Die juristische Presseschau vom 10. April 2025: Der Koa­li­ti­ons­ver­trag ist fertig / BGH zu Anfor­de­rungen an Not­ar­be­werber / Frei­spruch im Fall Kel­ler­mayr

10.04.2025

CDU, CSU und SPD stellten ihren Koalitionsvertrag vor. Wer sich um eine Notarstelle bewirbt, muss absolut ehrlich sein, so der BGH. Online-Hetzer war laut Gericht nicht für den Suizid einer österreichischen Ärztin verantwortlich.

Thema des Tages

Koalitionsvertrag: CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Im Asyl- und Migrationsrecht einigten sich die Parteien auf zeitlich unbegrenzte Grenzkontrollen, Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze ("in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn") und die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Künftig soll nicht mehr der Amtsermittlungsgrundsatz, sondern der Beibringungsgrundsatz gelten. Im Bereich "Innen und Recht" wurde u.a. vereinbart, dass die Sicherheitsbehörden "für bestimmte Zwecke eine Befugnis zur Vornahme einer automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse erhalten". Auch die Einführung einer dreimonatigen Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen und Portnummern ist vorgesehen. Im materiellen Strafrecht soll der Tatbestand der Volksverhetzung verschärft werden. Zur Reform der Juristenausbildung findet sich in dem 146-seitigen Vertrag dagegen kein Wort. Auch Forderungen aus der Anwaltschaft zum anwaltlichen Berufsrecht wurden nicht aufgenommen. Es berichten SZ (Markus Balser/Michael Bauchmüller/Claus Hulverscheidt), FAZ (Friederike Haupt/Mona Jaeger/Matthias Wyssuwa), taz (Frederik Eikmanns und Konrad Litschko), LTO, beck-aktuell (Pia Lorenz) und spiegel.de (Christian Reiermann/Katrin Elger/Markus Dettmer). Sowohl im Migrations- als auch im Straf- und Strafprozessrecht könne von einer neuen "Härte" gesprochen werden, wie beck-aktuell (Maximilian Amos) ausführlich darlegt.

Nicolas Richter (SZ) kommentiert, dass die "Merz’schen Versprechen unter manchen Vorbehalten" stünden – "zum Beispiel dem, ob sich die 'Zurückweisungen' an den deutschen Grenzen so umsetzen lassen wie geplant". Berthold Kohler (FAZ) meint, die schwarz-rote Koalition stehe vor einer harten Bewährungsprobe, vor allem in der Migrationspolitik. Anna Lehmann (taz) fordert die Union dazu auf, damit aufzuhören, "Jacqueline und Latif die Schuld dafür zuzuschieben, dass die Dinge schlecht laufen". Verantwortlich dafür seien "künftig Friedrich Merz und seine Koalition". Thomas Sigmund (Hbl) meint, der Koalitionsvertrag sei "kein ideologisches Manifest, sondern ein Arbeitsdokument". Jacques Schuster (Welt) ist der Ansicht, mit den Antworten auf die Herausforderungen der Flüchtlingspolitik werde sich das Ausmaß der Probleme zumindest verringern. Ralf Neukirch (spiegel.de) prognostiziert im Leitartikel, dass es die von Friedrich Merz versprochene radikale Politikwende nicht geben werde. Das politische System der Bundesrepublik sei auf Ausgleich angelegt. Dies sei "im Prinzip nichts Schlechtes". Ein wenig mehr Mut hätte sich der Autor von den Koalitionspartnern allerdings schon gewünscht. 

Rechtspolitik

Staat und Verwaltung: Im Interview mit der Zeit (Tina Hildebrandt/Mariam Lau) spricht der frühere Kanzleramtschef Thomas de Maizière  (CDU), einer der Erstunterzeichner der "Initiative für einen handlungsfähigen Staat", über den von SPD und CDU/CSU beschlossenen Koalitionsvertrag und über das von ihm mitentwickelte Konzept einer Staatsreform.

Sozialleistungen: Der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Jens Blüggel spricht sich auf LTO in einem Gastkommentar für ein effizienteres, weniger komplexes und für die Bürger:innen leichter zugängliches Sozialrecht aus. Besonders zentral sei, dass die "Sozialleistungen auch dort ankommen, wo sie hinsollen". Der Nationale Normenkontrollrat habe 2024 Möglichkeiten zur Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen vorgeschlagen. Dass das Sondierungspapier von SPD und CDU/CSU einige Empfehlungen des Gutachtens aufgegriffen habe, lasse hoffen.

Entzug des passiven Wahlrechts: Im Interview mit beck-aktuell (Denise Dahmen) spricht die Rechtsprofessorin Charlotte Schmitt-Leonardy über die nunmehr im Koalitionsvertrag enthaltene Forderung von SPD und CDU/CSU, Politiker:innen, die mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, die Wählbarkeit abzuerkennen. Das sei keine gute Idee, meint Schmitt-Leonardy und legt dar, warum sie grundsätzlich kritisch auf die Tendenz blicke, "komplexe Probleme mit mehr oder schärferem Strafrecht zu lösen".

Asyl / Migration: Dogmatische Schwächen vor allem "im flüchtlings- und menschenrechtlichen Bereich" schreibt der Rechtsprofessor Constantin Hruschka auf LTO dem Buch "Migration steuern" des Rechtsprofessors Daniel Thym zu. Positiv zu verzeichnen sei, dass der Text an vielen Stellen "eine fundierte und differenzierte Analyse der Migrationspolitik der vergangenen zehn Jahre" biete und zu einer "reflektierten Diskussion über die besten Wege der Migrationssteuerung" anrege.

Justiz

BGH zu Anforderungen an Notarbewerber:innen: Wer sich um eine Notarstelle bewirbt, muss absolut ehrliche Angaben machen. Dies hat der Notarsenat des Bundesgerichtshofs klargestellt und einem Rechtsanwalt die begehrte Bestellung mit der Begründung verweigert, er habe in einem Fragebogen ein früheres – eingestelltes – Verfahren gegen ihn verschwiegen. Aufgrund der Bedeutung und Schwierigkeiten der Aufgaben, die ein Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen habe, sei der Bewerber "in besonderem Maße zur Integrität verpflichtet", so der BGH. Die Anforderungen gingen folglich auch in Bezug auf die persönliche Eignung über jene hinaus, die an Rechtsanwält:innen zu stellen seien. beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet.

BVerfG zu Zwangsbehandlung von Betreuten: Im Interview mit der taz (Sean-Elias Ansa) spricht der Richter Andreas Brilla über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ambulanten Zwangsbehandlungen von Betreuten von Ende November, über Patientenrechte und Selbstbestimmung. Grundlegendes werde sich durch die Entscheidung nicht ändern, prognostiziert der Jurist. Ärztliche Zwangsmaßnahmen blieben auch weiterhin die ultima ratio und dürften daher auch nur in Extremfällen genehmigt werden.

BGH – Künast vs. Facebook: Die FAZ (Katja Gelinsky) rekapituliert den Fall Künast vs. Facebook im Lichte der Kritik der US-Regierung an angeblichen Handelshemmnissen gegenüber US-Tech-Konzernen durch EU-Datenschutz- und Digital-Rechtsakte. Die Ex-Abgeordnete Renate Künast (Grüne) fordert von Facebook, dass ein Meme mit einem unterschobenen Falschzitat nicht wieder hochgeladen werden darf. Der Bundesgerichtshof hat eine Haftung von Meta nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung ins Spiel gebracht, die aber möglicherweise mit dem Providerprivileg des Digital Services Act kollidiert. Der BGH hat das Verfahren im Februar ausgesetzt und wartet ab, wie der Europäische Gerichtshof in einem vergleichbaren Fall entscheiden wird.

BVerwG – Gerhard Schröders Büro: Wie FAZ (Stephan Klenner) und taz (Christian Rath) vorab berichten, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht am heutigen Donnerstag in letzter Instanz über die Frage, ob Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) Anspruch auf ein vom Bund finanziertes Büro und Personal hat. Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung über die Ausstattung für Ex-Kanzler:innen. Schröder beruft sich in seiner Klage deshalb in erster Linie auf Gewohnheitsrecht. 2024 lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein solches jedoch ab. Auch vor dem BVerwG dürften die Chancen Schröders schlecht stehen.

OLG Frankfurt/M. zu gebrochener Kupferspirale: Weil ihre Kupferspirale aufgrund eines Produktfehlers brach und unter Vollnarkose operativ entfernt werden musste, hat eine Frau Anspruch auf 1.000 Euro Schmerzensgeld nach Produkthaftungsgesetz. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M. laut LTO entschieden. Der spanische Spiralenhersteller hatte 2018 eine auf konkrete Spiralen bezogene Warnmeldung mit Handlungsempfehlung herausgegeben, weil in einigen Chargen die Bruchwahrscheinlichkeit erhöht war. 

OLG Hamm - Klimaschutz/peruanischer Bauer: Die Entscheidung über die Klimaklage des peruanischen Landwirts und Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen den deutschen Energiekonzern RWE, die für kommenden Montag angekündigt war, wird wegen eines Befangenheitsantrags der Klägerseite verschoben. Was die Kläger dem Geotechnik-Professor Rolf Katzenbach vorwerfen, ist noch nicht bekannt.  Das Gericht will seine Entscheidung nun am 28. Mai verkünden. Dann werde der Senat sich auch zu dem Befangenheitsantrag äußern. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky) und taz (Jonas Waack)

LG Berlin I zu Brandstiftung durch Influencer: Das Landgericht Berlin I verurteilte den palästinensischen Influencer Attalah Younes, der in der Silvesternacht eine Rakete auf ein Wohnhaus schoss und die Tat filmte, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung wegen Sachbeschädigung. Einen Vorsatz für eine versuchte schwere Brandstiftung und eine versuchte gefährliche Körperverletzung hielt das LG für nicht nachweisbar. Zugleich hob das Gericht den Haftbefehl gegen den 23-Jährigen auf. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Haftstrafe gefordert. Es berichten SZ (Constanze von Bullion), FAZ (Louise Otterbein), LTO und spiegel.de (Wiebke Ramm).

LG Berlin I zu Rechtsextremist Julian M.: Wie die SZ (Constanze von Bullion) schreibt, verurteilte das Landgericht Berlin I den Neonazi Julian M. nach einer Serie von Straftaten u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der 24-Jährige, der in Berlin die rechtsextremistische Gruppierung "Deutsche Jugend Voran" anführt, habe aus politischen Motiven gehandelt und sich "ganz klar außerhalb der Verfassung bewegt", sagte die Vorsitzende Richterin.

LG Essen – Missbrauch in der Kirche: Im Interview mit der Zeit (Evelyn Finger) spricht Wilfried Fesselmann über den von ihm vor dem Landgericht Essen geführten Schadensersatzprozess gegen das Bistum Essen. Dem Bistum wirft er vor, den an ihm im Jahr 1979 begangenen Missbrauch durch den Priester Peter H. ermöglicht zu haben, indem es H., der vorher bereits in Bottrop als pädokriminell auffällig gewesen sei, nach Essen versetzte. Das Bistum verzichtete im Prozess auf die Einrede der Verjährung. Das Verfahren wird Ende April fortgesetzt.

AG Bamberg zu Politikerverleumdung/Faeser: Nun berichten auch SZ (Wolfgang Janisch) und taz.de (Christian Rath) über die Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg von Montag, bei der Daniel Bendels, Chefredakteur des AfD-nahen Onlinemediums "Deutschland-Kurier", wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens gem. § 188 StGB zu einer Bewährungssstrafe von sieben Monaten verurteilt worden war. Er hatte auf X ein manipuliertes Foto von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gepostet, auf dem sie vermeintlich ein Schild mit der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit" in die Kamera hält. Die Verurteilung könnte in der nächsten Instanz aufgehoben werden, weil durchschnittliche Beobachter:innen wohl nicht davon ausgehen, dass sich Faeser mit einem derartigen Schild fotografieren lässt.

Michael Hanfeld (FAZ) meint, die Tatsache, dass Faeser "mit dem Straf- und nicht mit dem Presserecht gegen einen Journalisten vorgeht", lege den Verdacht nahe, dass sie "tatsächlich ein Problem mit der Meinungsfreiheit" habe. Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält die Entscheidung des AG für falsch. Es handele sich bei dem Post weniger um Verleumdung als um "politische Kritik, eingekleidet in eine formal etwas betuliche Satire". Strafbar könne das nur sein, wenn man sich einfältiger gebe "als man ist".

Präsidentenposten am OVG NRW: Im Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zur Neubesetzung der immer noch vakanten Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht Münster wollen SPD und FDP in einer Sondersitzung am heutigen Donnerstag eine Gegenüberstellung des Justizministers mit zwei ursprünglichen Bewerbern um die Stelle beantragen. Es gebe Hinweise, dass CDU und Grüne vorhaben, den Antrag mit ihrer Ausschussmehrheit zurückzuweisen. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet.

Recht in der Welt

Österreich – Bedrohung von Ärztin Kellermayr: Das Landesgericht Wels hat den 61-jährigen Deutschen Roman M. vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Todesfolge freigesprochen. Ein kausaler Zusammenhang zwischen den Nachrichten des Unternehmers aus Starnberg und dem Suizid der österreichischen Hausärztin Lisa-Maria Kellermayr, die aufgrund der von ihr verbreiteten Informationen zum Coronavirus von Verschwörungsideolog:innen massiv bedroht worden war, sei nicht herstellbar. Kellermayr war zuvor bereits suizidgefährdet. SZ (Moritz Geiger/Verena Mayer), FAZ (Stephan Löwenstein) und Welt (Per Hinrichs) berichten.

Verena Mayer (SZ) bezeichnet den Suizid Kellermayrs als ein Symbol "für die Folgen, die es hat, wenn Verschwörungsideologen online Jagd auf Menschen machen", vor allem aber auch als "Symbol dafür, wie überfordert die Behörden mit dem Phänomen Hass im Netz sind". Der Fall müsse zumindest "eine menschliche Konsequenz" haben. "Die Erkenntnis nämlich, dass man bei allem, was man aus der Deckung des Internets heraus schreibt, auf Menschen treffen kann, die um vieles verletzlicher sind als man selbst."

USA – Gleichbehandlung für Journalist:innen: US-Bundesrichter Trevor McFadden hat das Weiße Haus angewiesen, der US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) Zugang zum Oval Office, zur Air Force One und zu anderen Bereichen zu gewähren, sofern diese auch für andere Journalist:innen geöffnet sind. Zuvor hatte das Weiße Haus der Agentur wegen eines Streits um die Bezeichnung des Golfs von Mexiko den Zugang verwehrt. Die Regierung hat bis zum 13. April die Gelegenheit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen, wie LTO schreibt.

USA – Abschiebung von Venezolanern: Nachdem der US-Supreme Court am Montag einer Beschwerde der US-Regierung gegen den unterinstanzlich angeordneten Stopp von Abschiebungen vermeintlicher Gang-Mitglieder aus Venezuela mit 5:4-Richterstimmen stattgegeben hat, wurde am selben Tag ein neues Verfahren wegen US-Präsident Trumps Berufung auf den Alien Enemies Act beim District Court für den Southern District of New York anhängig gemacht. Dieser hat am gestrigen Mittwoch – durch einen 1998 von Präsident Bill Clinton nominierten Richter – "Eil-Eil-Rechtsschutz" für die beiden Antragsteller gewährt, wie taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) berichtet. Die beiden Antragssteller befinden sich derzeit in New York.

USA – Rechtsstaat: Rechtsprofessor Christoph Möllers erläutert in der FAZ in einem Gastbeitrag, warum Verfassung und Rechtssystem der USA gegen den Angriff Präsident Trumps schlecht gewappnet sind. So sei etwa das Präsidialsystem für autoritäre Anfechtungen deutlich anfälliger als parlamentarische Regierungssysteme. Gleiches gelte für das amerikanische Rechtssystem.

IGH/Vereinigte Arabische Emirate – Bürgerkrieg im Sudan: Der Sudan verklagt die Vereinigten Arabischen Emirate vor dem Internationalen Gerichtshof und wirft ihnen vor, die Miliz "Rapid Support Forces" im sudanesischen Bürgerkrieg zu unterstützen. "Die Vereinigten Arabischen Emirate schüren die Rebellion und unterstützen die Milizen, die in West-Darfur einen Völkermord begangen haben", heißt es in der Klageschrift. Für den 10. April ist die erste Anhörung angesetzt. Der Sudan will erreichen, dass das Gericht zunächst "sofortige Maßnahmen" anordnet, damit die Emirate ihre mutmaßliche Mithilfe beim Genozid in Darfur stoppen, so die SZ (Bernd Dörries/Arne Perras).

Israel – Geheimdienst-Chef Ronen Bar: Nun berichtet auch die FAZ (Christian Meier) über die einstweilige Verfügung mit der Israels Oberstes Gericht die Entlassung von Geheimdienst-Chef Ronen Bar vorläufig gestoppt hat. Die Regierung und die Generalstaatsanwältin wurden aufgefordert, gemeinsam eine "kreative Lösung" für die umstrittene Entlassung zu finden, das Gericht setzte dafür eine Frist bis zum 20. April. 

Belgien – Vergewaltigungsurteil: Ein 24-Jähriger vergewaltigte eine Studentin, doch das Strafgericht in der belgischen Stadt Löwen verurteilte den Mann lediglich zu einer Geldstrafe von 3500 Euro.  Die milde Strafe begründete der zuständige Richter mit dem jungen Alter des Angeklagten, fehlenden Vorstrafen und mit der Aussage, der Gynäkologie-Student sei "ein begabter und engagierter junger Mann" und "sowohl privat als auch beruflich hoch angesehen", er werde bereits aus der bloßen Verurteilung die richtigen Schlüsse ziehen. Über Löwen hinaus gab es massive Proteste. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet.

Sonstiges

Gewalt gegen Frauen: 2024 wurden 104 Frauen von ihren Partnern und Ex-Partnern getötet. Die Zeit (Annick Ehmann/Tamara Flemisch/Dana Hajek/Elisabeth Raether) dokumentiert 50 dieser Fälle und befasst sich mit der Frage, was der Hintergrund solcher Taten ist und wie man dagegen vorgehen kann.

Das Letzte zum Schluss

Gefährliche Technikgläubigkeit: Auf einer Autobahn in Rheinland-Pfalz hat die Polizei einen fahrradfahrenden Essenslieferanten aufgegriffen, der dabei war, die Autobahn entgegen der Fahrtrichtung zu verlassen. Zuvor hatte der 34-Jährige vergeblich versucht, eine Essensbestellung zu einem nahe gelegenen Militärgelände zu liefern, wobei ihn die Navigationsapp auf seinem Mobiltelefon irrtümlich auf die A6 geleitet habe, wie spiegel.de berichtet.

 

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LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56977 (abgerufen am: 22.04.2025 )

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