In New York startet die Neuauflage des MeToo-Prozesses gegen Harvey Weinstein. Justizministerin Meißner will die AfD-Blockade des Thüringer Richterwahlausschusses umgehen. Ungarn schreibt u.a. Geschlechterbinarität in der Verfassung fest.
Thema des Tages
USA – Harvey Weinstein: In New York beginnt am heutigen Dienstag der neue Strafprozess gegen den ehemaligen Filmproduzenten Harvey Weinstein, dem Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden. Die Neuauflage des Prozesses folgt auf die Entscheidung des New Yorker Berufungsgerichts vom April 2024, das Weinsteins Verurteilung aus dem Jahr 2020 zu 23 Jahren Haft wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung überraschend wegen Verfahrensfehlern kassierte. Vor allem beanstandete es, dass Zeugenaussagen zugelassen worden waren, die Taten betrafen, die nicht Teil der Anklage waren. Die Produktionsassistentin Mimi Haleyi, die schon im ersten Verfahren aussagte, Weinstein habe sie zum Oralsex gezwungen, und die Schauspielerin Jessica Mann, die aussagte, von ihm vergewaltigt worden zu sein, werden auch in diesem Prozess als Zeuginnen aussagen. Neu in die Anklage aufgenommen wurde die Aussage einer dritten Frau, die aussagt, ebenfalls zu Oralverkehr gezwungen worden zu sein. Weinstein gab stets an, die sexuellen Kontakte seien einvernehmlich gewesen. Seine Verurteilung im Jahr 2020 galt als wegweisendes Urteil und brachte die #MeToo-Bewegung ins Rollen. 2023 war Weinstein in einem zweiten Prozess zu weiteren 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, auch jenes Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es berichten taz (Valérie Catil), zeit.de (Christina Denk) und LTO.
Rechtspolitik
Richterwahl in Thüringen: Nachdem die AfD mit ihrer Sperrminorität im Landtag am 4. April erneut die Neubesetzung des Thüringer Richterwahlausschusses blockierte, schlägt Landesjustizministerin Beate Meißner (CDU) vor, dass übergangsweise die aus der vorherigen Wahlperiode im Landtag verbliebenen Mitglieder des Richterwahlausschusses dessen Arbeit fortführen sollen. Sie stützt sich dabei auf eine Übergangsvorschrift im Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz sowie auf ein Gutachten des Rechtsprofessors Michael Brenner. Zumindest für diese Wahlperiode entfalte die Übergangsvorschrift Wirkung, ihr Ziel sei die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Justiz. Rechtsprofessor Josef Franz Lindner stützt im Ergebnis die Einschätzung der Justizministerin, während Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler die Regelung für unvereinbar mit dem Diskontinuitäts-Grundsatz hält. Die Welt (Jan Alexander Casper) berichtet.
Auf dem Verfassungsblog schlagen Rechtsprofessor Fabian Wittreck und die Mitarbeiterin des Justiz-Projekts Juliana Talg stattdessen eine rein exekutive Ernennung von neuen Richter:innen vor, um die Blockade der AfD zu umgehen. Zwar erscheine die Lage zunächst ausweglos, denn "alle denkbaren Lösungen stehen quer zum Wortlaut des Art. 89 Abs. 2 der Thüringer Verfassung". Doch sei die Norm gerade nicht vorbehaltlos formuliert worden, sondern in Abs. 4 einer näheren parlamentsgesetzlichen Regelung unterworfen worden. Ein neues einfaches Gesetz könne daher vorsehen, dass die Richterernennung nach einer längeren Blockade allein durch die Exekutive erfolgen dürfe. Auch diese Lösung biete aber keine absolute Rechtssicherheit.
BVerfG-Richterwahl: LTO (Christian Rath) stellt dar, wie die drei Bundesverfassungsrichter:innen gewählt werden könnten, die der Bundestag 2025 wählen muss, ohne dass CDU/CSU, SPD und Grüne zusammen die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit haben. Dass der im vergangenen Jahr im Grundgesetz verankerte Ersatzwahlmechanismus zum Einsatz komme, wonach das Wahlrecht an den Bundesrat geht, wenn dem Bundestag keine Wahl gelingt, sei unwahrscheinlich, weil der Bundestag damit eigene Gestaltungsmöglichkeiten aufgeben würde. Wahrscheinlicher sei eine Wahl mit den Stimmen der Linksfraktion. Diese werde im Gegenzug zwar kein eigenes Vorschlagsrecht erhalten, prognostiziert Rath, aber ein Vetorecht bei der Nachfolge von Richter Ulrich Maidowski, für den das Vorschlagsrecht bei der SPD liegt.
Informationsfreiheit: Im Gespräch mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) äußert Rechtsanwalt Christoph Partsch die Sorge, "dass man versucht, das IFG zurückzuschneiden." Nach seinem Wissen sei das Informationsfreiheitsgesetz das einzige Gesetz Deutschlands, das wirklich aus der Mitte des Bundestages entstanden sei, "nicht zuletzt deshalb, weil die Verwaltung es stets sabotiert hat." Er hebt hervor, dass der Anspruch nach dem IFG auch für Journalist:innen relevant sei, weil er, anders als der presserechtliche Auskunftsanspruch, auch den Zugriff auf das eigentliche Dokument ermögliche.
Arbeitsrecht: Die Rechtsanwältin Marijke van der Most gibt auf LTO einen Überblick, welche Reformen der Koalitionsvertrag im Arbeitsrecht vorsieht. Geplant sind unter anderem eine Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einer Wochenarbeitszeit sowie ein Bundestariftreuegesetz, das umfangreiche Aufträge des Bundes an die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen knüpft. Zudem soll die verpflichtende Arbeitszeiterfassung gesetzlich geregelt werdenM; für Vertrauensarbeitszeit soll dabei aber eine Ausnahme gelten. Die telefonische Krankschreibung soll weiter möglich bleiben. Nicht durchsetzen konnte sich die SPD mit ihrer Forderung nach besseren Schutzmaßnahmen gegen sogenanntes Union-Busting (gewerkschaftsfeindliche Maßnahmen des Unternehmens).
Asyl: Die FAZ (Marlene Grunert) hält die Kernpunkte der Koalitionseinigung von CDU/CSU und SPD in der Asylpolitik rechtlich für unsicher. Zu den Grenzkontrollen, die nach dem Schengener Grenzkodex für maximal 2,5 Jahre eingeführt werden dürfen, habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jüngst entschieden, dass sie nicht ohne weiteres "immer wieder aufs Neue" verlängert werden dürften. Die Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze würden durch eine bloße "Abstimmung" mit den Nachbarstaaten ebenfalls nicht legal. Experten halten auch die Einführung eines reinen Beibringungsgrundsatzes im Asylrecht für unvereinbar mit EU-Recht sowie dem Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention.
Meinungsfreiheit: Im Leitartikel beklagt Deniz Yücel (Welt), im Koalitionsvertrag fänden sich nur wenige Spuren des Prinzips, dass Grundrechte Rechte des Bürgers gegen den Staat seien und nicht umgekehrt. Die Regierung plane unter anderem, die "bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen" unter Strafandrohung zu stellen, behauptet Yücel. Schon jetzt aber könne sich jede natürliche und juristische Person gegen Verleumdung und üble Nachrede zur Wehr setzen. Die Wahrheit selbst habe dagegen keine den Personen vergleichbaren Rechtsansprüche. Verfassungsrechtlich zweifelhaft sei auch der Plan, dass, wer mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, künftig das passive Wahlrecht verlieren soll.
Staatsreform: In der FAZ antwortet die Rechtsprofessorin Angelika Nußberger auf die zuvor ebenfalls in der FAZ veröffentlichte Kritik Florian Meinels an den aktuellen Vorschlägen für eine Staatsreform. Dass die Autor:innen der Reformvorschläge in der Vergangenheit geirrt hätten, dürfe nicht zur ihrem Ausschluss aus dem Diskurs führen. "Denn geirrt haben alle." Letztlich gehe es "allen um ein und dieselbe Frage, um die Frage der Wiederherstellung des (verlorenen) Vertrauens". Dieses müsse vorsichtig und realitätsnah wiedergewonnen werden. Kein Allheilmittel sei dagegen Meinels Vorschlag für eine "neue, solidarische europäische Politik", zumal auch Europa "angesichts der Orbáns, Ficos, Le Pens und Kickls" fragil sei.
Antidiskriminierung: Die EU-Kommission nahm im Februar die 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus ihrem Arbeitsprogramm, weil für dieses Vorhaben "keine Einigung in Sicht" sei. Neben Italien und Tschechien war das Vorhaben fast 17 Jahre lang von Deutschland im Europäischen Rat blockiert worden. Die Richtlinie sollte den EU-weiten Diskriminierungsschutz im Zivilrecht um die Merkmale Alter, sexuelle Orientierung, Religion, Weltanschauung und Behinderung erweitern. Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deckt diese Merkmale bereits ab, auf EU-Ebene fehlen sie bislang. Die taz (David Honold) berichtet.
Sexuelle Nötigung: Im Interview mit der taz (Lotte Laloire) wirbt die frühere Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton für eine Ja-heißt-Ja-Regelung im deutschen Strafrecht. Ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht gelte bereits in 13 europäischen Ländern und werde aktuell in Frankreich und Norwegen eingeführt. Es sei "schlicht nicht nachvollziehbar, wieso für die sexuelle Selbstbestimmung, um die es hier ja geht, anderes gelten sollte als für das Eigentum oder das Hausrecht. Auch für die Strafbarkeit von Diebstahl oder Hausfriedensbruch ist es ausreichend, dass die Person, der das betreffende Recht zusteht, nicht eingewilligt hat."
Justiz
BGH zu befangener Dolmetscher:in: Nimmt eine Dolmetscherin an einer Verhandlung teil, wird nicht ihre Abwesenheit fingiert, wenn Ablehnungsgründe gegen ihre Person vorliegen. Dies entschied der BGH und wies damit eine Revision des Generalbundesanwalts schon im Ansatz zurück, der von einem absoluten Revisionsgrund ausgegangen war. Im Ausgangsfall hatte das Landgericht die Pflichtverteidigerin eines Mitangeklagten als Dolmetscherin bestellt. Ob dies zulässig war, konnte der BGH unbeantwortet lassen. LTO berichtet.
LG Köln zu Till Lindemann/KiWi: Wie die FAZ (Jan Wiele) meldet, will der Verlag Kiepenheuer & Witsch den Vertrieb der Bücher von Rammstein-Sänger Till Lindemann nicht wieder aufnehmen. Das Kölner Landgericht hatte am Freitag entschieden, dass der Verlag den Vertrag mit dem Autor nicht hätte kündigen dürfen. Man wolle alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Zusammenarbeit mit ihm zu verhindern, hieß es nun von Seiten des Verlags.
LG Verden – Daniela Klette: Rechtsanwalt Gerhard Strate schreibt auf beck-aktuell über die Unterstützerszene, die zum Auftakt des Prozesses gegen Daniela Klette am LG Verden erschien und sich mit ihr solidarisierte. Entgegen dem Grundmotiv von Robin Hood habe Klette von den vermeintlich Reichen genommen, um selbst reich zu werden. "Wer aber zum eigenen Vorteil auf Raubzug geht, kann sich auf politische Motive nicht berufen. Sollte Daniela Klette auch nur für die Hälfte der angeklagten Taten verurteilt werden, dann wird es höchste Zeit, die Transparente endgültig einzurollen."
BGH – Tod von Hanna Wörndl: Die SZ (Benedikt Warmbrunn) berichtet auf ihrer Seite Drei über die Kritik der Angehörigen von Sebastian T. am Urteil des LG Traunstein, das ihn im März 2024 in einem Indizienprozess wegen Mordes an der Studentin Hanna Wörndl verurteilt hatte. Seine Angehörigen halten ihn für unschuldig und werfen dem Gericht vor, weniger an der Aufklärung des Falles als an einer Verurteilung interessiert gewesen zu sein. Eine Anwältin des Mannes ist Regina Rick, die den nachträglichen Freispruch des Justizopfers Manfred Genditzki erreicht hatte. Derzeit prüft der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag von T. gegen das Urteil.
BVerwG zu Schröders Büro: Ex-Kanzler Gerhard Schröder wird aus gesundheitlichen Gründen keine Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben, um eine Ausstattung mit einem Büro und Personal zu erreichen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vorige Woche festgestellt, dass für derartige Ansprüche nicht die Verwaltungsgerichte, sondern das Bundesverfassungsgericht zuständig ist. Es berichten spiegel.de und zeit.de.
VG Karlsruhe zu Richterbesoldung: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, dass ein Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe für die Jahre 2012 bis 2022 rückwirkend keine höhere Besoldung verlangen kann. Der Abstand der unteren Besoldungsgruppen zur R2-Besoldung, die der Richter für zu gering hielt, bewege sich "noch" im Rahmen. Der Richter hatte geklagt, weil das Land Baden-Württemberg nur die untere Besoldungsstufe angehoben hatte, nachdem das BVerfG 2020 in Berlin und Nordrhein-Westfalen die Richterbesoldung für zu niedrig hielt. LTO berichtet.
AG Stralsund – Schlag vom Weihnachtsmann: Im Juni beginnt vor dem Amtsgericht Stralsund ein Verfahren gegen einen Weihnachtsmann-Darsteller, der im November auf dem Weihnachtsmarkt einen Vierjährigen mit einem Tannenzweig gegen das Gesicht geschlagen haben soll. Dieser soll dem Weihnachtsmann zuvor mehrfach die Zunge herausgestreckt haben. Der Darsteller, der sich laut Anklage wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben soll, nannte den Vorwurf "Blödsinn" und sprach von einem seitlichen "Klaps". spiegel.de berichtet.
AG Düsseldorf – untergetauchter Polizist: Ein Polizeibeamter, der sich vor dem Amtsgericht Düsseldorf wegen des Vorwurfs des Raubes und der Bedrohung verantworten muss, erschien am Montag zum dritten Mal nicht zur Verhandlung. Er sollte von der Polizei vorgeführt werden, wurde am Morgen an seiner Adresse aber nicht angetroffen. Die Amtsrichterin befürchtet, dass er von Polizisten "entgegen ausdrücklicher Weisung am Freitag vorgewarnt" wurde. Eigentlich sollte am Montag das Urteil verkündet werden. Wegen ablaufender Fristen muss der Fall nun neu aufgerollt werden. spiegel.de berichtet.
Recht in der Welt
Ungarn – Verfassungsänderung: Ungarns Parlament stimmte für eine Verfassungsänderung, die die Versammlungsfreiheit für Zusammenkünfte außer Kraft setzt, bei denen "bei Minderjährigen für Homosexualität und Geschlechtsveränderungen geworben" wird. In der Folge werden Pride-Paraden und öffentliche Versammlungen der LGBTQ-Community in Ungarn künftig wohl verboten sein. Außerdem sieht die Verfassungsänderung vor, dass Menschen von Geburt an nur das weibliche oder männliche Geschlecht haben dürfen. Schließlich soll Doppelstaatsbürgern, die eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen, die ungarische Staatsbürgerschaft für zehn Jahre entzogen werden können. SZ (Verena Mayer), zeit.de und spiegel.de berichten.
USA – Abschiebung von Kilmar Ábrego García: Nachdem der US-Supreme Court geurteilt hatte, die US-Regierung müsse die Rückkehr des fehlerhaft nach El Salvador abgeschobenen Kilmar Ábrego García "erleichtern", verweigert die Regierung jede Einwirkung auf El Salvador. Das Urteil zwinge die USA nicht, den Mann zurückzuholen, so die Trump-Regierung. Stattdessen betreffe die Entscheidung nur administrative Hürden der USA, im Falle dass El Salvador den Mann freilasse. Die Außenpolitik falle dagegen in den Zuständigkeitsbereich der Exekutive und unterliege keiner gerichtlichen Kontrolle. SZ (Fabian Fellmann) und spiegel.de berichten.
USA - Gerichtliche Verfügungen: Im US-Repräsentantenhaus wurde eine Gesetzesvorlage verabschiedet, die Bezirksgerichten untersagt, landesweite Verfügungen zu erlassen, die über den von ihnen zu entscheidenden Einzelfall hinausreichen. beck-aktuell berichtet.
USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: Die Kanzleien Kirkland & Ellis, A&O Shearman, Simpson Thacher & Bartlett und Latham & Watkins einigten sich mit der Trump-Regierung über Gratis-Rechtsberatung im Umfang von jeweils 125 Millionen Dollar. Im Gegenzug werden Untersuchungen gegen die Kanzleien wegen ihrer von Präsident Donald Trump als diskriminierend empfundenen Diversitäts-Programme eingestellt. LTO berichtet.
USA – Kartellverfahren gegen Meta: In den USA begann ein Kartellverfahren, das die US-Wettbewerbsbehörde FTC gegen Meta wegen dessen Übernahme von Instagram und Whatsapp angestrengt hatte. Die Behörde vertritt die Auffassung, dass der Konzern den Markt für "persönliche soziale Netzwerkdienste in den USA" dominiert und fordert seine Zerschlagung. Obwohl das Verfahren gegen Meta von Republikanern und Demokraten gleichermaßen unterstützt wird, versuchte Meta-Chef Mark Zuckerberg Anfang April, Donald Trump persönlich zu überzeugen, in das Verfahren zu seinen Gunsten einzugreifen. SZ (Simon Hurtz), FAZ (Roland Lindner) und spiegel.de berichten.
USA - Onlyfans: Zwei Männer, die davon enttäuscht sind, dass sie auf der Plattform Onlyfans nicht nur mit den von ihnen verehrten Idolen persönlich kommunizieren konnten, sondern vor allem mit Agentur-Mitarbeiter:innen, die deren Rolle einnahmen, verklagen die Plattform auf fünf Millionen Schadensersatz. Sie habe zugelassen, dass authentische Kommunikation an betrügerische Agenturen ausgelagert wurde. Die SZ (Jürgen Schmieder) berichtet.
Schweiz – Löcher im Emmentaler: Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschied, dass der Milch zur Herstellung des Emmentaler-Käse Heublumenpulver beigemengt werden darf, um die Löcher im Käse sicherzustellen. Aufgrund der strengeren Hygienevorgaben gelangen heute weniger Heupartikel in die Milch, an denen sich die Gasbläschen bilden können, die zu den Löchern im Käse anschwellen. Das Gericht entschied, dass das Pulver zwar kein traditionelles Mittel sei, dafür aber ein ursprüngliches Merkmal des Emmentalers wieder herstelle. Es sei daher auch im Emmentaler geschützten geografischen Ursprungs zulässig und müsse als erlaubtes Hilfsmittel ins "Pflichtenheft der geschützten Ursprungsbezeichnung" aufgenommen werden. Die SZ (Titus Arnu) berichtet.
Ukraine - korrupte Justiz: Die SZ (Florian Hassel) schildert unter Berufung auf eine ukrainische NGO ausführlich den unzureichenden Kampf gegen die Korruption in der ukrainischen Justiz.
Sonstiges
Digitale Märkte/Digitale Dienste: Auf dem Blog des Scida-Projekts verteidigen die Wirtschaftsprofessorin Monika Schnitzer und der Rechtsprofessor Rupprecht Podszun (in englischer Sprache) den Digital Markets Act (DMA) und den Digital Services Act (DSA) gegen Angriffe aus Washington. Es sei auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, den Wettbewerb zu schützen und Machtexzesse von Tech-Oligarchen zu zügeln. Die Regeln sollen daher nicht zur Verhandlungsmasse gemacht werden. Ferner hinterfragen die Autor:innen, warum über Kartellfälle die EU-Kommission als politisches Gremium entscheidet. Sie regen die Gründung einer unabhängigen EU-Durchsetzungsbehörde an.
Auf dem Verfassungsblog kritisiert Nikolaus von Bernuth, Doktorand, dass der DSA die Macht der Plattformen festige, indem er den Ansatz einer erzwungenen Selbstregulierung der Plattformen verfolge. Die Aggressivität, mit der die US-Plattformen und die US-Regierung gegen den DSA vorgingen, spreche jedoch für dessen Regelungen, die, mit etwas Abstand, ein Segen seien.
Unicredit/Commerzbank: Das Bundeskartellamt sieht keine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs infolge einer Minderheitsbeteiligung der italienischen Bank Unicredit an der Commerzbank. Es gebe andere “bedeutende Wettbewerber”. Ob die Unicredit eine Übernahme der Commerzbank anstrebt, ist unklar. Derzeit hält sie 28 Prozent der Aktien. Erreicht sie die Marke von 30 Prozent, ist sie verpflichtet, den übrigen Aktionären ein Übernahmeangebot vorzulegen. LTO berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 15. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57003 (abgerufen am: 24.04.2025 )
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