geldtransporters, der in Stuhr bei Bremen von maskierten Bewaffneten überfallen und beschossen worden war. Der Mann war jahrelang arbeitsunfähig. Ob Daniela Klette unter den Bewaffneten war, konnte er nicht sagen. 

LG Kaiserslautern zu Tötung nach sexueller Belästigung: Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte eine heute 21-jährige Amerikanerin wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Frau war auf einer Rolltreppe von einem 62-jährigen Eritreer an den Po gefasst worden. Als sie ihr Messer zückte, war der Mann zurückgewichen. Dennoch hatte sie mehrfach auf ihn eingestochen und ins Herz getroffen. Das Gericht sah keine Notwehrlage mehr gegeben. Die Angeklagte habe sich in einer schwierigen Situation befunden, so die Vorsitzende Richterin, dennoch habe sie erkennen müssen, dass sie im Moment ihrer Tat keiner Gefahr mehr ausgesetzt gewesen sei. Es verhängte eine härtere Strafe als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Es schreiben SZ (Kathrin Müller-Lancé) und FAZ (Timo Steppat).

LG Berlin I – Angriff auf jüdischen Studenten: Am heutigen Donnerstag soll in Berlin das Urteil gegen Mustafa A. fallen, der beschuldigt wird, den jüdischen Studenten Lahav Shapira niedergeschlagen und getreten zu haben. A. hatte darauf beharrt, nicht aus antisemitischen Gründen gehandelt zu haben. Wie die taz (Frederik Eikmanns) erfahren hat, war A.s Anwalt Ehssan Khazaeli in der rechtsextremen Szene aktiv und hatte Verbindungen zu radikalen AfD-Politikern.

LG Augsburg zu Günther Kaufmann: In der Reihe "Akteneinsicht" erinnert die SZ (Hans Holzhaider) an das Strafverfahren gegen den Schauspieler Günther Kaufmann, der sich zunächst selbst als Mörder bezichtigte und verurteilt wurde, dann jedoch seine Unschuld beteuerte. Nachdem der wirkliche Mörder ein Geständnis ablegte, kam es zur Wiederaufnahme und 2005 zum Freispruch, wobei Kaufmann wegen seines falschen Geständnisses keine Haftentschädigung erhielt.

LG München I zu Lilly Becker: Wie die FAZ (Karin Truscheit) schreibt, verurteilte das Landgericht München I Lilly Becker zur Zahlung von 182.694 Euro an ihren ehemaligen Partner. Dieser hatte ihr das Geld geliehen, Lilly Becker hatte dagegen behauptet, es habe sich um eine Schenkung gehandelt. Für das Gericht stand fest, dass über eine Rückzahlung des Geldes gesprochen worden sei. Aus Zeugenaussagen, Mails und Whatsapp-Nachrichten gehe eindeutig hervor, dass Becker ihrem Ex-Partner Rückzahlungen schulde.

VG Freiburg zur Befreiung vom Schwimmunterricht: Angehörige der christlichen Glaubensgemeinschaft Palmarianische Kirche sind vor dem Verwaltungsgericht Freiburg mit dem Versuch gescheitert, ihre Kinder aus religiösen Gründen vom schulischen Schwimmunterricht befreien zu lassen. Die Mutter wies auf strikte Kleidungsregeln der Palmarianischen Kirche hin. In der Verhandlung vor dem VG stellte sich nun heraus, dass die Kinder die Schule gar nicht mehr besuchen. Für das Gericht haben sich die Fälle daher erledigt. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet.

Richterin mit Asperger-Syndrom: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht die Richterin am Amtsgericht Straubing Verena Greiner über das bei ihr im Alter von 38 Jahren diagnostizierte Asperger-Syndrom, über die Auswirkungen ihrer Neurodiversität auf ihren Beruf und über das Buch, das sie über ihr Leben und ihren Alltag geschrieben hat.

Recht in der Welt

Großbritannien – Transfrauen/Gleichstellung: Wenn es um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen geht, zählt in Großbritannien das biologische Geschlecht, nicht das soziale Geschlecht. Dies hat der britische Supreme Court entschieden. Die Frauenrechtsorganisation For Women Scotland (FWS) hatte gegen die Interpretation der schottischen Regionalregierung geklagt, dass bei einer 50-Prozent-Quote für Frauen in bestimmten Gremien auch Transfrauen mitzuzählen sind. Dies lehnte der britische Supreme Court nun ab. Personen, die sich lediglich mit einem Zertifikat als weiblich haben registrieren lassen, fielen nicht unter die gesetzliche Definition "Frau" des britischen Gleichstellungsgesetzes. FAZ (Johannes Leithäuser) und taz (Dominic Johnson) berichten.

Israel - Krieg in Gaza: Die ehemaligen Botschafter:innen Christian Much, Birgitta Siefker, Hansjörg Haber und Christian Clages setzen sich in der FAZ mit den völkerrechtlichen Hintergründen des Kriegs in Gaza auseinander und erklären, warum ein völkerrechtlicher Diskurs geeignet sei, zu verhindern, dass sich zunehmend radikale Kräfte des Themas annehmen und "es mit antisemitischer Hetze" füllen. Die bedingungslose Unterstützung der aktuellen israelischen Regierung sei "falsch verstandene Freundschaft". Vorurteile dürften nicht verhindern, "die Palästinenser als ein Volk wahrzunehmen, das ebenso vielschichtig ist wie das israelische".

USA – Abschiebung von Kilmar Ábrego Garcíar: taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) gibt einen Überblick über das Verfahren des el salvadorianischen Staatsbürgers Kilmar Abrego Garcia, der im März – trotz bestehendem gerichtlichem Abschiebeschutz – aus den USA nach El Salvador abgeschoben worden war.

USA – Abschiebung von Venezolanern: In einem gesonderten Artikel berichtet taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) über den Fortgang des Verfahrens gegen die Abschiebung von Venezolananern unter Berufung auf den Alien Enemies Act und die aktuellste Entscheidung des District Court für den District of Columbia vom Mittwochabend.

USA – Kartellverfahren gegen Meta: Im Verfahren der US-Wettbewerbsbehörde FTC gegen Meto vor einem Gericht in Washington sagt nun mehrtägig Mark Zuckerberg, Vorstandschef von Meta, aus. befindet sich inmitten einer mehrtägigen Zeugenaussage vor einem Gericht in Washington. Zuckerberg hatte vor Beginn des Prozesses versucht, diesen – mittels Zahlung einer enormen Geldsumme – zu verhindern. Die FAZ (Roland Lindner) berichtet.

Russland – Haftstrafe für Journalist:innen: Erstmals sind russische Journalist:innen unter dem Vorwurf verurteilt worden, sich an der Stiftung zum Kampf gegen Korruption des Mitte Februar 2024 in Lagerhaft zu Tode gekommenen Alexej Nawalny "beteiligt" zu haben. Diese wird seit bald vier Jahren als "extremistische Organisation" verfolgt, etliche Mitstreiter des Oppositionspolitikers sind verurteilt worden. Dass nun auch Berichterstatter:innen "Extremist:innen" sein sollen, gilt als neue Eskalationsstufe. Ein Gericht verhängte gegen die Journalist:innen jeweils fünfeinhalb Jahre Lagerhaft, sechs Monate weniger als die Höchststrafe, so die FAZ (Friedrich Schmidt).

Juristische Ausbildung

Psychischer Druck im Referendariat: Über die Ergebnisse der nicht-repräsentativen Online-Umfrage der Referendariatskommission des Bundesverbands der rechtswissenschaftlichen Fachschaften (BRF), wonach u.a. 90 Prozent der knapp 700 teilnehmenden Rechtsreferendar:innen berichteten, unter psychischem Druck zu leiden, schreibt nun auch beck-aktuell (Denise Dahmen) und berichtet außerdem über die Forderungen, die der BRF angesichts der Umfrageergebnisse stellt, darunter etwa eine Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe, eine reine Lernzeit am Ende des Referendariats sowie die Einführung einer verdeckten Zweitkorrektur.

Sonstiges

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: FAZ (Friederike Böge/Mona Jaeger) und taz (Thomas Ruttig) berichten über die Kritik von CDU/CSU an der Ankunft afghanischer Staatsbürger:innen, die von der Bundesregierung eine rechtsverbindliche Zusage für die Aufnahme in Deutschland haben. Sie hatten während des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr als Ortskräfte gearbeitet, sind deren Angehörige oder müssen nach der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 nun Verfolgung durch die Islamisten fürchten, weil sie früher als Anwält:innen oder Journalist:innen oder für Menschenrechtsorganisationen gearbeitet haben. Beschlossen wurden die Flüge von der Ampelregierung, die künftige schwarz-rote Koalition hat bereits das Ende möglichst aller freiwilligen Aufnahmeprogramme beschlossen.

Emran Feroz (taz) kritisiert, mit welchen Begriffen sich mehrere Medien, allen voran die Bild, über die Ankunft einiger nach dem Bundesaufnahmeprogramm aufgenommenen Afghan:innen echauffierten. Von "Flüchtlings-Jets", "Baerbock-Fliegern" oder "Afghanen-Fliegern" sei die Rede gewesen. CDU-Fraktionsvize Jens Spahn fand die Ankunft der Menschen "grundfalsch und anmaßend". Der Diskurs, der seit Monaten geführt wird, könne "gar nicht menschenfeindlicher und ignoranter sein".

Zölle und Verträge: Vor dem Hintergrund der extremen Zollerhöhungen durch die USA befassen sich die Rechtsanwälte Thomas Ruthemeyer und Patrick Oei auf LTO mit der Frage, ob bzw. inwieweit sich Unternehmen, die die Kosten für die höheren Zölle zu tragen haben, von ihren bereits geltenden Pflichten lösen oder eine Vertragsanpassung verlangen können und wie dies gelingen kann, etwa durch Force Majeure oder Wirtschaftsklauseln oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Presserecht und soziale Medien: Der Rechtsanwalt Maxim Klein spricht sich in der FAZ in einem Gastbeitrag für eine Anwendung des etablierten Presse- und Pressekartellrechts auf Internetplattformen aus. Auf diese Weise werde zum einen die Meinungsvielfalt in der Presse als wichtiger "Grundpfeiler für die aufgeklärte Willensbildung in Demokratien" geschützt und bewahrt, zugleich könne so auf "staatliche Kontrolle von Medien" verzichtet werden. Das Presserecht könne heute bereits in diesem Sinne angewandt werden, eine Änderung der Landespressegesetze sei allenfalls zur Klarstellung erforderlich.

 

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Am Dienstag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57024 (abgerufen am: 15.05.2025 )

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